Erasmus-Fahrplan 2017/2018
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- Sebastian Bach
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1 Erasmus-Fahrplan 2017/ Vorbereitung Erasmus-Stipendium Erledigt? Bis wann: 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Siehe Frist Gasthochschule 1.2 Studienplan: Learning Agreement VOR Studienbeginn 1.3 Grant Agreement VOR Studienbeginn 1.4 Online-Sprachtest VOR Studienbeginn 1.5 Überweisung des Stipendiums Vor / zu Beginn des Studiums 2. Während des Aufenthalts Changes to Learning Agreement Innerhalb von fünf Wochen nach Studienbeginn 3. Nach dem Aufenthalt Online-Evaluierung Bis (WiSe) / (SoSe) Erfahrungsbericht Bis (WiSe) / (SoSe) Letter of Confirmation Bis (WiSe) / (SoSe) Online-Sprachtest Bis (WiSe) / (SoSe) Transcript of Records Bis (WiSe) / (SoSe) Anerkennungsbestätigung Bis (WiSe) / (SoSe) endgültiges Grant Agreement Nach Abgabe aller Unterlagen ANSPRECHPARTNER: Fakultät: Learning Agreement & Anerkennung Studienleistungen: - Auslandsbeauftragte der Fak.I+II, III DM, IV - International Coordinators bei Fak. III IK & V International Office: Fragen zur Bewerbung an Gasthochschule: hsh-outgoing@hs-hannover.de Auszahlung und Nachweise: hsh-outgoing@hs-hannover.de Bei Fragen, Kritik oder Anregungen: patricia.schmelzeisen@hs-hannover.de
2 1. Vorbereitung Erasmus Stipendium 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Nach der internen Auswahl an der Hochschule Hannover sie sich an der ausländischen Hochschule bewerben. Jede Gasthochschule hat eigene Abläufe mit Fristen und fordert dafür unterschiedliche Dokumente. Informieren sie sich auf der Website der ausländischen Hochschule oder beim dortigen International Office, bereiten sie die Bewerbung eigenständig vor und verschicken sie sie selbst oder über uns. Oft ist u.a. ein Transcript of Records einzureichen, das einer Notenübersicht aus QISPOS entspricht (dort auch auf Englisch abrufbar). Falls sie einen Sprachnachweis benötigen, kontaktieren sie bitte das Language Center: Achten sie auf die Bewerbungsfristen der Partnerhochschule! Für die Einreichung der Unterlagen sind sie selbst verantwortlich. Bei Fragen wenden sie sich an: 1.2 Studienplan: Learning Agreement Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über den Studienplan an der Gasthochschule und die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland. Um Kurse im Ausland zu wählen und die erbrachten Studienleistungen an der HsH anerkennen zu lassen, müssen sie das Learning Agreement (LA) vor Abreise ausfüllen. Kurse: Nachdem sie sich auf der Website oder über das International Office der Gasthochschule über die angebotenen Kurse informiert haben, sollten sie sich mit ihrem International Coordinator (IC) und/oder Auslandsbeauftragten besprechen, welche Kurse sie belegen und anrechnen lassen können. Richtwert Workload: 30 ECTS / Semester. Abschluss des Learning Agreements: 1. Füllen sie das Learning Agreement vollständig aus. 2. Sie unterschreiben das Learning Agreement. 3. Lassen sie das Learning Agreement vom International Coordinator unterschreiben. 4. Schicken sie das Learning Agreement (z.b. mit ihren Bewerbungsunterlagen) an ihre Gasthochschule (per ) 5. Laden sie das von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement in MobilityOnline hoch. Bitte nutzen sie ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Formblatt, auch wenn die Gasthochschule eine andere Version anbietet (Ausnahme: Hochschule fordert eigene Version). Bitte denken sie daran, bei Kursänderungen vor Ort das Changes to Learning Agreement (siehe 2. Während des Aufenthalts) auszufüllen. Vorbereitung & Organisatorisches Weitere Infos zur organisatorischen Vorbereitung außerhalb des Stipendienprogramms erhalten sie im Dokument Checkliste.
3 1.3 Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) Das Grant Agreement stellen wir ihnen in MobilityOnline bereit (sie werden per Mail informiert). Bitte lesen sie den Vertrag gründlich durch, kontrollieren sie ihre Daten, korrigieren sie diese ggf. und reichen sie den Vertrag als ausgedrucktes Original unterzeichnet im International Office ein. Hier wird es seitens des International Office unterschrieben und in MobilityOnline hochgeladen. Alternativ können sie uns den Vertrag per Post schicken. 1.4 Online-Sprachtest und -Sprachkurs Essentieller Bestandteil des Erasmus-Programms ist ein verpflichtender Online- Sprachtest vor und nach dem Aufenthalt. Diese Vorgabe gilt, wenn die Unterrichtssprache Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch sein wird. Für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch kann ein kostenloser, freiwilliger Online-Sprachkurs belegt werden. 1.5 Überweisung des Stipendiums Die Auszahlung des Stipendiums wird einmalig nach Einreichung des Zuwendungsvertrags, Sprachtests und des unterzeichneten Learning Agreements abhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen vorgenommen. Stichtag ist jeweils der 1. des Monats. Das heißt, wenn sie die geforderten Unterlagen am 15. Januar einreichen, wird das Stipendium zum 1. Februar angewiesen. Von der Auszahlung unsererseits bis zum Eingang auf ihrem Konto können 14 Tage vergehen. Die Förderhöhe ist nach Zielland gestaffelt und beträgt für Studienaufenthalte in......polen, Rumänien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland, Malta -> 150 Euro/Monat*...Spanien, Türkei, Niederlande, Belgien, Tschechien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Luxemburg, Zypern, Island -> 200 Euro/Monat*...Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, Irland, Norwegen, Liechtenstein -> 250 Euro/Monat* Auszahlungsmodus: Auszahlung bei einem Semester: 100 Tage Auszahlung bei zwei Semestern: 240 Tage -> Auszahlung für die genannte Dauer vor Auslandsaufenthalt in einer Summe -> falls der Aufenthalt kürzer als gefördert: Rückforderung der Überzahlung Studierende mit Behinderung (GdB mindestens 50) oder Studierende mit Kind können über Robert Westendorf zusätzliche Fördermittel beantragen. Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) beträgt zwölf Monate, kombinierbar aus mindestens zweimonatigen Praktika und/oder mindestens dreimonatigen Studienaufenthalten. *Angaben beziehen sich auf den Mindestfördersatz. Der letztliche Förderbetrag ist abhängig von der noch ausstehenden Bewilligung der tatsächlichen Fördersumme durch den Geldgeber
4 2. Während des Aufenthalts International Office 2.1. Änderungen im Learning Agreement (Changes) Sollten sich vor Ort Abweichungen zum vereinbarten Learning Agreement ergeben, müssen die Änderungen mit dem IC besprochen und auf dem Learning Agreement Changes aufgeführt werden. Das geänderte Agreement muss wiederum von allen Personen unterschrieben und in MobilityOnline hochgeladen werden. Sollten auf dem Zeugnis der Gasthochschule Kurse aufgeführt sein, die nicht im Learning Agreement (oder Changes) vereinbart wurden, behalten wir uns vor, das Stipendium zurückzufordern. 2.2 Weitere wichtige Informationen Nicht-Antritt bzw. vorzeitige Beendigung des Auslandsaufenthalts Sollten sie ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen, sind sie verpflichtet, das International Office umgehend darüber zu informieren. Die ERASMUS-Förderung muss dann zurückgezahlt werden! Einzige Ausnahme ist eine über Attest nachgewiesene Krankheit. In diesem Fall können wir die nachgewiesene Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule fördern. Verlängerung deines Aufenthalts Eine Verlängerung ihres Aufenthaltes kann beim International Coordinator ihrer Abteilung/Fakultät und der Gasthochschule formlos beantragt werden. Wenn die Verlängerung genehmigt wird, können sie ihren Aufenthalt mit dem Erasmus-Status fortsetzen. Es ist wiederum erforderlich, ein Learning Agreement auszufüllen und unterzeichnen zu lassen. Bitte informieren sie das International Office der Hochschule Hannover frühzeitig spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters über die Verlängerung. Falls noch Mittel zur Verfügung stehen, kann auch für ein zweites Semester die Erasmus- Förderung gezahlt werden (bei max. Förderdauer 12 Monate). Praktikum im Anschluss an das Studium Falls sie vor Ort gerne noch ein Praktikum absolvieren möchten, können wir auch das fördern. Die Förderung läuft dann für den Praktikumszeitraum einfach weiter. Voraussetzung ist, dass die Gasthochschule das Praktikum mit Zeitraum ins Learning Agreement aufnimmt und entsprechend unterzeichnet. Am Ende des Praktikumszeitraums benötigen wir zusätzlich noch eine Praktikumsbestätigung. Bei Praktika ab zwei Monaten ist eine Bewerbung für das Erasmus- Praktikumsprogramm ratsam, da es dort eine höhere Förderung gibt: Teilnahme an internationalen Tagen / Messen Die Hochschule Hannover schickt sie nicht nur als Stipendiaten an die Partnereinrichtung, sondern auch als BotschafterIn ihrer Hochschule und Deutschlands. An der Gasthochschule werden in der Regel Infoveranstaltungen oder International Days veranstaltet, auf denen sie die Möglichkeit haben, unsere Hochschule vorzustellen. Bitte nehmen sie daran teil! Wir unterstützen sie mit englischsprachigen Informationen und Broschüren, Flyern, Give-Aways, die wir gerne per Post zuschicken. Sie tragen damit dazu bei, dass wir regelmäßig Studierende der Gasthochschule in Hannover begrüßen dürfen und so die Kooperation langfristig bestehen kann.
5 3. NACH DEM AUFENTHALT Bitte die nachfolgenden Unterlagen nach dem Auslandsaufenthalt in MobilityOnline hochladen: für 1. bis 3.: bis (WiSe) / (SoSe) für 4. bis 6.: bis (WiSe) / (SoSe) 1. Online-Umfrage zu ihrem Auslandsaufenthalt nur online Sie erhalten nach Ende ihres Auslandsaufenthalts eine Einladung zur Umfrage direkt von der Europäischen Kommission. Bitte schauen sie auch in ihrem Spam-Ordner nach, da diese manchmal dort landet. 2. Letter of Confirmation in MobilityOnline hochladen Dieses Dokument muss von der Gasthochschule unterzeichnet werden und verzeichnet ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer. 3. Online-Sprachtest nur online ausfüllen 4. Transcript of Records in MobilityOnline hochladen Dieses Formular verzeichnet ihreaufenthaltsdauer sowie ihre tatsächlich erreichten Studienleistungen mit Anzahl der ECTS und der Note. Es dient als Grundlage für die Anrechnung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen. Die Gasthochschule schickt ihnen das Transcript of Records in der Regel nach Ende ihres Auslandsaufenthalts zu. Wenn weniger als 18 ECTS bestanden wurden, behalten wir uns vor, das Stipendium zurückzufordern. 5. Anerkennungsbestätigung in MobilityOnline hochladen Bei diesem Dokument handelt es sich um ihren QISPOS-Auszug mit den eingetragenen/anerkannten Kursen aus dem Ausland (mit einem Sternchen markiert). 6. Erfahrungsbericht in Wanderlust hochladen Ihren Bericht laden sie bitte bis (WiSe) / (SoSe) auf die Wanderlust - Plattform hoch. Diese Plattform ist ein hochschulintern geschützter Bereich und hilft zukünftigen ERASMUS-Studierenden, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Bitte beachten sie die Vorgaben/Hinweise zum Bericht auf der Wanderlust -Plattform. Liegen die Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen vor, sind wir verpflichtet, die Erasmus-Förderung zurückzufordern. Die Förderbedingungen und einzureichenden Dokumente können sich ändern. Diese gelten mit dem Versand einer neuen Version dieses Leitfadens.
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