Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
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- Calvin Reuter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten A. Problem und Ziel DerGesetzentwurfsollzumeinendieRichtlinie2011/36/EUdesEuropäischen ParlamentsunddesRatesvom5.April2011zurVerhütungundBekämpfung desmenschenhandelsundzumschutzseineropfersowiezurersetzungdes Rahmenbeschlusses2002/629/JIdesRates (ABl.L101vom ,S.1) umsetzen. ZumanderensollenProstitutionsstätteneinergewerberechtlichenÜberwachung unterworfen werden. B. Lösung ZurUmsetzungdervorstehendgenanntenRichtliniewerdenfolgendeMaßnahmen vorgeschlagen: ErweiterungderStrafvorschriftdes 233desStrafgesetzbuchs (StGB)auf diefälledesmenschenhandelszumzweckderausnutzungstrafbarer HandlungenundderBettelei;zudemsollderMenschenhandelzumZweck desorganhandels,derderzeitlediglichalsbeihilfezustraftatennachdem Transplantationsgesetzstrafbarist,ausdrücklichin 233StGBunterStrafe gestellt werden. ErweiterungdesQualifikationstatbestandesdes 233aStGBaufdieFälle, indenendasopferunter18jahrealtist,undaufdiefälledergrobfahrlässigengefährdungdeslebensdesopfers;wegendesnotwendigengleichlaufssollendieseerweiterungenauchfürdieentsprechendenqualifikationstatbestände der 232, 233 StGB gelten. ZurVerbesserungderRahmenbedingungenfürinderProstitutiontätigePersonensollenProstitutionsstättenindenKatalogderüberwachungsbedürftigen Gewerbenach 38Absatz1derGewerbeordnungaufgenommenwerden.DarüberhinauskannderGewerbebetriebvonAuflagenzumSchutzderAllgemeinheit,derKunden,derProstituiertenoderderBewohnerdesBetriebsgrundstücksoderderNachbargrundstückevorGefahren,erheblichenNachteilenoder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht werden. C. Alternativen Keine.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand FürBund,LänderundGemeindenentstehenkeineHaushaltsausgabenohneErfüllungsaufwand. E. Erfüllungsaufwand DurchdieErweiterungbestehenderStrafvorschriftenunddieErweiterungdes 38GewOkönnendenLänderhaushaltenVerfahrens-undVollzugskostenentstehen, deren genaue Höhe sich derzeit nicht näher beziffern lässt. F. Weitere Kosten AuswirkungenaufEinzelpreiseunddasallgemeinePreisniveau,insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13706 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs DasStrafgesetzbuchinderFassungderBekanntmachung vom13.november1998 (BGBl.IS.3322),daszuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.InderInhaltsübersichtwerdenderAngabezu 233die Wörter und anderweitiger Ausbeutung angefügt. 2.In 6Nummer4werdennachdemWort Arbeitskraft die Wörter und anderweitiger Ausbeutung eingefügt Absatz 3 wird wie folgt geändert: a)innummer1werdendiewörter einkind ( 176 Abs.1) durchdiewörter einepersonunterachtzehn Jahren ersetzt. b)innummer2werdenvordemwort in diewörter wenigstens leichtfertig eingefügt wird wie folgt geändert: a)derüberschriftwerdendiewörter undanderweitiger Ausbeutung angefügt. b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)WereineanderePersonunterAusnutzung einerzwangslageoderderhilflosigkeit,diemitihremaufenthaltineinemfremdenlandverbunden ist, 1.inSklaverei,LeibeigenschaftoderSchuldknechtschaft, 2.zurAufnahmeoderFortsetzungvonBetteltätigkeitenodereinerBeschäftigungbeidemTäter odereinemdrittenzuarbeitsbedingungen,diein einemauffälligenmissverhältniszudenarbeitsbedingungenandererarbeitnehmerinnenoderarbeitnehmerstehen,welchediegleicheodereine vergleichbare Tätigkeit ausüben, 3.zurBegehungmitStrafebedrohterHandlungen oder 4. dazu, sich ein Organ entnehmen zu lassen, bringt,wirdmitfreiheitsstrafevonsechsmonaten biszuzehnjahrenbestraft.ebensowirdbestraft,wer einepersonuntereinundzwanzigjahrenzueinerder insatz1bezeichnetenhandlungenoderineinesder dort bezeichneten Verhältnisse bringt a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a)innummer1werdendiewörter einkind ( 176 Abs.1) durchdiewörter einepersonunterachtzehn Jahren ersetzt. b)innummer2werdenvordemwort in diewörter wenigstens leichtfertig eingefügt. Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung 38Absatz1derGewerbeordnunginderFassungder Bekanntmachungvom22.Februar1999 (BGBl.IS.202), diezuletztdurchartikel3desgesetzesvom24.april2013 (BGBl.IS.930)geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1. Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 6 wird ein Komma angefügt. b)folgende Nummer7 wird angefügt: 7.Betrieb von Prostitutionsstätten. 2. Folgender Satz wird angefügt: DiezuständigeBehördekannimFallderNummer7 dengewerbebetriebvonbestimmtenauflagenabhängig machen,soweitdieszumschutzderallgemeinheit,der Kunden,derProstituiertenoderderBewohnerdesBetriebsgrundstücksoderderNachbargrundstückevorGefahren,erheblichenNachteilenodererheblichenBelästigungen erforderlich ist. Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung In 100cAbsatz2Nummer1BuchstabegderStrafprozessordnunginderFassungderBekanntmachungvom 7.April1987 (BGBl.IS.1074,1319),diezuletztdurch geändertwordenist,werdennachdemwort Arbeitskraft die Wörter und anderweitiger Ausbeutung eingefügt. Artikel 4 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft. Berlin, den 4. Juni 2013 Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Rainer Brüderle und Fraktion
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs DerGesetzentwurfsollzumeinendieRichtlinie2011/36/ EUdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 5.April2011zurVerhütungundBekämpfungdesMenschenhandelsundzumSchutzseinerOpfersowiezurErsetzungdesRahmenbeschlusses2002/629/JIdesRates (ABl.L101vom ,S.1)umsetzenundtrifftzu diesem Zweck folgende gesetzgeberische Maßnahmen: ErweiterungderStrafvorschriftdes 233desStrafgesetzbuchs (StGB)aufdieFälledesMenschenhandels zumzweckderausnutzungstrafbarerhandlungenund derbettelei;zudemsolldermenschenhandelzumzweckederorganentnahme,derderzeitlediglichalsbeihilfe zustraftatennachdemtransplantationsgesetzstrafbar ist,ausdrücklichin 233aAbsatz1Satz1Nummer4 StGB unter Strafe gestellt werden. ErweiterungdesQualifikationstatbestandesdes 233a StGBaufdieFälle,indenendasOpferunter18Jahrealt ist,undaufdiefälledergrobfahrlässigengefährdung deslebensdesopfers.iminteressedereinheitlichkeit derregelungensolldiesauchfürdieentsprechenden Qualifikationstatbestände der 232, 233 StGB gelten. DerEntwurfbeschränktsichbewusstaufdieUmsetzung derrichtlinie2011/36/eudurchdieobenbeschriebenen Maßnahmen.DiezurVerbesserungderBekämpfungdes MenschenhandelsinFachkreisen,insbesondereseitensVertreterinnenundVertreternvonOpferinteressensowievon SeitenderStrafverfolgungsorganediskutiertenweiteren VorschlägehätteneineintensivePrüfungundErörterungerfordert,diedaswegenderFristgebundenheitderUmsetzungderRichtlinieangestrebteInkrafttretendesGesetzesin dieser Wahlperiode kaum realisierbar erscheinen lassen. ImBereichdesStrafgesetzbuchswirdhierzu,insbesondere seitensvertreterinnenundvertreternderrechtswissenschaftsowievonpolizeilicherundstaatsanwaltschaftlicher SeiteeinegrundlegendeÜberarbeitungderStraftatbestände der 232,233und233aStGBangestrebt.ZurBegründung wirdverwiesenaufdierelativgeringeanzahlvonverurteilungenwegendieservorschriften,dienichtdemtatsächlichenausmaßdieserkriminalitätsformentspreche.verantwortlichdafürseiderwortlautdervorschrifteninderauslegungdurchdierechtsprechung.konkretbeziehtsichdie Kritikdarauf,dassderTäterdasOpferunterAusnutzung bestimmterumstände (Zwangslage,auslandsspezifische Hilflosigkeit,Gewalt,Drohungmiteinemempfindlichen ÜbeloderList)zurAusbeutung (u.a.aufnahmeoderfortsetzungderprostitution,sonstigesexuelleausbeutung,arbeitsausbeutung)bringt.das Dazu-Bringen erforderteine ursächlicheherbeiführungdeserfolges;dieausnutzungeinerzwangslageetc.darüberhinaus,dassdererfolggerade aufdiezwangslageetc.zurückgeht.diekausaleverbindungzwischenzwangslageetc.undausbeutungmuss durchdiehandlungendestätershergestelltwerden (vgl. dazuu.a.fischer,stgb,60.aufl., 232Rn.12bis14), nichtausreichendistes,dassdasopfersichineiner Zwangslagebefindet,und,ohnedassderTäterdiesenUmstandausnutzt,sichentschließt,deswegenderProstitution (weiter)nachzugehenodersichineinausbeuterischesarbeitsverhältniszubegeben.diepolizeilicheundstaatsanwaltschaftlichepraxiskritisiert,dassdernachweisdieser Umständesichalsschwierigerweise.Unabdingbarseidie AussagederOpferzeugenund-zeuginnen,dieaberoftnicht oder nur schwer zu erlangen sei. DieseundmöglicheweitereVorschlägeauchaußerhalbdes StrafrechtszurVerbesserungderBekämpfungdesMenschenhandelsundzurBesserstellungseinerOpferwerdenin dernächstenwahlperiodeeingehendzuprüfenundgesetzgeberischevorschlägeentsprechenddieserprüfungzuerarbeiten sein. ZumanderensollenzurVerbesserungderRahmenbedingungenfürinderProstitutiontätigePersonenProstitutionsstättenindenKatalogderüberwachungsbedürftigenGewerbenach 38Absatz1derGewerbeordnung (GewO) aufgenommenwerden.damitisteineautomatischeüberprüfungderzuverlässigkeitdesgewerbetreibendenunverzüglichnacherstattungdergewerbeanmeldungodergewerbeummeldungverbunden.denzuständigenbehörden stehenzurüberwachungdesbetriebszudemdieauskunftsundnachschaurechtedes 29GewOzurVerfügung.DarüberhinauskannderGewerbebetriebvonAuflagenzum SchutzderAllgemeinheit,derKunden,derProstituierten oderderbewohnerdesbetriebsgrundstücksoderdernachbargrundstückevorgefahren,erheblichennachteilenoder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht werden. II.Gesetzgebungskompetenz DieGesetzgebungskompetenzdesBundesfolgtausArtikel74Absatz1Nummer1desGrundgesetzes (Strafrecht, gerichtlichesverfahren)sowieausartikel74absatz1 Nummer 11 des Grundgesetzes (Recht der Wirtschaft). III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen DerGesetzentwurfistmitdemRechtderEuropäischen UnionundvölkerrechtlichenVerträgen,diedieBundesrepublikDeutschlandabgeschlossenhat,vereinbarunddient (Artikel1)derUmsetzungeinerRichtliniedesEuropäischen Parlaments und des Rates. IV.Gesetzesfolgen 1.Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand HaushaltsausgabenohneErfüllungsaufwandsindfürBund, LänderundGemeindendurchdenEntwurfnichtzuerwarten. 2.Erfüllungsaufwand DerErfüllungsaufwandderVerwaltunginBezugaufdie RegelungenzurUmsetzungderRichtlinie2011/36/EUbeschränktsichdarauf,dassdurchdieErweiterungvon StraftatbeständenindenLänderneinMehraufwandbeiden
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13706 Strafverfolgungsbehördenentstehenkann.DiefürdieLänderhaushaltezuerwartendenMehrausgabenlassensich nichtkonkretbeziffern,werdenabernichtalserheblicheingeschätzt.darüberhinausentstehtindenländernerfüllungsaufwandbeidenfürdiedurchführungdes 38GewO zuständigenbehörden.diesemüssenkünftigunverzüglich nacherstattungdergewerbeanmeldungodergewerbeummeldungeinezuverlässigkeitsprüfungdesgewerbetreibenden durchführen. 3.Weitere Kosten DievorgesehenenGesetzesänderungenbelastendieWirtschaftnichtmitzusätzlichenKosten.Auswirkungenauf Einzelpreise,dasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,oderdieUmweltsindnichtzuerwarten. 4.Nachhaltigkeitsaspekte DerGesetzentwurfberührtkeineAspekteeinernachhaltigenEntwicklungimSinnederNationalenNachhaltigkeitsstrategie. V.Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung DieRegelungensindinhaltlichgeschlechtsneutralundbetreffen Frauen und Männer in gleicher Weise. B. Besonderer Teil Zu Artikel1 (Änderung des Strafgesetzbuchs StGB) Zu Nummer1 (Inhaltsübersicht) InfolgederÄnderungderÜberschriftvon 233StGBergibt sich eine Änderung des Inhaltsverzeichnisses. Zu Nummer2 ( 6 Nummer4 StGB) EshandeltsichumeineFolgeänderungzurÄnderungder Überschrift von 233 StGB. Zu Nummer3 ( 232 Absatz3 StGB) Zu Buchstabe a (Nummer1) MitderHeraufsetzungderSchutzaltersgrenzeindemQualifikationstatbestanddes 232Absatz3Nummer1StGB wirddergleichlaufzuderregelungdes 233aAbsatz2 Nummer1StGB-Ehergestellt.HieristeszurUmsetzung derrichtlinie2011/36/euerforderlich,diealtersgrenze von14auf18jahrezuerhöhen (siehehierzudiebegründung zu Nummer 5 Buchstabe a). Zu Buchstabe b (Nummer2) MitderErweiterungdesQualifikationstatbestandesdes 232Absatz3Nummer2StGB,dernunmehrauchdieVariante,dassderTäterdasOpfer wenigstensleichtfertig indie GefahrdesTodesbringt,erfasst,wirdderGleichlaufzuder Regelungdes 233aAbsatz2Nummer2StGB-Ehergestellt.HieristdieErweiterungdesQualifikationstatbestandes zurumsetzungderrichtlinie2011/36/euerforderlich (siehe hierzudiebegründungzunummer5buchstabeb). Zu Nummer4 ( 233 StGB) Zu Buchstabe a (Überschrift) DieErweiterungdesAnwendungsbereichsvon 233StGB aufanderweitigezweckedesmenschenhandels (Bettelei, BegehungstrafbarerHandlungen,Organentnahme)soll auch in der Überschrift zum Ausdruck gebracht werden. Zu Buchstabe b (Absatz1) DieNeufassungvon 233Absatz1StGBberücksichtigt dieausnutzungderbetteleiundderbegehungstrafbarer HandlungensowiedieOrganentnahmealsweitereZwecke desmenschenhandels.imübrigenistdievorschriftunverändertundlediglichin 233Absatz1Satz2StGBredaktionell an diese Erweiterung angepasst. Zu Satz1 Zu Nummer1 233Absatz1Satz1Nummer1StGBentsprichtderersten GruppederAusbeutungsformen (Sklaverei,LeibeigenschaftoderSchuldknechtschaft)desbisherigen 233 Absatz1Satz1StGB (MenschenhandelzumZweckder Ausbeutung der Arbeitskraft). Zu Nummer2 233Absatz1Satz1Nummer2StGBentsprichtderzweitenGruppederAusbeutungsformen (ausbeuterischearbeitsverhältnisse)desbisherigen 233Absatz1Satz1 StGB.ZusätzlichwirdhierderinderRichtlinie2011/36/EU genanntezweckderausnutzungvonbetteltätigkeiten (Artikel2Absatz3)unterStrafegestellt.Insoferndient dieseneuregelungdererforderlichenumsetzungderrichtlinie. Zu Nummer3 Durch 233Absatz1Satz1Nummer3StGBwirdderin derrichtliniegenanntezweckderausnutzungvonstrafbarenhandlungen (Artikel2Absatz3)unterStrafegestellt. DerAusdruck AusnutzungstrafbarerHandlungen solldabeialsausnutzungeinerpersonzurbegehungunteranderemvontaschendiebstahl,ladendiebstahl,drogenhandel undähnlichenhandlungenverstandenwerden,dieunter StrafestehenundinsbesonderederErzielungeinesfinanziellen Gewinns dienen. Zu Nummer4 In 233Absatz1Satz1Nummer4StGBwirdimHinblick aufartikel2absatz3derrichtliniedermenschenhandel zumzweckderorganentnahmeausdrücklichunterstrafe gestellt;bisherwarensolchehandlungenlediglichalsbeihilfezustraftatennachdemtransplantationsgesetzstrafbar. Zu Satz2 233Absatz1Satz2StGBentsprichtinhaltlichderbisherigenRegelung,trägtaberredaktionellderErweiterung von 233Absatz1Satz1StGBaufdieBettelei,dieBege-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hungstrafbarerhandlungenunddieorganentnahmerechnung. Zu Nummer5 ( 233a Absatz2 StGB) Zu Buchstabe a (Nummer1) In 233aAbsatz2Nummer1StGBwirddieSchutzaltersgrenzevon14auf18Jahreangehoben.DamitwirddenVorgabendesArtikels4Absatz2BuchstabeainVerbindung mitartikel2absatz6derrichtlinie2011/36/eurechnung getragen,wonachfürstraftatenimzusammenhangmitdem MenschenhandelmindestenseineFreiheitsstrafeimHöchstmaßvonzehnJahrenangedrohtwerdenmuss,soferndas OpferderTateinePersonunter18Jahrenist.Denin Artikel2Absatz1derRichtlinie2011/36/EUbeschriebenenTathandlungen (Anwerbung,Beförderung,Verbringung,BeherbergungoderAufnahmevonPersonen)entspricht 233aStGB (FörderungdesMenschenhandels),der imgrundtatbestandmitfreiheitsstrafevondreimonaten biszufünfjahrenbedrohtist.zurumsetzungderrichtlinie musssomitdermitfreiheitsstrafevonsechsmonatenbiszu zehnjahrenbedrohtequalifikationstatbestanddes 233a Absatz2Nummer1StGBauchaufdenFallanwendbar sein, dass das Opfer der Tat eine Person unter 18 Jahren ist. Zu Buchstabe b (Nummer2) In 233aAbsatz2Nummer2StGBwirdauchdiewenigstensleichtfertigeLebensgefährdungdesOpfersunterdiein Absatz2genannteerhöhteStrafandrohunggestellt.Damit wirddenvorgabendesartikels4absatz2buchstabecder Richtlinie2011/36/EURechnunggetragen,dieeinenerhöhtenStrafrahmenbei grobfahrlässiger Lebensgefährdung fordert.diesistin 233aAbsatz2Nummer2StGBbisher nichtderfall,daessichhierbeinachallgemeinerauffassungnichtumeinsogenannteserfolgsqualifiziertesdelikt imsinnedes 18StGBhandeltundsomitVorsatzbezüglichdereingetretenenLebensgefährdungerforderlichist (vgl. nur Fischer, StGB, 59. Aufl., 232 Rn. 23). Zu Artikel2 (Änderung der Gewerbeordnung GewO) 38GewOdientdergenerellen,anlassunabhängigenÜberprüfungderZuverlässigkeitderGewerbetreibendenin bestimmtengewerbepolizeilichsensiblenbranchen. 38 GewOenthälteineabschließendeListeüberwachungsbedürftigerGewerbe,beidenendiezuständigeBehördeunverzüglichnachErstattungderGewerbeanmeldungoder GewerbeummeldungeineÜberprüfungderZuverlässigkeit vornimmt.dazuhatdergewerbetreibendegemäß 38 Absatz1Satz2GewOeinFührungszeugnisundeineAuskunftausdemGewerbezentralregisterzurVorlagebeider Behörde zu beantragen. DarüberhinaushatdiezuständigeBehördegemäß 29 Absatz1Nummer3GewOzurÜberwachungderin 38 Absatz1GewOgenanntenGewerbeumfassendegewerberechtlicheKontrollmöglichkeitenwieAuskunfts-undNachschaurechte,einschließlichderBefugnis,dieGeschäftsräumedesBetroffenenzumZweckderÜberwachungzubetretenunddortPrüfungenundBesichtigungenvorzunehmen ( 29Absatz2GewO).DieListederin 38 Absatz1GewOaufgeführtenüberwachungsbedürftigen GewerbesollumdenBetriebvonProstitutionsstättenerweitertwerden.DerBetriebvonProstitutionsstättenistaus kriminalpolitischersichtsensibel.zurvorbeugungkriminellerbegleiterscheinungenwiemenschenhandel,zwangsprostitutionundsexuelleausbeutungisteinepräventive ZuverlässigkeitsprüfungdesGewerbetreibendensinnvoll und erforderlich. AlsProstitutionsstättesinddabeiinsbesondereBordelle, Laufhäuser,bordellartigeBetriebeundandereBetriebemit BezugaufgewerbsmäßigesexuelleDienstleistungenanzusehen,dienachaußenalsProstitutionsstättenerkennbar sindundalssolchewahrgenommenwerden.reinprivate Räumlichkeitenfallensomitnichtdarunter,weilsieeiner wirtschaftsordnungsrechtlichenüberprüfungnichtzugänglichsind.diesgiltauchfürdieanmietungeinerwohnung zumzweckderausübungdergewerbsmäßigenprostitution. Aufgrunddesneueingefügten 38Absatz1Satz4kann diezuständigebehördedengewerbebetriebvonbestimmtenauflagenabhängigmachen.einvergleichbaresinstrumentariumgibtesimversammlungsrecht.dieseauflagen könnenerforderlichsein,umdieallgemeinheit,diekunden,dieprostituiertenoderdiebewohnerdesbetriebsgrundstücksoderdernachbargrundstückevorgefahren,erheblichennachteilenodererheblichenbelästigungenzu schützen. Zu Artikel3 (ÄnderungderStrafprozessordnung StPO) EshandeltsichumeineFolgeänderungzurÄnderungder ÜberschriftundderAusdehnungdesAnwendungsbereichs von 233StGB,wodurchderStraftatenkatalogdes 100c Absatz2StPO,derbestimmteFälledesMenschenhandels (besondersschwerestraftaten)alsanlasstatenfürdieakustischewohnraumüberwachungbereitsumfasst,lediglichim selbenumfangerweitertwirdwiederneugefasste 233 StGB. Zu Artikel4 (Inkrafttreten) Artikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
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