Bündnis Energiewende Reform

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1 Bündnis Energiewende Reform

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3 Vortrag: Petition - ID beim Deutschen Bundestag vom Alternative Energiequellen Änderung der Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahren gemäß 35 BauGB

4 Petition beim Deutschen Bundestag Rechtliche Grundlagen Artikel 17 Grundgesetz Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Vorraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist. Artikel 45c Grundgesetz (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. Artikel 17 ist nicht der einzige Artikel im Grundgesetz, der sich mit Petitionen befasst, denn 1975 wurde der Petitionsausschusses mit einer weiteren Erwähnung in der Verfassung in besonderer Weise aufgewertet: Artikel 45 c schreibt dem Deutschen Bundestag seit dem vor, in jeder Legislaturperiode einen Petitionsausschuss einzurichten. Damit ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag einer der Verfassungsausschüsse. Neben dem Petitionsausschuss genießen nur drei weitere Ausschüsse diese herausgehobene Position: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Verteidigung und der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union. Zu den rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Petitionsausschusses gehören zudem noch das aufgrund von Artikel 45c erlassene Befugnisgesetz und die parlamentsinternen Regelungen der Geschäftsordnungen einschließlich der Verfahrensgrundsätze, die sich der Petitionsausschuss selbst gibt.

5 Bündnis Energiewende Reform a) ursprünglich Bürgergesteuerte Energiewende in Rheinland-Pfalz

6 Bündnis Energiewende Reform ursprünglich Bürgergesteuerte Energiewende in Rheinland-Pfalz

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23 Der Professor aus Birkenfeld Die Arbeit der BIs (Bürgerinitiativen) ist intellektuell grenzwertig einzustufen Hermeskeil, am

24 Bündnis Energiewende Reform a) ursprünglich Bürgergesteuerte Energiewende in Rheinland-Pfalz

25 Die Bürger aus Rheinland-Pfalz Die Arbeit der BIs (Bürgerinitiativen) ist intellektuell auf dem höchsten Level einzustufen

26 Die Bürger aus Rheinland-Pfalz Die Arbeit der BIs (Bürgerinitiativen) ist Team-orientiert und vernetzt und daher erfolgreich

27 Die Bürger aus Rheinland-Pfalz Die Arbeit der BIs (Bürgerinitiativen) ist idealistisch und nicht mit Geld zu kaufen

28 Die Bürger aus Rheinland-Pfalz Die Arbeit der BIs (Bürgerinitiativen) ist ehrenamtlich und daher wertvoll für uns Bürger und unser Land

29 Eine neue Sicht in Deutschland Die Menschen der BIs (Bürgerinitiativen) sind die wahren Helden unserer Zeit (denn sie opfern Zeit und Geld für Ihre Überzeugung) Carlsberg, am

30 Eine neue Sicht in Deutschland Die Menschen der BIs (Bürgerinitiativen) sind die wirklichen Volks -Vertreter in unserem Land (denn Sie kämpfen für die Rechte der Bürger) Carlsberg, am

31 Danke an alle 400 BIs (in Deutschland)

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