11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz

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1 Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz 29 DOKUMENTATION 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz am 1. und 2. September 2003 in Quedlinburg IRS Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung

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3 Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen DOKUMENTATION 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz am 1. und 2. September 2003 in Quedlinburg IRS Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung Berlin und Bonn, 2004

4 Herausgeber: Fachberatung: Bearbeitung: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Krausenstraße 17-20, Berlin Telefon: 030/ , Telefax: 030/ Internet: Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung - IRS Direktor: Prof. Dr. Karl-Dieter Keim Flakenstraße 28-31, Erkner (bei Berlin) Telefon: 03362/ , Telefax: 03362/ regional@irs-net.de, Internet: Abteilung: Regenerierung schrumpfender Städte Projektgruppe: Historische Städte, Städtebaulicher Denkmalschutz Projektleiter: Dr. Thomas Kuder Mitarbeit: Dr. Dagmar Tille Techn. Bearbeitung: Grafik/DTP: Petra Geral, Elvira Albrecht, Kerstin Wegel, IRS Druck: Druckerei des BMVBW, Bonn

5 3 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz DOKUMENTATION 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz: Historische Städte im Stadtumbauprozess Dr. Dagmar Tille, Dr. Thomas Kuder...7 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen...13 PLENUM Grußwort des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Karl-Heinz Daehre, Minister für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt...15 Grußwort der Stadt Quedlinburg Dr. Eberhard Brecht, Bürgermeister der Stadt Quedlinburg...19 Stadtentwicklung in Deutschland mit neuen Perspektiven Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen...20 Denkmalschutz und Denkmalpflege vor neuen Herausforderungen Prof. Dr. Jörg Haspel, Landeskonservator Berlins und Mitglied der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz...29 Erkenntnisse der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz im Stadtumbauprozess und Perspektiven für die historischen Innenstädte Prof. Dr. Gottfried Kiesow, Vorsitzender der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz...38

6 4 ARBEITSGRUPPE 1 Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau Thesen Michael Bräuer, Vorsitzender der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz...41 Statements Stadtumbaukultur - das Beispiel Freiberg Rainer Bruha, Bürgermeister für Bauwesen der Stadt Freiberg...43 Die Innenstadt im Spannungsfeld zwischen Stadtbilderhalt und geändertem Wohnungsbedarf - das Beispiel Eisenach Rosemarie Schneider, Stadtplanungsamt der Stadt Eisenach...45 Stadtumbau Ost: Strategien für die Altstadt Dr. Wolfram Wallraf, StadtBüro Hunger, Berlin...47 Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau am Beispiel der Lutherstadt Wittenberg Jochen Kirchner, Baudezernent Lutherstadt Wittenberg...71 Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau am Beispiel der Altstadt von Sangerhausen Helmut Loth, Bauverwaltung Sangerhausen...81 Bericht der Arbeitsgruppe im Plenum Dr. Dagmar Tille, Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner...85 ARBEITSGRUPPE 2 Wohnen in der historischen Stadt, insbesondere für junge Familien Thesen Prof. Dr. Hans-Joachim Bürkner, Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner...89 Statements Chance und Aufgabe für Genossenschaften Gabriele Sterzenbach, Oberregierungsrätin, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen...91 Nachfragetendenzen für das Wohnen in der Innenstadt Dr. Reinhard Aehnelt, IfS/advis, Berlin...98 Wohnen für junge Familien im Aegidienhof, Lübeck Rainer Steffens, steffens meyer franck. Architekten und Stadtplaner, Hansestadt Lübeck...100

7 5 Urbanes Wohnen als neue Qualität in historischen Innenstädten Birgit Schmidt, Wohnbundberatung Dessau Bericht der Arbeitsgruppe im Plenum Dr. Manfred Kühn, Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner ARBEITSGRUPPE 3 Angemessene Planungskultur im Stadtumbauprozess unter Mitwirkung der beteiligten Akteure Thesen Hermann Sträb, GRAS Gruppe Architektur und Stadtplanung, Dresden Statements Qualitätssicherung im Prozess Ergebnisse aus Sangerhausen Dietrich Wächter, Baudezernent Sangerhausen Strukturen, Chancen und Grenzen der Beteiligung im Stadtumbau Ronny Planke, SES Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund (entfällt) Zum Ausgleich der Interessen im Stadtumbauprozess Bautzen Dr. Regine Rohark, Bautzener Wohnungsbaugenossenschaft Bericht der Arbeitsgruppe im Plenum Prof. Benita von Perbandt, Mitglied der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz ARBEITSGRUPPE 4 Aktuelle Rechts- und Förderungsfragen Vorlage: Verwaltungsvereinbarung 2003 Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Ministerialdirigent, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bericht der Arbeitsgruppe im Plenum Dr. Wolfgang Preibisch, Ministerialrat, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen PLENUM Zum Stand der Novellierung des Baugesetzbuches Überblick Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Ministerialdirigent, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen...147

8 6 DOKUMENTE, INFORMATIONEN UND FORSCHUNGSERGEBNISSE Liste der Programmstädte 2002 und Karte der Programmstädte 2002 und Empfehlungen und Wertungen der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz zu den bereisten Programmstädten 2003 Weißenfels, Naumburg, Hildburghausen, Meiningen, Gransee, Templin...155

9 7 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz: Historische Städte im Stadtumbauprozess Dr. Dagmar Tille, Dr. Thomas Kuder Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung/IRS, Erkner (bei Berlin) Der 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz, veranstaltet vom Bundesministerium für Verkehr-, Bauund Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz und dem Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner, konnte diesjährig wieder am traditionellen Ort, in Quedlinburg, durchgeführt werden. Der Stadt und dem Sanierungsträger, der BauBeCon, war es zu danken, dass der Kongress am 1. und 2. September 2003 an historischer Stelle, im Kaiserhof inmitten der Altstadt, stattfinden konnte. Gewissermaßen als praktischer Vorgriff auf den thematischen Schwerpunkt des Kongresses ging ihm ein gewaltiger Kraftakt voraus, um die Spuren zweijährigen Leerstands am zentralen Veranstaltungsort in Quedlinburg zu beseitigen und das Gebäude für die Durchführung des Kongresses just in time und in gewohnter Qualität herzurichten. Mehr als 250 Teilnehmer der Bundes-, Länderund Kommunalverwaltungen, der Politik, der gemeindlichen Spitzenverbände, der Stadtplanungs- und Denkmalpflegeämter sowie von Sanierungsträgern, Planungsbüros, Stiftungen, Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen befassten sich für die Dauer von zwei Tagen mit dem zentralen Thema des diesjährigen Kongresses, dem Zusammenwirken von Städtebaulichem Denkmalschutz und Stadtumbau Ost im Hinblick auf eine Stärkung historischer Innenstädte im Prozess des Stadtumbaus. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Stadtentwicklungsprobleme durch Bevölkerungsrückgang, Wohnungsleerstand und strukturelle Überangebote in vielen Städten, war der Kongress bestimmt von den immer engeren Handlungsspielräumen der öffentlichen Haushalte. Angesichts dieser Probleme drängen sich verstärkt Fragen auf, nach der Kontinuität, Verlässlichkeit und damit Kalkulierbarkeit des Fördermitteleinsatzes durch Bund und Länder - insbesondere beim Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Auch gewinnen Fragen nach der langfristigen Sicherstellung eines unverändert hohen Förder- und Qualitätsniveaus erheblich an Bedeutung. Zugleich stellen sich aber auch verstärkt kritische Fragen nach einem effizienten Mitteleinsatz, insbesondere nach einer zielgenauen, integrierten Prioritätensetzung und einem synergetischen Zusammenwirken verschiedener städtebaulicher und struktureller Förderprogramme und prägen in zunehmendem Maße die fachlichen Diskurse. Dem entsprechend stand der übergeordnete Gesamtrahmen des Programms Stadtumbau Ost auf dem Prüfstand und dabei vor allem die Wirkungen seiner verschiedenen Bausteine auf die zukünftige Entwicklung historischer Innenstädte, mittels einer ausführlichen Bestandsaufnahme und Analyse der laufenden Stadtumbauprozesse und einem intensiven Erfahrungsaustausch über positive und negative Entwicklungsverläufe, Folgewirkungen für die historischen Innenstädte, Synergieeffekte, aber auch Probleme und erste bewährte Lösungsansätze. Ausgehend von den Ergebnissen des Bundeswettbewerbs Stadtumbau-Ost für lebenswerte

10 8 Städte und attraktives Wohnen und dem in Folge aufgelegten Programm der Städtebauförderung Stadtumbau Ost, war es ein wichtiges Ziel des Kongresses, ein deutliches Bild vom aktuellen Stand der Stadtumbauprozesse zu gewinnen, gegenseitige Abhängigkeiten zu reflektieren und sich über Erfahrungen zu positiven Entwicklungen, aber auch zu den Hemmnissen einer sinnvollen Umsetzung zu verständigen. Thematisiert wurden in diesem Zusammenhang Probleme - der Datenlage, verbunden mit vielfach nicht vorhandenen Informationen zur aktuellen Situation im Bestand historischer Innenstädten, - der unterschiedlich gewichtete Einbeziehung von Wohnungsunternehmen und Privateigentümern in den Stadtumbau, - der Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte einschließlich des erforderlichen Monitorings sowie - die Neugestaltung der Eigenheimzulage im Rahmen der Steuerreform und - der dringende Bedarf einer Gemeindefinanzreform. Neben der zweifellos im Mittelpunkt des Kongresses stehenden Evaluation der gegenwärtigen Stadtumbauprozesse im Hinblick auf die angestrebte Entwicklung der historischen Städte, war es eine weitere, keinesfalls weniger wichtige Intention, den fachlichen Blickwinkel des Kongresses auch um diejenigen zukunftsweisenden Fragestellungen zu erweitern, von denen erwartet werden kann, dass sie im Rahmen des Stadtumbaus und des Städtebaulichen Denkmalschutzes an Gewicht und Bedeutung gewinnen werden. Nach langjährigen erfolgreichen Prozessen der baulichen und strukturellen Erneuerung stellt sich der Vielzahl historischer Städte in den neuen Ländern die aktuelle Herausforderung, sowohl im interregionalen Wettbewerb als auch in der Konkurrenz mit dem eigenen Umland um die Gunst der Einwohner zu bestehen und durch eine zukunftsfähige Weiterentwicklung insbesondere der Innenstädte ihre Attraktivität und Anziehungskraft nachhaltig zu verbessern. Das bedeutet bewusstes Herausarbeiten der vielfältigen Qualitäten städtischen Lebens im historischen Umfeld und gleichermaßen die Anpassung historischer Bausubstanz an zeitgemäße Erfordernisse. Die Zukunft der Städte stärken, heißt ihre Mitte stärken und Rückzugsprozesse vom Rand nach Innen zu organisieren (Michael Bräuer). Das setzt voraus, dass die Innenstädte im umfassenden Sinn für das Leben künftiger Generationen und für neue Nutzungsanforderungen offen sind durch die Ausprägung differenzierter Stadträume, die der Pluralisierung von Lebensstilen Raum bieten sowie durch ressourcenschonende Angebote für Nutzungsverknüpfungen im Bestand historischer Innenstädte. Vor dem aufgezeigten Hintergrund der nachlassenden Investitionsbereitschaft in allen Bereichen und dramatisch abnehmender kommunaler Finanzkraft gestaltet sich dieser Entwicklungsprozess gegenwärtig besonders kompliziert und stellt damit höchste Anforderungen an die vielfältigen Akteure des Stadtumbaus und des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Dies spiegelte sich durchgängig in allen Referaten im Plenum wie auch in den Diskussionen der Arbeitsgruppen des Kongresses wider. Den Teilnehmern des Kongresses wurde zusammen mit den Kongressmaterialien die vom Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner (IRS) vorbereitete Ausgabe der Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz, Heft 28, und die ebenfalls vom IRS erarbeitete Zusammenfassung einer ergänzenden Untersuchung im Rahmen der laufenden Begleitforschung zu Aspekten des Umgangs mit dem Leerstand in historischen Städten und der Erhaltung historischer Bausubstanz bei abnehmender kommunaler Finanzkraft überreicht. Die Leitung des Kongresses oblag Herrn Ministerialdirigent Prof. Dr. Wilhelm Söfker vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Grußworte und Vorträge Nach den Grußworten von Dr. Karl-Heinz Daehre, Minister für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, und Dr. Eberhard Brecht, Bürgermeister der Stadt Quedlinburg, hielt Iris

11 9 Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMVBW ein Referat zum Thema Stadtentwicklung in Deutschland mit neuen Perspektiven. Darin umriss sie die aktuellen Fragestellungen der Stadtentwicklung, gab einen Überblick über die derzeitigen politischen Initiativen und thematisierte insbesondere die angestrebte Reform der Eigenheimzulage, wodurch die Eigentumsbildung über gezielte Programme zur familiengerechten Gestaltung der Innenstadt stärker nach dort gelenkt werden soll. Sie betonte die Förderung der Eigentumsbildung vor allem für die einheimische Bevölkerung, deren Bindung an die einzelne Stadt stärker ist, als diejenige auswärtiger Investoren. Darüber hinaus erläuterte sie Überlegungen zur künftigen Verzahnung der Altschuldenhilfe im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost. Das Recht des Denkmals nicht nur auf Erhaltung sondern auch auf Anpassung an sich wandelnde Bedarfe forderte Prof. Dr. Jörg Haspel in seinem anschließenden Vortrag zu Denkmalschutz und Denkmalpflege vor neuen Herausforderungen, in dem er insbesondere die Bedeutung der Denkmalpflege als Teil eines kulturellen Generationenvertrags herausstellte. Um das Kulturgut Denkmal zu erhalten, ist demnach eine Baukultur des Bewahrens und der Bestandsertüchtigung nötig, die der Denkmalnutzung nicht zuletzt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit absolute Priorität vor dem Neubau einräumt. Dass die Anpassungsfähigkeit des Denkmals außer Frage steht, erörterte Prof. Dr. Gottfried Kiesow in einem weiteren Vortrag über Erkenntnisse der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz im Stadtumbauprozess und Perspektiven für die historischen Innenstädte. In diesem Zusammenhang mahnte er sowohl ein konstruktives Überdenken von denkmalpflegerischen Auflagen bei der Anpassung von Denkmalen an zeitgemäße Nutzungen als auch eine fachlich vergleichende Prüfung der bestehenden Denkmallisten an. Er begrüßte die Gründung einer Stiftung Baukultur und stellte das in Görlitz gegründete Kompetenzzentrum für Stadtumbau und Stadterneuerung vor, beides Ansätze für einen zukünftig qualitätsvollen Umgang mit gebauter Stadtkultur. Mit seinem Vortrag skizzierte Prof. Kiesow die inhaltlichen Grundzüge zu einem Memorandum der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz, dessen Verabschiedung aus Anlass angekündigter einschneidender Änderungen der Steuergesetzgebung und Förderungspolitik als dringend notwendig erachtet wurde. Arbeitsgruppen In den anschließenden vier Arbeitsgruppen befassten sich die Referenten und Teilnehmer unter fachkundiger Moderation mit Fragen und Problemen - zu einem konstruktiven Verhältnis zwischen Denkmalschutz und Stadtumbau (AG 1, Moderation: Herr Dipl.-Ing. Michael Bräuer, Vorsitzender der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz),

12 10 - zu den Anforderungen und Bedingungen eines zeitgemäßen Wohnens in der historischen Stadt (AG 2, Moderation: Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Bürkner, IRS/Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung) - zur Formulierung und Diskussion planungskultureller Ansprüche und Qualitäten im Stadtumbau (AG 3, Moderation: Herr Dipl.-Ing. Hermann Sträb, GRAS Gruppe Architektur und Stadtplanung) und nicht zuletzt - zu einer problemorientierten Weiterentwicklung von Rechts- und Förderinstrumenten, insbesondere der im Mittelpunkt stehenden Eigenheimförderung (AG 4, Moderation: Herr Ministerialdirigent Prof. Dr. Wilhelm Söfker, BMVBW). Die Grußworte und die einleitenden Referate, die Arbeitsthesen der Moderatoren und die Kurzreferate in den Arbeitsgruppen sowie die anschließende Berichterstattung im Plenum werden im nachfolgenden Kongressbericht vollständig dokumentiert. Die intensive Arbeitsgruppentätigkeit erbrachte u.a. folgende inhaltliche Anregungen und Ergebnisse: - Den Bestrebungen, Stadtumbau und Städtebaulichen Denkmalschutz einer kritischen Gesamtschau zu unterziehen, dabei ggf. Widersprüche auszuräumen, mögliche Synergien herauszuarbeiten und auch, sich dabei der jeweiligen eigenständigen Leistungsfähigkeiten zu versichern, ist höchste Bedeutung beizumessen. - Den Möglichkeiten, den Stadtumbau auch zu Rückbaumassnahmen in der historischen Kernstadt einzusetzen, wurden nach vorherrschender Meinung nur wenige positive Momente ab gewonnen. Sehr viele Synergiepotentiale wurden dagegen den Möglichkeiten von Aufwertungsmaßnahmen in der Innenstadt zugesprochen. - Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, die eine Gestaltung von mehr Stadt für weniger Menschen erfordern, lassen sich auch unter Verzicht auf innerstädtische Rückbaumassnahmen durchaus mit den Erhaltungsund Schutzzielen des Städtebaulichen Denkmalschutzes in Einklang bringen. Beispielsweise kann die Realisierung von mehr Pro- Kopf-Wohnfläche als ein positives Anpassungsmoment verstanden werden. - Damit die Wohnangebote in den historischen Innenstädten insbesondere auch von Familien und älteren Menschen wieder stärker angenommen werden können, ist es erforderlich, der Entfaltung von Wohn- und Wohnumfeldqualitäten, aber auch der kulturellen Möglichkeiten, die historische Innenstädte bieten können, höchste Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Von Bedeutung ist dabei der intensive Dialog mit Nutzern bzw. Einwohnern und die Berücksichtigung verschiedenster Lebensstile und Bedürfnisse. - Um das Wohnen in der historischen Innenstadt zu stabilisieren und zu stärken, sollten auch neue und bestehende bzw. bewährte Modelle der Finanzierung und Eigentumsbildung, z.b. auch des sich neu formierenden Genossenschaftswesens, intensiv genutzt werden. - Ein besonderer Stellenwert wurde der Bauund Planungskultur im Stadtumbauprozess eingeräumt. Insbesondere gilt es, hochwertige Planungs- und Beteiligungsverfahren in angemessenem Umfang zu gewährleisten, eine baulich-räumliche, gestalterische und funktionale Qualitätssicherung zu betreiben und einen Ausgleich der Interessen z.b. zwischen Privateigentümern und Wohnungsgesellschaften oder zwischen den Wohnungsgesellschaften herzustellen. Angesichts der nachlassenden Sanierungs- und Investitionsbereitschaft und des vielfach enormen Handlungs- und Zeitdrucks sind diese kulturellen Qualitäten oft besonders gefährdet, vernachlässigt zu werden. - Ein enormes Konfliktpotenzial wurde in den Rahmenbedingungen des Stadtumbaus gesehen. Als besonders dramatisch wurde dabei die derzeitige Finanzausstattung der Kommunen erachtet. - Zum wiederholt angesprochenen Problem des kommunalen Eigenanteils an der Förderung wurde von den Vertretern des Bundes eingeräumt, dass das Bundesfinanzministerium mit der Reform der Gemeindefinanzen eine ge-

13 11 nerelle Lösung anstrebe. Erörtert wurde auch, inwieweit der kommunale Eigenanteil an Dritte übertragen werden könnte. - Als besonders wichtig eingeschätzt wurde eine intensivierte interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit, die einen Schwerpunkt beim Planen und Handeln im Stadtumbauprozess bilden müsse. - Der aufgeworfene Gegensatz Denkmalschutz versus Stadtumbau wurde in der Diskussion dahingehend relativiert, dass man im Zuge einer verantwortungsvollen Abwägung die Belange des Denkmalschutzes mit aktuellen Nutzungsanforderungen des Stadtumbaus abstimmen und Möglichkeiten des Konsenses und des Sich-aufeinander-zubewegens nutzen müsse. - Für wichtig erachtet wurden Handlungsansätze, in denen die Beziehung der historischen Altstadt zur Gesamtstadt herausgearbeitet wird. Es kam u. a. die Anregung, die Altstadt in Erinnerung an ihre Schutzfunktion früherer Jahrhunderte als Rückzugsfestung zu begreifen und gerade dort wieder verstärkt auf Eigentumsbildung zu setzen. In einem an die Arbeitsgruppensitzungen anschließenden Vortrag im Plenum erörterte Herr Prof. Dr. Söfker Fragen zu den Rechtsgrundlagen und Steuerungsinstrumenten des Stadtumbaus, zur Novellierung des Baugesetzbuches und zur aktuellen Stadtentwicklungspolitik. In seinen den Kongress zusammenfassenden Worten verdeutlichte Herr Prof. Dr. Söfker die aktuelle Bedeutung eines intensiven fachlichen Austauschs der Akteure vor Ort und darüber hinaus, wobei der 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz selbst schon ein Medium hierfür gewesen sei. In Widerspiegelung der aktuellen Situation in vielen Kommunen vermittelte der Kongress den dringenden Bedarf an gegenseitigem Austausch, Wissenstransfer und vergleichender Begleitforschung zum Thema auf Bundesebene, um das Wissen über die Wirkungen des Stadtumbaus auf die Entwicklung historischer Innenstädte verbessern und die Effektivität der Städtebauförderungsprogramme - insbesondere des Städtebaulichen Denkmalschutzes im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost - steigern zu können. Mit dem Ausblick auf die Chance eines Ergebnisvergleichs zum 12. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz 2004 an gleicher Stelle, schloss Herr Prof. Söfker den Kongress und dankte allen an der Vorbereitung und Durchführung engagierten Mitwirkenden der Stadt Quedlinburg, des Instituts für Regionalentwicklung und Strukturplanung und des eigenen Hauses für ihr umfassendes fachliches und organisatorisches Engagement. Ausstellung zum Bundesweiten Wettbewerb Leben in historischen Städten Zukunft für urbane Zentren und Räume Dem Kongress vorangestellt war die Eröffnung der Ausstellung zum Bundesweiten Wettbewerb Leben in historischen Städten Zukunft für urbane Zentren und Räume am 21. August 2003, die kongressbegleitend im Palais Salfeldt am Kornmarkt 5, einem der Tagungsorte, präsentiert wurde. Sie zeigt die Ergebnisse des von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter Schirmherrschaft des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgelobten Städte- Wettbewerbs zu Fragen der erhaltenden Stadterneuerung, des städtebaulichen Denkmalschutzes und der Stadtgestaltung. Die Stadt Quedlinburg bildete den Auftakt einer bundesweiten Wanderschaft der Ausstellung, deren Ziel vor allem darin besteht, Aspekte der Baukultur und eines sachgemäßen Umgangs mit baukulturellen Werten der historischen Innenstädte öffentlich zu kommunizieren. Insbesondere die begleitenden Transferveranstaltungen eröffnen zudem vielfältige Möglichkeiten einer öffentlichen Wertediskussion vor Ort, deren Ergebnisse für die handelnden Akteure im Stadtumbauprozess von größter Bedeutung sind und ein bedeutsames Maß an zusätzlicher Legitimität und damit an Bau- bzw. Planungskultur erzeugen können.

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15 13 PRESSEMITTEILUNG Nr. /03 Berlin, den 01. September 2003 Staatssekretärin Iris Gleicke eröffnet in Quedlinburg Kongress zum städtebaulichen Denkmalschutz Gleicke: Stadtumbau dient dem Denkmalschutz Der Stadtumbau dient dem städtebaulichen Denkmalschutz. Denn die Maßnahmen umfassen neben dem notwendigen Rückbau vor allem jüngerer Plattenbauten auch die Aufwertung der historischen Bausubstanz. Dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Iris Gleicke am Montag bei der Eröffnung des Kongresses Städtebaulicher Denkmalschutz in Quedlinburg. Die Kommunen stünden vor der schwierigen Aufgabe, den Stadtumbau so zu steuern, dass die Städte vor baulichen Fehlentwicklungen bewahrt blieben. Bei der Umsetzung des Programms Stadtumbau Ost dürfe man keine städtebaulich wertvolle Altbausubstanz abreißen. Besorgniserregend wäre dies in Fördergebieten des städtebaulichen Denkmalschutzes, bei Gebäuden, die erhaltungswürdig sind sowie bei Gebieten, deren Altbausubstanz die Kommunen in den Stadtentwicklungskonzepten als erhaltungswürdig eingestuft haben, so Gleicke weiter. Vielmehr solle man die Mittel des Stadtumbaus nutzen, um den Denkmalschutz zusätzlich zu stärken. Als besonders gelungen lobte Frau Gleicke die Sanierung des Hauses Pölle 5 in Quedlinburg, das am gleichen Tag seinem neuen Nutzer, der Jugendbauhütte Quedlinburg, übergeben wurde. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Sanierung von Altbausubstanz nicht nur zum Erhalt baukultureller Werte beiträgt, sondern darüber hinaus die mittelständische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk, stärkt, so die Staatssekretärin. Gleicke wies auch auf die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform der Wohneigentumsförderung hin: Diese kommen sowohl dem städtebaulichen Denkmalschutz als auch dem Stadtumbau zu Gute. Die Eigenheimzulage, die auslaufen soll, habe viele Bürger

16 14 dazu veranlasst, die Innenstadt zu verlassen und vor die Städte zu ziehen. Statt dessen sollten nun neue gezielte Förderprogramme die Wohneigentumsbildung in den Zentren unterstützen und diese familienfreundlicher gestalten. Darüber hinaus könne ein Teil der bei der Eigenheimzulage eingesparten Mittel verwendet werden, um das Programm Stadtumbau Ost aufzustocken. Gleicke bat die Länder, dies bei ihrer Bewertung der Reformvorschläge zu berücksichtigen.

17 15 PLENUM Grußwort des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Karl-Heinz Daehre Minister für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Einer guten Tradition folgend treffen wir uns in diesen zwei Tagen wieder in Quedlinburg zu unserem inzwischen 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz. Ich begrüße Sie dazu sehr herzlich und freue mich, dass noch so viele Akteure aus den ersten Jahren der gemeinsamen Arbeit in der Städtebauförderung dabei sind. Das nehme ich als Indiz für die Langfristigkeit und fortwährende Aktualität dieser Aufgabe. Dass auch neue Kolleginnen und Kollegen so zahlreich hinzu gekommen sind, mag dafür stehen, dass bei aller Kontinuität unserer gemeinsamen Aufgabe die Stadterhaltung und Stadterneuerung einem Wandel unterliegt, dem wir folgen müssen. Die veränderten Rahmenbedingungen werden uns in den nächsten Jahren einiges an sorgfältiger analytischer und prognostischer Arbeit abverlangen und wir werden Mut für nachhaltige Entscheidungen brauchen. Genau darauf zielt auch die Thematik unseres diesjährigen Kongresses, wir wollen zu Erkenntnissen kommen, die wir für die Entscheidungen über die Zukunft unserer Städte benötigen und wir wollen uns über erste Erfahrungen gegenseitig unterrichten, denn die Arbeit unter den veränderten Bedingungen hat bereits begonnen. Wir befinden uns mittlerweile im 13. Jahr der Städtebauförderung mit den beiden großen Programmen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz. Bei Beginn der Förderung waren sich die Fachleute einig wie sonst selten, dass für die Städte eine Förderungsdauer von 20 Jahren nicht die Ausnahme sondern eher die Regel sein würde und einige Städte möglicherweise noch länger brauchen würden. In den Städten ist in dieser Zeit ausnahmslos hervorragendes geleistet worden, kaum einer konnte sich am Beginn der Städtebauförderung in den östlichen Bundesländern vorstellen, dass unsere Städte einmal wieder so aussehen würden. Die Bestätigung für die Richtigkeit unseres bisherigen gemeinsamen Handelns ist landauf und landab mühelos zu sehen und es wäre fatal, diesen erfolgreichen Weg auf halber Strecke zu verlassen. Also werden wir mit viel Sorgfalt den bisherigen Prozess fortführen, das sind wir unseren Kommunen schuldig. Allerdings können wir nicht so tun, als habe sich nichts verändert. Die Stadterhaltung, Stadtsanierung und Stadtentwicklung steht seit einiger Zeit unter einem anderen Stern. Zu besonders komplizierten Fragen können wir als Land allerdings auch keine vollständige Antwort geben. Ungeachtet dessen sollte keinerlei Zweifel daran aufkommen, dass aus einem solchen Problemfall - hier handelt es sich immerhin um die akute Gefährdung von Weltkulturerbe eine nationale Aufgabe erwachsen muss, will man nicht Gefahr laufen, angesichts der Kommentare, die die Bundesrepublik bei der Gefährdung von Weltkulturerbe in anderen Ländern abgibt, unglaubwürdig zu werden. Nachdrücklich zwingen uns die demografische Entwicklung, die Stadt-Umland-Wanderung, der bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung

18 16 negative Wanderungssaldo Ost/West und der dadurch bedingte, weiterhin zunehmende Wohnungsleerstand, insbesondere in den zentralen Orten, zum Umdenken im Hinblick auf zukünftige Szenarien der Stadtentwicklung. Diese Erscheinungen machen natürlich um die historischen Stadtkerne keinen Bogen, auch bereits sanierte Quartiere werden betroffen. Bei oberflächlicher Betrachtung drängt sich die Frage auf, ob die bisher so erfolgreiche Förderung der Erhaltung und Sanierung historischer Stadtkerne in s Leere läuft, und es fällt gar nicht so leicht, für diese Frage die passenden Antworten zu finden, denn die Situation spitzt sich weiter zu. Das kann uns natürlich nicht unberührt lassen, nicht nur, weil bereits eine Menge öffentlicher Mittel in die Stadtkerne geflossen sind, sondern weil eine gesunde Stadt vor allem auch einen intakten Stadtkern braucht, um zu funktionieren. Und funktionierende Städte sind natürlich auch in hohem Maße Landesinteresse. Also muss Schrumpfung im wesentlichen von außen nach innen stattfinden und damit muss ein Konzentrationsprozess einhergehen, der zu einer stetigen Aufwertung der Innenstadt mit all ihren vielfältigen Funktionen führt, also Urbanität schafft. Die derzeitige Situation ist da wenig erfreulich, sie ist stellenweise alarmierend und stellt uns vor die Frage, wie es anzustellen ist, dass wir diesen Prozess entschärfen. Ganze Stadtteile sind in ihrer Funktionsfähigkeit bzw. in ihrer Existenz bedroht. Dort wo Menschen ihr angestammtes Wohnquartier verlassen und Wohnungen dauerhaft leer stehen, geraten nicht nur Vermieter wegen ausbleibender Einnahmen in wirtschaftliche Schieflage, in gleicher Weise tun sich Schwierigkeiten auf bei den Verund Entsorgern, Handel- und Gewerbetreibende verlassen angestammte und auch eben erst belegte Standorte wegen rückläufiger Nachfrage, die soziale und kulturelle Infrastruktur wird nicht in dem Maße aufrecht zu erhalten sein. Soziale Segregation und die Stigmatisierung solcher Stadtteile sind die unausbleibliche und bereits vielfach zu beobachtende Folge. Ehemals gesunde Stadtorganismen drohen immer mehr an solchen Entwicklungen zu scheitern. In Sachsen-Anhalt stehen gegenwärtig mehr als Wohnungen leer. Das entspricht - gemessen am Wohnungsbestand - einer Leerstandsquote von ca. 16 v.h.! Hier wird deutlich, dass nach dem notwendigen Umdenken im Hinblick auf die beschriebene Entwicklung dringend gegenzusteuern ist. Zu dem immer wieder zitierten Stadtumbau gibt es keine Alternative; er ist vielmehr als Chance zu begreifen, unsere Städte auch forthin lebenswert und zukunftsfähig zu entwickeln. Wir sind uns aber wohl einig darin, dass die rasant veränderten Bedingungen uns in keiner Weise zur Aufgabe unserer wertvollen historischen Innenstädte veranlassen dürfen. Das Gegenteil müssen wir organisieren. Die Innenstädte erhalten eine Entwicklungschance in neuer Dimension und wir müssen die Voraussetzungen schaffen, damit die Städte diese Chance nutzen können. Es kommt also sehr darauf an, weiter konsequent an dem Hauptziel, der Revitalisierung der historischen Stadtkerne fest zuhalten und zu seiner Realisierung zusätzlich neue, den aktuellen Bedingungen adäquate Instrumentarien und Methoden zum Einsatz zu bringen. Dazu sind die Stadtentwicklungskonzepte in Korrespondenz zustellen zu den Erhaltungs- und Sanierungsstrategien der historischen Innenstädte. Stärker als bisher muss es uns gelingen, in den historischen Innenstädten attraktives und interessantes Wohneigentum zu bilden. Das ist auch eine förderpolitische und fördertechnische Aufgabe, es ist aber vor allem wohl eine mentale Problematik, denn so lange in den Köpfen die innerstädtischen Wohnlagen aus den verschiedensten objektiven und subjektiven Gründen minderwertig sind, werden wir an dieser Stelle nur unwesentlich vorankommen. Die Aufwertung der Innenstädte, die eine baldige Erhöhung der Akzeptanz als Wohn- oder Geschäftsstandort bewirken soll, ist eine der vordringlichen Aufgaben und sollte unser Handeln bestimmen. Dazu ist das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne auch heute noch, selbst unter den veränderten Bedingungen, mit Sicherheit das richtige Instrument und sollte noch lange Bestand haben. Der Stadtentwicklungsprozess unter Berücksichtigung der Interessen aller muss so optimal wie möglich gestaltet werden. Und da Stadtentwick-

19 17 lung und Stadterneuerung nach wie vor eine Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung ist, kommt den Städten kommunalpolitisch bei einer der wichtigsten Steuerungsaufgaben der Zukunft eine Schlüsselrolle zu. Der begonnene Dialog in den Städten, mit den Wohnungsunternehmen, privaten Hausbesitzern usw. wird derzeit immer konstruktiver und ist systematisch fortzusetzen. Erstmalig sind die an diesem Prozess Beteiligten gewissermaßen gezwungen, sich auf der Grundlage einer umfassenden Zustandsanalyse mit der gesamtstädtischen Entwicklung zunächst für einen mittelfristigen Zeitraum bis 2010 auseinander zu setzen und auf der Grundlage von Entwicklungsprognosen Ziele zu beschreiben und zu quantifizieren. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, dass die Belastungen, die aus den Leerständen entstehen, komplexer sind, als auf den ersten Blick zu erwarten war. Und natürlich auch negative Auswirkungen auf die Konjunktur und damit auf die Beschäftigungssituation im Bausektor nicht zu übersehen ein weiterer Grund dafür, in den historischen Innenstädten mit ihren zahlreichen kleinteiligen und arbeitsintensiven Aufgaben die Arbeiten nicht einzustellen oder zu reduzieren, sondern auszuweiten, das Tempo zu erhöhen, weil die Zeit nicht für uns arbeitet. Eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist nicht absehbar. In Sachsen-Anhalt wird der Bevölkerungsverlust von etwa Einwohnern seit 1990 nach einer Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2015 um weitere Einwohner ansteigen. Dass der Wohnungsleerstand - wie bereits beschrieben - in absehbarer Zeit drastisch zunehmen wird, ist die logische Konsequenz, wenn nicht durch gezielte Maßnahmen dieser Entwicklung entgegengewirkt wird. Für den Zeitraum von 2002 bis 2009 steht für die Förderung von Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen sowie der Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren in Sachsen- Anhalt einschließlich der von den Gemeinden beizusteuernden Mittel ein Fördervolumen von ca. 475 Mio. EUR zur Verfügung. Gemessen am Finanzierungsbedarf werden diese Mittel aber bei weitem nicht ausreichen, die von mir skizzierten Probleme zu lösen. Hier muss in jedem Fall nachgebessert werden, sollen die Ziele eines nachhaltigen Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt erreicht werden. Stadtumbau heißt nicht automatisch, die Städte einer gänzlichen Beseitigung dieser Wohnsiedlungen zu unterwerfen. Dem steht allein schon entgegen, dass z.t. eine gute städtebauliche Qualität bescheinigt werden kann und dass die dort lebenden Menschen sich heimisch und wohl fühlen. Gleichwohl muss unter Berücksichtigung der Betroffenheit und der Interessen der einzelnen Markteilnehmer hier eher ein Schwerpunkt liegen, was die Reduzierung des Wohnungsbestandes anbetrifft. Bei all dem muss der Rückbau bzw. Abriss von Wohnungen mit Maßnahmen der städtebaulichen Aufwertung einhergehen. Stadtumbau heißt insoweit, sich dem Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung, der sich erstmals mit dem Schrumpfen der Städte auseinandersetzt, zu stellen und dies als Chance für lebenswerte und zukunftsfähige Städte zu begreifen. Dieses veränderte Szenario wird zu einem erheblichen Rückbau bzw. Abriss von Wohnungen führen, der von städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen begleitet werden muss. Für mich ist Stadtumbau nichts anderes als die Harmonisierung der einzelnen Komponenten der Stadtentwicklung unter Beachtung der Anforderungen aus den sich ändernden Rahmenbedingungen. Für Sie in den verantwortlichen Funktionen wird es sehr darauf ankommen, wie das Phänomen schrumpfende Stadt so genutzt wird, dass Rückbau, Aufwertung und Innenstadtentwicklung in Ausgewogenheit zu einer Gesundung der fehlstrukturierten Stadtorganismen führen. Ich habe auch die Hoffnung, dass wir durch eine solche Ausgewogenheit, wenn wir sie zustande bringen, Schritt für Schritt ein neues Wertebewusstsein für die Innenstädte und ihre wertvollen Baubestände erzeugen können, dass die intakte Innenstadt mit ihrem besonderen Flair stär-

20 18 ker als bisher als positiver weicher Standortfaktor gewürdigt wird und bei Investoren und Bauherren zunehmend ins Fadenkreuz des Interesses rückt. In Bezug auf die gemeinsam zu leistende Arbeit kann ich Ihnen unsere vollständige Unterstützung zusagen und Ihnen versichern, dass meine Fachreferate immer für Sie da sind. Ich wünsche Ihnen zwei interessante Kongresstage, gute Gespräche am Rande und für die kommenden Aufgaben eine glückliche Hand und gutes Gelingen.

21 19 Grußwort der Stadt Quedlinburg Dr. Eberhard Brecht Bürgermeister der Stadt Quedlinburg Es ist eine große Freude für die Stadt Quedlinburg, den 11. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz wieder in ihren Mauern zu wissen. So gilt Ihnen allen ein herzliches Willkommen in Quedlinburg. Der Denkmalschutzkongress ist die mit Abstand wichtigste Tagung im Veranstaltungskalender der Stadt. Dies hat natürlich etwas zu tun mit der Anwesenheit politischer und fachlicher Prominenz. Aber auch die enge Verknüpfung des Kongressgegenstandes mit dem Charakter der gastgebenden Stadt, die seit 1994 auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes zu finden ist, lässt den zweitägigen Kongress zu einem herausragenden Ereignis Quedlinburgs werden. Eine solche Veranstaltung strahlt in die Stadt hinein und bestärkt die Bewohner Quedlinburgs in ihrer Achtung vor der Würde des Denkmals. Bis zur Wende galt es in dieser Stadt als das höchste Glück, vom modrigen Fachwerkhaus in einen sonnigen Plattenbau mit Warmwasserversorgung umziehen zu können. Dieser Wunsch war natürlich auch deshalb übermächtig, weil das Mietniveau keinen finanziellen Spielraum für die fachgemäße Sanierung eines Fachwerkhauses ließ. Die Folge war Zerfall oder geplanter Flächenabriss. Zu unseren Forderungen der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 gehörte deshalb damals neben politischer Freiheit auch der sofortige Stopp aller Abrisse von historischen Gebäuden. Ohne das Neue Forum würden nur noch isolierte Einzelbauten an die historische Altstadt Quedlinburgs erinnern. Diejenigen, deren emotionale Bindung zu den Denkmalen 1989 noch nicht sonderlich ausgeprägt war, wurden in den Folgejahren von der Begeisterung der Besucher mitgerissen. Spätestens die Entdeckung, dass Kulturtouristen Arbeitsplätze sichern, hat auch die letzten kühl und rational denkenden Quedlinburger von der Notwendigkeit des Bewahrens überzeugt. Als Bürgermeister bin ich insbesondere jenen Gästen der Stadt dankbar, deren Begeisterung vom Fachwerk zum Ankauf und zur Sanierung historischer Gebäude führte. Für das Bewahren hat Quedlinburg in den frühen Neunziger Jahren enorme Anstrengungen unternommen, finanzielle Aufwendungen, die zur heutigen Finanzmisere der Stadt beigetragen haben. Aber auch die EU, der Bund und das Land Sachsen-Anhalt haben enorm gefördert. Ohne die Stiftungen, insbesondere die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, wäre es 1995 zu einem Sanierungsstopp gekommen. So möchte ich allen, die uns bei dieser übergroßen Aufgabe geholfen haben und noch weiter helfen, von dieser Stelle aus im Namen der Quedlinburger noch einmal herzlich danken. Trotz aller großzügigen Hilfe muss nüchtern festgestellt werden: Angesichts einer negativen Bevölkerungsentwicklung, einer sich verstetigenden Arbeitslosigkeit und verknappten öffentlichen Haushalten hat sich der Sanierungselan der frühen Neunziger abgeschwächt. Dennoch oder gerade deshalb: In unserem Stadtentwicklungsplan haben wir die Stärkung der historischen Innenstadt zulasten der Außenbezirke festgeschrieben. Menschen sollen im Flächendenkmal leben, arbeiten, Kultur genießen, sich entspannen können. Aus allen 4 Arbeitsgruppen des diesjährigen Kongresses Städtebaulicher Denkmalschutz erwarte ich für diese Zielsetzung Anregungen. Ihnen allen zwei gewinnbringende Kongresstage, in denen sie sich in unserer Stadt wohl fühlen mögen.

22 20 Stadtentwicklung in Deutschland mit neuen Perspektiven Iris Gleicke Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Sehr geehrter Herr Minister Dr. Daehre, sehr geehrter Herr Bürgermeister Brecht, sehr geehrter Herr Professor Kiesow, sehr geehrter Herr Bräuer, meine Damen und Herren, für mich ist heute eine Premiere. Ich bin das erste Mal als Parlamentarische Staatssekretärin in Quedlinburg, auch wenn ich natürlich nicht das erste Mal hier bin. Von Besuch zu Besuch bestätigt sich mein Eindruck, dass Quedlinburg gewaltige Fortschritte in der erhaltenden Erneuerung seiner Bausubstanz macht, trotz manchmal widriger Umstände und trotz struktureller Probleme, auf die ich gleich zu sprechen komme. Ich möchte Sie ausdrücklich darin bestärken, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen, und freue mich, heute in Ihrer Stadt nicht nur über die uns bewegenden Probleme, sondern auch über die Lösungsansätze der Bundesregierung für diese Probleme sprechen zu können. Wenn wir heute von Stadterneuerung und städtebaulichem Denkmalschutz sprechen, dann richtet sich der Blick nicht mehr nur auf die Innenstädte. Die gesamtstädtische oder gar die stadtregionale Perspektive ermöglicht es, Stadterneuerung und städtebaulichen Denkmalschutz als Bestandteile eines umfassenden Stadtumbauprozesses zu begreifen. Die sinnvolle Abstimmung der verschiedenen Teilplanungen ist notwendig, damit der Erneuerungsprozess eine nachhaltige Wirkung entfalten kann. Der heutige Kongress widmet sich diesem Zusammenhang von Stadtumbau und Denkmalschutz. Ganz konkret bedeutet das, über die Notwendigkeit der Verknüpfung der städtebaulichen Programmbereiche Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau Ost zu sprechen. Mir ist es dabei ein besonderes Anliegen, Ihnen als Experten der Stadterneuerung und des Denkmalschutzes insbesondere die Elemente des Programms Stadtumbau Ost zu erläutern, die zur Aufwertung von Stadtquartieren beitragen. Zuvor aber möchte ich noch auf einige grundsätzliche Überlegungen zum Stadtumbau eingehen: I. Wachstum und Schrumpfung: Keine neuen Themen Das Wachsen und Schrumpfen von Städten, von Bevölkerung, von Siedlungsräumen ist keineswegs ein neues Thema. Ich denke nur an die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten in den zurückliegenden 50 Jahren in den alten Ländern oder an die Entwicklung in den industrialisierten Standorten wie z.b. an Ruhr und Saar. Zu Recht weisen Ruhrgebietsstädte darauf hin, dass sie - freilich bezogen auf eine Zeitachse von ca. 30 Jahren - nicht weniger dramatische Bevölkerungsverluste erleiden mussten, wie es jetzt bei ostdeutschen Städten zu beobachten ist. Vergleichbare Prozesse sind aus

23 21 anderen europäischen Staaten, nicht anders in den USA, hinreichend bekannt. Schrumpfung im Kontext des Strukturwandels: hier wie dort ein durchaus bekanntes Phänomen. Schrumpfung in Folge von Bevölkerungsrückgang: dagegen bisher ein regional, aber nicht flächendeckend bekanntes bzw. wahrgenommenes Problem. Dies stellt in der Tat schon jetzt Teile des Landes und in weiterer Zukunft das Land insgesamt vor neue Herausforderungen. II. Zur städtebaulichen Dimension des Leerstandsproblems Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zur städtebaulichen Dimension des Leerstandsproblems. Der Leerstand in den neuen Bundesländern beschäftigt die Städtebauer schon seit mehreren Jahren. Schwedt, Hoyerswerda, Stendal, Leinefelde sind seit 1996 als Beispiele dafür bekannt, dass es einen Überhang an Wohnungen gibt. Dementsprechend reagierte auch die Städtebauförderung schon vor einigen Jahren. Die Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung lässt seit 1999 zu, dass Städtebauförderungsmittel auch für den Rückbau von Wohngebäuden eingesetzt werden können, wenn dies zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstands erforderlich ist. Es ist jedoch das Verdienst der vom Bund berufenen Expertenkommission Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern, den vollen Umfang des Leerstandsproblems analysiert und den Handlungsbedarf in prägnanter Weise aufgezeigt zu haben. Das im November 2000 fertig gestellte Gutachten der Kommission hatte klargestellt, dass die noch Mitte der 90er Jahre in den Zeitungen zu lesende Aussage, in den neuen Ländern fehlten 1 Million Wohnungen, im Jahr 2000 jeder Grundlage entbehrte. Die Kommission kam zum entgegengesetzten Ergebnis, nämlich, dass es im Jahr 2000 in den neuen Ländern 1 Million Wohnungen zu viel gab. Die Kommission hat auch mit dem Vorurteil aufgeräumt, dass der Leerstand vor allem die Plattenbauten betreffe standen 30 % der vor 1918 gebauten Wohnungen leer, aber nur 8 % der Plattenbauten. Allerdings zeigte sich seither bis heute ein verstärkter Trend zum Leerstand in der Platte. Ja man kann sagen, der Leerstand verlagert sich zunehmend zur Platte. Alarmierende Beispiele gab es bereits Mitte der 90er Jahre, die sich bis zur Fertigstellung des Kommissionsberichts noch verschärften. In Magdeburg betrug der Wohnungsleerstand zur selben Zeit 21,4 % oder ca Wohneinheiten, hiervon 65 % im Altbau und 30 % im Plattenbau. In Leipzig standen im Jahr 2000 ca Wohneinheiten bzw. 19 % des Wohnungsbestandes von Wohneinheiten leer. Davon konzentrierte sich mehr als die Hälfte, etwa Wohneinheiten, im Gründerzeitbestand, der Leerstand im Plattenbau zeigte jedoch bereits damals eine steigende Tendenz. Die Kommission brach vor diesem Hintergrund mit dem Tabu, dass sich Abriss vermeiden ließe. Sie wies vielmehr nach, dass wir nicht umhinkommen, bis Wohnungen in den kommenden Jahren abzureißen. Das Gutachten hat aber nicht nur den Leerstand analysiert, sondern auch die städtebauliche Dimension des Leerstandsproblems aufgezeigt. Die Kommission erkannte, dass die Städte Gefahr laufen, in Fragmente aus sanierten Kernbereichen, Plattenbausiedlungen mit hohem Leerstand und neuen Einfamiliensiedlungen am Stadtrand auseinander zu brechen. Deshalb stünden die Kommunen vor der schwierigen Aufgabe, den Schrumpfungsprozess so zu steuern, dass die Städte vor Fehlentwicklungen bewahrt werden. Damit ist die städtebauliche Dimension des Leerstandsproblems angerissen. Sie geht aber noch weiter. Denn der Strukturwandel, der zum Wohnungsleerstand geführt hat, wirkt sich noch in anderer Weise auf die städtebauliche Situation aus. Er hat nicht nur zum Wohnungsleerstand geführt. Er hat auch Grundstücke freigesetzt, die vorher für industrielle, verkehrliche oder militärische Zwecke genutzt wurden. Deshalb geht es nicht nur um die Zukunft der leer stehenden Wohngebäude, es geht auch um die Nutzung dieser Brachen.

24 22 Der Strukturwandel wirkt sich auch auf die städtische Infrastruktur aus. Es werden weniger Schulen, Kindergärten oder Freizeitheime benötigt. Zudem geht die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zurück. Auch bei den Leitungsnetzen für die Versorgung mit Wasser, Gas oder Elektrizität kommt es zu Überkapazitäten, die zur Anpassung zwingen. Es gibt deshalb nicht nur beim Wohnungsbestand sondern auch in vielen anderen Bereichen Anpassungsbedarf und die Notwendigkeit, neue Nutzungen zu finden. Der Stadtumbau hat uns vor eine neue, schwierige Aufgabe gestellt. Wir können sie nur bewältigen, wenn wir dafür Leitbilder entwickeln, die Chancen nutzen und die damit verbundenen Gefahren erkennen. Das erfordert zunächst ein umfassendes Umdenken. Denn unser ganzes bisheriges Denken und Handeln ist vom Wachsen geprägt und von der Notwendigkeit, auf Mangel zu reagieren. Wir müssen bis zum 30-jährigen Krieg zurückgehen, wenn wir in der Geschichte eine ähnliche Situation suchen, wie wir sie jetzt zu bewältigen haben. Denn in den letzten 300 Jahren gab es immer zu wenig Wohnungen, zu wenig Bauland, zu wenig Gewerbeflächen, zu wenig städtische Infrastruktur. Die Folge war ein ständiges Wachsen der Städte. Die Städte fraßen sich immer weiter ins Umland hinein. Die Zersiedelung wurde zum Normalfall. Jetzt haben wir erstmals die Chance, dass die Städte nach innen wachsen können. Wir können dort neue Wirtschaftsbetriebe ansiedeln. Wir können in den Stadtkernen die Wohn- und Lebensverhältnisse verbessern. Ja, wir können in den Stadtkernen sogar den Wunsch der Bürger nach dem Wohnen in den eigenen vier Wänden befriedigen. Unser Ministerium hat bereits vor 10 bis 20 Jahren untersucht, wie sich das realisieren lässt. Ich nenne nur das Stichwort Stadthaus. III. Das Programm Stadtumbau Ost der Bundesregierung Lassen Sie mich nun das Programm Stadtumbau Ost und seine Elemente etwas näher darstellen, damit Sie im Einzelnen erkennen können, inwieweit der Stadtumbau auch Stadterneuerung und städtebaulichen Denkmalschutz betrifft. 1. Ziel des Programms: Stärkung der Städte in den neuen Ländern als Wohn- und Wirtschaftsstandorte Die Bundesregierung hat am 15. August 2001 ein neues Programm zum Stadtumbau Ost beschlossen, das die Attraktivität der neuen Länder als Wohn- und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die Kommunen mit einem städtebaulichen Zukunftskonzept erhalten finanzielle Hilfen für die städtebauliche Entwicklung, die Wohnungswirtschaft bekommt Hilfen zum Abriss bei Leerstand und zur Aufwertung von Wohnquartieren. Der Stadtumbau unterstützt auch die Bauwirtschaft und das Handwerk. Die finanzielle Hilfe, die das Stadtumbau-Programm der Wohnungswirtschaft bringt, wirkt sich zum einen in den Großsiedlungen aus. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass vor allem die größeren Wohnungsunternehmen, denen die Großsiedlungen gehören, Entlastung brauchen und Entlastung erhalten. Andere Facetten des Stadtumbau-Programms haben dagegen eher die Innenstädte und vorwiegend alte Bausubstanz im Auge: Das Programm Stadtumbau Ost zielt zum Beispiel darauf ab, dem drohenden physischen Verfall und der sozialen Erosion in den Städten entgegenzuwirken, um ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. So gilt es, die besonders wertvollen innerstädtischen Altbaubestände, die in besonderem Maße von Leerstand betroffen sind, für die Zukunft zu sichern. Mehrere Förderinstrumente sind darauf ausgerichtet. Wie wichtig die Stärkung der Innenstädte ist, ergibt sich aus der Untersuchung, die das Land Brandenburg durchgeführt hat. Die Entwicklung in Brandenburger Städten zeigt nämlich: Die Einwohnerentwicklung ist in solchen Städten günstig, die über eine historische Innenstadt verfügen, an deren Erneuerung gearbeitet wird. Die Aufwertung der Innenstädte wirkt sich demzufolge auf die Entwicklung der Stadtbevölkerung aus. Denn die urbanen Zentren mit ihrer traditionellen, aber dennoch lebendigen städtebaulichen

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