RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)

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1 im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J. Zimmermann und Peter Zorn Diskussionsleitung: Dr. Jürgen Hildebrandt Leiter des schulpsychol. Dienstes a.d.

2 2

3 I. Buch Das Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil II. Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende III. Buch Arbeitsförderung IV. Buch Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung V. Buch Gesetzliche Krankenversicherung VI. Buch Gesetzliche Rentenversicherung VII. Buch Gesetzliche Unfallversicherung VIII. Buch Kinder- und Jugendhilfe IX. Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X. Buch Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI. Buch Soziale Pflegeversicherung XII. Buch Sozialhilfe 3

4 Die Unfallversicherung Errungenschaft aus Kaisers Zeiten Begrenzter geschützter Personenkreis 4

5 1 SGB VII Prävention, Rehabilitation, Entschädigung Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. 5

6 Die versicherten Personen Abhängig Beschäftigte Azubis Schüler Ehrenamtlich Tätige Blutspender / Organspender Arbeitslose bei Meldepflicht Personen in Behandlung Pflegepersonen Gefangene Entwicklungshelfer Kraft Gesetz Kraft Satzung 6

7 Aufgaben der Unfallversicherung Prävention Unfälle verhüten Umfassend auch forschend tätig sein Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Unfallverhütungsvorschriften An Unternehmer An Versicherte Medizinische Untersuchungen Fortbildung (auch Erste Hilfe) Sicherheitsbeauftragte (ob und wie viele) 7

8 Leistungen im Versicherungsfall Arbeitsunfall / Wegeunfall Berufskrankheit Berufskrankheitsverordnung Müssen arbeitsbedingt bzw. im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen; Medizinische Behandlung Medizinische Rehabilitation Wiedereingliederung mit dem Ziel der Rückkehr zur Arbeit Während der Behandlung /Reha >Verletztengeld Bei bleibenden Schäden: Rente in Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit Bei Tod: Rentenleistung an die Hinterbliebenen 8

9 Finanzierung und Haftung Finanzierung allein aus Beiträgen der Arbeitgeber! Dafür Haftungsfreistellung der Arbeitgeber ( 104 SGB VII); keine zivilrechtlichen Ansprüche des Verletzten / Geschädigten gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen Daher auch kein Anspruch auf Schmerzensgeld! (Ausnahme: Vorsatz) Ausnahme bei Wegeunfall (wegen KFZHaftpflVers.) Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern nur bis grober Fahrlässigkeit beschränkt 9

10 Das Rechtsbehelfsverfahren Widerspruch Klage / Sozialgerichte 10

11 11

12 Berufskrankheiten -Begutachtungen und Beratung - Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d (BMAS) Erst an den Krankheiten erkennt man die sonst in ihrer Selbstverständlichkeit unwahrnehmbare Struktur der Gesundheit. (C. F. von Weizsäcker) MedDir a. D. Dr. Müsch Arbeits- und Betriebsmediziner Pneumologe ( Lungenarzt ) Elektriker dr.muesch@berufskrankheiten.de dr.muesch@occupational-diseases.de dr.muesch@maladies-professionnelles.de 12

13 XIII. ERFTGESPRÄCHE Vielen Dank fürs Zuhören und bis zu den nächsten ERFTGESPRÄCHEN am 28. November 2014 mit Frau Prof. Dr. Cepl-Kaufmann Krieg und Utopie. Kunst, Literatur und Politik im Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg 13

14 14

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