Die Gestaltung von Übergängen Möglichkeiten der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC)

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1 Berufliche Orientierung und Förderung junger unbegleiteter Geflüchteter in der Jugendhilfe Die Gestaltung von Übergängen Möglichkeiten der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC)

2 Ausbildungsvoraussetzungen Berufseignung Ausbildungsreife Sprache Sprache Sprache Ausbildung Seite 2

3 Zugangswege zur Agentur für Arbeit oder Jobcenter (Saarland) Jugendhilfe Schulen/ BBS Flüchtlings- Netzwerker (Kammern) Sprachkurse Ankunftszentrum Ausländerbehörde Ehrenamtliche Dritte (Bleiberechtsnetzwerke, Träger, etc.) U18 Alternative Jugendberufsagentur (JBA) AA / JC EZ Datenaufnahme U 25 Ü 25 Seite 3

4 Fördermaßnahme für Jugendliche vor bzw. während der Ausbildung Abhängig vom Aufenthaltsstatus Einstiegsqualifizierung - EQ Perspektiven für junge Flüchtling PerjuF, PerjuF-H (nur in RLP) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB, Ausbildungsbegleitenden Hilfen - abh, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - BaE, Assistierte Ausbildung - AsA, Berufsausbildungsbeihilfe - BAB Unabhängig vom Aufenthaltsstatus für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen Berufseinstiegsbegleitung BerEb Berufsorientierungsmaßnahmen - BOM Seite 5

5 Aufenthaltsstatus Asylbewerberinnen und bewerber mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens - 55 AsylVfG Jugendliche mit einer Duldung nach 60 ff AuftenhG Jugendliche, die ausreispflichtig sind aber die Ausreise nicht vollziehbar oder in absehbarer Zeit unmöglich ist (nach 25 AuftenhG Absatz 4 und 5 AuftenthG) oder mit einem Abschiebeverbot nach 25 Absatz 3 AufenthG Jugendliche mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen ( 22 und 23 Absatz 1, 2 und 4 AufenthG) Härtefälle, ehemals Geduldete ( 23a AufenthG) Asylberechtigte ( 25 Absatz 1 AufenthG) mit subsidiärem Schutz ( 25 Absatz 2 AufenthG) gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ( 25a AufenthG) Seite 6

6 Förderung Jugendlicher mit Aufenthaltserlaubnis Förderart EQ Aufenthalt ab 3 Monaten Aufenthalt oder ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis PerjuF/PerjuF-H BaE, BvB, abh, AsA, BAB ab 3 Monaten Aufenthalt oder ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ab Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis Seite 7

7 Förderung ausreisepflichtiger Jugendlicher mit Abschiebeverbot Förderart EQ Aufenthalt ab 3 Monaten, eine zeitgleiche abh-förderung ist möglich. PerjuF/PerjuF-H BaE, BvB AsA, abh ab 3 Monaten ab 15 Monaten ab 3 Monaten BAB ab 3 Monaten während einer betrieblicher Ausbildung und bei AsA ausbildungsvorbereitende Phase 1 Seite 8

8 Förderung Jugendlicher mit Duldung Förderart Aufenthalt EQ nach 3 Monaten Aufenthalt, eine zeitgleiche abh-förderung ab 12 Monaten Aufenthalt ist möglich Empfehlung: VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) PerjuF/PerjuF-H: BAB ab 3 Monaten ab 15 Monaten abh ab 12 Monaten AsA Phase 1 ab 15 Monaten BvB Phase 2 ab 6 Jahren ab 12 Monaten BaE ab 5 Jahren Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit oder Eltern seit 3 Jahren im Inland erwerbstätig Seite 9

9 Förderung jugendlicher Asylbewerber/innen mit Aufenthaltsgestattung Förderart EQ PerjuF/PerjuF-H: BvB, abh, BaE, AsA, BAB Aufenthalt ab 3 Monaten ohne zeitgleiche abh-förderung Empfehlung: VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) ab 3 Monaten ab 5 Jahren mit Erwerbstätigkeit oder Eltern seit 3 Jahren im Inland erwerbstätig Bei positiver Bleibeperspektive (Herkunftsländer: Eritrea, Irak, Iran, Syrien, Somalia): BvB, abh, AsA: BAB Aufenthalt ab 3 Monaten Aufenthalt ab 15 Monaten während betrieblicher Ausbildung, BvB und AsA ausbildungsvorbereitende Phase 1 Seite 10

10 Produkteinsatzempfehlung für junge Flüchtlinge zur Sprachförderung und Heranführung an den Ausbildungsmarkt Seite 11

11 Finanzielle Unterstützung EQ Praktikumsvergütung bis zu 231 BAB bei BvB und AsA (Phase 1) je nach Unterbringung Bei Unterbringung (Wohnheim/Internat) und Verpflegung + 96 für TN anderweitige Unterbringung ab 418 im Haushalt der Eltern 231 SGB II Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelbedarf) für Jährige: 327 (ab > 332 ) Seite 12

12 Flüchtlingsnetzwerker Saarland (MWAEV; IHK, HWK, JC und zkt) Grundlage Kooperationsvereinbarung vom bis Inhalt Flyer Bewerberorientierte Vermittlung in Ausbildung Anbahnung und Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und Einstiegsqualifizierungen (EQ) Intensivbegleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrations- und Fluchthintergrund Seite 14

13 Migramentor Saarland (MWAEV, HWK und JC Regionalverband Saarbrücken) Laufzeit bis Inhalt Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche Erstellen von Bewerbungsunterlagen Anbahnung und Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und Einstiegsqualifizierungen (EQ) Fachliche und sozialpädagogische Begleitung während der Ausbildung bis zum Übergang in eine Arbeitsstelle Prävention von Ausbildungsabbrüchen Seite 15

14 Perspektiven für junge Flüchtlinge - PerjuF Ziel frühzeitiger Übergang in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen Motivation für Ausbildung oder Qualifizierung wecken Heranführung an den Ausbildungsmarkt Berufsorientierung Kennenlernen von Rahmenbedingungen und Anforderungen der unterschiedlichen Ausbildungen dazu notwendige Vermittlung und Erweiterung der deutschen Sprache (berufsbezogen) Zielgruppe Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive Asylberechtigte anerkannte Flüchtlinge Jugendliche bis 25 Jahre Umsetzung praktische Erprobung beim Träger betriebliche Phasen, um den Arbeitsalltag unter realistischen Bedingungen kennenzulernen Seite 16

15 Wege in Ausbildung für Flüchtlinge Kooperation von BMBF, ZDH und BA Perjuf-H Ziel Bis zu junge Flüchtlinge in den Bildungszentren des Handwerks soweit zu qualifizieren, dass die Aufnahme einer Ausbildung im Handwerk erfolgen kann. Zielgruppe Asylbewerberinnen und -bewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Jugendliche bis 25 Jahre Erfolgreich absolvierter Integrationskurs und Ausreichendes Sprachniveau (vorzugsweise B1) Umsetzung in aufeinander folgenden Bausteinen PerjuF-Handwerk, 6 Monate BMBF-geförderte Berufsorientierungsmaßnahme (BOF) bis zu 6 Monate Idealerweise Übergang in betriebliche Ausbildung ggf. mit abh oder AsA durch das Bildungszentrum des Handwerks Falls Vermittlung in Ausbildung nicht gelingt: Einstiegsqualifizierung ggf. mit abh Seite 17

16 Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk Seite 18

17 Back up Seite 19

18 Zugangsvoraussetzungen - Ausbildungsförderung für Zugangsvoraussetzungen - Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer Stand: Ausländerinnen und "Gute Bleibeperspektive" - Stand 08/2016 Ausländer mit Aufenthaltsgestattung Asyl Andere HKL Geduldete Ausländer ( 60a AufenthG) Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis Leistung HKL: Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Syrien ( 132 SGB III bis ) ( 59 SGB III) aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen ( 22 und 23 Absatz 1, 2 und 4 AufenthG) / Härtefälle, ehemals Geduldete ( 23a AufenthG) / Asylberechtigte ( 25 Absatz 1 AufenthG) / mit subsidiärem Schutz ( 25 Absatz 2 AufenthG) / gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ( 25a AufenthG) die ausreispflichtig sind aber die Ausreise nicht vollziehbar oder in absehbarer Zeit unmöglich ist (nach 25 AuftenhG Absatz 4 und 5 AuftenthG) / mit einem Abschiebeverbot nach 25 Absatz 3 AufenthG BVB 51 SGB III Aufenthaltsgestattung seit mindestens 3 Monaten Kenntnisse der deutschen Sprache lassen einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten ( 132 Abs. 1 SGB III) mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat rechtmäßiger, gestatteter,oder geduldeter sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Aufenthalt in Deutschland und es besteht kein Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland Beschäftigungsverbot nach 60a Absatz 6 des aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. Aufenthaltsgesetzes ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 15 Monate(Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten BaE 76 SGB III Es gilt 59 SGB III Abs. 3: mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 15 Monate(Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten abh 75 SGB III Aufenthaltsgestattung seit mindestens 3 Monaten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat mindestens 12 Monate (Wartezeit) ununterbrochen sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ in Deutschland rechtmäßig aufgehalten Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Monate (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten BAB 56 SGB III * Aufenthaltsgestattung seit mindestens 15 Monaten Betriebliche Ausbildung oder AsA Phase I: mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und mindestens 15 Monate (Wartezeit) ununterbrochen rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat in Deutschland rechtmäßig aufgehalten sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ BvB: mindestens 6 Jahre ununterbrochener Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland rechtmäßiger, gestatteter,oder geduldeter aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. Aufenthalt in Deutschland (ohne Beschäftigungsverbot) ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Monate (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten AsA 130 SGB III Aufenthaltsgestattung seit mindestens 3 Monaten Phase I: mindestens 15 Monate (Wartezeit) mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat aufgehalten sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Phase II: mindestens 12 Monate (Wartezeit) Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. aufgehalten ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Monate (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten EQ 54a SGB III rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten PerjuF, PerjuF-H rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten * bei betrieblicher Ausbildung nur, wenn nicht mehr im elterlichen Haushalt bzw. einer Aufnahmeeinrichtung wohnhaft Seite 20

19 Erläuterungen zu den Förderarten Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III (z.b. PerjuF/Perjuf-H) Internet Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Flyer Inhalt Heranführung an den Ausbildungsmarkt, Motivation zur Ausbildungsaufnahme, Berufsorientierung, Bewerbungstraining, berufsbezogene Sprachförderung Vorbereitung zur Ausbildungsaufnahme, berufsbezogene Sprachförderung Einstiegsqualifizierung (EQ) Flyer Praktikum beim Arbeitgeber zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit, berufsbezogene Sprachförderung möglich Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Flyer Assistierte Ausbildung (AsA) Flyer Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, sozialpädagogische Begleitung, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufsbezogene Sprachförderunge Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Phase 1 ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ) Phase 2 - ausbildungsbegleitende Phase (Kernstück AsA) Seite 21

20 Erläuterungen zu den Förderarten Instrument Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Flyer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Flyer Inhalt Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen noch nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Förderung von Auszubildenden bei Berufsausbildung, bei Teilnahme an einer BvB oder ausbildungsvorbereitenden Phase einer AsA bzw. bei Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Ausbildungsgeld (Abg) Flyer Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Flyer Ausbildungsgeld ist eine unterhaltssichernde Leistung und wird als besondere Leistung zur Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen nachrangig gegenüber den allgemeinen Leistungen erbracht. Vorausgesetzt es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schüler, mit Schwierigkeiten beim Erreichen des Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in Ausbildung. Berufsorientierungsmaßnahme (BOM) an Schulen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und Vorbereitung auf die Berufs- und Studienwahl. Seite 22

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