Stand: 28. Mai Logistikrichtlinie des Veritas Konzerns

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1 Stand: 28. Mai 2014 Logistikrichtlinie des Veritas Konzerns

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Zielsetzung Begriffsbestimmungen Gültigkeit 8 2 Prozessanforderungen Sicherheitsbestand Abnahmevereinbarung Aufwandsrückbelastung Notorganisation 11 3 Kommunikation mit dem Veritas-Konzern Ansprechpartner des Lieferanten Erreichbarkeit Mitteilungspflicht des Lieferanten Datenkommunikation mit dem Veritas Konzern Lieferabrufe Lieferscheine 14 4 Verpackung Verpackungsarten Mehrwegverpackungen Einwegverpackungen Packhilfsmittel Spezialbehälter Ausweichverpackungen Verpackungsplanung Lade- und Verpackungseinheiten Bildung von Ladeeinheiten Sammelladeeinheiten Unpalettierte Ware 26 5 Steuerung von Mehrwegbehältern Behältermanagement-System Behälterinventuren 27 Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

3 6 Dokumente Speditionsauftrag CMR-Frachtbrief Lieferschein und Warenbegleitschein Labels Begleitpapiere für Paketdienste Zolldokumentation und Ursprungsnachweise 30 7 Anlieferung Anliefer-/Versandarten LKW-Versand Hubanlieferung Konsignationslager / Vendor Managed Inventory Sonderfahrt Transportschäden Anliefertage und Zeitfenster 33 8 Lieferantenbewertung und Logistikaudit 34 Anlagen 35 Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kennzeichnung recyclingfähiger Verpackungen Abbildung 2: Euro-Palette Abbildung 3: Beispiele für Beschädigungen an Paletten Abbildung 4: Gitterbox (Großladungsträger) Abbildung 5: Beispiele für defekte Gitterboxen Abbildung 6: vollständige Aufschrifttafel EUR-Gitterbox Abbildung 7: VDA-Standard-KLT 6414 (Kleinladungsträger) Abbildung 8: Beispiel für korrekt gebildete Ladeeinheiten Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

5 Abkürzungsverzeichnis AbfG ABS BMS CISG DIN DIN EN ISO DFÜ EDV EPDM FIFO GLT GMMOG/LE IPPC ISPM KEP-Dienste KLT KrWG PC PE PE HD PP Abfallgesetz Acrylnitril/ Butadien/ Styrol Behältermanagementsystem Convention on contracts for the International Sale of Goods; Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Deutsches Institut für Normung Deutsches Institut für Normung / Europa Norm / International Standards Organization Daten-Fern-Übertragung Elektronische Datenverarbeitung Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk First in, First out Großladungsträger Global Materials Management Operations Guideline / Logistic Evaluation International Plant Protection Convention International Standards for Phytosanitary Measures Kurier-, Express- und Paketdienste Kleinladungsträger Kreislaufwirtschaftsgesetz Polycarbonat Polyethylen Polyethylen High Density Polypropylen Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

6 ppm PS PUR PVC TUL VDA VMI Parts per Million Polystyrol Polyurethan Polyvinylchlorid Transport, Umschlag, Lagerung Verband der Automobilindustrie Vendor Managed Inventory Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

7 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Zielsetzung Diese Richtlinie beinhaltet Anforderungen und Festlegungen zur Regelung der logistischen Prozesse zwischen dem Veritas Konzern (nachfolgend Veritas genannt) und seinen Zulieferern für direktes Material (nachfolgend auch Lieferanten genannt). Ziel ist die Regelung des Waren- und Informationsflusses zwischen Veritas und den beteiligten Lieferanten. Durch abgestimmte Logistikprozesse, optimale Behälter- und Verpackungsgestaltung, standardisierte Abmessungen und abgestimmte Mengeninhalte der Ladeeinheiten wollen wir einen rationellen und störungsfreien Materialfluss unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewährleisten. 1.2 Begriffsbestimmungen Anlieferstandorte für Veritas: Folgende Standorte sollen in dieser Logistikrichtlinie als Anlieferstandorte für Veritas verstanden werden: o Veritas AG, Gelnhausen o Veritas Thüringen GmbH, Benshausen o Veritas Sachsen GmbH, Neustadt in Sachsen o Veritas Sachsen GmbH, Standort Polenz o Veritas Austria GmbH, Mieders (Österreich) o Veritas Dunakiliti Kft., Dunakiliti (Ungarn) o Sokoró Ipari és Kereskedelmi Kft., Tét (Ungarn) Zuviellieferung/Zuweniglieferung: Üblicherweise als Über- bzw. Unterlieferung bezeichnet. Berechtigte Anlieferung im Rahmen der Abnahmeverpflichtung: Der Lieferant ist zur Anlieferung seiner Ware trotz entfallener Abrufposition berechtigt, wenn die entfallene Abrufposition innerhalb der nächsten sechs Wochen nach Einteilungsübermittlung datiert war. Einteilung: Unter einer Einteilung wird die Menge an Teilen, die zu einem bestimmten Eintrefftermin bestellt wird, verstanden. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

8 1 Allgemeines Packeinheit: Vom Versender gebildete kleinste logistische Handhabungseinheit zur direkten Aufnahme der Ware, die während des Transports nicht aufgelöst wird. (bspw.: Karton, KLT, aber auch Gitterbox oder GLT, etc.) Lade-/Packhilfsmittel: Lade-/Packhilfsmittel sind Materialien, welche die Packeinheiten während des Transportes tragen, stabilisieren oder sichern (bspw.: Paletten, Deckel, Zwischenlagen, Folien, etc.). Ladeeinheit: Mehrere Packeinheiten können mittels passender Lade- /Packhilfsmittel zu größeren logistischen Einheiten, den Ladeeinheiten, zusammengefasst werden (bspw.: Gebinde, Verbundpalette, etc.). Einwegverpackungen: Die Einwegverpackung ist nur für einen einzigen Transport bestimmt und wird nicht zurückgeführt. Mehrwegverpackungen: Die Mehrwegverpackung ist im Gegensatz zur Einwegverpackung für mehrere Umläufe vorgesehen. Nach dem Gebrauch kann sie dem Verpackungskreislauf wieder zugeführt werden. TUL-Prozesse: TUL-Prozesse beschreiben die logistischen Prozesse Transport, Umschlag und Lagerung, mit deren Hilfe die Ware bereitgestellt wird. Versandvorschrift: Die Veritas-Versandvorschrift, wie der Versand der Waren vom Lieferanten zu Veritas durchzuführen ist. Die Versandvorschrift finden Sie unter unter dem Pfad Presse & Medien Publikationen Broschüren Versandvorschrift. 1.3 Gültigkeit Diese Richtlinie gilt für Serienlieferungen von Lieferanten für direktes Material an die Anlieferstandorte von Veritas (siehe Begriffsbestimmungen in 1.2). Basis der Serienbelieferung ist immer ein bestehender gültiger Kontrakt. Änderungen und Ergänzungen hierzu sind nur wirksam, wenn sie durch vorherige schriftliche Vereinbarung (auch per ) vereinbart wurden. Der Lieferant übernimmt die Verteilung dieser Richtlinie an alle Personen seines Unternehmens, die hiervon Kenntnis nehmen müssen, selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Logistikrichtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

9 2 Prozessanforderungen bleibt davon die Wirksamkeit der Logistikrichtlinie im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Logistikrichtlinie als lückenhaft erweist. Der jeweils aktuelle Stand der Logistikrichtlinie ist unter unter dem Pfad Presse & Medien Publikationen Broschüren Logistikrichtlinie einzusehen. Erhält Veritas nicht innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung über eine neue Version eine schriftliche Stellungnahme, so gilt die aktualisierte Richtlinie als akzeptiert. Für Fragen stehen Ihnen sowohl Ihre Ansprechpartner der Logistik als auch der Fachabteilung gerne zur Verfügung (siehe Anlage 2). Im Streitfall gilt ausschließlich die deutschsprachige Version dieser Logistikrichtlinie. Für Verweise auf Internetseiten samt Inhalt übernimmt Veritas keine Verantwortung. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl Gelnhausen oder Frankfurt am Main. 2 Prozessanforderungen Der Lieferant hat seine Prozesse und organisatorischen Strukturen so anzupassen, dass eine permanente Lieferfähigkeit und die Verfügbarkeit seiner Systeme gewährleistet sind. Gegebenenfalls sind entsprechende Notfall- oder Sicherheitskonzepte vorzusehen. 2.1 Sicherheitsbestand Wenn mit Veritas keine anderweitige Vereinbarung besteht, stellt der Lieferant seine jederzeitige Lieferfähigkeit über entsprechende Absicherung seiner Unterlieferanten und ein verbindliches Sicherheitslager an Fertigteilen von einem halben Monatsbedarf in seinem Hause sicher. Der Monatsbedarf wird mit den Planzahlen der Be- Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

10 2 Prozessanforderungen darfsvorschau übermittelt. Dieses Sicherheitslager unterliegt dem FIFO-Prinzip, d.h. der Warenbestand in diesem Lager rotiert. Der Lieferant unterhält das Sicherheitslager an seinem Auslieferstandort. Der Lieferant vereinbart mit den Vorlieferanten, dass er bei absehbaren Lieferproblemen unaufgefordert informiert wird. 2.2 Abnahmevereinbarung Sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart gelten die Abnahmeverpflichtungen für Artikel, die laut aktuellem Lieferabruf eingeteilt sind. Die Abnahmeverpflichtung beläuft sich sowohl für Fertigteile als auch für Vormaterialien auf insgesamt sechs Wochen. Für berechtigte Anlieferungen im Zuge von Abnahmeverpflichtungen teilt der Lieferant Datum und Nummer des betreffenden Lieferabrufs sowie die abzunehmende Menge mit. Bei berechtigten Anlieferungen im Rahmen der Abnahmeverpflichtung sind Liefertermine und Menge im Vorfeld mit der Disposition des Empfangswerks abzustimmen. 2.3 Aufwandsrückbelastung Veritas behält sich in untenstehenden Fällen vor, die Annahme von Ware zu verweigern, die Ware auf Lieferantenkosten zurückzusenden oder ggf. entstehende Kosten und Folgekosten an den Lieferanten weiter zu belasten: Zuviel-/Zuweniglieferungen zu frühe/späte Lieferung oder daraus entstehende Kosten für Sonderfahrten/Lagerung/Handling nicht ordnungsgemäß erstellte, verspätete oder fehlende Dokumente falsche, fehlende oder unleserliche Kennzeichnung/Belabelung falsche oder beschädigte Verpackung/Teile falsche Behälterfüllmenge Falschlieferung Schlechtlieferung Zudem gehen o.g. Fehler in die Lieferantenbewertung (siehe Kapitel 8) mit ein. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

11 2 Prozessanforderungen 2.4 Notorganisation Der Lieferant übermittelt dem Einkauf von Veritas einen Notfallplan, in dem aufgezeigt wird, wie die Belieferung von Veritas im Falle von Lieferengpässen seitens des Lieferanten sichergestellt werden soll. Auslöser für Lieferengpässe können u.a. sein: - Ausfall von Produktionseinrichtungen - Kapazitätsengpässe - Lieferengpässe von Unterlieferanten - Ausfall von EDV-Anlagen - Ausfall in der Logistikkette (Streiks, Unfälle, Straßenverhältnisse ) Der Lieferant stellt die Einhaltung des Notfallkonzepts sicher und informiert Veritas rechtzeitig über ggf. auftretende Engpässe (siehe Kapitel 3.3). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

12 3 Kommunikation mit dem Veritas-Konzern 3 Kommunikation mit dem Veritas-Konzern 3.1 Ansprechpartner des Lieferanten Der Lieferant gibt Veritas Name, Kontaktdaten (Funktion, Tel.-Nr., , Sprache) sowie Erreichbarkeit der Ansprechpartner in seinem Haus bekannt. Weiterhin teilt er Veritas die Namen und Daten der Ansprechpartner im Eskalationsfall (Logistikleitung, ggf. Geschäftsleitung) mit (siehe Formblatt in Anlage 1). Bei Änderungen benachrichtigt der Lieferant Veritas umgehend schriftlich und gibt die neuen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten an. Die Standard-Kommunikationssprache ist Deutsch, alternativ Englisch. 3.2 Erreichbarkeit Der Lieferant gewährleistet eine durchgängige Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten (8:00 Uhr bis 17:00 Uhr MEZ) unter den Kontaktdaten der benannten Ansprechpartner. Außerhalb dieser Zeiten stellt er die Erreichbarkeit über eine Notfallmobilfunknummer sicher, insbesondere bei Betriebsferien des Lieferanten. Anfragen der Veritas Disposition zu Artikelverfügbarkeit und Lieferterminen sind am selben Tag zu beantworten. 3.3 Mitteilungspflicht des Lieferanten Das Kommunikationsverhalten des Lieferanten geht in die Lieferantenbewertung mit ein (siehe Kapitel 8). Folgende Änderungen sind durch Veritas freizugeben und daher unverzüglich schriftlich an Veritas zu melden: geplante Standortverlagerungen relevante Änderungen im Anlieferprozess (siehe Kapitel 7) oder relevante Änderungen in der IT-Umgebung des Lieferanten. Unter relevante Änderungen sind Änderungen am Teil oder am Prozess zu verstehen, welche Auswirkungen auf den logistischen Ablauf haben könnten. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

13 3 Kommunikation mit dem Veritas-Konzern Kann der Lieferant einer Abrufposition nicht mengen- und/oder termingerecht entsprechen, so hat er dies unverzüglich der Beschaffungsdisposition des betroffenen Empfangswerks mitzuteilen. Eil- oder Sondersendungen sind ausschließlich per E- Mail mit Veritas zu vereinbaren (mindestens die Anfrage der Sondersendung und die Bestätigung durch Veritas). Ebenfalls ist die Disposition des Empfangswerks umgehend zu informieren, sollte ein von Veritas benannter Transportdienstleister die fristgemäß avisierte Ware gar nicht oder teilweise nicht abholen. Auch bei sonstigen Störungen, die zu Lieferverzögerungen führen können, informiert der Lieferant umgehend den zuständigen Beschaffungsdisponenten von Veritas. Näheres dazu ist Kapitel 3.4 zu entnehmen. Veritas behält sich hierbei vor, vom Lieferanten verursachte Kosten an diesen weiter zu belasten (siehe Kapitel 2.3). Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet die Beschaffungsdisposition des relevanten Veritas-Empfangswerks über Betriebsferien oder sonstige Ruhetage, die außerhalb der gesetzlich geregelten Feiertage des Empfangswerks liegen, aktiv zu informieren und die Versorgung sicherzustellen. Eine Zuviellieferung vor einer geplanten Ruhezeit ist ohne vorherige Abstimmung mit Veritas nicht zulässig und die dadurch anfallenden Kosten (beispielsweise für Lagerung) können an die Lieferanten weiterbelastet werden. 3.4 Datenkommunikation mit dem Veritas Konzern Die Datenkommunikation zwischen dem Veritas Konzern und seinen Lieferanten basiert auf dem Austausch von Lieferabruf- und Lieferscheindaten gemäß VDA- Standard. In der Regel wird das mittels einer gemeinsamen Schnittstelle beider EDV- Systeme realisiert. Lieferanten deren System keine Möglichkeit zum Empfang und Versand von DFÜ- Nachrichten im VDA-Standard bietet, haben über das Veritas-eigene Lieferantenabrufportal die Möglichkeit, die Abrufdaten einzusehen, herunterzuladen oder per zu erhalten. Bei Warenausgang werden von diesen Lieferanten die Transporte im Veritaseigenen Portal online erfasst, dadurch können die nötigen Transportpapiere druckfertig erstellt werden und die Daten werden automatisiert als Lieferschein-DFÜ gemäß VDA-Standard an Veritas übertragen. Der Lieferant gewährleistet die Verfügbarkeit seines Systems durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

14 3 Kommunikation mit dem Veritas-Konzern Die Authentizität der übermittelten Daten, die Nutzung des Lieferantenabrufportals sowie das Kommunikationsverhalten des Lieferanten in Zusammenhang mit Lieferabruf- und Lieferscheindaten haben direkten Einfluss auf die Lieferantenbewertung (siehe Kapitel 8) Lieferabrufe Der Veritas Konzern übermittelt seinen Lieferanten Lieferabrufe und Bedarfsvorschauen über Lieferabruf-DFÜ gemäß VDA 4905 auf Basis der Vorschaudaten seiner Kunden. Bei den übermittelten Abrufterminen handelt es sich um Eintrefftermine beim jeweiligen Empfangswerk bzw. bei der jeweils übertragenen Abladestelle. Die Übertragung erfolgt in der Regel zweimal wöchentlich. Der jeweils aktuelle Lieferabruf ersetzt alle vorherigen Abrufpläne. Die Lieferabrufe sind für den Lieferanten bindend. Sollte der Lieferant Abrufe mit Lieferterminen innerhalb der nächsten drei Arbeitstage nicht mengen- und/oder termingerecht erfüllen können, hat er Veritas hierüber unverzüglich (tagesgleiche Rückmeldung) zu informieren. Kann der Lieferant weitere Vorschaumengen nicht erfüllen, meldet er es Veritas innerhalb einer Woche. Der Veritas Konzern behält sich eine Umstellung auf Feinabrufe gemäß VDA 4915 vor Lieferscheine Der Lieferant ist verpflichtet, die Lieferschein-DFÜ zum Zeitpunkt des physischen Warenausgangs, d.h. sobald der LKW den Hof des Lieferanten verlässt, gemäß VDA 4913 zu generieren und zu übertragen. Der Lieferant stellt seine Sendungen nach Abladestelle zusammen und übermittelt jeweils eine Lieferschein-DFÜ pro Abladestelle. Die Lieferdokumente werden entsprechend ausgestellt. Der Lieferant hat die Übereinstimmung von Versandumfang und DFÜ-Nachrichteninhalt sicherzustellen. Inhalt und Aufbau der Lieferschein-DFÜ müssen der VDA-Norm 4913 sowie den ergänzenden Angaben im DFÜ-Merkblatt von Veritas (siehe Anlage 6) entsprechen. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

15 4 Verpackung 4 Verpackung Sofern nicht anderweitig vereinbart, muss die zu wählende Transportverpackung zur Anlieferung bei Veritas folgende Kriterien erfüllen: - beschädigungsfreie Teilelieferungen (keine Beeinträchtigung der Qualität) - keine Verschmutzung der Teile - Bildung rationeller Ladeeinheiten - optimale Auslastung der Behältnisse - Transportsicherung - Stapelfähigkeit (unter Berücksichtigung des Teilegewichts im Verhältnis zur Kartonqualität/-stärke) - problemlose Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge - handlingsgerechter Aufbau - Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen - Kompatibilität zu den Logistikanforderungen der verschiedenen Werke von Veritas - günstige Teileentnahme - recyclingfähige Materialien - bei Gefahrgut: Einhaltung jeglicher Gefahrgutvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen Ein einzelnes Packstück darf dabei ein Bruttogewicht von 12 kg nicht überschreiten. Ausgenommen davon sind Großladungsträger und Großkartonage. Die Verpackungsplanung soll grundsätzlich nach ökonomischen und ökologischen Aspekten erfolgen. Die abfallwirtschaftliche Zielsetzung der Umweltgesetzgebung beinhaltet entsprechend den ökologischen Prioritäten: - die Vermeidung d.h.: Beschränkung der Verpackung auf den unmittelbar notwendigen Umfang. - die Verminderung Wiederverwendung durch Einsatz von Mehrwegverpackungen: Mehrwegladungsträger sind Einwegverpackungen vorzuziehen. Der Anteil von Einwegverpackungen ist zu minimieren. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

16 4 Verpackung - sowie die stoffliche Verwertung der Verpackung. Eine umweltverträgliche stoffliche Verwertung muss sowohl bei Mehrweg- als auch bei Einwegverpackungen gewährleistet werden. 4.1 Verpackungsarten Im Veritas Konzern kommen Einwegverpackungen, Mehrwegverpackungen sowie Packhilfsmittel zum Einsatz Mehrwegverpackungen Mehrwegverpackungen sind im Gegensatz zu Einwegverpackungen für mehrere Umläufe innerhalb der TUL-Prozesse vorgesehen. Nach dem Gebrauch können sie dem Verpackungskreislauf wieder zugeführt werden. Folgende Kunststoffvorgaben sind für Mehrwegverpackungen einzuhalten: zu verwenden: zu genehmigen: nicht zugelassen: ABS; PE; PP; PS PC EPDM; PUR; PVC Die Materialien sind grundsätzlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung recyclingfähiger Verpackung ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Kennzeichnung recyclingfähiger Verpackungen Die Bezifferung kennzeichnet dabei sowohl die Art als auch die Eigenschaften des Kunststoffes. Die Ziffern 02 im abgebildeten Beispiel stehen für den Kunststoff Polyethylen high. Die Kennzeichnung kann durch die Abkürzung des Kunststoffes unter dem Symbol ergänzt werden (PE HD). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

17 4 Verpackung Bei Mehrwegverpackungen ist sicherzustellen, dass alte, ungültige Warenanhänger entfernt werden und die Ladungsträger besenrein und unbeschädigt wieder in den Kreislauf eingeschleust werden. Verschmutzte Verpackungen sind vor Gebrauch durch den Lieferanten zu reinigen. Beschädigte Ladungsträger sind zu reparieren bzw. aus dem Mehrwegkreislauf zu entfernen und zu ersetzen. Das von Veritas zur Verfügung gestellte Leergut muss vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Sollte der Lieferant verschmutzte oder beschädigte Behälter als Leergut von Veritas erhalten, reklamiert er diese innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt beim Veritas Behältermanagement. Veritas prüft den Zustand der Ladungsträger bei Wareneingang. Bei Anlieferung beschädigter, falscher oder vorschriftswidrig beladener Ladungsträger behält sich Veritas die Verweigerung der Annahme von Packmitteln sowie die Weiterbelastung von Reparatur- und Handlingsmehraufwänden vor (siehe Kapitel 2.3). Bei Anlieferung von tauschfähigen Ladungsträgern findet der Tausch von Leer- und Vollgut statt. Defekte Ladungsträger werden nicht getauscht. Eine entsprechende fotografische Dokumentation erhält der Lieferant per . Bei unfreier Anlieferung durch den Lieferanten (EXW oder FCA Lieferantenstandort) gewährleistet der Lieferant, dass bei Abholung der Ware Leergut abgeladen werden kann. Die Kostentragung für die Behälteranschaffung und die Leergutrückführung wird einzelvertraglich geregelt. Von Veritas angeschaffte Behälter werden dem Lieferanten für sechs Werktage kostenfrei zur Verfügung gestellt (zwei Tage Transport, zwei Tage Verbleib beim Lieferanten, zwei Tage Rücktransport). Für sonstige lieferanteninterne Kreisläufe und Lieferkreise des Lieferanten werden keine Behälter bzw. Behälterinvestitionen durch Veritas zur Verfügung gestellt. Benötigt ein Lieferant einen höheren Umlaufbestand als sechs Arbeitstage, so hat er den zusätzlichen Bedarf in Eigenregie und auf eigene Kosten zu beschaffen. Veritas behält sich vor, für Veritas-eigene Mehrwegverpackungen Miete zu verlangen. Hierüber wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

18 4 Verpackung Standardmehrwegverpackungen: Mit der Einrichtung von Hochregalanlagen hat sich Veritas auf folgende Standards festgelegt: - Euro-/ DB-Palette: DIN Maße Grundfläche: 1200 x 800 mm Abbildung 2: Euro-Palette Paletten dürfen nicht verwendet werden, wenn - die Markierung EUR (im Oval) rechts sowie die Zeichen einer Bahngesellschaft / der Palettenorganisation links fehlen oder unleserlich sind - ein Brett fehlt - ein Brett quer oder schräg gebrochen ist - ein Boden- oder Deckrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als ein Nageloder Schraubenschaft sichtbar ist - ein Klotz fehlt oder so gespalten ist, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist - die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsch und faul, starke Absplitterungen) - die Verschmutzung so stark ist, dass die Ladegüter verunreinigt werden - starke Absplitterungen an mehreren Klötzen vorhanden sind - offensichtlich unzulässige Bauteile verwendet worden sind (z.b. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

19 4 Verpackung Abbildung 3: Beispiele für Beschädigungen an Paletten - Gitterboxpalette: DIN Maße Grundfläche: 1200 x 800 mm Abbildung 4: Gitterbox (Großladungsträger) Gitterboxen dürfen nicht verwendet werden, wenn - der Steilwinkelaufsatz oder die Ecksäulen verformt sind - die Vorderwandklappen nicht mehr geöffnet oder nicht mehr geschlossen werden können - der Bodenrahmen oder die Füße so verbogen sind, dass die Euro-Gitterbox nicht mehr gleichmäßig auf den vier Füßen steht oder nicht mehr ohne Gefahr gestapelt werden kann - die Rundstahlgitter gerissen sind, sodass die Drahtenden nach innen oder nach außen ragen (eine Masche pro Wand darf fehlen) - ein Brett fehlt oder gebrochen ist - die Aufschrifttafel an der Klappenseite unvollständig ist (EUR-Zeichen, Zeichen der Bahn, Y-Nummer, E-Pal-Gütesiegel und -zeichen, Hersteller, siehe Abbildung 6) - der Allgemeinzustand durch Rost oder Verschmutzung so schlecht ist, dass Ladegüter verunreinigt werden können Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

20 4 Verpackung Abbildung 5: Beispiele für defekte Gitterboxen Abbildung 6: vollständige Aufschrifttafel EUR-Gitterbox Reklamation defekter EUR-Paletten bzw. EUR-Gitterboxen Angelieferte defekte EUR-Paletten bzw. EUR-Gitterboxen werden durch Veritas reklamiert. Dafür wird Menge und Fehlerart auf Lieferschein/Frachtbrief dokumentiert und vom anliefernden LKW-Fahrer per Unterschrift bestätigt. Der Lieferant erhält die Reklamation innerhalb von 3 Werktagen. Die entstehenden Kosten für Umpacken durch einen externen Dienstleister sowie für administrativen und operativen Aufwand werden an den Lieferanten weiterbelastet, insofern dieser für den Transport verantwortlich ist, bzw. falls der Lieferant dem Veritas-Spediteur beschädigte Ladungsträger übergeben hat. Folgende Kosten fallen für den Lieferanten für die Anlieferung defekter EUR- Gitterboxen bzw. EUR-Paletten an: pro angelieferte beschädigte Gitterbox, zzgl. 75 administrativer Aufwand je Vorgang - 30 je angelieferte beschädigte EUR-Palette, zzgl. 75 administrativer Aufwand je Vorgang. Für die Abarbeitung der Reklamation und die Rückholung defekt angelieferter Ladungsträger werden dem Verursacher zehn Werktage gewährt. Holt er die Ladungs- Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

21 4 Verpackung träger in diesem Zeitraum nicht bei Veritas ab, werden sie unwiderruflich verschrottet. Die Rückholung erfolgt Incoterm-unabhängig auf Kosten des Verursachers. - KLT (Kleinladungsträger) Die von Veritas zur Verfügung gestellten Kleinladungsträger sind für den Transport von Waren vorgesehen. KLTs können sich in ihrer Art (z.b. Größe, Gewicht) differenzieren. Der in Abbildung 7 dargestellte Kleinladungsträger ist lediglich ein Beispiel. Abbildung 7: VDA-Standard-KLT 6414 (Kleinladungsträger) Einwegverpackungen Einwegverpackungen sind nur für einen einzigen Transport bestimmt und haben ihre Funktion mit dem Ende der TUL-Prozesse erfüllt. Nach dem Gebrauch werden sie nicht über einen Primärkreislauf zurückgeführt. Das verwendete Verpackungsmaterial muss grundsätzlich vollständig recycelbar sein. Die Verpackungskennzeichnung (siehe 6.4 Labels) darf eine stoffliche Verwertung nicht ausschließen. Einwegverpackungen können aus folgenden Materialien bestehen: Kunststoffe Bei Kunststoffeinwegverpackungen sind ausschließlich PP oder PE anzuwenden. Für ein gezieltes Recycling von Kunststoffen sind nur wenige unterschiedliche Materialien zu verwenden. Papier, Pappe Verpackungen aus Papier oder Pappe müssen frei von produktionsschädlichen Stoffen sein. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

22 4 Verpackung Beschichtungen sind grundsätzlich nicht zugelassen (z.b. Wachs-, Paraffin-, Bitumen-, Ölpapiere, Kunststoff- und Textilklebebänder, glasverstärkte Papierklebebänder). Einwegkartonage ist in modularen Größen zu verwenden, sodass auch Mischpaletten bündig sind. Für die Kartonage sind folgende Abmessungen vorgeschrieben: Länge [mm] Breite [mm] Höhe [mm] KAR KAR KAR KAR KAR CONT CONT CONT CONT Holz (nur Massivholz) Generell sind bei Anlieferung ausschließlich Holzverpackungen zu verwenden, die der Regelung Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel - IPPC-Standard ISPM Nr. 15 entsprechen. Dementsprechend müssen die Paletten auch hitzebehandelt sein. (Siehe bspw. Paletten und Kisten dürfen nicht imprägniert, lackiert oder beschichtet sein. Weiterhin müssen sie frei von Pressholz, Sperrholz, Faserplatten und Spanplatten sein. Für Einwegpaletten gelten folgende Anforderungen für die Mindesttragfähigkeit: Größe 600 x 800mm Mindesttragfähigkeit: 250 kg Größe x 800mm Mindesttragfähigkeit: 500 kg Zudem ist es für das problemlose Handling mit Hubgeräten notwendig, dass der Einschubbereich (der Platz zwischen Boden und Deckbrettern der Palette) 95 mm hoch ist. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

23 4 Verpackung Packhilfsmittel Packhilfsmittel sind Materialien, welche die Packeinheit stabilisieren bzw. die Festigkeit des Packmittels erhöhen, wie beispielsweise Zwischenlagen oder Folie. Für die Bildung von Verpackungseinheiten können folgende Packhilfsmittel eingesetzt werden: - Kunststoffbänder Für die Ladungssicherung einer Palette sind zwei Kunststoffbänder zu verwenden. - Beutel und Säcke aus PE-Folien in passgenauen Größen (Veritas unterstützt gern bei der Auswahl geeigneter Hersteller) - Klebepunkte für Etiketten (rückstandsfrei abziehbar) - Styropor ist grundsätzlich nicht zugelassen. - Stretchfolie ist nur in Ausnahmen zugelassen und kommt nur bei Anforderung durch Veritas zum Einsatz Spezialbehälter Können bestimmte Materialien aufgrund ihrer Eigenschaften (Größe, Geometrie) nur in speziellen Behältern transportiert werden, stimmt der Lieferant rechtzeitig mit dem Veritas Behältermanagement einen Spezialbehälter ab. Die Verantwortung für Planung und Konstruktion liegt beim Lieferanten. Vorgaben von Veritas sind dabei zu berücksichtigen. Für den Einsatz von Spezialbehältern ist zwingend eine Freigabe durch das Veritas Behältermanagement erforderlich Ausweichverpackungen Im Fall von begründeten Ausnahmen stimmt der Lieferant neben der Standardverpackung auch eine Ausweichverpackung mit dem Veritas Behältermanagement ab. Diese ist im Veritas-Verpackungsdatenblatt festzuhalten (siehe Anlage 4). Lieferungen in Ausweichverpackung sind genehmigungspflichtig und werden nur bei nachweislichem Behältermangel oder außerordentlichen Gründen akzeptiert. Bei der Anlieferung ist zudem der Vermerk Ausweichverpackung im Lieferschein einzutragen Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

24 4 Verpackung und die Ladeeinheit/Liefereinheit entsprechend zu kennzeichnen. Zudem ist die Lieferschein-DFÜ entsprechend Anlage 6 anzupassen. 4.2 Verpackungsplanung Rechtzeitig vor Serienstart legen Lieferant und Veritas gemeinsam die Verpackung des neuen Artikels fest. Nach Auftragsvergabe durch Veritas ist der Lieferant verpflichtet, sich mit dem Behältermanagement des Veritas-Empfangswerks in Verbindung zu setzen. Der Lieferant sendet einen Verpackungsvorschlag gemäß Abschnitt und unter Verwendung des Veritas-Verpackungsdatenblatts ( Pfad: Presse & Medien Publikationen Broschüren Verpackungsdatenblatt) an das Veritas Behältermanagement (Ansprechpartner siehe unten). Der Vorschlag sollte seitens des Lieferanten auf Machbarkeit und Teilesicherheit geprüft sein und eine optimierte Füllmenge berücksichtigen. Die Abstimmung zwischen dem Veritas Behältermanagement und dem Lieferanten erfolgt werksbezogen, abweichende Verpackungskonzepte je Empfangswerk sind nicht auszuschließen. Die getroffene Verpackungsvereinbarung je Werk wird vom Veritas Behältermanagement zur Bestätigung per oder Fax an den Lieferanten gesendet und gilt als beiderseitig akzeptiert, sofern kein Widerspruch innerhalb von zwei Wochen durch den Lieferanten erfolgt. Ansprechpartner Verpackungsplanung: Empfangswerk Veritas AG, Werk Gelnhausen Fassbinder, Tanja Huss, Andreas Meissner, Armin Grothmann, Kathrin Stenzel, Manfred Ansprechsprechpartner Telefonnummer Veritas Thüringen GmbH, Werk Benshausen Veritas Sachsen GmbH, Werk Neustadt Veritas Sachsen GmbH, Werk Polenz Veritas Austria GmbH, Werk Mieders (Österreich) Tanja.Fassbinder@veritas-ag.de Andreas.Huss@veritas-ag.de Armin.Meissner@veritas-ag.de Kathrin.Grothmann@veritas-ag.de Manfred.Stenzel@veritas-ag.de Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

25 4 Verpackung Boda, Petra Vidovits, Éva Veritas Dunakiliti Kft., Werk Dunakiliti (Ungarn) Sokoró Ipari és Kereskedelmi Kft., Werk Tét (Ungarn) Der Lieferant verpflichtet sich die Versorgungssicherheit auch bei Behälterengpässen sicherzustellen (siehe Kapitel 4.1.5). Notwendige Verpackungsänderungen aufgrund einer Änderung des Artikels müssen rechtzeitig aufgezeigt und mit dem Behältermanagement von Veritas abgestimmt werden. Werden Änderungen bzw. Optimierungen von Veritas angestoßen, sind diese vom Lieferanten zeitnah und kostenneutral umzusetzen. 4.3 Lade- und Verpackungseinheiten Für die Durchführung von rationellen und handlingsgerechten Transporten ist es notwendig, verschiedene Verpackungseinheiten eines Empfängers zu einer Sendung zu bündeln Bildung von Ladeeinheiten Als Standard für jede Ladeeinheit gilt das Grundmaß L x B x H: x 800 x mm. In Ausnahmefällen kann auch das Grundmaß x x mm vereinbart werden. Dafür ist allerdings die Freigabe durch Veritas erforderlich. Die Ladungsträger dürfen an den Außenseiten weder durch die angelieferten Waren noch durch die Ladungssicherung überragt werden. Setzt sich eine Ladeeinheit aus kleineren Behältern (Spezial-, Universalbehälter oder Einwegverpackungen) zusammen, so sind diese auf das Standardmaß abzustimmen und ausreichend gegen Verrutschen zu sichern. Die Ladeeinheit muss so gestaltet sein, dass die Ladung während der TUL-Prozesse unversehrt bleibt. Zur Sicherung der Ware auf einer Palette sind Kantenschutzmittel und Kunststoffbänder zu verwenden (siehe Abbildung 8). In Ausnahmefällen ist eine Umwicklung mit Stretchfolie geduldet, solange sichergestellt ist, dass die Ladungsträger (z.b. Kartons) nicht eingedrückt werden. Metallbänder sind nicht zugelassen. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

26 4 Verpackung Abbildung 8: Beispiel für korrekt gebildete Ladeeinheiten Für die Bildung von Ladeeinheiten sind keine Packmittel von minderwertiger Qualität zu verwenden. Die Tragfähigkeit und Sicherheit der Verpackungseinheiten muss jederzeit gewährleistet sein Sammelladeeinheiten Lassen sich keine kompletten Ladeeinheiten bilden, so können Sammelladeeinheiten gebildet werden. Der Ladungsträger ist dabei eindeutig durch ein VDA- Mischpalettenlabel als Sammelladeeinheit zu kennzeichnen. Die Erstellung von je einem Lieferschein pro Veritas-Identnummer ist auch hier verbindlich einzuhalten. Einzelne Packstücke wie Kartons, Säcke oder KLTs dürfen ein Bruttogewicht von 12 kg nicht überschreiten. Die Packstücke müssen sortenrein sein Unpalettierte Ware Die Anlieferung von unpalettierter Ware wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Einzige Ausnahme ist die Anlieferung mit Kurier-, Express- und Paketdiensten. Durch KEP-Dienste angelieferte Ware ist durch Etiketten gemäß VDA-Richtlinie 4902 Version 4 zu kennzeichnen (siehe Kapitel 6.4 Labels). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

27 5 Steuerung von Mehrwegbehältern 5 Steuerung von Mehrwegbehältern 5.1 Behältermanagement-System Die Steuerung von Mehrwegverpackungen, inklusive EURO-Paletten und EURO- Gitterboxen, findet über das webbasierte Behältermanagement -System (Abkürzung: BMS) von Veritas statt. Der Zugriff auf das Portal erfolgt unter und bedarf einen freigeschalteten Zugangsaccount. Der Zugangsaccount kann beim Behältermanagement beantragt werden. Im BMS erfolgt die Verwaltung und Steuerung von Behältern. Dazu gehört die Abstimmung bei der Verpackungsplanung zwischen dem Lieferanten und Veritas, die Ein- und Ausgangsbuchungen von Behältern durch Veritas sowie ggf. die Leergutbestellung durch den Lieferanten. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dem DFÜ- Merkblatt in Anlage 6. Die Leergutbestellung von Veritas-eigenen Mehrwegbehältern führt der Lieferant mindestens zehn Tage vor Leergutanliefertermin über das Modul Leergutlieferung des Behältermanagementsystems durch. Dabei berücksichtigt er die aktuellen Einteilungen und den Umlaufbestand von sechs Tagen. In Ausnahmefällen (zum Beispiel bei einer Störung der Internetverbindung oder Ähnliches) ist auch eine direkte Bestellung beim jeweiligen Behältermanagement der einzelnen Veritas-Werke möglich. Der Veritas-Konzern behält sich vor, die Anzahl der bestellten Behälter stichprobenartig durch Abgleich mit den Einteilungen zu überprüfen. Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Behälter müssen umgehend (spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt) dem Veritas-Behältermanagement gemeldet werden, inklusive Fotos als Nachweis für die Beschädigung. 5.2 Behälterinventuren Der Lieferant führt im Auftrag und nach Vorgaben von Veritas mindestens zwei Mal pro Kalenderjahr eine für Veritas kostenfreie Behälterinventur durch. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

28 6 Dokumente 6 Dokumente Die Erstellung der Lieferpapiere und Warenanhänger entsprechend der gültigen Normen liegt in der Verantwortung des Lieferanten. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Ermittlung von Brutto- und Lademittelgewicht der Sendung (aus fehlerhaften Gewichtsangaben resultierende Mehrkosten werden an den Lieferanten weiterberechnet). Der Lieferant stellt sicher, dass sowohl Versandpapiere als auch die per DFÜ gesendeten Daten vollständig und fehlerfrei sind. Alle Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch auszustellen. Bei der Anlieferung übergibt der Frachtführer die Warenbegleitscheine zusammen mit dem Speditionsauftrag sowie ggf. notwendigen Ausfuhr- oder Gefahrgutdokumenten. 6.1 Speditionsauftrag Auf dem Speditions-/Frachtauftrag (gemäß VDA Empfehlung 4922) sind alle zur Lieferung gehörenden Lieferscheine aufzuführen. Er ist in dreifacher Ausfertigung an den beauftragten Frachtführer zu übergeben. Bei Übernahme der Ware wird der Frachtbrief vom Spediteur gegengezeichnet. Dies gilt als Übernahmebeleg. Speditionsaufträge unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren. 6.2 CMR-Frachtbrief Bei grenzüberschreitenden Lieferungen (Direktlieferung) ist ein internationaler Frachtbrief (CMR) in Originalausfertigung der Sendung beizulegen. Dies gilt gleichermaßen für den Transport per Spedition und per Paketdienst. Der CMR-Frachtbrief muss sowohl vom Lieferanten als auch vom Frachtführer unterschrieben sein. Bei Sendungen für Abladestellen unserer Außenwerke über Hubabwicklung und Veritas-Rundläufer muss sich ein entsprechender Vermerk zur Weiterleitung der Ware an den Endempfänger auf der Ware und auf den Papieren befinden. Als Anlieferadresse ist der weiterleitende Hub anzugeben und als Warenempfänger das Außenwerk, das der Lieferant beliefern möchte (Beispiel siehe Anlage 3). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

29 6 Dokumente 6.3 Lieferschein und Warenbegleitschein Der Lieferant avisiert Veritas jede Sendung durch eine Lieferschein-DFÜ gemäß VDA Für jede angelieferte Veritas-Identnummer und jede Abladestelle ist eine separate LS-DFÜ zu generieren. Ein Beispiel für einen Lieferschein ist auf dem DFÜ- Merkblatt in Anlage 6 dargestellt. Nicht DFÜ-fähige Lieferanten haben die Möglichkeit sowohl die Lieferschein-DFÜ als auch den Warenbegleitschein über das Veritas-Lieferantenportal zu generieren. Für ausgewählte Lieferanten sind auch noch Anlieferungen mit Lieferschein gemäß DIN 4991/DIN 4994 zulässig. Bei der Anlieferung mit Lieferschein-DFÜ ist zusätzlich zwingend ein Warenbegleitschein gemäß VDA-Richtlinie 4912 notwendig. Der Warenbegleitschein ist ein Sammeldokument für alle Artikel einer Sendung je Abladestelle und enthält die Sendungs-Ladungs-Bezugsnummer sowie Behälterdaten. Bei Anlieferungen für verschiedene Abladestellen sind entsprechend getrennte Warenbegleitscheine zu erstellen. Warenbegleitschein und/oder Lieferscheine sind in einer Versandtasche deutlich sichtbar an der Ware zu befestigen. 6.4 Labels Jede Verpackungseinheit ist mit einem VDA-Etikett 4902 Version 4 mit Barcode (Code 39) eindeutig identifizierbar zu kennzeichnen (siehe Anlage 5). Dabei ist die Palette mit einem Masterlabel an der Schmalseite rechts oben zu versehen. Jedes einzelne Packstück wird mit einem VDA Single-Label gekennzeichnet. Die Packstücke sind so auf die Ladungsträger zu setzen, dass die VDA-Etiketten von außen sichtbar und nicht durch Packbänder verdeckt sind. Die Labels müssen sowohl Umwelteinflüssen als auch den Beanspruchungen während des Transports standhalten und dabei maschinell und visuell lesbar bleiben. Handschriftliche Änderungen oder Ergänzungen auf den VDA-Etiketten sind nicht zulässig. Bei Anlieferung in KLTs sind die entsprechenden Abmaße der Etiketten zu beachten, da das Label die Außenmaße des Ladungsträgers nicht überschreiten darf. Die Befestigung der Etiketten erfolgt bei KLTs durch wieder ablösbare Klebepunkte, welche die Barcodes auf den VDA-Labeln nicht verdecken dürfen. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

30 6 Dokumente Kennzeichnung von Mischsendungen Bei Anlieferung mehrerer Packgüter in einem Packmittel ist dies auf dem Hauptetikett des Packmittels mit dem Vermerk Mischsendung eindeutig zu kennzeichnen (VDA Mischpalettenlabel). Kennzeichnung von Erstmusterteilen Erstmuster-Teile müssen mit Info-Aufklebern bzw. Erstmusterbändern gekennzeichnet werden. 6.5 Begleitpapiere für Paketdienste Erfolgt die Anlieferung gemäß Versandvorschrift durch einen Paketdienst, ist neben den bereits genannten Begleitpapieren zusätzlich die für den jeweiligen Paketdienst übliche Dokumentation der Sendung beizulegen. Welche paketdienstspezifischen Versanddokumente und -aufkleber notwendig sind, ist auf der Homepage des Paketdienstes nachzulesen. Die entsprechenden (ggf. vervielfältigten) Versandaufkleber sind auf jedem Packstück und die Frachtbriefe in einer Versandtasche an der Ware anzubringen. Jedes Packstück muss zudem eine gut sichtbare Empfängeradresse aufweisen. Als Referenz-Nr. soll(en) auf dem Frachtbrief des Paketdienstes die Lieferschein- Nummern bzw. die Sendungsnummer des Warenbegleitscheins angegeben werden. Zudem ist die Angabe Packstück 1 von x notwendig. 6.6 Zolldokumentation und Ursprungsnachweise Bei Lieferungen über eine EU-Außengrenze erstellt der Lieferant je nach vereinbarter Incoterm die notwendigen Zolldokumente gemäß dem jeweils aktuellen Rechtsstand (national und international) und organisiert ggf. die ordnungsgemäße Verzollung für den Warenimport. Des Weiteren ist der Lieferant dafür verantwortlich, der Veritas sowohl das Ursprungszeugnis als auch die Lieferantenerklärung über den zollrechtlichen Ursprung der gelieferten Waren rechtzeitig zukommen zu lassen. Sollte es notwendig sein, seine Angaben zum Warenursprung nachzuweisen, unternimmt der Lieferant alles hierfür Erforderliche. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

31 7 Anlieferung 7 Anlieferung Welche Anlieferungsart unter welchen Bedingungen für welche Relation (von Versandwerk Lieferant zu Empfangswerk Veritas) einzusetzen ist, entnehmen Sie bitte der Versandvorschrift in der jeweils aktuellen Version. 7.1 Anliefer-/Versandarten Die Anlieferung bzw. der Versand der Waren an Veritas erfolgt standardmäßig per LKW-Versand. Für Abweichungen ist eine gesonderte schriftliche Regelung notwendig LKW-Versand Eingesetzte Fahrzeuge müssen grundsätzlich rampenfähig sein. Ausnahmen sind mit der jeweiligen An- bzw. Ablieferstelle bei Veritas abzustimmen. Steht die Ware zum avisierten Abholtermin nicht bereit, sodass der von Veritas zur Abholung beauftragte LKW ohne Ware wieder abfährt, ist der Lieferant verpflichtet eine Sonderfahrt zu seinen Lasten zu organisieren, um ein pünktliches Eintreffen der Ware zu gewährleisten Hubanlieferung Für Lieferungen an bestimmte Veritas-Werke erfolgt eine Hubanlieferung. Dies wird im Incoterm entsprechend abgebildet (z.b. FCA Spedition Müller Gelnhausen). Als Empfänger der Sendung ist das verarbeitende Veritas-Werk einzutragen, Anlieferadresse ist der Konsolidierungspunkt (Hub). Die vereinbarte Lieferbedingung regelt die Verantwortung für die Anlieferung bis zum Hub. Die übermittelten Bedarfstermine sind Eintrefftermine beim Empfänger Konsignationslager / Vendor Managed Inventory Für ausgewählte Lieferanten ermöglicht Veritas Konsignationslagerabwicklung bzw. Vendor Managed Inventory (VMI). Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

32 7 Anlieferung Hierfür werden die Abläufe und Konditionen in einem eigenen Vertrag geregelt Sonderfahrt Etwaige Sonderfahrten sind mit der Disposition des betreffenden Veritas-Standorts zu vereinbaren und abzustimmen. Bei der Abstimmung sind folgende Daten zu klären: Adressen Empfangswerk voraussichtlicher Eintrefftermin beauftragter Expressdienstleister Kennzeichen des Fahrzeugs Handy-Nr. des Fahrers Die Begleitdokumente für Sonderfahrten sind wie bei regulären Anlieferungen gemäß Kapitel 6 auszustellen und mitzugeben. Werden Sonderfahrten durch den Lieferanten verursacht, ist der Lieferant sowohl für das unverzügliche Organisieren der Sonderfahrt als auch für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Durch Veritas veranlasste Sonderfahrten werden von Veritas getragen. Sollten aufgrund eines Lieferverzuges Sonderfahrten zu unseren Kunden oder andere Sondermaßnahmen (z.b.: Sortierarbeiten, Leiharbeiter, etc.) zur Einhaltung der Endtermine bei unseren Kunden erforderlich sein, so können die daraus resultierenden Kosten an den Lieferant verursachergerecht weiterbelastet werden. 7.2 Transportschäden Hinsichtlich des Transportrisikos (Verlust, Transportschäden) bezieht sich Veritas auf die vereinbarten Incoterms. EXW- Lieferanten achten bei der Avisierung ihrer Transporte darauf, dass sie Spediteur oder Paketdienstleister keine Transportversicherung avisieren, da Veritas Verzichtskunde ist. Veritas übernimmt hierfür keine Kosten. Wird die Ware beschädigt angeliefert, kann sie retourniert werden. Auch beschädigte Umverpackung kann zur Retoure führen, wenn der weitere Warenfluss durch die Beschaffenheit der Umverpackung, insbesondere durch beschädigte Einwegpaletten, Verluste oder Beschädigungen der Ware erwarten lässt. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

33 7 Anlieferung 7.3 Anliefertage und Zeitfenster Für jeden Lieferanten legt Veritas feste Anliefertage fest, welche in den Abrufen von Veritas mit berücksichtigt werden. Bei den übermittelten Daten handelt es sich um Eintrefftermine. Treten Sofortbedarfe auf, setzen diese die vereinbarten Anliefertage vorübergehend außer Kraft. Die Zeiten der Warenannahme an den verschiedenen Werksstandorten sind in der Versandvorschrift festgehalten. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

34 8 Lieferantenbewertung und Logistikaudit 8 Lieferantenbewertung und Logistikaudit Im Rahmen dieser Richtlinie bewertet Veritas den Lieferanten in Bezug auf Mengenund Termintreue (insbesondere Kapitel 2), Qualität (Kapitel 4 bis 7) sowie Kommunikationsverhalten (insbesondere Kapitel 3). Der Lieferant erhält einmal pro Jahr seine Lieferantenbewertung per . Veritas behält sich das Recht vor zur Überprüfung und Bewertung des Logistiksystems Logistikaudits beim Lieferanten durchzuführen. Zielsetzung ist es, hierdurch eine kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsleistung, Lieferperformance, Flexibilität und Zusammenarbeit mit den Lieferanten zu fördern. Wir erwarten von unseren Lieferanten eine logistische Selbstbewertung nach GMMOG/LE. Der Leitfaden kann beim VDA heruntergeladen werden. Wir behalten uns vor, Lieferanten danach zu auditieren. Logistikrichtlinie des Veritas - Konzerns, Stand 28. Mai

35 Anlagen Anlagen Anlage 1: Ansprechpartner Lieferant Anlage 2: Ansprechpartner Veritas Anlage 3: Beispiel - CMR- Brief für Hubanlieferung Anlage 4: Verpackungsdatenblatt Anlage 5: Beispiel VDA-Label (VDA Etikett 4902, Version 4) Anlage 6: Merkblatt zu Inhalt und Aufbau der Lieferschein-DFÜ an Veritas Logistikrichtlinie des Veritas Konzerns, Stand 28. Mai

36 Anlagen Anlage 1: Ansprechpartner Lieferant Kommunikationsdatenblatt Name Lieferant Lieferantennummer Straße Land / PLZ / Ort Ansprechpartner Disposition Telefonnummer Faxnummer -Adresse Ansprechpartner Disposition Vertreter Telefonnummer Faxnummer -Adresse Ansprechpartner IT Telefonnummer Faxnummer -Adresse Ansprechpartner Vertrieb Telefonnummer Faxnummer -Adresse Ansprechpartner Behältermanagement Telefonnummer Faxnummer -Adresse Ansprechpartner Qualität Telefonnummer Faxnummer -Adresse Logistikleitung Telefonnummer Faxnummer -Adresse Geschäftsleitung Telefonnummer Faxnummer -Adresse Notfallhandynummer Bemerkungen Bitte senden Sie das ausgefüllte Datenblatt an den zuständigen Beschaffungsdisponenten zurück. Logistikrichtlinie des Veritas Konzerns, Stand 28. Mai

37 Anlagen Anlage 2: Ansprechpartner Veritas Deutschland Veritas AG Einkauf Direktes Material Veritas AG DWC 1 Veritas AG DWC 2 Veritas AG Behältermanagement Veritas Thüringen GmbH Veritas Sachsen GmbH -Standort Neustadt- Stettiner Straße Gelnhausen Jörg Petermann Tel.: +49 (0)6051/ Fax: +49 (0)6051/ Joerg.Petermann@Veritas-ag.de Am Galgenfeld Gelnhausen Wolfgang Schember Tel.: +49 (0)6051/ Fax: +49 (0)6051/ Wolfgang.Schember@Veritas-ag.de Am Spitalacker Gelnhausen Manuela Noll Tel.: +49 (0)6051/ Fax: +49 (0)6051/ Manuela.Noll@Veritas-ag.de Stettiner Straße Gelnhausen Bettina Firnges Tel.: +49 (0)6051/ Fax: +49 (0)6051/ Bettina.Firnges@Veritas-ag.de Otto-Keiner-Straße Benshausen Stephan Schlegel Tel.: +49 (0)36843/ Fax: +49 (0)36843/ Stephan.Schlegel@Veritas-ag.de Werner-von-Siemens-Straße 24 D Neustadt in Sachsen Christoph Knoch-Weber +49 (0) (0) Christoph.Koch-Weber@Veritas-ag.de Logistikrichtlinie des Veritas Konzerns, Stand 28. Mai

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