1/5. Rentnerinnen und Rentner mit betrieblicher Altersvorsorge. Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
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- Jacob Kappel
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1 1/ und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Rentnerinnen und Rentner mit betrieblicher Altersvorsorge und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst im öffentlichen Dienst in Deutschland (23 211), in Prozent *bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 im öffentlichen Dienst in Westdeutschland (23 211), in Prozent *bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214
2 2/ und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst im öffentlichen Dienst in Ostdeutschland (23 211), in Prozent *bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Kurzanalyse beziehen deutlich seltener als eine Rente, die auf einer betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft basiert. Eine Leistung nach Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst hingegen wird inzwischen von und n gleich oft bezogen. Bei Renten aus der betrieblichen Altersversorgung ist der Unterschied zwischen und n insbesondere in der westdeutschen Privatwirtschaft groß, wo ca. vier Mal so häufig von Betriebsrenten profitieren wie. Hier hat sich im Zeitverlauf an den Geschlechterunterschieden nur wenig geändert. In Ostdeutschland beziehen ebenfalls weniger als eine Betriebsrente aus betrieblicher Altersversorgung in der Privatwirtschaft, allerdings spielen Betriebsrenten hier insgesamt eine nur marginale Rolle. In Bezug auf die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst haben in der Vergangenheit seltener als eine Zusatzrente bezogen. Diese Unterschiede zwischen und n sind im Jahr 211 erstmals überwunden. Dies trifft auf Ostund Westdeutschland gleichermaßen zu.
3 3/ und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Glossar : Eine betriebliche Altersversorgung (bav) liegt vor, wenn Arbeitgeber/innen den Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gilt als sogenannte zweite Säule der Alterssicherung und soll die durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Renten aufstocken. Im Todesfall wird die Betriebsrente wie die gesetzliche Rente behandelt, d.h. die Ehepartner haben einen Anspruch auf eine Betriebsrente/Witwenrente. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte betriebliche Altersversorgungssystem in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie weiteren Arbeitgeber/inne/n, bei denen das öffentliche Tarifrecht angewandt wird. Potenzielle Empfänger/ innen sind Arbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst und deren Witwen(1). Geregelt ist sie per Tarifvertrag. Durchgeführt wird sie über Zusatzversorgungskassen, die größte unter diesen ist die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Leistungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst konnten in den neuen Bundesländern erstmals 22 bezogen werden. Erst 199 wurden für die neuen Bundesländer flächendeckende Tarifverträge abgeschlossen, die die Regelungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auf die neuen Länder übertragen haben. (1) Die Witwe bzw. der Witwer einer versicherten Person hat Anspruch auf Betriebsrente (VBL-Satzung 3), wenn die Ehe mit dem oder der Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und die Witwe/der Witwer eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Datentabellen zu den Grafiken im öffentlichen Dienst in Deutschland (23 211), in Prozent Witwen 2) Witwen 2) ) bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214
4 4/ und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst im öffentlichen Dienst in Westdeutschland (19 211), in Prozent Witwen 2) Witwen 2) ) bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner (1992 und 199 mit Heimbewohnerinnen und -bewohnern) Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 im öffentlichen Dienst in Ostdeutschland (23 211), in Prozent Witwen 2) Witwen 2) ) bezogen auf Personen ab Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 2, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Methodische Anmerkungen Grundlage sind Befragungsdaten, die von Infratest Sozialforschung im Rahmen der ASID (Alterssicherung in Deutschland) erhoben wurden. 211 hat TNS Infratest Sozialforschung zum siebenten Mal nach 19, 1992, 199, 1999, 23 und 2 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine breit angelegte repräsentative Untersuchung zur Alterssicherung in Deutschland (ASID 211) durchgeführt. Die Studie ist konzipiert als Datenquelle, die Informationen zur Art und Höhe von Einkommen der Bevölkerung ab Jahren auf der Personen- und Ehepartnerebene mit Angaben zu den Determinanten der Alterseinkommen verbindet. Die ASID 211 basiert auf einem geprüften Gesamtdatensatz von 2.31 Personen. Die Angaben für die alten Länder schließen West- Berlin ein, während Ost-Berlin den neuen Ländern zugeordnet ist.
5 / und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner Literatur TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Verena Halbherr): Alterssicherung in Deutschland 2 (ASID ) - Zusammenfassung wichtiger Untersuchungsergebnisse, Forschungsbericht Bd. 391/Z des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Verena Halbherr): Alterssicherung in Deutschland 2 (ASID ) - Tabellenband 1: Alte Länder, Forschungsbericht Bd. 391/aL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Verena Halbherr): Alterssicherung in Deutschland 2 (ASID ) - Tabellenband 2: Neue Länder, Forschungsbericht Bd. 391/nL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Verena Halbherr): Alterssicherung in Deutschland 2 (ASID ) -Tabellenband 3: Deutschland, Forschungsbericht Bd. 391/D des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Jochen Heckmann): Alterssicherung in Deutschland 211 (ASID 211). Zusammenfassender Bericht - Forschungsbericht Bd. 431/Z des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Jochen Heckmann): Alterssicherung in Deutschland 211 (ASID 211) - Tabellenband 1: Alte Länder, Forschungsbericht Bd. 431/AL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Jochen Heckmann): Alterssicherung in Deutschland 211 (ASID 211) - Tabellenband 2: Neue Länder, Forschungsbericht Bd. 431/NL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Jochen Heckmann): Alterssicherung in Deutschland 211 (ASID 211) - Tabellenband 3: Deutschland, Forschungsbericht Bd. 431/D des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212. TNS Infratest Sozialforschung (Klaus Kortmann, Jochen Heckmann): Alterssicherung in Deutschland 211 (ASID 211) Methodenbericht, Forschungsbericht Bd. 431/M des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212.
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