Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2017 Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit

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1 Univ.-Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2017 Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit I. Ziel Die Hausarbeit verlangt die wissenschaftliche Erörterung eines Sachverhalts anhand von Literatur und Rechtsprechung. Es ist ein Rechtsgutachten zu verfassen, so dass alle in Betracht kommenden Rechtsfragen zu erörtern sind. Zu Streitfragen und Problemen, die sich im Rahmen der Aufgabenstellung ergeben, müssen die Teilnehmer unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur selbständig Stellung nehmen. II. Aufbau Die Hausarbeit sollte enthalten: 1. Deckblatt 2. Aufgabenstellung 3. Gliederung / Inhaltsverzeichnis 4. Literaturverzeichnis 5. Gutachten 6. Erklärung eigenständiger Anfertigung 7. Unterschrift zu 1. - Deckblatt Auf dem Deckblatt müssen vermerkt werden: Vor- und Nachname des/der Studierenden, Anschrift, -Adresse, Fachsemester, Matrikelnummer, Titel der Lehrveranstaltung, Name des/der Dozenten/in Bitte geben Sie auf dem Deckblatt an, falls Sie die Hausarbeit als zweite Hausarbeit zu der im Wintersemester 2016/2017 von Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek abgehaltenen Übung im Bürgerlichen Recht angefertigt haben. zu 2. - Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung ist wortgetreu in Originalform zu übernehmen. zu 3. - Gliederung Die Gliederung (Inhaltsverzeichnis) der Arbeit muss übersichtlich und logisch strukturiert sein; sie soll den gedanklichen Aufbau der Ausarbeitung erkennen lassen, ohne deren Ergebnisse vorwegzunehmen. Vorzugsweise ist eine alphanumerische Gliederung zu wählen: Teil 1, A) I. 1. a) aa) usw.

2 Ein Gliederungspunkt ist nur weiter zu untergliedern, wenn mindestens zwei Unterpunkte folgen; für nur einen Unterpunkt ist kein eigenständiger Gliederungspunkt zu wählen: - zulässig: A)... I.... II.... B) - nicht zulässig: A)... I.... B)... In der Gliederung ist zu jedem Gliederungspunkt die entsprechende Seitenzahl rechtsbündig anzugeben, auf der in der Ausarbeitung die Ausführungen zum Gliederungspunkt beginnen. Die Gliederungspunkte, die im Inhaltsverzeichnis angegeben sind, müssen sich exakt mit gleichem Wortlaut in der Ausarbeitung wiederfinden und umgekehrt. zu 4. - Literatur und Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis ist die im Rahmen der Ausarbeitung verwendete Literatur vollständig anzuführen. Das heißt: Zu allen in den Fußnoten verwendeten Zitaten müssen sich hier die Quellen in vollständiger Angabe wiederfinden. Bei der Bearbeitung ist stets die aktuelle Literatur in den neusten Auflagen zu verwenden; nur in dem Ausnahmefall, dass eine Bezugnahme auf einen früheren Rechtsstand erforderlich ist, darf auch ältere Literatur verwendet werden. Folgendes gehört nicht in das Literaturverzeichnis: - gerichtliche Entscheidungen, - Entscheidungssammlungen, - Gesetze, - Gesetzessammlungen, - Materialien zur Gesetzgebung wie Bundestagsdrucksachen, Protokolle. Anmerkungen zu Gerichtsurteilen sowie Internetquellen hingegen sind im Literaturverzeichnis aufzunehmen. Bei Internetquellen ist das Datum des letzten Abrufs mitanzugeben. Die Literatur wird bei einer Hausarbeit üblicherweise fortlaufend in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Verfasser angeordnet. Werden mehrere Werke von einem Verfasser zitiert, sind diese chronologisch zu sortieren. Eher unüblich ist bei Hausarbeiten die Untergliederung nach der Gattung (Kommentare, Lehrbücher, Monografien, Aufsätze, Internetquellen). Es sollte unbedingt auf Übersichtlichkeit und gleiche Zitierweise geachtet werden. Hinweise zum Literaturverzeichnis: Im Literaturverzeichnis erfolgt keine Verwendung von f. und ff. ; die Seitenzahlangaben müssen präzise erfolgen. Bei Monographien entfällt die Seitenzahlangabe im Literaturverzeichnis. Verlag und Erscheinungsort sind im Literaturverzeichnis entbehrlich, es sei denn, es handelt sich um eine nicht im Buchhandel erhältliche Dissertation. Quellenangaben bei Beiträgen aus einem Sammelwerk sind zu spezifizieren: - Angabe des vollständigen Namens des Verfassers, in: Werk xy, hrsg. von xy, Auflage, Erscheinungsjahr, Seitenzahl des Beitrags. - Akademische Grade und Berufsbezeichnungen von Autoren oder Herausgebern werden im Literaturverzeichnis nicht erfasst. Ggf. ist zusätzlich zum Titel auch ein vorhandener Untertitel einer Quelle anzugeben. Es ist stets die tatsächlich benutzte Auflage eines Buches anzugeben, wobei es sich um die neuste Auflage handeln sollte. Zusätze zur Art der Auflage eines Buchs (z.b.: 2. erweiterte und neu bearbeitete Auflage) 2

3 sind nicht anzugeben. Kennzeichnung der Quelle, wenn sie als Reihe bzw. Serie veröffentlicht wird. Bandnummer und titel sind anzugeben, wenn der Quellenbeleg sich nur auf einen Band von mehreren Bänden eines Werkes bezieht. Beispiele: Brox, Hans Allgemeiner Teil des BGB, Walker, Wolf-Dietrich 40. Aufl Riehm, Thomas Alternative Streitbeilegung und Verjährungshemmung, NJW 2017, zu 5. Gutachten Im Rechtsgutachten ist die Aufgabenstellung umfassend zu beantworten. Soweit es umstrittene Fragen gibt, sind diese unter Auswertung von Rechtsprechung und Literaturansichten einer begründeten Lösung zuzuführen. zu 6. - Erklärung der selbständigen Bearbeitung Am Ende der Arbeit ist zur Besta tigung des selbsta ndigen Anfertigens der Pru fungsleistung folgende Erkla rung abzugeben. Beispiel: Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbsta ndig und nur unter Benutzung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle in der Arbeit aus fremden Quellen direkt oder indirekt u bernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Datum Unterschrift III. Äußere Form der Arbeit 1. Allgemeines Die Hausarbeit ist maschinenschriftlich anzufertigen. Die Blätter sind nur einseitig zu beschriften. Die vorgegebene Seitenzahl darf nicht u berschritten werden. Um einen gleichen Umfang der abgegebenen Arbeiten zu gewährleisten, sind für das Gutachten (nicht für Deckblatt, Inhaltsverzeichnis usw.) bei der Übung im BGB im Sommersemester 2017 folgende Formatierungen zu wählen: Rand links: 7 cm Rand rechts, oben und unten: jeweils 2 cm Ausrichtung: Blocksatz Layout: Silbentrennung automatisch Schriftart: Times New Roman Fließtext: Schriftgro ße 12 und Zeilenabstand 1,5 Fußnotentext: Schriftgro ße 10 und Zeilenabstand 1 Die Seitenzählung hat fortlaufend zu erfolgen. Dabei können die Seitenzahlen mittig oder rechtsbündig in die Kopf- oder Fußzeile gesetzt werden. Die Seiten vor dem Beginn des eigentlichen Gutachtens sind in römischen Zahlen zu beziffern. Die Zählung beginnt beim Deckblatt, wobei eine Seitenzahl auf dem Deckblatt nicht ausgewiesen wird. Die arabische Zählweise wird ab dem Gutachten verwendet und bis zum Ende der Hausarbeit weitergeführt. 3

4 2. Fußnoten In der Ausarbeitung ist jeder fremde Gedanke, gleich ob wo rtlich oder sinngema ß wiedergegeben, durch einen entsprechenden Hinweis auf die Quelle eindeutig als solcher kenntlich zu machen. Unzula ssig sind sogenannte indirekte Zitate: Wenn im Text von der Ansicht der Rechtsprechung die Rede ist, muss in der Fußnote auch ein Beleg aus der Rechtsprechung angegeben sein. Nicht zulässig ist es, wenn hierzu eine Literaturstelle angegeben wird, die nur auf die in Rede stehende Entscheidung Bezug nimmt. Für die Fußnotengestaltung sollten folgende Formalitäten berücksichtigt werden: Fußnoten haben Satzstruktur, d.h. sie beginnen mit Großbuchstaben und werden mit Punkten abgeschlossen. Die Nummerierung der Fußnoten hat fortlaufend bis zum Ende der Arbeit zu erfolgen. Fußnotenziffern und Text sind in einer Fluchtlinie angeordnet. Je nachdem worauf sich die Fußnote bezieht, erfolgt eine differenzierte Anordnung im Text: bei Bezug auf ein Wort: Fußnote unmittelbar nach dem entsprechenden Wort bei Bezug auf einen Satz: Fußnote vor oder nach dem Punkt eines Satzes bei Bezug auf einen Absatz: Fußnote nach dem letzten Punkt des Absatzes Besonderheiten bei Online-Quellen: Punkte, Bindestriche sowie Groß- und Kleinschreibung müssen exakt so genannt werden wie in der Internet-Quellenangabe. Am Ende des Zitats muss das letzte Abrufdatum genannt werden, z.b.: zuletzt aufgerufen am: oder Stand: Zitierweise: Es ist wichtig, dass die Zitierweise innerhalb des Fußnotentextes in der gesamten Hausarbeit einheitlich erfolgt. Zur besseren Übersichtlichkeit wird empfohlen, die Namen der Autoren kursiv zu setzen. Beispiele: Kommentare: 1 Palandt/Weidenkaff, 433 Rn Münchener Kommentar ZPO/Smid, 857 Rn. 28 f. Zeitschriften: 1 Looschelders, JA 2012, 944 (945). 2 Kanzleiter, DNotZ 2012, 831 (837 f., 840). Urteile: 1 BGH, Urteil vom , Az.: VIII ZR 281/04, BGHZ 163, 234 (242). oder in abgekürzter Version: 2 BGH, Urt. v , VIII ZR 281/04, BGHZ 163, 234 (242). Die erste Seite bezeichnet dabei immer den Anfang der betreffenden Quelle, die zweite Seite die konkrete Fundstelle. 4

5 Weiterführende Literatur und Internet-Quellen mit grundlegenden Tipps für die Anfertigung von juristischen Hausarbeiten: Becker, Fred G., Zitat und Manuskript, (zuletzt aufgerufen am: ) Corsten, Hans/Deppe, Joachim, Technik des wissenschaftlichen Arbeitens, 3. Auflage 2008 Gasa, Kjell, Die erste Hausarbeit, (zuletzt aufgerufen am ) Gröpl, Christoph, Hinweise für die Anfertigung von juristischen Hausarbeiten, nur_pdfs_/lehre 1011/Übung_Ö_Recht/FormHausarb.pdf (zuletzt aufgerufen am ) o.v., (zuletzt aufgerufen am ) Viel Erfolg! 5

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