Botschaft zum Gesetzesentwurf über den Beitritt des Kantons Wallis zur interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO)
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- Alma Kurzmann
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1 Botschaft zum Gesetzesentwurf über den Beitritt des Kantons Wallis zur interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir beehren uns, Ihnen mit dieser Botschaft den Gesetzesentwurf über den Beitritt des Kantons Wallis zur interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vorzulegen. 1. Einleitung Mit der Schaffung der Fachhochschulen (FH) in der Mitte der 90er-Jahre wollte der Bundesrat in erster Linie die Berufsbildung aufwerten. Dieses Ziel wurde weitgehend erreicht. Die Fachhochschulen, die eine praxisorientierte Ausbildung anbieten und massgeblich zur Förderung der Innovation und des Wissenstransfers beitragen, sind neben den Universitäten zu einem wichtigen Pfeiler des Schweizer Hochschulsystems geworden. Ihr Angebot stösst auf grosses Interesse. Gegenwärtig besuchen rund ein Drittel der Schweizer Studierenden eine Fachhochschule (Universitäten: 127'000, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen: 69'000). Die Schweizer Hochschullandschaft umfasst 7 öffentlich-rechtliche und 2 private Fachhochschulen. Die öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen wurden 1998 vom Bundesrat genehmigt und jede von ihnen wird von einem oder mehreren Kantonen unterstützt. Die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) ist eine öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist die grösste FH der Schweiz. Ihr Sitz befindet sich in Delsberg im Kanton Jura. Das Angebot der HES-SO umfasst Studiengänge in sechs Fachbereichen an 31 Standorten, die über die 7 Partnerkantone und -regionen verteilt sind. Die fünf Hochschulen der Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg und der ARC-Region (Neuenburg, Jura, französischsprachiger Teil des Kantons Bern) wurden in eine Matrixorganisation integriert, welche die gesamte HES-SO umfasst. Zur HES-SO gehören zudem die Ecole hôtelière de Lausanne und die Ecole d ingénieurs de Changins HES-SO: Entwicklung der Schule und der Schweizer Hochschullandschaft in den letzten 15 Jahren Die beiliegende Begründung (Anhang A zum Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung) liefert einen Überblick über die wichtigsten Etappen der HES-SO seit ihrer Gründung im Jahr 1997 (Entstehungsgeschichte, Integration neuer Fachbereiche usw.). Sie erläutert auch die nötige Anpassung der interkantonalen Einrichtung an die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen, die demnächst in Kraft treten werden HES-SO, Wallis Die beiden folgenden öffentlich-rechtlichen Hochschulen des Kantons Wallis gehören zur HES-SO: 1. Fachhochschule Wallis (FH-Wallis, Bereiche Ingenieurwesen und Wirtschaft & Dienstleistungen); 2. Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW-GS, Bereiche Gesundheit & Soziale Arbeit). Seit der Verabschiedung der beiden Gesetze zur Gründung der Fachhochschule Westschweiz: Seite 1 / 6
2 Gesetz über den Beitritt zum interkantonalen Konkordat zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz vom 13. Mai 1998; Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit vom 12. September 2001; gehören diese beiden Schulen mit allen ihren Bereichen zur HES-SO 1.3. Walliser Schule für Gestaltung, ECAV Im Jahr 2008 wurde der Studiengang Bildende Kunst, der in den Kantonen Genf (HEAD), Waadt (ECAL) und Wallis (ECAV) angeboten wird, in den Bereich "Design und Bildende Kunst" der HES-SO integriert. Diese drei Studiengänge wurden zwischen 2002 und 2005 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt und werden anlässlich der Verabschiedung der neuen Vereinbarung rechtsgültig in die HES-SO integriert werden Hochschule für Theater - La Manufacture Die interkantonale Vereinbarung vom 31. Mai und vom 27. September 2001 über die Hochschule für Theater der Westschweiz (HETSR), der der Kanton Wallis am 6. Februar 2003 per Gesetz beigetreten ist, schuf diese Einrichtung in Form einer privatrechtlichen Stiftung. Die HETSR, die sich in Lausanne befindet, wurde am 1. Januar 2009 formal der HES-SO angegliedert Haute école de musique Vaud-Valais-Fribourg Die HEMU Vaud-Valais-Fribourg, eine privatrechtliche Stiftung mit Sitz in Lausanne, bietet Bachelorund Masterausbildungen in Musik an. Gemäss dem Abkommen vom Mai 2008 zwischen den drei betroffenen Kantonen besitzt die HEMU zwei Regionalstellen, eine in Sitten und die andere in Granges-Paccot. 2. Notwendigkeit einer neuen interkantonalen Vereinbarung für die HES-SO Mehrere Faktoren, die in der beiliegenden Begründung erläutert werden (Anhang A), tragen zur Notwendigkeit bei, den Regierungen der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis, Waadt sowie des Kantons Bern, der dem interkantonalen Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz 2005 beigetreten war, eine neue Vereinbarung zu unterbreiten. Es handelt sich dabei vor allem um die folgenden Punkte: 2008 erhielt die HES-SO eine Bestätigung ihrer unbefristeten Genehmigung zur Führung von Fachhochschulstudiengängen, jedoch mit einer neuen Reihe zwingender Bedingungen. Zu diesen Bedingungen zählten die Verpflichtung zur Verbesserung der Führungs- und Organisationsstruktur der HES-SO sowie die zwingende Notwendigkeit, eine neue interkantonale Vereinbarung abzuschliessen, die alle angebotenen Ausbildungsbereiche einbezieht und eine Reihe von Problemen regelt, vor allem in Verbindung mit Fragen der kritischen Masse oder der zu grossen Redundanz des Angebots zwischen den Regionen der HES-SO. Die Änderung der Bundesgesetzgebung, insbesondere des 2005 revidierten Bundesgesetzes über die Fachhochschulen, das die Entwicklung der Fachhochschulen in den Bologna-Prozess einbezieht. Die interne Entwicklung der HES-SO als Institution: die signifikante Erhöhung der Zahl ihrer Studierenden, die Erweiterung der Problemstellungen, die aufgrund der Integration neuer Ausbildungsbereiche (Gesundheit, Soziale Arbeit, Theater, Bildende Kunst und Musik) zu behandeln sind, die Konsolidierung der Aktivitäten in den erweiterten Zuständigkeiten der Forschung und Entwicklung, der Weiterbildung und der Dienstleistungen an Dritte. Seite 2 / 6
3 Die Perspektive des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), mit einer umfassenderen Aufteilung zwischen Bund und Kantonen bezüglich der Steuerung der Fachhochschulen, aber auch einer erweiterten Autonomie der Hochschulen, die von den Anforderungen im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung und durch die Verantwortung der Hochschulen zur Sicherstellung einer engen Koordination innerhalb von gemeinsamen Organen definiert wird Erarbeitung der neuen Vereinbarung, Projektphasen (Auszug aus der Begründung, Anhang A) Ausarbeitung und Evaluation des Vorentwurfs der Vereinbarung Die strategischen Ausschüsse HES-SO/HES-S2 haben den Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung einer Expertengruppe zur Beurteilung unterbreitet und zahlreiche ihrer Empfehlungen befolgt. Der überarbeitete Text wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2010 angenommen. Er anerkannte dessen Schlüssigkeit, ebenso wie die Übereinstimmung mit den aktuellen politischen Realitäten, und unterstützt die vorgeschlagene Organisation, welche eine geographische Dimension (Hochschulen) und eine akademische Dimension (Fachbereiche) berücksichtigt. Der Vorsitz der strategischen Ausschüsse hat von Februar bis April 2010 eine interne Vernehmlassung zum Vorentwurf der Vereinbarung organisiert. Die Stellungnahmen waren insgesamt positiv, und mehrere Kommentare und Vorschläge haben eine Präzisierung der Bestimmungen ermöglicht. Stellungnahme des Staatsrates des Kantons Wallis Die Exekutivorgane der Partnerkantone der HES-SO, darunter auch der Staatsrat des Kantons Wallis, wurden gebeten, sich zu den Finanzartikeln (52-58) des Vorentwurfs der Vereinbarung zu äussern. In seiner Stellungnahme vom 24. November 2010 begrüsste der Staatsrat im Grossen und Ganzen die Arbeiten, welche im Hinblick auf die Einrichtung des Finanzsystems der neuen Vereinbarung, welches die Grundsätze des jetzigen Systems übernimmt, durchgeführt worden waren. Die Walliser Regierung zeigte sich zufrieden über die punktuellen Verbesserungen, unter anderem die Vereinfachung und höhere Transparenz der Prozesse sowie die Massnahmen zur Sicherstellung einer klaren und effizienten Information der Partnerkantone und anderer Interessengruppen der HES- SO. Sie nahm ebenfalls zur Kenntnis, dass das vorgeschlagene System alle vier Jahre die Gelegenheit bietet, die Anwendungsmodalitäten des Modells zu überdenken. 3. Inhalt der neuen Vereinbarung: Kontinuität und Änderungen Der Vorentwurf der Vereinbarung wird in der Begründung (Anhang A), auf die wir hier verweisen, ausführlich erläutert. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die neue Vereinbarung mehrere Änderungen umfasst, die sich aufgrund des Wachstums der HES-SO, der gemachten Erfahrungen sowie der Entwicklung der Hochschullandschaft aufdrängten. Der Vorentwurf der Vereinbarung, der Ihnen zur Ratifikation unterbreitet wird, erfüllt die Anforderungen des Bundesrats bezüglich Führungsund Organisationsstruktur und ist das Resultat eines Konsenses zwischen den beteiligten Parteien. Zu den wichtigsten Neuerungen/Vorteilen gehören: Verbesserungen der akademischen Führung, der Qualitätssicherung und der operativen Leitung durch die Verringerung der politischen Einflussnahme und der Stärkung der Zuständigkeiten des Rektorats. Bewahrung der wesentlichen Grundlagen der HES-SO, d. h. eine Verteilung der Aktivitäten und des Leistungsangebots auf die verschiedenen Regionen der Westschweiz, eine Organisation, welche eine akademische Dimension (Zusammenlegung der Studiengänge zu Bereichen) und eine geographische Dimension (Hochschulen deren Tätigkeiten wichtige Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft haben) berücksichtigt. Seite 3 / 6
4 Eine grössere Autonomie der Hochschulen, denen von den Kantonen/Regionen auch Unabhängigkeit von ihrer Kantonsverwaltungen gewährt wird. Einführung eines Steuerungsmodells, das auf einer vierjährigen Zielvereinbarung beruht, deren Inhalt von den Kantonen vorgeschlagen wird, und die vom Regierungsausschuss im Namen der Kantone und vom Rektor oder der Rektorin im Namen der HES-SO unterzeichnet wird. Einführung eines einheitlichen Finanz- und Buchhaltungssystems, das auf einem einheitlichen Rechnungslegungsstandard beruht. Möglichkeit für die Kantone/Regionen, die Forschungstätigkeiten und anderen Aufträge im Rahmen der kantonalen Strategie direkt zu finanzieren Kommentare Der Anhang B zum Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung enthält Kommentare zu den einzelnen Artikeln und ist Bestandteil der Vereinbarung. Diese Kommentare werden an dieser Stelle nicht erläutert, da sie keinerlei Ergänzung bedürfen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Vorentwurf der Vereinbarung bringt eine Reihe von Entscheidungen und Entwicklungen in Bezug auf die aktuelle Situation mit sich. Der Finanzbericht, den Sie als Anhang C zum Vorentwurf der Vereinbarung erhalten haben, präsentiert die Entwicklungen, die für die HES-SO erwartet werden, sowie die Auswirkungen der Umsetzung der neuen Vereinbarung. Er führt die vorausschauenden Elemente zu den innerhalb der HES-SO erwarteten Entwicklungen (vor allem bezüglich der Studierendenzahlen) im Detail aus und simuliert die Auswirkungen der an dem Finanzsystem vorgenommenen Änderungen auf die Beiträge der Partnerkantone. Schematisch gesehen betreffen die Änderungen der neuen Vereinbarung einerseits die Regeln, die sich direkt aus den Artikeln der Vereinbarung ergeben, und andererseits die Parameter, über welche im Rahmen der vierjährigen Zielvereinbarungen entschieden werden muss. Der Vergleich zwischen dem derzeitigen Modell und demjenigen der neuen Vereinbarung (Simulation) bietet die Möglichkeit, die finanziellen Folgen der im Rahmen der neuen Vereinbarung vorgesehenen Änderungen zu bewerten. Die Ergebnisse der Simulation müssen wegen der mit Prognosen verbundenen Fehlerbereiche als Tendenzen interpretiert werden. Zu den wichtigsten Auswirkungen des Finanzmodells 2013 auf die Beiträge der Kantone/Regionen gehören: Mitspracherecht für die fünf Partnerkantone/-regionen, d. h. zu je einem Fünftel Die gegenwärtig sieben Mitspracherechte (wovon drei auf die Region ARC entfallen) werden auf fünf reduziert (die Kantone der Region ARC wollen mit nur mehr einem Mitglied im Regierungsausschuss vertreten sein und somit nur mehr ein Mitspracherecht bezahlen). Dies bedeutet für die ARC-Kantone eine Einsparung von CHF 3.8 Millionen ab Da die Quote des Mitspracherechts weiterhin 5 % vom Gesamtbetrag beträgt, wird die Erhöhung der entsprechenden Belastung auf die vier anderen Partnerkantone verteilt, d. h. jeweils CHF 950' Zusammenlegung (Fusion des Budgets) Die Zusammenlegung der Budgets ist aus dem Grundsatz einer einzigen Vereinbarung hervorgegangen, und ihre Auswirkungen haben keinen Kausalzusammenhang mit einer politischen oder organisatorischen Dimension. Die Zusammenlegung der Budgets wirkt sich auf die Verteilungen des Standortvorteils und des Gemeinwohls aus. Der Kanton Wallis erfährt wegen des mit dem Gemeinwohl zusammenhängenden Effekts eine Erhöhung seiner Beteiligung (0,9 Mio.): das Wallis ist im Bereich Musik und Kunst (Durchschnittskosten des Gemeinwohls von CHF 22'381.-) nur gering vertreten (7.7 %), während es im Bereich Gesundheit und Soziale Arbeit, wo die Durchschnittskosten tiefer sind (CHF 11'538.-), stark vertreten ist (17 %). Gewichtung des Verteilungsschlüssels des Standortvorteils durch die Finanzströme Man spricht von Standortvorteil, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anwesenheit einer Hochschule auf die Regionalwirtschaft zu beschreiben. Dieser Vorteil ist umso grösser, je höher die Zahl der Studierenden ist. Die strategischen Ausschüsse haben auf Verlangen des Kantons Wallis hin beschlossen, ein System zur Gewichtung des Standortvorteils durch die Finanzströme einzuführen. Diese Methode besteht darin, den Verteilungsschlüssel des Standortvorteils unter den Partnerkantonen zu gewichten, indem die unterschiedlichen Kosten für die Ausbildung in den Seite 4 / 6
5 verschiedenen Studiengängen berücksichtigt werden. Der Unterschied zwischen den Pauschalen, welche die Hochschule erhält (Berechnung pro Studiengang) und dem Preis des Standortvorteils (auf dem HES-SO-Mittel beruhende Berechnung) wird somit verringert. Der Kanton Wallis erfährt daher eine Reduzierung seiner Beteiligung (0.75 Mio., einschliesslich der Gewichtungsmassnahmen) infolge seiner starken Vertretung in Studiengängen mit geringeren Kosten (Betriebsökonomie, Wirtschaftsinformatik, Pflege, Physiotherapie, Soziale Arbeit), während der Kanton Genf, der in teuren Studiengängen (Ingenieurwesen) stark vertreten ist, eine Erhöhung seiner Beteiligung erfährt. Das Finanzmodell wird bereits mit dem Inkrafttreten der neuen Vereinbarung ( ) wirksam werden. Es bietet eine langfristig stabile Lösung und berücksichtigt die Verschiedenheit der Fachbereiche der HES-SO. Es wurden zahlreiche Umsetzungsvarianten evaluiert, die meistens zu einer sehr grossen Veränderung der kantonalen Beiträge geführt und/oder langfristig die anfänglichen Veränderungen verstärkt hätten. Das schlussendlich gewählte Modell, zusammen mit bescheidenen, langfristigen strukturellen Abschwächungsmassnahmen, erhält die gewünschten Gleichgewichte im Bereich der Finanzierung durch die Kantone, ohne spürbare Veränderungen bei der Finanzierung über diejenigen hinaus, die durch die Zusammenlegung der Mitspracherechte verursacht werden, zu bewirken. Für den Kanton Wallis, wie für den Kanton Freiburg, entsprechen die schlussendlichen Auswirkungen einer Erhöhung von 1.1 Millionen Franken. 5. Bestimmung der mit der Prüfung des Vorentwurfs der Vereinbarung beauftragten interparlamentarischen Ad-hoc-Kommission Die Vereinbarung über die Aushandlung, Ratifikation, Ausführung und Änderung der interkantonalen Verträge und der Vereinbarungen der Kantone mit dem Ausland (Convention des conventions) vom 9. März 2001 sieht in Art. 5 das Verfahren für die Änderung einer bestehenden interkantonalen Vereinbarung vor. Gemäss dieser Bestimmung oblag es deshalb der gegenwärtigen interparlamentarischen Kommission der HES-SO, sich zum Vorentwurf der Vereinbarung, der den Kantonsregierungen zur Ratifikation vorgelegt wird, zu äussern. Die interparlamentarische Ad-hoc-Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern der Kantone Bern, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und unter dem Vorsitz von Herrn Jean- Albert Ferrez, hat den Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung an sechs Sitzungen zwischen dem 28. Mai 2010 und dem 27. Juni 2011 geprüft. Sie hat Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die von den strategischen Ausschüssen in den definitiven Vorentwurf, der Ihnen hier vorliegt, integriert wurden. Die Vorschläge der Kommission haben es ermöglicht, Präzisierungen in die Artikel bezüglich der Rechtsverhältnisse zwischen dem Regierungsausschuss, dem Rektorat und den Kantonen sowie der Arbeit der interparlamentarischen Kommission aufzunehmen. Auf Vorschlag der Kommission wurden die Mandate aller Mitglieder des Rektorats auf 4 Jahre begrenzt, wobei das Mandat einmal erneuerbar ist. Bezüglich der Finanzartikel haben die strategischen Ausschüsse mehrere Änderungsvorschläge angenommen, die sich insbesondere auf eine Begrenzung der gemeinsamen Finanzierung von ausländischen Studierenden und die Verwendung des Forschungsund Impulsfonds bezogen. Die interparlamentarische Ad-hoc-Kommission hat den Vorentwurf der Vereinbarung an ihrer Sitzung vom 27. Juni 2011 mit 30 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 3 Enthaltungen angenommen. Damit bekräftigt die Kommission ihre grosse Unterstützung für dieses für die Westschweizer Hochschullandschaft wichtige Projekt. Die Walliser Delegation, zusammengesetzt aus Daniela Bodenmüller, Jean-Albert Ferrez, Michel Furrer, Anne Luyet, Gaby Mariéthoz, Frédéric Mivelaz und Marcelle Monnet-Terrettaz, zeigte sich "zufrieden mit dem von den strategischen Ausschüssen HES-SO/HES-S2 validierten Ergebnis und unterstützt den Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung." 6. Entwurf des Beitrittsgesetzes Im Rahmen der Verhandlungen zum Vorentwurf der interkantonalen Vereinbarung der HES-SO haben die strategischen Ausschüsse HES-SO/HES-S2 die Punkte berücksichtigt, die von der interparlamentarischen Kommission, welche ihre klare Unterstützung des Vorentwurfs der Vereinbarung signalisiert hat (vgl. vorhergehender Abschnitt), hervorgehoben wurden. Seite 5 / 6
6 In ihrem Brief vom 5. Juli 2011 bat die Präsidentin der strategischen Ausschüsse HES-SO/HES-S2 die Regierungen der sieben Partnerkantone um die formale Ratifikation des Vorentwurfs der neuen Vereinbarung der HES-SO, die an der Sitzung der strategischen Ausschüsse vom 26. Mai 2011 verabschiedet wurde. Da die Grundsätze der Convention des conventions erfüllt sind, und gemäss den Bestimmungen von Art. 38 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Wallis, muss die vom Staatsrat verabschiedete interkantonale Vereinbarung der HES-SO vom Grossen Rat über ein Beitrittsgesetz genehmigt werden, das dem fakultativen Referendum unterliegt (Art. 41 GORBG und Art. 31 Abs. 1 Bst. 2 Kantonsverfassung). 7. Anpassung der kantonalen Gesetzgebung Die Kantonsregierungen verfügen ab dem Datum des Inkrafttretens der interkantonalen Vereinbarung (1. Januar 2013), die Ihnen zur Ratifikation vorgelegt wurde, über eine Frist von zwei Jahren, um die kantonale Gesetzgebung anzupassen. Der Staatsrat des Kantons Wallis will die Rechtsetzungsarbeiten in Zusammenhang mit der Änderung der Rechtsvorschriften rasch in die Wege leiten und dem Parlament die Erlasse, darunter denjenigen über die Schaffung der Hochschule Wallis (HES-SO Wallis), die aus der Fusion der beiden jetzigen Einrichtungen (FH-Wallis / FHW-GS) entstanden ist, 2013 oder sogar schon 2012 vorlegen. 8. Schlussfolgerung Die Bestimmungen der neuen interkantonalen Vereinbarung der HES-SO werden die Institution konsolidieren, die vor fast 15 Jahren von den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Wallis, Freiburg und Waadt mit dem Ziel gegründet wurden, in der Westschweiz qualitativ hochstehende wissenschaftliche und praxisorientierte Berufsausbildungen auf Hochschulniveau anzubieten und die Berufsperspektiven der Jugendlichen zu erweitern. Sie bestätigen die Integration aller Bildungsbereiche, die dem Fachhochschulgesetz unterstehen. Dank dieser Anpassungen kann die HES-SO ihren Einfluss in ihren Standortregionen ausbauen sowie ihr Profil und ihre Stärken in den Bereichen Bildung und Forschung in der in- und ausländischen Hochschullandschaft unter Beweis stellen. Wir hoffen, dass der mit der vorliegenden Botschaft unterbreitete Entwurf die Zustimmung des Grossen Rates finden wird und entbieten Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung und empfehlen Sie, samt uns, dem Machtschutze Gottes Sitten, den 31. August 2011 Der Präsident des Staatsrates: Jacques Melly Der Staatskanzler: Philipp Spörri Beilagen: Die erwähnten Beilagen befinden sich auf der Internetseite des Grossen Rates. Seite 6 / 6
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