Planungsbüro LAUKHUF. Spezielle artenschutzrechtliche. Planungsbüro LAUKHUF. 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

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1 Planungsbüro LAUKHUF 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße Bayreuth Auftragnehmer Planungsbüro LAUKHUF Kurt-Schumacher-Str. 27, Hannover Tel.: (0511) / Fax: (0511) info@laukhuf-planungsbuero.de Hannover, 15. November 2013

2 An der Aufstellung dieser Unterlage ist beteiligt: - Planungsbüro LAUKHUF, Kurt-Schumacher-Straße 27, Hannover Das Planungsbüro LAUKHUF hat das vorliegende Gutachten im Rahmen der Auftragsbedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt für die TenneT TSO GmbH und für deren Zwecke erstellt. Das Planungsbüro LAUKHUF übernimmt keine Haftung für Anwendungen, die über die im Auftrag beschriebene Aufgabenstellung hinausgehen. Auch gegenüber Dritten, die über dieses Gutachten oder Teile davon Kenntnis erhalten, übernimmt das Planungsbüro LAUKHUF keine Haftung. Insbesondere können Dritte hieraus keine Verpflichtungen des Planungsbüros LAUKHUF ihnen gegenüber ableiten. P l a n u n g s b ü r o L a u k h u f Hannover, 15. November Dipl.-Ing. Heide Laukhuf Planungsbüro LAUKHUF

3 INHALTSÜBERSICHT 1 Anlass und Aufgabenstellung 4 2 Prüfungsinhalt / Rechtliche Grundlagen 5 3 Kurze Beschreibung des Vorhabens Technische Angaben zur Freileitung 6 4 Datengrundlagen 9 5 Methodisches Vorgehen 10 6 Wirkungen des Vorhabens 12 7 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Amphibien Reptilien Fische Säugetiere Insekten (Käfer, Libellen, Schmetterlinge) Weichtiere Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Übersicht über das Vorkommen der betroffenen europäischen Vogelarten Ermittlung des Gefährdungspotenzials (GP) für den Leitungsanflug von Zugund Rastvögeln Zusammenfassende Darlegung 46 8 Konfliktanalyse Amphibien Säugetiere Fledermäuse Brutvögel Zusammenfassende Betrachtung Zugvögel 60 9 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung (inkl. Schutzmaßnahmen) Maßnahmen zum Ausgleich Zusammenfassung Abkürzungen Literatur und Quellen Anhang: Formblätter Artenschutz Amphibien Fledermäuse Avifauna Brutvögel Zugvögel 103 Planungsbüro LAUKHUF 2

4 14 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Europäische Vogelarten 110 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Mastbilder 7 Abbildung 2: Probeflächen zur Erfassung der Fauna 11 Abbildung 3: Übersicht der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz und während des Vogelzuges in Bayern 41 Tabelle 1: Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 14 Tabelle 2: Amphibienarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 16 Tabelle 3: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Amphibien 16 Tabelle 4: Amphibienvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus 17 Tabelle 5: Reptilienarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 18 Tabelle 6: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Reptilien 18 Tabelle 7: Reptilienvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus 19 Tabelle 8: Fischarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 19 Tabelle 9: Fledermausarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 20 Tabelle 10: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Fledermäuse 21 Tabelle 11: Fledermausvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus 21 Tabelle 12: Säugetierarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 23 Tabelle 13: Käferarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 24 Tabelle 14: Libellenarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 24 Tabelle 15: Schmetterlingsarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 25 Tabelle 16: Weichtierarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern 26 Tabelle 17: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Brutvögel 29 Tabelle 18: Brutvogelarten mit Vorkommen in Bayern 30 Tabelle 19: Übersicht zur Kollisions- bzw Stromschlaggefahr der nachgewiesenen oder zu erwartenden Brutvögel mit der 380-kV-Freileitung 39 Tabelle 20: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Zugvögel 42 Tabelle 21: Zug- und Rastvogelarten mit Vorkommen in Bayern 42 Tabelle 22: Kriterien GP nach Bernhausen et al. (2000) 46 Tabelle 23: Amphibien - Zusammenfassung der Konfliktanalyse 50 Tabelle 24: Fledermäuse - Zusammenfassung der Konfliktanalyse 54 Tabelle 25: Brutvögel (Gruppenprüfung) - Zusammenfassung der Konfliktanalyse 59 Tabelle 26: GP unter Berücksichtigung des Vorkommens von kollisionsgefährdeten Zug- und Rastvögeln 60 Planungsbüro LAUKHUF 3

5 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Neben der Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft spielen Artenschutzbelange eine besondere Rolle bei der Zulassung umweltrelevanter Vorhaben. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) erfolgt die Untersuchung gemäß 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), in wieweit durch einen Eingriff in Natur und Landschaft ein Kompensationsbedarf entsteht und wie dieser befriedigt werden kann. Zusätzlich zu dieser Betrachtung sind insbesondere die artenschutzrechtlichen Regelungen gemäß 44 BNatSchG bei Planungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) untersucht, ob durch den beantragten Neubau der 380-kV-Freileitung für den ersten Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk UW Altheim und der Staatsstraße 2045 / Mast 25 bei Blumberg / Gemeinde Adlkofen (ca. 7 km) Arten des Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) sowie die europäischen Vogelarten (geschätzt nach der Vogelschutz-RL) im Sinne der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Regelungen und Verbote beeinträchtigt werden können. Besondere Beachtung innerhalb der Prüfungen kommt dabei der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. des Erhaltungszustandes (EHZ) der lokalen Population zu ( 44 Abs. 1 Nr. 2, 2. HS, 45 BNatSchG). Planungsbüro LAUKHUF 4

6 2 PRÜFUNGSINHALT / RECHTLICHE GRUNDLAGEN Für die artenschutzrechtlichen Belange in der Planfeststellung sind die Regelungen im BNatSchG ( 44 und 45) maßgeblich. Gemäß 44 Abs. 1 (BNatSchG) ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtungen gemäß 44 BNatSchG ist insbesondere zu klären, in wieweit Verstöße gegen die oben genannten Verbotstatbestände durch das beantragte Vorhaben zu erwarten sind. Gemäß 44 Abs. 5 liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 und 3 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, findet der 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Folgenden jedoch keine Anwendung in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG, da das BVerwG mit seinem Urteil vom , Az.: 9 A 12/10 zur Ortsumfahrung Freiberg eine Freistellung vom Tötungsverbot mit Art. 12 der FFH-Richtlinie als nicht vereinbar ansieht. Sind Verbotstatbestände im Rahmen des Vorhabens nicht vermeidbar, sind Ausnahmen gemäß 45 BNatSchG zu beantragen. Planungsbüro LAUKHUF 5

7 3 KURZE BESCHREIBUNG DES VORHABENS Die geplante Leitung verläuft im Teilabschnitt 1 von Mast 1 bis 18 weitestgehend innerhalb der Trasse der bestehenden 220-kV-Freileitung Altheim Landesgrenze (St. Peter), Ltg. Nr. B104. Die vorhandene 220-kV-Trasse verläuft vom UW Altheim in südliche Richtung über die Isar und knickt nach ca. 0,5 km in östliche Richtung ab. Auf einer Länge von ca. 2,5 km verläuft die Trasse entlang der Isarleite und quert diese bei Wolfstein. Der Trassenverlauf führt weiter in südliche Richtung. Nach ca. 2,8 km zweigt die geplante Leitung bei Mast 18 vom bestehenden Trassenverlauf in nördliche Richtung ab und schließt an die ebenfalls bestehende 380-kV-Freileitung Isar Ottenhofen, Ltg. Nr. B116 an. Auf Grund des weitestgehend parallelen bzw. innerhalb der bestehenden Trasse geplanten Verlaufs der zu errichtenden Leitung wird zwischen den bestehenden Masten 2 und 7, den Masten 10 und 12, den Masten 13 und 16 sowie zwischen den Masten 19 und 22 und den Masten 124 und 126 der 380-kV-Freileitung Isar Ottenhofen, Ltg. Nr. B116 während der Bauzeit die Errichtung von Provisorien notwendig, zwischen den Masten 12 und 13 wird ein Baueinsatzkabel benötigt. Im Rahmen des ersten Planfeststellungsabschnitts des Projekts werden insgesamt 20 Maste errichtet und 26 Maste demontiert. Dabei entfällt die Errichtung und der Rückbau eines Mastes auf den Ersatz des Winkelabspannmastes Nr. 125 der 380-kV-Freileitung, Ltg. Nr. B116 durch einen Kreuztraversenmast zur Einbindung der neuen Leitung. 12 der 20 zu bauenden Maste werden in der Trasse der bestehenden 220-kV-Freileitung gebaut. 3.1 Technische Angaben zur Freileitung Die wesentlichen Bauelemente einer Hochspannungsfreileitung sind die im Folgenden u. a. beschriebene Gründung, die Stahlgittermasten sowie die Beseilung. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen des Projektes, wie z. B. Leitungsdimensionierung und anzutreffende Baugrundverhältnisse, geht die TenneT TSO GmbH als Vorhabensträgerin davon aus, dass grundsätzlich Plattenfundamente zum Einsatz kommen werden. Wasserhaltungen sind im Leitungsbereich vorgesehen. Für den Neubau der 380-kV-Freileitung ist das Donaumastgestänge als Zweiebenenmast vorgesehen mit einer Höhe von mehr als 50 m (siehe Abbildung 1). Der Mast 125 der 380-kV Leitung Isar Ottenhofen, Ltg. Nr. B116 wird als Doppeltonnenmast mit um 90 gedrehter Kreuztraverse und um 90 gedrehter Hilfstraverse ausgeführt. Entsprechend des Erfordernisses der höheren Spannung ist der Neubau konstruktiv größer dimensioniert als die bisher bestehende Freileitung (Höhe der Masten zw. 28 und 52 m). Planungsbüro LAUKHUF 6

8 Abbildung 1: Mastbilder Die Beseilung der 380-kV-Freileitung erfolgt mit zwei Systemen bestehend aus jeweils 3 Phasen. Sowohl an den linken als auch an den rechten Auslegern der Masten wird jeweils ein System befestigt (siehe Abbildung 1). Die Seilbelegung je Phase wird als 4er-Bündel ausgeführt. Das heißt, es werden je Phase vier Leiterseile über Abstandshalter zu einem Bündel zusammengefasst. Damit wird u. a. eine Minimierung der Geräuschentwicklung erreicht. Zur Montage der Phasen an den Traversen werden Isolatorketten verwendet. Diese können als Hängekette in I - Form, in Y - Form oder in V - Form konzipiert sein und tragen an den Tragmasten die Leiterseile. Abspannketten sind an Abspannmasten in horizontaler Richtung montiert und nehmen die Leiterzugkräfte auf. Je Isolatorkette wird eine Phase befestigt. Durch die Verwendung der V- bzw. der Y-Ketten erfolgt die Aufhängung der Phasen nicht am äußersten Traversenrand und das Ausschwingen der Leiterseile wird im Vergleich zur Hängekette vermindert. Neben den Leiterseilen werden über die Maststütze zwei Blitzschutzseile (Erdseile) mitgeführt. Die Erdseile sollen verhindern, dass Blitzeinschläge in die stromführenden Leiterseile erfolgen. Die Erdseile werden dabei entweder auf einer einteiligen oder aufgeteilten Erdseilstütze befestigt. Der so genannte Schutzbereich dient dem Schutz der Freileitung und stellt eine durch Überspannung einer Leitung dauernd in Anspruch genommene Fläche dar. Für die Errichtung des Vorhabens wird eine Gesamtbauzeit von ca. 12 Monaten angesetzt. Die erforderlichen Arbeiten an einem Mast summieren sich je nach Mastart, Standort und Witterungsbedingungen auf ca. 3 bis 6 Wochen. Zu Beginn der Arbeiten werden für die Lagerung von Materialien, Unterkünfte des Baustellenpersonals und die Vormontage von Bauteilen geeignete Flächen in der Nähe der Baustelle eingerichtet und durch Einzäunungen Planungsbüro LAUKHUF 7

9 gesichert. Für den Bauablauf ist an den Maststandorten der Tragmaste eine Zufahrt und eine Fläche von ca. 70 x 50 m erforderlich. An den Winkelmasten vergrößert sich diese Fläche auf Grund der benötigten Stellflächen für die Kabeltrommeln um etwa das Doppelte. Zum Errichten der neuen Leitung werden an den vorgesehenen Maststandorten als erstes die Fundamentarbeiten durchgeführt. Die Maste werden am Boden in Segmenten vormontiert und anschließend mittels Autokran gestockt. Abschließend werden die Seile verlegt. Überall dort, wo die planfestzustellende Leitung der Bestandsleitung zu nahe kommt, oder diese kreuzt, ist die Errichtung von Provisorien zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung notwendig. Für das Provisorium ist ein Arbeitsraum auf gesonderter Trasse während der Bauzeit erforderlich. Die Maststandorte des Freileitungsprovisoriums werden in dem hierfür zusätzlich vorgesehenen Arbeitsraum einzeln verspannt. Eine Fundamentierung erfolgt nicht. Im Einzelfall, wenn eine Lösung mit Freileitungsprovisorien technisch nicht zu realisieren ist, werden Baueinsatzkabel verlegt. Der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung erfolgt in umgekehrter Reihenfolge und im direkten Zusammenhang mit dem Neubau der Strecke von Altheim über Adlkofen bis Matzenhof. Die konkreten Rückbauzeitpunkte hängen von der Notwendigkeit von Teilen der Bestandsleitung für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung und der Optimierung des Baustellenablaufs ab. Die Fundamente werden bis zu einer für die landwirtschaftliche Nutzung konfliktfreien Tiefe von etwa 1,3 m unter Erdoberkante entfernt. Die nach Demontage der Fundamente entstehenden Gruben werden mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend den vorhandenen Bodenschichten wiederverfüllt. Das eingefüllte Erdreich wird ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird. Das demontierte Material wird ordnungsgemäß entsorgt oder einer Weiterverwendung zugeführt. Provisorische Fahrspuren, neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen, temporäre Verrohrungen, ausgelegte Arbeitsflächen und Leitungsprovisorien werden vom Vorhabenträger nach Abschluss der Arbeiten ohne nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens wieder aufgenommen bzw. entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Planungsbüro LAUKHUF 8

10 4 DATENGRUNDLAGEN Als Grundlage zur Ermittlung der relevanten bzw. betroffenen Arten wurden die nachfolgenden Daten ausgewertet: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz (2013). Für eine weitere Eingrenzung des zu prüfenden Artenspektrums wurden verwendet: Ortsbezogene Nachweise der Artenschutzkartierung des Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz (BayLfU) mit Stand vom , Standarddatenbogen des im Umfeld des Neubaus befindlichen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes Isarleiten bei der Gretlmühle, Brutvogeldaten der Regierung Niederbayern, die im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie erhoben wurden, Online-Abfrage beim BayLfU zu Arten, die für die sap relevant sind für die Topographischen Karten Nr und Weiterhin erfolgten im Jahr 2012 eigene Erhebungen zu den artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen (Säugetiere (Fledermäuse), Vögel, Reptilien, Amphibien) durch das Planungsbüro LAUKHUF. Planungsbüro LAUKHUF 9

11 5 METHODISCHES VORGEHEN Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung stützen sich auf die zuvor genannten gesetzlichen Regelungen und auf die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt herausgegebene Internet-Arbeitshilfe zur sap bei der Vorhabenszulassung (vgl. BayLfU 2013). Dieser zugrunde gelegt ist das BNatSchG vom 29. Juli 2009, das seit 01. März 2010 in Kraft ist. Das methodische Vorgehen gestaltet sich wie folgt: Anhand der vom BayLfU im Jahr 2011 herausgegebenen Liste des zu prüfenden Artenspektrums werden in einem ersten Schritt durch projekt- und ortsspezifisches Abschichten des zu prüfenden Artenspektrums (siehe auch Kapitel 7) solche Arten ausgeschieden, für die eine Betroffenheit durch das Bauvorhaben mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies sind zunächst solche Arten, die aufgrund ihrer Verbreitung (zum Beispiel Alpenvögel) oder Lebensraumansprüche (etwa Urwaldvögel) nicht im Wirkungsbereich des Projekts auftreten können. In einem zweiten Schritt wird für die verbleibenden Arten durch eine Potenzialanalyse und anhand der eigenen Untersuchungsergebnisse die Bestandssituation der jeweiligen Arten im Wirkungsbereich erhoben bzw. abgeschätzt. Die Bestandserfassung der im Untersuchungsraum vorkommenden Arten erfolgte auf mehreren Probeflächen, die zum einen eine für den gesamten Trassenverlauf repräsentative Habitatausstattung aufweisen und zum anderen gleichzeitig die wertvollsten Abschnitte mit den empfindlichsten Arten abdecken (siehe Abbildung 2). Die Probeflächen umfassen demnach Flächen, der im Untersuchungsraum vorzufindenden Lebensraumtypen Wälder, Gewässer mit umgebenden Gehölzstrukturen, Isaraue, Grün- und Ackerland sowie Siedlungs-, Gewerbe und Abbauflächen. Anhand der Reichweite der jeweiligen Vorhabenswirkungen kann ermittelt werden, welche Arten vom Vorhaben tatsächlich betroffen sein können. Arten, für die sich durch die Art des Eingriffs keine Betroffenheit ergibt, werden nicht weiter betrachtet. In der eigentlichen Prüfung wird untersucht, ob für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten gemäß Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG sowie 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind. Wenn unter Berücksichtigung erforderlicher Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG sowie 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG eintreten, erfolgt eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "eine Ausnahme [...] nur zugelassen werden [darf], wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert" ( 45 Abs. 7 BNatSchG). Planungsbüro LAUKHUF 10

12 Abbildung 2: Probeflächen zur Erfassung der Fauna Planungsbüro LAUKHUF 11

13 6 WIRKUNGEN DES VORHABENS Nachfolgend werden die Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens aufgeführt, deren mögliche Auswirkungen auf streng und europäisch geschützte Tier- und Pflanzenarten im Rahmen der vorliegenden sapzu beachten sind. Baubedingte Wirkungen vorübergehende Beunruhigung von Tieren durch den Baubetrieb (Lärmemissionen, Scheuchwirkung) vor allem an den Maststandorten, Töten einzelner Individuen durch den Baustellenverkehr während der Brut- bzw. Wanderungszeiten, Vegetationsbeeinträchtigung durch z. B. Fahrzeugverkehr, Materiallagerung, Erdarbeiten im Bereich der Baustellenflächen und Zuwegungen bauzeitlicher Verlust von Lebensräumen durch Vegetationsbeseitigung; Anlagebedingte Wirkungen: Gefährdung / Beeinträchtigung der Vögel durch Leitungsanflug (insbesondere durch die Anlage von 2 Erdseilen), dauerhafter Verlust von Lebensräumen durch Vegetationsbeseitigung aufgrund Flächenversiegelung bei den Mastfundamenten, Scheuchwirkung für Zugvögel, Gehölzverluste durch die Aufwuchsbeschränkung im Schutzstreifen Betriebsbedingte Wirkungen: Wuchshöhenbeschränkung für Gehölze, Vegetationsrückschnitt im Überspannungsbereich. In Bezug auf die anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des beantragten Neubaus sind Vorbelastungen im Umgebungsbereich der geplanten Trasse vorhanden. Diese sind bei der Betrachtung der vorhabensspezifischen Wirkungen zu berücksichtigen. Unter Vorbelastung werden im Rahmen der vorliegenden sap die bestehende 220-kV-Freileitung Altheim - St. Peter und die ebenfalls bestehende Freileitung Isar- Ottenhofen verstanden. Von diesen gehen dieselben Wirkfaktoren, wenn auch ggf. in unterschiedlicher Wirkintensität, auf die Schutzgüter aus wie von dem beantragten Neubau. Anlagebedingte Wirkungen: Die rückzubauenden 220-kV-Dreibenenmaste sind mit ca. 32 m Höhe niedriger dimensioniert als die Maste der zu errichtenden Freileitung. Der rückzubauende 380-kV-Dreiebenenmast ist ca. 58 m hoch, die Traversen haben eine Breite von ca. 14 m (Gesamtbreite ca. 28 m). Die Erhöhung der Masten und die Veränderung des Mastbildes (vier statt bisher drei elektrische Systeme am Mast 125 der 380-kV-Freileitung Isar Ottenhofen, Ltg. Nr. B116 sowie 2 Erdseile) durch den beantragten Neubau führt im Vergleich zu der vorhandenen Freileitung zu zusätzlichen Auswirkungen auf die Avifauna. Die dauerhafte Vegetationsbeseitigung beschränkt sich auf ca. 9 m² je Maststandort. Planungsbüro LAUKHUF 12

14 Betriebsbedingte Wirkungen: Durch die bestehenden Freileitungen ist derzeit bereits eine Aufwuchsbeschränkung für Gehölze innerhalb des Schutzstreifens gegeben. Da mit der neu geplanten Freileitung der bestehende Schutzstreifen weitestgehend eingehalten wird, sind zusätzliche Wuchshöhenbeschränkungen durch den breiteren Schutzstreifen sowie im Bereich der von der Bestandstrasse abweichenden Abschnitte erforderlich. Planungsbüro LAUKHUF 13

15 7 BESTAND SOWIE DARLEGUNG DER BETROFFENHEIT DER ARTEN Für alle im Untersuchungsraum möglicherweise bzw. nachweislich vorkommenden (und für die Prüfung relevanten) Tier- und Pflanzenartengruppen der FFH-RL Anhang IV bzw. der europäischen Vogelarten erfolgt eine Betrachtung im Hinblick auf das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG anhand der Reichweite der in Kapitel 6 dargestellten projektbedingten Wirkungen. Ziel ist damit eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums zu erreichen. Sofern die vorhabenspezifische Wirkungsempfindlichkeit der Arten so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen vorhabensbedingt nicht verschlechtert, werden diese Artengruppen von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. So erfolgt keine weitere Betrachtung von Arten in der Konfliktanalyse, für die keine Fundpunkte der ASK Bayern im Verbreitungsgebiet bekannt sind (Grundlage: Online-Abfrage beim BayLfU zu sap-relevanten Arten für die Topographischen Karten Nr und 7339 ) oder die nicht im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Isarleiten bei der Gretlmühle aufgeführt sind oder nicht im Rahmen der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie erfasst wurden und der Arten, für die im Rahmen der eigenen faunistischen Erfassungen kein Nachweis erfolgte. Die Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums kann anhand der in Kapitel 13 aufgeführten Tabellen zusammenfassend nachvollzogen werden. 7.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 1: Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Pflanzenart RL B RL D Lilienblättrige Becherglocke (Adenophora liliifolia) 1 1 Kriechender Sellerie (Apium repens) 2 1 Braungrüner Streifenfarn (Asplenium adulterinum) 2 2 Dicke Trespe (Bromus grossus) 1 1 Herzlöffel (Caldesia parnassifolia) 1 1 Europäischer Frauenschuh (Cypripedium calceolus) Böhmischer Fransenenzian (Gentianella bohemica) Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris) 2 2 Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) 1 2 Liegendes Büchsenkraut (Lindernia procumbens) 2 2 Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) 2 2 Froschkraut (Luronium natans) 0 2 Planungsbüro LAUKHUF 14

16 Pflanzenart RL B RL D Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri) 1 1 Finger-Küchenschelle (Pulsatilla patens) 1 1 Sommer-Wendelähre (Spiranthes aestivalis) Bayerisches Federgras (Stipa pulcherrima subsp. bavarica) Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) R * Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 1996); Gefährdungsstatus: 0= Ausgestorben oder verschollen, 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, R= Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion, *= ungefährdet Das Vorhaben findet innerhalb des Verbreitungsareals des Frauenschuhs (Cypripedium calceolus) statt. Ein Vorkommen dieser und weiterer Pflanzenarten des Anhang IV FFH-RL entlang der geplanten Trasse kann aufgrund deren Seltenheit und mangels Nachweisen im Vorhabensbereich jedoch ausgeschlossen werden (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Eine vorhabensbedingte Betroffenheit streng geschützter Pflanzenarten ist nicht gegeben. Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für keine Pflanzenart erfüllt. 7.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie ergeben sich aus 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG sowie 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG folgende Verbote für Eingriffe, die nach 15 BNatSchG zulässig sind: (1) 44 Abs. 1 Nr. 1: Tötung oder Verletzung von Tieren einschließlich ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Bauausführung, auch indirekt durch Lebensraumverlust sowie im Rahmen von Umsiedlungsmaßnahmen. Gefahr von Kollision, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. (2) 44 Abs. 1 Nr. 2: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt kein Verbot vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population führt. (3) 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt kein Verbot vor, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Planungsbüro LAUKHUF 15

17 7.2.1 Amphibien Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 2: Amphibienarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Amphibienart RL B RL D Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) 1 3 Gelbbauchunke (Bombina variegata) 2 2 Kreuzkröte (Bufo calamita) 2 V Wechselkröte (Bufo viridis) 1 3 Laubfrosch (Hyla arborea) 2 3 Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) 2 3 Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) Moorfrosch (Rana arvalis) 1 3 Springfrosch (Rana dalmatina) 3 * Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) D G Alpensalamander (Salamandra atra) * * Kammmolch (Triturus cristatus) 2 V Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Arten der Vorwarnliste, G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D= Daten defizitär, *=ungefährdet. D G Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets von Alpensalamander (Salamandra atra), Geburtshelferkröte (Bombina variegata), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Moorfrosch (Rana arvalis) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben. (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Im Rahmen der eigenen Untersuchungen wurden 2 Gewässer (Probeflächen A1 (südlich von Mast 2), A2 (randlich zwischen Mast 5 und 6 in der Trasse der bestehenden Leitung überspannt)) und ein Kiesabbaugebiet (A 3) zwischen März und Juni 2012 auf ihre Amphibienfauna hin untersucht (siehe Abbildung 2, Tabelle 3). Außerdem wurden Amphibien auf einer Probefläche für die Reptilienfauna (R1), die Trockenstandorte im Isartal umfasst, festgestellt. Tabelle 3: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Amphibien Amphibien Kürzel Charakteristika und Artenbestand Bedeutung A1 Geflutete Sandgrube östlich des Altheimer Stausees Vorkommen von 6 Arten, davon 3 Arten auf der RL Bayern und eine streng geschützte Art (Laubfrosch) Regelmäßiger Artbestand: Laubfrosch, Teichfrosch, Seefrosch, hoch A2 Tümpel mit Ufervegetation aus Gehölzen und krautigen Bereichen Vorkommen von 6 Arten, davon 2 Arten auf der RL Bayern. Regelmäßiger Artbestand: Teichfrosch, Seefrosch, Einzelfunde: Bergmolch, Erdkröte, Teichmolch hoch Planungsbüro LAUKHUF 16

18 Amphibien Kürzel Charakteristika und Artenbestand Bedeutung A3 Sandgrube bei Pöffelkofen Vorkommen von 4 Arten, davon 3 Arten auf der RL Bayern und zwei streng geschützte Art (Laubfrosch, Gelbbauchunke) Einzelfunde: Gelbbauchunke, Laubfrosch, Teichfrosch, Grasfrosch, Teichmolch hoch Folgende Amphibienarten des Anhang IV der FFH-RL konnten im Rahmen der faunistischen Erfassungen im näheren Umfeld des Trassenverlaufs (bis 750 m) nachgewiesen werden: Tabelle 4: Amphibienvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus Artenname Gelbbauchunke (Bombina variegata) Laubfrosch (Hyla arborea) Springfrosch (Rana dalmatina) Quelle: * BayLfU 2003 Fundort im unmittelbaren Umfeld der Trasse Probefläche A3 (siehe UVS- Karte), im Abstand von ca. 250 m zum Arbeitsraum am Mast 16 und im FFH-Gebiet nahe Mast 11 A1, A3, im Abstand von ca. 250 m zum Arbeitsraum am Mast 3 und ca. 300 m zum Arbeitsraum am Mast 16 R1, innerhalb des Schutzstreifens zwischen Mast 1 und 2, im Abstand von ca. 30 m zum Arbeitsraum am Mast 1 und ca. 70 m zum Arbeitsraum am Mast 2 Erhaltungszustand Bayern* ungünstig - schlecht ungünstig - unzureichend günstig An der Kreisstraße LA14 wurde zudem u. a. für die streng geschützte Art Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) ein Amphibienschutzzaun errichtet (Entfernung zum Vorhabensbereich ca. 500m) (vgl. Gschwendtner 2013). Im Trassenverlauf des beantragten Neubaus sind außerdem durch einen kleinräumigen Wechsel verschiedener Biotopstrukturen von Kleingewässern zu Gehölzbereichen und Offenland charakteristische Amphibienlebensräume vorhanden. Demnach muss neben den o.g. Nachweisen auch mit weiteren potenziellen Vorkommen der Arten Kreuzkröte (Bufo calamita) und Wechselkröte (Bufo viridis) sowie Kammmolch (Triturus cristatus) gerechnet werden. Mit dem Beginn des Landlebens starten auch die Wanderungen der Amphibien. Sie kehren dann zur Fortpflanzung immer wieder zu den Laichgewässern zurück. Während dieser Wanderzeiten von den Sommerquartieren (v. a. feucht beeinflusste Grünlandflächen) und den Winterquartieren (u. a. Gehölzstrukturen) zu den Laichgewässern können alle (potenziell) vorkommenden Arten durch das Vorhaben betroffen sein. Als Wanderkorridore fungieren dabei Hecken, Wald- und Wegränder, Raine, Gräben oder auch reich strukturiertes Grünland (vgl. BayLfU 2003). Projektwirkungen im Bereich von Amphibienlebensräumen sind aber auch durch bauzeitliche Flächeninanspruchnahmen möglich. Die Wirkung des dauerhaften Flächenverlusts (ca. 9 m² pro Mast) an den Maststandorten selbst ist für die Arten so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass hinsichtlich der anlagebedingten Wirkungen keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtert. Planungsbüro LAUKHUF 17

19 Fazit Amphibien: Durch die Nähe der Fundstellen und weiteren potenziellen geeigneten Lebensräumen zu den Baustellenflächen, die Wanderungen der Amphibien zwischen ihren Sommer- / Winterquartieren und den Laichgewässern sowie der geplanten bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gehölzbeständen (potenzielle Winterquartiere) kann eine baubedingte Betroffenheit der potenziellen und nachgewiesenen Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG sind somit für die Arten Gelbbauchunke, Laubfrosch, Springfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Kammmolch und Kleiner Wasserfrosch im Rahmen der Konfliktanalyse zu prüfen Reptilien Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 5: Reptilienarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Reptilienart RL B RL D Schlingnatter (Coronella austriaca) 2 3 Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) 1 1 Zauneidechse (Lacerta agilis) V V Östliche Smaragdeidechse (Lacerta viridis) 1 1 Mauereidechse (Podarcis muralis) 1 V Äskulapnatter (Zamenis longissimus) 1 2 Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Arten der Vorwarnliste Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets der Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), der Östlichen Smaragdeidechse (Lacerta viridis), der Mauereidechse (Podarcis muralis) und der Äskulapnatter (Zamenis longissimus) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Im Rahmen der eigenen Untersuchungen wurden ein Trockenstandort im Isartal (Probefläche R1 und ein Kiesabbaugebiet nahe Mast 16 (A 3) auf ihre Reptilienfauna hin untersucht (siehe Abbildung 2, Tabelle 6). Tabelle 6: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Reptilien Reptilien Kürzel Charakteristika und Artenbestand Bedeutung R1 Uferbereich an der Isar bestehend aus Gras- und Krautfluren sowie vereinzelten Gehölzgruppen Funde von Blindschleiche, Zauneidechse und Ringelnatter hoch R2 Sandgrube bei Pöffelkofen Vorkommen der Zauneidechse mittel Planungsbüro LAUKHUF 18

20 Folgende Reptilienarten konnten im Rahmen der faunistischen Erfassungen im näheren Umfeld des Trassenverlaufs (bis ca. 350 m) nachgewiesen werden: Tabelle 7: Reptilienvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus Artenname Zauneidechse (Lacerta agilis) Schlingnatter (Coronella austriaca) Quelle: * BayLfU 2003 Fundort im unmittelbaren Umfeld der Trasse R1, innerhalb des Schutzstreifens zwischen Mast 1 und 2, im Abstand von ca. 30 m zum Arbeitsraum am Mast 1 und ca. 70 m zum Arbeitsraum am Mast 2; mehrere Funde der ASK aus dem Jahr 2009 nahe Mast 2 R1, innerhalb des Schutzstreifens zwischen Mast 1 und 2, im Abstand von ca. 30 m zum Arbeitsraum am Mast 1 und ca. 70 m zum Arbeitsraum am Mast 2; mehrere Funde der ASK aus dem Jahr 2009 nahe Mast 2 Erhaltungszustand Bayern* ungünstig - unzureichend ungünstig - unzureichend Die Schlingnatter (Coronella austriaca) besiedelt ein breites Spektrum wärmebegünstigter, offener bis halboffener, strukturreicher Lebensräume. Entscheidend ist eine hohe Dichte an "Grenzlinienstrukturen", d. h. ein kleinräumiges Mosaik an stark bewachsenen und offenen Stellen sowie Gehölzen bzw. Gehölzrändern, gern auch mit Strukturen wie Totholz, Steinhaufen und Altgrasbeständen. Die Tiere kommen aber ebenfalls im Bereich anthropogener Strukturen wie Straßenböschungen oder (Strom- und Gas-) Leitungstrassen vor. Auch die wärmeliebende Zauneidechse (Lacerta agilis) besiedelt ein breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern (vgl. BayLfU 2003). Entsprechend konnten beide Arten auf Trockenstandorten im Isartal nachgewiesen werden, die durch die geplanten Baumaßnahmen nicht betroffen sind. Eine bauzeitliche oder anlagebedingte Inanspruchnahme geeigneter Reptilienlebensräume erfolgt jedoch nicht. Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für die Reptilienarten nicht erfüllt Fische Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 8: Fischarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Fischart RL B RL D Balons Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni) unbekannt * Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: *= ungefährdet Planungsbüro LAUKHUF 19

21 Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets des Balons Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni) stattfindet, ist dessen vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben. (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für die Fischart nicht erfüllt Säugetiere Fledermäuse Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 9: Fledermausarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Fledermausart RL B RL D Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 2 2 Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) 3 G Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 3 G Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 3 2 Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) 2 V Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) * * Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) 2 2 Großes Mausohr (Myotis myotis) V V Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) * V Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 3 * Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 2 D Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 V Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) D * Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 3 * Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) * * Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) D D Braunes Langohr (Plecotus auritus) * V Graues Langohr (Plecotus austriacus) 3 2 Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) 2 D Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V= Arten der Vorwarnliste, D= Daten defizitär, *= ungefährdet Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets der Arten Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Nordfle- Planungsbüro LAUKHUF 20

22 dermaus (Eptesicus nilssonii), Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) und Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Zur Beurteilung der Fledermausaktivität wurden an zwei Waldstandorten am und am in den Nächten fliegende Fledermäuse mit stationären Batcordern der Firma ecoobs erfasst (Probeflächen F1 und F2 nahe Mast 2 und Mast 12, siehe Abbildung 2, Tabelle 10). Tabelle 10: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Fledermäuse Fledermäuse Kürzel Charakteristika und Artenbestand Bedeutung F1 Mischwaldbestand mit einzelnen Grünlandbereichen nord-östlich des Altheimer Stausees Vorkommen von 9 Arten, davon 7 Arten auf der RL Bayern. Regelmäßiger Artenbestand: Große und Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus Einzelfunde: Breitflügelfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Braunes und Graues Langohr hoch F2 Waldbereich im FFH-Gebiet mit angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen Vorkommen von 7 Arten, davon 6 Arten auf der RL Bayern. Regelmäßiger Artbestand: Breitflügelfledermaus, Große und Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus Einzelfunde: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus hoch Folgende Arten konnten im Rahmen der faunistischen Erfassungen im näheren Umfeld des Trassenverlaufs (bis 750 m) nachgewiesen werden: Tabelle 11: Fledermausvorkommen im Umfeld des beantragten Neubaus Artenname Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Fundort im unmittelbaren Umfeld der Trasse Probefläche F01 (siehe UVS- Karte), im Schutzstreifen bei Mast 2 F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F01, im Schutzstreifen bei Mast 2 F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F02, im Schutzstreifen bei Mast 12 Erhaltungszustand Bayern* günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - unzureichend günstig ungünstig - unzureichend günstig ungünstig - unzureichend günstig Zwergfledermaus (Pipistrellus F01, F02, im Schutzstreifen bei günstig Planungsbüro LAUKHUF 21

23 Artenname pipistrellus) Mast 2 und 12 Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Quelle: * BayLfU 2003 Fundort im unmittelbaren Umfeld der Trasse F01, F02, im Schutzstreifen bei Mast 2 und 12 F01, im Schutzstreifen bei Mast 2 F01, im Schutzstreifen bei Mast 2 Erhaltungszustand Bayern* unbekannt günstig ungünstig - unzureichend Zudem können auch die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), das Große Mausohr (Myotis myotis), die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) potenziell im Vorhabensbereich vertreten sein. Mögliche vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Fledermäusen beschränken sich auf die mögliche Schädigung von Quartierstandorten im Bereich der Maststandorte und der Spannfelder im Zuge der erforderlichen bau- oder anlagenbedingten Beseitigung von Gehölzen. Im Gegensatz zur Vogelwelt liegen für Fledermäuse kaum Angaben auf mögliche Kollisionen mit Hochspannungs-Freileitungen vor. Einzelne Hinweise finden sich beispielsweise bei Dedon et al. (1989, zit. in Johnson et al. 2003). Die Angaben beziehen sich allerdings lediglich auf einen qualitativen Nachweis, ohne dass die Angaben quantifiziert werden. Aufgrund der sehr geringen Hinweise auf Kollisionsopfer sowie der Tatsache, dass sich Fledermäuse sehr gut über Echolotung orientieren können, wird die mögliche Kollisionsrate entlang der geplanten Trasse als sehr gering eingeschätzt. Sie dürfte in einer Größenordnung liegen, bei der eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nicht anzunehmen ist und somit der Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG nicht gegeben ist. In diesem Zusammenhang ist ohnehin die Vorbelastung in Form der bestehenden Freileitung, innerhalb deren Trasse die geplante Leitung nahe den Waldflächen verläuft, zu berücksichtigen. Im Rahmen der Konfliktanalyse sind somit ausschließlich mögliche Beeinträchtigungen durch die erforderliche Beseitigung von Gehölzstrukturen sowie ggf. weitergehende baubedingte Störungen zu betrachten. Da keine Gebäude durch das Vorhaben in Anspruch genommen werden, können neben den o.g., nicht im Gebiet zu erwartenden Arten, für alle ausschließlich Gebäude besiedelnde Arten, die den Vorhabensbereich lediglich zur Nahrungssuche nutzen, relevante negative Projektwirkungen im Vorhinein ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), das Große Mausohr (Myotis myotis) und das Graue Langohr (Plecotus austriacus). Fazit Fledermäuse: Neben der in Teilbereichen gegebenen Eignung des Vorhabensbereichs als potenzieller Lebensraum für Fledermäuse wurden durch eigene Erhebungen mehrere Fledermausarten nachgewiesen. Unter diesen befinden sich baumbewohnende Arten, deren Winter-, Sommer- und Paarungsquartiere durch bauzeitliche und dauerhafte Flächeninanspruchnahmen im Rahmen des Vorhabens betroffen sein können (vgl. Planungsbüro LAUKHUF 2012). Daher wird die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG für die Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große (Myotis brandtii) und Kleine Bartfledermaus Planungsbüro LAUKHUF 22

24 (Myotis mystacinus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) in der Konfliktanalyse geprüft. Sonstige Säugetiere Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 12: Säugetierarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Säugetierart RL B RL D Biber (Castor fiber) * V Feldhamster (Cricetus cricetus) 2 1 Baumschläfer (Dryomys nitedula) R R Wildkatze (Felis silvestris) 1 3 Fischotter (Lutra lutra) 1 3 Luchs (Lynx lynx) 1 2 Haselmaus (Muscardinus avellanarius) * G Birkenmaus (Sicista betulina) G 1 Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, R= Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion, V= Arten der Vorwarnliste, *= ungefährdet Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets von Feldhamster (Cricetus cricetus), Baumschläfer (Dryomys nitedula), Wildkatze (Felis silvestris), Fischotter (Lutra lutra), Luchs (Lynx lynx) und Birkenmaus (Sicista betulina) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Das Vorhaben findet innerhalb des Verbreitungsareals des Bibers (Castor fiber) statt. Auf Grund der anthropogenen Überformungen des Uferrandstreifens der Isar ist dieser im Vorhabensbereich als Lebensraum für die Art eher ungeeignet. Zudem erfolgen in diesem Bereich keine Eingriffe. Die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann für den Biber daher ebenfalls ausgeschlossen werden. Für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) findet sich ein Nachweis in der Artenschutzkartierung für das Waldgebiet Isarleiten (Mast 10 bis 12). Hier kommt es auch zum bauzeitlichen Verlust von Gehölzen, so dass eine Betroffenheit der Art gegeben ist. Daher wird die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG für die Haselmaus in der Konfliktanalyse geprüft. Planungsbüro LAUKHUF 23

25 7.2.5 Insekten (Käfer, Libellen, Schmetterlinge) Käfer Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 13: Käferarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Käferart RL B RL D Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) 1 1 Scharlach-Plattkäfer (Cucujus cinnaberinus) R 1 Breitrand (Dytiscus latissimus) 1 1 Eremit (Osmoderma eremita) 2 2 Alpenbock (Rosalia alpina) 2 2 Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 1998); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, R= Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets der Käferarten des Anhang IV der FFH-RL stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Libellen Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 14: Libellenarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Libellenart RL B RL D Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) G G Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) 2 2 Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) 2 2 Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 1998); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets der Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes), der Östlichen Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons), der Zierlichen Moosjungfer Planungsbüro LAUKHUF 24

26 (Leucorrhinia caudalis), der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und der Sibirischen Winterlibelle (Sympecma paedisca) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Lediglich die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) kann im Umfeld der geplanten Leitung potenziell vorkommen. Sie ist eine Charakterart naturnaher Flüsse und größerer Bäche der Ebene und des Hügellandes, wobei sie hauptsächlich an den Mittel- und Unterläufen vorkommt. Die Fließgewässer, in denen die Art vertreten ist, dürfen nicht zu kühl sein und benötigen sauberes Wasser, kiesig-sandigen Grund, eine eher geringe Fließgeschwindigkeit und Bereiche mit geringer Wassertiefe. Von hoher Bedeutung sind sonnige Uferabschnitte oder zumindest abschnittsweise nur geringe Beschattung durch Uferbäume (vgl. BayLfU 2003). Die Artenschutzkartierung Bayern weist keine Fundpunkte für die Grüne Keiljungfer im Vorhabensbereich auf. Unter Berücksichtigung der Habitatansprüche ist ein Vorkommen der Art im Vorhabensbereich entlang der Isar jedoch möglich. Da potenzielle Habitate durch die geplante 380-kV-Freileitung lediglich überspannt werden und keine weiteren Projektwirkungen für die Art bestehen, kann die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann für die Grüne Keiljungfer ausgeschlossen werden. Schmetterlinge Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 15: Schmetterlingsarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Schmetterlingsart RL B RL D Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero) Moor-Wiesenvögelchen (Coenonympha oedippus) Heckenwollfalter (Eriogaster catax) 1 1 Kleiner Maivogel (Euphydryas maturna) 1 1 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii) 1 1 Gelbringfalter (Lopinga achine) 2 2 Flussampfer-Dukatenfalter (Lycaena dispar) Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion) Schwarzblauer Wiesenknopfbläuling (Maculinea nausithous) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) * V 2 2 Planungsbüro LAUKHUF 25

27 Schmetterlingsart RL B RL D Apollofalter (Parnassius apollo) 2 2 Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne) 2 2 Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) V * Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 0= Ausgestorben oder verschollen, 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Arten der Vorwarnliste, *= ungefährdet Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets von Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero), Moor-Wiesenvögelchen (Coenonympha oedippus), Kleiner Maivogel (Euphydryas maturna), Gelbringfalter (Lopinga achine), Flussampfer-Dukatenfalter (Lycaena dispar), Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle), Apollofalter (Parnassius apollo), Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne), Heckenwollfalter (Eriogaster catax) und Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii) stattfindet, ist deren vorhabensbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Für den Schwarzblauen Wiesenknopfbläuling (Maculinea nausithous), den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und den Nachtkerzenschwärmer(Proserpinus proserpina) findet das Vorhaben innerhalb ihres Verbreitungsgebiets statt. Die Artenschutzkartierung Bayern weist jedoch keine Fundpunkte für die Arten im Bereich der bestehenden 220-kV-Freileitung und der geplanten 380-kV-Freileitung auf. Unter Berücksichtigung der Habitatansprüche befinden sich im Vorhabensbereich zudem keine geeigneten Lebensräume wie z. B. Pfeifengraswiesen, Feuchtwiesen, Glatthaferwiesen und feuchte Hochstaudenfluren. Die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann für den Schwarzblauen Wiesenknopfbläuling, den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Nachtkerzenschwärmer folglich ausgeschlossen werden Weichtiere Gemäß der Liste streng geschützter Arten des BayLfU 2003 ist ein Vorkommen folgender Arten in Bayern möglich: Tabelle 16: Weichtierarten des Anhang IV der FFH-RL mit Vorkommen in Bayern Weichtierart RL B RL D Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) Gebänderte Kahnschnecke (Theodoxus transversalis) Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) 1 1 Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht Planungsbüro LAUKHUF 26

28 Da das Vorhaben außerhalb des Verbreitungsgebiets der Zierlichen Tellerschnecke (Anisus vorticulus) und der Gebänderten Kahnschnecke (Theodoxus transversalis) stattfindet, ist deren vorhabenbedingte Betroffenheit nicht gegeben (vgl. ASK des BayLfU, BayLfU 2003). Demnach sind die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten nicht erfüllt. Lediglich die Gemeine Bachmuschel (Unio crassus) kann im Vorhabensbereich potenziell vorkommen. Sie besiedelt saubere, aber eher nährstoffreichere Bäche und Flüsse mit mäßig strömendem Wasser sowie sandig-kiesigem Substrat und ernährt sich von feinen und feinsten organischen Teilchen, die sie mit Hilfe ihrer Kiemen ausfiltert. Bevorzugt wird eine Gewässergüte um Güteklasse II und geringe Nitratbelastung (vgl. BayLfU 2003). Die Artenschutzkartierung Bayern weist keine Fundpunkte für die Gemeine Bachmuschel im Vorhabensbereich auf. Dennoch ist von einer potenziellen Eignung des betroffenen Isarabschnitts als Lebensraum für die Art auszugehen. Da keine Eingriffe in das Gewässer erfolgen und auch keine anderweitigen Projektwirkungen für die Gemeine Bachmuschel zu erwarten sind, kann die Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. 7.3 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Hinsichtlich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie ergeben sich aus 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG sowie 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG folgende Verbote für Eingriffe, die nach 15 BNatSchG zulässig sind: (1) 44 Abs. 1 Nr. 1: Tötung oder Verletzung von Tieren einschließlich ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Bauausführung, auch indirekt durch Lebensraumverlust sowie im Rahmen von Umsiedlungsmaßnahmen. Gefahr von Kollision, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. (2) 44 Abs. 1 Nr. 2: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt kein Verbot vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population führt. (3) 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt kein Verbot vor, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Die Rechtsprechung geht dann von einer verbotenen Tötung i.s.v. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG aus, wenn sich das Tötungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht. Dies ist nur insofern der Fall, als es erstens um Tiere solcher Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen gerade im Bereich des von den dadurch ausgelösten Risiken betroffen sind, und zweitens diese besonderen Risiken durch die konkrete Aus- Planungsbüro LAUKHUF 27

29 gestaltung des Vorhabens einschließlich der geplanten Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen sich nicht beherrschen lassen (vgl. BayLfU 2013). Dementsprechend wird zwischen allgemeinem Lebensrisiko und systematischer Gefährdung unterschieden. Als allgemeines Lebensrisiko werden vereinzelte Verluste von Arten durch sog. ongoing activities i.s.d. Europäischen Kommission (2007) wie Land- und Forstwirtschaft, Straßenverkehr, aber auch durch Gebäude, Windkraftanlagen, Leitungen, Masten u. a. gezählt. Für diese nicht vorhersehbaren Tötungen soll keine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich sein, da von einer Verwirklichung des Tötungsverbotes nicht auszugehen ist (vgl. auch Europäische Kommission 2007). Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei einer nicht signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos der Verbotstatbestand der Tötung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht greift. Bei den systematischen Gefährdungen gehen die Verluste über das Normalmaß hinaus, sodass von einer Verwirklichung des Tötungsverbotes auszugehen ist. Für diesen Fall wäre eine Ausnahme erforderlich die voraussetzt, dass es durch das Vorhaben zu keinen populationsrelevanten Beeinträchtigungen kommt. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit möglicher Beeinträchtigungen von Vögeln mit den Zielen der Vogelschutzrichtlinie und hinsichtlich einer Ermessensentscheidung im Rahmen einer möglichen Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG werden ggf. Aussagen zur Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen erforderlich. So fordert die Vogelschutzrichtlinie bei einer Ausnahme gemäß Art. 9 eine Einschätzung, ob durch die Ausnahme eine Verschlechterung der derzeitigen Lage der betroffenen Arten eintreten könnte (vgl. Art. 13 VS-RL). Für eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG ist naturschutzfachlich dementsprechend entscheidend, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Die vorliegende Artenschutzprüfung verfolgt somit im Hinblick auf mögliche Schädigungen von Vögeln infolge des Kollisionsrisikos sowohl einen individuenbezogenen (gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) als auch einen populationsbezogenen (gemäß VS-RL) Prüfungsansatz. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der in der Konfliktanalyse verwendete Begriff erheblich als nachteilige Auswirkungen auf die Population verstanden wird. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit mit einer Verschlechterung der derzeitigen Lage einer Population gleichzusetzen Übersicht über das Vorkommen der betroffenen europäischen Vogelarten Brutvögel Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden 5 Probeflächen in verschiedenen Lebensraumtypen auf einem Korridor von etwa m (beiderseits der Trasse je 500 m) entlang bzw. nahe der Leitungstrasse auf Brutvogelvorkommen hin untersucht: zwei Waldstandorte (Probefläche BV1, BV3), ein Gewässer mit umgebenden Gehölzstrukturen (BV2), Grün- und Ackerland in der Isaraue (BV4) und ein Kiesabbaugebiet nahe Mast 16 (BV5). Diese weisen zum einen eine für den gesamten Trassenverlauf repräsentative Habitatausstattung auf und decken zum anderen gleichzeitig die wertvollsten Abschnitte mit den emp- Planungsbüro LAUKHUF 28

30 findlichsten Arten ab (siehe Abbildung 2, Tabelle 17). Die in diesen Probeflächen ermittelten Ergebnisse dienen als Grundlage und Maßstab für die Bewertung des übrigen Untersuchungsraums. Für die Erfassung der einzelnen Tierarten wurden für den Untersuchungsraum repräsentative Biotopkomplexe ausgewählt. Nachfolgend werden die einzelnen Biotopkomplexe hinsichtlich ihrer Bedeutung für die einzelnen Artgruppen beschrieben und eingestuft (Nummerierung der Biotopkomplexe siehe Tabelle 17). Tabelle 17: Charakteristika, Artbestand und Bedeutung der Probeflächen für Brutvögel Brutvögel Kürzel Charakteristika und Artenbestand Bedeutung BV1 Mischwaldbestand mit vereinzelten Grünlandbereichen, zudem Uferbereichsabschnitt der Isar mit krautiger Vegetation und einzelnen Gehölzgruppen. Vorkommen von 44 Arten, davon 20 Arten auf der RL Bayern, 10 streng geschützte Arten (Baumpieper, Grauspecht, Grünspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Waldohreule als Brutvogel, Baumfalke und Schwarzmilan als Nahrungsgast). sehr hoch BV2 Geflutete Sandgrube östlich des Altheimer Stausees. Mit 59 Arten sehr hoher Artenbestand, davon 17 Arten auf der RL Bayern und 6 Arten streng geschützt (Grünspecht, Teichhuhn als Brutvogel, Baumfalke, Baumpieper, Eisvogel und Sperger als Nahrungsgast). hoch BV3 Waldbereich im FFH-Gebiet mit angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen Vorkommen von 44 Arten, davon 7 Arten auf der RL Bayern, 5 streng geschützte Arten (als Bruvogel: Grünspecht, Schwarzspecht, Waldkauz, Nahrungsgäste: Habicht, Mäusebussard) hoch BV4 Offenlandbereich bestehend aus Acker- und Grünlandbereichen, begleitet von Gras und Staudenfluren an Weg- und Straßenrändern, nahezu gehölzfrei Vorkommen von 20 Arten, davon 10 Arten auf der RL Bayern. Als streng geschützte Brutvogelart kommt der Kiebitz vor. mittel BV5 Sandgrube bei Pöffelkofen Vorkommen von 21 Arten, davon 7 Arten auf der RL Bayern und 4 streng geschützte Arten Baumpieper, Flussregenpfeifer, Heidelerche und als Nahrungsgast Turmfalke). gering - mittel Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 79 Brutvogelarten nachgewiesen. Für 21 weitere Arten wurden keine hinreichenden Nachweise für eine Einstufung als Brutvogel erbracht. Vermutlich handelt es sich um nahrungssuchende Gastvogelarten oder der Horststandort liegt außerhalb des Untersuchungsraums. 10 Brutvogelarten wurden auch gleichzeitig als Zugvogelarten aufgenommen. Wie zu erwarten, entfällt das breiteste Artenspektrum auf die Probeflächen BV1 bis BV3. Für BV4 und BV5 stellt sich dieses mit 20 bzw. 21 Arten als relativ gering dar. Unter den nachgewiesenen Arten sind 15 Arten der Europäischen Vogelschutz-Richtlinie: Eisvogel, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Mittelspecht, Neuntöter, Rebhuhn, Ringeltaube, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Silberreiher, Sperber, Wespenbussard, Kormoran, und Rostgans. Diese (außer Neuntöter, Rebhuhn, Ringeltaube, Silberreiher, Wespenbussard, Kormoran und Rostgans) sowie 12 weitere Arten (Baumfalke, Baumpieper, Flussregenläufer, Habicht, Kiebitz, Mäusebussard, Teichhuhn, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule, Flussuferläufer, Knäkente) sind streng geschützte Arten. Als gefährdete Arten nach den Roten Listen Deutschlands und/oder Bayerns sind insgesamt 24 Arten eingestuft. Besonders hervorzuheben sind darunter die sowohl in Bayern als auch in Deutschland stark gefährdeten Arten Gänsesänger und Kiebitz und die in Deutschland Planungsbüro LAUKHUF 29

31 stark gefährdeten Arten Rebhuhn, Krickente, Schellente und Sturmmöwe. Zudem sind die Arten Heidelerche, Flussuferläufer und Knäkente in Bayern vom Aussterben bedroht. Hinzu kommen 22 weitere Arten mit zurückgehenden Beständen, die aktuell aber noch nicht gefährdet sind (Rote Liste-Kategorie V - Vorwarnliste). Für folgende Arten, die in der Liste des zu prüfenden Artenspektrums vom BayLfU aufgeführt sind, erfolgte anhand der bereits genannten Quellen sowie Artnachweisen im Zuge der Geländeerfassung eine Untersuchung, inwiefern mit ihrem Vorkommen im Untersuchungsraum zu rechnen ist. Neben der Angabe zur regionalen und nationalen Gefährdung ist der Tabelle die Prüfrelevanz zu entnehmen (nach Einteilung der Arten in Gilden). In einem der Konfliktanalyse vorangestellten Prüfschritt können diejenigen Arten herausgestellt werden, die gegenüber den vorhabenspezifischen Wirkfaktoren unempfindlich sind und/oder für die relevante Beeinträchtigungen aufgrund der ausreichenden Entfernung zur geplanten Trasse im Vorhinein ausgeschlossen werden können. Tabelle 18: Brutvogelarten mit Vorkommen in Bayern Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Habicht (Accipiter gentilis) 3 * BV3 Gilde NG Sperber (Accipiter nisus) * * BV2 Gilde NG Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) ** Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 2 V potenziell Gilde BR * * BV2 1 V - nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) * * BV2 Gilde BR Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) ** * * BV1, BV2 Raufußkauz (Aegolius funereus) V * - nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Feldlerche (Alauda arvensis) 3 3 BV1 Gilde BB Steinhuhn (Alectoris graeca saxatilis) Stockente (Anas platyrhynchos) ** * * BV2, ZV1, ZV2 Brachpieper (Anthus campestris) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Wiesenpieper (Anthus pratensis) V V potenziell Gilde BB Bergpieper (Anthus spinoletta) * * - Baumpieper (Anthus trivialis) 3 V BV1, BV2, BV5, ZV2 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Gilde BB Planungsbüro LAUKHUF 30

32 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Mauersegler (Apus apus) V * BV2, BV3, BV5 Steinadler (Aquila chrysaetos) Purpurreiher (Ardea purpurea) 1 R - Sumpfohreule (Asio flammeus) Gilde NG nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Waldohreule (Asio otus) V * BV1 Gilde GFB Steinkauz (Athene noctua) Reiherente (Aythya fuligula) ** * * BV2, ZV1, ZV2 Haselhuhn (Bonasa bonasia) V 2 - Rohrdommel (Botaurus stellaris) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Uhu (Bubo bubo) 3 * potenziell Gilde GFB Mäusebussard (Buteo buteo) * * BV3, BV4 Gilde NG Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Bluthänfling (Carduelis cannabina) 3 V BV1, BV5 Gilde GFB Stieglitz (Carduelis carduelis) ** * * Grünfink (Carduelis chloris) ** * * BV1, BV2, BV5 BV1, BV2, BV3 Zitronengirlitz (Carduelis citrinella) V 3 - Birkenzeisig (Carduelis flammea) * * - Karmingimpel (Carpodacus erythrinus) 2 * - nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Flussregenpfeiffer (Charadrius dubius) 3 * BV5, ZV1 Gilde BR Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) ** * * BV1, BV3 Wasseramsel (Cinclus cinclus) * * - nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Rohrweihe (Circus aeruginosus) 3 * potenziell Gilde NG Planungsbüro LAUKHUF 31

33 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Kornweihe (Circus cyaneus) 1 2 potenziell Gilde NG Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) ** Straßentaube (Columba livia f. domestica) ** * * BV1, BV2, BV3 * * BV4 nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Hohltaube (Columba oenas) V * BV4 Gilde NG Ringeltaube (Columba palumbus) ** * * BV1, BV2, BV3, BV4 Kolkrabe (Corvus corax) * * - Rabenkrähe (Corvus corone) ** * * BV1, BV2, BV3, BV4, BV5, ZV1, ZV2 nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) Saatkrähe (Corvus frugilegus) V * potenziell Gilde GFB Dohle (Coleus monedula) V * BV4 Gilde NG Wachtel (Coturnix coturnix) V * BV4 Gilde BB Wachtelkönig (Crex crex) 1 2 potenziell Gilde BB Kuckuck (Cuculus canorus) V V BV1, BV2, BV3 Gilde GFB Mehlschwalbe (Delichon urbicum) V V BV2, BV3 Gilde NG Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos) Buntspecht (Dendrocopos major) ** * * BV1, BV2, BV3 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) Mittelspecht (Dendrocopos medius) V * BV1 Gilde GHB Kleinspecht (Dryobates minor) V V BV1, BV2 Gilde GHB Schwarzspecht (Dryocopus martius) V * BV1, BV3 Gilde GHB Grauammer (Emberiza calandra) 1 3 potenziell Gilde BB Zippammer (Emberiza cia) Goldammer (Emberiza citrinella) V * BV1, BV2, BV3, BV4, BV5 Ortolan (Emberiza hortulana) Rohrammer (Emberiza schoeniclus) ** * * potenziell Rotkehlchen (Erithacus rubecula) ** * * BV1, BV2, BV3 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Gilde BB nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Wanderfalke (Falco peregrinus) 3 * potenziell Gilde NG Baumfalke (Falco subbuteo) V 3 BV1, BV2 Gilde NG Planungsbüro LAUKHUF 32

34 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Turmfalke (Falco tinnunculus) * * BV4, BV5 Gilde NG Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) V 3 BV1 Gilde GHB Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) * * potenziell Gilde GHB Zwergschnäpper (Ficedula parva) 2 * - Blässhuhn (Fulica atra) ** * * Buchfink (Fringilla coelebs) ** * * BV2, ZV1, ZV2 BV1, BV2, BV3 Haubenlerche (Galerida cristata) Bekassine (Gallinago gallinago) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Teichhuhn (Gallinula chloropus) V V BV2, ZV2 Gilde BR Eichelhäher (Garrulus glandarius) ** * * BV1, BV3 Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) V * - Stelzenläufer (Himantopus himantopus) ** * * potenziell nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) Gelbspötter (Hippolais icterina) * * BV1, BV3 Gilde GFB Felsenschwalbe (Hirundo rupestris) 2 R - nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) V V BV1, BV5 Gilde NG Zwergdommel (Ixobrychus minutus) 1 1 potenziell Gilde BR Wendehals (Jynx torquilla) 3 2 potenziell Gilde GHB Alpenschneehuhn (Lagopus muta helvetica) Neuntöter (Lanius collurio) * * 2 R - BV1, BV3, BV5 Raubwürger (Lanius excubitor) Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) 2 * - nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Gilde GHB nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) 3 * potenziell Gilde BB Rohrschwirl (Locustella luscinioides) 3 * - nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Feldschwirl (Locustella naevia) * V BV1 Gilde BB Planungsbüro LAUKHUF 33

35 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Fichtenkreuzschnabel (Loxia curvirostra) ** * * potenziell nein (ubiquitäre Art) Heidelerche (Lullula arborea) 1 V BV1, BV5 Gilde BB Nachtigall (Luscinia megarhynchos) * * BV1, BV3 Gilde BB Blaukehlchen (Luscinia svecica) V V potenziell Gilde BB Gänsesäger (Mergus merganser) 2 2 BV1, BV2, ZV1, ZV2 Bienenfresser (Merops apiaster) 2 * - Gilde BR nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Schwarzmilan (Milvus migrans) 3 * BV1, BV4 Gilde NG Rotmilan (Milvus milvus) 2 * - Steinrötel (Monticola saxatilis) * 1 - Schneesperling (Montifringilla nivalis) R R - Bachstelze (Motacilla alba) ** * * BV2, BV4, BV5, ZV1, ZV2 Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) ** * * ZV1 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) 3 * BV4 Gilde BR Grauschnäpper (Muscicapa striata) ** * * Kolbenente (Netta rufina) 3 * Tannenhäher (Nucifraga caryocatactes) ** BV1, BV2, BV3 BV2, ZV1, ZV2 * * potenziell nein (ubiquitäre Art) Gilde BR nein (ubiquitäre Art) Grosser Brachvogel (Numenius arquata) 1 1 potenziell Gilde BR Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Pirol (Oriolus oriolus) V V BV1, BV2 Gilde GFB Bartmeise (Panurus biarmicus) * * - Tannenmeise (Parus ater) ** * * BV3 Blaumeise (Parus caeruleus) ** * * BV1, BV2, BV3 Haubenmeise (Parus cristatus) ** * * potenziell Kohlmeise (Parus major) ** * * BV1, BV2, BV3 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Planungsbüro LAUKHUF 34

36 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Weidenmeise (Parus montanus) ** * * BV1, BV2 Sumpfmeise (Parus palustris) ** * * BV1, BV3 Haussperling (Passer domesticus) ** * * BV2, BV4 nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Feldsperling (Passer montanus) V V BV2, BV4 Gilde GHB Rebhuhn (Perdix perdix) 3 2 BV4 Gilde BB Wespenbussard (Pernis apivorus) 3 V BV1 Gilde NG Jagdfasan (Phasianus colchicus) ** * * BV3, BV4 Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) ** Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) * * BV2, BV5 3 * BV1 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) * * - Zilpzalp (Phylloscopus collybita) ** * * Waldbaumläufer (Phylloscopus sibilatrix) ** Fitis (Phylloscopus trochilus) ** * * Elster (Pica pica) ** * * BV1, BV2, BV3 * * BV3 BV1, BV2, BV3, BV5 BV2, BV3, BV5 Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Gilde GHB nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Grauspecht (Picus canus) 3 2 BV1 Gilde GHB Grünspecht (Picus viridis) V * Haubentaucher (Podiceps cristatus) * * Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) BV1, BV2, BV3 BV2, ZV1, ZV2 1 * - Gilde GHB Gilde BR nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) 1 1 potenziell Gilde BR Alpenbraunelle (Prunella collaris) R R - Heckenbraunelle (Prunella modularis) ** * * BV1, BV2, BV3, BV5 Alpendohle (Pyrrhocorax graculus) * R - Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) ** * * BV3 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) Planungsbüro LAUKHUF 35

37 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Wasserralle (Rallus aquaticus) 2 V potenziell Gilde BR Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus) ** * * BV1, BV3 nein (ubiquitäre Art) Wintergoldhähnchen (Regulus regulus) * * BV1, BV3 Gilde GFB Beutelmeise (Remiz pendulinus) 3 * potenziell Gilde BR Uferschwalbe (Riparia riparia) V * potenziell Gilde NG Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 2 3 potenziell Gilde BB Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) 3 V potenziell Gilde BB Waldschnepfe (Scolopax rusticola) V V potenziell Gilde BB Girlitz (Serinus serinus) ** * * BV2 Kleiber (Sitta europaea) ** * * BV1, BV2, BV3 Eiderente (Somateria mollissima) ** * * potenziell nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Erlenzeisig (Spinus spinus) * * BV1 Gilde GFB Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Türkentaube (Streptopelia decaocto) ** * * BV4 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) Turteltaube (Streptopelia turtur) V 3 potenziell Gilde GFB Waldkauz (Strix aluco) * * BV3 Gilde GHB Habichtskauz (Strix uralensis) 2 R - Star (Sturnus vulgaris) ** * * Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) ** * * Gartengrasmücke (Sylvia borin) ** * * BV1, BV2, BV3 BV1, BV2, BV3, BV5 BV1, BV2, BV3 nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Dorngrasmücke (Sylvia communis) * * BV1, BV5 Gilde GFB Klappergrasmücke (Sylvia curruca) V * BV1, BV3, BV5 Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) 1 * - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) ** * * BV2, ZV1 Birkhuhn (Tetrao tetrix) Auerhuhn (Tetrao urogallus) Gilde GFB nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (ubiquitäre Art) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Planungsbüro LAUKHUF 36

38 Brutvogelart RL B RL D Nachweis Prüfrelevanz Mauerläufer (Tichodroma muraria) R R - nein (außerhalb des Verbreitungsgebiets) Rotschenkel (Tringa totanus) 1 V potenziell Gilde BR Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) ** * * Amsel (Turdus merula) ** * * Singdrossel (Turdus philomelos) ** * * BV1, BV2, BV3 BV1, BV2, BV3, BV5 BV1, BV2, BV3 nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) nein (ubiquitäre Art) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) ** * * BV1, BV2 nein (ubiquitäre Art) Misteldrossel (Turdus viscivorus) ** * * BV1, BV3, BV5 nein (ubiquitäre Art) Schleiereule (Tyto alba) 2 * potenziell Gilde NG Kiebitz (Vanellus vanellus) 2 2 BV4 Gilde BB Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009); Gefährdungsstatus: 0= Ausgestorben oder verschollen, 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, R= Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion, V= Arten der Vorwarnliste, *= ungefährdet / nicht aufgeführt; ** = als ubiquitäre Brutvogelarten in Bayern vertreten; BV - Probefläche Brutvögel, ZV - Probefläche Zugvögel Gilden: BR: Arten der Binnengewässer und Röhrichte, BB: Bodenbrüter; GFB: Gehölzfreibrüter, GHB: Gehölzhöhlenbrüter, NG: Nahrungsgäste Wie aus Tabelle 18 ersichtlich, können von 124 im Gebiet festgestellten bzw. potenziell vertretenen Arten für 52 ubiquitäre Arten Verbotstatbestände im Vorhinein ausgeschlossen werden, weshalb eine vereinfachte Betrachtung in diesen Fällen ausreicht. Aus nachfolgenden Gründen sind keine relevanten Beeinträchtigungen der entsprechenden Arten zu erwarten: Hinsichtlich des Lebensstättenschutzes im Sinn des 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG kann für diese Arten im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der von einem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Hinsichtlich des sog. Kollisionsrisikos ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) zeigen diese Arten in diesem Zusammenhang entweder keine gefährdungsgeneigten Verhaltensweisen (z. B. hohe Flughöhe) oder es handelt sich um Arten, für die denkbare Risiken durch Vorhaben insgesamt im Bereich der allgemeinen Mortalität im Naturraum liegen (die Art weist eine Überlebensstrategie auf, die es ihr ermöglicht, vorhabenbedingte Individuenverluste mit geringem Risiko abzupuffern, d. h. die Zahl der Opfer liegt im Rahmen der (im Naturraum) gegebenen artspezifischen Mortalität.). Hinsichtlich des Störungsverbotes ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) kann für diese Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Besondere Fallkonstellationen, durch die ausnahmsweise eine größere Anzahl von Individuen oder Brutpaaren der weitverbreiteten und häufigen Art vom Vorhaben betroffen sein kann, liegen nicht vor (vgl. BayLfU 2013). Planungsbüro LAUKHUF 37

39 Folgende (nicht erfasste) Arten können weiterhin auf Grund ihrer Lebensraumansprüche abgeschichtet werden: Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) ist in Bayern nur lokal und sehr zerstreut verbreitet. Der Wiesenpieper ist ein Brutvogel offener bis halboffener, baum- und straucharmer Landschaften in gut strukturierter, deckungsreicher Krautschicht auf meist feuchten Standorten mit einzelnen höheren Strukturen (z. B. Pfähle, Büsche). In Nordbayern sind dies meist landwirtschaftliche Nutzflächen mit hohem Grünlandanteil. Vorkommen in landwirtschaftlich genutzten Flächen benötigen einen hohen Wiesenanteil mit Gräben, feuchten Senken und sumpfigen Stellen; allgemein Wiesen mit hohem Grundwasserstand (vgl. BayLfU 2013). Der Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) ist in Bayern regionaler und lokaler Brutvogel entlang von Flüssen vom Alpenvorland bis nach Nordwestbayern. Die meisten vom Schlagschwirl besiedelten Biotope sind im weitesten Sinn Auwälder oder fortgeschrittene Sukzessionsstadien von Verlandungszonen stehender oder fließender Gewässer. Wichtig erscheint die Kombination von dichter Strauch- und Baumschicht (meist Pappeln, Weiden, Eschen, Erlen) mit üppiger Krautschicht (oft Brennnesseln). Bodenfeuchtigkeit scheint eine wichtige Voraussetzung für die Ansiedlung zu sein. Daneben gibt es auch regelmäßig Beobachtungen in völlig anderen, auch trockenen Biotopen wie Windwurfflächen, Kahlschlägen und Waldrändern oder sogar Streuobstbeständen mit dichter Krautschicht. Ob in solchen Lebensräumen auch Bruten stattfinden, bleibt fraglich (vgl. BayLfU 2013). Das Blaukehlchen (Luscinia svecica) ist in Bayern nur regional verbreitet. Schwerpunkte bilden u. a. Flussniederungen und Talauen der unteren Isar sowie einiger kleineren Flüssen. Deutlich spärlicher ist das südliche Südbayern besiedelt. Für das Blaukehlchen als Bewohner von Feuchtgebieten im weitesten Sinn ist ein Nebeneinander von dicht bewachsenen Stellen (Nistplatz) und offenen Flächen mit zumindest im zeitigen Frühjahr vernässten Bereichen (Nahrungssuche) wichtig. Bei dieser Kombination werden Altwässer, röhrichtbestandene Ufer von Still- und Fließgewässern sowie Moore besiedelt. Hinzu kommen anthropogen entstandene oder veränderte (sekundäre) Lebensräume wie Abbaustellen, künstlich angelegte Teiche und Stauseen, ackerbaulich genutzte Auen mit verschilften Gräben und Rapsfelder (vgl. BayLfU 2013). Die Waldschnepfe (Scolopax rusticola) ist in Bayern regional verbreitet, mit Schwerpunkten in den Alpen und waldreichen Mittelgebirgen. Die Waldschnepfe brütet in nicht zu dichten Laub- und Laubmischwäldern mit gut entwickelter Kraut- und Strauchschicht. Lichtungen und Randzonen sind für die Flugbalz wichtig. Eine gewisse Bodenfeuchtigkeit, die das Sondieren mit dem Schnabel erlaubt, ist Voraussetzung. Erlenbruchwälder sind wohl am attraktivsten. Außer geschlossenen Wäldern werden auch Moore und Moorränder oder waldgesäumte Bachläufe besiedelt (vgl. BayLfU 2013). Das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) ist nur auf wenige lokale Vorkommen in verschiedenen Landesteilen Bayerns beschränkt. Die meisten liegen im voralpinen Hügel- und Moorland, einzelne in Flusstälern Südbayerns, im Maintal und in Weihergebieten Nordbayerns. Das Tüpfelsumpfhuhn brütet in Bayern vor allem in Fischteichgebieten, an künstlichen und natürlichen Seen und Altwässern mit ausgedehnten Seggenzonen oder vergleichbaren feuchten bis nassen Grasgesellschaften und vereinzelt auch in Resten von Niedermooren und an Flüssen (z. B. Alz). Entscheidender abiotischer Faktor ist der Wasserstand. Die Wassertiefe sollte nicht größer als 30 cm sein. Schon geringfügige Änderungen des Wasserstandes führen zu Umzug oder vollständiger Aufgabe des Nistplatzes. Planungsbüro LAUKHUF 38

40 In Bayern ist der Rotschenkel (Tringa totanus) auf wenige lokale Vorkommen beschränkt, nämlich auf zwei regelmäßig besetzte Brutgebiete im Altmühltal sowie im ostbayerischen Donautal zwischen Pfatter und Straubing. Unregelmäßig besetzt ist ein Platz im Regental. Einzelne Bruthinweise wurden an der Donau bei Ingolstadt und im nördlichen Erdinger Moos gefunden. Der Rotschenkel brütet in Bayern regelmäßig nur noch in großen, als Grünland genutzten Tallandschaften. Er ist in seinen Ansprüchen an Bodenfeuchte der sensibelste Wiesenbrüter Bayerns. Kennzeichnend für alle bayerischen Rotschenkel-Brutgebiete sind ein hoher Grundwasserstand, neu angelegte Flachwassermulden mit schütterer Vegetation, die Nähe von wasserführenden Gräben oder Flutmulden, daneben auch seggenreiche Nasswiesen mit vegetationsfreien Stellen. Als vorhabenspezifischer Wirkfaktor für die übrigen artenschutzrechtlich relevanten Brutvogelarten sind neben Gehölzverlusten durch die Aufwuchsbeschränkung im Schutzstreifen vor allem der anlagebedingte Leitungsanflug zu nennen. Wie in Tabelle 19 veranschaulicht, betrifft dies besonders nachtaktive Vogelarten wie z. B. Eulen- und Großvögel (Störche, Reiher, Kraniche, Gänse, Schwäne). Greifvögel und Falkenartige (Hauptbestandteil der Gilde der Nahrungsgäste) sind aufgrund ihres guten räumlichen Sehvermögens und ihrer höheren Wendigkeit im Flug deutlich weniger gefährdet. Ausgenommen hiervon wären (im Falle von Brutvorkommen) die Jungvögel Letzterer, die auf Grund von Unerfahrenheit (mangelnder Habituation) mit der Leitung kollidieren könnten. Auch für Arten des Offenlandes (z. B. Bodenbrüter mit Balz- oder Singflügen) wie Kiebitz und Feldlerche ist das Risiko mit Leiter- oder Erdseilen zu kollidieren relativ hoch. Generall lässt sich zusammenfassen, dass Brutvögel, die ihre Umgebung gut kennen, weniger gefährdet sind, als durchziehende Rastvögel, denen die Örtlichkeit nicht vertraut ist, da bei zahlreichen Brutvögeln von einem Gewöhnungseffekt gegenüber einer Hochspannungsfreileitung auszugehen ist. Das Risiko des Stromschlags ist v. a. bei Mittelspannungsmasten (unter 110 kv) in alter Bauweise relevant. Bei Neubauten wie dem betrachteten Vorhaben ist durch 41 BNatSchG eine Verwendung von für Vögel nicht gefährlichen Masten vorgeschrieben. Bei Hochspannungsleitungen (110 kv und mehr) wird allein aufgrund der technischen Anforderungen eine Bauweise verwendet, die das Stromschlagrisiko stark reduziert, da zwischen geerdetem Mast und Strom führenden Leitungen eine größere Isolierstrecke liegt, so dass Vögel nicht beide Teile gleichzeitig berühren und einen Kurzschluss verursachen können. Lediglich durch geschlossene Kotstrahlen von auf dem Mast sitzenden Großvögeln (z. B. Störchen) kann u. U. noch ein Stromschlag herbeigeführt werden. Tabelle 19: Übersicht zur Kollisions- bzw Stromschlaggefahr der nachgewiesenen oder zu erwartenden Brutvögel mit der 380-kV-Freileitung Empfindlichkeit (Anflug - Gefährdung Anflug von Jungvögeln aufgrund mangelnder Ansitzen Arten Habituation) Hoch Hoch Gering GHB: Waldkauz (Strix aluco), GFB: Waldohreule (Asio otus), Uhu (Bubo bubo), NG: Schleiereule (Tyto alba) Planungsbüro LAUKHUF 39

41 Empfindlichkeit (Anflug - Gefährdung Anflug von Jungvögeln aufgrund mangelnder Ansitzen Arten Habituation) Hoch Hoch Gering BR: Kolbenente (Netta rufina), Wasserralle (Rallus aquaticus), Teichhuhn (Gallinula chloropus), Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), Gänsesäger (Mergus merganser), Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Mittel Mittel Gering BB: Kiebitz (Vanellus vanellus), Feldlerche (Alauda arvensis) Gering Gering-Mittel Gering GHB: Kleinspecht (Dryobates minor), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Schwarzspecht (Dryocopus martius) Gering Gering-Mittel Gering BB: Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix) Gering (Hoch) Gering NG: Dohle (Coleus monedula), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Turmfalke (Falco tinnunculus), Sperber (Accipiter nisus), Wanderfalke (Falco peregrinus), Baumfalke (Falco subbuteo), Kornweihe (Circus cyaneus), Wespenbussard (Pernis apivorus) Mäusebussard (Buteo buteo), Habicht (Accipiter gentilis), Uferschwalbe (Riparia riparia), Pirol (Oriolus oriolus), Mauersegler (Apus apus), Mehlschwalbe (Delichon urbicum), Hohltaube (Columba oenas), Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Gilden: BR: Arten der Binnengewässer und Röhrichte, BB: Bodenbrüter; GFB: Gehölzfreibrüter, GHB: Gehölzhöhlenbrüter, NG: Nahrungsgäste Quellen: vgl /NRPO_Vogelschutz.htm#v213, Zudem besteht eine bauzeitliche Gefährdung der Arten während der Brutzeiten, welche die empfindlichsten Lebensphasen der Tiere darstellen. Hierbei stellen mögliche Gehölzbeseitigungen, Rückschnittsmaßnahmen und der Baustellenbetrieb u. a. in den Bereichen der Mastfundamente die wesentlichen zu betrachtenden Faktoren dar (baubedingte Störungen, baubedingter Lebensraumverlust). In wieweit eine Verbotsverletzung gemäß 44 BNatSchG eintritt, wird im Rahmen der Konfliktanalyse, insbesondere für die (potenziell) empfindlichen Arten und solche, die durch Gehölzbeseitigungen und durch den Baustellenbetrieb beeinträchtigt werden können, untersucht. Dabei erfolgt eine zusammenfassende Prüfung in Gilden (Nahrungsgäste (Greifvögel und Falkenartige), Bodenbrüter, Gehölzfreibrüter, Gehölzhöhlenbrüter und Wasservögel/ Röhrichtbrüter). Zug- und Rastvögel Gebiete mit besonderer Bedeutung während des Vogelzugs (d. h. Zugkorridore oder Gebiete, in denen es zu Zugverdichtungen kommen kann) finden sich nach den "Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen" des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2011 im Untersuchungsraum lediglich entlang der Isar (siehe Abbildung 3). Im Hinblick auf das Zuggeschehen verläuft die Leitungstrasse im Bereich des Isartals quer zu diesem. Planungsbüro LAUKHUF 40

42 Die Aussagen des Berichts zur Bedeutung der Isar während des Vogelzuggeschehens decken sich mit den Ergebnissen der eigenen faunistischen Erfassungen. So wurden auf der Probefläche ZV2 schon deutlich weniger Vogelarten erfasst, als auf der Fläche ZV1 (siehe Tabelle 20). Rastende Zugvögel sind darüber hinaus auch im Umfeld der Gewässerflächen zwischen Mast 5 und 6, wenn auch in geringerer Anzahl, zu erwarten. Abbildung 3: Übersicht der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz und während des Vogelzuges in Bayern Planungsbüro LAUKHUF 41

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