Amtsblatt. 20 / 2. Oktober 2013

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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen 20 / 2. Oktober 2013 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro Straßenbenennung Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958). In seiner Sitzung am hat der Verkehrsausschuss beschlossen, den östlichen Teil der Kronacher Straße zwischen Erlanger Straße und Lichtenfelser Straße in Alfred-Rohrmüller-Straße (nach Alfred Rohrmüller ( ), von 1961 bis 1972 Bürgermeister der ehemals selbstständigen Gemeinde Boxdorf) umzubenennen. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt Hinweise zur : 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich Hinweis: Die Verfügung, die zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 426, während der üblichen Dienststunden eingesehen Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Nürnberger Ostermarkt 2014 Die Stadt Nürnberg veranstaltet vom 04. April 2014 bis einschließlich 21. April 2014 auf dem Hauptmarkt den Ostermarkt als Jahrmarkt gemäß 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Öffnungs- und Verkaufszeiten: Montag bis Samstag von 09:30 19:00 Uhr, Sonntag und Ostermontag von 10:30 19:00 Uhr. Am Karfreitag bleibt der Ostermarkt geschlossen. Eine Gewähr dafür, dass der Ostermarkt tatsächlich und zur angegebenen Zeit stattfindet, wird nicht übernommen. Gegenstände des Marktverkehrs sind Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs, Süßwaren sowie Imbiss zum Verzehr an Ort und Stelle. Als Verkaufseinrichtungen der Marktbeschicker werden Schirmstände, Verkaufsanhänger und Verkaufsbuden zugelassen. Die Verkaufseinrichtungen müssen zum historischen Stadtbild und zum Gesamtbild des Marktes passen und entsprechend gestaltet Buden von Wurstbratern werden nur dann zugelassen, wenn sie der Aufbauform entsprechen, die auf dem Christkindlesmarkt üblich ist (zerlegbare Häuschen). Das Antragsformular auf Zulassung zum Nürnberger Ostermarkt 2014 und auf Zuweisung eines Verkaufsplatzes muss bis zum bei der Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Leyher Straße 107, Nürnberg, eingegangen sein. Antragsunterlagen können während der Antragsfrist im Internet unter abgerufen oder beim Marktamt angefordert Von jedem Antragsteller ist ein Kostenvorschuss von 20,-- EUR je Antrag auf das Konto der Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Nr bei der Sparkasse Nürnberg, BLZ , zu überweisen. Verspätet oder ohne Kostenvorschuss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt Dies gilt auch für einen rechtzeitigen Kostenvorschuss ohne fristgerechten Antragseingang. Für jede Person ist ein gesondertes Antragsformular einzureichen. Nur vollständig und leserlich ausgefüllte sowie eigenhändig unterschriebene Anträge können bearbeitet Genaue Beschreibungen des Verkaufsangebotes sowie andere geeignete Unterlagen (z.b. Fotos, Prospekte) sind den Anträgen beizufügen, damit bei Überangebot eine sachgerechte Auswahl getroffen werden kann. Das Marktamt behält sich vor, beim beantragten Warenangebot Veränderungen vorzunehmen. Anträge oder Zulassungen zum Nürnberger Ostermarkt in früheren Jahren begründen keinen Rechtsanspruch auf erneute Zulassung oder einen bestimmten Platz. Auch geben frühere Zulassungen keine Gewähr dafür, dass Betriebsführung und -gestaltung weiterhin den Vorstellungen des Veranstalters zur Durchsetzung der Marktkonzeption entsprechen. Weder Zulassung noch Antrag ist vererblich oder übertragbar; sie sind an die jeweilige Person gebunden. Wird nach Ablauf der Antragsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in Branchen festgestellt, die dem Veranstalter nach seinem Gestaltungswillen wichtig sind, kann der Veranstalter geeignete Bewerber noch in die Antragsliste aufnehmen. Für die Durchführung des Marktes gelten die Satzung über die Jahr- und Spezialmärkte der Stadt Nürnberg (Jahrmarktsatzung - JahrMS) vom 09. Oktober 1997 (Amtsblatt S. 456), geändert durch Satzung vom 19. März 2010 (Amtsblatt S. 88), die Marktgebührensatzung vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt S. 318), sowie die allgemeinen Vorschriften und die jeweiligen besonderen Auflagen des Zuweisungsbescheides. Stadt Nürnberg Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

2 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Am Stadtpark 99, Gemarkung/Flurnr.: Großreuth h. d. Veste 528 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro zu Wohnen im Erdgeschoss (2 WE) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr. 527 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Fl.-Nr. 527/11 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Tellstr. 2a, Fl.-Nr. 527/6 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Tellstr. 4 und 4a Fl.-Nr. 528/2 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Am Stadtpark Fl.-Nr. 528/3 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Goerdelerstr. 38, Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 224/29 Baugenehmigung für die Errichtung einer Gaube Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern des Grundstücks Fl.-Nr. 224/26, Gemarkung Schweinau, Nähe Goerdelerstraße, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich das vorgenannte Grundstückim Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befindet, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 24, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Gugelstr. 146, Gemarkung/ Flurnr.: Gibitzenhof 70/57 Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 70/3 und 70/23, Gemarkung Gibitzenhof, Falkenstr. 4 und Sperberstr. 24,26, 28, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Innere Cramer-Klett-Str. 4-8, Gemarkung/Flurnr.: Nürnberg - Sebald 1214 Baugenehmigung für Grundrissänderungen vom 2. OG bis zum DG mit Nutzungsänderung im 3. OG von Wohnung zu Büro sowie die Erweiterung der bestehenden Aufzugsanlage um zwei Geschosse Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 1216, 1217 und 1248, Gemarkung Nürnberg-Sebald, Beckschlagergasse 26 und Spitzenberg 3-7, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Kleinreuther Weg, Gemarkung/Flurnr.: Kleinreuth h. d. Veste 305 Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage (59 WE) mit 2 Gewerbeeinheiten und Tiefgarage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde gestattet, vor Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben die Baugrube mit Bohrpfahlwand und Baugrubenverbau zu errichten. Die Teilbaugenehmigung schließt die Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume mit ein. Den Eigentümern der Grundstücke der Gemarkung Kleinreuth h. d. Veste Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

4 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Fl.-Nr. 305/6 (Kleinreuther Weg 58 / 60), Fl.-Nr. 320 (Kleinreuther Weg 38-46), Fl.-Nr. 308/5 (Kleinreuther Weg 45), Fl.-Nr. 308/3 (Kleinreuther Weg 47), Fl.-Nr. 307 (Kleinreuther Weg 47 a - 53), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Teilbaugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Teilbaugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Teilbaugnehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ans- BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau Zimmerei Treppenbau Gustav-Adolf-Straße , Fax (09 11) holzbau-wunner@web.de Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Schoppershofstr. 53, Gemarkung/Flurnr.: Rennweg 42 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro und Lager zu Wohnen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 42/5 Gemarkung Rennweg, Bismarckstraße 14 und 42/11 Gemarkung Rennweg Geuderstr. 12, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Schweinauer Hauptstr. 46a, Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 302/3 Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage und einer Doppelgarage Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

5 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg te Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 2, 5, 5/3, 5/4 und 5/5 Gemarkung Schweinau, Schweinauer Hauptstr. 46, Schweinauer Hauptstr. 48, Schweinauer Hauptstr. 50, Schweinauer Hauptstr. 56, Elisenstr. 4 und Nähe Schweinauer Hauptstr., die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Beteiligten beigefügt vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elek- tronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Aufgebot verlorener Sparurkunden Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. der Sparurkunde Nr. der Sparurkunde Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunde aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunden innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, werden die Sparurkunden für kraftlos erklärt. Nürnberg, den SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Kraftloserklärung einer Sparurkunde Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde für kraftlos erklärt. Nr. der Sparurkunde: Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen. Nürnberg, den SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Interessenbekundungsverfahren a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts Ausschreibungsnummer: 1-Ref.V- Prozessuntersuchung der Schuldnerberatungsstelle c) Ort der Leistungserbringung: Nürnberg d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung: um 15:30 Uhr e) mit der Interessenbekundung einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, erforderliche Erklärungen und Nachweise: Kurzdarstellung des Unternehmens: Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung, Gesamtanzahl der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, Anzahl der vom Bewerber in den letzten drei Jahren für gleichwertige Leistungen Beschäftigten, Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie von L. R. Hubbard nicht angewandt wird. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise: Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Angaben über die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Unternehmen, Angaben, ob und auf welche Art für die benötigte Leistung mit Dritten zusammengearbeitet wird. Vorhandensein der entsprechenden persönlichen Erfahrung und beruflichen Qualifikation bei den für die benötigte Leistung vorgesehenen Beraterinnen und Beratern. Erklärung, dass sich die Bewerberin nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, Erklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt, Erklärung, dass die berufliche Zuverlässigkeit gegeben ist, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung. Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

6 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 3. Nachweise der fachlichen Eignung: Angaben über die Projektleitung und die erforderlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter inkl. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung und entsprechende Berufserfahrung; die angeführten Personen müssen für die Zeit der Leistungserbringung (vgl. lit. e) Nr. 4) zur Verfügung stehen. Erklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung die Bewerberin für die Leistung verfügt, Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Angaben, ob und welche Leistungen die Bewerberin unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Zwingend erforderlich ist die Nennung einer Referenz/Erfahrung im folgenden Bereich: Nachweis über mindestens eine entsprechende Leistung, welche von der Bewerberin in den letzten drei Jahren gesamtverantwortlich durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde und die wie folgt definiert wird: Organisations- oder Prozessuntersuchung von Schuldnerberatungsstellen. Pro Referenz sind die dafür verantwortliche Beraterin bzw. der dafür verantwortliche Berater sowie eine Kontaktperson des Referenzobjektes mit Telefonnummer, der Rechnungswert des Auftrages und die Leistungszeit anzugeben. Umfassende Praxiskenntnisse der für die Leistungserbringung angebotenen Beraterinnen und Beratern aus vergleichbaren durchgeführten Maßnahmen, welche in den letzten drei Jahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurden. 4. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn : voraussichtlich 6. Kalenderwoche 2014 Ausführungszeit: 1 Monat Ende: spätestens im März 2014 f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2009, Stufe 3, beschloss der Stadtrat, dass eine Prozessuntersuchung bei der Schuldnerberatungsstelle des ISKA (Institut für soziale und kulturelle Arbeit ggmbh) in Nürnberg durchgeführt werden soll. Ziel der Untersuchung ist es, anhand eines Vergleichs der Beratungsprozesse (mit anderen Schuldnerberatungen in anderen Städten) und der Finanzierungssysteme (Pauschalfinanzierung versus fallbezogene Finanzierung) zu Aussagen über Qualität und Effizienz der Arbeit und über die Angemessenheit des Zuschussbedarfs zu gelangen. Hintergrund: Schon 1988 wurde in Nürnberg die Durchführung der Schuldnerberatung dem Institut für soziale und kulturelle Arbeit ggmbh (ISKA) übertragen mit der Vereinbarung, dass die Stadt Nürnberg einen Zuschuss für die ungedeckten Personal- und Sachkosten zur Verfügung stellt. Seit wird in diesem Rahmen auch die Schuldnerberatung als flankierende Maßnahme gemäß SGB II und SGB XII durchgeführt. Dazu arbeitet das ISKA eng mit dem Jobcenter Nürnberg zusammen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierungsbemühungen der Stadtverwaltung und des Stadtrats wurden auch immer wieder alle Zuschüsse an die Träger der Wohlfahrtspflege und sonstigen Leistungserbringer in diesem Arbeitsbereich überprüft und in Frage gestellt. Im Fall der Schuldnerberatung des ISKA wurde der Zuschuss nicht gekürzt, sondern die oben beschriebene Prozessuntersuchung vorgeschlagen und beschlossen. Bei der Untersuchung sollen - die Beratungsprozesse bei ISKA in Nürnberg betrachtet und mit den Schuldnerberatungsstellen in anderen Städten verglichen werden; das ISKA hat als besondere Ausprägung eine sogenannte Kurzberatung eingeführt, die laut Statistik des Trägers in der überwiegenden Zahl der Fälle zum Ergebnis führt. Zusätzlich ist eine Teilzeitstelle für Schuldenprävention eingerichtet. Beides ist hinsichtlich Aufwand, Qualität und Ergebnis im Rahmen eines Vergleichs mit anderen Trägern aus anderen Städten zu bewerten. - das ISKA erhält in Nürnberg einen Pauschalzuschuss auf der Basis einer Vereinbarung mit der Stadt Nürnberg als Zuschussgeber; dazu kommt ein Finanzierungsanteil das Landes für die Insolvenzfälle. In anderen Städten werden die Schuldnerberatungsstellen teilweise anhand von Fallpauschalen finanziert. Diese Finanzierungssysteme sollen hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile verglichen Die Auftraggeberin Stadt Nürnberg erwartet als Ergebnis der Untersuchung Aussagen über - die Qualität der Arbeit des ISKA, - die Effizienz jeweils im Städtevergleich und - die Frage, ob der Zuschuss in Relation zur Leistung angemessen und auskömmlich ist bzw. ob durch eine Umstellung der Finanzierung die gleiche Leistung/Qualität kostengünstiger erzielt werden kann. Wenn erforderlich, werden auch Verbesserungsvorschläge erwartet. Von Bewerbern für die Durchführung der Untersuchung, die in ein Auswahlgespräch eingeladen werden, werden vor allem - Erfahrung im Bereich der Sozialökonomie, - gute Kenntnisse über Organisation der sozialen Dienste, - einschlägiges Fachwissen über Schuldnerberatung und - Vorstellungen über die methodische Herangehensweise an eine solche Untersuchung erwartet. Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich Ressourcenmanagement, Peter Schuster, Stöpselgasse 4, Nürnberg Telefon: (0911) Telefax: (0911) peter.schuster@stadt.nuernberg.de Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort Prozessuntersuchung der Schuldnerberatungsstelle bis zum schriftlich der Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002) Nürnberg mit. Die ausgewählten Einsender erhalten anschließend einen Anforderungskatalog, in dem Angaben zum Unternehmen und zur geplanten Vorgehensweise bei der Untersuchung abgefragt Innerhalb der Angebotsaufforderung werden die Fristen gesondert bekannt gegeben. g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Der Bewerber hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. f) konkrete Aussagen (es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen) zu treffen. h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in elektronischer Ausfertigung (CD oder DVD) benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt. Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

7 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Str. 9, Nürnberg, Tel.: 0911/ , Fax: 0911/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags: Bauauftrag e) Ort der Ausführung: Nürnberg - Ortsteil Großreuth f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen U-RA-3-BA2.1/1 Kurzbeschreibung: U-Bahn Nürnberg, U3-Südwest, BA Rohbauarbeiten ausf. Beschreibung: U-Bahn Nürnberg, U3-Südwest, BA 2.1, Tunnelstrecke BW 334.3, U-Bahnhof Großreuth BW 335, Tunnelstrecke BW 336 -Rohbauarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Verlängerung der U-Bahnstrecke U3-Südwest: Statische Berechnungen, Genehmigungsplanungen, Ausführungsplanungen, Bestandsplanung h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen Los 1: Tunnelstrecke BW 336 Los 2: U-Bahnhof Großreuth BW 335 Los 3: Tunnelstrecke BW i) Die Arbeiten beginnen am und enden am j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche evergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: l) Kosten und Bedingungen, die für die Unterlagen zu entrichten sind: Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche evergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen evergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), Nürnberg p) Angebote oder Teilnahmeanträge müssen in Deutsch abgefasst sein: q) Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte Termin der Angebotsöffnung, Ort der Angebotsöffnung: um 09:30 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), Nürnberg r) Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: - Ausführungsbürgschaft - Mängelbürgschaft -Vertragserfüllungsbürgschaft u) Folgende Nachweise sind zu erbringen: Erklärung zu techn. Ausstattung: 1. Zeichnerische Darstellung des Tunnelvortriebs im BW mit eingehender Erläuterung 2. Zeichnerische Darstellung des Tunnelvortriebs im BW 336 mit eingehender Erläuterung 3. Technische Datenblätter des zur Herstellung der Düskörper angedachten Bohrgerätes mit Angaben des Schallleistungspegels LWA in db(a) (maximal 97 db(a) zulässig) v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern, bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax.: 0981/ Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Antwerpener Straße Nürnberg T F info@diegruenenengel.com Unser Aufbereitungszentrum am Nürnberger Hafen steht für energieeffiziente Erzeugung wertvoller Sekundärrohstoffe aus Bau-, Gewerbe-, Industrie- und Haushaltsabfällen. Machen Sie mit - bringen Sie uns Ihre Abfälle, denn unser Müll ist grün! Unbegrenzte Annahme und fachgerechte Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen aller Art, wie zum Beispiel: Böden Baustellenmischabfälle Althölzer Bauschutt Sperrmüll Belastete Hölzer Schlacken + Aschen Gewerbemüll Holzfenster Mineralische Abfälle Wertstoffgemische Bahnschwellen Und vieles mehr Altpapier Kartonagen Druckereiabfälle Folien Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 06:00-20:00 Uhr Sa. 08:00-15:00 Uhr Haushaltsgeräte Bürotechnik Kleingeräte Leuchtmittel Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

8 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergabe des Klinikum Nürnberg Nationale Bekanntmachung einer EU-Ausschreibung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg (Gliederung nach VOL/A 17): a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/ Kh/VD-3/PL, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg Tel.: 0911/ , Telefax: 0911/ b Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A c) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung von Tinten und Tonerkartuschen für Multifunktionsgeräte 2014 Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord, Zentrallager Nord, Heimerichstr. 95, Nürnberg Klinikum Nürnberg Süd, Zentrallager Süd, Breslauer Str. 201, Nürnberg d) Unterteilung in Lose: Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose, alle Lose e) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: f) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: bei: Anschrift siehe a) Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Verdingungsunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber beizulegen. g) Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen werden könnenanschrift siehe a) h) Entgelt für die Verdingungsunterlagen Höhe des Entgelts: 15,- EUR zu überweisen an Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Projekt: Lieferleistung Tinten u. Tonerkartuschen 2013, Kst , IBAN: de / BIC SWIFT: SSKNDE77XXX Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. i) Einreichungsfrist und -anschrift: Datum: Ort: Klinikum Nürnberg, Haus1 Poststelle, Kennwort : Submission, Nürnberg k) Höhe der geforderten Sicherheitsleistungen: Siehe Vergabeunterlagen l) Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen m) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Siehe Vergabeunterlagen n) Zuschlags- und Bindefrist: o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 der VOL/A. Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Str. 117, Nürnberg Tel.: 0911 / , Fax: 0911 / , anja.graefensteiner@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Str. 117, Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: 113/SÖR/2013 Titel: Jahresausschreibung für Lampen im Straßenverkehr 2014 Ort der Leistungserbringung: Nürnberg, Donaustr. 90 und im Stadtgebiet Nürnberg e) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt gemäß Vergabeunterlagen positionsweise f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom bis hat pflanzen und ideen. GROSSAUSWAHL AN TOP -PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der schopf hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr Nürnberg Tel Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

9 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg auf Abruf in Teilmengen h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: Anforderung per Post: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Str. 117, Nürnberg Tel.: 0911/ , Ffax: 0911/ , spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: i) Fristen: Angebotsfrist: um 23:59Uhr. Bindefrist: m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Anforderung der Unterlagen per Post Nach 11 der Vergabeordnung haben wir uns dazu entschieden, die Übermittlung der Vergabeunterlagen ausschließlich über die Deutsche evergabe anzubieten. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Neubau oder Renovierung? Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Ihre Kleinanzeige zu allen Gelegenheiten! Breite 60 mm, Je Zeile 1, netto Telefon Fax a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 13, Nürnberg, Tel.: 0911/ , Fax: 0911/ b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: 09741/58808 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: MSR und E Technik: Unterhalt an den Abflusssteueranlagen des Kanalbetriebes einschließlich Notstandsfälle, Rahmenvertrag 2013/2014 Gewerk: Unterhaltsarbeiten Elektrotechnik Art der Leistung: Unterhalts, Reparatur-, Prüfungs- und Notstandsmaßnahmen und die Neuerrichtung von Anlagen und Anlagenteilen einschließlich Materiallieferungen, Schaltplanerstellung und Schaltplanrevidierung mittels ELCAD 7.8, Erstellen und Beibringen der erforderlichen Dokumentation an den elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel des Kanalbetriebes gemäß der für das Gewerk geltenden Gesetze und Vorschriften. Umfang der Leistung: Der Leistungsumfang umfasst alle elektrotechnischen Anlagen, Einbauten, Geräte und Installationen. Im Einzelnen z.b.: Schaltschrankaufbau und Schaltschrankverdrahtung, Einbau und Anschließen von SPS-Steuerungen und Fernwirkkomponenten, Erstellen oder Ändern der Schaltpläne Vorort in den Anlagen und Erstellen von Kopien zum Verbleib bei SUN/S- 1/3-E, Reparaturen und Notreparaturen auch an Sonn- und Feiertagen, Optimierung, Instandund Evidenterhaltung, Umbau bestehender und Errichtung neuer elektrischer Installationen, Anlagen oder Anlagenteile, Austausch oder Reparatur defekter Kabel, Leitungen sowie Mauerdurch- und Kabeleinführungen, Fehlersuche und Fehlerbehebung an Betriebsmitteln und Installationen, Erst- und Wiederholungsprüfungen mit geeigneten Messgeräten und Messmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung und der daraus resultierenden Richtlinien und Bestimmungen(z. B. BGV A 3, DIN VDE usw.) der DWA und den Vorschriften des KUVB, Fortführung und Erstellung von Bestandsunterlagen (Schaltpläne, Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen usw.) in Pausen und Digital auf Datenträger, Anschließen, Kalibrieren, Parametrieren, Ausmessen, Prüfen und Dokumentieren von Messeinrichtungen und Messstellen nach Herstellervorschrift, den Vorgaben des SUN/S-1/3-E und den Leitfäden der DWA und des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Material- und Ersatzteillieferungen. g) Erbringen von Planungsleistungen: Ja Art der Planungsleistung: Schaltplanerstellung, Aufbaupläne für neue Schaltschränke h) Keine Aufteilung in Lose i) Ausführungsfrist Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 EUR, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto 54091, KSt 01000, LV MSR- u. E-Technik 2014 Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. Tore Antriebe Elektrotechnik Meisterbetrieb Innungsbetrieb seit 1987 Service rund um die Uhr Sportplatzstraße Weißenohe Telefon Neu: Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

10 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Schriftlich vorzulegende Nachweise und Mindestbedingungen: Umsatz an Bau- bzw. Unterhaltsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren; In den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte, vergleichbare Unterhaltsleistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten und der Ausführungszeit; Verfügbare technische Ausrüstung (z. B. Angaben über Anzahl, Typ und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge); Verfügbares Personal für die Planung und Ausführung der Arbeiten mit Angabe des Berufsbildes, der Bieter muss mindestens 3 Mitarbeiter in seinem Unternehmen beschäftigt haben, die mindestens folgende Qualifikation besitzen: Elektromeister oder Elektrotechniker, Elektroniker Betriebstechnik oder eine entsprechend ausbildungstechnisch gleichwertige abgeschlossene Ausbildung und über einschlägige Erfahrungen bzgl. der geforderten Wartungs- und Inspektionsarbeiten verfügen und entsprechend fortgebildet sind; Den Firmen wird die Verantwortung für die bei diesen Arbeiten geltenden Sicherheits- bestimmungen gem. UVV übertragen, es ist deshalb ein Nachweis über die Verfügbarkeit von entspre- chend ausgebildeten Fachkräften und Geräten beizulegen; Sicherungsposten müssen eine Ausbildung als Ersthelfer besitzen. Folgende Geräte, deren Vorhandensein der Auftragnehmer vor Auftragserteilung zu bestätigen hat, sind durch diesen bereitzustellen: Gaswarngerät; Ex-geschützte Arbeitsleuchten; Sicherheits- und Rettungsgeschirre nach GUV - R 198 (ehemals GUV 10.4); Anseilgerät, Rettungsdreibock; Persönliche Schutzausrüstung, die für den Einsatz in Abwasseranlagen geeignet ist(einschl. Warnkleidung nach GUV - I 8591, ehemals GUV 25.1); Für Arbeiten in den Nassbereichen gelten die GUV - R 126 (ehemals GUV 17.6) und GUV - V C5(ehemals GUV 7.4), alle Nassbereiche sind in Ex -Zone I eingestuft. v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Tel: 0911/ , Fax 0911/ , stefan.pfeufer@stadt.nuernberg.de, b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags: Bauarbeiten für Abwasserkanäle e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Altenfurter Str. f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: E12 Altenfurter Straße BA2 Beschreibung: Kanalauswechslung Altenfurter Straße BA2 304 m DN 1000 Stb., 200 m DN 800 Stb., 476 m Drainleitung DN 250, 8 St Schachtbauwerke ca m 3 Erdaushub, ca m 2 Verbau aus Kanaldielen. h) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Vom bis j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt, gesonderte siehe Vorgaben Ausschreibung k) Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt- Safe der Deutschen evergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Tel: 0911/ , Fax 0911/ stefan.pfeufer@stadt.nuernberg.de unter: spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche evergabe ein Werkzeug zur Verfügung -den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen evergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 51,00 Euro, zu überweisen an: Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Gärtnerweg 1a / Wendelstein Tel. ( ) Fax ( ) Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 17:00 Uhr Sa.: 9:00 13:00 Uhr Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Kompost, Oscorna-Dünger Pflanzhumus, Pflanz-Substrate Rasensamen Rindenmulch, Rindenhumus Hackschnitzel Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter Recycling-Sand und -schotter Transportunternehmen Abbrucharbeiten Erdbau- u. Baggerarbeiten Abfalltransporte Schuttabfuhr LKW mit Ladekran und Greifer Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih Bagger, Minibagger Kleinlader Rüttelplatten Containerverleih Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

11 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto dto., KSt , LV Kanalauswechslung Altenfurter Straße BA2 Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Details zur Zahlung, Zahlungsbetrag: 51,00 EUR. n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nürnberg p) Angebote oder Teilnahmeanträge müssen in Deutsch abgefasst sein. q) Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Termin und Ort der Angebotsöffnung: um 09:30 Uhr. Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg r) gegebenfalls geforderte Sicherheiten: Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaft s) Entgelt für die Verdingungsunterlagen bei postalischen Versand: 51,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto dto., KSt , LV Kanalauswechslung Altenfurter Straße BA2 Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschulderisch haftend). u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: siehe Ausschreibung v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/ , Fax 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel. 0981/ , Fax 0981/ Anzeigen-Annahme Anzeigen-Expedition H. Friedlhuber Alfons-Stauder-Str. 12a Nürnberg Telefon (0911) Telefax (0911) Anzeigenschluss 5 Tage vor Erscheinen Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

12 Amtsblatt der Stadt Nürnberg B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, Nürnberg, Telefon 0911/ ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 0911/ , Druck: noris inklusion ggmbh, Dorfäckerstraße 37, Nürnberg. Bestellungen können per oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. Inhalt Seite info@torprofi.de Bekanntmachung Straßenbenennung 334 Bekanntmachung Ostermarkt Am Stadtpark 99, 335 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Großreuth h. d. Veste 528 Goerdelerstraße 38, 335 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Schweinau 224/ 29 Gugelstraße 146, 335 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Gibitzenhof 70/ 57 Erfolgreich werben durch Anzeigen im Amtsblatt Innere Cramer-Klett-Straße 4-8, 336 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Nürnberg-Sebald 1214 Kleinreuther Weg, 336 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Kleinreuth h. d. Veste 305 Schoppershofstraße 53, 337 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Rennweg 42 Schweinauer Hauptstraße 46a, 337 Gemarkung/ Fl.-Nr.: Schweinau 302/ 3 Aufgebot verlorener Sparurkunden 338 Kraftloserklärungen von Sparurkunden 338 Interessenbekundungsverfahren 338 der Stadt Nürnberg Vergabe der Stadt Nürnberg 340 Vergabe des Klinikum Nürnberg 341 Vergabe von SÖR 341 Vergaben von SUN 342 Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom ist der Telefonische Anzeigenbestellung: Amtsblatt Nürnberg 20 / 2. Oktober

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