Wo Gute Arbeit drauf steht, ist nur ein kräftiges Weiter-So drin

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1 Wo Gute Arbeit drauf steht, ist nur ein kräftiges Weiter-So drin Im Wortlaut von Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Jessica Tatti, Pascal Meiser, 15. Februar 2018 Von Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Jessica Tatti und Pascal Meiser (AG Arbeit) Der Koalitionsvertrag bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um wieder Ordnung in den Arbeitsmarkt zu bringen und für gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu sorgen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird so nicht gestärkt. Im Gegenteil: Die soziale Spaltung droht sich weiter zu verschärfen. Dabei wäre das Gegenteil notwendig. Das Regierungshandeln der künftigen Bundesregierung müsste sich klar an den Interessen der Beschäftigten orientieren. Nur so kann deren Vertrauen insgesamt zurückgewonnen werden. Vom Rückkehrrecht in Vollzeit wird große Mehrheit nicht profitieren Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung, wird aber über 95 Prozent der Betriebe nicht betreffen. Auch werden ausgerechnet mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten nicht in den Genuss des Rückkehrrechtes kommen. Die tatsächliche

2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit für viele Beschäftigte den Interessen der Arbeitgeber und dem Zwang zu Kompromissen geopfert. Flexibilisierung von Arbeitszeit nutzt vor allem Arbeitgebern Auch soll das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber verändert werden. Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit soll mittels Tarifverträgen flexibler und damit ausgeweitet werden. Damit wird die Entgrenzung der Arbeitszeit im Sinne der BDA vorangetrieben. Es ist abzusehen, dass dies in der Folge zu massiven Druck auf die Gewerkschaften und die Betriebsräte führen wird, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bleibt auf der Strecke. Vor diesem Hintergrund werden das Ansinnen, den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung zu überprüfen und Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz mit Blick auf psychische Erkrankungen ad absurdum geführt. Weiterbildungsstrategie bleibt zahnloser Tiger Mit Blick auf die damit einhergehende steigende Arbeitsbelastung ist auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung von Langzeitarbeitskonten, insbesondere als Instrument für Qualifizierung im Rahmen der von den Koalitionen angedachten Nationalen Weiterbildungsstrategie, kritisch zu sehen. Mit Blick auf die dringend notwendige Weiterbildungsoffensive bleibt der Koalitionsvertrag insgesamt weit hinter dem Notwendigen zurück. Die Entscheidung, ob sie sich an den Kosten für Qualifizierung beteiligen, liegt weiterhin bei den Unternehmen. Zu begrüßen ist die Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, unter anderem durch ein Initiativrecht bei der Weiterbildung ohne einen Einigungszwang dürfte dies jedoch schnell zum zahnlosen Tiger verkommen.

3 Zielführend wäre gewesen, das geplante Recht auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit zu einem generellen Weiterbildungsanspruch auszuweiten. Auch in dieser Hinsicht ist die weitere Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,3 Prozentpunkte kontraproduktiv. Ausweitung der Mitbestimmung wäre dringend notwendig Die erklärte Absicht, die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen zu sichern, ist ein richtiges Ziel, bleibt aber hinsichtlich seiner konkreten Ausgestaltung recht vage. Von der dringend notwendigen Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung ist im Koalitionsvertrag hingegen überhaupt keine Rede, obwohl ein Vetorecht der Beschäftigtenvertretung bei Verlagerungen und Übernahmen, beim Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen und sonstigen wesentlichen Unternehmensentscheidungen das wirksamste Mittel gegen Standortschließungen und Massenentlassungen profitabler Betriebe wäre. Union Busting verhindern, Betriebstäte schützen Positiv zu bewerten ist die erleichterte Wahl von Betriebsräten: Wie von der LINKEN schon seit längerem gefordert soll das vereinfachte Wahlverfahren bereits für Betriebe mit fünf bis 100 Beschäftigten möglich werden. Auf den Kündigungsschutz für Wahlvorstandsbewerber/-innen bzw. einen verbesserten Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern, insbesondere befristet beschäftigten Wahlbewerber/-innen und Betriebsräten, wurde verzichtet auch hier bleibt die Große Koalition weiter hinter den Erfordernissen zurück. Mitbestimmung bei Leiharbeit und

4 Werkverträgen ausweiten Unberücksichtigt bleibt leider auch die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung bei Werkverträgen und Leiharbeit. Während Werkverträge im Koalitionsvertrag nicht einmal erwähnt werden, soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und damit Leiharbeit erst 2020 evaluiert werden was aber bereits im AÜG gesetzlich so verankert ist ( 20 AÜG). Prekäre Beschäftigung wird nicht zurückgedrängt Die vom SPD-Parteitag geforderte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wurde, entgegen der vollmundigen Aussagen des Noch-SPD-Vorsitzenden Schulz nicht erreicht. Der Missbrauch von sachgrundlosen Befristungen wird keinesfalls gestoppt, sondern höchstens eingedämmt. Ab einer Betriebsgröße ab 75 Beschäftigten dürfen nur maximal 2,5 Prozent der Belegschaft befristet werden. Vor dem Hintergrund, dass in 95 Prozent der Betriebe weniger als 50 Mitarbeiter/-innen arbeiten, ist diese Obergrenze nicht akzeptabel. Darüber hinaus sollen sachgrundlose Befristungen von zwei auf eineinhalb Jahre reduziert werden. Eine Verbesserung der Situation der so prekär Beschäftigten ist davon nicht zu erwarten. Die generelle Begrenzung von Befristungen auf maximal 5 Jahre beim gleichen Arbeitgeber verhindert die extremen Befristungsketten, ist aber trotzdem unzulänglich. Kettenbefristungen sollen damit an die Kette gelegt werden die aber ziemlich lang bleibt. Die vereinbarte Regelung zu Arbeit auf Abruf, wonach die Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschritten und um 25 Prozent überschritten werden darf, stellt eine gewisse Verbesserung dar. Eine echte Planungs- und Einkommenssicherheit stellt sich für die Beschäftigten so allerdings nicht

5 ein. Dabei gibt es keinen sachlichen Grund an dieser prekären Beschäftigungsform festzuhalten. Das Vorhaben, Midi-Jobs massiv auszuweiten würde die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung mit einer tatsächlichen Arbeitszeit, die weit unter der von den Betroffenen gewünschten Arbeitszeit liegt, weiter zementieren. Die dringend gebotene Eindämmung von Minijobs soll hingegen gar nicht angegangen werden. Sie sollen unsicher und niedrig entlohnt bleiben und werden auch weiterhin zu Minirenten führen. Mindestlohn-Erhöhung bleibt aus, Tarifbindung unzureichend Beim Mindestlohn ist es der designierte SPDVizekanzler Olaf Scholz, der als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet ist. Er hatte wiederholt gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn deutlich anzuheben. Hiervon ist im Koalitionsvertrag keine Rede mehr geschweige denn von der auch von Scholz ins Spiel gebrachten Erhöhung auf 12 Euro. Was überhaupt nicht auftaucht, ist die Stärkung der Tarifbindung durch Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Die Änderungen der letzten Großen Koalition sind unzureichend. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, aber die Chance das Gesetz noch mal anzufassend wird nicht genutzt. Weiter-so in der Arbeitspolitik ist nicht hinnehmbar Alles in allem bleibt es auch in der Arbeitspolitik bei einem Weiter-So. Einige marginale Verbesserungen werden angekündigt, an anderer Stelle (Höchstarbeitszeit, Midi-Jobs) drohen Verschlechterungen. Und für viele Millionen Beschäftigte bleibt alles beim Alten. Sie werden weiterhin mit unsicherer Beschäftigung und

6 Niedriglöhne zu kämpfen haben. Die immer krassere ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen und die ausufernden Arbeitsbelastungen lassen CDU/ CSU und SPD damit unangetastet. Gerade in einer Zeit, die von einer tiefen gesellschaftlichen Spaltung gekennzeichnet ist, bleiben weitergehende Maßnahmen zugunsten der Beschäftigten dringend geboten. Zurück zum Dossier»Koalitionsvertrag 2018«

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