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2 Die diesjährigen Illustrationen in diesem Jahresbericht sind Impressionen zum Thema «Verkehrswege und Verkehrsmittel im Kanton Appenzell Ausserrhoden».

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4 Editorial Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer Nach der 2004 an der Urne gescheiterten 11. AHV-Revision legte der Bundesrat Ende 2005 eine neue Version der 11. Revision vor, wobei er sich weitgehend an der ursprünglichen Vorlage orientierte und lediglich die umstrittenen Teile wegliess. Neu ist insbesondere die vorgesehene Einführung einer Vorruhestandsleistung für Personen im Alter zwischen 62 und 65 Jahren mit bescheidenem Einkommen. Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbstätige Frauen in der Schweiz Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (MSE). Die Einführung dieses neuen Sozialwerks verlief in der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden reibungslos, alle Anträge wurden umgehend geprüft und es wurden im zweiten Halbjahr bereits in 94 Fällen Leistungen ausbezahlt. Im Mai erteilte die Regierung dem Geschäftsführer den Auftrag, den Zusammenschluss der Ausgleichskasse und der IV-Stelle zu einem gemeinsamen Unternehmen an die Hand zu nehmen. Die künftige Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Abteilungsleiter/-innen der Abteilungen Beiträge, Leistungen und IV-Stelle) erarbeiteten in der Folge sämtliche erforderlichen Grundlagen, so dass die Regierung am 6. Dezember 2005 die detaillierte Umsetzung beschliessen konnte. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Ausgleichskasse und IV-Stelle beschloss die GL zudem eine Erweiterung und einen Umbau der Büroräume mit Ziel, back office und Kundenbereich konsequent zu trennen und den Kund/-innen künftig einen modernen, kundenfreundlichen Empfang und Service anzubieten. Auch im Dienst unserer Kund/ -innen wurde 2005 der web-auftritt ( völlig neu gestaltet. Die steigenden Zugriffszahlen zeigen, dass das Angebot rege genutzt wird. Noch im Verlauf des Jahres haben ausserdem zwei andere kantonale Ausgleichskassen den Auftritt von uns übernommen. Schliesslich besuchte der Geschäftsführer 2005 sämtliche Gemeinde-Zweigstellen. Diese Besuche bildeten eine Grundlage für die künftige, grundlegend neu gestaltete Zusammenarbeit zwischen der Ausgleichskasse und der IV- Stelle Appenzell Ausserrhoden. Mein Dank geht dieses Jahr insbesondere an die Abteilungsleiter/ -innen unseres Unternehmens, welche die intensiven Umstrukturierungen aktiv mitgestaltet und mitgetragen haben. Danken möchte ich auch allen Mitarbeitenden sowie unseren Partnern in der Verwaltung und der Wirtschaft, mit denen wir eine ausgezeichnete Zusammenarbeit pflegen. Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer

5 Gutenberg-Zentrum in Herisau, Sitz der Ausgleichskasse Appenzell A.Rh.

6 Inhalt 1. Mitglieder und Beiträge Mitglieder Beiträge Inkasso Invidividuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Leistungen Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Geldleistungen der Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Familienausgleichskasse Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh Familienzulagen in der Landwirtschaft Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) Leistungen der Mutterschaftsentschädigung (MSE) Interna Betriebsrechnung Verwaltungskostenrechnung Bilanz Organigramm Infos und Fakten Aufsicht Aufsicht durch die Direktion des Innern Aufsicht durch den Bund

7 1. Mitglieder und Beiträge 1.1 Mitglieder Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Arbeitgeber ohne Beiträge ohne Beiträge 18% Selbständigerwerbende 40% Arbeitgeber 19% Nichterwerbstätige 23% 1.2 Beiträge Selbständigerwerbende 9,7 Mio. 8,7 Mio. Nichterwerbstätige 2,1 Mio. 3,3 Mio. Arbeitgeber 54,7 Mio. 54,1 Mio. Monika Wagner, Abteilungsleiterin Beiträge Die Selbständigerwerbenden zahlen AHV/IV/EO-Beiträge von 9,5 % ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Es besteht eine sinkende Beitragsskala bis zu 5,116 % für Einkommen unter Fr Die Einkommen sind ebenfalls im Sozialwerk Familienausgleichskasse beitragspflichtig, und zwar mit 2,6 %. Die Nichterwerbstätigen leisten Beiträge an die AHV/IV/EO aufgrund ihres Vermögens und/oder ihres Renteneinkommens, das mit 20 multipliziert in Vermögen umgerechnet wird. Die paritätischen Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betragen 10,1 % an die AHV/IV/EO sowie 2 % an die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber leisten an die Familienausgleichskasse einen Beitrag von 1,9 %. 8

8 Seit 1990 hat sich der Ertrag der Beiträge wie folgt entwickelt: in Mio. CHF Beiträge der SE und der NE in Mio. CHF Beiträge der Arbeitgeber 9

9 1.3 Inkasso Zahlungsvereinbarungen Ein Teil der Beitragszahlungen erfolgt verspätet, wobei die Kunden neue Zahlungstermine zusichern. Anzahl Beiträge Betreibungen Diverse Beiträge müssen auf dem Betreibungsweg eingezogen werden. Anzahl Beiträge Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Dies ist der Bereich, mit dem die Versicherten direkten Kontakt haben. Für jeden Versicherten wird ein eigenes Konto geführt, auf dem das Einkommen gebucht wird, welches für die spätere Rentenberechnung benötigt wird. verbuchte Einkommen Anzahl Buchungen Mit in Kraft treten der 10. AHV-Revision im Jahr 1997 werden auch Betreuungsgutschriften auf den IK s verbucht. Betreuungsgutschriften

10 2. Leistungen 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Im September 2004 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV/ IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten sind daher um 1,9 % erhöht worden. Die minimale Altersrente wurde von 1055 auf 1075 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2110 auf 2150 Franken pro Monat erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose wurden angepasst. Gemäss Artikel 72 AHVV sind die Renten bis zum 20. Tag des Monats auszuzahlen. Im Berichtsjahr sind die Auszahlungen zwischen dem 8. und 11. Tag erfolgt. Über 97 Prozent der Rentenzahlungen (AHV und IV) können bargeldlos und damit kostenfrei ausgerichtet werden. Es ist ein erheblicher Mehrbedarf an Information und Beratung seitens der Versicherten festzustellen. Die Möglichkeit eines Rentenvorbezugs werden in zunehmenden Masse geprüft. Von der Ausgleichskasse werden prognostische Rentenberechnungen mit unterschiedlichen Varianten über die zukünftigen persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt, die eingehende Überprüfungen und Beratungen zur Folge haben. Im Berichtsjahr wurden für 208 Personen prognostische Rentenvorausberechnungen erstellt. Sowohl die Rentenplafonierung wie auch die Vornahme der Einkommensteilung bei Eintritt des zweiten Versicherungsfalls werden von den Versicherten nach wie vor ungünstig aufgenommen. Dies führt häufig zu Rückfragen über die Rechtsgrundlagen. Rentenauszahlungen Leistungszunahme Franken ,7% Hansruedi Staub, Abteilungsleiter Leistungen Leistungsart Anzahl Einfache Renten Zusatzrenten für Ehepartner 38 Kinderrenten 33 Witwen- und Witwerrenten 205 Waisenrenten 119 Hilflosenentschädigungen 168 Total

11 2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung Taggelder Anzahl Verfügungen 2003 Grosses Taggeld Kleines Taggeld Auszahlungen in Franken Rentenauszahlungen Leistungsabnahme Franken ,9% Hilflosenentschädigungen 2005 Franken Leistungsart Anzahl Einfache Renten Zusatzrenten für Ehepartner 209 Kinderrenten 334 Hilflosenentschädigungen 172 Total

12 2.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Ergänzungsleistungen werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung der IV sowie an bestimmte Bezügerinnen und Bezüger von IV-Taggeldern ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Es sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. Anzahl Dossiers mit Ergänzungsleistungen Stand Total EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten ,23% ,77% ,72% ,28% Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zeigt sich nach wie vor ein leichter Anstieg von Neuanmeldungen. Im vergangenen Geschäftsjahr mussten zudem 449 EL-Anträge mit einem Einnahmeüberschuss abgewiesen werden. Bei den Krankheitskosten hält das Wachstum an Belegeinsendungen bzw. Rückvergütungen ungebrochen an. Dank der Erfahrung und produktiver Arbeitsabläufe unseres Sachbearbeiterteams konnten die Pendenzen auf tiefem Stand gehalten und die Revisionen praktisch restlos abgearbeitet werden. EL-Auszahlungen Stand EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten

13 3. Familienausgleichskasse 3.1 Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh. Die Kinder- und Ausbildungszulagen betragen seit 1. Januar 2004 unverändert 190 Franken pro Kind und Monat. Die Beitragsansätze 2,4 Prozent für Arbeitgebende und 2,6 Prozent für die Selbständigerwerbenden sind ebenfalls gleich geblieben. Am Ende des Berichtsjahres bestanden folgende verfügte Zusprachen: für Arbeitnehmende 2245 für Selbständigerwerbende 487 Betriebsrechnung Beiträge Beiträge Abschreibungen Herabsetzungen Verzugszinsen Vergütungszinsen Total Beiträge Leistungen Kinderzulagen Rückerstattungsforderungen Durchführungskosten Ertrag aus Anlagen Buchgewinne Total Leistungen Einnahmen-Überschuss Bilanz Aktiven Bankguthaben Debitoren Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) Kapitalanlagen Total Aktiven Passiven Kreditoren Kapital Total Passiven

14 3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Höhe der Zulagen hat keine Änderung erfahren. Sie betragen für die ersten beiden Kinder im Talgebiet 170 Franken und im Berggebiet 190 Franken, für das dritte und jedes weitere bezugsberechtigte Kind im Talgebiet 175 Franken und im Berggebiet 195 Franken pro Monat. Der Grundbetrag der Einkommensgrenze beträgt Franken. Der Kinderzuschlag ist mit 5000 Franken ebenfalls gleich geblieben. Wird die Einkommensgrenze um höchstens 3500 Franken überschritten, so besteht nur noch Anspruch auf zwei Drittel der Zulagen. Wird sie um mehr als 3500 Franken, höchstens aber um 7000 Franken überschritten, so besteht Anspruch auf einen Drittel der Zulagen. Die Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmer ist mit 100 Franken gleich geblieben. Der Betrag der landwirtschaftlichen Arbeitgebenden an die Finanzierung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende beträgt unverändert 2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Zulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Talgebiet Berggebiet Total Anzahl Bezüger Anzahl Kinder Haushaltungszulagen Zulagen für Kleinbauern/-bäuerinnen Talgebiet Berggebiet Total Anzahl Bezüger Anzahl Kinder Geldleistungen an landwirtschaftliche Arbeitnehmende Fr an Kleinbauern/-bäuerinnen Fr an nebenberufliche Kleinbauern/-bäuerinnen Fr

15 4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Seit 1995 werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Damit soll ihnen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind von den Kantonen aufzustocken. Die Anteile der einzelnen Kantone werden nach deren Wohnbevölkerung, der Finanzkraft und der durchschnittlichen Prämien festgesetzt. Die folgenden Tabellen zeigen die Höhe der ausbezahlten Prämienverbilligungen und die Anzahl der bearbeiteten Gesuche der IPV-Leistungen. Jahr Auszahlung in Franken davon an Bezüger/innen von EL Jahr Personen Haushalte

16 5. Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) Aufgrund 2344 eingereichter Meldekarten wurden die nachstehenden Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Normaldienst Rekrutenschule Beförderungsdienst Rekrutierung Durchdiener Zivilschutz normal Zivilschutz Grundausbildung Jugend + Sport Jungschützenleiterkurs Zivildienst normal Zivildienst Rekruten Total

17 6. Leistungen der Mutterschaftsentschädigung (MSE) Am 26. September 2004 hat das Schweizervolk die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsentschädigung angenommen. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat. Die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung sind am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an. Aufgrund 94 eingereichter Anmeldungen wurden die nachstehenden Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Mutterschaftsentschädigung

18 7. Interna 7.1 Betriebsrechnung Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes) Beiträge Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer Abschreibungen und andere Aufwendungen Zinsen ALV-Beiträge Abschreibungen Kostenentschädigungen FLG-Beiträge Total Beiträge Leistungen AHV-Renten AHV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Renten IV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Taggelder Rückforderungen EO-Entschädigungen FLG-Zulagen IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) Parteientschädigungen Zinsen Total Leistungen

19 7.2 Verwaltungskostenrechnung Ertrag Verwaltungskostenbeiträge und Verzugszinsen Vermögenserträge Buchgewinne Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge Dienstleistungserträge Verwaltungskostenzuschüsse AHV Verwaltungskostenvergütungen FL Verwaltungskostenvergütungen ALV Verwaltungskostenvergütungen EL Allgemeine Verwaltungserträge Rückerstattung Betreibungsspesen Versicherungsleistungen Verwaltungsrechnung Liegenschaft Total Ertrag Aufwand Personalaufwand Sachaufwand allgemein Sachaufwand Informatik Raum-/Liegenschaftenkosten Dienstleistungen Dritter Kapitalkosten Abschreibungen allg. Verwaltungskosten Rückstellungen Verwaltungsrechnung Liegenschaft Total Aufwand Überschuss der Verwaltungskostenrechnung

20 7.3 Bilanz Aktiven Geldmittel Kasse Post Bank Debitoren Beitragspflichtige Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungskostenbeiträge übrige Debitoren Guthaben bei anderen Rechnungskreisen Kasseneigene Anlagen Bank Anteilscheine Beteiligung an IGS GmbH 1 1 Immobilien (Miteigentum) Mobiliar und Büromaschinen Informatikmittel andere technische Einrichtungen Transitorische Aktiven Total Aktiven Passiven Kontokorrente Zentrale Ausgleichsstelle Leistungsempfänger nicht zustellbare Auszahlungen Kreditoren Schulden bei anderen Rechnungskreisen Darlehen Kanton Appenzell A.Rh Rückstellungen Transitorische Passiven Allgemeine Reserven Total Passiven

21 7.4 Organigramm Fachliche Aufsicht BSV Organisator. Aufsicht REGIERUNGSRAT AR Revisionsstelle OTG, HERISAU Geschäftsführung RODOLPHE DETTWILER Beiträge MONIKA WAGNER ABTEILUNGSLEITERIN Leistungen HANSRUEDI STAUB ABT. LEITER, STV. GF Beiträge und Dienstleistungszentrale DLZ MICHAEL HABERSAAT TEAMLEITER ANNALISE KERN SUSANNE SENNHAUSER RUTH FREI LERNENDE Renten und EL ELISABETH SCHWEIZER TEAMLEITERIN TRUDI FRISCHKNECHT KÄTHI REGLI KARIN HÄMMERLE BIRGITH WOLF Buchhaltung und IK SILVIA LENZ HELEN ZEHNDER ROSITA SOLENTHALER FAK / IPV / EO / MSE HANS ULMANN FRANZISKA MEIER KOSTITSA KAMPOURIS 22

22 7.5 Infos und Fakten Standort und Adresse Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Gutenbergzentrum, Kasernenstrasse 4, 9102 Herisau Telefon Telefax Mail Website Öffnungszeiten Montag Donnerstag: Uhr, Uhr Freitag: Uhr, Uhr Organisatorische Aufsicht Direktion des Innern, Regierungsgebäude, Obstmarkt, 9100 Herisau Fachliche Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Revisionsstelle OTG Ostschweizerische Treuhandgesellschaft Herisau AG, Alte Bahnhofstrasse 3, 9100 Herisau Lehrlings-Ausbildungsplätze: 2 Zurzeit bei der Ausgleichskasse und IV-Stelle in Ausbildung sind Patrick Gerig (3. Lehrjahr) und Andrea Koller (2. Lehrjahr) 23

23 8. Aufsicht 8.1 Aufsicht durch die Direktion des Innern 24

24 8.2 Aufsicht durch den Bund 25

25 Druckvorstufe, Fotografie, Digitaldruck: fsp werbetech.ch AG, Dorf 2, 9063 Stein AR

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