Forum Lärmminderungsplanung Protokoll der 5. Forums-Sitzung

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin: Forum Lärmminderungsplanung Protokoll der 5. Forums-Sitzung Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin: Lärmminderungsplan Berlin - Aktionsplanung 1 Termin: Mittwoch, 14. Mai 2008, Uhr Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste Zur Sitzung vorliegende Unterlagen: Materialien zum 5. Forum Lärmminderung (Download von der Internetseite SenGUV) Tagesordnung: Begrüßung und Einleitung Herr Dr. Breitenkamp, SenGesUmV Abteilungsleiter Moderation / Abstimmung Protokoll Herr Güther, Institut für Städtebau Sachstand Lärmaktionsplanung und Struktur des Entwurfs zum Aktionsplan Herr Lehming, SenGesUmV Referatsleiter Vorstellung der Planungen zu den Beispielstrecken Herr Volpert, PGN Vorstellung der Lärmaktionsplanung zum Thema Flugverkehr und Fernbahn Herr Lehming, SenGesUmV Referatsleiter Vorstellung der Lärmaktionsplanung zum Thema Ruhige Gebiete Herr Diekmann, SenGesUmV Umgang mit den im Forum geäußerten Einwendungen Herr Güther, Institut für Städtebau Herr Lehming, SenGesUmV Referatsleiter Frau Janßen, PGN Weiteres Vorgehen Frau Janßen, PGN

2 2 Begrüßung und Einleitung Die Forumsteilnehmer werden von Herrn Dr. Breitenkamp (SenGesUmV Abteilungsleiter) begrüßt. Er führt in den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung in Berlin ein und erläutert das weitere Vorgehen. Darüber hinaus weist er auf die Vorreiterrolle Berlins bei der Lärmaktionsplanung hin. Protokoll der letzten Sitzung Zum Protokoll der letzten Sitzung am gab es eine schriftliche Ergänzung der IHK/Handwerkskammer vom , die im folgenden dokumentiert wird. In der Forumssitzung selbst gab es darüber hinaus keine weiteren Einwände. 1. Ergänzung zum Protokoll 4. Lärmminderungsforum vom Neuen Absatz einfügen (Seite 3) Hinter dem Absatz... In Bezug auf die mögliche Maßnahme lärmarme Fahrbahnbeläge wird nachgefragt, wie... Neu: Der Lärmminderungseffekt durch Sanierung schadhafter Fahrbahnoberflächen ist nach Ansicht der Gutachter eher gering. Gleichwohl weist die IHK daraufhin, dass defekte Fahrbahnoberflächen eine erhebliche Feinstaubquelle darstellen. Eine Sanierung ist, wenn schon nicht aus Lärmminderungsgründen so doch aus Gründen der Luftreinhaltung und des höheren Verschleißes von Fahrzeugen vorrangig erforderlich. Abstriche bei der Sanierung - weder finanziell noch terminlich können deshalb von der Wirtschaft nicht akzeptiert werden. 2. Ergänzung (Seite 7) Zum Konzeptgebiet Boxhagener Viertel (Friedrichshain-Kreuzberg) - Verlagerung des Verkehrs: Diskutiert werden die Verlagerungsmöglichkeiten des Kfz-Verkehrs in das umgebende Netz. Explizit wird von Gutachterseite nochmals auf den Ausbau der Hauptstraße / Stralauer Allee hingewiesen. Die Notwendigkeit der Durchfahrung des Boxhagener Viertels nimmt damit deutlich ab. Ergänzt um: Mit der Verkehrsverlagerung aus diesem Gebiet wird eine Verlagerung des Verkehrs Richtung City (zur Frankfurter Allee und Petersburger Straße) durch die Warschauer Straße erfolgen. Eine Verlagerung in die Gürtelstraße bringt nichts, da ein Linksabbiegen in die Frankfurter Allee nicht möglich ist. Die Auswirkungen hinsichtlich verkehrlicher Mehrbelastung und Lärmzuwachs sind zu analysieren und auch mit der Wirtschaft zu diskutieren, bevor mit der Umsetzung begonnen wird. 3. Ergänzung (Seite 8) Vertreter des ADAC, der Fuhrgewerbe-Innung, Handwerkskammer und IHK weisen darauf hin, dass nicht zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ein Konsens hergestellt wurde. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung von Tempo-30-Abschnitten, die Reduzierung der Parkmöglichkeiten sowie die Reduzierung von Fahrstreifen und Fahrbahnbreiten. Von Seiten des ADAC

3 wird darum gebeten, dass im Protokoll vermerkt wird, dass die Beteiligung des ADAC an der Planung nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit seiner Zustimmung ist. IHK und Handwerkskammer schließen sich dieser Aussage an. Lärmminderungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten des Wirtschaftsverkehrs gehen. 3 Sachstand Lärmaktionsplanung und Struktur des Entwurfs Herr Lehming (SenGesUmV) stellt zunächst den Bearbeitungsstand des Lärmaktionsplanes und die hierfür erforderlichen aufwändigen Abstimmungen vor. Zur Struktur des Lärmaktionsplanes erläutert er die Unterteilung in einen Hauptteil, der grundsätzliche Maßnahmenempfehlungen enthält ( Handbuch ) sowie einen Maßnahmenkatalog aus den Konzeptgebieten. Ergänzend werden umfangreiche Materialien bereit gestellt, die die erarbeiteten Planungen in den Konzeptgebieten dokumentieren sowie für Einzelthemen vertiefende Aussagen und Planungsempfehlungen darstellen. Vorstellung der Planungen zu den Beispielstrecken Herr Volpert (PGN, Projektleiter) stellt die vertiefenden Planungen für die 4 ausgewählten Beispielstrecken und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Planungsempfehlungen vor. In der Diskussion um die Planungen zu den Beispielstrecken werden folgende Themen angesprochen: allgemein: Der Umgang mit den Begrifflichkeiten Lärmminderung / Pegelminderung wird von Seiten der TU Berlin problematisiert -ausgehend von Erkenntnissen u.a. zu einer frequenzabhängigen Wahrnehmung und weiterer subjektiver Einflussfaktoren der Wahrnehmung. Von Seiten SenGUV wird hierzu angemerkt, dass in der Lärmaktionsplanung die berechneten Pegel entsprechend den Vorschriften (RLS, VBUS) als durchgängig vorhandene Beurteilungsgröße zur Anwendung kommen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das subjektive Lärmempfinden, z.b. im Zuge von Befragungen, einzubeziehen. In die im Zusammenhang mit den Beispielstrecken beabsichtigten Befragungen soll das KnowHow der TU eingebunden werden. Der Vertreter des ADAC ist relativ angenehm überrascht über die differenzierte Vorgehensweise in den Planungen zu den Beispielstrecken, die die unterschiedlichen Anforderungen an Straßenräume berücksichtigen. Der BUND fragt nach den grundsätzlichen lärmmindernden Wirkung von Busspuren - in Mittel- oder Seitenlage - außerdem den technischen Minderungspotentialen im Busverkehr; zu den technischen Minderungspotentialen führt SenGUV aus, dass lärmarme Standards im Nahverkehrsplan verankert sind (Busse mit niedrigem Emissionsstandard, lärmarme Reifen, Fahrerschulung zu lärmarmer Fahrweise). Busspuren in Seitenlage sind - durch die wesentlich geringere Frequenz der Busverkehre - aus Lärmsicht besser zu bewerten als Busspuren in Mittellage, die ein Heranrücken des Kfz-Verkehrs an die Bebauung bedingen.

4 4 Die IHK fragt nach den realistisch erreichbaren Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung: berücksichtigt werden muss auch das gleichzeitige Heranrücken der Gegenfahrbahn. Von Seiten des Gutachters wird ausgeführt, dass dies in die Berechnungen einfließt; die Pegelminderungen müssen nach Straßenraumbreite und Vorhandensein eines Mittelstreifens differenziert betrachtet werden - in breiten Straßenräumen mit Mittelstreifen wirkt sich das Abrücken deutlicher aus als in engen Straßenräumen. Von der Handwerkskammer werden die Darstellungen zu den Beispielstrecken grundsätzlich positiv aufgenommen; es wird noch mal darauf hingewiesen, dass detaillierte Vorher-/Nachher-Untersuchungen erforderlich sind (auch bezüglich Verdrängungseffekte); darüber hinaus wird nachgefragt, wie die Ergebnisse der Beispielstrecken auf das Gesamtkonzept übertragen werden. Von Seiten SenGUV wird hierzu ausgeführt, dass die Ergebnisse bei der Weiterentwicklung der umfangreichen Umgestaltungsvorschläge in den Konzeptgebieten berücksichtigt werden. Für die Vorher-Nachher-Untersuchung sind noch Mittel zu akquirieren. Es sind Lärmberechnungen und Bevölkerungsbefragungen vorgesehen. Von Seiten der IHK wird zu den Befragungen ergänzt, dass auch Nebeneffekte der Maßnahmen wie Veränderung des Parkraumangebots oder der Liefersituation berücksichtigt werden sollen. Die Verkehrssicherheit der überbreiten Richtungsfahrbahnen wird hinterfragt. Vom ADAC wird die Sinnhaftigkeit der modellhaften Umsetzung mit Begleituntersuchungen hinterfragt - ein positives Ergebnis sei vorhersehbar, außerdem wurden vergleichbare Maßnahmen bereits umgesetzt. Hierzu wird von SenStadt ausgeführt, dass die Strecken mit Bedacht ausgewählt wurden - ähnliche Maßnahmen wurden tatsächlich bereits im Rahmen der Radfahrstrategie umgesetzt, allerdings wurden diese nicht mit Vorher- Nachher-Untersuchungen zur Lärmbelastung begleitet. Beispielstrecke Drontheimer Straße: vom ADFC nachgefragt wird, ob die Beseitigung der Busspur im Rahmen des LMP zielführend ist; von Seiten des Gutachters wird hierzu ausgeführt, dass die Busspur zur Beschleunigung nicht erforderlich ist und dass mit der Beseitigung der Busspur Handlungsspielräume für die gesamte Drontheimer Straße zur durchgehenden Einrichtung einer Radverkehrsanlage ermöglicht werden von Seiten des ADAC wird die Einrichtung von Radfahrstreifen (Angebotsstreifen) statt Busspur u.a. aus Gründen einer erhöhten Verkehrssicherheit begrüßt. Beispielstrecke Prinzenallee: Das Problem des Parkens / Lieferns in der 2. Reihe wird von mehreren Seiten thematisiert - eine Lösung, die noch stärker herausgestellt werden soll, sind Lieferzonen (Bündnis 90 / Grüne); Beim Parken in der 2. Reihe (auf dem geplanten Angebotsstreifen für den Radverkehr) werden darüber hinaus vom ADAC Sicherheitsdefizite für den Radverkehr angesprochen - aufgrund der vorgesehenen überbreiten

5 Fahrbahn in der Prinzenallee bestehen hier nach Aussagen von SenStadt VII und dem Gutachter relativ konfliktarme Ausweichmöglichkeiten für den Radverkehr; die erforderlichen Sicherheitsabstände können eingehalten werden. Die Anregung, den Radverkehr in Mittellage (auf dem Mittelstreifen) zu führen, wird aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit des Radweges und aus Verkehrssicherheitsgründen für die Prinzenallee als nicht geeignet eingestuft. Von Seiten des ADAC wird die Gefahr von Stop-and-go-Verkehr und einer damit höheren Lärmbelastung bei zu großen Kapazitätseinbußen für den Kfz-Verkehr gewarnt. 5 Vorstellung der Lärmaktionsplanung zu den Themen Schienenverkehrs- und Fluglärm Herr Lehming (SenGesUmV) stellt die Inhalte des Lärmaktionsplans zum Schienenlärm und zum Fluglärm dar. Eine Nachfrage der TU Berlin zum Flughafen betrifft den Umgang mit der Verkehrszunahme nach Eröffnung des BBI. Herr Lehming weist darauf hin, dass diese Verkehre vornehmlich über die A113 fließen, dort gelten mit dem erfolgten Neubau Vorsorgegrenzwerte der 16. BImSchV. Häfen wurden in Berlin nicht untersucht, weil die bestehenden zu geringe Tonnageleistungen aufweisen. Vorstellung der Lärmaktionsplanung zum Thema Ruhige Gebiete Herr Diekmann (SenGesUmV) erläutert die Definition(en) der Ruhigen Gebiete nach Umgebungslärmrichtlinie und stellt die Überlegungen für Berlin hierzu vor. Von Seiten IHK wird hierzu nachgefragt, ob alle Lärmquellen berücksichtigt wurden. Da der Flughafen Schönefeld im Lärmkartierungsjahr keine relevante Größe aufwies, wurde dieser nicht berücksichtigt. Dies sollte bei der Auswahl der Ruhigen Gebiete noch angemerkt werden (z.b. in Form einer Fußnote). Der BUND schlägt als Ergänzung der Ruhigen Gebiete bzw. innerstädtischen Erholungsflächen in Berlin das Flugfeld Tempelhof vor. Außerdem soll zum Schutz des Ruhigen Gebietes Tiergarten die Straße des 17. Juni sowie die Hofjägerallee an Sommersonntagen gesperrt werden. Von Seiten der TU Berlin wurde im Zusammenhang mit den Ruhigen Gebieten nochmals auf die Lärmwahrnehmung hingewiesen. Ruhe ist das Fehlen störender Lärmquellen. So wird nach einer Befragung von Bürgern der Brunnen am Berliner Dom als Ruheoase empfunden - bei gemessenen Lärmpegeln von db(a). Die Grünen weisen auf den Konflikt der Mehrbelastung des Ruhigen Gebietes Wuhlheide durch die Südostverbindung SOV hin, die eine umfassende Entlastung der heutigen Durchfahrungsstraßen durch Ober- und Niederschöneweide ermöglicht. Darüber hinaus wird angeregt, innerstädtische Erholungsgebiete auch in kleineren Parks auszuweisen.

6 6 SenGUV weist hierzu nochmals auf die akustische Definition der Ruhigen Gebiete und innerstädtischen Erholungsflächen im Rahmen der Lärmaktionsplanung hin - auf kleinen Flächen gibt es nur geringe Pegelabnahmen. Umgang mit den im Forum geäußerten Einwendungen Herr Güther fasst die verschiedenen Einwendungen / Fragen aus den Protokollen der 4 Forumssitzungen zusammen. Zu folgenden Aspekten wurden von Seiten der Gutachter bzw. SenGUV ergänzende Erläuterungen gegeben: Vergleich der Lärmbetroffenheiten in Berlin mit anderen Großstädten: der Gutachter stellt hierzu Ergebnisse aus Hamburg und Frankfurt vor. Aufgrund der unterschiedlichen Datenlagen und anderer Rahmenbedingungen (z.b. Bebauungsstruktur) ist allerdings ein direkter Vergleich der Ergebnisse nicht möglich. Auf die Wirkungen von Tempo 30 geht nochmals Herr Lehming ein - in diesem Zusammenhang wird auch der Modellversuch in der Leipziger Straße angesprochen, in der u.a. Geschwindigkeitsdämpfungen im Zuge einer koordinierten LSA-Schaltung getestet wurden. Die Ergebnisse zum Modellversuch liegen im Juni 2008 vor. Weiteres Vorgehen Vom 2. Juni -2. Juli 2008 erfolgt die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans - der Lärmaktionsplan incl. Materialien ist sowohl in der Senatsverwaltung als auch in einigen Bezirken einsehbar - darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Berichte im Internet einzusehen und zu downloaden. Stellungnahmen können ebenfalls auf unterschiedlichen Wegen abgegeben werden. Parallel zur Auslegung erfolgen Wirkungsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen. Im Juli 2008 erfolgt die Erörterung / Einarbeitung eingegangener Stellungnahmen aus der Auslegung. Die nächste Sitzung des Forums Lärmminderungsplanung wird voraussichtlich im September stattfinden. Im August 2008 soll der Lärmaktionsplan fertiggestellt und an die EU gemeldet werden. Ein Senatsbeschluss wird für den Herbst 2008 angestrebt. Berlin / Kassel, Juni 2008 PGN / Janßen / Volpert

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