DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
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- Anneliese Pfeiffer
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1 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
2 Gesetzliche Regelwerke Staat: ArbSchG; ArbSichG; ChemG; ArbStättV; BetrSichV; GefStoffV; usw BG: BGV; BGR; BGI Technische Regeln: TRGS; TRBS; ASR; Folie 2 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
3 Unfallkasse des Bundes Weserstraße Wilhelmshaven Telefon: 04421/ Telefax: 04421/ Folie 3 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
4 Verantwortlichkeiten der Führungs- und Leitungskräfte 9 Abs 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) oder 14 Abs 2 Satz 1 StGB sagt: Unternehmerpflichten hat derjenige, der beauftragt ist, einen Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten Das kann der Vorstand sein, eine gewählte Führungs- oder Leitungskraft oder auch ein für einen Einsatz bestellter Einsatzleiter Folie 4 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
5 Führungskräfte Folie 5 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
6 Führungskräfte treffen und veranlassen Maßnahmen: Auswahl und Einsatz von Geräten und Helfern Organisation des Arbeitsablaufs Gefährdungsbeurteilungen durchführen oder veranlassen Sicherheitswidrige Zustände beseitigen Unterweisungen durchführen oder veranlassen Wirksamkeit von Maßnahmen feststellen Unterstellte Helfer beaufsichtigen Fehlverhalten von Helfern beanstanden Folie 6 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
7 Helfer Folie 7 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
8 Rechte und Pflichten der Helfer Übertragene Aufgaben so ausführen, dass man sich selbst und andere nicht gefährdet Weisungen befolgen Persönliche Schutzausrüstung benutzen Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen Mängel beseitigen oder melden Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden Folie 8 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
9 Folie 9 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
10 Folie 10 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
11 Gefahrstoffe Erscheinungsformen von Gefahrstoffen: Gas Flüssigkeit Feststoff Nebel, Rauch Staub Leichtentzündlich Hochentzündlich Explosionsgefährlich Brandfördernd Umweltgefährlich Dampf Sehr giftig Giftig Ätzend Reizend Gesundheitsschädlich Biogefährdung Folie 11 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
12 Gefahrstoffe GHS: Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen Neue Gefahrstoffkennzeichnung - International gleiche Kennzeichnung - Angleichung der Bereiche Gefahrstoff und Gefahrgut Folie 12 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
13 Gefahrstoffkennzeichnung alt Kennzeichnung von Gefahrstoffen muss beinhalten: Stoffname (für Zubereitungen: Handelsname oder Bezeichnung) chemische Bezeichnung (Gemische) vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Folie 13 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
14 Gefahrstoffkennzeichnung alt Kennzeichnung von Gefahrstoffen muss beinhalten: Gefahrensymbol R-Sätze (Risiken aufgrund von Gefahren) S-Sätze (Sicherheitsratschläge) ggf EG-Nummer oder Nennmenge des Gemisches Folie 14 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
15 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS muss beinhalten: Stoffname (für Gemische: Handelsname oder Bezeichnung) chemische Bezeichnung (Gemische) vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Folie 15 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
16 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS muss beinhalten: Gefahrensymbol H-Sätze (Risiken aufgrund von Gefahren) P-Sätze (Sicherheitsratschläge) ggf EG-Nummer oder Nennmenge der Gemische Folie 16 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
17 Grundlage für die Gefahrstoff- Betriebsanweisung: - Sicherheitsdatenblatt - Gefährdungsanalyse gem GefStoffV An jedem Arbeitsplatz an dem mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss die entsprechende Gefahrstoff- Betriebsanweisung für jeden Helfer einsehbar sein Folie 17 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
18 Transport gefährlicher Stoffe und Güter Grundsätzlich ist der Transport gefährlicher Stoffe und Güter zb zum Einsatzort erlaubt Dabei sind einige grundlegende Dinge zu beachten: Mengenbegrenzungen Ladungssicherung Sonderbestimmungen (zb Lüftung bei Gasen) Kennzeichnung Folie 18 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
19 Persönliche Schutzausrüstung Helm (bei Bedarf mit Nackenschutz und Visier/Schutzbrille) Einsatzjacke Bonn 2000 (kein Warnschutz!) Hose Einsatzstiefel Schutzhandschuhe im KFZ-Betrieb: Schutzweste bei Bedarf und auf Anweisung weitere PSA (zb Atemschutz) M 06 (D-M006) Handschutz benutzen Folie 19 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
20 Sicherer Umgang mit Geräten und Maschinen Um mit Geräten und Maschinen sicher umgehen zu können, müssen einige Punkte beachtet werden: der Helfer muss im Umgang unterwiesen sein die Geräte/Maschinen müssen sicher (geprüft) sein Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden vor dem Einsatz muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden wenn Fehler oder Schäden festgestellt werden, müssen die Geräte sofort außer Betrieb genommen werden Folie 20 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
21 Folie 21 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
22 Alkohol- und Rauchverbotd Rauchverbot Bei geplanten Einsätzen ist darauf zu achten, dass kein Helfer unter Alkoholeinfluss in den Einsatz geht während dem Einsatz und in den Fahrzeugen Rauchverbot besteht Bei ungeplanten Einsätzen (zb SEG-Alarm) ist darauf zu achten, dass Helfer, die offensichtlich unter Alkoholeinfluss stehen, nicht in den Einsatz mitgenommen werden (Pflicht der Helfer, sich zu melden!) Folie 22 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
23 Verbots-, Gebots-, Hinweisschilder Folie 23 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
24 Verbots-, Gebots-, Hinweisschilder Folie 24 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
25 Folie 25 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
26 Folie 26 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
27 Folie 27 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
28 Gasversorgung im Einsatz Grundsätzlich müssen alle Helfer, die im Einsatz mit Flüssiggas umgehen, eine entsprechende Unterweisung haben Alle Gerätschaften müssen regelmäßig von einer fachkundigen Person überprüft und ggf instandgesetzt werden Vor der Inbetriebnahme ist die Gasanlage auf Dichtigkeit zu prüfen Der Einsatz von Flüssiggas in geschlossenen Räumen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig Folie 28 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
29 Folie 29 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
30 Erste-Hilfe-Einrichtungen Alle Bagatellverletzungen im Einsatz müssen der zuständigen Führungskraft gemeldet und dokumentiert werden Dies ist nötig als Versicherungsnachweis sowie um mögliche Unfallgefahren für die Zukunft reduzieren zu können Folie 30 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
31 Arbeits- und Wegeunfälle Unfallmeldungen Die Unfallanzeige ist vom Vorgesetzten auszufüllen, unter Berücksichtigung der Aussagen von Zeugen und dem Verunfallten Ein Unfall ist meldepflichtig an externe Stellen bei einer Ausfallzeit > 3 Tagen Jeder Arbeitsunfall der einen Besuch bei einer externen Stelle zur Folge hat, muss mit einer Unfallanzeige dokumentiert werden Folie 31 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
32 Folie 32 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V
Stoffe zwingend bis zwingend seit
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