POSITIONSPAPIER: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin
|
|
- Silvia Maya Waldfogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BESCHLUSS Datum: 4. Juni 2013 FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN POSITIONSPAPIER: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin Die derzeit geltende Wohnaufwendungenverordnung zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung steht seit ihrem Inkrafttreten in der Kritik. Das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg und das Sozialgericht Berlin haben mit ihren Urteilen bestätigt, was wir befürchtet haben: Die Verordnung ist unwirksam und nicht schlüssig. Damit müssen die Sozialleistungsträger derzeit auf einer rechtlich höchst fragilen Grundlage über die Höhe der Kostenübernahmen für Unterkunft und Heizung von SGB II- und SGB XII-EmpfängerInnen entscheiden. Die bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin fordert ein Sanktionsmoratorium bis für die Betroffenen Rechtssicherheit hergestellt ist. Der Senat soll dort Anpassungen vornehmen, wo es Verbesserungen für die Betroffenen gibt und diese nicht bis zum Vorliegen höchstrichterlicher Entscheidungen hinauszögern. Noch immer liegen Bedarfsgemeinschaften über den Richtwerten der WAV und leben in stetiger Angst vor einem drohenden Zwangsumzug. Dieses Papier beinhaltet die Forderungen der Fraktion zur Bestimmung angemessenener, menschenwürdiger sowie wohnungsmarktpolitisch realistischer Richtwerte. Martin Beck Katrin Schmidberger Sprecher für Soziales Sprecherin für Mieten und Soziale Stadt Sabine Bangert Andreas Otto Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik Sprecher für Bauen und Wohnen Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 1
2 KOSTEN DER UNTERKUNFT IN BERLIN In Deutschland gilt für alle hier lebenden Menschen das Grundrecht zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzmininums. Die Höhe entsprechender Leistungen darf nicht evident unzureichend sein und muss realitätsgerecht bestimmt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht 1. Das Grundgesetz beschreibt darüber hinaus das Recht auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Zu den Mitteln, die das physische Überleben sichern sollen, gehört wie die Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung auch der Bereich Wohnen. Auch Artikel 28 der Berliner Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung der Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen 2. In Berlin erhalten derzeit Bedarfsgemeinschaften Leistungen für ihre Unterkunft und Heizung, kurz Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem Sozialgesetzbuch II 3 und weitere ca Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch XII 4. Zu bedenken ist dabei, dass eine Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen bestehen kann und damit die Zahl der betroffenen Menschen deutlich höher liegt, allein im SGB II-Bereich waren es Ende Personen. Ca. 1,4 Milliarden Euro wurden im Jahr 2012 für Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II ausgegeben. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch übernimmt der Bund diese Kosten etwa zu einem Drittel; im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII zu 75 Prozent in 2013 und zu 100 Prozent ab dem Jahr Als Grüne wollen wir die Kommunen bei den Sozialabgaben spürbar entlasten. Deshalb haben wir in unserem Bundestagswahlprogramm beschlossen, in einem ersten Schritt den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft auf 35 Prozent, in einem zweiten auf 37.7 Prozent zu erhöhen. An der Frage, bis zu welcher Höhe diese Kosten als angemessen bewertet und somit vom Sozialleistungsträger übernommen werden, scheiden sich die Geister. Im Jahr 2011 lag etwa ein Bundesverfassungsgericht Urteil vom 18. Juli BvL 10/10, 1BvL 2/11 Verfassung von Berlin 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung 22.html 35 SGB XII Unterkunft und Heizung Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 2
3 Drittel aller Bedarfsgemeinschaften über den vorgegebenen Richtwerten; zur Kostensenkung oder zu Umzügen wurden Bedarfsgemeinschaften aufgefordert. Die Zahl der Zwangsumzüge stieg von 428 im Jahr 2009 auf im Jahr Dass die Richtwerte nicht der Realität entsprachen, war offensichtlich. Der stetige Streit um die Angemessenheit der KdU wurde zunehmend vor den Sozialgerichten ausgetragen. Mit der am 1. Mai 2012 inkraftgesetzten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) 5 wollte der Senat die angemessene Höhe der KdU im Land Berlin neu festlegen und die Klageflut eindämmen. Ein schlüssiges Konzept hat er dabei nicht vorgelegt. Laut Bundesgesetzgebung hätte folgendes dabei beachtet werden müssen: Die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung soll die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Sie soll die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen hinsichtlich: 1. der Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen, 2. der Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards, 3. aller verschiedenen Anbietergruppen und 4. der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen 6. Die WAV gilt nun seit über einem Jahr. Wie viele Personen von den Neuregelungen der WAV profitieren, vermag der Senat bisher nicht zu sagen. Bei Betrachtung der nun leicht erhöhten Richtwerte ist vor allem eine leichte Entlastung der großen Bedarfsgemeinschaften (5 Personen und mehr) und damit der kleinsten Gruppe der Betroffenen zu erwarten. Ein-Personen-Haushalte repräsentieren mit einem Anteil von zwei Dritteln die größte Gruppe der Bedarfsgemeinschaften allerdings stiegen die Richtwerte für sie nur unwesentlich. Die WAV nützt den Betroffenen also nur wenig, weil es kaum Bedarfsgemeinschaften gibt, die die wirklich gestiegenen höheren Richtwerte in Anspruch nehmen können. Für die Mehrheit der Bedarfsgemeinschaften hat sich demnach kaum etwas geändert. Noch immer überschreiten Bedarfsgemeinschaften die neuen Richtwerte und sind von Kostensenkungsforderungen durch Umzug oder eigene Zuzahlung 5 6 Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 22a Satzungsermächtigung SGB II 22a.html Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 3
4 bedroht. Zwar bezeichnete der Senat die im Jahr 2012 nur 612 Umzüge als Erfolg der WAV, die Ursachen dürften allerdings nicht nur in der neuen WAV zu suchen sein. Eher muss davon ausgegangen werden, dass viele Betroffene so schnell keine kostenadäquate Wohnung gefunden haben. Auch die neuen Richtwerte gehen offensichtlich an der Realität des Wohnungsmarktes vorbei. Zahlreiche neue Klagen sind die Folge. Von den unerledigten Verfahren beim Sozialgericht Berlin betreffen rund Fälle die Kosten der Unterkunft. Inzwischen wurde die WAV sogar vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Dieses Urteil muss in seinen Auswirkungen und Folgen gründlich geprüft werden, es deutet sich aber an, dass dieses Urteil die Handlungsspielräume für eine neue WAV deutlich einschränkt. Der Senat verteidigt trotz offensichtlicher Mängel seine Verordnung und wird diese bis vor die obersten Gerichte bringen. Bis jedoch höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, bis sämtliche Normenkontrollverfahren abgeschlossen sind, wird viel Zeit vergehen zu Lasten der Bedarfsgemeinschaften, denen zu wenig Unterstützung für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Das mit der WAV verfolgte Ziel, der Klageflut Einhalt zu gebieten, hat der Senat damit deutlich verfehlt Bedarfsgemeinschaften sind zur Zeit darauf angewiesen, aus ihrer für Nahrung, Bildung, Bekleidung etc. vorgesehenen ALG II-Regelleistung die Mietkostenübernahme des Senats zusätzlich mit einem Mietzuschuss aufzustocken. Nur so können sie in ihrer Wohnung bleiben. Die Regelungen sind zudem unangemessen bürokratisch. Vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren sehr viele MitarbeiterInnen aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und Verwaltungskosten eingespart werden sollen, erscheint die WAV in ihrer jetzigen Form nicht gewissenhaft umsetzbar. Bei vielen MitarbeiterInnen der Leistungsträger besteht Unklarheit über die Umsetzung der bürokratischen Regelungen. Auch mit der neuen WAV hat der Senat es nicht geschafft, angemessene Kosten der Unterkunft festzulegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat auf, endlich Rechtssicherheit herzustellen und die Richtwerte an die Realität anzupassen. Es bedarf einer sofortigen Nachbesserung der WAV sowie der Erstellung einer praxistauglichen Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 4
5 Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen), beides unter Einbeziehung der relevanten Akteure wie den Sozialleistungsträgern, Mietervereinigungen und den Trägern der Wohlfahrtspflege. Einige Regelungen der WAV und einige Ankündigungen zur noch nicht endabgestimmten AV Wohnen gehen in die richtige Richtung. Dazu gehören die Härtefallregelung, Besonderheiten bei der Neuanmietung für einen Personenkreis mit besonderen Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie diverse Ausnahmeregelungen, die den Leistungsträgern eine individuelle Auslegung der WAV im Sinne der Bedarfsgemeinschaften ermöglichen. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes wird das Land Berlin noch vor große Herausforderungen stellen insbesondere auch bei der Erstellung und Ausführung einer Rechtsvorschrift zu den KdU. Es gibt immer weniger freie Wohnungen und die Konkurrenz um Wohnraum im niedrigen bis mittleren Preissegment ist groß. Aus grüner Sicht sind bei der Ausgestaltung der KdU im Sinne angemessener und menschenwürdiger sowie wohnungsmarktpolitisch realistischer Richtwerte die folgenden Aspekte zu berücksichtigen. 1 REALISTISCHE RICHTWERTE FESTLEGEN UND VERDRÄNGUNG VERMEIDEN Der KdU-Bedarf muss vollständig, transparent und nachprüfbar berechnet und auf eine solide Datenbasis gestellt werden. Die Berechnungsgrundlage, so sagt es das Bundessozialgericht, muss ein schlüssiges Konzept sein. Das bedeutet: Die Richtwerte müssen der Realität, d.h. den Mietpreisen und dem verfügbaren Wohnraum entsprechen 7. Alle existenznotwendigen Aufwendungen hat der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgesetz in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realtitätsgerecht zu bemessen 8. Sie dürfen nicht auf Grundlage unklarer Rechenspiele des Senats beruhen. Überschreitet eine Bedarfsgemeinschaft die Richtwerte, kann die Forderung nach einer Kostensenkung durch Umzug gestellt werden (sogenannter Zwangsumzug). Umzüge sollten aber 7 8 bspw. BSG vom B 14 AS 106/10 R Bundesverfassungsgericht Urteil vom 9. Februar BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 5
6 möglichst vermieden werden, um einerseits einer Verdrängung der Betroffenen in Randgebiete der Stadt vorzubeugen und andererseits die Preisspirale der Neuvertragsmieten nicht weiter anzuheizen. Eine Umzugsaufforderung darf aus unserer Sicht nur dann erfolgen, wenn ein Umzug tatsächlich wirtschaftlich ist und sozialverträglich gestaltet wird. Betroffene sind vor Verdrängung zu schützen und sollen ihr soziales Umfeld möglichst nicht verlassen müssen. Solange kein alternativer adäquater Wohnraum verfügbar ist, ist von Sanktionen abzusehen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus muss ein Bestandsschutz für Bedarfsgemeinschaften gelten, deren Kosten bis zum Inkraftsetzen der WAV übernommen wurden Sanktionen sind an dieser Stelle auszusetzen. Die Zahl der Kostensenkungen durch Umzug über Bezirksgrenzen hinaus soll zukünftig erfasst und regelmäßig ausgewertet werden, um die sozialräumlichen Veränderungen zu beobachten und einer sozialen Segregation verstärkt entgegenwirken zu können. Unsere Forderungen zur Festlegung realistischer Richtwerte und Vermeidung von Verdrängungseffekten: Richtwerte entsprechend der Mietenentwicklung fortschreiben Richtwerte regional anpassen - anderer Kiez, andere Kosten Differenzierte Neuvertragszuschläge gewähren Mittlere Wohnlagen einbeziehen Richtwerte für Kleinst-Wohnungen festlegen 1.1 RICHTWERTE ENTSPRECHEND DER MIETENENTWICKLUNG FORTSCHREIBEN Der Berliner Mietspiegel ist die Grundlage der WAV und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Gerichte haben den Berliner Mietspiegel in manchen Fällen für ungeeignet zur Bildung von Wohnkostenwerten erklärt und auf andere Möglichkeiten verwiesen. Viele Bedarfsgemeinschaften müssen offenbar den Klageweg beschreiten, um ihren Rechtsanspruch zur Sicherung des Existenzminimums durchzusetzen. Zur näheren Bestimmung der Richtwerte könnte beispielsweise die Entwicklung der Angebotsmieten mit einfließen. Als Datengrundlage könnte gegebenenfalls auch der IBB-Wohnungsmarktbericht, der jedes Jahr im Auftrag des Senats erstellt Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 6
7 wird, herangezogen werden. In der zum Bericht 2012 gehörigen Pressemitteilung vom 7. März 2013 heißt es wie folgt: Festzustellen ist, dass der Preisauftrieb der Angebotsmiete zunehmend die gesamte Stadt erreicht hat. Die mittlere Angebotsmiete (Median) stieg innerhalb eines Jahres um 14 Prozent von 6,49 Euro/m² auf 7,40 Euro/m². Erhebliche Steigerungen der Angebotsmieten und Kaufpreise sind mittlerweile auch in Bereichen festzustellen, die bislang im Windschatten der Entwicklung lagen. Zum Vergleich: Der Richtwert der WAV liegt bei etwa 4,90 Euro/m² und damit knapp 3 Euro/m² unter dem Median der Angebotsmiete im vergangenen Jahr. Werden derartige Erkenntnisse von der einen Senatsverwaltung vorgestellt, sollten sie nicht von der anderen Senatsverwaltung ignoriert werden. 1.2 RICHTWERTE REGIONAL ANPASSEN - ANDERER KIEZ, ANDERE KOSTEN Anderer Kiez, andere Kosten, fordert die Grüne Fraktion. Die bezirksbezogenen Informationen zu den Angebots- und Neuvertragsmieten der IBB untermauern dies. Eine verstärkte Regionalisierung der Kosten soll eine ausgewogene soziale Mischung in den Stadtteilen erhalten und fördern sowie einer Segregation entgegenwirken. Laut SGB II können die Kreise und kreisfreien Städte ihr Gebiet in mehrere Vergleichsräume unterteilen, für die sie jeweils eigene Angemessenheitswerte der KdU bestimmen. Ziel dabei ist es, die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgetreu abzubilden. Dies ist gerade in einer Stadt wie Berlin sinnvoll, da Berlin aus mehreren Wohnungsmärkten besteht. Die Verschiedenartigkeit der Bezirke, die unterschiedliche Struktur, die auseinander driftenden Mietpreise können bei der Festlegung einer angemessenen Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung nur unter der Zugrundelegung mehrerer Vergleichsräume adäquat berücksichtigt werden. Eine solche regionale Differenzierung ist bislang nicht erfolgt. Es wird nicht berücksichtigt, ob eine Bedarfsgemeinschaft in teureren Gegenden wie beispielsweise in Berlin-Mitte oder im Grunewald wohnt oder in Vierteln mit vergleichsweise günstigen Mietpreisen wie Hellersdorf oder Spandau. Dies könnte analog zu den lebensweltlich orientierten Räumen (LOR) erfolgen. Die Bestimmung der Vergleichsräume muss sorgfältig erfolgen und die Machbarkeit der regionalen Differenzierung im Voraus überprüft werden. Dabei muss auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden. Alternativ könnte auch die regionale Differenzierung nach den Bestimmungen der angekündigten Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 7
8 Zweckentfremdungsverbotsverordnung erfolgen: hiernach würden derzeit die Wohnungsmärkte der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte und Pankow als besonders angespannt gelten. In diesen Bezirken sollten die Zuschüsse höher sein als in den restlichen Bezirken, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Betroffenen ihr soziales Umfeld nicht verlassen müssen. Natürlich muss auch die Kategorisierung der Bezirke regelmäßig überprüft werden. 1.3 DIFFERENZIERTE NEUVERTRAGSZUSCHLÄGE GEWÄHREN Die Mietpreise liegen bei neuen Vertragsabschlüssen rund 20 Prozent über den Mietspiegelwerten für Bestandswohnungen. Lichtenberg hat mit 14,3 Prozent die stärkste Mietsteigerung bei Standardwohnlagen, gefolgt von Neukölln (13,7 Prozent) und Mitte (12,0 Prozent). Aber auch Mietsteigerungen von bis zu 40% sind keine Seltenheit. Zweistellige Mietsteigerungen sind auch in Vorzugswohnlagen von Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow/Prenzlauer Berg und Neukölln zu beobachten. Durch ihre Innenstadtlage steigt auch die Nachfrage im Norden Neuköllns und in Teilen des Weddings. Wir setzen uns schon lange für die Begrenzung der Neuvertrags- bzw. Angebotsmieten ein (max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete). Doch solange die ungebremste Mietpreisspirale durch Angebotsmieten nicht gestoppt wird, ist es unzumutbar die Betroffenen dem angespannten Wohnungsmarkt alleine auszusetzen. Diese Entwicklung muss bei der Bestimmung der Richtwerte berücksichtigt werden. Die Grüne Fraktion will auch in Zukunft eine soziale Mischung in den verschiedenen Stadtteilen. Das geht aber nur dann, wenn es auch für Transferleistungsbeziehende möglich ist, neu in bestimmte Stadtteile zu ziehen und nicht nur dann eine Chance auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in bestimmten Gegenden zu haben, wenn sie einen der begehrten alten Mietverträge besitzen. Ähnlich wie Bremen dies tut, braucht es daher Zuschläge beim Abschluss eines neuen Mietvertrages. Wir wollen daher differenzierte Neuvertragszuschläge, insbesondere in Gebieten mit unterdurchschnittlicher Repräsentanz von Leistungsberechtigten, gewähren. Nur dann haben die Betroffenen überhaupt eine Chance, eine neue Wohnung zu finden. Selbstverständlich muss auch bei neuen Mietverträgen eine regionale Differenzierung erfolgen, um eine nachhaltige soziale Mischung in den Quartieren sicherzustellen bzw. einer Ghettoisierung sowie der Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 8
9 Vertreibung von Bedarfsgemeinschaften aus den Innenstadtbezirken an den Stadtrand entgegenzuwirken. Diese Differenzierung ist aber auch wichtig, um in weniger begehrten Lagen die Mieten nicht anzuheizen. 1.4 MITTLERE WOHNLAGE EINBEZIEHEN Die WAV verweist auf einfache Wohnlagen und ignoriert dabei, dass hieraus keine ausreichende Wohnraumversorgung für die Bedarfsgemeinschaften möglich ist. Laut Gesetz sind die Kosten der Unterkunft für Wohnungen mit einfachem Standard zu erstatten. Ein einfacher Standard kann in allen Wohnlagen vorhanden sein. In der jetzigen Form der WAV sind zur Richtwertbestimmung ausschließlich Wohnungen in einfacher Lage unabhängig des Standards berücksichtigt worden. Es wird insbesondere vor dem Hintergrund drohender Wohnraumverknappung und anhaltender Zuzüge nach Berlin - angezweifelt, dass genügend Wohnraum im geforderten Marktsegment vorhanden ist. Die notwendige Einbeziehung mittlerer Wohnlagen (hier wohnt der Großteil der ALG-II-EmpfängerInnen) würde laut einem internen Papier der Senatsverwaltung für Soziales aus dem Jahr 2011 Mehrkosten von 6,6 Millionen Euro im Jahr bedeuten und keine Überforderung des Landeshaushalts mit sich bringen. 1.5 RICHTWERTE FÜR KLEINST-WOHNUNGEN FESTLEGEN Die Mehrzahl der Bedarfsgemeinschaften etwa zwei Drittel besteht aus Single-Haushalten. Für sie wird eine Wohnungsgröße von 50m² für angemessen erachtet. Entsprechend besteht ein hoher Bedarf an Wohnungen in dieser Größe. Bekannt ist, dass im Jahre Bedarfsgemeinschaften Wohnungen unter 40m² angemietet hatten. Zum einen muss das Angebot den durch die Politik festgelegten Bedarf decken. Das ist nicht gewährleistet, gibt es doch in ganz Berlin nur geeignete Wohnungen in einfacher Wohnlage. Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Wohnraum nur von Transferleistungsbeziehenden genutzt wird. Zum anderen müssen bei der Berechnung der Richtwerte auch kleinere Wohnungen (unter 40m²) einbezogen werden. Hier ist der Quadratmeterpreis im Schnitt deutlich höher als bei den in die Berechnung einbezogenen größeren Wohnungen (über 50m²). Die zugrunde gelegten Werte sind Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 9
10 weder in Bezug auf die Kaltmiete (4,91 Euro/m²) noch in Bezug auf die kalten Betriebskosten (1,44 Euro/m²) nachvollziehbar. Es ist von einer deutlichen Verzerrung der Richtwerte zum Nachteil der betroffenen Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Die mit der WAV eingeführte Quadratmeterhöchstmiete verschärft dieses Problem dramatisch. Trotz angemessener Gesamtmiete und sogar bei Unterschreitung des festgelegten Produkts aus Miete und Betriebsund Heizkosten werden die Kosten nicht übernommen, wenn der Quadratmeterpreis um mehr als 50 Prozent überschritten wird. Diese Regelung sollte zwar Mietwucher vermeiden, was wir politisch unterstützen. In der Realität jedoch führt dies die Produkttheorie ad absurdum zum großen Leid der Betroffenen. Möglicherweise ist diese Regelung nicht einmal statthaft, auch an dieser Stelle wird auf eine Klärung durch die Gerichte gehofft. Darauf wollen wir nicht warten, sondern fordern den Senat zur Nachbesserung auf. Die Leistungsträger sollen im Einzelfall von dieser Regelung abweichen dürfen und die Kosten übernehmen, wenn kein alternativer wirtschaftlicherer Wohnraum zur Verfügung steht. 2 ANGEBOT BETREUTER WOHNFORMEN UND PFLEGE-WGS UNTERSTÜTZEN UND AUSBAUEN Wohnungslose oder von Wohnungsnot bedrohte Menschen können zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation vorübergehend in betreuten Wohnungen untergebracht werden. Mit dieser Aufgabe werden in der Regel freigemeinnützige Träger betraut. Diese mieten Wohnungen an und stellen sie für einen bestimmten Zeitraum den oben genannten Personen durch Untervermietung zur Verfügung, bis ein selbständiges Wohnen in eigener Wohnung möglich scheint. Bei den Wohnungen handelt es sich überwiegend um besonders stark nachgefragte Ein- bzw. Zwei- Zimmer-Wohnungen. Es ist wichtig, dass die Personen in ihrem angestammten Umfeld untergebracht werden und auch im Anschluss dort bleiben können, sodass eine Eingliederung in den Alltag gefördert wird. Nur so machen sozialraumorientierte Angebotsformen Sinn. Die Bestandspflege der Wohnungen erfordert erhebliche materielle Unterhaltskosten, insbesondere durch überdurchschnittlich hohe Fluktuation, vorübergehenden Leerstand durch Wartezeiten auf Kostenübernahmen und Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 10
11 Wohnungszusicherungen, Reparaturen und Instandsetzungen, Aufbewahrungen bzw. Einlagerungen, Rechtsberatung und Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der An- und Vermietung, Akquise und Verwaltung der Trägerwohnungen. Zur Refinanzierung dieser Kosten und Risiken konnten die freien Träger in der Vergangenheit Zuschläge auf die Nettokaltmiete erheben und damit ihre eigenen wirtschaftlichen Risiken minimieren: Dies wird nunmehr durch die WAV weitgehend verunmöglicht, insbesondere bei bisher kleinen Wohnungen mit einer höheren Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Durch die Einführung der Quadratmeterhöchstgrenzen kann vor allem für (bisher angemessene) kleine Wohnungen nicht mehr die komplette Nettokaltmiete auf die Untermieter umgelegt und kein in die Nettokaltmiete integrierter Zuschlag erhoben werden. Hier ist ein Bestandsschutz einzuführen. Unter den jetzigen Umständen kann die Unterbringung in Wohnungen in Kombination mit ambulanten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen nicht mehr im benötigten Umfang finanziert und aufrecht erhalten werden. Dies wäre umso dramatischer, da die sich verschärfende Wohnraumsituation die Zugangsmöglichkeiten wohnungsloser Menschen empfindlich reduziert und somit ein weiteres Ansteigen der Wohnungslosenzahl absehbar ist. Gemessen an der Entwicklung des Wohnungsmarktes werden mit dieser WAV die Konzepte des betreuten Wohnens und der Verselbstständigung in eigenen Wohnraum infrage gestellt und mittelfristig atomisiert. Die Unterbringung bei privaten Anbietern, Pensionen und sogar Hotels ist notwendig geworden. Die Kosten der Unterkunft von Wohnungslosen werden hoch getrieben und der Hospitalisierung von HeimbewohnerInnen durch dauerhafte Unterbringung Tür und Tor geöffnet. Das ist eine soziale und volkswirtschaftliche Fehlentwicklung. Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 11
12 3 HEIZKOSTENERMITTLUNG ENTBÜROKRATISIEREN UND KLIMABONUS EINFÜHREN Die Staffelung der Heizkostenübernahme nach Energieträgern ist zu bürokratisch geregelt. Weder den Bedarfsgemeinschaften noch den Hausverwaltungen noch den VerwaltungsmitarbeiterInnen der Leistungsträger ist es zumutbar, all die geforderten Informationen wie Gebäudefläche, Energieträger etc. zusammenzutragen und danach die Grenzwerte zu berechnen. Von dieser Staffelung der Heizkosten nach Gebäudegröße ist aufgrund des hohen und zum Teil nicht leistbaren Aufwands abzusehen und stattdessen auf Vorlage eines Energieausweises ein entsprechender Klimabonus als Mietzuschlag für energetisch sanierte Gebäude einzuführen. Da die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden, erfährt der Leistungsträger wiederum hierdurch eine Entlastung durch gesunkene Heizkosten. So sollen die erforderlichen Mehrkosten möglichst durch die zu erwartenden niedrigeren Heizkosten gedeckt werden. Mit einem solchen Klimabonus werden insbesondere Mietsteigerungen (und damit auch Richtwertüberschreitungen) durch auch politisch gewollte energetische Sanierungen kompensiert. 4 BETRIEBSKOSTEN REALISTISCH BEMESSEN Die Betriebskosten sind in den letzten Jahren gestiegen. Jedoch legt die WAV auch hier die Mietspiegelwerte an; Basis ist also derzeit ein kaum repräsentativer und überalteter Datensatz aus dem Jahre Wir gehen zwar davon aus, dass der Senat die Daten aus dem neuen Mietspiegel 2013 zur Bemessung heranziehen wird. Jedoch steht der Senat weiterhin in der Pflicht, auch hier ein schlüssiges Konzept vorzulegen. Die Grüne Fraktion fordert bis dahin die tatsächlichen Betriebskosten zu übernehmen. Ebenso wollen wir den Betroffenen eine regelmäßige Prüfung der Betriebskosten durch die Jobcenter oder über die Mitgliedschaft bei einer juristischen Mietervertretung ermöglichen. Denn das spart am Ende sogar Geld und zwar den MieterInnen und dem Land Berlin. Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 12
13 5 RECHTSSICHERHEIT HERSTELLEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH SGB XII UND ASYLBLG Der Senat muss Rechtssicherheit für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG herstellen. Zwar impliziert der Verordnungstitel, dass die WAV zumindest auch für SGB XII- Beziehende gelte, das allerdings ist ein Trugschluss. In einem Normenkontrollverfahren des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg wurde bereits Mitte 2012 deutlich herausgestellt, dass die WAV mitnichten für die Zielgruppe der LeistungsempfängerInnen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches gelte. Nun sind die Bezirke in Ermangelung einer überarbeiteten Ausführungsvorschrift dazu aufgefordert, sowohl für SozialhilfeempfängerInnen als auch für Leistungsberechtigte nach AsylbLG die nicht gültige WAV anzuwenden. Hier muss Rechtssicherheit hergestellt werden. 6 RESSORTÜBERGREIFEND TÄTIG WERDEN Der Berliner Senat wird aufgefordert, das Thema Soziales Wohnen endlich anzupacken. Die verschiedenen Ressorts müssen in einer konzertierten Aktion tätig werden, sie müssen miteinander Verabredungen finden, wie sie berlinweit eine sozialverträgliche und gerechte Wohnungs- und Mieten-, Stadtentwicklungs- und Sozialpolitik vorantreiben. Wir brauchen eine Politik aus einem Guss, im Sinne der einzelnen Betroffenen, im Sinne der sozialen Gerechtigkeit. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aspekte. 6.1 GESCHÜTZTES MARKTSEGMENT ANPASSEN UND DURCHSETZEN Mit dem Instrument Geschütztes Marktsegment leistet das Land Berlin einen Beitrag zur Wohnraumversorgung von Personen und Haushalten, die wohnungslos geworden sind oder unabwendbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Schon seit Jahren übersteigt die Nachfrage leicht das Angebot. Der Rückstand für die Erfüllung der Jahressollquote 2011 liegt bei 26 Prozent, Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 13
14 das heißt insgesamt 356 Wohnungen. Im Segment der Einpersonenhaushalte liegt der Rückstand bei 569 Wohnungen, die Quote im Segment der Mehrpersonenhaushalte hingegen wurde mit 213 Wohnungen erfüllt. Über die vergangenen Jahre gesehen, haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ihre Quoten nie ganz erfüllen können. Das liegt besonders an dem großen Bedarf an Einzimmerwohnungen für das "Geschützte Marktsegment", der in den Beständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften nur sehr begrenzt, vor allem in den Innenstadtbezirken, gedeckt werden kann. Die Wohnungsbaugesellschaften bevorzugen in Belegungsverfahren einkommensstärkere MieterInnen gegenüber TransferkostenbezieherInnen, weil der Verwaltungsaufwand geringer ist und sie weniger juristische Auseinandersetzungen erwarten. Dieser Engpass ist besonders kritisch, da die Nachfrage gerade nach kleineren Wohnungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt kontinuierlich gestiegen ist. Insbesondere die Versorgung durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment sollte endlich von diesen eingehalten und gewährleistet werden. Auch im Bündnis für bezahlbare Mieten muss dies berücksichtigt werden. Das Geschützte Marktsegment muss den tatsächlichen Bedarfen entsprechend mit den Wohnungsbaugesellschaften neu verhandelt werden. 6.2 LANDESEIGENEN WOHNUNGSBESTAND SOZIAL AUSRICHTEN Der Senat hat mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Bündnis für bezahlbare Mieten beschlossen, das einen ersten wichtigen Schritt für ca. 15 Prozent der MieterInnen in Berlin darstellt. Es ist zu begrüßen, dass auch bei Sozialwohnungen, bei denen die Mieterhöhungen aus den planmäßigen Fördermittelreduzierungen resultieren, eine Sozialklausel gelten soll. Auch ist es positiv, dass sich die Wohnungsbaugesellschaften verpflichten, die jeweiligen Höchstwerte staatlicher Leistungen für Mietbelastungen bei Mieterhöhungen nicht zu überschreiten. Ehrlich ist der Senat aber nur dann, wenn auch zahlreiche Wohnungen aus dem landeseigenen Bestand unter den Richtwerten der WAV liegen. Problematisch ist, dass die Sozialklausel nur für Menschen, die den WBS nach der Bundeseinkommensgrenze besitzen, gilt. Nicht alle MieterInnen profitieren davon! Bei Wiedervermietung wird innerhalb des S-Bahnrings jede zweite Wohnung und außerhalb des S-Bahnrings jede dritte Wohnung quartiersbezogen zur Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 14
15 ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein vergeben. Von der grünen Fraktion wird eine genauere Differenzierung mit einer 1/3-Quote jeweils für ALG II- und Sozialhilfe-EmpfängerInnen sowie für WBS-Berechtigte vorgeschlagen, um gezielt die Menschen, die aus finanziellen und auch sozial-determinierten Gründen besonders schwer bezahlbaren Wohnraum finden, zu versorgen. 7 FAZIT UND KOSTENSCHÄTZUNG Die Höhen für die Miet- und Heizkostenzuschüsse müssen verfassungskonform und realistisch abgebildet werden, um die zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus der Innenstadt und in Bezirke mit niedrigem sozio-ökonomischen Status zu vermeiden. Einer sozialen Spaltung der Stadt ist entgegenzuwirken. Mehrausgaben für die Kosten der Unterkunft sind zu leisten, daran geht kein Weg vorbei. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung wird in Berlin mit einem weiteren Absinken der Arbeitslosenquote gerechnet. Die ursprüngliche Erwartung des Senats einer Kostensteigerung um 11 Millionen Euro durch die Anwendung der WAV entspricht nicht mehr den aktuellen Bedingungen. Die WAV belastet die Landeskasse weniger als aufgrund des gestiegenen Durchschnittswerts zunächst anzunehmen war. Je nach Rechtsprechung und politischen Korrekturen sowie nach der Anpassungen an den jeweils aktuellen Mietspiegel sind andere Entwicklungen möglich. Realistische Prognosen sind derzeit schwierig. Würde das bereits genannte Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az: S37 AS30006/12) umgesetzt und flächendeckend die Wohngeldtabelle plus Zuschlag zugrunde gelegt, sind Mehrkosten von etwa 43 Millionen Euro im Jahr zu erwarten. Im Haushaltsplan 2014/2015 ist für eine Übernahme tatsächlich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung Vorsorge zu treffen. Bei allen Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung der KdU ist zu berücksichtigen, dass bei vermehrten Zwangsumzügen und verstärkter Segregation in den Außenbezirken soziale Kosten in unvorhersehbarem Maße steigen und zusätzliche Mehrkosten im Transferbereich für das Land Berlin und den Bund entstehen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die bisherige Stärke und Besonderheit der Berliner Politik, insgesamt integrativ in die Stadtgesellschaft hinein zu wirken, aufgegeben wird. Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft der Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin 15
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrDie Ausgangslage. Die Herangehensweise des Landkreises Mainz-Bingen. Der Ansatz von empirica
1 Zur Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Mainz-Bingen - Aktualisierung zum 01.07.2015
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrKosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII
Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck Lübeck hat die Mietobergrenzen (MOG) für Unterkunftskosten nach 22 SGB II (Hartz
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrKosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen
Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrTischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am 10.03.2014
Tischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am 10.03.2014 Thema: Obdachlosenunterkünfte in Berlin 1. Bedarfe 2. Kapazitätsplanung 3. Standards Anzuhörende
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrBesser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.
Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?
MehrIndikatoren zum Themenkreis SGB II und XII
18. Treffen der AG Methoden im IK KomWoB Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII Vorschläge zur Diskussion, Team Wohnungsmarktbeobachtung Überblick Indikatoren zur Nachfrage Indikatoren zum Angebot
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrUnsere Ideen für Bremen!
Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1
Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen
Mehrkeine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse?
1. Aktuelle Umfrage; 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse? DMBMieterbund: Aktuelle Umfrage: 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrEnergieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis
Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes
MehrSOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES
SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrArbeitsmappe Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung Juni 2011
Arbeitsmappe Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung Juni 2011 Landesverband Hessen 1 Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung Zum Sachverhalt CDU und FDP haben einen Änderungsantrag
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Die Empfehlungen (DV 20/14) wurden nach
MehrDie Antworten von der SPD
9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrMüllgebühren Steiermark
Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrMonatsbericht August 2011
Monatsbericht August 2011 22% aller Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Böblingen sind alleinerziehende Elternteile. In ganz Baden-Württemberg sind es fast 30%. Dabei liegt der Anteil der Alleinerziehenden
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrDeutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme SGB II im Überblick Leistungsberechtigter Personenkreis: grds.
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrMustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!
Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der
Mehre-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie
MehrDAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.
Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrZehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum
Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
Mehr1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106
1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 Nach Durchsicht der im Schreiben vom 23.09.2003 vorgeschlagenen Änderungen Neufassung der Kinderkrippengebührenfassung hat der Elternbeirat
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrGesetzentwurf der Landesregierung
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt
MehrRichtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010
Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrAlterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
- 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit FAQ Wohngeldreform Fragen und Antworten zur Wohngeldreform (Stand: 18.03.
1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit FAQ Wohngeldreform Fragen und Antworten zur Wohngeldreform (Stand: 18.03.2015) Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld? Wohngeld
MehrSTATT. Bürger. Fortwährende Rechtsfragen. Individueller Rechtsanspruch. Steuervereinfachung. Steuerdschungel. gleiche Standards
Doppelbezug oder Leistungen für Tote bleiben möglich, gelten wieder andere. zur Grundsicherung. Somit vermeidet es Lücken Zeit gesichert. Dies sichert den sozialen Frieden. Jeder Rentner hat das Grundeinkommen
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrGerichtsverfahren alt -> neu
Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrÄrzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report
ConTraX Real Estate Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report Der deutsche Büromarkt ist in 2005 wieder gestiegen. Mit einer Steigerung von 10,6 % gegenüber 2004 wurde das beste Ergebnis seit
MehrGerichtsverfahren neu -> alt
Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrIhrer Kunden, auf die vorderen Suchmaschinenplätze zu bringen. Das hatten Sie sich
1 von 6 25.10.2013 23:23.eu haben Sie heute in Ihrer Suchmaschine gefunden, um endlich Ihre Webseite - und die Ihrer Kunden, auf die vorderen Suchmaschinenplätze zu bringen. Das hatten Sie sich doch schon
MehrWohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND
MehrParitätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen
Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Die Schuldnerberatung des Paritätischen Nienburg ist seit ihrer Gründung zu einer wichtigen und unentbehrlichen
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
Mehr