Jugendschutz vs. Gangsta-Rap und Torture Porn Die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
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- Wilhelmine Solberg
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1 Jugendschutz vs. Gangsta-Rap und Torture Porn Die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 16. Oktober 2009, Berlin, Fachtagung des Deutschen Frauenrates
2 Die Bundesprüfstelle Zwölfergremium Vorsitzende der Bundesprüfstelle acht Beisitzerinnen und Beisitzer aus den Gruppen Kunst, Literatur, Buchhandel und Verlegerschaft, Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, Träger der freien Jugendhilfe, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Lehrerschaft Kirchen, jüdische Kultusgemeinden und andere Religionsgemeinschaften (Körperschaften d. öff. Rechts) drei von den Bundesländern benannte Beisitzerinnen und Beisitzer
3 Die Bundesprüfstelle Dreiergremium (in Fällen offensichtlicher Jugendgefährdung) Vorsitzende der Bundesprüfstelle eine Beisitzerin / ein Beisitzer aus den Gruppen Kunst, Literatur, Buchhandel und Verlegerschaft, Anbieter von Bildträgern und von Telemedien eine weitere Beisitzerin / ein weiterer Beisitzer
4 Indizierung Rechtsfolgen einer Indizierung Trägermedien: Weitergabe an Kinder und Jugendliche und Zugänglichmachen der Inhalte sind strafbar keine Werbung Objekt muss separat vom sonstigen Warensortiment gehalten werden ( unter der Ladentheke ) Telemedien: Verbreitung nur noch innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe zulässig; Werbung ebenso Rundfunk: Verbreitung nicht zulässig; Werbung ebenso
5 Jugendgefährdung Indizierungsgründe In 18 Abs. 1 JuSchG genannte Tatbestände: Unsittliche Darstellungen (z.b. Sex und Gewalt) Verrohende (Gewalt-)Darstellungen zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizende Darstellungen zu Rassenhass anreizende Darstellungen Darstellung von selbstzweckhaften und detaillierten Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen Nahelegen von Selbstjustiz als einzig bewährtem Mittel zur Durchsetzung vermeintlicher Gerechtigkeit weitere, aus der Spruchpraxis entstandene Tatbestände: Verherrlichung des Nationalsozialismus Diskriminierung von Menschen Verherrlichung von Drogenkonsum (auch exzessiver Alkoholkonsum) Verherrlichung von Anorexie und Suizid
6 Schwere Jugendgefährdung (Indizierungsfolgen gelten bereits qua Gesetz) Jugendgefährdung 86, 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b, 184c StGB Verherrlichung des Krieges Verstoß gegen die Menschenwürde bei Darstellungen von Verletzten oder Sterbenden Darstellung von Minderjährigen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung (Posenphotos) besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrschen In Telemedien und Rundfunk sind diese Darstellungen absolut unzulässig!
7 Gangsta-Rap Indizierungsgründe bei Rap-Musik Verrohende Gewaltschilderungen Frauendiskriminierung Vermischung von Sexualität und Gewalt Pornographie Drogenverherrlichung
8 Gangsta-Rap Wirkung von Medien, die Frauendiskriminierung und Verknüpfung von Sexualität und Gewalt zeigen: männliche Jugendliche, insbesondere solche aus autoritärpatriarchalisch geprägtem Umfeld, stellen den in den Liedern propagierten verachtenden Umgang mit Frauen noch weniger in Frage, übernehmen sogar das beschriebene Verhalten Jugendliche Zuhörerinnen, darunter diejenigen, die aus ihrem sozialen Umfeld eine Herabwürdigung von Frauen bereits kennen oder erleiden, werden in ihrem Selbstwertgefühl weiter herabgestuft, bei ihnen kann sich eine Leidensbereitschaft verstärken, aufgrund derer sie die Diskriminierung ihrer Person, Gewaltzufügung oder sexuelle Übergriffe ohne Gegenwehr weiter hinnehmen
9 Wirkung von Medien, die detaillierte und drastische Gewaltdarstellungen zeigen: Gangsta-Rap Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die Rücksichtnahme und Achtung anderer Individuen Empathieverlust
10 Sampler Aggro Ansage Nr. 5 (indiziert am )
11 Air Max Muzik von Fler (indiziert am )
12 Sexkönig von King Orgasmus (2006 indiziert und beschlagnahmt)
13 Des Killatape Vol. 1 von Automatikk (indiziert am )
14 Neuauflage der Geschichte der O (wieder indiziert am )
15 DVD Storm Warning (2008 indiziert und beschlagnahmt)
16 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Rochusstr. 10 D Bonn T +49(0) F +49(0) info@bpjm.bund.de petra.meier@bpjm.bund.de
Hintergrundinformationen zum Jugendmedienschutz
Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 03018/5 55-10 61, -10 62 Fax: 03018/5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Hintergrundinformationen
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