Querschnittsfach Prävention und Gesundheitsförderung. Schwerpunkte
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- Silvia Pohl
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1 Querschnittsfach Prävention und Gesundheitsförderung Themenbereich 3: Arbeitsmedizin Prof. Dr. med. Bernd Hartmann Bau-BG Hamburg Schwerpunkte Arbeitsschutz und Unfallverhütung Berufsgenossenschaft und Entschädigungen Belastungen am Arbeitsplatz Betriebliche Gesundheitsförderung (C) B. Hartmann 2 Arbeitsschutz und Unfallverhütung Gesetzliche Grundlagen Pflichten des Unternehmers / Unternehmens Pflichten der Beschäftigten Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen (C) B. Hartmann 5
2 Betrieblicher Arbeitsschutz Arbeitgeber Führungskräfte Betriebliche Berater Betriebs- Personalrat Verantwortung Entscheidungsbefugnis Beratung Fachkompetenz Unabhängigkeit Gestaltung Überwachung Mitbestimmung Betriebsärzte Fachkräfte fürarbeitssicherheit (C) B. Hartmann 6 Arbeitssicherheitsgesetz 1 Grundsatz: Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, (C) B. Hartmann 7 Arbeitsmedizin Medizinische vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, Arbeitsund Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits beschäftigt. (C) B. Hartmann 8
3 Betriebsarzt Betreuungsformen als Werksärztlicher Dienst Überbetrieblicher Dienst Niedergelassene Arbeitsmediziner (Nebentätigkeiten von Kassenärzten mit Fachkunde) Partner Sicherheitsfachkraft (C) B. Hartmann 9 Aufgaben der Betriebsärzte (Arbeitssicherheitsgesetz 3) Beraten Untersuchen Informieren Überwachen (C) B. Hartmann 10 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz vom 7. August Grundpflichten des Arbeitgebers (1), die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (C) B. Hartmann 11
4 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber.. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten und in den betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Kosten darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. (C) B. Hartmann 12 Pflichten Unternehmer Schaffung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen Bestellung von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft Beschäftigte Für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sorgen (und Dritte) Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen verwenden (C) B. Hartmann 13 Weitere Gesetze und Verordnungen Jugendarbeitsschutzgesetz: Beschäftigung von Personen < 18 Jahre Betriebssicherheitsverordnung: Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Gefahrstoffverordnung: durch Regelungen über die Einstufung von gefährlichen Stoffen, Erzeugnissen sowie über den Umgang mit Gefahrstoffen den Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Biostoffverordnung: Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich / Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit. (C) B. Hartmann 14
5 Belastungs- Beanspruchungskonzept BELASTUNGEN Arbeitender Mensch mit individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Bedürfnissen BEANSPRUCHUNGEN Belastungs-Beanspruchungs-Konzept (ROHMERT & RUTENFRANZ 1983) (C) B. Hartmann 16 Formen der Belastungen Physikalisch (Lärm, ionis. Strahlen, Lastgewichte ) Chemisch (giftig, allergisch, kanzerogen, mutagen) Biologisch (Viren, Bakterien, Pilze ) Psychisch und mental (Stress, Monotonie, Ermüdung, Sättigung) (C) B. Hartmann 17
6 Einflussfaktoren auf die Gesundheit Arbeitsumfeld Art der Tatigkeit Umgebung/ Ausstattung des Arbeitsplatzes Arbeitsorganisation und Kommunikation (Arbeitsablaufe, Arbeitszeiten) Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten Sonstiges Person Erwartungen Bewertungen Verhalten Fahigkeiten genetische Dispositionen Soziales Umfeld soziale Beziehungen familiare Situation Wohnsituation Sonstiges (C) B. Hartmann 18 Weg zur Klinik Betreten der Klinik Op-Einsatz: Vorbereitung und Arbeit im OP-Saal Infektionen Händedesinfektion Hygienekleidung Zeitregime Vorsorgeuntersuchungen Unterweisung Impfungen Arbeitsschutzausschuß Arbeitsunfall Arbeitskreis Gesundheit Steharbeitsplatz Berufskrankheit Gesundheitszirkel (C) B. Hartmann 19 Gefährdungsanalyse als Pflicht des Unternehmers 5 Arbeitsschutzgesetz Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, (Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte, Anlagen sowie den Umgang damit, 4. Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. (C) B. Hartmann 20
7 Verhütung von Gesundheitsgefahren Rangfolge: 1. Technische Maßnahmen der Beseitigung von Gefahren 2. Organisatorische Maßnahmen der Verminderung von Gefahren 3. Personelle Maßnahmen des individuellen Schutzes vor bestehenden Gefahren (C) B. Hartmann 21 Gesetzliche Berufsgenossenschaft Unfallversicherung und Entschädigungen Berufsgenossenschaften (BG) als Pflichtversicherung der Unternehmen Gesetzliche (Privatwirtschaft) Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Arbeitsunfall Branchenspezifische Gliederung Berufskrankheit Zuständig für Prävention Erwerbsunfähigkeit Überwachung und Beratung Kompensation (Heilbehandlung / Rente) (C) B. Hartmann Arbeitsunfall SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung ( 8) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wegeunfall (C) B. Hartmann 24
8 Berufskrankheit SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung ( 9) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet (Liste) und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. (C) B. Hartmann 25 Alle Erkrankungen Arbeitsbedingte Erkrankungen Berufskrankheiten Berufskrankheit (SGB VII 9) nach den gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (C) B. Hartmann 26 (C) B. Hartmann 27
9 Berufskrankheit SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung ( 9) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. (C) B. Hartmann 28 Erwerbsfähigkeit Fähigkeit eines Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen Kenntnissen, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten im gesamten Bereich des wirtschaftlichen Lebens (sog. allg. Arbeitsmarkt) bieten, um einen Erwerb zu verschaffen (C) B. Hartmann 29 Erwerbsunfähigkeit Rentenversicherung (LVA / BfA) wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, bekommt eine volle Rente. wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente Gesetzliche Unfallversicherung Rente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ab 20% MdE (C) B. Hartmann 30
10 Exkurs: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung Entwicklung (C) B. Hartmann 31 Konsequenzen für den Betriebsarzt Langzeitkranke / häufig Kranke Stufenweise Wiedereingliederung Einleitung von Rehabilitation Belastungserprobung Leistungsträger (KK, RV, BG) sollen Betriebsarzt einbeziehen! Präventionsgesetz in Vorbereitung für 2005 (C) B. Hartmann 32 Belastungen am Arbeitsplatz Infektionsgefahren - Beispiel Operationssaal - Mechanische Belastungen Arbeitsorganisation und Arbeitszeit Gefahrstoffe toxisch, allergen, kanzerogen Psychische Belastungen / Streß und Zeitdruck (C) B. Hartmann 33
11 Betriebliche Gesundheitsförderung Gesundheitsförderung zielt auf die Arbeitsbelastungen und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen (Rückenschulen, Kurse zur Streßbewältigung, Ernährungsberatung). Es findet eine Verknüpfung von verhältnis- und verhaltensorientierter Prävention statt. (C) B. Hartmann 34 Salutogene Faktoren Gesundheits-Krankheitskontinuum nach Aaron Antonowsky Pathogene Faktoren Aktueller Zustand Gesundheitspol Krankheitspol (C) B. Hartmann 35 Das Konzept der Salutogenese nach A. Antonovsky Zentrale Frage: Was hilft einem Menschen, gesund zu bleiben oder im Fall von Krankheit wieder zu genesen? Kohärenzgefühl (sense of coherence) Grundorientierung, drückt das Ausmaß an Vertrauen darauf aus, daß die Ereignisse im Leben strukturiert, vorhersehbar, erklärbar sind Ressourcen verfügbar sind, den Anforderungen gerecht zu werden die Anforderungen Herausforderungen sind, die Engagement und Anstrengung sinnvoll machen (C) B. Hartmann 36
12 Ottawa-Charta 1986 (1) Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern können. (C) B. Hartmann 37 Ottawa-Charta 1986 (2) Gesundheit ist als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen. Positives Konzept, das die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit ebenso betont wie die körperlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden. (C) B. Hartmann 38 Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung (November 1997) Moderne Unternehmensstrategie - zielt darauf; Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern (C) B. Hartmann 39
13 Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu abzubauen. Dadurch wird das Wohlbefinden der MitarbeiterInnen erhalten und gefördert. Das schließt Unfall- und Krankheitsverhütung ein, will aber darüber hinaus die Kräfte des Einzelnen stärken und alles, was bei der Arbeit fit hält. (C) B. Hartmann 40 Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung (1) Die Arbeitswelt birgt gesundheitliche Risiken und gesundheitliche Chancen. Geeignete Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit. Inhaltlich befriedigende Tätigkeit, die relativ selbständig gestaltet werden kann, stärkt Körper und Psyche. Gutes Betriebsklima, demokratischer Führungsstil, Mitbestimmung und Information, Anerkennung von Leistung wirken sich gesundheitlich positiv aus. eng verzahnt mit Personalentwicklung und Unternehmenskultur. (C) B. Hartmann 41 Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung (2) Arbeitskreis Gesundheit (in großen Unternehmen) Gesprächskreis im Betrieb, der sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingunegn beschäftigt (Teil der Unternehmenskultur) Gesundheitszirkel (Krankenkassen und Betriebsarzt mit weiteren Fachkräften) (C) B. Hartmann 42
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