a)diemassenarbeitslosigkeitunddiederegulierungdesarbeitsmarkteshaben

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Gute Arbeit Gutes Leben Initiative für eine gerechte Arbeitswelt Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: a)diemassenarbeitslosigkeitunddiederegulierungdesarbeitsmarkteshaben indenvergangenenzehnjahrenzueinererheblichenausweitungsogenannteratypischerbeschäftigung (vorallemleiharbeit,befristetebeschäftigung, Mini-/Midijobs) geführt GegenwärtigarbeitetrundeinDrittelderBeschäftigteninsolchenatypischen Beschäftigungsverhältnissen.Mitte2006gabesbereits4,6Millionenbefristet Beschäftigteund0,6MillionenLeiharbeiterinnenundLeiharbeiter,6,75MillionengeringfügigBeschäftigteund4,5Millionensozialversicherungspflichtige TeilzeitarbeiterinnenundTeilzeitarbeiter.IndiesenZahlennochnichtberücksichtigtsindweitereFormenprekärerArbeitwieVollzeitbeschäftigtemit Armuts-undNiedriglöhnen,Solo-SelbständigeundsogenanntePraktikantinnen und Praktikanten, die eigentlich einen regulären Arbeitsplatz einnehmen. b)dieausweitungatypischerbeschäftigunggehtzulastenregulärer,sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ImmermehrUnternehmennutzenatypischeBeschäftigung,umreguläre,sozialversicherungspflichtigeBeschäftigungsverhältnissedurchatypischezuersetzen,umtarifliche,sozial-undarbeitsrechtlicheStandardszuunterlaufenundauf diese Weise Kosten zu sparen. c)atypischebeschäftigungbedeutetwenigerselbstbestimmungundweniger soziale Sicherheit für die Beschäftigten DieDeregulierungdesArbeitsmarkteshatnichtzumehrselbstbestimmter ArbeitodereinembesserenundgleichberechtigtenArbeitsmarktzugang (inklusiveausreichendersozialerabsicherung)vonfrauengeführt.vielmehrhaben sie die Verfügungsgewalt der Unternehmen über die Beschäftigten erhöht. MitderAusweitungatypischerBeschäftigungistdiesozialeundrechtlicheAbsicherungvonArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernverschlechtertworden. EingroßerTeilderatypischenBeschäftigungsverhältnissemussdeshalbalsprekäreingestuftwerden.DieBetroffenenhabenwedereinausreichendesEinkommennochkönnensieihreZukunftselbstbestimmtplanen.Zumeisthabensienur geringemitbestimmungs-undpartizipationsrechte,nehmenwenigeranbetrieb-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lichenweiterbildungsmaßnahmenteilundsindoftinsgesamtmitschlechteren Arbeitsbedingungen konfrontiert als regulär Beschäftigte. d) Frauen sind in besonderem Maße von prekärer Beschäftigung betroffen FrauensindinvielenSegmenten Minijobs,Teilzeitarbeit überproportional vertreten.damitwirddiebestehendegeschlechtsspezifischespaltungdesarbeitsmarktesweitervorangetrieben.frauenverdienenbeigleichwertigertätigkeit immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. e)diearbeitszeitgestaltungorientiertsichausschließlichandenbetrieblichen Bedürfnissen MitderFlexibilisierungderBeschäftigunggehenflexiblereundlängereArbeitszeiteneinher.DamithatsichfürdieBeschäftigtenjedochüberwiegend nichtderwunscherfüllt,ihrearbeitszeitbesseranprivatenundaußerbetrieblichenerfordernissenanzupassenundsieentsprechendihreneigenenpräferenzenflexibelgestaltenzukönnen.stattdessenwurdedievereinbarkeitvonarbeit mit sozialem, familiärem und politischem Leben erschwert. f)dieausweitungatypischerbeschäftigungschwächtdieinteressenvertretung derbeschäftigtenundleistetlohndumpingundschlechtenarbeitsbedingungen Vorschub DieAusweitungatypischer,prekärerBeschäftigung,derWegfallderZumutbarkeitsregelungunddieVerkürzungderBezugsdauerdesArbeitslosengeldes (im RahmenderHartz-Gesetze)setzenErwerbsloseundBeschäftigteunterDruck. Sie wirken disziplinierend und einschüchternd. DadurchwerdendieEinflussmöglichkeitenderbetrieblichenInteressenvertretungenunddieVerhandlungspositionderGewerkschaftenmassivgeschwächt undeingeschränkt.lohnsenkungen,arbeitszeitverlängerungund-flexibilisierungsowiegenerelleineverschlechterungderarbeitsbedingungensinddiefolgen. g)dieausweitungatypischerbeschäftigungträgtzurerosiondersozialen Sicherungssysteme bei AngesichtsniedrigerLöhnesowieeingeschränkteroderfehlenderSozialversicherungspflichterodiertdieEinnahmebasisderSozialversicherungen.LeistungskürzungenunddiePrivatisierungderVorsorgesinddieFolgen.Private VersicherungenhabenkeinensolidarischenCharakter,kennenprinzipiellkeinen RisikoausgleichundschließeneinkommensschwacheMenschenvoneinerausreichenden sozialen Sicherung aus. h)geschützteundgeregeltearbeitsverhältnissesindfürdiebeschäftigtenein hohes Gut FürvieleabhängigBeschäftigteisteingeschütztesundgeregeltesArbeitsverhältnisBestandteileinesgutenLebens,daseinePerspektivebietetundeine selbstbestimmtelebensplanungermöglicht.einfestesundverlässlicheseinkommen,arbeitsplatzsicherheitundeinunbefristetesarbeitsverhältnisnehmen bei den Präferenzen der Beschäftigten den vordersten Rang ein. VordiesemHintergrundsindweitereDeregulierungsmaßnahmensofortzustoppenundumzukehren.DeutschlandbrauchtstattdessenmehrArbeitsplätzeund einneuesleitbildfürdieerwerbsarbeit,beidemdermenschimmittelpunkt steht.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6698 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einneuesLeitbildfürdieArbeitsmarktpolitikzuentwickeln,dasfolgenden Grundsätzen entspricht: a)dermenschistdermaßstabderarbeit:dierechtlicheausgestaltungvon ArbeitsverhältnissensetztandenInteressenderBeschäftigtenan.Esgeht darum,individuelleundkollektivegestaltungsspielräumezueröffnen. Derallzeitverfügbare,flexibleunduneingeschränktmobileArbeitnehmer ohnekinderoderpflegebedürftigeangehörigeistnichtlängerdasleitbild der Arbeitsmarktpolitik. b)dasunbefristete,sozial-undarbeitsrechtlichabgesichertebeschäftigungsverhältnisunddiesicherheitdesarbeitsplatzesmüssengestärkt werden.nuraufdiesergrundlagekönnenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer ihr Leben planen und Zukunftsperspektiven entwickeln. c)diegestaltungderarbeitsweltmussandemzielausgerichtetwerden,die existierendebenachteiligungvonfrauen beiderentlohnung,beimzugang zu Arbeitsplätzen, bei der beruflichen Karriere zu beenden. d) Menschen müssen von ihrer Arbeit in Würde leben können. e)diesozial-undarbeitsrechtlicheabsicherungatypischerbeschäftigungsformenistderfürunbefristetebeschäftigungsverhältnissegeltenden Sicherunggleichzustellen.SiedientdemInteressevonBeschäftigten,die sichausunterschiedlichengründenvorübergehendoderdauerhaftfreiwillig für eine atypische Beschäftigung entscheiden. f)diesozialensicherungssysteme (Rente,Gesundheit,Arbeitslosenversicherung,Pflege)müssengestärktundsogestaltetwerden,dasssie UnterbrechungenderErwerbsarbeitausreichendabsichernunddieÜbergängezwischenArbeitsverhältnissensowiezwischenErwerbs-undNichterwerbszeiten (Elternzeit, Weiterbildung, Sabbatical etc.) unterstützen. 2.kurzfristigfolgendeMaßnahmenzurEindämmungprekärerBeschäftigung undzurstabilisierungunbefristeter,sozialversicherungspflichtiger,mitbestimmter Arbeitsverhältnisse zu ergreifen: a) Absicherung von Mindesteinkommen, Schutz vor Lohndumping ArmutslöhneundLohndumpingmüssenabgeschafftwerden.Deshalb musseingesetzlichermindestlohnvonmindestens8,44europro Stundeeingeführtwerden (sohochistgegenwärtigdermindestlohnin Frankreich).AußerdemistdasArbeitnehmerentsendegesetzaufalle Branchen auszuweiten. DiePrivatisierungöffentlicherEinrichtungenundUnternehmenleistet demlohndumpingvorschub.zumschutzderbeschäftigtenundzur BewahrungderöffentlichenDaseinsvorsorgemüssenweiterePrivatisierungenunterbleiben.BereitsprivatisierteEinrichtungenundUnternehmen sind wieder in öffentliches Eigentum zu überführen. EinführungeinerGenehmigungspflichtvonLohnsenkungen ( Anti- Lohnsenkungsgesetz ). b) Stärkung tariflicher, sozial- und arbeitsrechtlicher Standards ArbeitumjedenPreismussabgeschafftwerden.Erwerbslosedürfen nichtgezwungenwerden,jedenarbeitsplatzzunochsoschlechtenbedingungenanzunehmen.dahersinddiezumutbarkeitskriterienzur AufnahmederErwerbsarbeitdurchArbeitslosewiedereinzuführen (Qualifikationsschutz,keinePflichtzurAnnahmeuntertariflichbezahlterArbeit).AuchdieBezugsdauervonArbeitslosengeldImuss

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode verlängertunddasarbeitslosengeldiimussmindestensauf435euro angehoben werden. Diesogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissewerdenin ihrergegenwärtigenformzumlohndumping,zurumgehungtariflicher,sozial-undarbeitsrechtlicherstandardsundzuraushebelung des Kündigungsschutzes missbraucht. Das muss aufhören: InderLeiharbeitsinddieDurchsetzungdesPrinzips gleicherlohn fürgleichearbeit unddiebegrenzungderüberlassungsdauerauf sechsmonatenötig.damiterhaltenleiharbeiterinnenundleiharbeiterdengleichenlohnwieihrefestangestelltenkolleginnen undkollegen.dieunternehmenkönnendiebeschäftigtennicht mehrgegeneinanderausspielen.mitderbegrenzungderausleihfristwirdderverdrängungregulärerbeschäftigungeinhaltgeboten. AußerdemmussdenBetriebsrätendasRechteingeräumtwerden, Leiharbeitzuuntersagen,wenndieArbeitauchvonStammbeschäftigtenoderneueinzustellenden,unbefristetenBeschäftigtenerledigt werden kann ( 99 des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVerfG). FürdieBefristungvonArbeitsverhältnissenmüssendieUnternehmenwiedertriftigeGründenachweisen.DeshalbistimTeilzeit-und BefristungsgesetzdieMöglichkeitzustreichen,ohneSachgrund ArbeitsverhältnisseaufzweiJahrebefristenzukönnen.Kanndas UnternehmenkeineSachgründegeltendmachen,erhaltendieBeschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. DamiteinzelneBeschäftigtevonihrenUnternehmennichtindie Scheinselbständigkeitgezwungenwerden,sindwirksameKontrollenundSanktionensowiedieWiederaufnahmeeinergesetzlichen Definitionin 7SGBIVnotwendig.EchteSolo-SelbständigemüssensystematischindiesozialenSicherungssystemeeinbezogen werden, um sie vor Verarmung zu schützen. DiestaatlicheSubventionierungvongeringfügigerBeschäftigung (Mini-undMidijobs)mussbeendetwerden.Deshalbmussjede StundeArbeitineinemabhängigenBeschäftigungsverhältnisvoll sozialversicherungspflichtigwerden.damitwerdendiesoziale SicherungderBetroffenenverbessert,derAbdrängungvonFrauen aufbilligarbeitsplätzeentgegengewirktunddieverdrängungregulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verhindert. DieProbearbeitzuBeginneinesArbeitsverhältnissesmussimmer informeinesprobearbeitsverhältnissesmitvergütungsansprucherfolgen.dadierechtsprechungdieunentgeltlicheprobearbeitalsso genannteseinfühlungsverhältnisunterbezugaufdievertragsfreiheit für rechtmäßig erklärt, bedarf es einer gesetzlichen Korrektur. Zusätzlichistzuprüfen,inwieferneinevondenUnternehmenzu zahlendeprämiefüratypischbeschäftigteeingeeignetesinstrumentist,umhöherebelastungenaufgrundvongrößererflexibilität im Arbeitsleben auszugleichen. PraktikantinnenundPraktikantendürfennichtlängeralsbilligeoder kostenlosearbeitskräfteausgenutztwerden,mitdenenregulärbeschäftigteverdrängtwerden.praktikamüssenalslernverhältnisse gesetzlichgeschütztwerden.dazugehörtaucheineangemessenevergütung. Beschäftigtedürfennichtlängererpressbarsein,weilsieAngstumihrenArbeitsplatzhaben.DeshalbmussderKündigungsschutzverbessertwerden.DazugehörenunteranderemdieVerkürzungderWartezeit

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/6698 (diedauerdesbeschäftigungsverhältnisses,abderdaskündigungsschutzgesetzgilt)aufdreimonate,dieaufhebungdesschwellenwerts (diebeschäftigtenzahleinesbetriebes,abderderkündigungsschutz gilt),einhöhererkündigungsschutzfürmenschenüber55jahreund dieeinführungeinesverbandsklagerechtsfürgewerkschaftenbeiverdachtaufungerechtfertigtekündigung.erstwenndenunternehmen aufdieseweisewillkürlichekündigungenverbotenwerden,können Beschäftigte,BetriebsräteundGewerkschaftenVerbesserungeninden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen durchsetzen. DieAllgemeingültigkeitvonTarifverträgenisteineVoraussetzungfür denschutzvorlohndumping.deshalbistdieallgemeinverbindlichkeitserklärungvontarifverträgenzuerleichtern (AufhebungderVeto- Option der Arbeitgeber). ZurStärkungguterBeschäftigungsbedingungensollenBund,Länder undkommunendievergabevonaufträgenanprivateunternehmen imrahmenvonvergaberichtlinienandieeinhaltungsozialerkriterien binden.dieöffentlichehandvergibtindeutschlandjedesjahraufträgeimwertvonetwa250mrd.euro.damithatsiediemöglichkeit, gutearbeitdirektzufördern.nebendertariftreuezählenzuden sozialenkriterienunteranderembetrieblichemaßnahmenzurgleichstellungvonfrauenundmännernsowiezurvereinbarkeitvonberuf und Familie und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. c)teilhabeanarbeitfördern,chancengleichheitzwischenmännernund Frauen herstellen DieGestaltungderArbeitszeitmussdenInteressenderBeschäftigten gerechtwerden.dahermussdiearbeitszeit (fürvollzeitbeschäftigungsverhältnisse)verkürztunddiearbeitzwischenmännernund Frauengleichmäßigverteiltwerden.DazuwirddiezulässigeregelmäßigeHöchstarbeitszeitimArbeitszeitgesetzineinemerstenSchritt auf40stundenprowochegesenkt (derzeitsind48stundenerlaubt). SokönnendievorhandeneArbeitgerechterverteiltundderWiderspruchaufgelöstwerden,dasssichweiteTeilederBevölkerung,die vonarbeitslosigkeit,unfreiwilligerteilzeitoderminijobsbetroffen sind,einelängerearbeitszeitwünscht,währendsichvieleandere,die kürzerearbeitszeitenhabenwollen,mitarbeitszeitverlängerungen konfrontiertsehen.auchdievereinbarkeitvonfamilieundberuf würde auf diese Weise gestärkt. InbestimmtenLebenssituationenwiebeispielsweisezurKindererziehung,PflegeoderWeiterbildungmusseineindividuelleArbeitszeitverkürzungmöglichsein,ohnedassdiesgravierendeAuswirkungenauf diesozialeabsicherungbeiarbeitslosigkeitoderimalterhat.zudem musseinerückkehrzurvollzeitbeschäftigunggarantiertwerden,wenn ausdengenanntengründendiearbeitszeitverkürztwurde.arbeitnehmerinnenundarbeitnehmer,diewährendderelternzeitinteilzeit arbeiten,solleninihrenrechtengestärktwerden,damitsieihrberechtigtesinteresseanderlageundverteilungihrerarbeitszeitgegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen können. AllejungenMenschenmüsseneinenZugangzuguterAusbildungbekommen.UmeinbreitesAngebotanqualifizierten,betrieblichenAusbildungsplätzensicherzustellen,musseineUmlagefinanzierungeingeführtwerden.DamitwerdendieErosionderdualenBerufsausbildung gestopptunddertrendzuprekärenausbildungsformenmitfehlender betrieblicher Mitbestimmung und Anbindung abgebaut.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ImSinneeineraltersgerechtenArbeitsgestaltungmussverstärktdarauf hingewirktwerden,denarbeits-undgesundheitsschutzzuverbessern. GesundheitlicherVerschleißundBeeinträchtigungenmüssenvermiedenwerden.VordiesemHintergrundmüssenBelastungenimArbeitsprozessverringertundgesundheitlicheVorsorgeausgebautundverbessertwerden.AusreichendeundverbindlicheQualitätskriterienfürden betrieblichengesundheitsschutzsindeingeeignetesinstrumentzudessenverbesserung.zudemmussbetrieblichesgesundheitsmanagement,dasbelastungsverringerungundgesundheitsschutzzumziel hat,unterbeteiligungvonbetriebs-undpersonalrätenzurpflichtwerden.erholzeitenmüssenerhöhtundbeispielsweisedurcharbeitsplatzrotationeinbelastungswechselherbeigeführtwerden.umjungemenschenbereitsbeimeinstieginihrerwerbslebenausreichendzu schützen,mussdasjugendarbeitsschutzgesetzinseinemgeltungsbereichausgeweitetundseineausnahmeregelungeneingegrenztwerden. d)kollektive Mitbestimmung stärken AuchzukünftigwirddieDurchsetzungmenschengerechterArbeitsundBeschäftigungsformenwesentlichvonderStärkederGewerkschaftenundderKampfkraftihrerMitgliederabhängen.InderungleichenAuseinandersetzungzwischenBeschäftigtenundArbeitgebern müssendierechtevongewerkschaftenundbetriebsrätengestärkt werden.betriebesindnichtalleinprivatsachedeseigentümers,sonderntragengesellschaftlicheverantwortungauchundgeradegegenüber den Beschäftigten. Notwendig sind unter anderem: dieerleichterungvonarbeitskämpfendurchdieabschaffungdes Antistreikparagraphen, dieausweitungdesstreikrechtsaufübernahmenundverlagerungen von Unternehmen, dieeinführungeinesverbandsklagerechtsfürgewerkschaftenzum SchutzgeltendenTarifrechts (auchbeiindividualrechtlichenverstößen gegen Tarifverträge), ein Vetorecht für Betriebsräte bei Einsatz atypisch Beschäftigter. Berlin, den 10. Oktober 2007 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion Begründung 1.DieDeregulierungdesArbeitsmarkteshatverheerendeFolgenfürdie Beschäftigten a)allgemein BegründetwirddieDeregulierungmitderangeblichbeschäftigungshinderlichenWirkungvonSozialabgaben,Kündigungsschutz,unbefristeterBeschäftigung, starren Arbeitszeitenetc.Empirischistallerdingsnachgewiesen,dass langfristigkeinzusammenhangzwischenarbeitsmarktregulierungundbeschäftigungsniveaubesteht.arbeitsrechtdientdemschutzderbeschäftigten undhatkeineneinflussaufdenumfangderarbeitsnachfrage.kurzfristigmüssenhäufigdiebeschäftigtendiekonsequenzenvonkonjunkturschwankungen

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/6698 tragen.insbesondere,wennhierzudierechtlichenmöglichkeitenbestehen beispielsweisedurcheineausweitungderleiharbeitodereineaufweichungdes Kündigungsschutzes. DiezahlreichenDeregulierungsschritte zuletztimrahmenderhartz-gesetze wurdenauchmiteinemzugewinnanpersönlichengestaltungsspielräumenfür diebeschäftigtenbegründet,etwadervereinbarkeitvonfamilieundberuf.die berechtigtekritikaneinemnormalarbeitsverhältnis,dessensicherungselementeinderregelnurdietypischmännlichenerwerbsbiographienerfassenund dasaufdemtraditionellenfamilienernährermodellberuht,welchesdiefrauin dierollederhausfrauoderzuverdienerinverweist,wurdelediglichalslegitimationgenutzt.dierealenderegulierungsmaßnahmenderletztenjahrehaben mehrheitlichnichtzumehrselbstbestimmunginderarbeitodereinembesseren undgleichberechtigtenarbeitsmarktzugang (inklusiveausreichendersozialer Absicherung)vonFrauengeführt.VielmehrhabensiedieVerfügungsgewaltder UnternehmenüberdieBeschäftigtenerhöht.DarüberhinaussindFraueninbesonderemMaßevonprekärerBeschäftigungbetroffen.SiesindinvielenSegmenten Minijobs,Teilzeitarbeit überproportionalvertreten.damitwirddie bestehendegeschlechtsspezifischespaltungdesarbeitsmarktesweitervorangetrieben. DieDeregulierungspolitikführtzueinerVerschlechterungderArbeitsbedingungen.AmdeutlichstenwirddiesanLohnsenkungenundArbeitszeitverlängerungen.Mehrals30ProzentderVollzeitbeschäftigtenarbeitenheutenachAngaben deswirtschafts-undsozialwissenschaftlicheninstitutsderhans-böckler-stiftungzulöhnenunterhalbderniedriglohnschwellevon75prozentdesdurchschnittlohns.12prozentsindsogargezwungen,zuarmutslöhnen (wenigerals 50ProzentdesDurchschnittlohns)zuarbeiten.DerDruckaufdieLöhneistmittlerweilesogroß,dassgegenwärtigmehralseineMillionMenschentrotz ErwerbsarbeitergänzendesArbeitslosengeldIIbeziehenmüssen,weilihrLohn nichtzumlebenreicht.mehralsdiehälftedavongehteinersozialversicherungspflichtigenbeschäftigungnach.insgesamtsindmehreremillionenmenschen von Niedriglöhnen betroffen; 2,5 Millionen arbeiten zu Armutslöhnen. DieZunahmeatypischerBeschäftigungsformengehtmithäufigemWechselvon Arbeitgebern,ArbeitsfeldernundArbeitsorteneinher.DiePendlerpauschale wurdedennochgekürzt.einederartigeflexibilitätbedeutetfürdiebetroffenen mehrbelastungundsieerhöhtdenstress.atypischbeschäftigteerfahren höherefehlbelastungenalsunbefristetbeschäftigte.insbesonderedieemotionalebeanspruchungistweitausgrößer,wodurchdiegesundheitstärkerbelastet wird. DiesenegativeEntwicklungschlägtsichinBefragungenderBeschäftigtennieder.ImaktuellenDGB-IndexGuteArbeitbeurteilennur12ProzentderBeschäftigtenihreArbeitalsgut,54Prozentalsmittelmäßigund34Prozentals schlecht.besondersbeschäftigteinatypischenbeschäftigungsverhältnissen undmitniedrigerbezahlungbewertenihrearbeitsplätzenegativ.nebendenunsicherenbeschäftigungsperspektivenundniedrigerbezahlungwerdenerheblichegesundheitlichebelastungen,einrespektlosesverhaltenvonvorgesetzen und mangelnde Aufstiegschancen bemängelt. b)nach Beschäftigungsformen BereitsimJahr1985wurdemitdemBeschäftigungsförderungsgesetzdieMöglichkeitzurBefristungvonArbeitsverhältnissenerleichtertundseitdemverschiedentlichgeändert.GegenwärtigsindsachgrundloseBefristungenbiszu zweijahrenmöglich,inneugegründetenunternehmensogarbiszuvierjahren. ObwohldieBefristungsquoteindenletztenJahrennahezukonstantbeirund 9ProzentallerBeschäftigungsverhältnisseliegt,istdieEntwicklunggleichwohl alsdramatischzubezeichnen,dabeijungenarbeitnehmerinnenundarbeitneh-

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode merneineenormedynamikzuerkennenist.imjahr2003hattejedeundjeder drittebeschäftigteunter20jahreneinebefristetestelle,währendes1991nur jedeundjederfünftewar.imgleichenjahrwarinnordrhein-westfalensogar mehralsdiehälftedererwerbstätigenunter24jahrenineinembefristeten Arbeitsverhältnis (vgl.brinkmann/dörre/röbenack2006:prekärearbeit Ursachen,Ausmaß,sozialeFolgenundsubjektiveVerarbeitungsformenunsicherer Beschäftigungsverhältnisse, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2006). AuchdieLeiharbeitwurdeindenletztenJahrenmehrfachdereguliert.Zuletzt wurdenimzugederhartz-gesetzedieüberlassungshöchstdauergänzlichgestrichenunddergleichbehandlungsgrundsatzgelockert,daernurnochbesteht, soferneskeineabweichendentarifvereinbarungengibt.diefolgewar,dass vieletarifverträgeabgeschlossenwurdenunddasgleichbehandlungsgebot mittlerweilenahezuobsoletist.obwohldieabsolutezahlderleiharbeitnehmerinnenundleiharbeitnehmererstbeiknapp600000liegt (Juni2006),handelt essichumeineausgesprochendynamischebranche,dieimjahresdurchschnitt um10prozentwächst.leiharbeitnehmerinnenundleiharbeitnehmersindhinsichtlichihrerentlohnung,derarbeitsplatzsicherheit,derunfallgefahrsowie derpartizipations-undweiterbildungsmöglichkeitenimdurchschnittschlechtergestelltalsbeschäftigteinregulärenarbeitsverhältnissen (vgl.promberger 2006:Leiharbeit FlexibilitätundPrekaritätinderbetrieblichenPraxis.In: WSI-Mitteilungen5/2006).LeiharbeitmussdaheralsbedeutendesSegment prekärer Beschäftigung gewertet werden. DieRegelungenzurgeringfügigenBeschäftigungwurdenzuletztimJahr2003 imzusammenhangmitdenhartz-reformenverändert.seitdieserreformist beidenminijobseineexpansiveentwicklungzubeobachten.immärz2003warenungefähr4,8millionenmenschengeringfügigbeschäftigt,imjuni2006 schonrund6,7millionen.gleichzeitigwurdenalleinzwischendezember2003 unddezember2004ca.1millionensozialversicherungspflichtigebeschäftigungsverhältnisseabgebaut.daheristangesichtseinesgleichbleibendenarbeitsvolumensdavonauszugehen,dassminijobsinnichtunerheblichemmaß sozialversicherungspflichtigebeschäftigungverdrängen.aufgrundderinsgesamtniedrigerensteuer-undsozialversicherungsbeiträgevonminijobssindsie fürdieunternehmenkostengünstigeralsregulärebeschäftigungsverhältnisse. DieformalarbeitnehmerorientierteSubventionierungwirdinFormniedrigerer LöhneandieArbeitgeberweitergegeben.DieswirddurchdenhohenAnteilvon NiedriglöhnenbeidenMinijobsbelegt.Rund86ProzentdergeringfügigBeschäftigtenarbeitenzuStundenlöhnenunterhalbderNiedriglohnschwelle (vgl. Kalina/Weinkopf2006:MindestensMillionenNiedriglohnbeschäftigtein Deutschland:WelcheRollespielenTeilzeitbeschäftigungundMinijobs?IAT- Report ).MinijobsermöglichenkeineeigenständigesozialeAbsicherung,dakeineAnsprücheaufLeistungenderSozialversicherungenerworben werden.vordiesemhintergrundzeigtderhoheanteilvonfrauenindiesemarbeitsmarktsegment (zweidritteldergeringfügigbeschäftigten),dassdiesubventionierungvonminijobsdiegeschlechtsspezifischesegregationdesarbeitsmarktesverschärft.frauenwerdenaufdietraditionellerollederzuverdienerin verwiesen, die ökonomisch vom Lebenspartner abhängig ist. DieArbeitszeitwurdemitdemArbeitszeitgesetzvon1994erheblichflexibilisiert.Seitdemdarfbiszu60StundenproWochegearbeitetwerden.DieFlexibilisierungderArbeitszeitenzeigtsichinderAusbreitungvonArbeitszeitkonten, diemittlerweileindreivonvierbetriebenanzutreffensind.insgesamtgiltnur nochfürjedenachtenbeschäftigtendie Normalarbeitszeit,dienachAngaben derautorenzwischen35und42stundenliegt,vonmontagsbisfreitags,ohne Schichtarbeit,ÜberstundenundGleitzeitstattfindet (vgl.groß/seifert/sieglen 2007:FormenundAusmaßverstärkterArbeitszeitflexibilisierung.In:WSI-Mitteilungen 4/2007).

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/6698 ZeitgleichzurrealenArbeitszeitverlängerungbeiVollzeitbeschäftigtensteigt deranteilderteilzeitbeschäftigten.währenddieteilzeitquote1991nochbei 14Prozentlag,warsie2005bereitsauf24,5Prozentgestiegen.TeilzeitbeschäftigungisteintypischesBeschäftigungsverhältnisfürFrauen.44Prozentder abhängigbeschäftigtenfrauenarbeitenteilzeit,abernur7prozentdermänner. EinefürVollzeitbeschäftigtekürzereundfürTeilzeitbeschäftigtelängereArbeitszeitwürdemithinauchdazubeitragen,diegeschlechtsspezifischenArbeitszeitmusterzudurchbrechen.DiesistvorallemvordemHintergrundnotwendig, dassdiedurchschnittlicheteilzeitnurnochbei17,8stundenliegt (vgl.seifert 2007:Arbeitszeit EntwicklungenundKonflikte.In:AusPolitikundZeitgeschichte,4-5/2007).IndieserGrößenordnungistaberzumeistkeineeigenständigeExistenzsicherungmöglich,weswegenFraueninderRollederZuverdienerinnenverharren.ZudemhabenrelativkurzeArbeitszeitenAuswirkungen auf das Lebenseinkommen, die Karrierechancen und die Rentenansprüche. DerAnteilderSelbständigenandenErwerbstätigenhatsichvon7,5Prozentin den1980erjahrenaufmomentan10prozenterhöht.darunteristeinwachsender AnteilvonsogenanntenSolo-Selbständigen,dienurversuchen,ihreeigeneArbeitskraftzuverkaufen.MittlerweileistjedeundjederzweiteSelbständigeein Solo-Selbständigerbzw.eineSolo-Selbständige,beschäftigtalsokeineweiteren ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer.DieFörderungdurchdieBundesagentur fürarbeitspielthierbeieinewichtigerolle,denn2003wurdenmehrals55prozentderexistenzgründungendurchsiegefördert,währendes1996nur6prozent waren.dieseexistenzgründungenerfolgenhäufigzurbeendigungderarbeitslosigkeitundaufgrundmangelndersonstigerperspektiven.dabeisinddieeinkommenssituationzumteiläußerstprekärundauchdiesozialeabsicherung nichtausreichend.eineuntersuchungdesmünchenerberufswerksexistenzgründungenbelegt,dassbeinur17prozentderich-agdaseinkommenzumlebensunterhaltreicht.besondersproblematischbeiderzunahmederselbständigkeitistzudem,dasshäufigdurchsogenanntescheinselbständigkeitreguläre Beschäftigungsverhältnisseverdrängtwerden,unternehmerischeRisikenauf ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerverlagertunddieSozialversicherung durch Einnahmeausfälle belastet wird. EineBefragungvonHochschulabsolventinnenundHochschulabsolventenim Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat ergeben, dass die Zahl von so genanntenpostgraduellenpraktikaindenletztenjahrengestiegenist.zwischen denjahren2000und2002istderanteilderabsolventinnenundabsolventen, dienachihremstudiumeinpraktikumabsolvieren,von25auf41prozentangestiegen.häufighandeltessichnichtumpraktika,beidenendaslernenimvordergrundsteht,sondernum verdeckteregulärebeschäftigung.besondersproblematischist,dassdiehälftederpraktikanacheinemstudiumnichtvergütet wird (vgl.grün/hecht2007:generationpraktikum?prekärebeschäftigungsformen von Hochschulabsolventinnen und -absolventen). 2.Präferenzen der Beschäftigten DieEntwicklungzumehrflexiblerBeschäftigungstehtineinemeklatanten WiderspruchzudenVorstellungenundWünschenderBeschäftigten.Befragt nachihrenanforderungenangutearbeit,sagen92prozent,dasseinverlässlichesundfesteseinkommenentscheidendsei.diesistdamitdasamhäufigsten genanntekriterium.fürweitere88prozentistdiesicherheitdesarbeitsplatzes wichtig.83prozenthalteneinunbefristetesarbeitsverhältnisfüreinenbestandteilguterarbeit (vgl.fuchs2006:wasistgutearbeit?anforderungenausder SichtvonErwerbstätigen.RepräsentativeUntersuchung,gefördertdurchdas BundesministeriumfürArbeitundSoziales;DBG-Index GuteArbeit 2007). DieseZahlenverdeutlichen,dassDeregulierungnichtimInteressederBeschäf-

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode tigtenliegt.siewollenkeineflexibilisierung,sonderneinsicheresundunbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem verlässlichen Einkommen. AuchbeidenArbeitszeitenentsprichtdierealeEntwicklungnichtdenVorstellungenderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer.StattweitererArbeitszeitverlängerungenwünschensichVollzeitbeschäftigteeineum2,5Stundenkürzere Wochenarbeitszeit.Teilzeitbeschäftigte,derenArbeitszeitentendenziellkürzer werden,wollenentsprechendlängerearbeitszeiten.befragungenzeigenzudem, dassvariablearbeitszeitenaussichtderbeschäftigtenzu89prozentanbetrieblichengründenundnurzu11prozentanprivatengründenorientiertsind (vgl. Bauer/Munz2005:ArbeitszeiteninDeutschland:40plusundhochflexibel.In: WSI-Mitteilungen1/2005).Dieszeigt,dassauchdieArbeitszeitflexibilisierung nichtzumehrpersönlichengestaltungsspielräumengeführthat,diedenbeschäftigten die Vereinbarkeit von Arbeit und sozialem Leben erleichtert hätten.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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