Vorstellung RL LIW Dresden-Pillnitz 17. September 2014

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1 Vorstellung RL LIW Dresden-Pillnitz 17. September 2014

2 EPLR Mittelausstattung im Vergleich zur Förderperiode zusätzliche Mittel bspw. Landesmittel, Steuermehreinnahmen ursprünglich wurde von einer Mittelausstattung von 660 Mio. EUR EU- Mittel ausgegangen im Ergebnis der AMK- Verhandlungen wurden 816,9 ELER-Mittel und 62,1 Mio. EUR Umschichtungsmittel aus der 1. Säule erreicht (gesamt 879,0 Mio. EUR EU- Mittel) EPLR Gesamt (einschl. Kofinanzierung) davon ELER (einschl. Kofinanzierung) davon Direktzahlungen (DZ) ,96 EUR ,96 EUR ,00 EUR 2

3 Programm- und Maßnahmeplanung Entwurf EPLR Öffentliche Ausgaben* ) im Vergleich und (in Prozent) *) Definition: öffentliche Ausgaben EU-Mittel + nationale Kofinanzierung nationale Kofinanzierung Landesmittel + Bundesmittel + Kommunale Mittel 3

4 Maßnahmeplanung Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe 202,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben ( : 215 Mio. EUR) geplante Vorhaben: Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten 4

5 Maßnahmeplanung Wissenstransfer und Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) 19,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben (neu) neue Maßnahmen im EPLR Wissenstransfer einschließlich Demonstrationsvorhaben für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen, Pilotprojekte) EU-seitig wird den Maßnahmen große Bedeutung beigemessen Mittel kommen überwiegend der Landwirtschaft zugute 5

6 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft, der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) und des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie - RL LIW/2014) Für Vorhaben, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, finden im Verwaltungsverfahren die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (VwV-SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 225), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2013 (SächsABl S. 223), keine Anwendung. An deren Stelle treten die nachfolgenden Bestimmungen.

7 EPLR Art. 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Vorhaben a) Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung Investitionen in Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten Lagerkapazität für Gülle, Festmist, Jauche, Silosickersaft bei vorhandenen sechs auf mindestens neun Monate Foto: F. Grätz, BLEND3 b) Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau 7 Anschaffung umweltschonender, innovativer Spezialtechnik sowie bauliche Investitionen zur Bereitstellung von Beregnungswasser für die Tröpfchen- und Schlauchberegnung bei Freilandgemüse, Kartoffeln, Heil- und Gewürzpflanzen Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der Innenwirtschaft im Gartenbau Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen, Tröpfchenbewässerungsanlagen in Baumobst- und Hopfenanlagen inkl. baulicher Investitionen für die Bereitstellung von Beregnungswasser Trocknung und Aufbereitung von pflanzlichen Ernteprodukten bei wertschöpfungsintensiven oder arbeitsintensiven Produktionsverfahren oder Spezialkulturen innovative Technik im Weinbau für die Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen ohne die Kellerwirtschaft Foto: F. Grätz, BLEND3

8 EPLR Art. 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Gebietskulisse gesamtes Programmgebiet Begünstigte landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen Förderfähige Kosten Errichtung, Erwerb inkl. Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf oder Mietkauf von neuen Maschinen und Anlagen allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 c) ELER-VO Beträge Höhe der Förderung Obergrenze: max. 3 Mio. EUR (Konzernbetrachtung in Förderperiode) Untergrenze: EUR zuschussfähiges Mindestinvestitionsvolumen Höhe für a): 25 % Regelfördersatz, Erhöhung um 15 % bei Vorhaben der besonders tiergerechten Tierhaltung bei Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen (außer Technik) 8 Höhe für b): 25 % Regelfördersatz, bei Gartenbau und Weinbau: 35 % Regelfördersatz (außer Technik) generell: Erhöhung um 5 % in benachteiligten Gebieten gem. Art. 32 ELER-VO, Erhöhung um 20 % für im Rahmen der EIP unterstützte Vorhaben

9 EPLR Art. 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Vorhaben Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Urprodukten (Erzeugnisse des Anhang I EG-Vertrag) Gebietskulisse gesamtes Programmgebiet Begünstigte landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen Förderfähige Kosten Errichtung, Erwerb inkl. Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf oder Mietkauf von neuen Maschinen und Anlagen allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 c) ELER-VO Beträge und Höhe der Förderung Obergrenze: max. 3 Mio. EUR (Konzernbetrachtung in Förderperiode) Untergrenze: EUR zuschussfähiges Mindestinvestitionsvolumen Höhe: 25 % Regelfördersatz, Erhöhung um 5 % in benachteiligten Gebieten gem. Art. 32 ELER-VO, Erhöhung um 20% für im Rahmen der EIP unterstützte Vorhaben 9

10 EPLR Umsetzung 2015 Aufruf zur Antragsabgabe Verwaltungskontrolle des Antrags auf Fördermittel bis zur Bewilligungsreife durch die Bewilligungsbehörde Antragsabgabe bis zum Danach kann begonnen werden! Prüfung der formellen und materiellen Zuwendungsvoraussetzungen bis zum Auswahlverfahren der Vorhaben am Bewilligung Auszahlungsantrag durch Antragsteller ab Hinweis: Nur noch ein Auszahlungsantrag nach Fertigstellung des Teilvorhabens möglich- keine Teilauszahlungen mehr 10

11 stichtagsbezogen Vorhabenauswahl zum Stichtag 1 Stichtag 2 (7) EPLR Auswahlkriterien Geplanter Ablauf des Auswahlverfahrens Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag) 11

12 EPLR Auswahlkriterien Landwirtschaft Investitionen Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Maßnahme Art der Maßnahme 10 bis 70 positiv bereinigte Eigenkapitalentwicklung in den vergangenen drei Jahren Investitionen in Lagerung Wirtschaftsdünger 9 Monate Investitionen in Spezialtechnik Investitionen in Gartenbau, Weinbau Investitionen in Dauerkulturen, Energiepflanzen Investitionen in Lagerung, Trocknung, Aufbereitung Spezialkulturen Investitionen in Nutztierhaltung Rinder Investitionen in Nutztierhaltung Schafe, Ziegen Investitionen in Nutztierhaltung Schweine Investitionen in Nutztierhaltung Geflügel Investitionen in Nutztierhaltung Sonstige Investitionen in Verarbeitung/Vermarktung Anhang 1 ja nein oder

13 EPLR Auswahlkriterien Landwirtschaft Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Gewinnbeitrag des Vorhabens im Verhältnis zu den zuwendungsfähigen Ausgaben Gewinnbeitrag der Investition im Verhältnis zum Investitionsvolumen x bis 30 ökologischer Landbau 0 oder 10 Vorhaben im Rahmen EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit ja nein ja nein oder 50 Gesamtpunktzahl max. 170 Schwellenwert

14 EPLR Art. 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Bereich: Land-, Forst- u. Ernährungswirtschaft Vorhaben Informationsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen der Ernährungswirtschaft Gebietskulisse gesamtes Programmgebiet Begünstigte Anbieter der Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben: juristische Personen, ausgenommen Gebietskörperschaften Personengesellschaften, natürliche Personen Förderfähige Kosten Sach- und Personalausgaben, Investitionskosten für Demonstrationsprojekte (wenn sie in unmittelbaren Zusammenhang damit stehen) Beträge und Höhe der Förderung Obergrenze: keine Untergrenze: keine Höhe: 80 % (bei besonders herausgehobenem öffentlichen Interesse 100 %) 14

15 EPLR Auswahlkriterien Wissenstransfer Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Vorhaben unterstützt die EU- Querschnittsziele Innovation, Umweltschutz, Klimawandel und Anpassung an seine Auswirkungen Anzahl der Querschnittsziele: 2 bis 10 drei Querschnittsziele oder resultiert aus einem EIP- AGRI-Projekt zwei Querschnittsziele ein Querschnittsziel Inhalt und Methoden bis 36 gut sehr gut ausgezeichnet bis 22 bis 28 bis 36 Umsetzungskonzept 0 bis 24 gut sehr gut ausgezeichnet Preis-Leistungs-Verhältnis *) 0 bis 30 Gesamtpunktzahl 100 Schwellenwert 55 15

16 EPLR Art. 35 Zusammenarbeit Bereich: EIP Vorhaben a) Zusammenarbeit zwischen der modernen Forschung und Technologie und den Interessengruppen (darunter Landwirte, Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, NGO) im Rahmen von operationellen Gruppen (OG) b) Pilotprojekte im Rahmen EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Gebietskulisse gesamtes Programmgebiet Begünstigte a) OG der EIP, zu b) OG oder Einzelakteure, sofern sie Mitglied der OG sind Förderfähige Kosten für a) Personal- und Sachausgaben, Kosten für Vernetzungstätigkeiten, Kosten für Erstellung von Geschäftsplänen, Anpassung und Veränderung von Aktionsplänen für b) Personal- und Sachausgaben für die Betreuung/Umsetzung der Pilotprojekte, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung (für die Umsetzung des Projekts), Ausgaben für Investitionen, Ausgaben für anwendungsorientierte Forschung, sonstige Betriebsausgaben Höhe der Förderung Obergrenze: keine Untergrenze: EUR Zuwendung Höhe: zu a) 80%, 100% bei bes. öffentlichem Interesse, jedoch max. 25% des Projektes, zu b) 80%, 60% für Investitionen 16

17 EPLR Auswahlkriterien EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Pilotprojekte Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Zusammensetzung der OG 0 bis 20 Tätigkeitsbereiche der OG-Mitglieder: 0 bis 10 Die OG umfasst keine Mitglieder aus den Bereichen Landwirtschaft" und Wissenschaft/Forschung" 0 Die OG umfasst mindestens ein Mitglied aus den Bereichen Landwirtschaft" oder Wissenschaft/Forschung" Die OG umfasst zumindest ein Mitglied aus dem Bereich Landwirtschaft und ein weiteres Mitglied aus dem Bereich Wissenschaft/Forschung" Die OG umfasst zumindest ein Mitglied aus dem Bereich Landwirtschaft, ein weiteres Mitglied aus dem Bereich Wissenschaft/Forschung und ein drittes Mitglied aus einem anderen Bereich Anteil der Mitglieder aus Sachsen: 0 bis 10 0 bis 25 % > 25 bis 50 % > 50 %

18 EPLR Auswahlkriterien EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Pilotprojekte Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Themenbereiche der Projekte 1. Beitrag zu den in der SWOT-Analyse festgestellten Bedarfen Adressierte Bedarfe 2. Beitrag zu den Unionsprioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums Adressierte Unionsprioritäten 3. Beitrag zu den Zielen der EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Adressierte Ziele *) verwendete Wertstufen 1. bis 3.: und mehr 0 bis 30 0 bis 10 *) 0 bis 10 *) 0 bis 10 *)

19 EPLR Auswahlkriterien EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Pilotprojekte Auswahlkriterium verwendeter Indikator Punkte Konzeptqualität des Projektes 0 bis Innovationsgehalt des Projektes 0 bis 10 *) 2. Qualität des Arbeitsplans 0 bis 10 *) 3. Darstellung der erwarteten Ergebnisse 0 bis 10 *) 4. Qualität des Verwertungsplans 0 bis 10 *) 5. Wirtschaftlichkeit des Projektes 0 bis 10 *) *) verwendete Wertstufen 1. bis 5.: ausreichend befriedigend gut sehr gut Gesamtpunktzahl max. 100 Schwellenwert 40 19

20 Art. 35 Zusammenarbeit (EIP) Förderverfahren (Entwurf) Interessenten Idee führt zur Bildung einer OG LfULG / SMUL Aufforderung zur Bildung operationeller Gruppen (OG) Hilfestellung durch Vernetzungsstelle Projektskizze (fakultativ) Inhaltliche Prüfung und unverbindliche schriftliche Vorhabenbewertung 20

21 2. Stufe Antragsteller LfULG Förderantrag Aufforderung zum Einreichen von Anträgen Aktionsplan der OG Betrieb der OG Pilotprojekte Fachliche Prüfung Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen Projektauswahl 21 Beginn Bewilligung = Bestätigung Aktionsplan und Anerkennung OG

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