Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken

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1 Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Karin Rettkowski Niederlassungsberaterin

2 Seien Sie bitte vorbereitet! 2015 Szenario 2018 Praxisnachfolge für alle Praxen 904 Brandenburger Vertragsärzte 60 Jahre und älter - davon 455 Hausärzte und 449 Fachärzte Durchschnittliches Abgangsalter: 63 Jahre Benötigte statistische Zahl der Ärzte, die eine Praxisübernahme anstreben: 25 Ärzte/Monat 5,8 Ärzte/Woche allein bei den Hausärzten 2,9 Ärzte/Woche Diese Behauptung ist unrealistisch, da nicht alle 904 Ärzte in den nächsten drei Jahren ihre Tätigkeit beenden werden; verdeutlichen jedoch den hohen Bedarf an neuen Ärzten. 2

3 Anzahl Ärzte Alterszusammensetzung Hausärzte ,7 % 19,1 % 12,0 % 34,5 % 7,8 % ,7 % 10,3 % 17,8 % 34,1 % 7,2 % 23,1 % 18,1 % 21,7 % 31,7 % 30,1 % 22,9 % 18,3 % 23,8 % ,4 % ,0 % >55 <50 <39 87 Jahre Ø 54,9 Jahre (Vorjahr 54,7) 33 Jahre + 37,0 % 2010: : ,4 % 2010: : 471-1,2 % 2010: : 82 Arztzahlen: tatsächliche Personen

4 Anzahl Ärzte Alterszusammensetzung Fachärzte ,7 % 19,1 % 14,9 % 11,0 % 12,1 % 20,1 % 44,5 % 10,7 % ,0 % 6,7 % ,4 % 17,8 % 25,9 % 35,6 % 5,3 % ,3 % 24,1 % 20,6 % 24,8 % 5,2 % >55 <50 <39 82 Jahre Ø 54,2 Jahre (Vorjahr 53,4) 32 Jahre + 32,5 % 2010: : ,9 % 2010: : ,0 % 2010: : 113 Arztzahlen: tatsächliche Personen 4

5 Erfolgreiche Praxisabgabe Offener oder gesperrter Bereich Planungsbereich Offen Versorgungsgrad < 110 % Gesperrt Versorgungsgrad >=110 % Übernahme Übernahme durch Nachbesetzung Neugründung 5

6 Erfolgreiche Praxisabgabe Offener Planungsbereich Praxen in offenen Planungsgebieten, für die ein Nachfolger gesucht wird, können ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren übergeben werden. Eine aktuelle Übersicht der offenen und gesperrten Planungsbereiche in Brandenburg finden Sie auf unserer Homepage unter Gesamtübersicht Zulassungsmöglichkeiten. Ein übernehmender Arzt/Psychotherapeut muss alle formalen und rechtlichen Kriterien erfüllen I Arztregistereintragung I Zulassungsvoraussetzungen Auskünfte zu Fragen der Versorgungssituation/Zulassungsmöglichkeiten: Karin Rettkowski: Tel.: ; Iris Kalsow: Tel.:

7 Erfolgreiche Praxisabgabe Offener Planungsbereich Verzicht Ganze Zulassung Verzicht Ganze Zulassung Weitergabe Ganze Zulassung Verkauf der Praxis halbe Zulassung halbe Zulassung Verkauf der Praxis Beendigung und Eigene Anstellung als mittelfristiger Ausstieg Beendigung und Eigene Anstellung als mittelfristiger Ausstieg Zusätzliches Budget kann generiert werden Zusätzliches Budget kann generiert werden 7

8 Beschäftigungsmöglichkeiten nach Umfang der Anstellung 0,25 AF 0,5 AF 0,75 AF 1,0 AF bis 10 h/wo über 10 bis 20 h/wo über 20 bis 30 h/wo über 30 h/wo AF=Anrechnungsfaktor 8

9 Überversorgter / gesperrter Planungsbereich Ein Planungsbereich gilt als überversorgt, wenn der als bedarfsgerecht definierte Versorgungsgrad einer Fachgruppe einen Wert über 110 Prozent erreicht. Dann gilt ein Zulassungsstopp. Ärzte und Psychotherapeuten können sich dort nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn eine bestehende Zulassung nachbesetzt wird oder ein Jobsharing beziehungsweise eine Anstellung mit Leistungsbeschränkung gewählt wird. 9

10 Erfolgreiche Praxisübergabe gesperrter Bereich gesperrter Planungsbereich Versorgungsgrad >= 110 % Übernahme zwingend Öffentliches Ausschreibungsverfahren vorgegeben Interessierter Arzt bekommt nur durch Nachweis der Praxisübernahme eine rechtskräftige Zulassung privatrechtliche Einigung muss erzielt werden Neugründung ausgeschlossen 10

11 Erfolgreiche Praxisabgabe gesperrter Bereich Über einen Antrag auf Ausschreibung entscheidet der Zulassungsausschuss, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden soll ( 103 Abs. 3a SGB V) Voraussetzungen: dann: Beendigung der Zulassung (Tod, Verzicht, Entzug) Fortführung durch einen Nachfolger Auf Antrag des ausscheidenden Arztes an den Zulassungsausschuss Bekanntmachung in amtlichen Blättern durch KV Ausschreibungsfristen und Sitzungstermine des ZA beachten Liste aller Bewerber ist durch die KV zu erstellen und dem ZA sowie dem Arzt (Erben) zur Verfügung zu stellen ZA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen 11

12 Erfolgreiche Praxisabgabe Auswahlkriterien Auswahlkriterien des Zulassungsausschusses nach 103 Abs. 4 SGB V die Berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit (ab Approbation), eine mind. fünf Jahre dauernde vertragsärztliche Tätigkeit in einem Gebiet, in dem der Landesausschuss nach 100 Abs. 1 das Bestehen von Unterversorgung festgestellt hat, (Beginn: Datum des Inkrafttretens des Gesetztes am ) ob der Bewerber ein Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind des bisherigen Vertragsarztes ist, ob der Bewerber ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis gemeinschaftlich betrieben wurde, (Mindestdauer 3 Jahre, beginnend nach der 1. Lesung des Gesetztes im Dt. Bundestag am ) ob der Bewerber bereit ist, besondere Versorgungsbedürfnisse, die in der Ausschreibung der KV definiert wurden, zu erfüllen; Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung 12

13 Ablauf eines Nachbesetzungsverfahrens bei Ausschreibung Gesamtdauer kann ca. ein ¾ bis ein Jahr in Anspruch nehmen; denken Sie an event. Kündigungsfristen des Bewerbers Zulassungssitzung Übergabe an Zulassungsausschuss Start 4-6 Wochen mind. 6 Wochen Bewerbungsfrist KV Antrag auf Nachbesetzungsverfahren Zulassungsausschuss Ausschreibungsverfahren Erstellen der Bewerberliste 13 KV Nachfolgeentscheidung Zulassungsausschuss

14 Ganzer Verzicht auf die Zulassung kurzfristige Beendigung Ganze Zulassung Verzicht Nachbesetzungsverfahren Ganze Zulassung Weitergabe 14

15 Teilverzicht auf die Zulassung mittelfristige Beendigung Ganze Zulassung Nachbesetzungsverfahren Halbe Zulassung verbleibt bei Ihnen Übergangskooperation i.d.r. Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft Halbe Zulassung wird weitergegeben 15

16 Teilverzicht auf die Zulassung mittelfristige Beendigung Ganze Zulassung Halbe Zulassung verbleibt bei Ihnen Übergangskooperation durch Anstellung Halbe Anstellung wird von Ihnen beantragt 16

17 BSG-Urteil bringt neue Regelung (-B 6 KA 21/15 R -) Anstellung - Nachbesetzung - Beendigung Die Nachbesetzung der Stelle in einem MVZ kann nur dann und insoweit erfolgen, wie der Vertragsarzt tatsächlich als angestellter Arzt im MVZ tätig geworden ist. Damit wird auch verhindert, dass die Entscheidung, die die Zulassungsgremien bei der Nachbesetzung im Falle der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu treffen haben, umgangen werden, indem ein Arzt zwar zunächst erklärt, auf seine Zulassung zu verzichten, um in einem MVZ tätig zu werden, die Tätigkeit dort tatsächlich aber nicht antritt, um dem MVZ sogleich die Nachbesetzung durch einen selbst gewählten Angestellten zu ermöglichen. Die zu fordernde Absicht des (ehemaligen) Vertragsarztes im MVZ tätig zu werden, wird sich grundsätzlich auf eine Tätigkeitsdauer im MVZ von drei Jahren beziehen müssen, wobei die schrittweise Reduzierung des Tätigkeitsumfanges um ¼ Stelle in Abständen von einem Jahr unschädlich ist. Informationstag für Existenzgründer , KVBB 17

18 Erfolgreiche Praxisabgabe Ansprechpartner für Praxisabgeber und Praxisnachfolger I Niederlassungsberatung Karin Rettkowski krettkowski@kvbb.de I Abgabeberatung Iris Kalsow ikalsow@kvbb.de I Betriebswirtschaftliche Beratung Michael Stillfried mstillfried@kvbb.de I Zulassungsausschuss Sabine Nagel snagel@kvbb.de I Abrechnungsberatung Hotline I 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Ihre Fragen!

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