Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 5. Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 5. Wahlperiode Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Protokoll 42. Sitzung (öffentlich) 8. Januar 2014 Potsdam Haus des Landtages Uhr bis Uhr Vorsitz: Michael Jungclaus (GRÜNE/B90) Protokoll: Ekkehard Mieth Anwesende Ausschussmitglieder: Detlef Baer (SPD) Gregor Beyer (FDP) Dieter Dombrowski (CDU) Michael Jungclaus (GRÜNE/B90 Sylvia Lehmann (SPD) Dr. Michael E. Luthardt (DIE LINKE) Roswitha Schier (CDU) Carolin Steinmetzer-Mann (DIE LINKE) stellvertretend Kerstin Kircheis (SPD) stellvertretend Norbert Müller (DIE LINKE) Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 2 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Tagesordnung: 1. Information des MUGV zu politischen Schwerpunktthemen incl. Kabinettangelegenheiten im Jahr Bericht des MUGV zur Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie Brandenburg entsprechend Landtagsbeschluss in Drucksache 5/1239-B 3. Bericht des MUGV zur Umsetzung des Hochwasserschutzes im Land entsprechend Antrag in Drucksache 5/ Beschlussfassung über die Durchführung einer Anhörung zu Drucksache 5/ Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes 5. Abschließende Beratung über eine Stellungnahme zum Vorschlag über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - KOM(2013) 620 endg. 6. Verschiedenes Festlegungen und Beschlüsse: 1. Das Protokoll der 41. Sitzung des AUGV wird bestätigt. (Zu TOP 1) 2. Die Information der Ministerin zu Schwerpunktthemen aus dem Bereich MUGV im Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen. (Zu TOP 2) 3. Der Bericht des MUGV zur Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie Brandenburg entsprechend Landtagsbeschluss in Drucksache 5/1239-B wird zur Kenntnis genommen. (Zu TOP 3) 4. Der Ausschuss berät in der nächsten Sitzung am über den vom MUGV vorgelegten Bericht zur Umsetzung des Hochwasserschutzes im Land und in Verbindung damit abschließend über den überwiesenen Antrag in Drucksache 5/7771.

3 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 3 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we 5. Dem Vorschlag aus dem Thüringer Landtag für eine Befassung der Fachausschüsse der Landtage zum vorbeugenden Hochwasserschutz wird zugestimmt. Vorschläge aus den Fraktionen zu Inhalt und Zielstellungen werden in der nächsten Ausschusssitzung beraten. (Zu TOP 4) 6. Der Ausschuss beschließt die Durchführung einer Anhörung zu Drucksache 5/ Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes - in der Sitzung des Ausschusses am Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Anzuhörenden sowie der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund werden dazu eingeladen. Die Redezeit wird auf 10 Minuten begrenzt, auf untersetzende Fragestellungen wird verzichtet. (Zu TOP 5) 7. Zu dem vom Präsidenten des Landtages im Rahmen der Experimentierklausel im Landtag Brandenburg überwiesenen Verordnungsentwurf Vorschlag über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - KOM(2013) 620 endg. empfiehlt der Ausschuss einstimmig, auf eine Stellungnahme des Landtages zu verzichten. (Zu TOP 6) 8. Für die nächste Ausschusssitzung am werden folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: o Anhörung zum Abfall- und Bodenschutzgesetz (DS 5/8031) o Abschließende Beratung zum Antrag Hochwasserschutz (DS 5/7771) o Verständigung zum Antrag Ambrosia-Bekämpfungskonzept (DS 5/8131 o Verständigung zur Hochwasserschutzberatung auf Vorschlag aus dem Thüringer Landtag Aus der Beratung: Der Vorsitzende eröffnet die 42. Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt den Entwurf der Tagesordnung und den Entwurf des Protokolls der 41. Sitzung des Ausschusses zur Diskussion. Der Tagesordnung der 42. Sitzung und dem Protokollentwurf der 41. Sitzung werden ohne Änderungen einstimmig zugestimmt.

4 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 4 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Zu TOP 1: Information des MUGV zu politischen Schwerpunktthemen incl. Kabinettangelegenheiten im Jahr 2014 Ministerin Tack berichtet zu den Arbeitsschwerpunkten 2014 im Ressort, dass in Umsetzung des Landtagsbeschlusses 5/290-B zur Landesnachhaltigkeitsstrategie gegenwärtig die Vorschläge aus der öffentlichen Veranstaltung vom 6. Dezember 2013 bearbeitet werden. Nach der abschließenden Beratung in der IMAG, werde die Nachhaltigkeitsstrategie Anfang April über das Kabinett dem Landtag zugeleitet. Das im letzten Jahr gesetzlich beschlossene sektorenübergreifende Landesgremium nach 90a SGB V werde im Frühjahr diesen Jahres seine Arbeit aufnehmen. Dazu befänden sich Geschäftsordnung und Arbeitsplan in Vorbereitung. Zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes werde weiter an einem Landesgesetz für den Auf- und Ausbau eines klinischen Krebsregisters gearbeitet. Das erfordere sehr umfangreiche Abstimmungen und werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss kommen. Die Fortschreibung des Masterplans "Entwicklung der Gesundheitsregion Berlin- Brandenburg" soll Anfang 2014 abgeschlossen und zur Kenntnis gegeben werden. Mit der Fortschreibung des Masterplans sollen seine bisherigen zwölf Handlungsfelder gebündelt werden. Die vier neuen Handlungsfelder umfassen Biotechnologie/Pharmazie, Medizintechnik, neue Wege in der Versorgung und Rehabilitation sowie Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitstourismus. Am werde die Landes-Hochwasserkonferenz durchgeführt. Dabei weist die Ministerin darauf hin, dass sie hier auf einen Bericht zu Schwerpunktaufgaben verzichte, weil das Thema Hochwasserschutz in einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt zur Diskussion steht. Zum Leitbild für eine zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft habe am der Auftaktworkshop stattgefunden. Auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens werde weiter daran gearbeitet. Anschließen soll sich eine Dialogphase. Zum Prüfauftrag zur Kostenverteilung bei der Gewässerunterhaltung (DS 5/7924-B) habe das MUGV ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches bis Mitte März vorliegen soll. Dann werde man die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen können. Beim Naturschutz seien die Aufgabenstellungen aus dem Parlament noch zu Ende zu bringen. Das betreffe das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt und das Moorschutzprogramm. Beides werde im I. Quartal nach einem komplizierten Abstimmungsprozess mit den anderen Ressorts zur Kabinettbefassung eingereicht werden.

5 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 5 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Eine Kabinettvorlage zur Errichtung einer Einrichtung nach 13 LOG für die Nationalparkverwaltung Unteres Odertal befindet sich im Mitzeichnungsverfahren und soll im Februar dem Kabinett vorgelegt werden. Damit soll die Nationalparkleitung gestärkt werden. Die Biberverordnung werde im I. Quartal 2014 auftragsgemäß vorgelegt werden. In der parlamentarischen Arbeit befinde sich bereits die Novelle zum Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz und habe den Ausschuss erreicht. Im Bereich Verbraucherschutz gehe es um die weitere Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie. Weiterhin müsse bis Mai 2014 das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz novelliert und an das Bundesrecht angepasst werden. Abgeordneter Beyer (FDP) äußert sich verwundert darüber, dass in den Ausführungen der Ministerin zu den noch anstehenden Aufgaben die Reform der Naturschutzverwaltung und die seiner Meinung nach gute Idee einer Stiftungslösung keine Erwähnung gefunden hat. Er fragt nach, ob das Thema Reform der Naturschutzverwaltung noch eine Rolle spielt oder bewusst nicht mehr erwähnt wurde. Abgeordnete Schier (CDU) vermisst Aussagen der Ministerin zu den Maßnahmen gegen die Verockerung der Spree und in dem Zusammenhang zur Zusammenarbeit mit den sächsischen Kollegen. Das habe sie an führender Stelle der Agenda erwartet. Ebenso bedeutsam sehe sie die Prüfung der Errichtung einer Pflegekammer. Ministerin Tack antwortet, dass sie in Sachen Pflegekammer mit ihrem Berliner Kollegen im Gespräch sei. Über den aktuellen Stand könne sie die Angeordnete Schier individuell bzw. den Ausschuss informieren. Die Maßnahmen gegen die Verockerung hätten natürlich weiterhin politische Priorität und seien vom Ministerpräsidenten zur Chefsache erklärt worden. Die nachfolgende Federführung liege beim Wirtschaftsministerium. Im Verantwortungsbereich des MUGV liege insbesondere die arbeitsteilige Befassung mit der Talsperre Spremberg. Zur Reform der Naturschutzverwaltung habe sie sich nicht geäußert, weil das noch kein kabinettrelevantes Projekt sei. Ein Stiftungsgesetz läge als Entwurf vor, ebenso Eckpunkte für eine mögliche Satzung der Stiftung und zur haushaltsneutralen Finanzierung der Stiftung bezogen auf das MUGV. Eine informelle Abstimmung zwischen den Ressorts laufe bis zum und das Projekt stehe im Januar noch auf der Tagesordnung der AG Verwaltungsmodernisierung. Aus Veröffentlichungen habe man zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Ministerpräsident für diese Legislaturperiode das Projekt nicht befördern möchte.

6 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 6 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Zu TOP 2: Bericht des MUGV zur Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie Brandenburg entsprechend Landtagsbeschluss in Drucksache 5/1239-B Der Vorsitzende erinnert einleitend daran, dass der Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2010 die Landesregierung beauftragte, eine verbraucherpolitische Strategie zu erarbeiten, die dem Landtag im Mai 2012 als DS 5/5287 übergeben wurde. Weiterhin wurde mit dem Landtagsbeschluss der Auftrag ausgelöst, dem AUGV bis Ende des IV. Quartals 2013 einen ersten Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Verbraucherstrategie vorzulegen. Er kritisiert, dass dieser Bericht (Anlage 1) erst einen Tag vor der Ausschusssitzung vom MUGV per Mail zugestellt wurde und somit keine Zeit bestand, sich mit ihm auseinanderzusetzen. Er bittet die Ministerin, den Erfahrungsbericht vorzustellen. Ministerin Tack bittet um Verständnis für die späte Zustellung des Erfahrungsberichtes, weil er erst am Vortag im Kabinett vorzulegen gewesen sei. Die Strategie mit der Vielfalt aus gesundheitlichem und wirtschaftlichem Verbraucherschutz umfasse ein sehr großes Aufgabenfeld und deren Umsetzung sei ein ständiger Prozess ohne Endpunkt. Die Vorlage mache deutlich, dass der Verbraucherschutz sehr ernstgenommen werde und dass in der Kürze der Zeit schon eine ganze Menge an Aufgaben angeschoben und umgesetzt worden sei. Abgeordneter Beyer (FDP) nimmt Bezug auf das auf Seite 4 erwähnte Rahmenkonzept vom Mai 2013 der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zur Aufstellung eines interdisziplinären Kontrollteams zur Unterstützung kommunaler Vollzugsbehörden im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. Ihn verwundere, dass das MUGV trotzdem noch immer an einem eigenen Konzept arbeite und er möchte wissen, wann ein solches Kontrollteam in Brandenburg zum Einsatz kommen werde. Weiter fragt er nach, was aus dem auf Seite 7 aufgeführten Antrag des MUGV vom September 2012 im Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zum Thema Dispozinsen geworden ist. Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) vermisst nach erster Sicht auf den Bericht einen Soll-Ist-Vergleich der erreichten Ergebnisse und eine kritische Bewertung. Außerdem fehle ihm im Bericht eine Einschätzung zum Problemkreis Futterzusätze/Antibiotika/Hormone und wie dazu mit dem MIL zusammengearbeitet wird. Ministerin Tack antwortet Abgeordneten Beyer, dass der Antrag zur gesetzlichen Begrenzung der Dispozinsen von den CDU-geführten Ländern nicht mitgetragen wurde und es zu keiner entsprechenden Regelung gekommen ist. Verhandlungen von Bundesministerin Aigner mit den Banken zu freiwilligen Vereinbarungen über Höchstgrenzen seien erfolglos geblieben.

7 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 7 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Zu dem vom Abgeordneten Jungclaus angesprochenen Problemkreis Futterzusätze/Antibiotika/Hormone führt die Ministerin aus, dass dazu gemeinsam mit den Agrarministern 2012 ein Aktionsplan mit 14 Punkten beschlossen worden sei. Über dessen Umsetzung könnte bei Bedarf gesondert berichtet werden. Herr Remde (MUGV) ergänzt zur Frage des Abgeordneten Beyer nach den Kontrollteams, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz das Konzept der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz für interdisziplinäre Kontrollteams zur Kenntnis genommen habe und dass es im Mai 2014 erneut auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz stehe. Eine Rückfrage innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft im November 2013 habe gezeigt, dass nur wenige Bundesländer etwas umgesetzt haben. Vorreiter sei Bayern, was ein großes schlagkräftiges Team bei einem Regierungspräsidium angesiedelt habe. Die meisten Bundesländer müssten ebenso wie Brandenburg dafür erst neue Kapazitäten schaffen, was Haushaltsprobleme verursache. Für Brandenburg sei er guter Hoffnung, dass trotzdem noch in diesem Jahr ein Grundstock geschaffen werde könne. Beratung, Anleitung und Hilfe für die kommunalen Behörden gebe es aber sowohl aus dem Landesamt als auch aus dem MUGV. Zum Antibiotikaeinsatz merkt er an, dass es einen bundesweit abgestimmten nationalen Rückstandskontrollplan gibt. Erfreulicherweise zeige sich dabei, dass Rückstände oberhalb der zulässigen Mengen nur in Ausnahmefällen auftreten. Die konkreten Auswertungen des Jahres 2013 seien im April/Mai 2014 verfügbar. Auf eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Beyer (FDP) zum interdisziplinären Kontrollteams führt Herr Remde (MUGV) weiter aus, dass geplant sei, das Team beim Landesamt in der Abteilung Verbraucherschutz anzusiedeln mit der Funktion beratende Unterstützung der kommunalen Vollzugsbehörde. Es sei nicht geplant, die Vollzugszuständigkeit von den Kommunen hochzuziehen. Ministerin Tack ergänzt, dass aufgrund des beschlossenen Haushaltsplanes für dieses Jahr kein zusätzliches Personal zur Verfügung stehe. Der Vorsitzende beendet den TOP mit der Bemerkung, dass die Verbraucherschutzstrategie sicherlich weiter im Ausschuss eine Rolle spielen werde. Zu TOP 3: Bericht des MUGV zur Umsetzung des Hochwasserschutzes im Land entsprechend Antrag in Drucksache 5/7771 Der Vorsitzende erinnert an die Festlegung aus der 39. Sitzung des AUGV im September 2013, dass das MUGV zur heutigen Sitzung dem Ausschuss einen Sachstandsbericht zu den im überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 5/7771 enthaltenen Maßnahmenpunkten zum Hochwasserschutz in Brandenburg übergeben soll.

8 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 8 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Da der Bericht (Anlage 2) erst gestern vom MUGV per Mail zugestellt wurde, habe man sich noch nicht ausreichend tiefgründig damit befassen können. Ministerin Tack bittet um Verständnis für die späte Zustellung wegen der Weihnachtspause und betont, dass im schriftlichen Bericht kurz auf alle 13 Punkte aus dem CDU-Antrag eingegangen werde. Sie weist darauf hin, dass sie im Ausschuss über die Beschlüsse der Sonderministerkonferenz vom September 2013 berichtet habe. Hochwasserschutz sei bekanntlich Ländersache und erfreulicherweise sei es bei der Sonderministerkonferenz gelungen, dass auf nationaler Ebene agiert und ein nationales Hochwasserschutzprogramm und eine Finanzierungsstrategie dazu erstellt werden soll. Neben der Sonderministerkonferenz habe im Dezember 2013 eine Ministerkonferenz aller Elbeanlieger stattgefunden. Das Protokoll dazu könne im Internet eingesehen werden. Alle Maßnahmen seien darauf gerichtet, den Flüssen mehr Raum zu geben, um vorbeugenden Hochwasserschutz leisten zu können. Abgeordneter Dombrowski (CDU) empfiehlt, die Beratung über den Sachstandsbericht des MUGV in die nächste Sitzung zu verschieben, um zunächst eine fachliche Bewertung der Ausführungen vornehmen zu können. Mit großer Freude nehme er zur Kenntnis, dass nach den Aussagen der Ministerin das Land Brandenburg als einziges Bundesland keine Personalengpässe in den zuständigen Verwaltungen habe. Daran z. B. schlössen sich weitere Fragen an, die dann diskutiert werden sollen. Zu bezweifeln sei auch, dass eine Neubewertung der Gewässerunterhaltung nicht notwendig sein soll, obwohl seit Jahren bekannt sei, dass die geplanten 9 Mio. Euro für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht ausreichend seien. Abgeordneter Dr. Luthardt (DIE LINKE) bemerkt zu Punkt 4 der Vorlage, dass auch eine Kopplung zum Moorschutz bzw. Feuchtgrünland als Beitrag zum Hochwasserschutz hergestellt werden sollte. Der Vorsitzende stellt zur Diskussion, wie weiter im Ausschuss mit dem überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 5/7771 umgegangen werden soll. Abgeordneter Dombrowski (CDU) schlägt vor, nach Beratung über den Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des Ausschusses über den Antrag der CDU- Fraktion zum Hochwasserschutz abzustimmen. Der Vorsitzende stellt zu diesem Vorschlag allgemeine Zustimmung fest.

9 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 9 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Nachfolgend geht er darauf ein, dass dem Ausschuss zur Problematik vorbeugender Hochwasserschutz eine Zuschrift des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz des Thüringer Landtages betreffs Abstimmung zum vorbeugenden Hochwasserschutz zwischen den Fachausschüssen der Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Bayern und dem Bundestag vorliege (Anlage 3), zu dem sich der Ausschuss äußern soll. Aus seiner Sicht sei der Vorschlag zu begrüßen. Abgeordnete Steinmetzer-Mann (DIE LINKE) und Abgeordnete Kircheis (SPD) erklären, dass die Koalitionsfraktionen dem Ansinnen aufgeschlossen gegenüberstehen. Abgeordneter Dombrowski (CDU) findet das Angebot aus Thüringen großartig und es sollte angenommen werden. Abgeordneter Beyer (FDP) äußert ebenfalls Zustimmung. Er betont, dass man sich in der Vorbereitung darüber verständigen müsse, was grundsätzlich als Ziel der Veranstaltung herauskommen soll. Abgeordneter Dombrowski (CDU) macht deutlich, dass erfahrungsgemäß bereits im Vorfeld einer solchen Veranstaltung Abstimmungen notwendig seien, um zu Ergebnissen kommen zu können. Das sollte nicht der Verwaltung überlassen werden, sondern zwischen den Fraktionen in kollegialer Zusammenarbeit erfolgen. Damit könnten dann der Beratung aus Brandenburger Sicht Impulse gegeben werden. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der Ausschuss dem Vorschlag aus dem Thüringer Landtag grundsätzlich zustimmt. Vorschläge aus den Fraktionen zu Inhalt und Zielstellungen sollen im Vorfeld der nächsten Ausschusssitzung erarbeitet und dann beraten und den Thüringer Kollegen mitgeteilt werden. Zu TOP 4: Beschlussfassung über die Durchführung einer Anhörung zu Drucksache 5/ Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes Der Vorsitzende bemerkt, dass bereits im Vorfeld der Sitzung allgemein die Auffassung bestand, eine Anhörung zum überwiesenen Gesetzentwurf durchzuführen und dem Ausschuss dazu auch ein formaler Antrag aus der CDU-Fraktion (Anlage 4) vorliegt. Er lässt über den Antrag abstimmen und der Durchführung einer Anhörung wird einstimmig zugestimmt.

10 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 10 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Im Weiteren weist er darauf hin, dass seitens der CDU-Fraktion zwei Anzuhörende (Anlage 5) und seitens der Koalitionsfraktionen fünf Anzuhörende (Anlage 6a, 6b) benannt wurden. Darüber hinaus seien absprachegemäß die Kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Abgeordneter Beyer (FDP) sagt, dass seine Fraktion zwei Anzuhörende anmelde und die konkreten Angaben nachreichen wolle. Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) meldet für seine Fraktion einen Vertreter der Naturschutzverbände und einen Vertreter des Bundesumweltamtes als Anzuhörende an, deren namentliche Benennung noch ausstehe. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird den Vorschlägen für den Kreis der Anzuhörenden zugestimmt, ebenso einer Begrenzung der Redezeit auf maximal zehn Minuten sowie auf den Verzicht einer Frageliste an die Anzuhörenden. Zu TOP 5: Abschließende Beratung über eine Stellungnahme zum Vorschlag über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - KOM(2013) 620 endg. Der Vorsitzende verweist auf die Beratung in der letzten Ausschusssitzung und dass der Ausschuss seine abschließende Meinungsbildung bis zum Vorliegen des Votums aus dem mitberatenden Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik zurückgestellt hat. Der AEE habe zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet (Anlage 7). Der AUGV sei jetzt gehalten, gegenüber dem Präsidenten des Landtages zu erklären, ob er eine Stellungnahme des Landtages zu dem Verordnungsentwurf für geboten hält. Wenn ja, seien der Entwurf der Stellungnahme und der oder die Adressaten für die Stellungnahme im Ausschuss zu beschließen und dem Präsidenten zu übermitteln. Für seine Fraktion GRÜNE/B90 erklärt er, dass sie eine Stellungnahme des Landtages für entbehrlich halte und sie die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Europäische Umweltfragen dazu unterstütze und sich weitestgehend der Position Brandenburgs im Bundesrat anschließe. Abgeordneter Dombrowski (CDU) sagt, dass seine Fraktion das auch so sehe und Abgeordnete Kircheis (SPD) erklärt, dass die Koalitionsfraktionen ebenfalls dieser Meinung seien.

11 Landtag Brandenburg P-AUGV 5/42 S. 11 Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (öffentliche Sitzung) mi-we Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit der Ausschuss dem Präsidenten empfiehlt, auf eine Stellungnahme des Landtages zum Verordnungsentwurf Vorschlag über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - KOM(2013) 620 endg. zu verzichten. Das findet allgemeine Zustimmung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß 83 Satz 3 GOLT in der 43. Sitzung am bestätigt.) Anlagen Anlage 1: Erfahrungsbericht zur Verbraucherpolitische Strategie (zu TOP 2) Anlage 2: Bericht des MUGV zum Hochwasserschutz (zu TOP 3) Anlage 3: Zuschrift aus dem Thüringer Landtag (zu TOP 3) Anlage 4: Antrag der CDU zur Durchführung einer Anhörung (zu TOP 4) Anlage 5: Anzuhörende auf Vorschlag der CDU-Fraktion (zu TOP 4) Anlage 6: Anzuhörende auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen (zu TOP 4) Anlage 7: Stellungnahme AEE (zu TOP 5)

12 Anlage 4 LAND4 BRANDENBURG Erster Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie Berichterstatter: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Stand:

13 1. Einführung und Anlass zur Berichterstattung Brandenburgerinnen und Brandenburger kommen in vielfältiger Weise mit Verbraucherthemen in Berührung. Für die tägliche Ernährung trägt jede Verbraucherin und jeder Verbraucher eine hohe Eigenverantwortung. Ob diese gesundheitsfördernd ist oder nicht, kann aber nicht jede oder jeder einschätzen. Jährlich drängen neue Produkte auf den Lebensmittelmarkt in Deutschland. Bei einem Jahresumsatz im Inland von ca. 115 Mrd. Euro im Jahr 2012 in Bezug auf Lebensmittel wird deutlich, welche Dimensionen dieser Markt einnimmt. Eine solide Lebensmittelkunde ist hier genauso erforderlich wie die Sicherheit von Lebensmitteln und eine eindeutige Kennzeichnung auf den Produkten zu Nährwerten und Inhaltsstoffen. Ob Girokonto, Kreditaufnahme, Geldanlage, Lebensversicherung oder Altersvorsorge: Der Finanzmarkt ist noch weitaus komplexer und erfordert ausreichendes Wissen über die verschiedenen Produkte sowie Konsum- und Finanzkompetenz. Auch die zunehmende Bedeutung der digitalen Welt stellt eine Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die Benutzung des Internets für den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen steigt nach wie vor. Der Internethandel ist Wachstumstreiber Nummer eins im deutschen Einzelhandel. Gleichzeitig nimmt vor allem für junge Leute die Bedeutung von sozialen Netzwerken im Internet stetig zu. Fragen des Datenschutzes spielen eine wesentliche Rolle. Grundkenntnisse über Verträge und deren Folgen sind unabdingbar, will man nicht übervorteilt werden. Die alltägliche Nutzung von Energie kann für die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls zu Problemen führen. Beispielsweise gehören dazu unverständliche Vertragsklauseln und schwer nachvollziehbare Rechnungen, aber auch die Wahl des richtigen Stromtarifs. Nicht alle sind in der Lage, diese Probleme gleichermaßen gut zu bewältigen. Diesen Herausforderungen stellt sich die Landesregierung, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Am 17. April 2012 wurde die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg verabschiedet. Die Federführung für die Umsetzung der Strategie liegt beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Das Ministerium gestaltete den Umsetzungsprozess in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts der Landesregierung, Brandenburger Vereinen und Verbänden, Institutionen und Vertretern der Wissenschaft Nach einem Beschluss des Landtages Brandenburg vom 3. Juni 2010 (Drs B) ist bis Ende des IV. Quartals 2013 dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ein erster Erfahrungsbericht vorzulegen. Darin werden die bisherigen Umsetzungsergebnisse beschrieben. 2

14 2. Erfahrungen und Ergebnisse 2.1. Allgemeines Die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg berücksichtigt die relevanten Verbraucherthemen und die aktuellen Herausforderungen. In zehn Schwerpunkten wurden die verbraucherpolitischen Zielstellungen definiert und Maßnahmen zur Umsetzung festgelegt. Diese Handlungsschwerpunkte lauten im Einzelnen: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten, Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention abstimmen, Verbraucherrechte weiterentwickeln, Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen, Verbraucherinformation entwickeln, Verbraucherberatung ausbauen, Verbraucherbildung stärken, Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen, Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend wahrnehmen, Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig gestalten. Aufgeteilt auf die Schwerpunkte enthält die Strategie insgesamt 38 Maßnahmen. Die langfristigen Ziele und Maßnahmen haben im Allgemeinen Prozesscharakter. Zum Beispiel sind der Schutz vor gesundheitlichen Risiken oder eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Verbraucherschutzes auf Dauer angelegte Zielstellungen. Dagegen sind einzelne Maßnahmen bereits vollständig oder teilweise umgesetzt worden. Die Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung wurde im Hinblick auf Verbraucherthemen gestärkt. Es fand und findet ein reger fachlicher Austausch in der Plattform Verbraucherschutz statt. Diese ist ein interministerielles Gremium unter Einbindung weiterer wichtiger Akteure des Verbraucherschutzes (der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. und der Landesdatenschutzbeauftragten). In der aktuellen Sitzung von Dezember 2013 standen der vorliegende Erfahrungsbericht, die Auswertung einer wichtigen Fachtagung zur außerschulischen Verbraucherbildung sowie die Erarbeitung eines Internet-Wegweisers der Landesregierung für Verbraucherinnen und Verbraucher im Vordergrund, Daneben wurde die Zusammenarbeit mit weiteren externen Akteuren intensiviert. Es wurden diverse Veranstaltungen zur Umsetzung der Strategie durchgeführt Inhaltliche Umsetzung in den Handlungsschwerpunkten Die Handlungsschwerpunkte mit den jeweiligen Zielen und Maßnahmen lassen sich in drei übergeordnete Bereiche einteilen: Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und Risiken Sicherung und Stärkung der Verbraucherrechte Verbraucherbildung, -beratung und -information. 3

15 Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und Risiken Von hoher Bedeutung im Verbraucherschutz ist der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und Risiken. Hierzu zählen die Gewährleistung der Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher und die Abstimmung des Verbraucherschutzes mit dem Gesundheitsschutz und der Prävention. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung wird die Aufstellung eines interdisziplinären Kontrollteams zur Unterstützung kommunaler Vollzugsbehörden vorbereitet. Hierzu haben die zuständigen Facharbeitsgruppen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz ein Rahmenkonzept entwickelt. Das Konzept war Gegenstand der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai Das Ministerium für Umweit, Gesundheit und Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einer Umsetzung für das Land Brandenburg. Brandenburg hat an einem länderübergreifenden Pilotprojekt zur Überprüfung des Internethandels von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen teilgenommen, Aufgrund der positiven Ergebnisse wurde eine Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung einer zentralen Stelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgeschlossen, die von allen Bundesländern getragen und gemeinschaftlich finanziert wird. Der Ansatz für risikoorientierte Kontrollen und Untersuchungen wurde weiterentwickelt. Auch die Ergebnisse der Gefahrstoffüberwachung zeigen, dass damit eine bessere Wirkung erzielt werden kann. Die Gefahrstoffüberwachung umfasst dabei die Marktüberwachung einzelner Stoffe und Produkte, die gefährliche Inhaltstoffe enthalten. Hierbei wird die Risikokontrolle jeweils auf neue Produkte am Markt abgestimmt. Der Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 liegt als Pflichtaufgabe in der Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Die Verordnung definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Eine Überprüfung der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Brandenburg mit seinen dokumentierten Verfahren über ein funktionsfähiges Kontrollsystem verfügt, das ebenfalls einen risikoorientierten Ansatz verfolgt. Der Einsatz für einen hohen Qualitätsstandard in der Gemeinschaftsverpflegung, als Beitrag für eine gesunde Ernährung, wurde intensiviert. Seit 2011 werden durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung jährliche Caterer-Workshops durchgeführt. Ebenso wurde der Tag der Schulverpflegung seit dem Jahr 2011 etabliert. Gemeinsam mit Schulträgern, Lehrern, Schulleitern, Elternvertretern und Caterern werden Erfahrungen ausgetauscht und best practise Beispiele vermittelt, Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg sorgt für einen guten Informationsstand an den Schulen und berät diese regelmäßig. Durch die Neufassung der Kantinenrichtlinie für die Betriebskantinen der Landesregierung, die Ende 2013 in Kraft getreten ist, wurden die DGE-Standards für die Betriebsverpflegung eingeführt. Damit übernimmt die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion für eine gesunde Betriebsverpflegung Sicherung und Stärkung der Verbraucherrechte 4

16 Zu dem zweiten übergeordneten Bereich, der Sicherung und Stärkung der Verbraucherrechte, gehören die Weiterentwicklung der Verbraucherrechte und die Festigung der Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen. Hierunter fällt eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen. Über die politische Mitwirkung auf Bundesebene und europäischer Ebene nimmt die Landesregierung Einfluss auf die Ausgestaltung der Verbraucherrechte, Zur Festigung der Patientenrechte hat sich Brandenburg auf Fachebene und über den Bundesrat für ein Patientenrechtegesetz eingebracht. Dieses ist am 21. Februar 2013 in Kraft getreten. Durch das Patientenrechtegesetz wurde der bisherige Status quo der Patientenrechte, der vor allem im Richterrecht formuliert war, zusammengefasst. Dazu gehört, dass der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist und Festlegungen zugunsten der Patientinnen und Patienten getroffen wurden. Das sind zum Beispiel der Anspruch auf verständliche und umfassende Informationen hinsichtlich der Behandlung und der damit verbundenen Kostenfolgen, Aufklärung über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken durch ein persönliches Gespräch, Dokumentationspflichten bei der Behandlung und das Recht zur Einsichtnahme in die Patientenakten. Weitergehende Forderungen von Brandenburg und anderen Ländern aus einer entsprechenden Bundesratsinitiative konnten jedoch leider nicht durchgesetzt werden. Daher wird die Landesregierung weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken und eine Reform des Patientenrechtegesetzes anstreben. So ist zum Beispiel aus Brandenburger Sicht, die sich mit der Mehrheit im Bundesrat deckt, der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), die Schaffung eines Härtefallfonds, mit dem mittellosen Opfern von Behandlungsfehlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden könnte, ein Patientenbrief, mit dem Patienten über Diagnose, Behandlung und Arzneimittel informiert werden. noch ungenügend geregelt. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser über ihre Rechte aufzuklären, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Informationsmaterial erarbeitet. So ist zum Beispiel eine Broschüre über die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in unterstützenden Wohnformen herausgegeben worden (Broschüre "Selber bestimmen, mitreden, mitmachen? Aber gernel", erhältlich über wvvw.masf, brandenburg.de), die über die Rechte auf Selbstbestimmung und Mitwirkung sowie die Unterstützung durch Ombudspersonen informiert. Beim ehrenamtlichen und kommunalen Engagement ist in diesem Bereich ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen. Das zeigt sich beispielsweise bei den Ombudspersonen. Ombudspersonen fungieren als Bindeglied zwischen der Gemeinde oder der Stadt und den in Einrichtungen lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Mit Beschluss des Bewohnerschaftsrates können sie auch gemeinsam mit ihm Mitwirkungsrechte wahrnehmen. In Bezug auf die Stärkung der Verbraucherrechte stehen in der Strategie die Bereiche Verbrauchervertragsrecht, Datenschutz, Finanzdienstleistungen und Verbraucherrecht und Medien im Mittelpunkt. Die Landesregierung hat im Bundesrat Gesetzesvorhaben bzw. initiativen auf Bundesebene und europäischer Ebene unterstützt, die die Intention haben, Verbraucherrechte zu stärken. Eine Reihe von Bundesgesetzen zur Stärkung von Verbraucherrechten wurde beschlossen, zum Beispiel das Mediationsgesetz, das Mietrechtsänderungsgesetz, das Honoraranlageberatungsgesetz, das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr und das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Durch letzteres werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor sogenannten Massenabmahnungen geschützt und die Anforderungen an Inkassodienstleistungen erhöht. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes 5

17 zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das im Juni 2014 in Kraft tritt, werden unter anderem allgemeine Pflichten und Grundsätze für Verträge mit Verbrauchern eingeführt, die Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet weitergeführt und Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen grundlegend neu gefasst. Gesetzgebungsverfahren auf EU- und Bundesebene werden von unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung federführend begleitet. Durch eine gute Zusammenarbeit mit anderen Ressorts können alle Aspekte des Verbraucherschutzes berücksichtigt werden. Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen: Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und dem Ministerium der Finanzen soll anlassbezogen im Bereich Finanzdienstleistungen noch weiter verstärkt werden. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat sich das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Bundesratsverfahren zum sogenannten SEPA-Begleitgesetz (Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009) zudem gegen darin enthaltene Regelungen ausgesprochen, die eine Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Beteiligung an Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen bedeutet hätten. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode angekündigten Lösungsvorschläge zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen werden auf ihre Validität hin zu überprüfen sein. Unter Federführung des Ministeriums der Justiz beteiligt sich die Landesregierung an der Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Bundesrecht. Die Regelungen sollen unter anderem den Rechtsschutz für Verbraucher verbessern, indem sie ihnen langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren ersparen. Zur Umsetzung der Positionen Brandenburgs auf Ebene der EU-Gesetzgebung haben sich das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Ministerium der Justiz in den Bundesrats-Ausschüssen zum Beispiel für eine Stärkung der Rechte der Reisenden eingesetzt, indem sie den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Richtlinie über Pauschalund Bausteinreisen unterstützt sowie weitergehende Rechte für Reisende gegenüber der EU- Kommission gefordert haben. Im Bereich des Datenschutzes wird auf EU-Ebene derzeit der Entwurf einer Datenschutz- Grundverordnung intensiv und vor allem kontrovers beraten. Die Länder sind an den Beratungen zu dieser Verordnung in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe beteiligt. Ob die Verhandlungen vor den Europawahlen im Mai 2014 zum Abschluss kommen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Die hohen deutschen Standards beim Datenschutz sollen dabei aber nicht gemindert werden. Unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Stellungnahme zur Datenschutz-Grundverordnung erarbeitet und deren Kernpunkte veröffentlicht. Unter Federführung des Ministeriums des Innern wird die Thematik Datenschutz in sozialen Netzwerken" verfolgt. Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv 6

18 mit diesem Thema. Als problematisch erweist sich dabei die Aufklärung der tatsächlichen Datenverarbeitungsprozesse und darauf aufbauend die rechtliche Bewertung. Verbesserungen für die Nutzer in Bezug auf den Datenschutz lassen sich aufgrund der zum Teil international agierenden Unternehmen allerdings nur auf europäischer Ebene bzw. durch internationale Abkommen erreichen. Insofern steht die Thematik in unmittelbarem Zusammenhang mit der oben angesprochenen Datenschutzgrundverordnung. Die Landesregierung hat sich nicht nur auf die Unterstützung von Verbraucherrechte stärkenden Gesetzgebungsvorhaben beschränkt. Durch eigene Initiativen wurden ebenfalls verbraucherpolitisch wichtige Anliegen vorangebracht, wie folgende Beispiele aus dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zeigen: Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat im Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im September 2012 einen Antrag zum Thema Dispozinsen eingebracht. Dieser beinhaltete eine gesetzliche Angebotspflicht für einen günstigen Kredit sowie die Verpflichtung zur Vermittlung einer Schuldnerberatung. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im September 2012 schloss sich das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Vertreter Brandenburgs einer Erklärung an, mit der die gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen gefordert wurde. In einer Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz maßgeblich zur Vorbereitung einer Beschlussfassung der VSMK 2012 zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht' mitgewirkt und gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Stellungnahme in den Bundesrat eingebracht. Danach soll europäisches Kaufrecht neben die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten treten und alternativ Gegenstand von Verträgen werden können. Die Stellungnahme bemängelte das Fehlen von Erwägungsgründen und Regelungen zu vertraglichen Garantien. Die Verjährungsfristen sollen nicht verkürzt und bessere grenzüberschreitende Verbraucherinformationen erreicht werden. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im Mai 2013 auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Beschluss zur Bekämpfung der sogenannten geplanten Obsoleszenz von Produkten - das bewusste Einbauen von Schwachstellen - mit einem Prüfauftrag für den Bund gefasst. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz leitet zudem eine Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zum Thema Mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets). Darin werden die bestehenden Regelungen, insbesondere zur Gestaltung der Verträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen daraufhin untersucht, ob sie an die Bedürfnisse von Nutzern dieser Geräte angepasst werden müssen, zum Beispiel in Bezug auf den Kauf im Internet und auf Datenschutzaspekte. Im Frühjahr 2014 wird dazu ein Beschluss der VSMK angestrebt. Wie in den Maßnahmen zum Handlungsschwerpunkt Verbraucherrechte vorgesehen, haben die Verbraucherschutzorganisationen, insbesondere die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. die Möglichkeit, sich in Gesetzgebungsverfahren zu Verbraucherrechten und bei der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Rechtsänderungen einzubringen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. ist festes Mitglied der Verbraucherschutzplattform. Stellungnahmen der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. werden in laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. 7

19 Verbraucherbildung, -beratung und -information In den dritten großen Bereich lassen sich alle Handlungsschwerpunkte mit Bezug zur Verbraucherbildung, -beratung und -information einordnen: die Entwicklung der Verbraucherinformation, der Ausbau der Verbraucherberatung, die Stärkung der Verbraucherbildung, die Berücksichtigung unterschiedlicher Verbrauchergruppen und die Wahrnehmung des landes- und grenzübergreifenden Verbraucherschutzes. Der Zugang zu Verbraucherinformationen hat sich durch die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2012 verbessert. Es ist nun anwenderfreundlicher und erleichtert auch die aktive Verbreitung von Informationen. Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen im Bereich des Verbraucherrechts sind Informationsangebote zu Rechtsänderungen und Verbraucherthemen für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wichtig. Die Landesregierung nutzt alle verfügbaren Informations- und Kommunikationswege, um Informationen aktiv zu verbreiten und Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesen Informationen zu erreichen, zum Beispiel durch Internetpräsentationen, Broschüren, Flyer oder Veranstaltungen. Unter anderem erscheint das Verbraucherjournal des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zweijährig und soll 2014 wieder über aktuelle Themen informieren. Das Verbraucherjournal wird außerordentlich gut nachgefragt und hat sich trotz voranschreitender Entwicklung digitaler Informationen als Printrnedium absolut bewährt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft veröffentlicht Anfang 2014 zudem eine aktualisierte Neuauflage seiner stark nachgefragten Mieterfibel" in hoher Stückzahl, um über jüngste Veränderungen im Mietrecht aufzuklären. Neben den Veröffentlichungen der Landesregierung wird die Kompetenz der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. genutzt, um ein breit gefächertes, unabhängiges Informationsspektrum zu den Themen des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Verbraucherschutzplattform wurde die ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat hierzu ein Konzept für einen ressortübergreifenden Internet-Wegweiser erarbeitet, der zwischen den Ressorts noch abgestimmt wird. Erste Umsetzungsschritte zur internetbasierten Verbraucherinformation sind für Frühjahr 2014 vorgesehen. Neben Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher ist auch deren Beitrag, um sie in ihrer Konsum- und Entscheidungsfreiheit zu stärken. Beratung ein wichtiger Die Landesregierung arbeitet auch hierzu eng mit der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. zusammen und unterstützt diese beim Ausbau einer qualitativ hochwertigen Verbraucherberatung, die bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. hat im September 2013 ein strategisches Konzept zur Weiterentwicklung der Verbraucherarbeit in Brandenburg VZB Strategie 2014+' für die kommenden fünf Jahre vorgelegt. Im Zusammenhang mit der wachsenden Bedeutung der digitalen Welt wird die Nutzung des Internets zur Verbraucherberatung ausgebaut werden. Inwieweit vor diesem Hintergrund das Ziel der Verbraucherpolitischen Strategie, den Umfang an Beratungsstellen zu entwickeln und weiter auszubauen, weiterhin verfolgt werden sollte, bedarf einer offenen Diskussion. Eine erste umfassende Diskussion zum strategischen Konzept, künftigen verbraucherpolitischen Themen, 8

20 Schwerpunktsetzungen und Unterstützungsmöglichkeiten fand zwischen dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. und Frau Ministerin Tack am 30. Oktober 2013 statt, Einigkeit bestand darüber, dass das Brandenburger Beratungsstellennetz eine stabile Größe in der Beratungstätigkeit der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. bleiben muss. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. wurde in den Jahren 2012 und 2013 durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz jeweils mit Mitteln in Höhe von 1,632 Mio. EUR unterstützt. Hinzu kamen weitere Mittel der Europäischen Union und des Bundes. Diese Verstetigung in der Mittelausstattung diente der Verbraucherzentrale zur Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. wurde die Steigerung der Tarife entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder für 2013 im Rahmen der Haushaltsmittel des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gewährt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. wird für die Fortschreibung und Weiterentwicklung von Aufgaben und Schwerpunkten eine mittelfristige Finanzplanung erarbeiten und dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Beginn des Jahres 2014 vorlegen. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstützt die feste Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. mit der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Im Bereich des grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Verbraucherschutzes setzt sich die Landesregierung, wie in der Verbraucherpolitischen Strategie beschrieben für den Erhalt und die Fortführung des deutsch-polnischen Verbraucherinformationszentrums ein. Zu Beginn des Jahres 2012 ist durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen der institutionellen Förderung eine Stelle zur Weiterführung der deutsch-polnischen Beratungsarbeit und Leitung des deutsch-polnischen Verbraucherinformationszentrums geschaffen worden. Die Gründung eines Fördervereins für das deutsch-polnische Verbraucherinformationszentrum erfolgte am 20. September Im September 2012 wurde zudem eine Fachveranstaltung zur Fortführung der deutsch-polnischen Verbraucherarbeit durchgeführt, Dadurch wurde eine umfangreichere Wahrnehmung des Projekts, sowohl regional als auch überregional erreicht. Die Landesregierung unterstützt daneben weitere Institutionen und Projekte zur Verbraucherberatung: Mit der Projektagentur Berlin-Brandenburg, dem Träger der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg, gibt es regelmäßige Abstimmungen im Steuerungskreis Vernetzungsstelle Schulverpflegung zu strategischen Planungen für die Weiterführung der Arbeit der Vernetzungsstelle einerseits ab September 2014 und andererseits über das Jahr 2017 hinaus, in welchem die öffentliche Förderung endet. Die Pflegestützpunkte werden unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie durch die Landesregierung gestärkt. Diesbezüglich wurde eine Broschüre Brandenburger Pflegetagebuch" erarbeitet und veröffentlicht. Die Broschüre ist Informations- und Dokumentationsgrundlage für pflegende Angehörige und dient zugleich der Unterstützung der Arbeit in den Pflegestützpunkten. Des Weiteren wurde ein Erfahrungsaustausch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte im September 2013 durchgeführt. In 17 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wurden bereits Außenstellen der Pflegestützpunkte errichtet. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bündelt Projekte und Aktionen zur Verbraucherberatung stärker und nutzt Fachveranstaltungen für Präsentationen aktueller Projekte. Begleitende Informationen, Materialangebote und Präsentationen von (Verbraucherschutz-)Organisationen während Fachveranstaltungen sind inzwischen bewährte Praxis, so zum Beispiel auf der Fachtagung der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. zu Kinderlebensmitteln 9

21 im Jahr 2012 und in den Caterer-Workshops der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in den Jahren 2012 und Im Bereich der Verbraucherbildung legt die Verbraucherpolitische Strategie einen Schwerpunkt auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Unzureichende Alltagskompetenzen bei jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern können zu wirtschaftlich und gesundheitlich nachteiligen Marktentscheidungen sowie zu einem moralisch-ethischen Werteverlust führen. Durch die frühzeitige Formung bewussten Verbraucherverhaltens bei Kindern und Jugendlichen kann eine Einflussnahme auf gesellschaftliche Entwicklungen im Sinne der Nachhaltigkeit erzielt werden. Im Land Brandenburg werden Verbraucherschutzthemen in den Schulen themen- und fächerübergreifend bei gleichzeitiger Konzentration auf das Leitfach" Wirtschaft Arbeit Technik (WAT) behandelt. Die praxisbezogene Verbraucherbildung soll in der Schule mit verschiedenen Unterrichtsfächern verknüpft werden, beispielsweise Lebensgestaltung Ethik Religionskunde oder Politische Bildung. Dabei werden folgende Themen angesprochen: Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz, Verbraucherinformation, -beratung und -institutionen, Verbraucherschutz im Rahmen des Verbraucherrechts und der Einfluss der Verbraucherpolitik auf die Kosten der Güterversorgung. Der bereits 2009 durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gegründete Arbeitskreis Schulische Verbraucherbildung von Kindern und Jugendlichen" hat das Ziel, die Vermittlung notwendiger Alltagskompetenzen an Kinder und Jugendliche über schulische Angebote abzustimmen und zu organisieren. In dem Arbeitskreis sind Vertreter des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v., des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, der Landesbeauftragten für Datenschutz und der Universität Potsdam Mitglied. Begonnen wurde mit der Unterstützung der Lehrerfortbildung zu aktuellen Verbraucherschutzthemen. Dazu erarbeitete die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. in 2010 einen Aktionsplan zur Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen". Auf dieser Grundlage führte sie in enger Zusammenarbeit vor allem mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg und in Abstimmung mit dem Arbeitskreis vielfältige Aktivitäten durch, insbesondere Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte in den Bereichen Finanz- und Medienkompetenz, Nachhaltigkeit bei Klima und Energie sowie Ernährung. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. aktualisiert diese Fortbildungsangebote fortlaufend. Durch die enge Kooperation mit der Universität Potsdam innerhalb des Arbeitskreises wurde auch die Lehrerausbildung im Sinne der Verbraucherbildung weiterentwickelt. Die Lehreinheit WAT am Institut für Arbeitslehre der Universität Potsdam beteiligte sich an einem Förderprojekt der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Brandenburg e.v., in welchem Praxistests für Unterrichtsmaterialien modellhaft erarbeitet wurden. Gemeinsam mit den Studentinnen und Studenten wurde im Rahmen von Masterarbeiten die Tauglichkeit einer Unterrichtseinheit zum Klimaschutz analysiert. Außerdem wurden Lehrerhandreichungen entwickelt und die Erarbeitung des Strategiepapiers des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Verbraucherbildung fachlich unterstützt. Die Lehreinheit des Instituts für Arbeitslehre der Universität Potsdam wird die Ergänzung dieser Themen um Empfehlungen für geeignete Unterrichtsmaterialien fortsetzen. Ein vertiefter Fortbildungsbedarf zeichnet sich vor allem im Bereich der Online-Verträge, aber auch im Umgang mit Fragen zur individuellen finanziellen Vorsorge ab. Als einen Schwerpunkt weiterer Aktivitäten hat der Arbeitskreis schulische Verbraucherbildung die Stabilisierung dieses Angebots und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln, die den allgemeinen methodisch-didaktischen Anforderungen der Rahmenlehrpläne entsprechen, erkannt. 10

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