BUNDESTAGSWAHL 2009 Ergebnisse früherer Wahlen in Nordrhein-Westfalen. Heft 1.

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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik BUNDESTAGSWAHL 2009 Ergebnisse früherer Wahlen in Nordrhein-Westfalen Heft 1

2 Bundestagswahl Ergebnisse früherer Wahlen in Nordrhein-Westfalen

3 Bestell-Nr. B Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße 51, Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon Telefax Internet: poststelle@it.nrw.de Erschienen im Juli 2009 Foto: Deutscher Bundestag / S. Büker Preis dieser Ausgabe: 14,50 EUR Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationsservice. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 2009 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhalt Seite Vorbemerkungen... Begriffserläuterungen... Ergebnisse der Bundestagswahlen in NRW... Parteien bei der Bundestagswahl am 18. September Tabellenteil Vergleichszahlen aus früheren Wahlen für das Land Nordrhein-Westfalen Vergleichszahlen aus früheren Wahlen nach en Anhang Verzeichnis der e nach nummern nach dem Alphabet Beschreibung der e Karten zur Bundestagswahl 2005 in Nordrhein-Westfalen 1. Wahlbeteiligung in den en 2. Mehrheiten von SPD oder CDU in den en Erststimmen 3. Stimmenanteil der SPD in den en Zweitstimmen 4. Stimmenanteil der CDU in den en Zweitstimmen 5. Stimmenanteil der FDP in den en Zweitstimmen 6. Stimmenanteil der GRÜNEN in den en Zweitstimmen 7. Stimmenanteil der Partei Die Linke. in den en Zweitstimmen Karte Bundestagswahl 2009 in Nordrhein-Westfalen Bundestagswahlkreise

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6 5 Vorbemerkungen Das vorliegende Heft 1 Ergebnisse früherer Wahlen in Nordrhein-Westfalen eröffnet eine Veröffentlichungsreihe zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag. Einleitend werden in einem Stichwortverzeichnis Begriffe erklärt, die im Hinblick auf die Bundestagswahl von Bedeutung sind. Daran anschließend folgt die Darstellung und Analyse der Ergebnisse der letzten Bundestagswahl 2005 auf Landes- und ebene in Form von Grafiken und Tabellen. Der Tabellenteil enthält zum Vergleichszweck ebenfalls die Ergebnisse der Bundestagswahl 2002 sowie der jeweils letzten Europa-, Landtags- und Kommunalwahl. Die Zahl und der Zuschnitt der e hat sich seit der Bundestagswahl 2005 nicht verändert. Eine Beschreibung der Bundestagswahlkreise befindet sich im Anhang. Außer dem nunmehr erschienenen Heft 1, werden zur Bundestagswahl im Herbst folgende weitere Veröffentlichungen herausgegeben: Bewerberverzeichnis Nordrhein-Westfalen Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht sich, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erzielt, als ihr laut Berechnung der Sitzverteilung nach Landesliste zustehen, in diesem Fall erhält die Partei Überhangmandate. Briefwahl Seit der 3. Bundestagswahl 1957 gibt es auf Antrag die Möglichkeit zur Briefwahl. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragen. Bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, können Briefwahlunterlagen angefordert werden. In Ausnahmefällen auch noch bis 15:00 Uhr am Wahltag. Wahlbriefe müssen spätestens bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen. Seit 1976 liegt der prozentuale Anteil der Briefwählerinnen und -wähler in Nordrhein-Westfalen bei Bundestagswahlen kontinuierlich im zweistelligen Bereich. Der bisherige Höhepunkt der Briefwahlbeteiligung war bei der Bundestagswahl 2005 mit 22,9 % zu verzeichnen. Heft 2 Heft 3 Heft 4 Vorläufige Ergebnisse in Nordrhein- Westfalen (Land, e), Endgültige Ergebnisse in Nordrhein- Westfalen (Land, e), Ergebnisse nach en und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (mit gesondertem Nachweis der Briefwahlergebnisse), Internet Noch in der Wahlnacht werden die Wahlergebnisse auf Bundes-, Landes- und ebene aktuell und ausführlich ins Internet gestellt. Die Daten für Nordrhein-Westfalen sind unter der Adresse abzurufen. Parteien/Parteilose Bewerber Heft 5 Ergebnisse nach Alter und Geschlecht in Nordrhein-Westfalen. Begriffserläuterungen Abgeordnetenzahl Nachdem die Zahl der Abgeordnetenmandate seit 1949 mehrmals erhöht wurde und seit der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 bei 656 lag, ist sie auf Beschluss des Deutschen Bundestages erstmals für die Bundestagswahlen im September 2002 auf 598 verringert worden. 299 Abgeordnete werden nach Kreiswahlvorschlägen in den en gewählt, die andere Hälfte nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten). Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die laut Art. 21 GG die Aufgabe haben, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, und das Volk im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten wollen. Die Gründung einer Partei ist frei, Vorraussetzung ist jedoch, dass die innere Ordnung den demokratischen Grundsätzen entspricht und die Partei öffentlich Rechenschaft über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel und ihr Vermögen ablegt. Parteien, deren Ziele oder Anhänger die freiheitlich-demokratische Grundordnung bzw. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, können durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden. Im Bundestag sind die 299 Listenmandate Parteien vorbehalten, da Landeslisten nur von Parteien eingereicht werden können. Ist eine Partei weder im Deutschen Bundestag, noch in einem Landtag seit der jeweils letzten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten, muss sie bis spätestens

7 6 Abb. 1 Anteil Briefwähler in NRW bei Bundestagswahlen in Prozent % % , ,2 20, ,2 14, ,2 10,9 11,6 12,5 10 8,4 7,2 7,1 10 5,3 6, zum neunzigsten Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Teilnahmeabsicht an der Wahl schriftlich mitteilen, damit der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaften feststellen kann. Welche politischen Vereinigungen als Parteien anzuerkennen sind, entscheidet der Bundeswahlausschuss spätestens am 72. Tag vor der Bundestagswahl. Wenn eine politische Vereinigung seit sechs Jahren an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei. Parteilose Wahlberechtigte können an Bundestagswahlen als Einzelbewerber/-innen teilnehmen und mit der Erststimme gewählt werden. Sie können sich in einem als Direktbewerber/-innen selbst vorschlagen oder von anderen Wahlberechtigten vorschlagen lassen. Voraussetzung für die Zulassung zur Wahl ist, dass Kreiswahlvorschläge von parteilosen Bewerberinnen und Bewerbern von mindestens 200 Wahlberechtigten des es persönlich und handschriftlich unterschrieben werden. Rechtsgrundlagen Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag sind das Grundgesetz (GG), das Bundeswahlgesetz (BWG) sowie die Bundeswahlordnung (BWO). Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1926), sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Bundestagswahl verankert. Das Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), regelt die Durchführung der Bundestagswahlen. Es enthält insbesondere Regelungen, die das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht, die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen. In der Bundeswahlordnung (BWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378), werden die Vorgaben des BWG konkretisiert. Bestandteil der Bundeswahlordnung sind auch Muster für alle Formulare, die im Hinblick auf die Wahl von Bedeutung sind. Neben diesen drei wichtigsten Rechtsgrundlagen gibt es noch weitere, die die Bundestagswahlen betreffen, u. a.: Das Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBI. I S. 1023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412).

8 7 Repräsentative Wahlstatistik Die Repräsentative Wahlstatistik ermöglicht die Analyse des Wahlergebnisses nach Geschlecht und Alter. Zum einen informiert die Repräsentative Wahlstatistik über die Geschlechts- und Altersstruktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen, zum anderen wird die Stimmabgabe nach Parteien ebenfalls im Hinblick auf Geschlecht und Alter analysiert. Durchgeführt wird die Repräsentative Wahlstatistik in Stichprobenwahlbezirken (ca. 4 % aller Wahlbezirke), die der Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den statistischen Ämtern der Länder auswählt. Um die Wahlbeteiligung für Männer und Frauen getrennt nach zehn Geburtsjahrgruppen auszuwerten, wird in den Gemeinden das Wählerverzeichnis herangezogen. Bei der Analyse der Stimmabgabe nach Parteien wird (anders als bei der Auswertung der Wahlbeteiligung), aus Geheimhaltungsgründen nur zwischen fünf Altersgruppen differenziert. Die Wählerinnen und Wähler der Stichprobenwahlbezirke erhalten amtliche Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken nach Geschlecht und fünf Altersgruppen. Für die Auswertung der Daten aus der Repräsentativen Wahlstatistik sind die statistischen Ämter der Länder sowie das Statistische Bundesamt zuständig. Gemeinden, die über eine eigene Statistikstelle verfügen, sind mit Zustimmung der Landeswahlleiterin ebenfalls zur Auszählung der gekennzeichneten Stimmzettel berechtigt ( 6 WStatG). Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden Ergebnisse einzelner Stichprobenwahlbezirke jedoch nicht veröffentlicht. Die Repräsentative Wahlstatistik wurde bei den Bundestagswahlen 1994 und 1998 ausgesetzt, da datenschutzrechtliche Bedenken bestanden. Seit der Bundestagswahl 2002 gilt nun das neue Wahlstatistikgesetz, in dem Regelungen zur Durchführung der Repräsentativen Wahlstatistik gesetzlich dokumentiert sind. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses muss ein Stichprobenwahlbezirk mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen und die für die Stimmauszählung zuständige Stelle, darf nicht gleichzeitig die statistischen Auswertungen durchführen. Ferner ist es nicht zulässig, die gekennzeichneten Stimmzettel mit dem Wählerverzeichnis zusammenzubringen. In den einzelnen Stichprobenwahlbezirken, sind die Wahlberechtigten darüber zu informieren, dass in ihrem Wahlbezirk demografische Daten erhoben werden. Erstmals wurden zur Bundestagswahl 2002 auch ausgewählte Briefwahlbezirke in die Repräsentative Wahlstatistik einbezogen, damit wird die Aussagekraft der Wahlstatistik verbessert. Ein Stichprobenbriefwahlbezirk muss mindestens 400 Wähler umfassen. Grundlage für die Auswahl von Briefwahlbezirken, die diese Bedingung erfüllen, ist die Zahl der Briefwähler bei der vorangegangenen Bundestagsoder Europawahl. Sperrklausel Eine Partei muss bundesweit mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen gewinnen, um für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze berücksichtigt zu werden. Für Parteien von nationalen Minderheiten gilt die Sperrklausel nicht. Eine weitere Ausnahme tritt ein, wenn eine Partei drei oder mehr Direktmandate erzielt, in diesem Fall erhält die Partei den Anteil an Sitzen, der ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, obwohl sie die 5 %-Hürde nicht überwunden hat. Wahlbeteiligung Die Wahlbeteiligung gibt Auskunft über den Anteil der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen. Berechnet wird die Wahlbeteiligung folgendermaßen: Wahlbeteiligung in % = Gesamtzahl der Wählerinnen und Wähler x 100 / Gesamtzahl der Wahlberechtigten. In den 90er Jahren machten deutlich weniger nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht bei Bundestagswahlen Gebrauch als in den Jahrzehnten zuvor. Lediglich in den 70er Jahren lag die Wahlbeteiligung in Nordrhein-Westfalen bei über 90 %. Der bisherige Tiefpunkt ist mit 78,3 % bei der letzten Bundestagswahl 2005 festzustellen. Im Vergleich zu Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen ist der Nichtwähleranteil bei Bundestagswahlen jedoch gering. Seit 1975 ist die Wahlbeteiligung bis zum Jahr 2000 bei NRW-Landtagswahlen rückläufig gewesen, im Jahr 2005 ergab erstmals wieder ein leichter Anstieg der Wahlbeteiligung auf 63,0 %. Noch geringer ist das Interesse an Europawahlen, weit weniger als die Hälfte (41,1 %) der nordrheinwestfälischen Wahlberechtigten nahm 2004 an der Wahl teil. Auch zuvor konnten Europawahlen die Wählerinnen und Wähler nur in verhältnismäßig geringem Maße mobilisieren. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen war in den 50er und Anfang der 60er Jahre noch höher als bei Landtagswahlen. Seit Ende der 60er Jahre verliert sie im Hinblick auf die Wahlbeteiligung an Bedeutung und erreicht nur noch Spitzenwerte, wenn sie mit Bundes- oder Landtagswahlen zusammenfällt.

9 8 Abb. 2 Wahlbeteiligung in NRW in Prozent % % Europawahlen Landtagswahlen Kommunalwahlen Bundestagswahlen Wahlbezirke Jeder ist in einzelne Wahlbezirke eingeteilt. Neben den allgemeinen Wahlbezirken gibt es noch Sonder- und Briefwahlbezirke. Allgemeine Wahlbezirke Grundsätzlich sollte kein Wahlbezirk mehr als Einwohner umfassen, gleichzeitig darf die Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlbezirk aber nicht so gering sein, dass festzustellen ist, wie einzelne Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Welche und wie viele Wahlbezirke gebildet werden, legt die zuständige Gemeindebehörde fest. Sonderwahlbezirke Einrichtungen, in denen eine größere Anzahl Wahlberechtigter lebt, die nicht in der Lage sind, einen Wahlraum außerhalb der Einrichtung aufzusuchen, wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Erholungsheime können von der Gemeindebehörde als Sonderwahlbezirk ausgewiesen werden. Briefwahlbezirke Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden Briefwahlvorstände gebildet, sie erfassen die Stimmen der Briefwähler in den Gemeinden eines es. Wahlergebnis Die einzelnen Wahlvorstände geben ihre Wahlergebnisse nach der Auszählung an die zuständigen Gemeindebehörden weiter, diese wiederum an die Kreiswahlleiter/-innen. Die Landeswahlleiter/-innen erhalten die Wahlergebnisse nach en von den Kreiswahlleitern/-innen und übermitteln diese an den Bundeswahlleiter. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis wird noch in der Wahlnacht vom Bundeswahlleiter bekannt gegeben. Etwa drei Wochen nach dem Wahltag erfolgt die Veröffentlichung des endgültigen amtlichen Endergebnisses.

10 9 Wählerverzeichnis Im Wählerverzeichnis sind die Wahlberechtigten einer Gemeinde ausgewiesen. Da das Einwohnermelderegister die Grundlage für das Wählerverzeichnis liefert, sind im Wählerverzeichnis nur Personen registriert, die bei der Meldebehörde der Gemeinde gemeldet sind. Bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten von ihrer Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Nachdem das allgemeine Recht auf Einsicht in Wählerverzeichnisse während der öffentlichen Auslegung im Vorfeld der Wahl aus datenschutzrechtlichen Gründen schon länger umstritten war, hat der Gesetzgeber nun das öffentliche Auslegen untersagt. Unter bestimmten Bedingungen ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis allerdings nach wie vor erlaubt. Grundsätzlich hat jeder Wahlberechtigte das Recht, die zu seiner Person eingetragenen Daten einzusehen. Die Daten anderer Wahlberechtigter sind nicht zugänglich, es sei denn, es werden Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für nicht korrekt oder unvollständig halten, können innerhalb der Einsichtsfrist, vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, Einspruch erheben. Wahlgeräte Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (2 BvC 3/07 und 4/07) ist die Bundeswahlgeräteverordnung mit Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. Sie enthält nämlich keine Regelungen, die sicherstellen, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen. Somit ist der Einsatz von Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2009 nicht zulässig. Wahlgrundsätze Nach Art. 38 des GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes entscheiden sie nur nach ihrem eigenen Gewissen und sind weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. Mit Allgemeinheit der Wahl ist gemeint, dass alle nach dem Grundgesetz und dem Bundeswahlgesetz wahlberechtigten Deutschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Einkommen, Besitz, Stand, Bildung oder Religionszugehörigkeit ein Stimmrecht besitzen. Da die Abgeordneten direkt von den Wahlberechtigten gewählt werden, also keine von den Wählerinnen und Wählern gewählten Wahlmänner und -frauen die eigentliche Wahl der Abgeordneten ausführen, wird die Wahl als unmittelbar bezeichnet. Frei ist eine Wahl dann, wenn gewährleistet ist, dass die Wählerinnen und Wähler nicht unter Zwang oder unzulässiger Beeinflussung von außen ihr Wahlrecht wahrnehmen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und ein ungehinderter Informationszugang für alle Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Jede Stimme zählt gleich. Es ist unzulässig, die Stimmen der Wahlberechtigten nach Geschlecht, Rasse, Einkommen, Besitz, Stand, Bildung, Religionszugehörigkeit, politischer Einstellung oder Wohngebiet zu gewichten. Schließlich muss jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit haben, die Stimmabgabe geheim durchzuführen. Es ist sicherzustellen, dass alle den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten können. e Die einteilung ist in der Anlage zum Bundeswahlgesetz festgelegt. In jedem treten mehrere bewerberinnen und -bewerber an, die direkt mit der Erststimme gewählt werden. Um einen zu gewinnen, reicht die relative Mehrheit aus. Parteien können in jedem eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten aufstellen, daneben haben auch parteilose Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, für das mandat zu kandidieren. Die kommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der einteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält. Sie wird vom Bundespräsidenten ernannt und besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichtes und fünf weiteren Mitgliedern ( 3 BWG). Bei den Kriterien für die einteilung ist gesetzlich festgelegt, dass die Zahl der e in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil so-

11 10 weit wie möglich entsprechen muss, zum anderen soll die Bevölkerungszahl eines es nicht mehr als 15 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller e abweichen. Bei einer mehr als 25 %-igen Abweichung wird eine Neuabgrenzung vorgeschrieben. Ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger bleiben bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen unberücksichtigt. Bei der einteilung dürfen Ländergrenzen nicht überschritten werden, auch Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sollten möglichst eingehalten werden. Ferner sollte ein ein zusammenhängendes Gebiet umfassen. Wahlorgane Auf Bundes-, Landes- und ebene bilden Wahlleiter/-innen und Wahlausschüsse die Wahlorgane. Im einzelnen sind die Wahlorgane wie folgt gegliedert: der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet, ein/eine Landeswahlleiter/-in und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland, ein/eine Kreiswahlleiter/-in und ein Kreiswahlausschuss für jeden, ein/eine Wahlvorsteher/-in und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk sowie mindestens ein/eine Wahlvorsteher/-in und ein Wahlvorstand für jeden zur Feststellung des Briefwahlergebnisses. Der Bundesinnenminister ernennt den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter. Für die Ernennung der Landeswahlleiter/-innen, Kreiswahlleiter/-innen, Wahlvorsteher/-innen sowie deren Stellvertreter/-innen sind die Landesregierungen bzw. die von den Landesregierungen bemächtigten Stellen zuständig. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Die übrigen Wahlausschüsse bestehen aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben vom Wahlvorsteher berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern ( 9 BWG). Die Beisitzer/-innen der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände übernehmen ein Ehrenamt, das nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden darf ( 11 BWG). Wahlrecht Aktives Wahlrecht Das aktive Wahlrecht berechtigt eine Person zum Wählen. Grundsätzlich besitzen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes alle Deutschen das aktive Wahlrecht, die nicht nach 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich zumindest vorwiegend in der Bundesrepublik aufhalten. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Passives Wahlrecht Unter Passives Wahlrecht wird das Recht, wählbar zu sein, verstanden. Grundsätzlich kann jeder zum bzw. zur Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt werden, der/die am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist nur, wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann ebenfalls infolge Richterspruchs aberkannt werden. Wahlschein Der Wahlschein erlaubt Wahlberechtigten in jedem beliebigen Wahllokal ihres es zu wählen und ist ein wichtiger Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Auf Antrag wird der Wahlschein von der Gemeindebehörde zugestellt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist. Auch Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis geführt werden, können unter bestimmten Umständen einen Wahlschein beantragen ( 25 Abs. 2 BWO). Normalerweise ist es möglich Wahlscheine bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, anzufordern, in Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) sind Wahlscheinanträge aber auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, zulässig. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

12 11 Wahlsystem Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl ( 1 BWG). Dies bedeutet, dass die Hälfte der Abgeordneten direkt in den en mit einfacher Mehrheit gewählt wird, die eigentliche Sitzverteilung im Deutschen Bundestag erfolgt aber nach Verhältniswahlgrundsätzen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler/-innen über den kandidaten in ihrem. Die durch die Erststimme gewählten Gewinnerinnen und Gewinner der 299 e ziehen in den Bundestag ein, es genügt die relative Mehrheit. Normalerweise hat die Erststimme keine Bedeutung für die Stärke der Parteien im Bundestag, es sei denn, eine Partei gewinnt mindestens drei e (5 %-Hürde kommt nicht zum Tragen) oder es fallen Überhangmandate an. Überhangmandate erhält eine Partei, wenn sie mehr Direktmandate erzielt als ihr normalerweise aufgrund ihres Zweitstimmenanteils an Sitzen zustehen. Da die per Erststimme gewonnenen Sitze einer Partei auf jeden Fall verbleiben, erhöht sich die Abgeordnetenzahl um die Zahl der Überhangmandate. Mit der Zweitstimme werden Abgeordnete nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. In jedem Bundesland, in dem eine Partei antritt, ist sie mit einer eigenen Landesliste vertreten, auf der die Kandidaten in verbindlicher Reihenfolge aufgeführt sind. Auf dem Stimmzettel sind unter dem Parteinamen die Namen der ersten fünf Landeslistenbewerber abgedruckt. Seit 1976 gelten die einzelnen Landeslisten einer Partei in Hinblick auf die Sitzverteilung automatisch als verbunden. Sollen eine oder mehrere Landeslisten aus der Listenverbindung ausgeschlossen werden, so muss die Partei dies dem Bundeswahlleiter erklären. Aufgrund des Zweitstimmenergebnisses im gesamten Wahlgebiet wird die Sitzverteilung nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts ermittelt. Dabei kamen bisher unterschiedliche Berechnungsverfahren zum Einsatz. Das bis zur Bundestagswahl 1983 verwendete Divisorverfahren (sog. Höchstzahlenverfahren nach d Hondt) wurde 1987 abgelöst von einem Quotenverfahren (sog. Verfahren Hare/Niemeyer). Bei diesem Quotenverfahren wurden noch zu vergebenden Mandate nach der ganzzahligen Sitzzuteilung nach den höchsten Resten verteilt. Die Sitzverteilung der Bundestagswahl 2009 wird nunmehr wieder nach einem Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Verfahren Sainte Laguë/Schepers) berechnet. Hierbei ermittelt man zunächst einen Zuteilungsdivisor, indem die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Anschließend werden die Zweitstimmenzahlen der Parteien durch diesen Zuteilungsdivisor dividiert und kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Entfallen danach mehr Sitze auf die Landeslisten als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor iterativ so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Landeslisten, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herabzusetzen. Eine weitere Neuregelung ist die Vorgabe, dass eine Landesliste, auf die mehr als die Hälfte der Zweitstimmen entfällt, auch die Mehrheit der Sitze erhält. Wahlvorschlag Damit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber gewählt werden kann, muss sie/er in einem förmlichen Verfahren zur Wahl vorgeschlagen werden. Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien als auch von parteilosen Wahlberechtigten, Wahlvorschläge für Landeslisten nur von Parteien, eingereicht werden. Parteien sind dazu verpflichtet, ihre Bewerber/-innen in einer besonderen Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung zu wählen. Der Kreiswahlvorschlag einer Partei darf nur den Namen genau einer/eines Bewerberin/Bewerbers enthalten. Die Benennung einer/eines parteilosen Bewerberin/ Bewerbers erfolgt, wenn 200 Wahlberechtigte des jeweiligen es auf entsprechenden Formblättern den Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. In der Bundeswahlordnung ( 34 BWO) ist festgelegt, welche Unterlagen beim Kreiswahlleiter/-in im einzelnen einzureichen sind. Ergebnisse der Bundestagswahlen in NRW Entwicklung im Zeitverlauf Bis Mitte der 60er Jahre war die CDU eindeutig stärkste Kraft in Nordrhein-Westfalen bei Bundestagswahlen, danach konnte sie nur noch 1983 die SPD in ihrem Zweitstimmenergebnis übertreffen. Die SPD lag vor allem in den 70er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts deutlich vor der CDU. Während das SPD Zweitstimmenergebnis in NRW bei jeder Bundestagswahl überdurchschnittlich im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet war, ist die Zahl der CDU-Wählerinnen und Wähler in NRW seit den Bundestagswahlen 1969 unterdurchschnittlich.

13 12 Abb. 3 Zweitstimmenanteil der Parteien in NRW bei Bundestagswahlen in Prozent % % SPD CDU FDP GRÜNE Sonstige Die Linke Insgesamt viermal erzielte die FDP in NRW bei Bundestagswahlen ein zweistelliges Zweitstimmenergebnis. Bei den Wahlen 1961 und 1980 konnte die FDP auf Kosten der CDU zulegen. Auffällig ist der empfindliche Wählerverlust der Liberalen nach ihren Erfolgen bei den Bundestagswahlen 1961, 1980 und Als relativ neue Partei überwanden die Grünen das erste Mal 1983 die 5 %-Hürde in NRW und konkurrieren seitdem mit der FDP um den dritten Platz in der Parteienrangfolge fielen die Grünen unter die 5 %-Hürde zurück, bei der darauffolgenden Wahl stieg ihr Zweitstimmenanteil um 3,1 Prozentpunkte an und lag 2005 bei 7,6 %. Die Linke. hat 2005 in Nordrhein-Westfalen erstmalig die 5 %-Hürde überschritten, nachdem ihr Zweitstimmenanteil bis 2002 immer unter 1,5 % lag. Bundestagswahl 2005 Zweitstimmenergebnis Mit 40,0 % ging die SPD als Siegerin aus der letzten Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen hervor. Ihr stärkstes Zweitstimmenergebnis verbuchte sie mit 55,3 % im Duisburg II, ihr schwächstes in Paderborn (27,6 %). Traditionell war die SPD vor allem in den Ruhrgebietsstädten überdurchschnittlich erfolgreich. 34,4 % der Wählerinnen und Wähler in Nordrhein- Westfalen gaben ihre Stimme der CDU. Damit erzielte die Union ihr zweitschlechtestes Zweitstimmenergebnis in NRW bei Bundestagswahlen seit der Gründung der Bundesrepublik. In der SPD Hochburg Duisburg II entfielen die wenigsten Zweitstimmen auf die CDU (21,1 %), am besten schnitt die Union in Paderborn (49,9 %) ab. Neben den zwei großen Parteien konnten in Nordrhein-Westfalen die FDP und die GRÜNEN die 5 %- Hürde deutlich, Die Linke. mit 5,2 % nur knapp überschreiten. Im Hinblick auf die Zweitstimmen konnte die FDP (10,0 %) die GRÜNEN (7,6 %) erstmals seit 1994 wieder deutlicher übertreffen. Während die FDP ihr bestes Resultat im Rhein-Sieg-Kreis II (14,7 %) errang, sind die GRÜNEN insbesondere in den Universitätsstädten Köln (Köln I 13,3 %, Köln II 16,6 %, Köln III 15,4 %), Aachen (14,4 %) und Münster (13,4 %) stark. 5,2 % der nordrhein-westfälischen Wählerinnen und Wähler votierten bei der Bundestagswahl 2005 für Die Linke.. Mit jeweils 7,9 % erzielten sie in den en Gelsenkirchen und Duisburg II ihr bestes Ergebnis. Bei den Sonstigen stellten die NPD (0,8 %) und die Tierschutzpartei (0,5 %) die größten Anteile. Den größten Verlust im Vergleich zur Bundestags-

14 13 wahl 2002 musste in Nordrhein-Westfalen 2005 die SPD ( 3,0 Prozentpunkte) hinnehmen. Leichte Verluste mussten die CDU ( 0,7) und die GRÜNEN ( 1,3) verbuchen. Leicht zulegen konnte die FDP (+0,7). Deutliche Gewinne hatte Die Linke (+4,0) zu verzeichnen. Die sonstigen Parteien konnten Gewinne von 0,3 % verzeichnen. Bundestagswahl 2005 Erststimmenergebnis Beim Erststimmenanteil zeigt sich die Dominanz der zwei großen Parteien SPD und CDU noch stärker als beim Zweitstimmenanteil. Mehr als 86 % der Wählerinnen und Wähler entschieden sich für einen bewerber der SPD oder CDU. Von den 64 en in Nordrhein-Westfalen gewann die SPD 40, die CDU 24. Bundestagswahl 2005 Nichtwähler/-innen Bei der Bundestagswahl 2005 blieben 21,7 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen der Wahlurne fern. Nachdem der prozentuale Anteil der Nichtwähler bei den Bundestagswahlen 1994 (18,1 %) und 1998 (16,1 %) zwischenzeitlich zurückgegangen ist, steigt er seit 2002 (19,7 %) wieder an. Mit 71,1 % war die Wahlbeteiligung im Duisburg II am niedrigsten. Im Coesfeld-Steinfurt II (83,1 %) war der Anteil der Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, am höchsten. Abb. 4 Zweitstimmenanteil der Parteien in NRW bei der Bundestagswahl 2005 in Prozent % % , , ,0 7, ,2 2,8 5 0 SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. Sonstige 0

15 14 Abb. 5 5 Veränderung der Stimmenanteile der Parteien in NRW bei der Bundestagswahl 2005 gegenüber , ,7 1 0, ,7-1, ,0 SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. Sonstige -3-4 Abb. 6 Erststimmenanteil der Parteien in NRW bei der Bundestagswahl 2005 in Prozent % % , , ,1 4,2 4,2 5 0 SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. 0

16 15 Parteien und andere Kreiswahlvorschläge bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 Parteien mit Landeslisten SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands FDP Freie Demokratische Partei GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Linke. 1) Die Linkspartei. REP DIE REPUBLIKANER Die Tierschutzpartei Mensch Umwelt Tierschutz NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands FAMILIE FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS GRAUE DIE GRAUEN Graue Panther PBC Partei Bibeltreuer Christen ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität Deutschland Ab jetzt... Bündnis für Deutschland Partei für Volksabstimmung und gegen Zuwanderung ins Soziale Netz MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands PSG 2) Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale Parteien ohne Landeslisten HP Die PARTEI Humanistische Partei Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Andere Kreiswahlvorschläge 3) Der Mann mit der grünen Mütze Rohe, Helmut Familie-Arbeit-Umwelt Christlich ökologische Politik Gladbecker Integrationsinitiative harry-4-bundestag Parteilos Detlef MÜNCH 1) Ehemalige Bezeichnung Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 2) Name bis 1997 Bund Sozialistischer Arbeiter, Deutsche Sektion der Vierten Internationale (BSA) 3) technische Abkürzung: WGR/EinzBew

17 16 Zeichenerklärung (nach DIN ) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll... Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor

18 Tabellenteil

19 Vergleichsergebnisse aus früheren Wahlen Land Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Nordrhein-Westfalen Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,0 Ungültige Stimmen , , ,1 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,1 CDU , , ,8 FDP , , ,2 GRÜNE , , ,2 Die Linke , , ,9 NPD , , ,9 Die Tierschutzpartei , ,1 FAMILIE , ,1 GRAUE , , ,2 REP , , ,8 PBC , ,1 Deutschland , ,1 - - MLPD PSG , ZENTRUM , BüSo , ,1 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige , , ,6 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

20 für das Land Nordrhein - Westfalen Bundestagswahl am Bundestagswahl am Land Nordrhein-Westfalen X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige

21 Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Aachen Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,0 Ungültige Stimmen , , ,3 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,4 CDU , , ,0 FDP , , ,9 GRÜNE , , ,8 Die Linke , , ,2 NPD 310 0, ,9 Die Tierschutzpartei 694 0, FAMILIE 331 0, GRAUE 824 1, REP 441 0, ,4 PBC 71 0, Deutschland 205 0, MLPD PSG 57 0, ZENTRUM 73 0, BüSo ,3 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige 924 1, , ,2 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

22 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Aachen X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

23 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Kreis Aachen Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,7 Ungültige Stimmen , , ,7 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,2 CDU , , ,5 FDP , , ,6 GRÜNE , , ,8 Die Linke , ,9 NPD 684 0, ,3 Die Tierschutzpartei , FAMILIE 733 0, GRAUE , REP , , ,4 PBC 98 0, Deutschland 356 0, MLPD PSG 84 0, ZENTRUM 114 0, BüSo 62 0, Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige , , ,3 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

24 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Kreis Aachen X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

25 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Heinsberg Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,8 Ungültige Stimmen , , ,7 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,7 CDU , , ,8 FDP , , ,2 GRÜNE , , ,2 Die Linke , NPD 447 0, , ,3 Die Tierschutzpartei 810 1, FAMILIE 603 0, GRAUE 853 1, REP 759 1, ,0 PBC 136 0, ,2 Deutschland 274 0, MLPD PSG 59 0, ZENTRUM 81 0, BüSo 46 0, ,3 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige , ,5 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

26 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Heinsberg X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

27 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Düren Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,9 Ungültige Stimmen , , ,9 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,8 CDU , , ,1 FDP , , ,7 GRÜNE , , ,7 Die Linke , , ,0 NPD 477 0, ,4 Die Tierschutzpartei , FAMILIE 662 0, GRAUE , REP 722 0, ,6 PBC 198 0, Deutschland 330 0, MLPD PSG 47 0, ZENTRUM 82 0, BüSo 50 0, ,2 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige , , ,6 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

28 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Düren X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

29 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Erftkreis I Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,6 Ungültige Stimmen , , ,3 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,0 CDU , , ,2 FDP , , ,5 GRÜNE , , ,3 Die Linke , ,9 NPD 633 0, ,1 Die Tierschutzpartei , FAMILIE 699 0, GRAUE , REP 914 0, ,6 PBC 100 0, Deutschland 400 0, MLPD PSG 67 0, ZENTRUM 111 0, BüSo 49 0, ,1 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige , , ,2 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

30 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Erftkreis I X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

31 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Euskirchen - Erftkreis II Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,5 Ungültige Stimmen , , ,4 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,7 CDU , , ,6 FDP , , ,5 GRÜNE , , ,5 Die Linke , ,0 NPD 517 0, ,5 Die Tierschutzpartei , FAMILIE 726 0, GRAUE , REP 858 0, ,9 PBC 144 0, Deutschland 393 0, MLPD PSG 57 0, ZENTRUM 96 0, BüSo Die PARTEI ,3 HP WGR/EinzBew Sonstige , , ,1 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

32 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Euskirchen - Erftkreis II X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

33 Noch: 2. Vergleichergebnisse aus früheren Wahlen Europawahl am Kommunalwahlen am ) Landtagswahl am Köln I Wahlberechtigte insgesamt X X X Wähler/-innen , , ,8 Ungültige Stimmen 493 0, , ,5 Gültige Stimmen , , ,0 dav. SPD , , ,3 CDU , , ,1 FDP , , ,8 GRÜNE , , ,9 Die Linke , , ,4 NPD 590 0, , ,2 Die Tierschutzpartei 689 1, FAMILIE 312 0, GRAUE , ,6 REP 681 1, , ,7 PBC 109 0, Deutschland 249 0, MLPD PSG 41 0, ZENTRUM 64 0, BüSo 62 0, ,2 Die PARTEI HP WGR/EinzBew Sonstige 944 1, , ,8 1) Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

34 nach en Bundestagswahl am Bundestagswahl am Köln I X X X X , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Wahlberechtigte insgesamt Wähler/-innen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen dav. SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE REP PBC Deutschland MLPD PSG ZENTRUM BüSo Die PARTEI HP WGR/EinzBew. Sonstige

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