Punkte. Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe. Anlage 2 -Anlage zum Protokoll der Sitzung des Grundsatzausschusses vom

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1 \ 2 Teilwaschung st in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, Teilwaschung (z.b. ntimbereich) 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstocken 8. Vorbereiten Aufräumen des Pflegebereiches 220 Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des ntimbereiches 1 Ganzwaschung st in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, VVaschen,Duschen,Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches 410 Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper Punkte Erläuterungen der Lei~tungskom plexe ln Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte ent-sprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. 89 SGB X. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach 89 SGB X kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des SGB X-Leistungskomplexkatalogs sind. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fahigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als tei lweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernahrung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene-und nicht zeitabhängige-tätigkeitenfür Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen nhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe abzurechnen. Anlage 2 -Anlage zum Protokoll der Sitzung des Grundsatzausschusses vom Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe

2 st in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 6 Sondenernährung 1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung 100 bei implantierter 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung Magensonde (PEG) 3. Nachbereitung 5 Hilfe bei der 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte 250 Nahrungsaufnahme Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen st in einem Einsatz nicht 3. Darreichung der Nahrung abrechnungsfähig mit LK 4, 15a - 4. Entsorgen der benötigten Materialien 18;20;24; 27, Säubern des Arbeitsbereiches (spülen) 6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 4 Selbständige 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte 100 Nahrungsaufnahme Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen st in einem Einsatz nicht 3. Entsorgen der benötigten Materialien abrechnungsfähig mit LK 5; 4. Säubern des Arbeitsbereiches 16-18; 20; Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 3 Ausscheidung Utensilien bereitstellen, anreichen zur Toilette führen st in einem Einsatz nicht 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, abrechnungsfähig mit ~putum, Erbrochenes) LK 16-21, Uberwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes 6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining / nkontinenzversorgung 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. ntimpflege 100

3 12 Zubereiten von 1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der 150 warmen Speisen Lebensmittel 2. Zubereiten von warmen Speisen st in einem Einsatz nicht abrech- 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.b. Spülen) rungsfähig mit LK 16, 17, 27, Entsorgen des verbrauchten Materials 11 Einkaufen 1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. 150 (Abrufempfehlung bis zu 2 x je Bedarfs Einkaufen (auch in mehreren ' Woche) 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung;( z.b. Bank- und Behördengänge) st ln einem Einsatz nicht 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel abrechnungsfähig mit LK 15a Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel 5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen Geschäften) 10 Beheizen des 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld 60 Leistungsinhalt 1 und oder 2 sind zu Wohnbereiches 2. nbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- erbringen Zentralheizung) st in einem Einsatz nicht ab- 3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des echnungsfähig mit LK Pflegebedürftigen st in einem Einsatz nicht abrechnunasfähia mit LK 15a Behördengänge 1. Begleiten des Pflegebedürftigel'_l_, wenn persönliches 360 und Arztbesuche Erscheinen bei Behörden oder Arzten unumgänglich ist 8 Mobilisation 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 180 Anfang und Ende der Mobilisation 2. An- Auskleiden incl. An- und Ablegen von (Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; Körperersatzstücken nur als selbständige Leistung 3. Aufstehen Zubettgehen abrechenbar) 4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von st in einem Einsatz nicht Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder abrechnungsfähig mit aktives, funktionsgerechtes Bewegen LK 16-17; Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 6. Hilfe beim Treppensteigen sind zu dokumentieren, keine Transferleistung 7 Lagern/Betten 1. Richten des Bettes 100 Lagern umfasst alle Maßnahmen, die 2. Wechseln der Bettwäsche dem Pflegebedürftigen das körper- und st in einem Einsatz nicht 3. Körper- und situationsgerechtes Lagern situationsgerechte Liegen und Sitzen abrechnungsfähig mit 4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von LK 16-18; 20, Lagerungshilfen innerhalb/ außerhalb des Bettes ermög- ichen, Sekundärerkrankungen wie z.b. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.

4 16 Erstgespräch 1. Feststellung der Pflegeprobleme 500 (vor Aufnahme der Pflege) 2. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen 3. Planung der Pflegeeinsätze 4. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 5. nformationen über weitere Hilfen 6. incl. Hausbesuchspauschale Darüber hinaus sind keine weiteren 15a Erhöhte Haus- 1. Anfahrt Hausbesuchspauschalen - auch nicht besuchspauschale 2. Dokumentation privat - abrechenbar. bis 1xje Tag; daneben ist Pos. 15 Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe tylax. 1xje Tag abrechenbar) 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz ine 2. Abrechnung ist nur bei ~litärer Erbringung von LK 27, 28, l?g oder 30 möglich. Es besteht nsgesamt eine Begrenzung auf tylax. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der eistungserbringung nach diesem t-jertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max 1 x je Tag abrechenbar ine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im ~ahmen der Leistungserbringung f1ach diesem Vertrag pro Tag bis zu 2 x je Tag abrechenbar) 14 Waschen und Pflegen 1. Waschen und trocknen 360 der Wäsche und 2. Bügeln Kleidung 3. Ausbessern Abrufempfehlung 1 x wöchentlich) 5. Schuhpflege 4. Sortieren und einräumen Darüber hinaus sind keine weiteren 15 Hausbesuchs- 1. Anfahrt Hausbesuchspauschalen - auch nicht Pauschale 2. Dokumentation privat - abrechenbar. 13 Reinigen der 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.b. Wohnung Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) Abrufempfehlung alle 14 Tage) 2. Trennung und entsorgen des Abfalls 3. Keine Grundreinigung 540

5 22 Große hauswirt- Leistungskomplexe: 760 schaftliehe Versorgung 13 Reinigen der VVohnung 14 VVaschen und Pflegen der VVäsche und Kleidung_ 21 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe: Teilwaschung 20 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe: 450 mit Lagern/Betten und 02 Teilwaschung selbständiger Nahrungsaufnahme 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochens) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 19 Große Grundpflege Leistungskomplexe: Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) 18 Große Grundpflege Leistungskomplexe: 610 mit Lagern/Betten und 01 Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) selbständiger Nahrungsaufnahme 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 lagern/betten 17b Beratungsbesuch 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Stufe 3 Leistungsinhalt 1-5 sind nach 37.3 SGB X 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 26,00 verpflichtend; nach Stufe 3 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuch~_Qauscha l e Verbundene Leistungskomplexe aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet 17a Beratungsbesuch 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Stufe 2 Leistungsinhalt 1-5 sind nach 37.3 SGB X 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 16,00 verpflichtend; nach Stufe 2 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekursen 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 17 Beratungsbesuch 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen Stufe 1 Leistungsinhalt 1-5 sind nach 37.3 SGB X 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 16,00 nach Stufe 1 4. Hinweise auf Pflegekursen 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale verpflichtend; aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet

6 30 Kleine pflegerische 1. VVechseln der Bettwäsche 80 Kompletter Wechsel der Bettwäsche Hilfestellung 4 2. Richten des Bettes (st in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit 7, 13, 14, 16-18, 20, ) 27 Kleine pflegerische 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen r Hilfestellung 1 Sitz- und Liegegelegenheiten (st in einem Einsatz nicht abrech 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen nungsfähig mit LK 1-15, 16-30) 3. Richten des Bettes Kleine pflegerische 1. An- und/oder Auskleiden 100 Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Hilfestellung 2 ( incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) Bettruhe (st in einem Einsatz nicht abrech- 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen nungsfähig mit LK 1-15, 16-30) 3. Richten des Bettes 29 Kleine pflegerische Leistungskomplexe Hilfestellung 3 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 Bettruhe (st in einem Einsatz nicht 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, ) 170 Kleiderwechsel in Zusammenhang mit 25 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe: 350 mit Lagern/Betten 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochens) 26 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe 580 Lagern/Betten und Hilfe 02 Teilwaschung bei der Nahrungs- aufnahme 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 24 Große Grundpflege Leistungskomplexe: 740 mit Lagern/Betten und 01 Ganrwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) Hilfe bei der 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochens) Nahrungsaufnahme 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 23 Große Grundpflege Leistungskomplexe: 520 mit Lagern/Betten 01 Ganrwaschung(VVaschen,Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochens)

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