CCM Certified Collateral Manager 2015
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- Steffen Fleischer
- vor 8 Jahren
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1 CCM Certified Collateral Manager 2015 Zertifikatslehrgang CAPITAL MARKETS ACADEMY
2 Zertifikatslehrgang CCM Certified Collateral Manager Marktveränderungen, vor allem aufgrund neuer Finanzmarktregulierungen, hatten in den letzten Jahren sowohl auf der Buy- als auch auf der Sellside enorme Auswirkungen auf die Besicherung von Finanztransaktionen. In unserem viertägigen Zertifikatslehrgang lernen Sie alles rund um ein effizientes Management von Sicherheiten. Zentrales Clearing von standardisierten OTC-Derivaten, Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity Coverage Ratio) und Collateral Crunch sind hier nur einige von vielen Stichwörtern, die bestimmen, wie Finanzinstitutionen ihr Collateral Management in der Zukunft handhaben werden. DAUER Viertägiges Blockseminar, jeweils 09:30 17:00 Uhr plus ein Tag für die Präsentation und Besprechung der Hausarbeiten. ORTE Deutsche Börse AG Börsenplatz Frankfurt Germany Deutsche Börse AG/Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee Eschborn Germany GEBÜHR (zzgl. MwSt.) EUR WEB Weitere Informationen und Online-Registrierung: TERMINE (Blockseminar) ( Präsentation Hausarbeit) (Prüfung) Um Sicherheiten flexibel gestalten und optimal einsetzen zu können und so den Anforderungen an ein effizientes Collateral Management gerecht zu wer den, muss ein Collateral Manager die vielen Verwendungsmöglichkeiten von Collateral und die damit einher gehen den unterschiedlichen Anforde run gen aus regulatorischer und operationeller Sicht beherrschen. Case Studies ein ganzheitlicher Blick auf das Thema Ziel dieses Seminars ist es, das Thema Collateral Management umfassend zu vermitteln. So wird die allgemeine Bedeutung von Collateral beleuchtet und auch die spezielle Verwendung in den unterschiedlichen Geschäftsbereichen vorgestellt. Regulatorische Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen im Markt sind ebenso Thema wie das Collateral Management von Eurex Exchange/Eurex Clearing. Eine Mischung aus interaktiven Fach - vorträgen, Präsentationen und Fallstu dien sorgen für ein Programm, das den Teilnehmern sowohl die notwendige Theorie vermittelt, als auch die Mög lich keit gibt, das Gelernte in praktischen Übungen anzuwenden und Lösungen selbst zu erarbeiten. Lernziele Der Kurs vermittelt ein umfassendes Verständnis von Collateral Management im Allgemeinen Zusammenspiel zwischen Depotbank und Collateral Manager Unterschiede zwischen bilateralem Collateral Management und Tri-Party Collateral Management. Collateral Management-Services und -Prozesse speziell bei Eurex Clearing und dem Liquidity Hub der Clearstream Aufsichtsrechtliche Anforderungen und regulatorische Grundlagen Besicherungspflicht für bilaterale OTC-Derivate 2
3 Programmstruktur Das Programm besteht aus einem viertägigen Blockseminar, einer Hausarbeit und einer theoretischen Prüfung. Das Blockseminar setzt sich aus drei Units zusammen. Für die Präsentation der Hausarbeit zur Fallstudie in Unit IV wird ein nachgelagerter Termin angesetzt. Der theoretische Teil der Prüfung findet ca. 4 Wochen nach Beendigung des Blockseminares statt. Prüfung Der Lehrgang schließt mit einer Prü fung ab, die aus zwei Teilen besteht. Teil 1: Multiple-Choice-Fragen zu Units 1 und 2. Diese Prüfung wird elek - tronisch vor Ort in Eschborn abgelegt. Teil 2: Hausarbeit zu Unit 3. Dozenten Dozenten aus Theorie und Praxis garan - tieren ein inhaltlich rundes Programm, das das Thema Collateral Management aus allen Perspektiven beleuchtet. Professoren der Cologne Business School geben dem Programm den nötigen akademischen Rahmen, während Referenten aus dem Markt den Bezug zur Praxis gewährleisten. Gesa Benda, BNY Mellon, Managing Director, Global Collateral Services, ist seit mehr als 15 Jahren in der Abwicklung und Besicherung von Derivaten, Repos und Wertpapierleihegeschäfte tätig. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich des Tri-Party Collateral Managements. Frau Benda ist Mitglied in der COGESI Arbeitsgruppe der EZB. Die Endnote setzt sich aus der Note zu Teil 1 und 2 im Verhältnis 2:1 zusammen. Detaillierte Informationen zum Prü - fungs ablauf finden Sie in der Prüfungs - ordnung, die auf unserer Webseite veröffentlicht wird. Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Handel, Clearing, Collateral Manage - ment, Middle Office, Repo, Asset Management und Liquiditätsmana ge - ment aus Banken, Fondshäusern, Asset-Management-Gesellschaften, Depotbanken, CCPs und Börsen. Matthias Luck, mmfinance Training for Financial Markets GmbH Partner, referiert seit 20 Jahren zu den Themen Derivate, Strukturierte Produkte und Risikomanagement. Prof. Dr. Bloos hat seit 2011 die Professur für Betriebswirtschaftslehre an der Cologne Business School inne. Vorher referierte er an der Goethe Universität Frankfurt am Main im Bereich Finance. Er hat zudem als Gastprofessor an der Wharton School in Pennsylvania und der Wirtschafts - universität in Wien Vorlesungen gehalten. Ingo Deisenroth ist Head of Unit bei Eurex Repo GmbH und referiert seit 2011 zum Thema Repo. Nicole Sattinger, GSF & Broker/Dealer Sales & RM (MGD), Clearstream Banking AG 3
4 Agenda Unit 1 T1 Überblick Collateral Management Überblick Collateral Management Anforderungen an Collateral für verschiedene Bereiche EZB CCPs Nicht geclearte OTC-Derivate Repos Wertpapierleihe Aufsichtsrechtliche Aspekte Trends in der Aufsicht Anerkennung verschiedener Assets Rechtliche Grundlagen (EMIR, etc.) Collateral Segregation allgemein Modelle Besicherung bilateraler OTC-Derivate Gesa Benda BNY Mellon Unit 2 T2 Collateral Management an Eurex Exchange Überblick Risiken Margining an Eurex Clearing RBM Prisma Collateral Segregation an Eurex Clearing T3 Repo und Wertpapierleihe Überblick Repo Triparty Repo/Clearstream Wertpapierleihe Eurex Repo/GC Pooling GC Pooling Select SecLend Market Matthias Luck mmfinance (T2) Nicole Sattinger Clearstream (T3) Ingo Deisenroth Eurex Repo (T3) Unit 3 T4 Case Study Wertpapierleihe nach der Finanzkrise Players und Cash Flows Wettbewerbsdruck für Investment Manager Risikominimierung für institutionelle Anleger Verwahrer und Geschäftsbanken Einführung Short Selling Case: Quadriserv und der Short Selling-Markt Schaffung eines zentralisierten Marktes für die Wertpapierleihe Transparenz in einem zentralisierten Shorting-Markt Aufdeckung privater Informationen Aufgabe: Hausarbeit Prof. Dr. Uwe Wilhelm Bloos Cologne Business School Programm-Management Sarah Taines Deutsche Börse Group Programm-Manager Deutsche Börse AG Mergenthalerallee Eschborn Germany T F sarah.taines@deutsche-boerse.com Eurex, September 2015 Herausgeber Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee Eschborn Deutschland Eurex Zürich AG Löwenstrasse Zürich Schweiz Bestellnummer E2D ARBN-Nummer Eurex Frankfurt AG ARBN
5 F Eurex Frankfurt AG, Capital Markets Academy, Mergenthalerallee 61, Eschborn, Deutschland Zertifikatslehrgang CCM Certified Collateral Manager Anmeldung Personalien NACHNAME VORNAME GEBURTSORT UND -DATUM Adresse privat STRASSE / POSTFACH POSTLEITZAHL / ORT TELEFON/FAX Adresse geschäftlich ARBEITGEBER STRASSE / POSTFACH POSTLEITZAHL / ORT TELEFON/FAX Rechnungsadresse PRIVATE ADRESSE GESCHÄFTLICHE ADRESSE Berufserfahrung JAHRE INSGESAMT JAHRE IM FINANZBEREICH Angaben zum Lehrgang TERMIN Bezahlung RECHNUNG KREDITKARTE: VISACARD MASTERCARD 3-stellige Prüfziffer KREDITKARTENINHABER KREDITKARTEN-NUMMER / GÜLTIG BIS Teilnahmevereinbarung und Erklärung Ich möchte über das aktuelle Schulungsangebot der Capital Markets Academy der Deutsche Börse AG informiert werden. Mit den AGBs, den Teilnahmebedingungen sowie den Studiengebühren und Zahlungsbedingungen erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Sofern ich kein Kaufmann im Sinne des HGB bin, nehme ich zur Kenntnis, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie umseitig abgedruckt habe. Hotelbuchung: Wir können für unsere Seminarteilnehmer leider keine Zimmerreservierung vornehmen. Für Buchungskosten, die Ihnen im Falle einer Absage des Seminars durch die Eurex Frankfurt AG entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. ORT/ DATUM STEMPEL / UNTERSCHRIFT NAME IN DRUCKBUCHSTABEN 5
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand des Vertrags Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Eurex Frankfurt AG im Rahmen von Schulungen und Prüfungen regeln die Erbringung von Schulungs- und Prüfungsleistungen und den Verkauf von Lernprogrammen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlichten Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter enthalten. Vertragspartner sind die Eurex Frankfurt AG sowie die zur Schulung bzw. Prüfung zugelassenen Teilnehmer oder die Besteller von Lernprogrammen (gemeinsam jeweils die Kunden ). Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags Ein Vertrag auf Teilnahme an einer bezeichneten Schulungs- bzw. Prüfungsveranstaltung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Kunden und Zusendung einer Anmeldebestätigung durch die Eurex Frankfurt AG zustande. Schulungs- und Prüfungsleistungen Art und Umfang der Schulungs- und Prüfungsleistungen sind in den Leis tungsbeschreibungen des Katalogs beschrieben; ge ring fügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die im Katalog näher beschriebenen Schulungen wird die Eurex Frankfurt AG, sofern die angebotene Schulung ein Präsenzseminar ist, in eigenen Räum lich keiten, in Räum lichkeiten des Kunden oder in externen Veranstaltungs räumen (zum Beispiel Konferenz hotels) durchführen. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenz seminare werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Bestellung von Lernprogrammen Die Eurex Frankfurt AG bietet neben Schulungen und Prüfungen auch Lernprogramme gemäß Katalog an. Diese bestehen aus Web-based-Trainings (WBT). WBTs werden für drei Monate von der Eurex Frankfurt AG für den Online-Zugriff mittels einer Zugangskennung vorgehalten. Danach hat die Eurex Frankfurt AG das Recht, das WBT zu löschen bzw. die Zugangskennung des Kunden zu sperren. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen Die Seminar- bzw. Prüfungsgebühr schließt die Seminarbzw. Prüfungsteilnahme, ausführliche Seminarunterlagen und Erfrischungen ein. Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Katalogpreise. Der Seminar- bzw. Prüfungspreis wird generell zuzüglich Mehrwertsteuer vor Beginn des Seminars in Rechnung gestellt. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist ein Zahlungseingang nicht vor Seminar- bzw. Prüfungsbeginn zu verzeichnen, so kann die Eurex Frankfurt AG dem Seminarteilnehmer die Teilnahme an diesem Seminar bzw. dieser Prüfung verweigern. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Copyright Seminarunterlagen, Lernprogramme und E-Vorlesungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Eurex Frankfurt AG weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Haftung Die Eurex Frankfurt AG haftet bei vorsätzlichen Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die Eurex Frankfurt AG hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Eurex Frankfurt AG nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Falle haftet die Eurex Frankfurt AG gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Eurex Frankfurt AG zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschä di gung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Eurex Frankfurt AG zurückzuführen ist. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produktions - haftungs gesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens gem. 254 BGB bleibt unberührt. Die Eurex Frankfurt AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Natur er - eignisse sowie sonstige, von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.b. Streik, Aussperrung, Verkehrs - störung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuld haft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzu - füh ren sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch Hacker, sofern jeweils angemessene Schutz - vorkehrungen hiergegen getroffen wurden. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer Die Eurex Frankfurt AG ist berechtigt kurzfristig von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für das Seminar bzw. die Prüfung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 10 Personen. Der Eurex Frankfurt AG steht es jedoch im Einzelfall frei, das Seminar bzw. die Prüfung auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits Gebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Eurex Frankfurt AG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. eine(n) andere(n) Trainer/-in ersatzweise einzusetzen. Die Eurex Frankfurt AG wird dabei den Teilnehmer über die Verlegung oder die Absage informieren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn des Seminars schriftlich, per Fernkopierer, per oder online unter bei der Eurex Frankfurt AG (60485 Frankfurt am Main, Fax , academy@eurexchange.com) die Veranstaltung stornieren und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet die Eurex Frankfurt AG für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Beitrag in Höhe von EUR 50, der mit dem zu erstattenden Preis des Seminars verrechnet wird. Die darüber hinaus bereits gezahlten Gebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer wird der Nachweis, dass der Eurex Frankfurt AG geringere Aufwendungen entstanden sind, nicht abgeschnitten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Für Prüfungen im Rahmen des Zulassungsprozesses gilt die Gebührenordnung der Eurex Deutschland. Kann der Teilnehmer nicht an einem Seminar teilnehmen, hat er zudem die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrags mit dem Ersatzteilnehmer und unter der Bedingung, dass der Vertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG und dem Ersatzteilnehmer spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn rechtswirksam zustande gekommen ist. Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an dem Seminar bzw. der Prüfung teilnehmen kann, das Seminar bzw. die Prüfung auch alternativ bis zu drei Wochen vor Beginn auf einen anderen Termin umbuchen. Dem Teilnehmer wird dafür eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 berechnet. Eine Umbuchung innerhalb einer Frist von weniger als drei Wochen ist nicht möglich. Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung des Seminars bzw. im Falle eines nicht fristgemäßen Vertragsabschlusses zwischen der Eurex Frankfurt AG und einem Ersatzteilnehmer oder im Falle der Nichtteilnahme ist der volle Preis zu entrichten bzw. wird der bereits gezahlte Preis nicht erstattet. Datenschutz Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutz - gesetz davon unterrichtet, dass die Eurex Frankfurt AG seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Die Eurex Frankfurt AG gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Die Eurex Frankfurt AG verpflichtet sich, die ihr vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, mit Ausnahme der Daten, die nationale Behörden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Rechtsanwälte benötigen, um gesetzliche Pflichten der Eurex Frankfurt AG erfüllen zu können oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten und dies im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht. Sie wird durch entsprechende Maß nahmen ( 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheits pflicht während der Laufzeit der Inanspruchnahme von Leistungen der Eurex Frankfurt AG und nach deren Ende aufrecht erhalten bleibt. Sofern der Kunde an einer web-basierten Prüfung teilnimmt, werden seine Prüfungsergebnisse personenbezogen mindestens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und können danach von dem Kunden so lange abgerufen werden, bis der Kunde der Speicherung der Prüfungsergebnisse widerspricht. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Kunden an Dritte für andere Zwecke, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Widerrufsrecht Dem Kunden wenn er Verbraucher und nicht Kauf - mann ist steht ein Widerrufsrecht gem. 3 Fern - absatzg in Verbindung mit 361a des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsab schlus ses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die recht zeitige Absendung des Widerrufs entweder schrift lich oder auf einem dauerhaften Datenträger und/oder die Rücksendung der Waren an die Eurex Frankfurt AG Capital Markets Academy Frankfurt am Main innerhalb von zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt einen Tag nach Absen dung des Anmeldeformulars. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Liefe rung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und zur Liefe - rung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Sämtliche unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Ge schäfts bedingungen zustande gekommenen Rechts beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags - ver hältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Schriftform Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzun gen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformfordernis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
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