Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42. zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG
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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42 zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG 22. Februar 2000
2 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Beteiligung am Aktienkapital der Rottal Auto AG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überzuführen, um damit die geplante Veräusserung zu ermöglichen. Stimmt der Grosse Rat diesem Vorgehen zu, unterliegt sein Beschluss dem fakultativen Referendum.
3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Dekrets zur Überführung der kantonalen Beteiligung an der Rottal Auto AG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. I. Beteiligung des Staates an der Rottal Auto AG Im Jahr 1918 wurde die Automobilgesellschaft Rottal AG, die heutige Rottal Auto AG, mit einem Aktienkapital von Franken gegründet. Die Hälfte dieses Kapitals wurde durch die Ausgabe von 400 Stammaktien zu 500 Franken beschafft. Der Verwaltungsrat erhielt damals das Recht, den Rest des Kapitals nach Bedarf zu beschaffen. Anstelle der ursprünglich anbegehrten Subvention beteiligte sich der Kanton Luzern am Unternehmen durch die gestaffelte Übernahme von Aktien. Grundlage bildete ein Betrag von 2500 Franken pro Betriebskilometer, total Franken. Dies entsprach 270 Aktien zu einem Nominalwert von 500 Franken wurde das Aktienkapital um auf Franken, der Anteil des Staates auf Franken erhöht. Im Zuge von Sanierungsmassnahmen wurde das Aktienkapital 1960 von auf Franken abgeschrieben, dies durch Herabsetzung des Nennwertes von 500 auf 200 Franken pro Aktie. Gleichzeitig wurde das Kapital durch Neuausgabe von 2400 Aktien zu 200 Franken wieder auf Franken heraufgesetzt. Der Kanton übernahm 2000 der 2400 neu ausgegebenen Aktien. Im Lauf der Zeit wurden vereinzelte Aktien veräussert. Seit 1995 verfügt der Kanton über 2443 Aktien zu 200 Franken, welche als Beteiligung im Verwaltungsvermögen ausgewiesen werden. In der Staatsrechnung 1998 wurde ein Buchwert von Franken ausgewiesen. Der Verkehrswert liegt über der Dekretsgrenze von 3 Millionen Franken. II. Veräusserungsabsicht Mit dem Anteil von 2443 Aktien an den insgesamt 4000 Aktien der Rottal Auto AG ist der Kanton Luzern Mehrheitsaktionär. Infolge der geänderten eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Verkehrs tritt er heute gleichzeitig als Besteller von Leistungen der Verkehrsunternehmungen auf. Er gerät deshalb in eine Konfliktsituation, welche das den geänderten Vorschriften zugrunde liegende Wettbewerbsprinzip gefährdet. Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren
4 4 verschiedene Beteiligungen veräussert, die für die staatliche Interessenwahrung und Aufgabenerfüllung längerfristig nicht notwendig sind. Bereits im August 1998 haben wir im Zwischenbericht zum Projekt «Luzern 99» ausgeführt, dass wir die Mehrheitsbeteiligung an der Rottal Auto AG veräussern möchten. Im Verlauf der letzten Monate haben wir bei verschiedenen Unternehmen Offerten eingeholt. Den Interessenten wurden folgende Bedingungen gestellt: Erhaltung der Arbeitsplätze in der Region, Weiterführung der Unternehmung Rottal Auto AG in der Region, Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs in der Region, guter Preis. Von den insgesamt fünf am Kauf interessierten Unternehmen hat die Firma Knecht Holding AG, Windisch, das beste Angebot eingereicht. Sie hat klare Vorstellungen über die Integration der von der Rottal Auto AG bisher erbrachten Angebote (Bereiche öffentlicher Verkehr, Reisebüro, Bus/Reisen, Werkstatt, Transporte) in ihre Geschäftsstrategie und ist bereit, die Bedingungen zu erfüllen. Wir haben uns deshalb grundsätzlich für eine Veräusserung des Aktienpaketes an die Knecht Holding AG entschieden. III. Überführung ins Finanzvermögen Die ursprüngliche Beteiligung und namentlich die Erhöhung des Aktienanteils im Rahmen der Sanierung im Jahr 1960 erfolgten aus volkswirtschaftlichen Gründen. Man verwies damals auf die siedlungspolitische Bedeutung einer guten Verkehrserschliessung des Rottals. Dies erklärt, weshalb die Beteiligung im Verwaltungs- und nicht im Finanzvermögen verbucht ist. Rechtlich ist die geplante Veräusserung jedoch nur möglich, wenn die bisher im Verwaltungsvermögen geführten Aktien vorher ins Finanzvermögen übergeführt werden (so genannte Entwidmung). Da der seinerzeitige Kreditbeschluss über den Aktienkauf nicht bloss eine Ermächtigung beinhaltete, sondern offensichtlich mit einem Handlungsauftrag an den Regierungsrat verbunden war, haben Sie über die Entwidmung zu beschliessen. Bei einer Höhe des zu überführenden Vermögens von über 3 Millionen Franken unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum. Für die Veräusserung von Finanzvermögen sind hingegen wir zuständig.
5 5 IV. Weiteres Vorgehen Nach Ihrer Zustimmung zur Überführung der vom Kanton gehaltenen Aktien an der Rottal Auto AG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen beabsichtigen wir, die Aktien an die Knecht Holding AG zu veräussern. Dabei soll die Rottal Auto AG als selbständiges Unternehmen bestehen bleiben und durch die Zusammenarbeit mit dem Familienunternehmen Knecht Holding AG für die Zukunft gesichert werden. Wir sind überzeugt, mit diesem Entscheid die beste Lösung für das Unternehmen und die Region zu treffen. V. Antrag Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, dem Dekretsentwurf zuzustimmen. Luzern, 22. Februar 2000 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Max Pfister Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
6 Entwurf Dekret über die Beteiligung an der Rottal Auto AG vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. Februar 2000, beschliesst: 1. Der Überführung der kantonalen Beteiligung am Aktienkapital der Rottal Auto AG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird zugestimmt. 2. Das Dekret unterliegt dem fakultativen Referendum. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Der Staatsschreiber:
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