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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11123 Zehn Jahre Völkerstrafgesetzbuch Vorbemerkung der Fragesteller DasVölkerstrafgesetzbuch (VStGB)tratam30.Juni2002inKraft.Seitzehn JahrengibtesdamiteindeutschesGesetz,nachdemschwersteMenschenrechtsverletzungenweltweitinDeutschlandstrafrechtlichverfolgtwerden können.angewandtwurdedasvölkerstrafgesetzbuchinderpraxisbislang hingegen nur selten. 1.WievieleErmittlungsverfahrengegeneinzelneTatverdächtigeundwie vielestrukturermittlungsverfahrenmittatvorwürfennachdemvstgb wurden bislang eröffnet? DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofhat29Ermittlungsverfahren mit 56 Beschuldigten und drei Strukturermittlungsverfahren eröffnet. 2.WiewurdendieErmittlungsverfahrenbeendet (bitteeinzelnunterangabe dertatvorwürfesowiederartunddeszeitpunktsderbeendigungaufschlüsseln)? Zwölf Ermittlungsverfahren sind beendet. 1.Anklagevom7.Dezember2010zumOberlandesgerichtStuttgartgegen zweibeschuldigteimsog.fdlr-komplex ( 7,8ff.VStGBsowiewegen MitgliedschaftinderausländischenterroristischenVereinigung Forces DémocratiquesdeLibérationduRwanda FDLR)sowieAbsehenvonVerfolgunggemäß 153fAbsatz1,Absatz2Satz1Nummer4, 153cAbsatz1 Satz1Nummer3derStrafprozessordnung (StPO)beieinemweiterenBeschuldigten. 2.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom15.Dezember2010gegen zwei Beschuldigte im FDLR-Komplex. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom5.November2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom16.April2010gegenzwei Beschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 4.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom15.April2011gegenfünf Beschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 5.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom22.April2011gegenzwei Beschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 6.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom15.Dezember2011gegen einen Beschuldigten ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 7.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom28.Dezember2011gegen einen Beschuldigten ( 8 ff. VStGB) Taliban/Afghanistan. 8.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom19.März2012gegeneinen Beschuldigten ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 9.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom19.Juni2012gegenzweiBeschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 10.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom19.Juli2012gegendreiBeschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 11.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom20.Juli2012gegendreiBeschuldigte ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 12.Einstellunggemäß 170Absatz2StPOvom17.September2012gegen einen Beschuldigten ( 8 ff. VStGB) Bundeswehr. 3.WieundmitwelchenErgebnissenwurdendieStrukturermittlungsverfahren beendet? Die drei Strukturermittlungsverfahren sind nicht abgeschlossen. 4.WelchepersonelleAusstattunghabenderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofunddasBundeskriminalamtfürdieStrafverfolgungvon Taten nach dem VStGB? ImVölkerstrafrechtsreferatdesGeneralbundesanwaltssindderzeitneunStaatsanwälte tätig. DasBundeskriminalamt (BKA)setztderzeitfürdieStrafverfolgungvonStraftatennachdemVölkerstrafgesetzbuchdieMitarbeiterderZentralstellefürdie BekämpfungvonKriegsverbrechenundweiterenStraftatennachdemVölkerstrafgesetzbuch (ZBKV)ein.DieZentralstelleverfügtalseigenständigesSachgebietübereinPersonalsollvonzehnMitarbeitern.FürdieStrafverfolgungstehenimSollfünfKriminalbeamtebzw.-beamtinnenzurVerfügung.DiesewerdenausanderenBereichendesBKAundausdenLändernunterstützt.DieweiterenfünfMitarbeiterderZBKVsindindenAufgabenbereichenGrundsatz, Zentralstelle,internationaleZusammenarbeitundoperativeAuswertungeingesetzt. 5.WiehäufigleistetedieBundesregierungRechtshilfeinStrafsachen,die TatbeständenachdemdeutschenVStGBzurGrundlagehatten,undwie vielerechtshilfeersuchenhatdiebundesregierunganausländischebehördenundinternationaleorganisationeninverfahrennachdemvstgbseit seinem Inkrafttretengestellt? DerGeneralbundesanwaltrichteteinVerfahrenwegenVorwürfennachdem VStGB36RechtshilfeersuchenanausländischeBehördenundinternationale

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11339 OrganisationenundleisteteaufgrundvonneunErsuchenRechtshilfeinStrafsachen,diedemdeutschenVStGBvergleichbareTatbeständezumGegenstand hatten. 6.WelcheinternationalenZusammenschlüssefürermittelndeBeamtegibtes, umerfahrungeninderstrafverfolgungvonvölkerstraftateninternational undeuropäischauszutauschen,undanwelcheninternationalentreffen habendeutschebeamtedesgeneralbundesanwaltsunddesbundeskriminalamtesteilgenommen,diediestärkungderinternationalenzusammenarbeit in Strafsachen nach dem VStGB zum Gegenstand hatten? NebenzahlreichenbilateralenKontaktendesGeneralbundesanwaltsmitden GenocideandWarCrimesUnitseuropäischerNachbarstaatensowiedenStrafverfolgungsbehördendesInternationalenStrafgerichtshofes,desJugoslawienunddesRuanda-TribunalssowieanlassbezogenenmultilateralenTreffenauf EU-EbenefindetzweimalimJahreinTreffendes EuropeanNetworkfor InvestigationandProsecutionofGenocide,CrimesagainstHumanityandWar Crimes (EuropäischesNetzwerkgegenVölkermord,Verbrechengegendie Menschlichkeit,Kriegsverbrechen)statt.HinzukommenaufInterpol-Ebene regelmäßige InternationalExpertMeetingsonGenocide,WarCrimesand Crimes against Humanity. DasBKAistebenfallsindemEuropäischenNetzwerkgegenVölkermord,VerbrechengegendieMenschlichkeit,Kriegsverbrechenvertreten.DasBKAfungiertimRahmenderpersonellenMöglichkeitenderZBKValspolizeilicheAnsprechstelle/Kontaktstellezuinternationalen WarCrimesUnits,zuder KoordinierungsstelleVölkermordbeiInterpolundzudeninternationalenStrafgerichtshöfen. 7.AnhandwelcherKriterienentscheidetderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof,einStrukturermittlungsverfahrenodereinErmittlungsverfahrenaufgrunddesVerdachtseinerStraftatnachdemVStGBzueröffnen? StrukturermittlungsverfahrensindVerfahrengegenunbekannt.Siewerdeneingeleitet,wennderAnfangsverdachteinerVölkerstraftatundeinBezugspunkt zudeutschlandbestehen,ohnedassbereitseinepersonalsbeschuldigterzu identifizierenist (andernfallspersonenbezogeneermittlungsverfahren).strukturermittlungsverfahrenwerdenzudemnebenbeschuldigtenverfahrengeführt, umsicherzustellen,dassdieregelmäßigkomplexengegebenheiteneiner VStGB-relevantenSituationunabhängigvomstrafprozessualenSchicksaldes EinzelverfahrensuntersuchtunddieentsprechendenInformationengesichert werden können. 8.WiegewährleistetderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofbei eineminländischenanknüpfungspunktdenfortgangderermittlungen, wenn sich kein Tatverdächtiger im Inland aufhält? Siehe Antwort zu Frage 7. 9.WiestelltderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofsicher,über dieeinreisevontatverdächtigeneinertatnachdemvstgbindasbundesgebietbzw.indeneinzugsbereichdeseuropäischenhaftbefehlsunverzüglich Kenntnis zu erlangen? SofernEinreisendeeinerGrenzkontrolleunterliegen,bestehenMeldewegenur, wenn ein Haftbefehl vorliegt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiebereitetsichderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofauf einen Zugriff auf Tatverdächtige bei deren Einreise vor? ZugriffeerfolgengemäßderverfahrensrechtlichenErkenntnislagedurchFestnahmeoderLadungzurBeschuldigtenvernehmung.Dazubedarfeskeinerweiteren Vorbereitung. 11.WievereinbartderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofsein Entscheidungskriterium nennenswerteraufklärungserfolg inderaufnahmevonermittlungenmiterfahrungeninderinternationalenstrafjustizderletzten20jahre,dassbereitsdiesicherungvonbeweismitteln ohneabsehbaredurchführungdeshauptverfahrensineinemstaatlangfristig zu Strafverfahren in Drittstaaten wesentlich beigetragen hat? DasKriteriumdes nennenswertenaufklärungserfolges erlangtnurbedeutungimrahmendervon 153fStPOgefordertenErmessensentscheidung, sofernkeinbezugspunktzudeutschlandbesteht.dieswärebeidermöglichkeit der Sicherung von Beweismitteln im Inland nicht der Fall. 12.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassTatverdächtigeeinerTatnach demvstgbindeutschlandkeineimmunitätvorstrafverfolgungallein aufgrundbestehenderdeutschergesetze alsoübervölkervertrags-oder völkergewohnheitsrechtliche Regeln hinaus genießen? DasdeutscheRechtrichtetsichinseinenVorschriftenzurImmunitätnachdem Völkerrecht. 13.InwiefernüberprüftdieBundesregierungundderGeneralbundesanwalt beimbundesgerichtshofdurcheigenständigevorermittlungen,obein Visumsantragsteller einer Tat nach dem VStGB verdächtig ist? GrundsätzlichwerdenalledemBKAvorliegendenErkenntnisseausVerfahren nachdemvstgbindenphänomenrelevantenamts-undverbunddateienerfasst. VorVergabeeinesVisumswerdenineinemautomatisiertenVerfahrendasAusländerzentralregisterunddasSchengenerInformationssystemabgefragt.Bei AngehörigeneinigerStaatenwerdenzusätzlichweitereBehörden,unteranderemdasBKA,konsultiert.ErkenntnissehierauswerdenimRahmendesVisumverfahrensgeprüftundindieEntscheidungüberdenVisumantrageinbezogen. DerGeneralbundesanwaltistindasVerfahrenderVisumserteilungnichteingebunden. 14.InwievielenVerfahrenwurdegemäß 153fderStrafprozessordnungvon einerverfolgungabgesehen,indenenkeinestrafanzeigezuvoreingereicht wurde? IneinemErmittlungsverfahren,dasvonAmtswegeneingeleitetwordenwar, wurdegemäß 153fStPObeieinemBeschuldigtenvonderVerfolgungabgesehen.GleichesgiltfüreinenvonAmtswegeneingeleitetenBeobachtungsvorgang.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ GibtesaufministeriellerEbeneeinenregelmäßigenAustauschüberdie Strafverfolgung von Taten nach dem VStGB? Wenn ja, welche Bundesministerien sind darin eingebunden? WelcheAbteilungenundReferatederjeweiligenBundesministeriensind darin eingebunden? EinAustauschzurStrafverfolgungvonVStGB-Straftatenfindetzwischendem fürdasvölkerstrafgesetzbuchzuständigenreferatausderstrafrechtsabteilung desbundesministeriumsderjustizunddemfürdasstrafrechtzuständigenreferat aus der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts statt. 16.BestehtzwischendemBundesamtfürMigrationundFlüchtlingeunddem GeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof/Bundeskriminalamtein regelmäßigerinformationsaustauschüberdenaufenthaltvonverletzten oder Tatverdächtigen einer Tat nach dem VStGB? DerInformationsaustauschmitdemBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge überdenaufenthaltvonverletztenodertatverdächtigeneinertatnachdem Völkerstrafgesetzbuch findet einzelfallbezogen statt. 17.WelcheMaßnahmentrifftdasBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge, umverletzteodertatverdächtigeeinertatnachdemvstgbzuidentifizieren? Wie viele Fälle der Identifizierung sind bislang bekannt? Was geschah mit diesen Personen? DasBundesamtfürMigrationundFlüchtlingearbeitetengmitdenSicherheitsbehördenzusammenundleistetimRahmendes 8Absatz3desAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eine einzelfallbezogene Ermittlungsunterstützung. LiegenimRahmenderPrüfungeinesAsylbegehrensErkenntnissevor,dieauf VerstößegegendasVölkerstrafgesetzbuchhindeuten,werdendieseentsprechendberücksichtigtundschließengegebenenfallsnach 3Absatz2Satz1 Nummer1AsylVfGdieGewährungvonAsylund/oderFlüchtlingsschutzaus. WerdensolcheErkenntnissebeieinembereitsalsAsylberechtigtenoderFlüchtlinganerkanntenAusländerbekannt,wirdeinWiderrufdergewährtenRechtsposition geprüft. GesondertestatistischeErhebungenzudiesenVerfahrenwerdenbeimBundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht geführt. 18.WieberücksichtigtdieBundesregierungihreVerpflichtungausdenVN- Sicherheitsratsresolutionen1325,1888,1889sowieinsbesondere1820 und1960,diestraflosigkeitkonfliktbezogenersexualisiertergewaltzu beenden? EinerAnregungderdeutschenZivilgesellschaftfolgend,verleihtdieBundesregierungdemThemaStrafverfolgunginihremEntwurfzueinemNationalen AktionsplanzuVN-Sicherheitsratsresolution1325 (undfolgeresolutionen)besondereprominenz,indemsiediesemeineigenesunterkapitelwidmetundes somitgleichrangigmitdenvierüblicherweiseindiesemkontextalsschwerpunktthemenbehandeltenthemenprävention,schutz,beteiligungsowiewiedereingliederung/wiederaufbau behandelt. AlseineMaßnahmederBundesregierungzurUmsetzungderResolution1325 veranstaltetedasbundesministeriumderjustizam30.oktober2012gemein-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sammitderbundesakademiefürsicherheitspolitikeinenworkshopzumthema FrauenrechteinVerfassungundGesetzgebungnachbewaffnetenKonflikten, beidemdasthemaderbeendigungderstraflosigkeitkonfliktbezogener sexuellerundsonstigergewaltgegenfraueneinesderschwerpunktthemen war.derworkshopbetontedamitinbesonderemmaßedenaspektderstrafverfolgungsexuellerundsonstigergewaltgegenfraueninbewaffnetenkonflikten. 19.WievieleErmittlungsverfahrenwegensexuellerGewaltalsKriegsverbrechen,VerbrechengegendieMenschlichkeitoderVölkermordsind derzeit eröffnet? ZuwievielenunterschiedlichenBegehungsformensexualisierterGewalt wird derzeit ermittelt? SexuelleGewaltalsKriegsverbrechenundVerbrechengegendieMenschlichkeitistGegenstanddesStrafverfahrensvordemOberlandesgerichtStuttgartgegenVerantwortlichederFDLR.DieBandbreitederBegehungsformenumfasst Vergewaltigungen,sexuelleVersklavungunddamitverbundeneschwereund schwerste Körperverletzungen bis hin zur Tötung. Ineinemweiteren,nochnichtabgeschlossenErmittlungsverfahrenwirdwegen Versklavung zu sexuellen Zwecken und wegen Vergewaltigung ermittelt. 20.WiewerdendieErmittlungsbeamtenaufErmittlungensexualisierterGewalt vorbereitet? DieVorbereitungaufErmittlungensexualisierterGewaltistintegralerBestandteilderallgemeinenAusbildungvonVernehmungspersonen.Darüberhinausist eine spezielle psychologische Beratung und Begleitung sichergestellt. ImBKAwurdendieMitarbeiterderZBKVimRahmeneinesgesonderten Seminars VernehmungtraumatisierterOpferzeugen aufeinsätzeinruanda undinderdemokratischenrepublikkongoimrahmenderhiergeführten Ermittlungsverfahrenvorbereitet.EineFortentwicklungdiesesSeminarsauch unter dem Aspekt Ermittlungen sexualisierter Gewalt ist vorgesehen. 21.WiegewährleistetdieBundesregierungangesichtsderVN-Sicherheitsratsresolution1820Nummer4,dieeineneffektivenundgleichenRechtsschutzvonBetroffenensexualisierterGewaltfordert,denZugangzum deutschen Rechtssystem? VordemHintergrundderFragestellung ZehnJahreVölkerstrafgesetzbuch beschränkt sich die Antwort auf den Bereich des Strafrechts. VonsexualisierterGewaltBetroffenegenießenunabhängigvonihremGeschlecht undalterzugangzurstrafjustiz.dieanzeigevonstraftatenkannmündlich oderschriftlichbeiderstaatsanwaltschaft,denbehördenundbeamtendes Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. AuchdieAnzeigeeinesHandlungsunfähigen (z.b.minderjährigen)istzu beachten.besondereformvorschriftenbesteheninsoweitnicht;einemündliche odertelefonischestrafanzeigeistihremwesentlicheninhaltnachzubeurkunden.soweitsichdievonsexualisiertergewaltbetroffenenimauslandaufhalten,hatdergeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshofmitgeteilt,die AnzeigevonStraftatennachdemVölkerstrafgesetzbuchauchelektronischper entgegenzunehmen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11339 DieMöglichkeitenderBetroffenen,darüberhinausUnterstützungdurchBeratungshilfeoderRechtsanwältealsBeiständezuerhalten,richtensichnachden Bestimmungen des Beratungshilferechts bzw. der Strafprozessordnung. 22.WiewirdderSchutzderOpferzeuginnenundOpferzeugenimSinneder VN-Sicherheitsratsresolution 1820 gewährleistet? DerResolution1820 (alsfürdasthemasexualisiertegewaltgegenfrauen relevanternachfolgeresolutionzurresolution1325)enthältaussichtderbundesregierungkeinespezifischenvorgabenfürdenschutzvonopferzeuginnen undopferzeugen.dasgeltendestrafrechtsowiedasstrafverfahrensrechtstelleneineffektivesinstrumentariumzurverfolgungvongewalttatendar.die StrafprozessordnungsowiedasGerichtsverfassungsgesetz (GVG)enthalten zahlreicheregelungenzumschutzvon (Opfer-)ZeuginnnenundZeugenvor sekundärerviktimisierung,dieallenopfern unabhängigvonihremgeschlecht gleichermaßen zustehen. DieschützendenRegelungenreichenvonderPflichtzumöglichstschonender Befragung ( 68a,238,241a,242StPO)bishinzurMöglichkeitzumAusschlussdesAngeklagtenundderÖffentlichkeitbeiderVernehmung ( 247 StPO, 171b,172bis174GVG).ImEinzelfallkanndemZeugenoderder Zeugingestattetwerden,seineoderihreIdentitätnureingeschränktodergar nichtpreiszugeben ( 68StPO).ZudembestehtinbestimmtenFällendieMöglichkeit,bereitsimErmittlungsverfahreneineZeugenaussageaudiovisuellaufzuzeichnenunddieVideoaufzeichnunganstelledererneutenVernehmungin derhauptverhandlungvorzuführen ( 58a,255aStPO).AuchkanndieVernehmungausSchutzgründengetrenntvondenübrigenVerfahrensbeteiligten erfolgen,indemsichderzeugeoderdiezeuginaneinemanderenortaufhält unddievernehmungpervideostandleitunginbildundtonindieverhandlung übertragen wird ( 168e, 247a StPO). ZudembestehenRichtlinienfürdasStrafverfahrenunddasBußgeldverfahren (RiStBV),nachdenenStaatsanwältinnenundStaatsanwältedaraufzuachten haben,dassdiefürdieverletztenausdemstrafverfahrenentstehendenbelastungenmöglichstgeringgehaltenundihrebelangeimstrafverfahrenberücksichtigtwerden.verletztenistbeidervernehmungalszeugemitbesonderer EinfühlungundRücksichtzubegegnen,wennerkennbarist,dassdieVernehmungfürsiemiteinererheblichenpsychischenBelastungverbundenist (Nummer19aRiStBV).EinebesondereRücksichtnahmepflichtbestehtbei VerletztenvonSexualstraftaten.SosolldieDurchführungeinererforderlichen körperlichenuntersuchungmitrücksichtaufdasschamgefühldesopfers möglichsteinerpersongleichengeschlechtsodereinerärztlichenkraftübertragenwerden.beiberechtigteminteressesolldemwunsch,dieuntersuchung einerpersonodereinemarztbestimmtengeschlechtszuübertragen,entsprochenwerden (Nummer220RiStBV).VorderEinleitungbestimmterverfahrensbeendenderMaßnahmensolldemVerletzteneinerSexualstraftatGelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (Nummer 222a RiStBV). Nachdem GesetzzurHarmonisierungdesSchutzesgefährdeterZeugen (ZSHG)bestehtdieMöglichkeit,imRahmeneinesStrafverfahrensfürOpfer vonstraftatenmitihremeinverständnisindividuellabgestimmtepolizeiliche Zeugenschutzmaßnahmendurchzuführen.DieAufnahmeeinerPersoninden Zeugenschutzsetztunteranderemvoraus,dassohnederenAngabendieErforschungdesSachverhaltsoderdieErmittlungdesAufenthaltsortsdesBeschuldigtenaussichtslosoderwesentlicherschwertwäreundsieaufGrundihrer AussagebereitschafteinerGefährdungvonLeib,Leben,Gesundheit,Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImStrafverfahrengegenVerantwortlichederFDLRsinddieVernehmungender OpferzeuginnenundOpferzeugenvollständiganonymisiertzurAktegenommenworden.DiedamitverbundenemöglicheMinderungdesBeweiswertsist angesichtsderakutenlebensgefahrfürdiesezeuginnenundzeugenimfalle ihreridentifizierunghinzunehmen.fürsieistzudemvonamtswegeneinzeugenbeistand bestellt. 23.InwievielenFällenleistetdieBundesregierungRechtshilfezuVerfahren gegenverantwortlichefürsexualisiertegewaltalskriegsverbrechen, VerbrechengegendieMenschlichkeitoderVölkermord,wieaufSeite9 imdrittenberichtderbundesregierungübermaßnahmenzurumsetzung dersicherheitsratsresolution1325 Frauen,FriedenundSicherheit (Bundestagsdrucksache 17/4152) erwähnt? DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofhataufneunErsuchendes InternationalenStrafgerichtshofsRechtshilfegeleistet.SämtlicheErsuchenbezogensichaufMitgliederderFDLR.AllenBeschuldigtenwirdauchdieBegehungvonSexualdeliktenvorgeworfen,derenTatbegehungsinngemäßalsStraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch einzuordnen wären. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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