ZILE Neuerungen und Schwerpunkte

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1 Regionale Handlungsstrategie im Dialog: Infoveranstaltung am 6. April 2017 Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen ZILE Neuerungen und Schwerpunkte Annika Wangerin Amt für regionale Landesentwicklung

2 Neustrukturierung der Gemeinschaftsaufgabe Bedeutsame Änderung des GAK Rahmenplans, maßgeblich betroffen Förderbereich 1 integrierte ländliche Entwicklung Folge: neue GAK Fördertatbestände nationale GAK Mittel künftig auch einsetzbar bei fast allen Fördertatbeständen der DE, Basisdienstleistung, Tourismus

3 Neustrukturierung der Gemeinschaftsaufgabe Thema heute: Auswirkungen auf die ZILE Richtlinie und die konkreten Fördermöglichkeiten

4 Vertrautes Förder-Portfolio Dorfentwicklung Basisdienstleistung Tourismus Ländlicher Wegebau Kulturerbe grds Einwohner Grenze

5 Maßnahme Dorfentwicklung Voraussetzung: Aufnahme ins DE Programm des Landes Niedersachsen Gebietskulisse: Mikroregion mit 3 5 Dörfer mit strategischer Ausrichtung (Anpassung, Stabilisierung, Entwicklung) Erste Analyse der Region erforderlich (Bestand, Grundversorgung, Bevölkerungszahlen, Leerstand)

6 Maßnahme Dorfentwicklung Jährliches Bewerbungsverfahren Bewerbung zum Aufnahme i.d.r. im ersten Quartal des Folgejahres

7 Maßnahme Dorfentwicklung Nummer (GAK) deutlich erweitert Verkehrsverhältnisse Gemeinschaftseinrichtungen Freiflächen und Plätze Umnutzung Gebäude lw. Betriebe Erhaltung und Gestaltung von Bausubstanz Anpassung von Gebäuden lw. Betriebe an Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens Erwerb bebauter Grundstücke durch Kommunen

8 Maßnahme Dorfentwicklung Nummer (GAK) deutlich erweitert Abbruch von Bausubstanz Umnutzung von Gebäuden außerhalb lw. Betriebe Revitalisierung leerstehender Gebäude Mehrfunktionshäuser Dorfmoderation Freizeit- und Naherholungseinrichtungen ggfs. auch Sportanlagen

9 Maßnahme Dorfentwicklung Nummer (EU) Translozierung ortsbildprägender / landschaftstypischer Gebäude Ersatz ortsbildprägender / landschaftstypischer Gebäude durch Neubauten Abwehr von Hochwassergefahren Erwerb von bebauten / unbebauten Grundstücken im Zusammenhang mit weiterführendem Projekt Abbruch von Bausubstanz

10 Maßnahme Basisdienstleistung Förderbereich (GAK) Kauf, Errichtung, Umbau von Gebäuden sowie Innenausbau Dorf- und Nachbarschaftsläden Nah- und Grundversorgungseinrichtungen ländliche Dienstleistungsagenturen Erwerb von bebauten Grundstücken

11 Maßnahme Basisdienstleistung Förderbereich (EU) lokale Versorgung auch im Bereich Kultur und Freizeit darunter können auch Sportanlagen o.ä. fallen Neben Gebäuden auch bewegliche Gegenstände Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken Bedarfsermittlung / -bestätigung zwingend erforderlich: Markt- und Standortanalyse bzw. Bedarfsanalyse

12 Exkurs Sportanlagen Förderung aus Dorfentwicklung / Basisdienstleistung Ggfs. Turnhallen / Schwimmbäder ABER: Keine Förderung reiner Energieeffizienz (siehe dazu BMU Erweiterung der Kommunalrichtlinie bzw. Förderung N-Bank) Vereine erhalten grds. Mittel des Landessportbundes, daher keine Förderung nach ZILE Antragsteller Kommune: außerschulische Nutzung erforderlich Begriff kleine Infrastruktur beachten: Förderhöchstbetrag, (= 2 Mio. Euro förderfähige Nettokosten)

13 Kleinstunternehmen der Grundversorgung Definition Grundversorgung nach Ziffer 1.5 ZILE-RL Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs

14 Kleinstunternehmen der Grundversorgung Förderung in Nah- und Grundversorgungseinrichtungen Existenzgründungen Diversifizierung von Unternehmen (neue Ausrichtung) Erweiterung vorhandener Unternehmen Bsp.: Bäcker, Post, Bank, ggfs. Handwerker

15 Kleinstunternehmen der Grundversorgung Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen (Vollzeit) Jahresumsatz max. 2 Mio. Euro Von der Förderung ausgeschlossen sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sowie lw. Betriebe Fördersatz 35 % + 10 Prozentpunkte Leader/ILE Zusätzliche Anforderungen für alle Betroffenen, vor allem zur Bedarfsermittlung und -darstellung

16 Kleinstunternehmen der Grundversorgung Abgrenzung zur Maßnahme Basisdienstleistung erforderlich Sobald Antragsteller > KU = BasisDL möglich Sobald Antragsteller = KU = BasisDL nicht möglich der ausgeschlossene Kreis (Ärzte etc.) kann bei entsprechender Größe nicht aus BasisDL gefördert werden Abgrenzung zu Maßnahmen der N-Bank (MikroSTARTer Niedersachsen sowie Niedersachsen-Gründerkredit)

17 Maßnahme Tourismus Bisherige Fördertatbestände künftig alle GAK Tatbestände

18 Maßnahme ländlicher Wegebau Totgesagte leben länger!

19 Fördersätze Maßnahmen DE, Basisdienstleistung, Tourismus, ländlicher Wegebau: Für Kommunen landesweit Anhebung des Eingangsfördersatzes auf 43 % und des Förderhöchstsatzes auf bis zu 63 % (+ ggf. 10 % - Punkte Leader / ILE nach Steuereinnahmekraftmodell Absenkung des Fördersatzes für juristische Personen des öffentlichen Rechts von 40 % auf 35 % (GAK bedingt) Gemeinnützige juristische Personen Höchstfördersatz der Kommunen (in der Übergangsregion bei GAK) Private 25 % (+ ggf. 5 % - Punkte Leader / ILE)

20 Antragsstichtag jährlich Verfahren nach ZILE-Richtlinie Ranking nach Bewertungsschemata der ZILE - RL Kommunaler Steuerungsausschuss Zu beteiligen an allen regional bedeutsamen Maßnahmen des ELER Spricht Empfehlung zur Förderung aus

21 ArL Ihre Ansprechpartner: Geschäftsstelle Bremerhaven: Lienhard Varoga Tel.: 0471 / Geschäftsstelle : Torben Braun Tel.: / Geschäftsstelle Verden: Siegfried Dierken Tel.: 04231/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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