Ambulanter und palliativer Pflegedienst
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- Stephan Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Wohnanlage Sophienhof gemeinnützige GmbH Am Weiherhof 23, Niederzier Ambulanter und palliativer Pflegedienst Sie möchten im Alter oder Krankheitsfall zu Hause versorgt werden? Damit das auch bei Pflegebedürftigkeit bis zum Ende möglich ist, bieten wir Ihnen: - Behandlungspflege - Ersatz- bzw. Verhinderungspflege - Grundpflege - Palliativpflege - zusätzliche Betreuungsleistungen - Beratungsbesuche Neben diesen Leistungen umsorgen wir Sie auch mit einer qualifizierten Schmerz- und Symptomkontrolle durch unsere Palliativ Care - Fachkräfte. Gemeinsam mit fortgebildeten Hausärzten und der Hospizbewegung Düren bieten wir Ihnen ein Netzwerk um Ihre Leiden zu lindern. Ansprechpartner: Stephan Hürtgen Pflegedienstleiter Tel.: ( ) Fax: ( ) Ansprechpartnerin: Daniela Leroy Stellvertretende Pflegedienstleiterin Tel.: ( ) Fax: ( ) info@wohnanlage-sophienhof.de Internet: Stand: 1. Januar 2015
2 Behandlungspflege gem. SGB V 37 Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung können Sie in Ihrem Haushalt Behandlungspflege gem. SGB V 37 erhalten. Sie wird von Ihrem Hausarzt verordnet und bedarf der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Dazu zählen beispielsweise: das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 2, Medikamentengabe und überwachung, Blutzuckermessung, Injektionen, Wundversorgung, Heimbeatmung, Portversorgung und anderes Zuzahlung für die Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege Die Zuzahlung für die Behandlungspflege orientiert sich am gesetzlichen Anspruch nach 61 Satz 3 des SGB V. Grundpflege - Palliativpflege Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Der Gesetzgeber ordnet diese Leistungen folgendermaßen ein: Zur Körperpflege zählen Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung. Zur Ernährung gehört neben der Nahrungsaufnahme auch die mundgerechte Zubereitung von Speisen. Zur Mobilität gehören Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden sowie Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zur Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigungen und Wechseln von Kleidung und Wäsche sowie Reinigungen und Beheizen der Wohnung. 2
3 In der häuslichen Pflege wird zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung unterschieden. Je nach individueller Situation kann der Pflegebedürftige wählen, und zwar das Pflegegeld oder die Sachleistung oder Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Pflegegeld Hier wird die Pflege ausschließlich durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sichergestellt. Die Pflegekasse zahlt ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen. Es beträgt monatlich maximal mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 0,00 123,00 Pflegestufe I 244,00 316,00 Pflegestufe II 458,00 545,00 Pflegestufe III 728,00 728,00 Das Pflegegeld kann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden. Es ist im steuerrechtlichen Sinn kein Einkommen. Sachleistung Oft werden anfangs nur kleine Hilfestellungen benötigt, später vielleicht mehr, die Pflegebedürftigkeit nimmt zu. Die tägliche Pflege kann nicht mehr alleine von freiwilligen Helfern aus dem Familien- oder dem Bekanntenkreis geleistet werden. Sie benötigen die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes. Nun können Sie Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Sachleistung beträgt monatlich maximal mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 0,00 231,00 Pflegestufe I 468,00 689,00 Pflegestufe II 1.144, ,00 Pflegestufe III 1.612, ,00 Härtefall 1.995, ,00 Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung Kann z.b. eine private Pflegeperson etwa aus beruflichen Gründen nur einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ist es möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige sich zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistungen bei Antragstellung festlegen. Er ist an diese Entscheidung sechs Monate gebunden. 3
4 Kostenberechnung für eine häusliche Grundpflege gem. SGB XI Beispiel, ab 1. Januar 2015: Berechnungsgrundlage: 30 Tage pro Monat Komplex Nr.: Ganzwaschung Erstgespräch Leistungsart Leistungsinhalt Einzelpreis Hausbesuchspauschale 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahnpflege- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden 8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches Vor Aufnahme der Pflege Feststellung der Pflegeprobleme, Ressourcen, Planung der Pflegeeinsätze, Gespräch mit Angehörigen/Arzt, Information über weitere Hilfen incl. Hausbesuchspauschale: einmalig 1. Anfahrt und 2. Dokumentation 17,65 (einmalig) 21,53 Gesamt- Preis 529,50 1,55 46,50 laufend 576,00 Es gelten die Konditionen der aktuellen Preisliste. Diese ist mit den Pflegekassen ausgehandelt und vertraglich festgelegt. Kann die notwendige Pflegesachleistung im Voraus nicht festgelegt werden, kann das anteilige Pflegegeld von der Pflegekasse nachträglich berechnet und an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Wir schließen mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag über Art, Umfang und Kosten der Einsätze ab. Beratungsbesuch Für alle Beteiligten ist es sehr wichtig, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Deshalb werden Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen durch einen Pflegedienst besucht und beraten. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse. Dieser Beratungsbesuch dient dazu, die Qualität der Pflegesituation zu bewerten und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der Pflegedienst informiert die Pflegekasse über die gewonnenen Erkenntnisse. Ersatz- bzw. Verhinderungspflege Für den Fall, dass die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs verhindert ist oder z.b. kurzfristig wegen Krankheit ausfällt, zahlt die Pflegekasse bis zu vier Wochen im Jahr eine so genannte Verhinderungspflege in Höhe bis zu Euro im Jahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege gilt keine zeitliche Beschränkung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten von der Pflegeperson in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde. 4
5 Ersatz- bzw. Verhinderungspflege (Fortsetzung) Wird die Verhinderungspflege von Familienangehörigen oder Personen ausgeübt, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Verhinderungspflege bis zur Höhe des Pflegegeldes. Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege bis max ,-- Euro (inkl. Pflegegeld) erstattet werden. Diese Einschränkung gilt auch für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Zusätzliche Betreuungsleistungen Altersverwirrten und Menschen mit geistiger Einschränkung werden gem. 45b SGB XI auf Antrag für zusätzliche Betreuungsleistungen durch Pflegedienste entweder mit 104,-- Euro bzw. 208,-- Euro monatlich erstattet. Diese Betreuungsleistungen beziehen sich auf die Betreuung bei Ihnen zu Hause oder in der Tagesbetreuung unserer Einrichtung. Diese Leistungen werden weder auf die Pflegesachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet. Der Antrag wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. 5
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