Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen
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- Ulrike Holzmann
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1 Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen Ralf Schweinsberg Eisenbahn-Bundesamt Mitgliederversammlung der VPI 1
2 Vortragsübersicht 1. TSI Güterwagen 2. Umbauten 3. Fazit, Ausblick Mitgliederversammlung der VPI 2
3 Aktualisierung der Richtlinien und Umsetzung in nationales Recht RL 96/48/EC Hochgeschwindigkeitsbahnsystem RL 2001/16/EC Konventioneller Verkehr In der Fassung der RL 2004/50/EC Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung (TEIV) in Kraft seit RL 2008/57/EG Ausweitung Geltungsbereich TSI... Änderung TEIV erforderlich Mitgliederversammlung der VPI 3
4 Fahrzeugzulassung nach TEIV Zulassungsvoraussetzungen Antrag von EIU, EVU, Halter oder Hersteller EG-Prüferklärung des Antragstellers auf Basis der Konformitätsbescheinigung einer Benannten Stelle Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen Kohärenz ggf. sonstige Vorschriften bei Ausnahmen Mitgliederversammlung der VPI 4
5 TSI Güterwagen, Inkraftsetzung und Umsetzung in nationales Recht TSI Güterwagen Angebot: Freiwillige Anwendung vorab! Entscheidung 2006/861/EG vom (verbindlich) Aufgenommen in TEIV, Anlage 2, Nr. 3.2 b), in Kraft ab Rechtssichere Planungsgrundlage für den Sektor! Konsequenzen: Zulassungsverfahren Anforderungen Mitgliederversammlung der VPI 5
6 TSI Güterwagen, Verfahren Zulassungsverfahren Zusätzliche Player: EBA + Benannte Stellen (TSI Prüfung) = zusätzliche Schnittstellen -> Herausforderungen: EBA, EBC/Assoziierte Partner: Sicherstellung: - schnittstellenfreie Antragsteller: - verlässliche Prozesse - vollständig, plausible Unterlagen, - frühzeitige Einbindung EBA, Benannte Stellen Mitgliederversammlung der VPI 6
7 TSI Güterwagen, Anforderungen Anforderungen TSI + Anhänge + in der TSI referenzierte EN (EN ), UIC Merkblätter (wenn nicht spezifiziert: in vollem Umfang!!) = Gesetz Folge: - Abweichungen mit Nachweis gleicher Sicherheit ( 2 Abs. 2 EBO) nicht möglich -> TSI Ausnahmen nach 5 Abs. 1 TEIV erforderlich: - Vertrag zum Zeitpunkt Inkraftsetzung TSI, - wirtschaftliche Lebensfähigkeit Projekt gefährdet (RISC) Mitgliederversammlung der VPI 7
8 TSI Güterwagen, Fehlerbehebung Problem TSI Güterwagen fehlerhaft Lösungsansätze: TSI Revision: Generelle Überarbeitung der TSI, Behebung der Fehler -> bis vsl. Ende 2010!! -> keine kurzfristige Lösung! -> wegen gravierender Mängel kann Revision TSI nicht abgewartet werden, daher: Mitgliederversammlung der VPI 8
9 TSI Güterwagen, Fehlerbehebung Lösungsansätze: Ad-hoc TSI Revision: kurzfristige Behebung gravierender Mängel: -> Entscheidung 2009/107/EG vom => Y/Q. Kräfte ( 0,8 bzw. 1,2 ), Anhang JJ.2 (Schließung offener Punkte, z. B. Heißläuferortung...) -> Umsetzung in DE ( 2. TEIV AVO ) läuft, gültig vsl. ab > Entscheidung EBA: Anwendung der Entscheidung 2009/107/EG bereits vor Änderung TEIV bereits vorab, um den Antragstellern Ibg, BAZ erteilen zu können!! -> aber: nach Verabschiedung TSI sind weitere gravierende Mängel bekannt geworden, daher: Mitgliederversammlung der VPI 9
10 TSI Güterwagen, Fehlerbehebung Lösungsansätze: Meldung (kritischer) Fehler an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung auf der Internetseite der ERA als technical opinion : -> Grundlage: Art. 7 Abs. 2 der RL 2008/57/EG, dazu: -> Dezember 2008: Abstimmung einer Liste von kritischen Fehlern mit dem Sektor (u. a. VPI), die nicht von Ad-hoc Revision der TSI erfasst (z. B. Querbeschleunigung 0,4 g in EN 12663, Ausrüstung der Güterwagenflotte mit Feststellbremsen...) -> Notifizierung durch BMVBS an EU Kommission in 01/09 + -> Entscheidung EBA in 12/2008: - Anwendung im Vorgriff auf Veröffentlichung, um im Sinne der Antragsteller Ibg, BAZ erteilen zu können, - Widerruf, sofern nicht binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe der Ibg, BAZ an Antragsteller Veröffentlichung erfolgt (dann gilt die TSI!) Mitgliederversammlung der VPI 10
11 Vortragsübersicht 1. TSI Güterwagen 2. Umbauten 3. Fazit, Ausblick Mitgliederversammlung der VPI 11
12 Umbauten Unverzügliche Eingangsbestätigung 9 TEIV Schriftl. Anzeige der geplanten Umrüstung, ausreichende Beschreibung zu Art und Umfang. Ggf. Begründung für Abweichungen von den TSI Prüfung der Unterlagen, Entscheidung, ob umfangreiche Umrüstung, Erneuerung* vorliegt. Ggf. Entscheidung über TSI - Ausnahmen Einreichen der für die Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen nur für die von der Umrüstung betroffenen Teile. Anzeige = Antrag auf Inbetriebnahme Prüfung bezieht sich nur auf den vom Umbau betroffenen Teil! Prüfung der Unterlagen und Entscheidung, ob eine Inbetriebnahmegenehmigung ausgesprochen werden kann. Bei Vollständigkeit der Unterlagen schriftl. Bescheid über die Entscheidung i.d.r. innerhalb von 10 Wochen Bei Vollständigkeit der Unterlagen Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung i.d.r. innerhalb von 4 Monaten Abgrenzung zur Erneuerung (Entscheidung liegt beim Antragsteller): Ersetzung von Bauteilen im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch Teile gleicher Funktion und Leistung Mitgliederversammlung der VPI 12
13 Umbauten, offene Fragen Zulässige Tauschteile bei EG zertifizierten Güterwagen: Problem bedarf einer europäischen Lösung Erörterung in einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ( DV 77 ) brachte bislang kein Ergebnis (der Verweis auf entsprechende Regelungen in den TSI hilft nicht weiter!), Weitere Erörterung erforderlich Erfordernis neue Ibg bei Masseänderungen > 5 %: Kriterienkatalog gemäß Anlage 3 D, Punkt 5.5 sieht bei Masseänderungen > 5 % eine neue Ibg vor, Damit selbst einfache Umbauten (Isolierung, Sonnendach ) Ibg relevant! Lösung nur im Rahmen TEIV Änderung möglich (vsl. im nächsten Jahr zur Umsetzung der RL 2008/57/EG) Mitgliederversammlung der VPI 13
14 Vortragsübersicht 1. TSI Güterwagen 2. Umbauten 3. Fazit, Ausblick Mitgliederversammlung der VPI 14
15 Fazit, Ausblick 1. Revision TSI Güterwagen: Deutliche Reduzierung der Regelungen in der TSI erforderlich; Eindeutige Verweise auf relevante Regelungen in EN, UIC - Merkblätter. Auslagerung nicht unabdingbar für die Sicherstellung der Interoperabilität erforderliche Regelungen als freiwillige Anforderungen in die Anlage zum TSI Leitfaden Neuer Anhang mit einer Liste der anzuwendenden Normen? -> Änderung in einem vereinfachten Verfahren (Vorschlag ERA, Entscheidung im RISC, Bekanntgabe auf der ERA - Internetseite -> Problem: Rechtssicherheit für die Antragsteller) Einführung einer Regelung analog 2 Abs. 2 EBO (Nachweis gleicher Sicherheit) in die TSI? Mitgliederversammlung der VPI 15
16 Fazit, Ausblick 2. Lessons learned aus den bisherigen Ibg Verfahren mit Anwendung TSI: Qualität der Antragsunterlagen; Zusammenarbeit Antragsteller und EBA bzw. EBA EBC/AP 3. Ausweitung Geltungsbereich TSI (mit RL 2008/57/EG, erfolgt TSI für TSI ): Für Güterwagen weitgehend unproblematisch, Bedeutung von Sonderfällen für bestimmte Verkehre nimmt ggf. zu Mitgliederversammlung der VPI 16
17 Erste Reihe CSM 4. EU-Verordnung zu CSM: Inkrafttreten 2009 Anwendbarkeit ab 2010 / 2012 Methode zur Evaluierung und Bewertung von Risiken signifikanter Änderungen, u.a. in der Fahrzeugzulassung ERA-Workshops (Sep 2009) Abstimmung zur nationalen Umsetzung Mitgliederversammlung der VPI 17
18 Halterzertifizierung Eisenbahnunternehmen Anerkennung/ Zertifizierung, Überwachung. Aufsicht SMS Werkstätten Fahrzeughalter durch Infrastrukturbetreiber Sicherheitsbehörde oder von ihr anerkannte Stellen Mitgliederversammlung der VPI 18
19 COTIF COTIF 4. Revision der technischen Anhänge F (APTU) und G (ATMF) des COTIF, gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen: EU Ibg nach der IOR EU - MS Ibg nach der IOR EU - MS COTIF - MS Betriebserlaubnis nach ATMF COTIF - MS Betriebserlaubnis nach ATMF Voraussetzung, technische Anforderungen identisch: - TSI -> Überführung in Uniform Technical Prescriptions nach APTU; - alle Anforderungen in TSI (EU) bzw. uniform technical prescriptions (APTU) harmonisiert; - keine Ausnahmen, Sonderfälle, offenen Punkte Mitgliederversammlung der VPI 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mitgliederversammlung der VPI 20
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