Gemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse. Verkehrstechnisches Gutachten

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1 SNZ Ingenieure und Planer AG Dörflistrasse 112, CH-8050 Zürich Tel Fax Gemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse Verkehrstechnisches Gutachten SNZ#3989.1, R32/3989.1_Gutachten T-30 Zone 1_5_Os / We, Os

2 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse - II - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung Ausgangslage Auftrag Grundlagen 3 2. Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse Lage der Zone im Strassennetz Charakteristik der Zone Verkehrserhebung Bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahmen Bestehende und absehbare Sicherheitsdefizite Massnahmen Zielsetzung der Tempo-30-Zone Abgrenzung der Tempo-30-Zone Flankierende Massnahmen Mögliche Auswirkungen der geplanten Massnahmen Grobkostenschätzung Öffentlichkeitsarbeit 30 Beilage Problemplan Massnahmenplan

3 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Gemeinde Aesch beabsichtigt auf dem untergeordneten Gemeindestrassennetz Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu realisieren. In einem ersten Schritt wurde dazu durch das Ingenieurbüro SNZ in enger Zusammenarbeit mit der in Aesch eingesetzten Arbeitsgruppe ein Tempo 30 Konzept erarbeitet. Der Inhalt dieses Konzeptberichtes wurde dem Gemeinderat Aesch an der Sitzung vom 1. November 2011 präsentiert und erläutert. Die Arbeitsgruppe erachtet es als noch zu früh, nur aufgrund des vorliegenden Konzeptberichtes eine Entscheidung betreffend den beiden zur Diskussion stehenden Varianten Realisierung Tempo 30 Realisierung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen ohne Tempo 30 zu fällen. Die Arbeitsgruppe beantragte deshalb dem Gemeinderat, wie im Konzeptbericht empfohlen, die Erarbeitung von zwei Tempo 30 Kurzgutachten. Der Gemeinderat von Aesch hat daraufhin an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 beschlossen dem Antrag zu entsprechen und hat das im Konzeptbericht erläuterte Vorgehen gemäss Variant grün und den roten Pfeilen genehmigt. Tempo Konzept Öffentlichkeitsarbeit Massnahmenplanung (ohne Tempo 30) T Kurzgutachten Abstimmungsvorlage / Rahmenkredit T Kurzgutachten Öffentlichkeitsarbeit Abstimmungsvorlage / Rahmenkredit Öffentlichkeitsarbeit Abstimmungsvorlage / Rahmenkredit Informationsveranstaltung mit den Quartierbewohnern Informationsveranstaltung mit den Quartierbewohnern Informationsveranstaltung mit den Quartierbewohnern Genehmigung / Ausschreibung Ausschreibung Genehmigung / Ausschreibung Realisierung Realisierung Realisierung Nachkontrolle Nachkontrolle Abb. 1: Vorgehensvarianten gemäss Konzeptbericht

4 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Auftrag Gemäss Protokollauszug des Gemeinderates vom 20. Dezember 2011 wurde SNZ Ingenieure und Planer AG der Auftrag für die Erarbeitung der erforderlichen Kurzgutachten erteilt. Nebst den beiden Kurzgutachten sind im Rahmen dieses Auftrages auch Grundlagen für die Alternativvariante zu Tempo 30 (Verkehrsberuhigungsmassnahmen ohne Tempo 30) zu erarbeiten (nicht Bestandteil des vorliegenden Berichtes). Hier wird insbesondere ein Massnahmenplan sowie ein Kurzbericht mit Kostenschätzung erwartet. Abb. 2: Zoneneinteilung gemäss Konzeptbericht (aktualisiert) Der Inhalt des Gutachtens richtet sich nach der Verordnung über die Tempo- 30-Zonen und die Begegnungszonen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 28. September 2001 und der angepassten Signalisations- und Verkehrsregelnverordnung (vgl. Kap. Grundlagen).

5 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Für die Beurteilung der Zweckmässigkeit, respektive der Machbarkeit einer Tempo-30-Zone sind in der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen die dazu erforderlichen Arbeitsschritte aufgeführt. Sie beinhalten: Die Umschreibung der Ziele, welche mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen Ein Übersichtsplan mit der Hierarchie der Strassen Eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite, sowie Vorschläge für Massnahmen zu deren Behebung Angaben zum Geschwindigkeitsniveau V 50 und V 85 Angaben zur angestrebten Wohn- und Verkehrsqualität Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahmen Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. 1.3 Grundlagen Grundlagen Gemeinde - Zonenplan Gemeinde Aesch ZH, Digitale Plangrundlage der Gemeinde Aesch ZH, SWR - Angaben zum Unfallgeschehen, (5 Jahre), Kantonspolizei Zürich, 20. Juni 2011 Verordnungen des Bundes - ASTRA, Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September ASTRA, Änderung der Signalisationsverordnung (SSV) vom 28. September ASTRA, Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 28. September 2001 Fachpublikationen, Wegleitungen, Normen - Betrieb von Kreuzungen mit Rechtsvortritt, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Tempo 30 in den Quartieren, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Juni VSS Norm Besondere Markierungen, Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, Juni 2002

6 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse 2.1 Lage der Zone im Strassennetz Die für Tempo 30 vorgesehene Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse liegt östlich der Dorfstrasse (vgl. Abbildung). In der folgenden Abbildung ist das Hauptverkehrsstrassen-Netz der Gemeinde Aesch gelb dargestellt (Dorfstrasse, RVS 640). Die für Tempo 30 vorgesehenen Zonen sind grün umrandet. Abb. 3: Übersicht der geplanten Tempo 30-Zonen

7 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Charakteristik der Zone Die für die Tempo 30 vorgesehene Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse umfasst primär Wohngebiete (W1, W2, W2½) und einen Teil der Kernzone (K I und K II) sowie eine kleine Gewerbezone. In der Zone befinden sich zudem das Gemeindehaus, ein Kindergarten, die Tennishalle und der Volg. Die Überbauung des Gebietes Heligenmatt-Feltsch ist geplant. Die Erschliessung erfolgt voraussichtlich direkt von der Dorfstrasse (keine Verbindung zum best. Siedlungsgebiet). Über den Einbezug dieser Gebiete in das Tempo-30-Regime wird zu einem späteren Zeitpunkt befunden (nicht Bestandteil Projektgebiet). Die Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse hat 11 Tore (siehe Massnahmenplan im Anhang): Einmündung Feldstrasse / Dorfstrasse Einmündung Feldweg (Parzelle 1073) / Eichacherstrasse Feldstrasse auf Höhe Hausnr. 68 Haldenstrasse auf Höhe Privatstrasse (Parzelle 292) Einmündung Feldweg (Grund, Parzelle 825) / Haldenstrasse Einmündung Haldenhofweg / Haldenstrasse Einmündung Föhrenweg / Feldweg (Haldenhof) Brunnenzelgstrasse auf Höhe Hausnr. 26 Einmündung Feldweg (auf Höhe Chilegässli 14) / Chilegässli Einmündung Chilegässli / Dorfstrasse Einmündung Haldenstrasse / Dorfstrasse Innerhalb der geplanten Tempo-30-Zone befinden sich folgende Privatstrassen: Erschliessungsstrasse zu Eichacherstrasse 23, 25, 27, 29, 31, 33 und 35 Erschliessungsstrasse zu Haldenstrasse 40, 40A, 42 und 42A Feldweg durch Liegenschaft Chilegässli 14 Erschliessungsstrasse zu Haldenstrasse 9-21, Parzelle 1179 Das Einverständnis der Grundeigentümer zum Einbezug der Privatstrassen in die Tempo-30-Zone ist noch ausstehend.

8 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Verkehrserhebung Mit dem Verkehrserhebungsgerät Viacount II wurde an folgenden Querschnitten während 24 Stunden das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten erhoben: Chilegässli auf Höhe Gehwegüberfahrt Museumsstrasse (Freitag bis Montag, Januar 2012) Grossacherstrasse auf Höhe Hausnr. 2 (Februar 2012) Grossacherstrasse auf Höhe Hausnr. 12 (Februar 2012) Haldenstrasse auf Höhe Hausnr. 7 (Februar 2012) Haldenstrasse auf Höhe Hausnr. 36 (Februar 2012) Haldenstrasse auf Höhe Hausnr. 50 (März 2012) Brunnacherstrasse auf Höhe Hausnr. 8 (März 2012) Feldstrasse auf Höhe Hausnr. 6c (März 2012) Eichacherstrasse auf Höhe Hausnr. 20/22 (März 2012) Aufgrund des Strassencharakters (Querschnittsabmessungen, Linienführung, Randbebauung, best. Verkehrsberuhigungsmassnahmen, etc.) ist auf den übrigen Strassen der geplanten Tempo-30-Zone mit keinen überhöhten Geschwindigkeiten zu rechnen. Resultate der Geschwindigkeitsmessungen In den folgenden Tabellen sind die Resultate der Geschwindigkeitsmessungen dargestellt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten liegen zwischen 21 km/h und 50 km/h (V 85 ) (siehe auch Problemplan in der Beilage). Chilegässli auf Höhe Gehwegüberfahrt Museumsstr. Quartier Dorfstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 19 km/h 18 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 1: Geschwindigkeiten 25 km/h 21 km/h 31 km/h 27 km/h

9 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Brunnacherstrasse Chilegässli Feldstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 28 km/h 28 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 2: Geschwindigkeiten 33 km/h 36 km/h 44 km/h 42 km/h Haldenstrasse, Hausnr. 7 Quartier Dorfstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 28 km/h 31 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 3: Geschwindigkeiten 34 km/h 37 km/h 55 km/h 49 km/h Haldenstrasse, Hausnr. 36 Quartier Dorfstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 41 km/h 40 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 4: Geschwindigkeiten 49 km/h 50 km/h 66 km/h 63 km/h Haldenstrasse, Hausnr. 50 Quartier Dorfstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 30 km/h 31 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 5: Geschwindigkeiten 37 km/h 38 km/h 44 km/h 46 km/h

10 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Grossacherstrasse, Hausnr. 2 Sonnhaldenstrasse Feldstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 31 km/h 35 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 6: Geschwindigkeiten 38 km/h 43 km/h 47 km/h 53 km/h Grossacherstrasse, Hausnr. 12 Sonnhaldenstrasse Feldstrasse Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 35 km/h 34 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 7: Geschwindigkeiten 44 km/h 45 km/h 55 km/h 57 km/h Eichacherstrasse Tal Berg Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 32 km/h 32 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 8: Geschwindigkeiten 40 km/h 39 km/h 50 km/h 61 km/h Feldstrasse Dorfstrasse Quartier Mittlere Geschwindigkeit (v m ) 33 km/h 32 km/h Geschwindigkeit, die von 85% nicht überschritten wird (v 85 ) Höchste gemessene Geschwindigkeit (v max ) Tbl. 9: Geschwindigkeiten 39 km/h 39 km/h 59 km/h 52 km/h

11 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Verkehrsbelastung Die Verkehrserhebung ergab folgende Verkehrsbelastungen im Querschnitt: Erhebungsquerschnitt Fz/Tag Fz/h (MSP) Chilegässli auf Höhe Gehwegüberfahrt Museeumsstr. ( ) Fz/h (ASP) ( ) Brunnacherstrasse Haldenstrasse, Hausnr Haldenstrasse, Hausnr Haldenstrasse, Hausnr Grossacherstrasse, Hausnr Grossacherstrasse, Hausnr Eichacherstrasse Feldstrasse Tbl. 10: Verkehrsaufkommen Bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahmen Innerhalb der geplanten Tempo-30-Zone sind bereits einige verkehrsberuhigende Massnahmen vorhanden. Abb. 4: Trottoirüberfahrt Chilegässli / Museumstrasse - Aargauer-Trottoire mit leichtem vertikalen Versatz Abb. 5: Chilegässli Seitliche Einengung im Knotenbereich Chilegässli / Brunnacherstrasse: - Schutz- und Aufstellfläche für querende Fussgänger aus dem Herregässli

12 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 6: Museumstrasse Seitliche Einengung auf Höhe Hausnr. 6 Abb. 7: Museumstrasse Längsparkfelder auf Höhe Hausnr. 14 Abb. 8: Haldenstrasse Vertikalveratz auf Höhe Hausnr. 4

13 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 9: Haldenstrasse Einengung der Fahrbahn beim Fussgängerstreifen. Abb. 10: Haldenstrasse Markierung Rechtsvortritt Haldenstrasse / Püntstrasse Abb. 11: Rebacherstrasse Längsparkfelder auf Höhe Tennishalle

14 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Bestehende und absehbare Sicherheitsdefizite Unfallgeschehen Die Analyse des Unfallgeschehens in der geplanten Tempo-30-Zone bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren ( , siehe Problemplan) und umfasst alle polizeilich registrierten Unfälle. Innerhalb der geplanten Tempo-30-Zone ereigneten sich im untersuchten Zeitraum 4 Unfälle (drei leicht Verletzte und ein schwer Verletzten, keine Toten). Es besteht kein Unfallschwerpunkt innerhalb der geplanten Tempo-30- Zone. Unfallstelle Beteiligung Unfallursache Verletzte Tote Püntstrasse, Höhe Hausnr. 3 unbekannt unbekannt - - Dorfstrasse, Ausfahrt Feldstrasse Dorfstrasse, Ausfahrt Feldstrasse Dorfstrasse, Ausfahrt Haldenstrasse Pw Pw Tbl. 11: Übersicht Unfallgeschehen Missachten des Vortrittsrechts Missachten des Vortrittsrechts Pw unbekannt - - Gefahrenstellen Im Gebiet der geplanten Tempo-30-Zone bestehen folgende Gefahrenstellen (siehe auch Problemplan in der Beilage): Abb. 12: Trottoirüberfahrt Chilegässli / Museeumstrasse - Reduzierte Sicht auf Verkehr und Fussgänger sowie hohe gefahrene Geschwindigkeiten

15 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 13: Haldenstrasse - Kurvenschneiden aufgrund abgesenkter Trottoirkante Abb. 14: Haldenstrasse - knappe Sicht auf Verkehr und Fussgänger aufgrund hoher gefahrener Geschwindigkeiten - Kurvenschneiden Ein- und Ausfahrt Brunnacherstrasse - Gehwegengstelle bei Hausnr. 27 aufgrund des naheliegenden Gebäudes und dem Baum Abb. 15: Haldenstrasse - reduzierte Sicht im Bereich der Fussgängerquerung - Gefährliche Fussgängerquerung entlang der Haldenstrasse aufgrund hoher Rechtsabbiegegeschwindigkeiten

16 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 16: Haldenstrasse - Unübersichtliche Zufahrten Abb. 17: Haldenstrasse - reduzierte Sichtverhältnisse im Knotenbereich und bei Fussgängerquerung Brunnenzelgstrasse - unklare Vortrittsverhältnisse - Parkieren im Knotenbereich Abb. 18: Haldenstrasse - Missachtung des Rechtsvortritts Abb. 19: Haldenstrasse - Reduzierte Sichtverhältnisse - gefährliches Kurvenschneiden

17 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 20: Brunnenzelgstrasse - Reduzierte Sicht aufgrund der Kuppe Abb. 21: Sonnhaldenstrasse - Reduzierte Sichtverhältnisse - gefährliches Kurvenschneiden - Konflikt Fussgänger/MIV Abb. 22: Feldstrasse - Reduzierte Sicht im Bereich der Fussgängerquerungen

18 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Massnahmen 3.1 Zielsetzung der Tempo-30-Zone Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone werden folgende Ziele angestrebt: Angepasstes Geschwindigkeitsniveau In der Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse dient das Strassennetz vorwiegend der Erschliessung privater Wohnhäuser und wird deshalb als siedlungsorientiertes Strassennetz bezeichnet. Das Strassennetz hat primär die Ansprüche der Anwohner und deren Besucher zu erfüllen. Das Verkehrsaufkommen der mit der Eichacherstrasse erschlossenen Gewerbebauten hat auf den Strassencharakter keinen wesentlichen Einfluss. Das Gewerbe ist lediglich im nördlichen Teil der Zone angesiedelt und beeinflusst die restliche Zone kaum. Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone wird das Geschwindigkeitsregime der siedlungsorientierten Strassen ihrer Funktion entsprechend angepasst. Die Signalisation von Tempo 30 erfolgt im Interesse und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Langsamverkehrs. Verkehrssicherheit Durch die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird die Gefährdung durch den motorisierten Individualverkehr reduziert, weil der Anhalteweg von Motorfahrzeugen verkürzt wird. Infolge des kürzeren Anhalteweges sinken Unfallhäufigkeit und Unfallschwere. Verbesserung der Wohnqualität In einer Tempo-30-Zone wird der motorisierte Individualverkehr auf gleichmässigem Geschwindigkeitsniveau durch das Wohngebiet geführt. Die Höchstgeschwindigkeiten gehen deutlich zurück. Zudem kann eine gewisse Reduktion der Immissionen durch Lärm und Abgase erwartet werden. Gesamthaft betrachtet führt dies zu einer Verbesserung der Wohnqualität. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrer Durch das tiefere Geschwindigkeitsniveau in der Tempo-30-Zone erhalten Fussgänger vermehrt die Möglichkeit, die Strasse zu überqueren oder sich kurze Zeit auf der Strasse aufzuhalten. Für Velofahrer wirkt sich die Einführung der Tempo-30-Zone ebenfalls positiv aus, weil sich die Geschwindigkeit zwischen Velofahrern und Motorfahrzeugen angleicht.

19 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abgrenzung der Tempo-30-Zone Die Abgrenzung der Tempo-30-Zone ist aus den Plänen in der Beilage ersichtlich. Sie umfasst die folgenden Strassen: Chilegässli Museumstrasse Föhrenweg Sonnhaldenstrasse Grossacherstrasse Chürzistrasse Brunnenzelgstrasse Püntstrasse - Brunnacherstrasse - Haldenstrasse - Eichacherstrasse - Rebacherstrasse - Hurdacherweg - Haldenrain - Haldensteig - Feldstrasse 3.3 Flankierende Massnahmen Mit den flankierenden Massnahmen wird sichergestellt, dass Tempo-30 eingehalten wird. Die Signalisation allein führt erfahrungsgemäss nur zu einer geringen Veränderung des Fahrverhaltens. Je nach bestehendem Geschwindigkeitsniveau sind bauliche Massnahmen erforderlich, oder es genügen Markierungen. Die baulichen Massnahmen sind so angeordnet, dass grosse landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den notwendigen Strassen nach wie vor zirkulieren können. Das Geschwindigkeitsniveau auf den meisten Strassen in der Zone Feld- / Halden- / Grossacherstrasse ist bereits heute mehrheitlich durch den siedlungsorientierten und engen Strassenraum sowie einigen baulichen Massnahmen relativ tief. Insbesondere die Halden- und die Grossacherstrasse weisen jedoch aufgrund Ihrer Steigung und des offenen Strassenraumes ein höheres Geschwindigkeitsniveau auf.

20 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Folgende Massnahmen zu der Tempo-30-Zone werden vorgeschlagen (die Massnahmen sind aus der Planbeilage ersichtlich): Abb. 23: Zoneneingang Feldstrasse / Dorfstrasse Abb. 24: Feldstrasse auf Höhe Hausnr. 4c/5 -Signalisation Tempo- 30-Zone mit ergänzender Bodenmarkierung und mit Horizontalversatz -Verengung des Strassenraumes Geschwindigkeitsdämpfung beim Zoneneingang (Tor) durch Signalisation Tempo 30 und Horizontalversatz. -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen auf Höhe Hausnr. 4c/5 -Demarkierung Fussgängerstreifen Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit. Abb. 25: Eichacherstrasse zwischen Hausnr. 15B und 17 -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen auf Höhe Haus 15B/17 Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit.

21 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 26: Eichacherstrasse zwischen Hausnr. 5 und 7 - Seitliche Einengung mit Fertigelement auf Höhe Haus 5 - Vertikalversatz (Berlinerkissen) auf Höhe Haus 7 Die Massnahmen sorgen für eine angepasste Geschwindigkeit und erlauben die Zirkulation mit grossen Fahrzeugen. Abb. 27: Zoneneingang Feldweg (Parzelle 1073) / Eichacherstrass - Signalisation Tempo- 30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 28: Eichacherstrasse zwischen Hausnr. 20 und 21 -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen und Parkfeldern auf Höhe Haus 20/21 Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit.

22 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 29: Rebacherstrasse -Demarkierung Fussgängerstreifen Abb. 30: Feldstrasse auf Höhe Püntstrasse -Seitliche Einengungen mit Reduktion des Knotenradius auf R=6.00m -Vertikalversatz auf Höhe des heutigen Fussgängerstreifens - Demarkierung Fussgängerstreifen -Büsche auf der Parzelle 1143 roden Abb. 31: Feldstrasse auf Höhe Hausnr. 46/50 Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit und bietet dem querenden Fussgänger bessere Sicht und erhöhten Schutz. -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen zwischen Haus 46/ 50 - Genaue Lage der Massnahmen wird erst nach der Realisierung der Überbauung festgelegt Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit.

23 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 32: Zoneneingang Feldstrasse - Signalisation Tempo- 30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 33: Zoneneingang Haldenstrasse -Signalisation Tempo- 30-Zone mit ergänzender Bodenmarkierung und mit Horizontalversatz -2 Poller am Gehwegrand Geschwindigkeitsdämpfung beim Zoneneingang(Tor) durch Signalisation Tempo 30 und Horizontalversatz. Durch die zwei Poller wird bei der Ausfahrt auf die Dorfstrasse das überfahren des Trottoirs verhindert. Abb. 34: Haldenstrasse - Poller am Gehwegrand Verhindert das Überfahren des Gehweges um die bestehende Rampe zu umfahren.

24 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 35: Haldenstrasse auf Höhe Einmündung Museum-/ Brunnacherstrasse Abb. 36: Haldenstrasse auf Höhe Hausnr Seitliche Einengungen mit Fertigelementen -Markieren von Rechtsvortritten -Fussgängerstreifen wird beibehalten (unmittelbar angrenzender Kindergarten) Die Massnahmen sorgen für eine angepasste Geschwindigkeit, erhöhten Schutz der Fussgänger und verhindern das Kurvenschneiden aus der Brunnacherstrasse. -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen und zwei seitlich angeordneten Längsparkfeldern Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit. Abb. 37: Haldenstrasse auf Höhe Püntstrasse -Versetzte seitliche Einengung auf Höhe des Fussweges und Hausnr. 28 -Reduktion des Knotenradius auf R=6.00m Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit und bietet dem querenden Fussgänger besseren Schutz.

25 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 38: Knoten Haldenstrasse/Grossacherstrasse Abb. 39: Haldenstrasse auf Höhe Hausnr Reduktion des Knotenradius auf R=6.00/7.00m - Reduktion der Fahrbahn auf 4.00m (zwischen Insel und Rand) (Gesamtsanierung des Knotens empfohlen) Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit im Knotenbereich und eine bessere Verständlichkeit. -Versetzte seitliche Einengungen mit Fertigelementen auf Höhe Haus 36 Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit. Abb. 40: Haldenstrasse nach Konten Haldenrain - Vertikalversatz / Knotenanhebung bei Haldenrain / Haldenstrasse - Seitliche Einengung bei Haus 42 Die Massnahme sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit und erhöht die Sicherheit im Knotenbereich. Abb. 41: Zoneneingang Haldenstrasse (Parzelle 292)

26 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Signalisation Tempo- 30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 42: Zoneneingang Feldweg (Parzelle 825)/Haldenstrasse - Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 43: Haldenstrasse auf Höhe Hausnr Seitliche Einengung Durch die seitliche Einengung wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht. Abb. 44: Zoneneingang Feldweg (Parzelle 1477)/Haldenstrasse - Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 45: Zoneneingang Chilegässli

27 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 46: Chilegässli -Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand mit ergänzender Bodenmarkierung Abgesehen von der Zone 30 Signalisation besteht kein Handlungsbedarf. Bereits die Heutige Situation (Einmündung, Fahrbahnbreite) sorgt für eine angepasste Geschwindigkeit. - Belagskissen Durch das sogenannte Berlinerkissen wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht. Abb. 47: Chilegässli auf Höhe Hausnr. 5 und 9 -Versetzte seitliche Einengungen Durch die versetzten seitlichen Einenguneng wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht. Abb. 48: Brunnacherstrasse auf Höhe Hausnr. 6/8 - Belagskissen Durch das sogenannte Berlinerkissen wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht.

28 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 49: Brunnenzelgstrasse auf Höhe Hausnr. 4/ 9 - Versetzte seitliche Einengungen Durch die versetzten seitlichen Einengungen wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht. Abb. 50: Zoneneingang Feldweg/Chilegässli auf Höhe Hausnr Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 51: Zoneneingang Feldweg/Chilegässli auf Höhe Hausnr Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 52: Zoneneingang Föhrenweg - Signalisation Tempo-30-Zone am Fahrbahnrand Zone 30 Signalisation Abb. 53: Knoten Föhrenweg/Sonnhaldenstrasse

29 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Reduktion des Radius durch zwei Poller Durch die Poller wird im Kurvenbereich eine Möglichkeit für Fussgänger geschaffen sicherer in die Sonnhaldenstrasse einzubiegen. Abb. 54: Grossacherstrasse - Demarkierung Fussgängerstreifen - Seitliche Einengung Durch die seitliche Einengung wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht und querende Fussgänger zusätzlich geschützt. Abb. 55: Grossacherstrasse -Versetzte seitliche Einengungen Durch die versetzten seitlichen Einengungen wird eine angepasste Geschwindigkeit erreicht. Abb. 56: Beispielfoto Zoneneingang und Markierung Zone 30 -Markierung Zone 30 Die Markierung Zone 30 wird in Ergänzung zur Zonensignalisation bei den Zoneneinfahrten angeordnet.

30 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Abb. 57: Beispielfoto Markierung 30 Markierung 30 Die Markierung 30 wird zur Erinnerung innerhalb der Zone an verschiedenen Orten eingesetzt. 4. Mögliche Auswirkungen der geplanten Massnahmen Durch die vorgeschlagenen Massnahmen sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die angestrebten Ziele (siehe Kapitel 3.1) erreicht werden. Erfolgskontrolle Die realisierten Massnahmen sind gemäss Verordnung über die Tempo-30- Zonen und die Begegnungszonen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Dies erfordert Geschwindigkeitsmessungen, die einen Vergleich mit den vor der Einrichtung der Tempo-30-Zone gemessenen Werten ermöglicht. Werden die angestrebten Ziele nicht erreicht, sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

31 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Grobkostenschätzung Aufgrund von Erfahrungen mit ausgeführten Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden die Kosten wie folgt geschätzt (±30%): Tbl. 12: Grobkostenschätzung Element Kosten je Stück Anzahl Kosten Poller zur Zonensignalisation Fr. 4' Fr Tafel zur Zonensignalisation Fr. 1' Fr. 9' Fahrbahnmarkierung Zone 30 Fr Fr Fahrbahnmarkierung 30 Fr Fr Parkierungsnase / Seitliche Einengung (Fertigelement) Fr. 4' Fr Berlinerkissen Fr Fr Poller Fr Fr Markierungen (Parkfelder, Rechtsvortritte) Demarkierungen Fussgängerstreifen Knotenelement Radiusreduktion Pünt-/Feldstrasse Knotenelement Radiusreduktion Pünt-/Haldenstrasse Knotenelement Radiusreduktion Grossacher-/Haldenstrasse Fr Fr /FGS 3 Fr Fr Fr Fr Vertikalversatz Knoten Haldenrain / Haldenstrasse Vertikalversatz Feldstrasse mit Radiusreduktion Fr Fr Total Kosten (gerundet) Fr

32 Aesch ZH, Tempo 30, Zone 1 Feld- / Halden- / Grossaerstrasse Öffentlichkeitsarbeit Am 27. Juni 2012 fand eine Orientierungsversammlung für die betroffenen Anwohner statt. Im Anschluss an diese Versammlung lag das Projekt auf der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Zudem fanden am 7., 13. Und 16. August 2012 Einzelgespräche mit interessierten Anwohnern statt. Die dabei eingegangenen Anregungen wurden im vorliegenden Gutachten berücksichtigt. An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012 soll ein Rahmenkredit für die Realisierung der Tempo Zonen eingeholt werden.

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