K O O P E R A T I O N S P A R T N E R. Ausgabe 5/2012; erstellt von: Gruber Wirtschaftstreuhand GmbH /Melk Amstetten Scheibbs Zelking, am
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- Julia Fleischer
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1 ÜBERSICHT über Steuer und Wirtschaft (Kurzversion) Seite Elektronische Rechnungen 2 Neuerungen bei der Rechnungsausstellung 2 Neue Bilanzierungsgrundsätze 2 Novelle zur Grundbuchsgebühr 2 Steuerabkommen Schweiz Selbstanzeige bis 5/ Ziviltechniker ab 2013 in SVA pflichtversichert 2 Verfassungsgerichtshof (VfGH) ermöglicht gemeinnützige Leistungen anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen 2 Verwaltungsgerichtshof - rückwirkenden Einbringung 2 Gaststättenpauschalierung neu? 2 Änderungen in FinanzOnline 2 KEST-Anmeldung 2 Übermittlung deutscher Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen ab Änderungen bei der Wohnraumbewertung für Zinsen für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 3 Achten Sie auf den Zinsaufschlag 3 Unternehmensstrategie Ziele und Budget Checkliste zum Jahresende 2012 (Kurzfassung) 3 Ausgabe 5/2012; erstellt von: Gruber Wirtschaftstreuhand GmbH /Melk Amstetten Scheibbs Zelking am H A N S G R U B E R M B A S t e u e r b e r a t e r E i n g e t r a g e n e r M e d i a t o r M A G. R E N E G R U B E R U n t e r n e h m e n s e n t w i c k l u n g M A G. D R. F R A N Z F U C H S L i e g e n - s c h a f t s b e w e r t u n g e n M A G. R O N A L D F I C H T I N G E R M A N U E L A M E Y E R R O S A R E I S N E R H E D W I G G R U B E R G e s e l l s c h a f t s - S o z i a l - u n d P e n s i o n s r e c h t H E I D I H A U E R T H O M A S S I M H O F E R O L I V E R G R U B E R C H R I S T A L E O N H A R T S B E R G E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s r e c h t S o z i a l v e r s i c h e r u n g ( A S V G G S V G ) E L F R I E D E H O F E C K E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s - u n d S o z i a l re c h t K O O P E R A T I O N S P A R T N E R G R U B E R M a n a g e m e n t G m b H S t r a t e g i e B u s i n e s s p l ä n e B u d g e t i e r u n g F i n a n z p l a n u n g I n v e s t i t i o n s r e c h n u n g F ö r d e r u n g e n K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t E D V - S y s t e m b e t re u u n g O n l i n e P r o g r a m m e f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g F a k t u r i e r u n g W a r e n w i r t s c h a f t K o s t e n r e c h n u n g B M D S Y S T E M H A U S G m b H B u s i n e s s - S o f t w a r e l ö s u n g e n f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N G E N B a u m e i s t e r I n g. R a i m u n d W i e s e r A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r - w t. c o m w w w. g r u b e r - w t. c o m
2 über Steuer und Wirtschaft Seite 2 Elektronische Rechnungen Elektronische Rechnungen und auch Faxrechnungen (auch ohne aufwendige Signatur) werden ab den Papierrechnungen im Hinblick auf die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gleichgestellt. Neuerungen bei der Rechnungsausstellung Ein Unternehmer ist wie dies schon bisher geregelt war in folgenden Fällen verpflichtet innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen - Leistungsaustausch zwischen Unternehmern - Leistungen an juristische Personen die nicht Unternehmer sind - Werklieferungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Nichtunternehmer Eine Rechnung ist aber auch dann nach den österreichischen umsatzsteuerlichen Bestimmungen auszustellen wenn ein inländischer Unternehmer oder eine inländische Betriebstätte - einen Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausführt und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Regelung) oder - die Lieferung oder sonstige Leistung im Drittland ausgeführt wird. Neue Bilanzierungsgrundsätze Ab dem Jahr 2013 müssen die Jahresabschlüsse um die Vollständigkeitserklärung und um den Erstellungsbericht ergänzt werden (wird von uns erledigt). Novelle zur Grundbuchsgebühr Ab wird die Eintragungsgebühr (11%) vom Verkehrswert berechnet. Es gibt aber Begünstigungen (nahe Angehörige Umgründung) Bemessung vom 3-fachen Einheitswert. Steuerabkommen Schweiz Selbstanzeige bis 5/2013 Für Guthaben und Wertpapier die in der Schweiz sind kann bis eine pauschale Nachversteuerung beantragt werden (Selbstanzeige). Ziviltechniker ab 2013 in SVA pflichtversichert Verfassungsgerichtshof (VfGH) ermöglicht gemeinnützige Leistungen anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) korrigiert Unabhängigen Finanzsenat (UFS) hinsichtlich rückwirkenden Einbringung bei Umgründungen Gaststättenpauschalierung neu? Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung wird ab neu geregelt. Änderungen in FinanzOnline Ab erfolgt die Bescheidzustellung elektronisch via FinanzOnline (bei Verzicht weiterhin per Post). KEST-Anmeldung Ab kann auch die KESt-Anmeldung wie sie zb bei Gewinnausschüttungen von Gesellschaften oder bei Zuwendungen durch Privatstiftung vorgeschrieben ist elektronisch übermittelt werden. Übermittlung deutscher Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen ab 2013 Ab dem wird in Deutschland die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung nur mehr mit einem authentifizierten Zertifikat möglich sein. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o
3 über Steuer und Wirtschaft Seite 3 Änderungen bei der Wohnraumbewertung für 2013 Ab ist unter bestimmten Voraussetzungen für Dienstwohnungen bis zu 30 Quadratmeter kein Sachbezug mehr anzusetzen. Zinsen für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2013 mit 2% zu verzinsen sonst wird in dieser Höhe ein Sachbezug unterstellt. Achten Sie auf den Zinsaufschlag Sollten Sie demnächst einen Kredit aufnehmen bzw. ausverhandeln dann achten Sie bitte auf den angebotenen Zinsaufschlag zum Basiszins (z.b. EURIBOR 3 Monate beträgt nur 019). Verhandeln Sie gegebenenfalls ein Speziallösungen (z.b. Zinsfloor etc.) vor um den Aufschlag zu reduzieren. So sollten Sie für die Zukunft falls wir wieder auf ein Vorkrisen- Zinsniveau kommen sollten eine böse Überraschung vermeiden können. Brauchen Sie Tipps rufen Sie uns an. Unternehmensstrategie Ziele und Budget 2013 Sind Sie wie so viele andere das ganze Jahr eingedeckt mit dem unternehmerischen Tagesgeschäft? Dann nutzen Sie die anstehenden Feiertage zum Jahreswechsel um über ihre Visionen Strategien und Unternehmensziele zu überdenken und falls erforderlich anzupassen. Wichtig bringen Sie dabei auch ihre Pläne zu Papier und arbeiten Sie ihr Unternehmensbudget 2013 aus. Brauchen Sie Tipps & Unterstützung? Dann geben Sie uns einfach Bescheid. Wir unterstützen Sie gerne ob lediglich ein Literaturtipp oder bis hin zu gemeinsamen Strategie- und Budgetprojekten die selbst wiederum kostengünstig für Sie gefördert werden könnten. Checkliste zum Jahresende 2012 (Kurzfassung) Steuertipps zum Jahresende für Unternehemer(innen) Halbjahresabschreibung für Investitionen die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden. Möglichkeit der Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Für Überschussrechner: vorziehen von Aufwendungen Einnahmen erst im Folgejahr Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung Antrag muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres gestellt werden (beim Kalenderjahr ) Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft noch bis Ist nur erforderlich wenn eine Befreiung beantragt wurde aber der Gewinn im Jahr 2012 die Grenze von (bei nur selbständigen Einkünften ) übersteigt Arbeitszeitaufzeichnungen Der Arbeitgeber ist laut Gesetz dazu verpflichtet Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu führen. Elektronische Rechnungslegung Fax-Rechnungen Elektronische- und Telefaxrechnungen werden von der Finanzverwaltung für Umsatzsteuerzwecke auch ohne Signatur weiterhin anerkannt. Ein Nachweis über die tatsächliche Lieferung ist aber zu erbringen. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o
4 über Steuer und Wirtschaft Seite 4 Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen zu und beträgt 13 % des Gewinnes (außer bei Vermietungen). Ab einem Gewinn von müssen aber in Höhe des Gewinnfreibetrages Investitionen vorliegen (auch Wertpapiere möglich) diese müssen bis getätigt werden. Spenden aus dem Betriebsvermögen Bis 10% des Gewinnes (Vorjahresgewinnes) als Betriebausgabe absetzbar. Forschungsprämie 10% Prämie von der Forschungsaufwendungen. Ab dem Jahr 2012 muss ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie Für Ausgaben für die Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmen einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten geltend machen. Alternativ zum BFB für externe Ausund Fortbildungskosten kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung Am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere (oder eine Pensionsrückdeckversicherung) von 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Abfertigung ALT Der mögliche Übertritt in das neue Abfertigungssystem wurde um ein Jahr verlängert (sollte ursprünglich per auslaufen). Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu netto sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2005 Zum läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher Aufzeichnungen Belege etc des Jahres 2005 aus Verträge etc. (auch Lohnverrechnung) aber aufbewahren. GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis beantragen Der Antrag für 2012 muss spätestens am bei der Sozialversicherung einlangen. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs Klein- und Mittelbetriebe die weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen erhalten von der AUVA einen Zuschuss wenn sie Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen. Auch erhalten derartige Betriebe einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sonstigen Krankenständen der Dienstnehmer wenn der Krankenstand länger als 10 Tage dauert. Gaststättenpauschalierung Ist nur möglich wenn auch frisch in einem Küchenbereich zubereitete Speisen angeboten werden (zumindest kleine Speisenkarte ) und es dafür auch die infrastrukturellen Einrichtungen einer Küche gibt. (nicht für Skibar etc.). Grundstücksbesteuerung: Bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken erhöhen die 1/15 Absetzungen den Veräußerungsgewinn. Verbleibt am Jahresende ein Verlust aus privaten Grundstücksveräußerungen so ist dieser nur zur Hälfte mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung ausgleichsfähig. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o
5 über Steuer und Wirtschaft Seite 5 Pauschalierung: die Vollpauschalierung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist nur mehr bis zu einem Einheitswert von und nicht mehr als 120 Vieheinheiten möglich. Steuerspaltung Die Steuerspaltung gem 38a bis 38 f Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) wird bis verlängert. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2007 (und Folgejahre) stellen! Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge werden nur mit 6 % Lohnsteuer besteuert Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei Mitarbeiterbeteiligung bis steuerfrei Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei Kinderbetreuungskosten: 500 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei Steuerfreier Werksverkehr Jobticket Rückerstattung von Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2009 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2012 Sonderausgaben bis maximal (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2012 bezahlen Sonderausgaben ohne Höchstbetragsbegrenzung Unabhängig vom Einkommen und neben dem Sonderausgabentopf sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung unbegrenzt absetzbar. Renten und Steuerberatungskosten sind unbegrenzt abzugsfähig Kirchenbeitrag bis 400- Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zb Kaufpreisrenten Außergewöhnliche Belastungen noch einzahlen damit sie absetzbar sind. Eventuelle Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen (Wertpapieren) saldieren. Für genauere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Gruber-Team gerne zur Verfügung. Das Gruber-Team wünscht Ihnen besinnliche Festtage und viel Erfolg für das kommende Jahr 2013 A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o
K O O P E R A T I O N S P A R T N E R
über Steuer und Wirtschaft (Kurzversion) ÜBERSICHT Seite 1. Steuertipps für Unternehmer... 2 1.1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitagellschaften 2 1.2. Gewinnfreibetrag (GFB) 2 1.3. Spenden aus
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