Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI)

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1 1 Deutsche Forschungsgemeinschaft Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) Informationen für neue Mitglieder des Ausschusses DFG

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3 Deutsche Forschungsgemeinschaft Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) Informationen für neue Mitglieder des Ausschusses DFG

4 3 Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee Bonn Postanschrift: Bonn Telefon: Telefax: postmaster@dfg.de Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) Leitung Überregionale Lizenzierung Überregionale Literaturversorgung Erschließung und Digitalisierung Elektronische Publikationen/Open Access Informationsmanagement Forschungsdaten Internationale Kooperation/Knowledge Exchange Dr. Anne Lipp Dr. Anne Lipp Dr. Christoph Kümmel Kathrin Kessen Dr. Johannes Fournier Dr. Angela Holzer Dr. Stefan Winkler-Nees Dr. Matthias Katerbow Juli 2014

5 Inhalt Aufgaben und Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI)... 5 Aufgaben...6 Zusammensetzung Amtsperiode 2014/ Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren der DFG... 8 Der Entscheidungsprozess der DFG... 9 Abschließende Prüfung von Antrags- und Begutachtungsverfahren durch Mitglieder des Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) Entscheidungsverfahren Der Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme Überregionale Literaturversorgung Erschließung und Digitalisierung handschriftlicher und gedruckter Überlieferung Elektronische Publikationen Informationsmanagement Aus dem Jahresbericht der DFG Wichtige Dokumente

6 Aufgaben und Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) Aufgaben Der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) ist ein Unterausschuss des Hauptausschusses und berät die DFG bei allen Vorhaben und Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Ihm gehören sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und acht Vertreterinnen und Vertreter von wissenschaftlichen Informationseinrichtungen an. In Wahrnehmung seiner Aufgaben setzt sich der AWBI mit den gegenwärtigen Herausforderungen wissenschaftlicher Informationsinfrastrukturen auseinander, greift neue Entwicklungen auf und benennt die Felder, die mit gezielten Förderinitiativen entwickelt bzw. weiterentwickelt werden sollen. Die förderstrategischen Vorschläge des AWBI sind niedergelegt in dem vom Senat der DFG im Juli 2012 verabschiedeten Positionspapier Die digitale Transformation weiter gestalten Der Beitrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu einer innovativen Informationsinfrastruktur für die Forschung. Das Positionspapier skizziert die Bereiche, für die in den kommenden Jahren ein besonderer Förderbedarf gesehen wird. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, den möglichst offenen Zugang zu wissenschaftlich relevanter Information, zu Forschungsdaten sowie zu Arbeits- und Kommunikationsplattformen zu schaffen. Dabei setzt sich die DFG konsequent für das Paradigma des Open Access ein. Weitere Bereiche, in denen der AWBI beratend mitwirkt, sind die nationalen und internationalen Kooperationen der DFG auf dem Gebiet der Informationsinfrastruktur. Dazu zählt die Allianz- Initiative Digitale Information der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie die Beteiligung der DFG an dem europäischen Expertennetzwerk Knowledge Exchange sowie an Science Europe. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt bei der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS). In der Regel kommt der AWBI zweimal im Jahr zu je einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusammen, um sich mit zur Beratung oder Entscheidung stehenden Themen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern und Förderbereichen der Gruppe LIS zu befassen. Er hat die vier Unterausschüsse Überregionale Literaturversorgung, Erschließung und Digitalisierung, Elektronische Publikationen sowie Informationsmanagement eingesetzt, um ihn bei Beratungen und Entscheidungen zu förderstrategischen Fragen zu unterstützen und in seinem Auftrag aktiv an der Planung, Begutachtung und Erfolgskontrolle von Projekten mitzuwirken. 6

7 Zusammensetzung Amtsperiode 2014/2015 Funktion Mitglied Kontakt Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Wissenschaftliches Mitglied Wissenschaftliches Mitglied Leiterin des Rechenzentrums Wissenschaftliches Mitglied Wissenschaftliches Mitglied / Bibliothek Wissenschaftliches Mitglied Bibliothek Bibliothek Bibliothek Bibliothek Bibliothek Archiv Professor Dr. Norbert Lossau Vizepräsident der Georg-August-Universität Göttingen Wilhelmsplatz Göttingen Dr. Veit Probst Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Universitätsbibliothek Plöck Heidelberg Professor Dr. Olaf Gefeller Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Medizininformatik, Biometrie und Epidemiologie Waldstraße Erlangen Professor Dr. Fotis Jannidis Julius-Maximilians-Universität Würzburg Philosophische Fakultät I Institut für Deutsche Philologie Am Hubland Würzburg Professor Dr. Gudrun Oevel Universität Paderborn Zentrum für Informations- und Medientechnologien (IMT) Warburger Straße Paderborn Professor Dr. Barbara Pfetsch Freie Universität Berlin Institut f Publizistik- und Kommunikationswissenschaft Garystraße Berlin Professor Dr. Klaus Tochtermann Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz Informationszentrum Wirtschaft, Kiel (ZBW) sowie Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institut für Informatik Düsternbrooker Weg Kiel Professor Dr. Peter Westhoff Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für Entwicklungs- und Molekularbiologie der Pflanzen Universitätsstraße Düsseldorf Peter Altekrüger Stiftung Preußischer Kulturbesitz Ibero-Amerikanisches Institut Potsdamer Straße Berlin Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Ludwig-Maximilians-Universität München Universitätsbibliothek Geschwister-Scholl-Platz München Dr. Marianne Dörr Eberhard-Karls-Universität Tübingen Universitätsbibliothek Postfach Tübingen Petra Hätscher Universität Konstanz Universitätsbibliothek Universitätsstraße Konstanz Professor Dr. Ulrich Johannes Schneider Universität Leipzig Universitätsbibliothek Beethovenstraße Leipzig Dr. Marcus Stumpf LWL-Archivamt für Westfalen Jahnstraße Münster Tel.: 0551 / norbert.lossau@zvw.uni-goettingen.de Tel.: / Probst@ub.uni-heidelberg.de Tel.: / olaf.gefeller@rzmail.uni-erlangen.de Tel.: 0931 / fotis.jannidis@uni-wuerzburg Tel.: / gudrun.oevel@uni-paderborn.de Tel.: 0 30 / pfetsch@zedat.fu-berlin.de Tel.: 0431 / k.tochtermann@zbw.eu Tel.: 0211 / west@hhu.de Tel.: 030 / altekrueger@iai.spk-berlin.de Tel.: 089 / klaus-rainer.brintzinger@ub.uni-muenchen.de Tel.: / marianne.doerr@ub.uni-tuebingen.de Tel.: / petra.haetscher@uni-konstanz.de Tel.: 0341 / schneider@ub.uni-leipzig.de Tel.: 0251 / marcus.stumpf@lwl.org 7

8 Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren der DFG Das Verfahren im Überblick Zu jedem Antrag werden mindestens zwei voneinander unabhängig urteilende Gutachter gehört. Auf Basis dieser Gutachten formuliert die Geschäftsstelle einen Entscheidungsvorschlag. Im Anschluss hieran werden alle Unterlagen dem Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme zur Schlussprüfung vorgelegt. Die Ausschussmitglieder tragen die Verantwortung für die Qualität des Begutachtungsverfahrens und für die Vorbereitung der Förderentscheidung durch den Hauptausschuss. Schritt 1: Antragseingang Die Geschäftsstelle prüft den Antrag unter formalen Aspekten und berät den Antragsteller ggf. auch bei der Ergänzung der Antragsunterlagen. Anschließend leitet die Geschäftsstelle die Antragsbegutachtung ein. Schritt 2: Begutachtung Die Begutachtung kann im schriftlichen und/oder im mündlichen Verfahren erfolgen. Schriftliches Verfahren Die Begutachtung erfolgt in der Regel unter Beteiligung fachwissenschaftlicher und informationsfachlicher Gutachterinnen und Gutachter. Mündliches Verfahren Die Begutachtung erfolgt entweder durch die zuständigen Unterausschüsse, in denen auch Mitglieder des "Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme" vertreten sind, oder durch eine eigens eingesetzte Prüfgruppe, in der Regel unter Beteiligung fachwissenschaftlicher und informationsfachlicher Gutachterinnen und Gutachter. Hinweise zu den Kriterien, nach denen der Antrag begutachtet wird, finden Sie im Merkblatt (Hinweise für die Begutachtung). Schritt 3: Entscheidung Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet der Hauptausschuss der DFG auf der Grundlage der gutachterlichen Voten und der abschließenden Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme. Unmittelbar nach der getroffenen Entscheidung erhält der Antragsteller schriftlich Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Monaten zu rechnen. 8

9 Der Entscheidungsprozess der DFG 9

10 Abschließende Prüfung von Antrags- und Begutachtungsverfahren durch Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) Eine der zentralen Aufgaben des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) ist die Qualitätssicherung der Antrags- und Begutachtungsverfahren der Projekte im Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS). Die in diesem Bereich vorgelegten Anträge können im Rahmen von Sitzungen sowie im schriftlichen Verfahren begutachten werden: An Sitzungen, beispielsweise Prüfgruppen zu thematisch verwandten Anträgen oder Sitzungen der vom AWBI eingesetzten Unterausschüsse, muss jeweils mindestens ein Mitglied des AWBI teilnehmen. In der Regel werden zu den Anträgen, deren Begutachtung im schriftlichen Verfahren erfolgt, zwei Gutachterinnen/Gutachter (ein/e fachliche/r und ein/e informationsfachliche/r Expertin/e) gehört und um schriftliche Bewertung des Antrages gebeten. Liegen die Stellungnahmen der Gutachterinnen/Gutachter vor, erstellt die Geschäftsstelle eine Entscheidungsvorlage, die alle antragsrelevanten Daten und die vollständigen Gutachten beinhaltet sowie einen auf Basis der vorliegenden Gutachten formulierten Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidungsvorlage wird zusammen mit den Antragsunterlagen einem Mitglied des AWBI, das die Geschäftsstelle aufgrund dessen Expertise benennt, mit der Bitte um abschließende Prüfung des Vorgangs vorgelegt. Bei Anträgen, die eine starke fachliche Komponente haben bzw. von denen eine starke strukturierende Wirkung für ein bestimmtes Fach zu erwarten ist, wird der Vorgang auch einem Mitglied eines Fachkollegiums zur Prüfung vorgelegt. Die abschließende Prüfung erfolgt immer durch ein Mitglied des AWBI und sollte die nachfolgend benannten Faktoren berücksichtigen: eigene fachliche Zuständigkeit/Beteiligung weiterer Mitglieder von Fachkollegien angemessene Auswahl der Gutachtenden durch die Geschäftsstelle Qualität des Antrags und der eingeholten Gutachten Ausschluss von Interessenkonflikten Priorität der Förderwürdigkeit sowie Angemessenheit des Entscheidungsvorschlags der Geschäftsstelle. Im Allgemeinen ist die Beteiligung eines Mitglieds des AWBI ausreichend. Handelt es sich jedoch um einen Antrag im Entscheidungsverfahren 2, erhalten alle Mitglieder des AWBI die 10

11 Möglichkeit, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Die Geschäftsstelle stellt den AWBI- Mitgliedern hierzu in der Regel wöchentlich die sogenannte AWBI- Liste über das elektronische Portal ELAN zur Verfügung, welche die Entscheidungsvorlagen aller aktuell vorliegenden und entscheidungsreifen Anträge enthält. Somit können sich auch die nicht in das schriftliche Verfahren direkt einbezogenen AWBI-Mitglieder gegebenenfalls mit der Geschäftsstelle und/oder den AWBI-Kolleginnen/Kollegen in Verbindung setzen, um etwaige Fragen zu klären oder kritische Einwände zu kommunizieren. Die AWBI-Liste wird mit einer Verschweigefrist von drei Wochen versandt. Sollte es innerhalb dieser Frist keine Rückmeldungen geben, wertet die Geschäftsstelle dies als Zustimmung des AWBI zu den in der AWBI-Liste enthaltenen Entscheidungsvorschlägen. Legt ein Mitglied des AWBI Einspruch ein, wird der Vorgang in der Regel in der nächsten Sitzung des AWBI mündlich beraten. Wenn der Einspruch sich auf eine Mittelkürzung bezieht, so bedarf es keiner erneuten Beteiligung aller Mitglieder des AWBI, sofern die Mittelkürzung EURO und 40% der Vorschlagssumme nicht übersteigt. Finanziell darüber hinausgehende Änderungsvorschläge sind dann allen Mitgliedern des AWBI erneut vorzulegen. Entscheidungsverfahren Der Hauptausschuss der DFG entscheidet über die Förderanträge in der Allgemeinen Forschungsförderung, in den Förderbereichen Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik sowie im Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme. Dazu stehen dem Hauptausschuss zwei Entscheidungsverfahren zur Verfügung. Die Auswahl des Entscheidungsverfahrens ist abhängig von der Höhe der zur Bewilligung vorgeschlagenen Mittel sowie der strategischen Bedeutung eines Antrages. Entscheidungsverfahren 1 (EV 1): Die Gesamtbewilligungssumme liegt über EURO In dieses Verfahren sind die Mitglieder des Hauptausschusses unmittelbar einbezogen. Das Entscheidungsverfahren 1 erfolgt in der Regel im schriftlichen Verfahren, indem die Entscheidungsvorschläge der Fachkollegien (in der Gruppe LIS übernimmt diese Funktion der AWBI) zu den Förderanträgen - zusammengefasst in Listen - an die Mitglieder des Hauptausschusses übersandt werden. Diese haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen Einspruch einzulegen, der dann zu einer mündlichen Verhandlung im Hauptausschuss führen würde. Der Hauptausschuss hat sich vorbehalten, über kostenintensive Anträge mit einem Fördervolumen von mehr als EURO p/a sowie Anträgen, welche für das Förderhandeln der DFG von grundlegender Bedeutung sind, grundsätzlich in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden. 11

12 Entscheidungsverfahren 2 (EV 2): Die Gesamtbewilligungssumme liegt unter EURO Bei dem Entscheidungsverfahren 2 hat der Hauptausschuss seine Entscheidungsbefugnis auf den Präsidenten der DFG übertragen, der diese wiederum an die Geschäftsstelle der DFG delegiert hat. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden in die Entscheidungsfindung in diesem Verfahren somit nicht eingebunden. Der Entscheidungsvorschlag der Fachkollegien (in der Gruppe LIS der Entscheidungsvorschlag des AWBI) erfährt in der Geschäftsstelle durch die Gruppe Qualitätssicherung und Verfahrensentwicklung eine abschließende Überprüfung hinsichtlich der formalen Rechtmäßigkeit des Entscheidungsvorschlages. Die finanzielle Entscheidung erfolgt somit ausschließlich auf Basis des Entscheidungsvorschlages der Fachkollegien beziehungsweise des AWBI. Das Entscheidungsverfahren 2 (EV 2) kann unter folgenden Voraussetzungen Anwendung finden: wenn ein Bewilligungsbetrag von EURO für die gesamte Laufzeit nicht überschritten wird. Bei Gemeinschaftsanträgen wird die Summe der Bewilligungsbeträge addiert. wenn das Votum des Fachkollegiums/des AWBI in seinem Tenor eindeutig positiv oder negativ ist. wenn bei einem Beschluss des Fachkollegiums/des AWBI über den Entscheidungsvorschlag nach Ziff. 5 der Rahmengeschäftsordnung für die Fachkollegien (DFG-Vordruck 70.02) o der Vorschlag des Fachkollegiums/des AWBI sich im Wesentlichen mit den tragenden Erwägungen mindestens eines der eingeholten Gutachten deckt. o sich das Fachkollegium/der AWBI im Fall der Abweichung von einem der eingeholten Gutachten mit dessen tragenden Erwägungen substantiell auseinandergesetzt hat. o keine Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung berührt werden, die eine Entscheidung im EV 1 notwendig machen. o der Entscheidungsvorschlag nicht von den durch den Hauptausschuss festgesetzten Richtlinien oder von der bisherigen Entscheidungspraxis des Hauptausschusses abweicht. o bei einem Entscheidungsvorschlag nach Ziff. 6 und 7 ROG (Gutachtergruppen) das Votum der Gutachtergruppe keine Argumente substantieller Art enthält, die dem Vorschlag entgegenstehen. o wenn sämtliche Mitglieder des Fachkollegiums/des AWBI die Möglichkeit hatten, an der Formulierung des Entscheidungsvorschlags mitzuwirken (davon ausgenommen bleiben Mitglieder, gegenüber denen im konkreten Fall der Anschein der Befangenheit besteht). Das geschieht im Zuständigkeitsbereich des AWBI über die wöchentlich per ELAN zugestellten AWBI-Listen. o Ablehnungen können generell im EV 2 entschieden werden. Wichtig: Anträge von Mitgliedern des AWBI werden generell im Entscheidungsverfahren 1 entschieden. 12

13 Der Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme Mit dem Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) unterstützt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Aufbau und die Weiterentwicklung einer innovativen Informationsinfrastruktur für die Forschung unter überregionalen Gesichtspunkten. Voraussetzungen der Förderung sind in der Regel die überregionale Bereitstellung und langfristige Verfügbarkeit der Projektergebnisse, die Einhaltung etablierter oder sich entwickelnder (internationaler) Standards sowie die offene Zugänglichkeit der Informationen (Open Access/Open Source). Die Förderangebote sind zusammengefasst in vier Förderschwerpunkten. Überregionale Literaturversorgung Die Förderung im Bereich Überregionale Literaturversorgung verfolgt das Ziel, es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen in Deutschland zu ermöglichen, unabhängig vom Standort ihrer Forschungseinrichtung auf die jeweils relevanten Veröffentlichungen möglichst schnell und umfassend zugreifen zu können. Dazu werden zum einen Projekte zur überregionalen Lizenzierung digitaler Publikationen und Datenbanken gefördert, zum anderen unterstützt die DFG mit der Förderung der Fachinformationsdienste (Nachfolge der Sondersammelgebiete ) ein bundesweites System der direkten Versorgung der Fachcommunities mit Spezialliteratur und weiteren Fachinformationen. Aktuell können im Bereich Überregionale Literaturversorgung Anträge zu folgenden Themenschwerpunkten eingereicht werden: Fachinformationsdienste für die Wissenschaft Erwerbung von Literatur im Rahmen der Sondersammelgebiete (letztmalig im Jahr 2015) Erwerbung von überregionalen digitalen Lizenzen (Allianz-Lizenzen) Förderung herausragender Forschungsbibliotheken (nur Fortsetzungsanträge) Zuständiger Unterausschuss: Überregionale Literaturversorgung 13

14 Erschließung und Digitalisierung handschriftlicher und gedruckter Überlieferung In diesem Bereich fördert die DFG hauptsächlich Projekte, deren Ziel die Erschließung und/oder die Digitalisierung herausragender, unikaler oder für die Forschung überregional bedeutender Bestände und Sammlungen der handschriftlichen und/oder gedruckten Überlieferung ist. Eine spezielle inhaltlich-fachliche Ausrichtung gibt es bei der Auswahl der infrage kommenden Bestände nicht. Neben den Erschließungs- und/oder Digitalisierungsprojekten können auch Vorhaben gefördert werden, die die Vervollständigung und Vernetzung materialbezogener Portale, den Auf- und Ausbau spezifischer Nachweisinstrumente oder die Standarderweiterung im Erschließungsbereich zum Ziel haben. Weitere aktuelle Themenschwerpunkte in diesem Bereich sind: Digitalisierung der in nationalen Verzeichnissen nachgewiesenen Drucke VD 16 (nur noch Abschlussfinanzierungen im Rahmen von Fortsetzungsanträgen) / VD 17 (offenes Programm) / VD 18 (im Rahmen von Ausschreibungen) Laufende Pilotprojekte zur Digitalisierung von archivalischen Quellen, von historischen Zeitungen und von mittelalterlichen Handschriften Retrokonversion archivischer Findmittel Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen (im Rahmen von Ausschreibungen) Zuständiger Unterausschuss: Erschließung und Digitalisierung 14

15 Elektronische Publikationen Dieses Förderprogramm zielt auf die optimale Erstellung, offene Bereitstellung und Verbreitung genuin digitaler Veröffentlichungen wissenschaftlicher Beiträge sowie auf die Sicherung ihrer langfristigen Verfügbarkeit durch wissenschaftliche Bibliotheken und andere Informationseinrichtungen ab. Intendiert sind insbesondere Pilotvorhaben und Projekte mit Modellcharakter, die sich durch technische und / oder organisatorische Innovationen im Bereich elektronischer Publikationen oder durch die Entwicklung, Erprobung und Ausgestaltung innovativer Geschäftsmodelle auszeichnen. Dabei soll insbesondere die Akzeptanz elektronischer Publikationen und des Open-Access-Paradigmas durch intensive Rückkopplung der Vorhaben in die jeweiligen Fächerkulturen hinein erhöht werden. Weitere aktuelle Themenschwerpunkte, zu denen in diesem Bereich Anträge eingereicht werden können, sind: Open Access Publizieren Wissenschaftliche Zeitschriften Zuständiger Unterausschuss: Elektronische Publikationen 15

16 Informationsmanagement Der Bereich Informationsmanagement bietet Fördermöglichkeiten für die Entwicklung und Implementierung neuer Systeme, Organisationsformen und Strukturen für Dienstleistungen zu Bereitstellung und Nachnutzung sowie Recherche und Umgang mit wissenschaftlichen Informationen. Er umfasst ein breites Spektrum von bibliothekarischen Informationsservices und Virtuellen Forschungsumgebungen bis zu Infrastrukturen für Forschungsdaten und Methoden und Werkzeuge des digitalen Informationsmanagements. Der Förderbereich zielt darauf ab, die Wissenschaft dabei zu unterstützen, spezifisch und bedarfsorientiert Anforderungen für zukünftige bzw. weiter zu entwickelnde Informationsdienstleistungen für einen verbesserten Umgang mit digitalen wissenschaftlicher Informationen auszuarbeiten und umzusetzen. Themenschwerpunkte, zu denen in diesem Bereich aktuell Anträge eingereicht werden können, sind: Virtuelle Forschungsumgebungen Werkzeuge und Verfahren des wissenschaftlichen Informationsmanagements Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten Zuständiger Unterausschuss: Informationsmanagement 16

17 Aus dem Jahresbericht der DFG

18 Wichtige Dokumente (alle unter abrufbar) Ausschuss für Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (AWBI) 1. DFG-Positionspapier: Die digitale Transformation weiter gestalten Der Beitrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu einer innovativen Informationsinfrastruktur für die Forschung 2. Protokolle über die regulären Sitzungen des AWBI im Jahr 2013 Merkblätter zu den einzelnen Förderbereichen Förderbereich Überregionale Literaturversorgung 3. Merkblatt Fachinformationsdienste für die Wissenschaft (DFG-Vordruck 12.10) 4. Merkblatt Überregionale Lizenzierung (DFG-Vordruck 12.18) Förderbereich Erschließung und Digitalisierung 5. Merkblatt Erschließung und Digitalisierung (DFG-Vordruck 12.15) 6. Merkblatt Erwerbung geschlossener Sammlungen und Nachlässe (DFG-Vordruck12.16) Förderbereich Elektronische Publikationen 7. Merkblatt Elektronische Publikationen (DFG-Vordruck 12.11) 8. Merkblatt Wissenschaftliche Zeitschriften (DFG-Vordruck 12.17) 9. Merkblatt Open Access Publizieren (DFG-Vordruck 12.20) Förderbereich Informationsmanagement 10. Merkblatt Virtuelle Forschungsumgebungen (DFG-Vordruck 12.12) 11. Merkblatt Werkzeuge und Verfahren des wissenschaftlichen Informationsmanagements (DFG- Vordruck 12.13) 12. Merkblatt Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten (DFG-Vordruck 12.14) Antragstellung 13. Leitfaden für die Antragstellung Projektanträge im Bereich Wissenschaftliche Literaturversorgungsund Informationssysteme (DFG-Vordruck 12.01) 18

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20 DFG

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