Fahreignung im höheren Alter oder wenn der Verlust der Fahrerlaubnis droht

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1 Ltd. Med. Dir. a. D. Dr. Michael Hess Arzt für Öffentl. Gesundheitswesen, Psychiatrie, Sozialmedizin Fahreignung im höheren Alter oder wenn der Verlust der Fahrerlaubnis droht Referat anlässlich der Vorstandssitzung des Kreisseniorenrates Konstanz in Hegne am * Das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers ist für sich genommen noch kein Grund, die Fahreignung anzuzweifeln (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2012). Entscheidend ist der Gesundheitszustand des Fahrers. Dennoch werden häufig ältere Verkehrsteilnehmer oft allein aufgrund ihres Alters anlässlich eines Verkehrsunfalls etc. aufgefordert, Zweifel an ihrer Fahreignung auszuräumen. Eine solche Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde ist aber fehlerhaft, wenn keine gesundheitsbedingten Ausfallerscheinungen des Verkehrsteilnehmers als Begründung angeführt werden. Vorbemerkungen Autofahren kann Senioren den Alltag sehr erleichtern. Nicht zuletzt sichert es Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Der Anteil älterer aktiver Autofahrer steigt. Statistiken zeigen, dass Senioren eher selten an Verkehrsunfällen beteiligt sind. Doch sind ältere Fahrer häufig Verursacher von schweren Unfällen. Verlangsamte Reflexe und Reaktionen im Alter wirken sich auf das Autofahren aus, besonders beim Steuern, Gasgeben und Bremsen. Auch der Schulterblick ist oft erschwert. Schnelle Manöver werden immer schwieriger, was gerade im dichten Verkehr Probleme bereitet. Wenn sich jemand unsicher fühlt, kann es sinnvoll sein, in der Fahrschule die Fahreignung testen zu lassen und einen Auffrischungskurs zu belegen. Kein Gesetz zu regelmäßigen Überprüfungen der Fahreignung im Alter In Deutschland sind - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine routinemäßigen Untersuchungen der Fahreignung im Alter vorgesehen, stattdessen wird auf Eigenverantwortung gesetzt. Kein älterer Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Nichteignung zum Fahren der Behörde zu melden und seinen Führerschein abzugeben. Doch auch viele ältere Autofahrer verhalten sich verantwortungsvoll und verzichten auf das Fahren, wenn sie sich unsicher fühlen. Hinweise auf mangelnde Fahreignung: - geringes Tempo auf der Autobahn - häufiges Hupen der anderen Autofahrer - Überfahren der roten Ampel - auffälliger Fahrstil - Nervosität und Unsicherheit an Straßenkreuzungen - mehrere kleine Unfälle oder Beinahe-Unfälle in kurzer Zeit Beifahrer fühlt sich unwohl, niemand möchte mitfahren.

2 Schwache Muskeln, Knochen, Augen und Ohren beeinträchtigen im Alter das Autofahren Im Alter treten körperliche Einschränkungen auf, die das Autofahren beeinträchtigen können. Die Gelenke werden steifer, die Beweglichkeit nimmt ab. Bei Veränderungen an der Halswirbelsäule fällt das Kopfwenden schwer. Das Blickfeld ist dadurch reduziert. Vorsicht bei Augenkrankheiten Vermindertes Sehen - lässt sich die Sehschwäche durch eine Brille nicht korrigieren - beeinflusst das Autofahren stark. Der Fahrer übersieht Fußgänger und Verkehrsschilder. In Kombination mit anderen Einschränkungen wie der Motorik und der Aufmerksamkeit kann sich das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Augenkrankheiten, die im Alter typischerweise auftreten sind Linsentrübung (Grauer Star), erhöhter Augeninnendruck (Glaukom) und die Makuladegeneration, bei der die Sinneszellen der Netzhaut an der Stelle des schärfsten Sehens zugrunde gehen. Auch die Hell- Dunkel-Anpassung kann im Alter beeinträchtigt sein. Manche Medikamente sprechen gegen das Autofahren Viele Medikamente beeinflussen das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung beim Autofahren. Manche erzeugen Schwindel, verzerrtes Sehen, Sorglosigkeit oder Müdigkeit. Folgende Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen: Beruhigungs- und Schlaftabletten, Psychopharmaka, Hustenmittel mit Codein, Erkältungsmittel, Mittel gegen hohen Blutdruck, Augentropfen, Insulin und Antidiabetika, Mittel gegen Heuschnupfen und Allergien, Mittel gegen Reiseübelkeit, Appetitzügler, Mittel gegen Muskelverspannungen, Parkinson-Medikamente. Die meisten Patienten mit Diabetes können Autofahren Ein Diabetes ist kein Grund, auf das Autofahren zu verzichten. Entscheidend ist, ob der Diabetes schlecht eingestellt ist und dadurch die Gefahr der Unterzuckerung besteht. Die Unterzuckerung (Hypoglykämie) ist in der Regel mit Schwindel, Sehstörungen und Bewusstseinsstörungen verbunden. Entscheidend ist auch, ob der Diabetes fortgeschritten ist und dabei Folgekrankheiten an Augen, Nerven, Nieren etc bestehen. Der Patient sollte sich von seinem Arzt über seine Fahreignung beraten lassen. Demenz: Autofahren bereits im Frühstadium thematisieren Leitsatz: Wer unter einer ausgeprägten senilen oder präsenilen Demenz oder unter einer schweren Persönlichkeitsveränderung leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. In der Regel entwickelt sich die Demenz langsam. Für Ärzte und Angehörige ist es deshalb schwierig zu beurteilen, ab wann ein Demenzkranker nicht mehr sicher fährt. Es ist Angehörigen und Ärzten zu empfehlen, das Autofahren im frühen Stadium der Demenz zu thematisieren. In dieser Phase ist der Patient meist noch bereit und fähig, sich kritisch mit seiner Fahreignung auseinanderzusetzen. Autofahren ist im fortgeschrittenen Stadium der Demenz verboten. Der Arzt ist jedoch nicht verpflichtet, einen Patienten mit Demenz der Behörde zu melden. Er darf aber dann seine Schweigepflicht brechen, wenn der Patient seinen Hinweis auf Nichteignung ignoriert und andere Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten im Straßenverkehr erheblich gefährdet ( 34 StGB).

3 Nach dem Schlaganfall die Fahreignung prüfen lassen Wer an den Folgen eines Schlaganfalls leidet, ist bei Vorliegen wesentlicher neurologischer oder neuropsychologischer Ausfälle (z.b. Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den Anforderungen zum Autofahren gerecht zu werden. Auch wenn keine Lähmungen vorliegen kann die Fahreignung beeinträchtigt sein durch Störungen der Hirnleistung, die das Autofahren in Frage stellen. Oft leiden die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken. Vielen Patienten mangelt es an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den Umständen des Einzelfalles, die Fahreignung wieder angenommen werden. Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient dann, wenn - sich sein Zustand wieder stabilisiert hat, - keine körperlichen und psychischen Schäden zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen können, - keine Rückfallgefahr besteht. Entziehung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis setzt die Fahreignung voraus. Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. 3 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt: Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. Umstände, die zu einer Ungeeignetheit führen können, sind körperliche Mängel wie unausgleichbare Sehschwäche, nicht kompensierbarer starker Altersabbau, Ohnmachtsanfälle mit Wiederholungsgefahr, Anfallsleiden oder geistige Mängel wie Demenz, Psychosen und charakterliche Mängel wie erhebliche und wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und Strafgesetze, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Fahrerlaubnis (Entziehen, Beschränkungen, Auflagen) die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt) wird den Fahrerlaubnisinhaber auffordern, die Bedenken gegen seine Fahreignung auf seine Kosten mit einem ärztlichen Gutachten auszuräumen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, Arzt des Gesundheitsamtes, Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin, Facharzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden soll. Die Behörde gibt die Art der Begutachtung vor ( 11 Abs. 6 Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Auswahl der Untersuchungsstelle bleibt dem Betroffenen überlassen. Die Begutachtung muss sich an den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen orientieren, letzter Stand

4 Empfehlungen und Tipps bei Fragen zur Fahreignung - Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, wenn sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind. Steigen Sie auf solche Verkehrsmittel um, wenn Sie den Anforderungen des Autofahrens gesundheitlich auf Dauer nicht mehr gewachsen sind. Geben sie den Führerschein zurück, wenn Sie sich trotzdem häufig zu Fahrten veranlasst sehen. Aber - Kämpfen Sie um den Erhalt Ihres Führerscheins, wenn Sie sich noch ausreichend fit fühlen und nach kritischer Prüfung noch autofahren können! Holen Sie sich hierzu auch eine sachkundige Meinung ein. - Informieren Sie sich bei drohendem Führerscheinverlust über Ihre Rechte und Pflichten beim Landratsamt, einem Rechtsanwalt, einem Sachverständigen für Verkehrsmedizin etc. - Anlass, Ihre Fahreignung amtlich zu überprüfen, ist oft ein Bagatellverkehrsunfall. Geben sie bei der Ermittlung des Verkehrsunfalls möglichst keine gesundheitlichen Probleme ( Schwindel, Kreislauf ) an, sofern diese nicht ursächlich für den Unfallhergang waren. Solche Hinweise werden als Erklärung und Entschuldigung für den Unfallhergang nicht anerkannt, sondern geben im Gegenteil Anlass zur Überprüfung Ihrer Fahrtauglichkeit. - Kooperieren Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie aufgefordert werden, Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Bei fehlender Mitwirkung kann diese von Ihrer Nichteignung ausgehen. Bringen sie ein ärztliches Zeugnis bei (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Versuchen sie bei der Auswahl der ärztlichen Gutachter mitzubestimmen. - Machen Sie im Falle von eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Fahrerlaubnisbehörde bzw. dem ärztlichen Gutachter Angebote und Vorschläge wie befristete Sicherstellung des Führerscheins, Verzicht von Führerscheinklassen mit höheren Anforderungen (z.b. Fahrgastbeförderung, LKW), Befolgen von Auflagen (z.b. regelmäßige Vorlage von ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen). Bieten Sie Beschränkungen an. Beschränkungen betreffen das Fahrzeug. Sie betreffen den Geltungsbereich einer Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugarten oder auf bestimmte Fahrzeuge mit besonderen Einrichtungen z. B. mit automatischer Kraftübertragung. - Schlagen Sie der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Bereitschaft zu einer Fahrprobe vor. Mit einer Fahrprobe haben Sie aufgrund Ihrer langen Fahrpraxis die Chance, Ihre Fahreignung trotz gesundheitlicher Einschränkungen nachzuweisen. Unangenehm: Stellen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit Ihre Skrupel zurück und melden (gegebenenfalls auch anonym) der Behörde, wenn z. B. Ihr uneinsichtiger Angehöriger gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, Auto zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet. Führen Sie diesbezügliche Fakten an, damit die Fahreignung überprüft wird. Fazit: Fortgeschrittenes Alter allein ist kein Grund, das Autofahren zu unterlassen. Sofern Sie im Alter rüstig sind, erhalten Sie sich Ihre Mobilität und damit ein Stück Lebensqualität. Setzen Sie sich aber nicht mehr an das Steuer, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren können. Überarbeitet am

5 Quelle: DAK Ratgeber, Autofahren im Alter. Was Senioren bedenken müssen.

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