8.2 Empfehlungen zur Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt

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1 deutlichen Schwächung des betreffenden Zentralen Versorgungsbereiches führen Empfehlungen zur Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche in Haltern am See Auch erhebliche Veränderungen von Verkehrsströmen oder ein unerwünschtes Verkehrsaufkommen können schädliche Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche sein. 25 Die Beurteilung von versorgungsstrukturellen Auswirkungen einzelner Projektvorhaben in 34er Gebieten bezieht sich nicht nur auf Projektvorhaben im eigenen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet, sondern ist auch ein klarer Orientierungsrahmen für benachbarte Kommunen. Geplante Projektvorhaben in Nachbarkommunen müssen dementsprechend auch geprüft werden, hinsichtlich der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf die nachfolgend abgegrenzten Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Haltern am See. Die hier seitens der CIMA GmbH vorgeschlagenen Abgrenzungen der Zentralen Versorgungsbereiche können seitens der Stadt Haltern am See hinsichtlich der konkreten Parzellenabgrenzung ggf. angepasst werden. Das vorgelegte Abgrenzungskonzept orientiert sich jedoch an den vor Ort aufgenommenen Strukturen und stützt ein nachhaltiges Zentren- und Nahversorgungskonzept für die Stadt Haltern am See Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Die nachfolgende Abb. 40 beschreibt die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt. Die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt weicht von der Innenstadtabgrenzung ab und orientiert sich am Verlauf der Wälle. Hierdurch wird gewährleistet, dass nur tatsächlich integrierte Standortlagen mit positiven Effekten auf die Passantenfrequenzen in der Innenstadt von Haltern am See entwickelt werden können. Zusätzliche Einzelhandelsentwicklungen müssen unmittelbar zu einer Belebung der Haupteinkaufsstraßen Rekumer Straße, Mühlenstraße oder Lippstraße führen. Die zum Teil durch Wohnnutzgen geprägten Grundstücksareale innerhalb des nördlichen Wallrings werden in den Zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen, da hierüber ggf. Erschließungen für Innenentwicklungen erfolgen könnten. Die Kreuzungsbereiche von Mühlenstraße und Lippstraße zum Nordwall bzw. Schüttenwall sind als direkte Erschließungszugänge zu den Haupteinkaufslagen sowieso als Teil des Zentralen Versorgungsbereichs anzusehen. Rochfortstraße und Kardinal-von Galen-Platz stellen mit Blick auf die Haupteinkaufslagen der Stadt Haltern am See eine deutliche städtebauliche Zäsur dar. Eine bedeutende Einzelhandelsentwicklung außerhalb des Wallrings ist unerwünscht. Sie könnte sich zu einem solitären Wettbewerbsstandort ohne Anbindung und positive Befruchtung der Haupteinkaufslagen entwickeln. Die CI- MA GmbH rät daher aufgrund der vorliegenden standörtlichen Strukturen die öffentlichen Einrichtungen südwestlich des Kardinal-von-Galen Platzes (Neues Rathaus und Polizei) nicht in den Zentralen Einzugsbereich Innenstadt einzubeziehen. Ebenso ist der Einzelhandelsbesatz an der Koeppstraße lediglich als Zulauflage zur Innenstadt einzuordnen. Die Passantenfrequenz ist hier gering, die Geschäftslage ist deutlich von den zusammenhängenden Haupteinkaufslagen innerhalb des Wallrings separiert Diese gutachterlichen Bewertungen, denen auch die CIMA GmbH eher zugeneigt ist, reichen jedoch wie oben ausgeführt, häufig nicht aus, schädliche Auswirkungen nachhaltig zu begründen. Vgl.: Berkemann, Halama: Erstkommentierung zum BauGB 2004; S.363. Nach 24a LEPro NRW erfüllt der Zentrale Versorgungsbereich Haltern Innenstadt die Funktion des Hauptzentrums. 57

2 Abb. 40: Zur Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt Zentraler Versorgungsbereich Haltern am See Innenstadt (Funktion nach 24a LEPro: Hauptzentrum) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf Bekleidung Schuhe / Lederwaren übriger persönlicher Bedarf Bücher / Schreibwaren übrige Technik und Medien Spiel, Sport, Hobby gehob. Haushaltsbedarf Einrichtungsbedarf Baumarktspez. Sortimente Betriebe < 800 m² VKF Betriebe 800 m² VKF Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich Kartierung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Irrtümer möglich. CIMA GmbH

3 8.2.2 Zentraler Versorgungsbereich Lippramsdorf Der Zentrale Versorgungsbereich Lippramsdorf orientiert sich am Einzelhandelsbesatz entlang der Hauptverkehrsachsen Dorstener Straße und Lembecker Straße. Einbezogen in den Zentralen Versorgungsbereich wird der Ortskern mit der Kirche. Nach 24a LEPro erfüllt der Zentrale Versorgungsbereich Lippramsdorf mit Ladenhandwerk und einem kleinflächigem Lebensmittelmarkt die Funktion eines Nahversorgungsbereichs. Unseres Erachtens erlaubt die nur mäßige Nachfrageplattform im Naheinzugsbereich des dörflich geprägten Stadtteils nicht die Einordnung als Nebenzentrum. 59

4 Abb. 41: Zur Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Lippramsdorf Zentraler Versorgungsbereich Lippramsdorf (Funktion nach 24a LEPro: Nahversorgungsbereich ) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf Bekleidung Schuhe / Lederwaren übriger persönlicher Bedarf Bücher / Schreibwaren übrige Technik und Medien Spiel, Sport, Hobby gehob. Haushaltsbedarf Einrichtungsbedarf Baumarktspez. Sortimente Betriebe < 800 m² VKF Betriebe 800 m² VKF Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich Kartierung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Irrtümer möglich. CIMA GmbH

5 8.2.3 Zentraler Versorgungsbereich Sythen Der Zentrale Versorgungsbereich in Sythen umschließt die Thiestraße, den Hellweg sowie den Schalweg. Diese Straßenzüge bilden ein Dreieck. Der Einzelhandelsbesatz ist insbesondere entlang des Schalweges konzentriert. Zum Zentralen Versorgungsbereich zählen die durch diese Straßenzüge unmittelbar erschließbaren Grundstücke. Die Abgrenzung orientiert sich an der Standortlage der im Ortskern etablierten Einzelhandelsbetriebe. Das zentrale Parkplatzangebot in der Ortsmitte, die Kirche und ihr Umfeld sowie der Zugang zum DB- Haltepunkt Sythen sind in den Zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen. Nach 24a LEPro erfüllt der Zentrale Versorgungsbereich Sythen mit Ladenhandwerk, einem kleinflächigem Lebensmittelmarkt und einigen wenigen weiteren kleinflächigen Fachgeschäften die Funktion eines Nahversorgungsbereichs. Unseres Erachtens erlaubt die nur mäßige Nachfrageplattform im Naheinzugsbereich des durch Wohngebiete und eines dörflichen Ortskern geprägten Stadtteils nicht die Einordnung als Nebenzentrum. 61

6 Abb. 42: Zur Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Sythen Zentraler Versorgungsbereich Sythen (Funktion nach 24a LEPro: Nahversorgungsbereich) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf Bekleidung Schuhe / Lederwaren übriger persönlicher Bedarf Bücher / Schreibwaren übrige Technik und Medien Spiel, Sport, Hobby gehob. Haushaltsbedarf Einrichtungsbedarf Baumarktspez. Sortimente Betriebe < 800 m² VKF Betriebe 800 m² VKF Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich Kartierung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Irrtümer möglich. CIMA GmbH

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