Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

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1 Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am beim SFBB

2 Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.) Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

3 Übersicht 1. Der Schutzauftrag gemäß 8a (4) SGB VIII 2. Aufgabe und Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft 3. Inhaltliche Aspekte der Fachberatung (IseF) 4. Fehler im Kinderschutz 5. Verantwortlichkeiten 6. Verschiedene Möglichkeiten 7. Fachdiskussion 8. Qualitätssicherung der Fachberatung zum Kinderschutz Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

4 1. 8a, Abs.4 SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

5 Schutzauftrag (4)Kommentar Eine Pflicht zur Information des Jugendamtes ist ohne Einwilligung der Betroffenen nur vorgesehen, wenn eine Kindeswohlgefährdung ohne ausreichende Inanspruchnahme von Hilfe vorliegt. Die Erfolgsprognose der eigenen Hilfe sollte Beachtung finden. Der Leistungserbringer hat sich mit der Frage zu befassen, wie und ob die eigene Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls beitragen kann. Mit den Beteiligten sind Auffälligkeiten, Entwicklungsprobleme und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen anzusprechen. Eigene Hilfen sind anzubieten Um die Inanspruchnahme notwendiger weiterer Hilfen ist zu werben. Hemmschwellen zum Jugendamt sollen abgebaut werden. Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

6 2. Aufgabe und Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft Strukturierte und dokumentierte Beratung (Beratungsprozess) Gemeinsame Bewertung der gewichtigen Anhaltspunkte, qualifizierte Risikoeinschätzung Vorbereitung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern Hilfebedarf einschätzen, verschiedene Hilfesysteme beachten Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise: konkrete, terminierte Handlungsschritte, Überprüfung von Vereinbarungen mit den Eltern Unterstützung bei der Einhaltung der fachlichen Standards und Verfahren: Handlungsempfehlung: Kinder in Berlin, Zusammenarbeit Kita, Ges und Jug Handlungsempfehlung: Bildung für Berlin, Zusammenarbeit Schule und Jug im Kinderschutz Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen Förderung eines kooperativen Kinderschutzes und Rollenklärung der beteiligten Fachkräfte Welche Institutionen / Beratungsstellen / Fachkräfte sind beteiligt oder sollen einbezogen werden? (z.b. KJGD, RSD, EFB, SPZ, ärztliche Dienste) Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

7 3. Inhaltliche Aspekte der Fachberatung Risikoeinschätzung (Instrumente: Module des Kinderschutzbogens, Orientierungskatalog mit Beispielen) Bewertung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Welche Form der (drohenden) Kindeswohlgefährdung liegt vor? Wie konkret ist der Verdacht? Welche Informationen liegen vor und wurden geprüft? Welche Informationen müssen noch eingeholt werden? - Prozess der Risikoeinschätzung Bewertung der Ressourcen und Prognosen Wie schwerwiegend ist die Gefährdung? Verfahren bei akuter Gefährdung Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und Eltern Vorbereitung eines Gesprächs zur Erörterung der Risikoeinschätzung Unterstützungs- und Hilfebedarf mit der Familie klären Welche Kooperationspartner sind notwendig? Klärung mit den Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen Informationen über regionale Angebote und Unterstützung bei der Einleitung von Hilfen Information über den Zugang zu den Hilfen aus den verschiedenen Hilfesystemen (Gesundheit, Bildung, Jugendhilfe und Soziales) Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

8 4. Fehler im Kinderschutz Einschätzungsfehler bei der Risikoeinschätzung Es fehlen wichtige Informationen zur Familie und zum Umfeld Beteiligungsfehler Beteiligungsgebot SGB VIII der betroffenen Familie (Eltern, Kinder und Jugendliche) am Prozess Stärkung der Verantwortung der Betroffenen, nicht: Hilfeidee aus der Helferrunde ohne Beteiligung Kooperationsfehler Gegensätzliche Interessen der Akteure, wichtige Infos gehen verloren Gemeinsame Abstimmung von Fall- und Prozessverantwortung fehlt Reflexion im Team oder mit der Leitung als fachlicher Standard fehlt Quelle: Aufsatz von Stefan Heinitz: Fehler als Anlässe zu lernen?... Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

9 5. Verantwortlichkeiten Die insoweit erfahrene Fachkraft ist nicht im Fall involviert und ist nicht an der Beratung der Familie beteiligt Die fallzuständige Mitarbeiterin hat die individuelle Verantwortung und erstellt die Falldokumentation Die fachliche Unterstützung durch die insoweit erfahrene Fachkraft erfolgt auf der Grundlage einer anonymisierten Fallschilderung Das Kinderschutzkonzept des Trägers regelt das interne Verfahren: wer ist die insoweit erfahrene Fachkraft? wer veranlasst die Hinzuziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft? wer informiert die Leitung über den Beratungsprozess? wer informiert wann und in welcher Form das Jugendamt? alle Mitarbeiter werden von der Leitung des Trägers über das interne Kinderschutzverfahren informiert bei Meinungsverschiedenheiten zur Bewertung der Gefährdungssituation informiert die insoweit erfahrene Fachkraft die Leitung Formen der Fachberatung: Einzelberatung, Gruppen- bzw. Teamberatung, Leitungsberatung, Moderation von Fachkonferenzen / Helferrunden Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

10 6. Verschiedene Möglichkeiten der Fachberatung die Beratung erfolgt durch die Kinderschutzfachkraft des eigenen Trägers die Beratung erfolgt durch die insoweit erfahrene Fachkraft eines anderen Trägers oder in einer überbezirklichen, spezialisierten Beratungsstelle z.b. Kinderschutzbund, BIG, Kind im Zentrum, HILFE FÜR JUNGS, Wildwasser, Kinderschutzzentrum, ANE, Hotline Kinderschutz (Kooperationsvereinbarung) im Bezirk (insbesondere für Fachkräfte gemäß 8 b SGB VIII): - z. B. durch Kinderschutzfachkräfte im KJGD, in der EFB oder in der Schulpsychologischen Beratungsstelle, - Beratung durch die Kinderschutzkoordinator/innen des Jugendamtes oder des Gesundheitsamtes Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

11 7. Fachdiskussion Klare Rolle der IseF.: keine Leitungs- / Vorgesetztenfunktion Finanzierung und Zeitbudget für die Fachberatung Umsetzung von klare Strukturen, verbindliche Kooperationen und Verfahren Kollegiales Netzwerk der insoweit erfahrenen Fachkräfte Fallanalysen bei schwierigen Fallverläufen und Kooperationsproblemen Regionale Netzwerke mit Kitas und Schulen Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

12 8. Qualitätssicherung der Fachberatung zum Kinderschutz Qualifizierung der insoweit erfahrenen Fachkräfte Supervision und Qualitätszirkel für IseFs Fortbildung und Fachtagungen beim SFBB für IseFs Fachveranstaltungen und Netzwerke für IseFs im Bezirk Kooperationsvereinbarungen mit Qualitätsstandards zur Kinderschutz- Fachberatung Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ansprechpartnerin : Karin Possiel Kinderschutzkoordination im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg Mail: karin.possiel@ba-fk.berlin.de Phone: 030 / Karin Possiel, Kinderschutzkoordination, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg,

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