Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei Brandenburg (Drucksache 5/6787)

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1 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7155 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2770 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 5/7022 Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei Brandenburg (Drucksache 5/6787) Wortlaut der Kleinen Anfrage 2770 vom vom: In der Antwort auf die Kleine Anfrage Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei Brandenburg (Drucksache 5/6787) wurde tabellarisch die Anzahl der Beamten mit Mehrarbeitsstunden sowie der Beschäftigten mit Überstunden zum Stichtag aufgeführt. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Aufgabenerfüllung in der Allgemeinen Aufbauorganisation bei gleichzeitigem Aufruf einer BAO durch einen flexiblen Personaleinsatz sichergestellt sei. Ich frage die Landesregierung: 1.) Die Antworten (Tabelle zu Antwort 8) lassen den Schluss zu, dass im Falle der Beamten lediglich die Mehrarbeit i. S. 76 LBG ermittelt wurde. Nach der neuesten Fassung der AZVPFJ ( 19) können und werden für die Polizeibeamten sogenannte Jahresarbeitszeitkonten geführt. Entsprechende Dienstvereinbarungen mit dem Polizeihauptpersonalrat sind bekannt. 1.a.) Wie erfolgt die Erfassung der Mehrarbeit in der Praxis unter den Bedingungen eines Jahresarbeitskontos konkret? 1.b.) Wie wird in der elektronischen Arbeitszeiterfassung zwischen Mehrarbeit i. S. v. 76 LBG und den sonstigen Zeitguthaben unterschieden? 1.c.) Welche Angaben sind in der Tabelle über die Anzahl der Beamten mit Mehrarbeitsstunden konkret enthalten? Die Zeitguthaben der Jahresarbeitszeitkonten ( 19 AZVPFJ) incl. Mehrarbeit oder allein die Mehrarbeit? Wie wurden die dort angegebenen Zahlen konkret erhoben? 2.) Die Trennung von sonstigen Zeitguthaben und Mehrarbeit erzeugt unter den Bedingungen eines Jahresarbeitszeitkontos einen hohen Verwaltungsaufwand. Vergütungen für etwaige Mehrarbeit werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Entscheidend für den täglichen Dienst und die Bediensteten ist das gesamte "Zeitguthaben". Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 Wie viele Stunden Mehrarbeit wurden für die Jahre 2009, 2011 und 2012 jeweils durch Geldleistungen an wie viele Bedienstete abgegolten (bei Beamten bitte in Laufbahnen gegliederte Darstellung)? 3.) Gemäß Antwort auf die Kleine Anfrage Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei Brandenburg (Drucksache 5/6787) haben auf Grundlage des elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems lediglich 831 der über Beamten und Beschäftigten der Polizei Brandenburg mehr als 20 Mehrarbeitsstunden und sonstige Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten zum Stichtag aufgewiesen. Ist dies tatsächlich zutreffend? Wurde hier jeweils das gesamte Zeitguthaben (Lebenssaldo) auf den Arbeitszeitkonten der Beamten und Beschäftigten berücksichtigt oder ist lediglich die Mehrarbeit i. S. 76 LBG berücksichtigt worden? 4.) Bei wie vielen Mitarbeitern der Polizei werden die Arbeitszeiten elektronisch erfasst (Stichtag )? Existiert ein einheitliches Arbeitszeiterfassungssystem für die Polizei? Wie wird die Arbeitszeit der übrigen Mitarbeiter der Polizei erfasst? 5.a.) Wie viel positives Zeitguthaben ist auf den Arbeitszeitkonten aller Mitarbeiter (getrennt nach Beamten und Beschäftigten) der Polizei Brandenburg zum Stichtag unter Berücksichtigung des Lebenssaldos und auf Grundlage des elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems angelaufen? 5.b.) Bei wie vielen Stunden handelt es sich dabei um Mehrarbeit i. S. v. 76 LBG? 5.c.) Wie viele Mitarbeiter haben jeweils mehr als 20, mehr als 40, mehr als 80 und mehr als 120 Zeitguthaben (bitte den Anteil der Mehrarbeit jeweils separat ausweisen)? 6.) Wie kann durch einen flexiblen Personaleinsatz bei gleichbleibend anfallenden Arbeitsstunden in der Allgemeinen Aufbauorganisation der Polizei (Mindeststärken) und bei Abfluss von Personal in eine BAO weiterhin ein gleichbleibender Umfang an Arbeitsstunden erreicht werden? 7.) Wie werden die Sollstärken in der Allgemeinen Aufbauorganisation aufrecht erhalten, wenn eine BAO über Jahre personell besetzt wird? 8.) Wie viel Personal und wie viele Arbeitsstunden können bezogen auf einhundert Polizisten und insgesamt durch den flexiblen Personaleinsatz freigesetzt werden? 9.) Um das Personal auf den Dienststellen flexibel nach Einsatzlagen bzw. nach Bedarf einzusetzen, ist zum Zwecke einer Prognose für den zukünftigen Kräftebedarf eine Auswertung des Einsatzgeschehens erforderlich. Auf Grundlage dieser Bedarfsprognose kann die Dienstplanung erfolgen. Wie erfolgt gegenwärtig eine entsprechende Auswertung und Visualisierung der Einsatzlagen bei der Polizei Brandenburg, um eine Planung der operativen Kräfte zu ermöglichen? 10.a.) Hat die Polizei Brandenburg die Möglichkeit, anhand des elektronischen Einsatzleitsystems (ELBOS), des Bearbeitungsprogramms (ComVor) und der elektroni-

3 schen Zeiterfassung eine Auswertung entsprechend Fragestellung 9 vorzunehmen und die Ergebnisse zu visualisieren? 10.b.) Wenn nein, wie werden die Dienststellen in die Lage versetzt, flexibel nach Einsatzlagen zu planen? 10.c.) Wenn nein, welche Kosten würden bei der Einführung eines solchen Auswertungs- und Analysetools entstehen? 11.a.) Wie viele und welche Dienststellen der Polizei arbeiten in starren Schichtmodellen (bitte Darstellung vor und nach Umsetzung der Polizeistrukturreform)? 11.b.) Wie viele und welche Dienststellen der Polizei arbeiten in flexiblen Poolmodellen (bitte Darstellung vor und nach Umsetzung der Polizeistrukturreform)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Antworten (Tabelle zu Antwort 8) lassen den Schluss zu, dass im Falle der Beamten lediglich die Mehrarbeit i. S. 76 LBG ermittelt wurde. Nach der neuesten Fassung der AZVPFJ ( 19) können und werden für die Polizeibeamten sogenannte Jahresarbeitszeitkonten geführt. Entsprechende Dienstvereinbarungen mit dem Polizeihauptpersonalrat sind bekannt. Frage 1a: Wie erfolgt die Erfassung der Mehrarbeit in der Praxis unter den Bedingungen eines Jahresarbeitskontos konkret? Frage 1b Wie wird in der elektronischen Arbeitszeiterfassung zwischen Mehrarbeit i. S. v. 76 LBG und den sonstigen Zeitguthaben unterschieden? Frage 5b: Bei wie vielen Stunden handelt es sich dabei um Mehrarbeit i. S. v. 76 LBG? zu den Fragen 1a, 1b und 5b: Eine gesonderte Erfassung der Mehrarbeit unter den Bedingungen eines Jahresarbeitszeitkontos erfolgt nicht. Jahresarbeitszeitkonten werden ausschließlich von denjenigen Bediensteten genutzt, die am Flexiblen Arbeitszeitmodell (FAM) teilnehmen und deren Arbeitszeit deshalb mittels der Software P & I Plus erfasst wird (Beamtinnen und Beamte des Wachdienstes, der Leitstelle, des Lagedienstes, der Revierpolizei sowie die Diensthundführer). Dieses System der Arbeitszeiterfassung unterscheidet nicht zwischen Mehrarbeit und anderen Zeitguthaben. Frage 1c: Welche Angaben sind in der Tabelle über die Anzahl der Beamten mit Mehrarbeitsstunden konkret enthalten? Die Zeitguthaben der Jahresarbeitszeitkonten ( 19

4 AZVPFJ) incl. Mehrarbeit oder allein die Mehrarbeit? Wie wurden die dort angegebenen Zahlen konkret erhoben? Frage 3: Gemäß Antwort auf die Kleine Anfrage Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei Brandenburg (Drucksache 5/6787) haben auf Grundlage des elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems lediglich 831 der über Beamten und Beschäftigten der Polizei Brandenburg mehr als 20 Mehrarbeitsstunden und sonstige Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten zum Stichtag aufgewiesen. Ist dies tatsächlich zutreffend? Wurde hier jeweils das gesamte Zeitguthaben (Lebenssaldo) auf den Arbeitszeitkonten der Beamten und Beschäftigten berücksichtigt oder ist lediglich die Mehrarbeit i. S. 76 LBG berücksichtigt worden? zu den Fragen 1c und 3: Die Tabelle weist lediglich Mehrarbeit bzw. Überstunden i. S. d. 76 Abs. 2 LBG sowie 8 TV-L derjenigen Bediensteten aus, deren Arbeitszeit gerade nicht elektronisch mittels der Software P & I Plus erfasst wird. Allein auf diesen Personenkreis bezieht sich die dort genannte Anzahl von 831 Bediensteten. Die Zahlen wurden manuell erfasst. Die Beantwortung der Frage 8 zur Kleinen Anfrage Nr wurde wie erbeten - unter Nutzung der bestehenden Recherchemöglichkeiten erhoben. Frage 2: Die Trennung von sonstigen Zeitguthaben und Mehrarbeit erzeugt unter den Bedingungen eines Jahresarbeitszeitkontos einen hohen Verwaltungsaufwand. Vergütungen für etwaige Mehrarbeit werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Entscheidend für den täglichen Dienst und die Bediensteten ist das gesamte "Zeitguthaben". Wie viele Stunden Mehrarbeit wurden für die Jahre 2009, 2011 und 2012 jeweils durch Geldleistungen an wie viele Bedienstete abgegolten (bei Beamten bitte in Laufbahnen gegliederte Darstellung)? zu Frage 2: Auf die Antwort zu Fragen 1 a und 1 b wird verwiesen. Eine vollständige Erhebung der in den Jahren 2009, 2011 und 2012 gewährten Vergütungen für Mehrarbeit oder Überstunden liegt im Polizeipräsidium nicht vor. Eine nachträgliche Erhebung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Frage 4: Bei wie vielen Mitarbeitern der Polizei werden die Arbeitszeiten elektronisch erfasst (Stichtag )? Existiert ein einheitliches Arbeitszeiterfassungssystem für die Polizei? Wie wird die Arbeitszeit der übrigen Mitarbeiter der Polizei erfasst? zu Frage 4: Zum Stichtag wurden die Arbeitszeiten von Bediensteten mittels der Software P & I Plus elektronisch erfasst. Die Arbeitszeit der übrigen Bediensteten wird derzeit noch in Exceldateien oder persönlichen Zeiterfassungsbögen festgehalten.

5 Auch für diese Mitarbeiter soll die Arbeitszeit künftig mit der Software P & I Plus gebucht werden. Eine entsprechende Rahmendienstvereinbarung mit dem Polizei- Hauptpersonalrat wurde vor Kurzem unterzeichnet und bedarf jetzt der Umsetzung vor Ort. Frage 5a: Wie viel positives Zeitguthaben ist auf den Arbeitszeitkonten aller Mitarbeiter (getrennt nach Beamten und Beschäftigten) der Polizei Brandenburg zum Stichtag unter Berücksichtigung des Lebenssaldos und auf Grundlage des elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems angelaufen? zu Frage 5a: Das gesamte aufgelaufene Zeitguthaben aller in der Software P & I PLUS erfassten Bediensteten, es handelt sich dabei ausschließlich um Beamte, betrug zum Stichtag insgesamt ,95 Stunden. Frage 5c: Wie viele Mitarbeiter haben jeweils mehr als 20, mehr als 40, mehr als 80 und mehr als 120 Zeitguthaben (bitte den Anteil der Mehrarbeit jeweils separat ausweisen)? zu Frage 5c: Bei den in der Software P & I PLUS erfassten Mitarbeitern verteilen sich die Zeitguthaben mit Stand wie folgt: mehr als 20 Stunden 943 Mitarbeiter mehr als 40 Stunden 601 Mitarbeiter mehr als 80 Stunden 548 Mitarbeiter mehr als 120 Stunden 181 Mitarbeiter. Hinsichtlich des Anteils der Mehrarbeit wird auf die Antwort zu Fragen 1 a und 1 b verwiesen. Frage 6: Wie kann durch einen flexiblen Personaleinsatz bei gleichbleibend anfallenden Arbeitsstunden in der Allgemeinen Aufbauorganisation der Polizei (Mindeststärken) und bei Abfluss von Personal in eine BAO weiterhin ein gleichbleibender Umfang an Arbeitsstunden erreicht werden? zu Frage 6: Der flexible Personaleinsatz beinhaltet insbesondere zeitweilige interne Personalumsetzungen, temporäre Umstellungen des Schichtsystems im Wachdienst sowie die Anordnung von Mehrarbeit. In Extremsituationen wären sogar Urlaubssperren denkbar. Frage 7: Wie werden die Sollstärken in der Allgemeinen Aufbauorganisation aufrecht erhalten, wenn eine BAO über Jahre personell besetzt wird?

6 zu Frage 7: Mit Entscheidung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform 2020 wurde und wird im Polizeipräsidium die zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden (Kfz-) Kriminalität eingerichtete BAO Grenze fortgeführt. Die personelle Untersetzung dieser BAO konnte insoweit bei der Neuorganisation des Polizeipräsidiums insbesondere bei der Dislozierung zusätzlicher Dienstposten berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen und bestanden seit Einrichtung des Polizeipräsidiums keine auf einen Zeitraum von mehreren Jahren ausgerichteten Besonderen Aufbauorganisationen. Frage 8: Wie viel Personal und wie viele Arbeitsstunden können bezogen auf einhundert Polizisten und insgesamt durch den flexiblen Personaleinsatz freigesetzt werden? zu Frage 8: Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten lässt sich hierzu keine pauschale Aussage treffen. Würde man zum Beispiel für 100 Mitarbeiter zeitweise das Schichtsystem von 8-Stundendienst auf 12-Stundendienst erhöhen, stünden 33 Mitarbeiter für andere Einsatzaufgaben zur Verfügung. Frage 9: Um das Personal auf den Dienststellen flexibel nach Einsatzlagen bzw. nach Bedarf einzusetzen, ist zum Zwecke einer Prognose für den zukünftigen Kräftebedarf eine Auswertung des Einsatzgeschehens erforderlich. Auf Grundlage dieser Bedarfsprognose kann die Dienstplanung erfolgen. Wie erfolgt gegenwärtig eine entsprechende Auswertung und Visualisierung der Einsatzlagen bei der Polizei Brandenburg, um eine Planung der operativen Kräfte zu ermöglichen? zu Frage 9: Im Polizeipräsidium sind derzeit zwei Fachgruppen eingerichtet, durch die Systeme zur belastungsbezogenen Dienstpostenverteilung im Wach- und Wechseldienst sowie der Kriminalpolizei entwickelt werden. Als Grundlagen sind dabei insbesondere Strukturdaten (Einwohnerzahlen, Fläche des Zuständigkeitsbereichs) sowie Daten zur Einsatz-, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbelastung berücksichtigt. Die Auswertung dieser Kriterien soll die Basis für die weitere belastungsbezogene Verteilung der Dienstposten in den Organisationseinheiten bilden. Im täglichen Dienst werden als Grundlagen der Kräfteplanung regelmäßig die zur Verfügung stehenden Lagebilder (u. a. das Landeswochenlagebild des Polizeipräsidiums) sowie der webbasierte Veranstaltungskalender genutzt, in den alle bekannten Einsatzanlässe eingepflegt werden. Insoweit kann der operative Kräfteansatz jeweils an der konkreten Lage vor Ort ausgerichtet werden. Frage 10a: Hat die Polizei Brandenburg die Möglichkeit, anhand des elektronischen Einsatzleitsystems (ELBOS), des Bearbeitungsprogramms (ComVor) und der elektronischen Zeiterfassung eine Auswertung entsprechend Fragestellung 9 vorzunehmen und die Ergebnisse zu visualisieren?

7 zu Frage 10a: Grundlage für die Berechnung zur belastungsbezogenen Dienstpostenverteilung sind neben der polizeilichen Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik auch Daten aus ELBOS. Die Erhebung von statistischen Fallzahlen im computergestützten Vorgangsbearbeitungssystem widerspricht dagegen der Systemphilosophie. Brandenburg entwickelt ComVor in einer IT-Kooperation gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Gemäß Verfahrensverzeichnis zur Anwendung besteht die Zweckbindung von ComVor in der vollzugspolizeilichen Vorgangsbearbeitung und Tätigkeitsdokumentation. Das Vorhalten von Statistikdaten ist mithin kein Systemzweck. Zeiterfassungsdaten werden derzeit ebenfalls nicht zur Auswertung herangezogen. Frage 10b: Wenn nein, wie werden die Dienststellen in die Lage versetzt, flexibel nach Einsatzlagen zu planen? Frage 10c: Wenn nein, welche Kosten würden bei der Einführung eines solchen Auswertungsund Analysetools entstehen? zu den Fragen 10b und 10c: Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10a wird verwiesen. Frage 11a: Wie viele und welche Dienststellen der Polizei arbeiten in starren Schichtmodellen (bitte Darstellung vor und nach Umsetzung der Polizeistrukturreform)? zu Frage 11a: Seit Umsetzung der Polizeistrukturreform arbeiten folgende Bereiche des Polizeipräsidiums in starren Schichtmodellen: Behördenstab: PD Nord: PD Ost: (Oder) PD Süd: Leitstelle des Einsatz- und Lagezentrums (ELZ) der Außenstelle Frankfurt (Oder) Wachdienst der Autobahnpolizei Wachdienst aller Polizeiinspektionen Wachdienst der Autobahnpolizei Wachdienst der PI Märkisch Oderland und Oder-Spree/Frankfurt Wachdienst der Autobahnpolizei Wachdienst der PI Dahme-Spreewald und Cottbus/Spree-Neiße Wachdienst der PI Flughafen Vor Umsetzung der Polizeistrukturreform arbeiteten - mit Ausnahme der PI Flughafen - alle Bediensteten des Wachdienstes der oben genannten Bereiche, bis auf die Dienstgruppenleiter und Wachdienstführer, im Dienstgruppenmodell.

8 Frage 11b: Wie viele und welche Dienststellen der Polizei arbeiten in flexiblen Poolmodellen (bitte Darstellung vor und nach Umsetzung der Polizeistrukturreform)? zu Frage 11b: Seit Umsetzung der Polizeistrukturreform arbeiten folgende Bereiche des Polizeipräsidiums in flexiblen Poolmodellen: Behördenstab: Leitungsbereich: PD Nord: PD Ost: PD Süd: PD West: Leitstelle und Lagedienst des Einsatz- und Lagezentrums Potsdam Lagedienst des Gemeinsames Zentrum Wachdienst der Wasserschutzpolizei Wachdienst der Wasserschutzpolizei Wachdienst der PI Uckermark und Barnim Wachdienst der Wasserschutzpolizei Wachdienst der PI Oberspreewald Lausitz und Elbe-Elster Wachdienst der Wasserschutzpolizei Wachdienst der Autobahnpolizei Wachdienst aller Polizeiinspektionen Vor Umsetzung der Polizeistrukturreform arbeiteten - mit Ausnahme der Autobahnpolizei der späteren PD West - alle Bediensteten des Wachdienstes der oben genannten Bereiche im Poolmodell.

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