Schwein, Beratung, und mehr

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1 Schwein, Beratung, und mehr Gegründet: Januar 2008 Standorte: - Braunschweig; Europa Zielgruppen: - Vor- und nachgelagerte Unternehmen, Spitzenbetriebe Schwerpunkte: - Umstellung auf Gruppenhaltung, Hilfe gegen Bürgerinitiativen, Mediation - Nahe-Null-Emission-Stall, Zuluftkonditionierung - Vorträge und Seminare zur besseren Kommunikation - BFL/DLG Special EuroTier 2012, PD an der Uni-Giessen - Aktive Mitarbeit in Gremien (z.b. DLG, KTBL, BPT, ) Projekte: - Aktuell 14 mit Unternehmen, keine Vertriebsbindung = Neutral! Was will das Recht, was will die Sau? oder: Auge gegen Hirn? 1

2 Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn Nutztier-Haltungs-Systeme im Focus der Öffentlichkeit 2

3 Nutztier-Haltungs-Systeme, am Beispiel Mastschweine - Wie schätzen verschiedene Interessengruppen ein - Wie viel Geld für Besseres (Quelle: Allensbach, 2009) Fazit: Jahrzehnte lange Befragungen von Verbrauchern durch von Prof. von Alvensleben haben gezeigt: Vor Betreten des Einkaufsladens => Tierschutz Nach Verlassen des Einkaufsladens => Preis! 3

4 Welche Maßnahmen hat der Verbraucher ergriffen, um trotz Krise im Budget zu bleiben? (Quelle: Nielsen, 2011) Welcher Anteil an Ökoprodukten wird nach Deutschland importiert? 4

5 Kann Bio die Herausforderungen meistern? Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn 5

6 Was will die Sau? - geklärtes und ungeklärtes - Nie durstig oder hungrig Keine Schmerzen, Verletzungen Wenig Stress/Angst Optimales Klima Viel Schlaf, wenig Kampf Ziel des Tierschutzes - aus Sicht des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung - Ziel des Tierschutzes ist die Schaffung einer tiergerechten Haltungsumwelt, die den Tieren ein Freisein von Schmerzen, Leiden und Schäden gewährleistet und damit die Voraussetzung für Wohlbefinden schafft. Empfindungen wie Schmerzen, Leiden und Wohlbefinden sind einer umfassenden naturwissenschaftlichen Beurteilung schwer zugänglich. Eine Verbesserung der Voraussetzungen für Tierverhalten geht nicht zwangsläufig mit einer Verbesserung der Gesundheit einher und umgekehrt. Allerdings besteht ein begründeter Zusammenhang zwischen der Tiergesundheit und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, da das Freisein der Nutztiere von Erkrankungen und eine hohe Abwehrkraft gegenüber pathogenen Keimen eine wesentliche Voraussetzung für ein geringes Kontaminationsrisiko von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Zoonoseerregern darstellt. Frage: Gesundheit oder Verhalten, was ist Tier/Mensch wichtiger? 6

7 Ergebnisse von Freilaufabferkelbuchten in der Wissenschaft (Quelle: Hoy, 2011, mod.) Frage: Bewegungsmöglichkeit oder Ferkelleben, was ist Mutter/Kind wichtiger? Vergleich von aufgezogenen Ferkeln und Ferkelverlusten in der konventionellen und ökologischen Schweinehaltung Frage: Ökologisch oder Ferkelleben, was ist Tier/Mensch wichtiger? 7

8 Was glauben unsere Augen Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung: -> Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass die Schweine nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen und ihnen ein trockener Liegebereich zur Verfügung steht. Frage: Strohanblick oder sauberer Liegeplatz, was ist Schwein wichtiger? Welches Bild zeigt einen Verstoß gegen die Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung? Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung: Schweine müssen: 1.gleichzeitig ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. 2.in Kastenständen ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken Frage: Gliedmaßen austrecken oder Körperkontakt, was ist Schwein wichtiger? 8

9 Was würde eine Sau wählen? - wenn sie könnte - Frage: Viel Freiheit oder Schutz vor der Rivalin, was ist Sauen wichtiger? Was, wenn die Sau sich nicht auf den Boden legt, den deutsche Erlasse fordern? Frage: Geschlossene Fläche oder Wärmeableitung, was ist Sauen wichtiger? 9

10 Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn Rechtliche Lage im Bereich Tierschutz - Wie wird Rechts- und Papierlage entwickelt - Tierschutzgesetz Im Tierschutzgesetz werden nur allgemeine Aussagen zur Haltung und Betreuung gemacht Im 2a wird das Bundesministerium ermächtigt Rechtsverordnungen zu erlassen Schweinehaltungsrichtlinie Schweinehaltungsrichtlinie der Kommission Empfehlungen Schweinehaltung der Kommission des Rates Ausführungshinweise Niedersachsen BMELV Verbände Sendener Protokoll Bundesländer (+/-) Veterinärämter (+/-) BMELV Bundestag Bundesländer (+/-) Veterinärämter (+/-) Bundesrat Merkblätter LAVES NRW-Erlass Schwanzbeissen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Allgemein + Spezialteil Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung Unterschiede je nach Tierzahl Tierschutzplan Lindemann Charta Aigner 10

11 Rechtliche Lage im Bereich Tierschutz - Was ist rechtlich zu beachten - Die Neufassung der TierSchNutztV Bereich Schweineproduktion erfolgt im August Für einzelne Verordnungsparagraphen wurden unterschiedliche Übergangsfristen festgelegt. Viele Inhalte wurden von der alten Schweinehaltungsverordnung übernommen, waren geltendes Recht und bedürfen somit keiner Übergangsfrist. Die TierSchNutztV gilt demnach seit August 2006 für alle Neu- und Umbauten. Baurechtlich handelt es sich um einen Umbau, wenn z.b. statisch relevante, bauliche Änderungen vorgenommen werden, oder eine Nutzungsänderung (Umstieg von Rinderhaltung auf Schweinehaltung, Umbau von Teil- auf Vollspaltenboden) vorliegt. Die von der AGT verabschiedeten Ausführungshinweise NiSa sind 2010 als Auslegungshilfe für Veterinärbehörden u.a. für die Beurteilung neuer Stallgebäude im Genehmigungsverfahren entwickelt worden, besitzen aber keine direkte rechtliche Bindung für den Landwirt. Die Ausführungshinweise sind in NRW per Erlass übernommen worden, und sollten bei Neubauten ab 2010 vom Bauherrn berücksichtigt werden. Für die Veterinärbehörden sind sie bindend. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Haltungs-, Fütterungs- und Tränksysteme lassen sich nicht alle Sonderformen mit den Auslegungshinweisen erfassen. Deshalb muss auch hier das Ermessen der zuständigen Behörden, unter Berücksichtigung der gesetzlich normierten Voraussetzungen, bei der Beurteilung Berücksichtigung finden. Das Sendener Protokoll zur Umsetzung der TierSchNutztV, Abschnitt 5 soll das LANUV als Beurteilungsempfehlung allen Veterinärämtern zur Verfügung zu stellen. Teilnehmer: (Frau Dr. Opitz (LAVES, Niedersachsen), Dr. Hesse, Prof. Jaeger (MKULNV), Frau Dr. Langewische (LANUV), Herr Feller (LWK NRW), Kreisveterinäre aus Westfalen und Ostwestfalen, der Schweinegesundheitsdienst (SGD) und die Berater des ERW) Wesentliche rechtliche Aspekte - Böden, insbesondere Betonspaltenböden - Soweit Betonspaltenboden verwendet wird, sind entgratete Kanten vorgeschrieben. Bei Spaltenboden muss die Auftrittsbreite mindestens der Schlitzweite entsprechen. Maximale Schlitzweite (ohne Toleranz) Saugferkel max. 11mm Absatzferkel max. 14mm Zuchtläufer/Mastschweine max. 18mm Jungsauen, Sauen, Eber max. 20mm Der Begriff Spaltenboden umfasst alle Bodenmaterialien. Die TierschutzNutztierhaltungsVerordnung fordert MAX. 18 bzw. 20 mm! Die DIN EN erlaubt eine Toleranz von ± 3mm! Die EU-Commission stellt (auf Nachfrage von Groß-Britannien) fest: - Die Richtlinie definiert keine Toleranzen! - Alle EU-Mitglieder können Richtlinien und Standards zur Herstellung berücksichtigen! Die EU-Commission stellt fest, das bei Teil- Spalten in der Mast, die übrigen Spalten mehr als 20mm haben können! 11

12 Wie sind Schlitze zu gestalten? (Quelle: DLZ/05/10) 20mm Für nutzungsbedingte, lokale Ausbrechungen an einzelnen Schlitzen gilt: Die Ausbrechung darf daher nicht länger sein, als zwei Drittel der Gesamtbreite der beiden Klauen. Als Anhalts Wert kann auch das Zweifache der zulässigen Schlitzbreite (MS = 18mm und Sauen = 20mm) herangezogen werden. Wesentliche rechtliche Aspekte - Böden, insbesondere Betonspaltenböden - Der Boden im Liegebereich soll eine nachteilige Beeinflussung der Gesundheit der Schweine durch zu hohe oder zu geringe Wärmeableitung vermeiden. Der Boden im Liegebereich bei Gruppenhaltung muss so beschaffen sein, dass der Perforationsgrad höchstens 15 Prozent beträgt. Bei Einzelhaltung darf der Liegebereich für Jungsauen und Sauen nicht über Teilflächen hinaus perforiert sein, durch die Restfutter fallen oder Kot oder Harn durchgetreten werden oder abfließen kann. Im Neubaufall 1x0,6m mit max. 10% Schlitzanteil. Die Verhältnismäßigkeit gehört zum Kernbestand des Deutschen Rechtsstaates. Die Fläche neben und vor dem Trog (ist er hochgelegt, auch die Fläche darunter) darf perforiert sein. Der Liegebereich der Sau im Abferkelstall muss mind. 0,48 m² mit einem maximalen Perforationsgrad von 7 % aufweisen. Im Deckbereich sollte Liegefläche 1 m mit einem Perforationsgrad von max. 7 % betragen. Die Fläche kann direkt hinter dem Trog beginnen. Sie verschiebt sich als Block, wenn direkt hinter dem Trog ein perforierter Boden verlegt ist Kotklappen/-schlitze werden im Deckzentrum toleriert, wenn sie nicht im Aufenthaltsbereich der Sau sind sowie beim Ein- und Austrieb verschlossen werden. 12

13 Wesentliche praktische Aspekte - Böden, insbesondere im Abferkelbereich - Wie ist der Boden im Liegebereich zu gestalten? Bei einem Schlitzanteil <10% ist in Niedersachsen ein 9cm Kotschlitz erlaubt! Kotschlitze sind in Mast- und Zuchtsauenställen zulässig. Die Breite (Quelle: Borberg, darf 2010) maximal 9 cm betragen und die Kotschlitze dürfen sich nur am Rand der einzelnen Buchten befinden. Dieser Bereich wird nicht als Netto-Buchtenfläche angerechnet. Der Kotschlitz muss nicht abgedeckt werden. Im Fütterungs- und Austriebsbereich sollte kein Kotschlitz installiert werden. 13

14 Wie ist der Boden in Kranken- / Separationsbuchten zu gestalten? (Quelle: Borberg, 2010) Bei Einsatz von Gummiböden ist die Stalltemperatur um 2-3 C zu senken! Optimale Gummiböden: Wesentliche rechtliche Aspekte - Lichteinfall - Ställe, die nach dem 4. August 2006 in Benutzung genommen werden, müssen mit Flächen ausgestattet sein, durch die Tageslicht einfallen kann, die 1. in der Gesamtgröße mindestens 3 Prozent der Stallgrundfläche entsprechen und 2. so angeordnet sind, dass im Aufenthaltsbereich der Schweine eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts erreicht wird. Lichteinfallsflächen müssen nicht zwingend in Form von Glasfenstern geschaffen werden, denkbar sind auch: Lichtbänder, Milchglasscheiben, Glasbausteine, Doppelstegplatten, Fluchttüren mit Lichteinfallsflächen etc.. Die Lichteinfallsflächen sollten zur Verhinderung intensiver Sonneneinstrahlung mit Beschattungseinrichtungen versehen werden. (z.b. durch einen breiten Dachüberstand, Begrünung der Stallumgebung, etc.). Ein dauerhaftes Zustellen/Verhängen mit verdunkelnden Baustoffen ist nicht zulässig! Möglich ist auch ein indirekter Lichteinfall über das Dach des Versorgungsgangs (z. B. Lichtkuppeln), der über Lichteinfallsflächen (z.b. Lichtbänder) in jedes Stallabteil weitergeleitet wird. Zu wie viel Prozent diese Lichteinfallsflächen anrechenbar sind, bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten. Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist z.b. dann gegeben, wenn durch den Einbau von Lichtöffnungen die statische Sicherheit des Gebäudes mit großem finanziellem Aufwand neu gesichert werden müsste. Bei fehlendem Tageslichteinfall ist zum Erreichen einer dem natürlichen Licht so weit wie möglich entsprechenden künstlichen Beleuchtung z. B. der Einsatz von Vollspektrumröhren mit UV-Anteil zu fordern. 14

15 Wesentliche rechtliche Aspekte - Beschäftigungsmöglichkeiten- Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass 1. jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungsmaterial hat, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient. Mindestlösung bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse: Ketten kombiniert mit Gegenständen aus veränderbarem Material (z.b. Holz oder Hartgummi), die Ketten sollten dabei freihängend, im Vormaststall ca. 25 cm, im Maststall ca. 40 cm über dem Boden angebracht werden. Bei Sauen in Einzelhaltung kann dem jederzeitigen Angebot von Beschäftigungsmaterial beispielsweise durch die Gabe von organischem Material Rechnung getragen werden. Empfohlen werden: z.b. Strohraufen mit Auffangschale, Scheuerpfähle mit Kette, Schwenkwippen auf der Buchtentrennwand in Kombination mit Beißbalken, Hebebalken oder Torf. Für die Einzelhaltung von Sauen können z.b. dickere Seile genutzt werden. Hinweis: Bei allen eingesetzten Materialien ist auf gesundheitliche Unbedenklichkeit zu achten. Beschäftigungsmaterial sollte aus hygienischen Gründen nicht am Buchtenboden angeboten werden.. Unzureichend: z.b. reine Ketten oder solche, deren Glieder vollständig mit Kunststoff ummantelte sind, Salzlecksteine, Nippeltränken und Futterautomaten als alleiniges Beschäftigungsmaterial oder diese Einrichtungen in Kombination sind nicht ausreichend. Wesentliche rechtliche Aspekte - Wasser - Jedes Schwein soll jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben. Bei einer Haltung in Gruppen sind räumlich getrennt von der Futterstelle zusätzliche Tränken in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Die Anforderung räumlich getrennt von der Futterstelle gilt in Verbindung mit einem Breiautomaten, der als Tränkstelle anerkannt werden kann, dann als erfüllt, wenn die zusätzliche Tränke mindestens eine Schweinelänge Abstand vom Automaten aufweist. Befinden sich mehrere Tränkstellen räumlich nah beieinander können nur so viele Tränkstellen anerkannt werden, wie gleichzeitig von den Tieren in normaler Körperhaltung zur Wasseraufnahme nutzbar sind. (z.b. Tränkenippel, die an einem Strang im Winkel zueinander angebracht sind oder 2 Nippel in Form eines T-Stücks) Quertrog: Zusätzliche Tränke kann sich über dem Trog befinden. Sensorfütterung: Zusätzliche Tränke kann sich an der Stirnseite befinden. Breiautomat: Bei Belegung der Futterstelle, muss Tränkstelle frei sein. Trogfluter/Sprühnippel sind als alleinige Tränkstelle zulässig. Weitere Hinweise: DLG-Merkblatt 351 Tränktechnik für Schweine ( 15

16 Wesentliche rechtliche Aspekte - Rohfaser, Waschen - Trächtige Jungsauen und Sauen sind bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin mit Alleinfutter mit einem Rohfasergehalt in der Trockenmasse von mindestens 8 Prozent oder so zu füttern, dass die tägliche Aufnahme von mindestens 200 Gramm Rohfaser je Tier gewährleistet ist Trächtige Jungsauen und Sauen sind erforderlichenfalls gegen Parasiten zu behandeln und vor dem Einstallen in die Abferkelbucht zu reinigen. Wesentliche Neuerungen bis Minderung der Wärmebelastung - Sicher stellen, dass eine geeignete Vorrichtung vorhanden ist, die eine Verminderung der Wärmebelastung der Schweine bei hohen Stalllufttemperaturen ermöglicht. Dies kann neben der in der amtlichen Begründung zur Verordnung beispielhaft aufgeführten Dusche oder Klimaanlage u. a. auch durch eine entsprechende Klimaführung, Bodengestaltung und/oder Dämmung im Stall sichergestellt werden Hilfestellung für die Beurteilung können z. B. Veröffentlichungen des KTBL, der DLG und DIN Normen geben. DLG: 16

17 Wesentliche rechtliche Aspekte - Kastenstände im Deckzentrum - Von der Erfüllung der Anforderung kann für Neu- und Umbauten im Allgemeinen davon ausgegangen werden, wenn Kastenstände im Deckzentrum mindestens wie folgt beschaffen sind: für Jungsauen und kleinere Sauen 1,30 m² (200 cm x 65 cm lichtes Maß) für Sauen 1,40 m² (200 cm x 70 cm lichtes Maß) Länge gemessen ab Hinterkante Trog = mindestens 200 cm. Bei hochgelegtem Trog kann die Länge ab Hinterkante Trog auf bis zu 180 cm reduziert werden, sofern die Sau ihre Schnauze ungehindert unter den Trog (mindestens 15 cm Bodenabstand) schieben und trotzdem ungehindert Futter aufnehmen kann. mindestens 50 % der Kastenstände müssen für Sauen ausgelegt sein Kastenstände müssen eine lichte, für die Schweine nutzbare Höhe von mindestens 110 cm aufweisen, empfohlen werden In Ställen, die vor dem 6. August 2006 genehmigt und in Betrieb gegangen sind, sind auch geringere Breiten zulässig, wenn die Haltungsform nicht zu Verletzungen bei den Sauen führt und die Sauen eine Gesamtfläche von 1,3 m² zur Verfügung haben. Wesentliche Neuerungen bis Gruppenhaltung - Jungsauen und Sauen sind im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen zu halten Sauen die während dieser Phase nicht in der Gruppe gehalten werden können, nur dann Einzeln halten, wenn sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können Merkblatt: Eckdaten zur Haltung von Sauen Separationsbuchten (mind. 5% der in Gruppen gehaltenen Sauen) Gesunde, unverträgliche Sauen mind. 1,6x2,0m = 3,2m² (dabei 1,3m² Liegefläche) Kranke Sauen mind. 2,0x2,0m = 4,0m² (dabei 1,3m² Liegefläche) (trockene Einstreu oder Unterlage) Sendener Protokoll Kranken-/ Separationsbuchten Separationsbuchten mind. 1,4x2,0m = 2,8m² Krankenbuchten mind. 1,4x2,0m = 2,8m² 17

18 Wesentliche rechtliche Aspekte - Übergangsfrist Gruppenhaltung - Abweichend von 24 (Pflicht zur Gruppenhaltung): Dürfen Jungsauen und Sauen in Fress- und Liegebuchten für die Gruppenhaltung, die vor dem 4.August.2006 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind noch bis zum 31. Dezember 2018 gehalten werden, soweit sichergestellt ist, dass die Tiere sich ungehindert auf dem Gang umdrehen und aneinander vorbeigehen können. Wesentliche Neuerungen bis Flächen und Buchtenmaße - Flächen < 5 Tiere 6-39 Tiere > 40 Tiere davon Liegefläche Jungsau 1,85 1,65 1,50 0,95 Sau 2,50 2,25 2,05 1,30 Buchtenmaße In Gruppenhaltung muss jede Seite der Bucht einer Gruppe mind. 2,8m lang sein. Selbstschutz-Fress-Liegebuchten müssen so angelegt und beschaffen sein: Das die Zugangsvorrichtung jederzeit selbst betätigt, und die Bucht jederzeit aufgesucht und verlassen werden kann Breite im Lichten: Altsauen 0,7m und Jungsauen 0,65m (50% AS) Die Laufgangbreite hinter den Fress-Liegebuchten wie folgt gestaltet ist: bei einseitiger Aufstallung 1,60m und bei beidseitiger Aufstallung 2,00m D = Fress-Liege-Bucht innerhalb der 2,8m DK = Fress-Liege-Bucht dahinter zusätzlich 2,8m 18

19 Was bedeutet das in der Fläche? Fläche pro Tier Reserve pro Tier Gesamt pro Tier m²/ Tier m²fress p/ Tier Fläche/ Tier Mehr Reserve m²/ Tier Fläche/ ᴓ Tier Fläche/ Tier Mehr Abrufstation 40 Tiere 1,78 0,08 1,86 0,00 10% 3,00 0,30 2,16 0,00 D Kleingruppe 2*20 Tiere 1,95 0,16 2,11 0,25 2% 3,00 0,06 2,17 0,01 DK Selbstschutz- Fress-Liege- Bucht * Selbstschutz- Fress-Liege- Bucht 2*20 Tiere 1,95 0,17 2,12 0,26 1% 3,00 0,03 2,15-0,01 2*20 Tiere 3,34 0,17 3,51 1,40 1% 3,00 0,03 3,54 1,38 * Nach Ausführungshinweise NiSa mit 1,8m Länge ab Trog im Fress-Liege-Stand bei hochgelegtem Trog Fazit: Reserveplätze sollten mit einkalkuliert werden! Abruffütterung ermöglicht (je nach Reserve) die meisten Tiere pro Fläche! DK hat teilweise deutlich höhere Vorgaben! Fragen über Fragen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Was wäre, wenn wir Tierschutz aus Sicht der Schweine fordern könnten? Und wenn uns Gesundheit und Stressfreiheit wichtiger wäre, als Verhaltensmöglichkeit? Und damit weniger geschähe, was für Euch Menschen schön aussieht? 19

20 Noch Fragen, dann nehmen Sie doch Kontakt auf: PD Dr. Dirk Hesse PD Dr. Dirk Hesse AgriKontakt Bundesallee Braunschweig Institut für Landtechnik im Zeughaus Senckenbergstr Giessen Fon: + 49 (0) 531 / Fax: + 49 (0) 531 / Mob: + 49 (0) 172 / Fon: + 49 (0) 641 / Fax: + 49 (0) 641 / Mob: + 49 (0) 172 / Imehl: Internet: hesse@agrikontakt.de Imehl: Internet: landtechnik@agrar.uni-giessen.de fbr09/landtechnik/ homepage.htm 20

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