PATIENTENVERFÜGUNG. Dr. med. Christine Maisch, hausärztliche Internistin, Bondorf

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1 PATIENTENVERFÜGUNG Dr. med. Christine Maisch, hausärztliche Internistin, Bondorf

2 Patientenverfügung Durch Unfall oder Krankheit kann jeder unerwartet in die Lage kommen, nicht mehr selbst über seine gesundheitlichen Belange entscheiden zu können. Wer entscheidet dann?

3 Warum wird heute bei Krankenhausaufnahme nach der Patientenverfügung gefragt? Die moderne Medizin hat die Grenzen von Leben und Tod verschoben. Oft zum Wohl schwerstkranker Menschen. Aber es gibt auch: Ungünstige Behandlungsverläufe und Endzustände Komplikationen bei Operationen Überleben schwerster Unfälle Endstadien schwerster chronischer Erkrankungen?? Lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen??

4 Grundrecht auf Selbstbestimmung Artikel 2 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das bedeutet, jeder hat das Recht, bei geistiger Zurechnungsfähigkeit über medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu entscheidenauch gegen ärztlichen Rat

5 Patientenwille Medizinische Eingriffe oder Behandlungen erfordern die Einwilligung des Patienten nach ärztlicher Aufklärung ohne Einwilligung: Körperverletzung bei Entscheidungsunfähigkeit kommt die Patientenverfügung zum Tragen

6 Patientenwille: 4 Stufen 1. Tatsächlicher, aktuell erklärter Wille des aufgeklärten und einwilligungsfähigen Patienten. Falls nicht möglich: 2. Vorausverfügte schriftliche oder mündliche Patientenverfügung (fortwirkend und verbindlich, s o f e r n sich die Verfügung eindeutig auf die aktuelle Situation bezieht). Falls keine Patientenverfügung vorhanden:

7 Patientenwille: 4 Stufen 3. Individueller mutmaßlicher Wille (aus früheren Äußerungen, Wertvorstellungen usw. zu ermitteln). Falls nicht bekannt /möglich: 4. Allgemein-mutmaßlicher Wille: anhand von sog. allgemeinen Wertvorstellungen - ggf. entscheiden Bevollmächtigter oder vom Gericht bestellter Betreuer - bei Uneinigkeit entscheidet das Betreuungsgericht

8 Was ist eine Patientenverfügung? Persönliche schriftliche Willenserklärung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, in der festlegt wird, wie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden soll. Dabei geht es auch um lebensverlängernde Maßnahmen. Die Krankheitssituationen sollten genau beschrieben werden. Die gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen sollten konkret benannt werden. benennt eine Vertrauensperson, die im Erkrankungsfall bei Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen mit dem behandelnden Arzt bespricht.

9 Rechtliche Aspekte Volljährigkeit des Verfassers. Rechtlich bindend, sofern die aktuelle Behandlungssituation erfasst wird. Gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Kann jederzeit widerrufen werden.

10 Wichtig! Versuchen Sie in guten Zeiten mit vertrauten Personen über Krisensituationen ins Gespräch zu kommen: Ist das medizinisch Machbare immer erstrebenswert? Lebensqualität? Möchte ich um jeden Preis lange leben? Wovor habe ich Angst? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Zur Last fallen? Wenn Sie Veränderungen vornehmen, sollten Sie diese mit Ihrer Vertrauensperson besprechen. Solange Sie selbst entscheidungsfähig sind und Ihren Willen äußern können, gilt Ihre Aussage. Verwahren Sie die Vorsorgeverfügung(en) dort, wo sie gut gefunden werden kann. Tragen Sie den Vorsorgeausweis bei den Ausweispapieren. Informieren Sie Ihre Angehörigen. Informieren Sie Ihren Hausarzt/ Ärztin ausdrücklich über Ihren schriftlich niedergelegten Willen.

11 In welchen Situationen kann eine Patientenverfügung zum Tragen kommen? Bleibendes Koma nach schwerer Schädel-Hirn-Verletzung, Hirnblutung, schwerem Schlaganfall oder nach Wiederbelebung: - Ausfall der Großhirnfunktion - Zwischenhirn, Hirnstamm, Rückenmark funktionieren, d.h. der Patient atmet selber

12 Komplikationen bei schweren Operationen schwere Schlaganfälle bei Herz-, oder Gefäßoperationen Organversagen (Leber, Nieren, Lunge) z.b. durch schwere Infektionen mit Blutvergiftung (Sepsis) oder schwere Blutungen

13 Unheilbare Krankheiten im Endstadium Krebserkrankungen Demenzen andere tödlich verlaufende Krankheiten, z.b. schwere Muskeldystrophie

14 Lebensverlängernde Maßnahmen Künstliche Ernährung / Flüssigkeitszufuhr - PEG-Sonde durch die Bauchdecke in den Magen - subkutane Infusionen Künstliche Beatmung Chemotherapie Antibiotikatherapie Bluttransfusionen Dialyse = Nierenwäsche Herz-Lungen-Wiederbelebung

15 Abbruch der künstlichen Ernährung: Bedeutet das qualvolles Verhungern? Schwerkranke Patienten sind meist appetitlos und haben kein Hungergefühl mehr. Auch bei Altersschwäche entwickelt sich eine zunehmende Appetitlosigkeit. Hunger ist an den Geschmackssinn gekoppelt. Gibt es für ihn keine Anreize (z.b. bei künstlicher Ernährung), verschwindet er.

16 Künstliche Flüssigkeitsgabe? ƒ Durstgefühl bleibt sehr lange erhalten Die wichtigste Maßnahme der Durststillung bei Sterbenden ist eine fachkundige Mundpflege Eine Reduktion der Flüssigkeitsmenge bei Sterbenden verhindert unnötiges Leiden: keine Wasseransammlung im Körper und in der Lunge, dadurch seltener Atemnot und seltener Notwendigkeit zum Absaugen. Weniger Erbrechen, geringere Urinausscheidung (evtl. Vermeidung eines Dauerkatheters) und dadurch seltener Decubitus.

17 Inhalt Name und Anschrift Situation, für die die Verfügung gilt Art der Behandlungsbegrenzung Aussage darüber, ob die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen auch die Einstellung einer künstlichen Ernährung und/oder der Gabe von Flüssigkeit bedeutet

18

19 Sterbebegleitung / Palliativmedizin Linderung von Schmerzen, Atemnot, Angst, Übelkeit, Unruhe, Durst Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln Maria H.: Ich gehe auf eine Reise Abschied nehmen ist schwer... bayerische-stiftung-hospiz.de Du spritzt / gibst mir dann was. nein!

20 Hippokratischer Eid Ich schwöre, Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde: Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht. Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Hippokratischer Eid auf einem byzantinischen Manuskript des 12. Jh

21 Sterbebegleitung / Palliativmedizin Passive Sterbehilfe Einstellen lebensverlängernder Maßnahmen Indirekte Sterbehilfe lebensverkürzende Nebenwirkung von Schmerz- und Beruhigungsmitteln Aktive Sterbehilfe In Deutschland verboten, genauso Tötung auf Verlangen!

22 Zusammenfassung Patientenverfügung ist sinnvoll und wird beachtet Information des Hausarztes ist sinnvoll Nicht jede Situation kann exakt vorhergesagt werden Einstellungen und Wertvorstellungen zum Leben sollten der Vertrauensperson bekannt sein

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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