STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages-Zentralseminar mit dem Thema durch. INTERNATIONALES STEUERRECHT 2015 Das Internationale Steuerrecht war auch im vergangenen Jahr im Fokus von Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltung. Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde z.b. die Anrechnung ausländischer Steuern auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen gibt es die Revision des DBA-Frankreich zu verzeichnen, die u.a. zu einer Änderung beim Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten führt. Die Verwaltung hat sich z.b. in den BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns und auch zu Renten nach dem DBA-Türkei positioniert und damit einige neue Aussagen getroffen. Die Rechtsprechung hat noch keine klare Linie zum Verlustausgleich über die Grenze hervorgebracht und die Rückfallklauseln stehen nach wie vor auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Die bedeutendste Änderung der letzten 12 Monate im Internationalen Steuerrecht beinhaltet 50i EStG, der im vergangen Jahr durch das sog. Kroatiengesetz massiv ausgebaut wurde. Gerade im Windschatten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer bereitet die Vorschrift mit ihren Wertansatzvorgaben für Betriebsübertragungen und Umwandlungen dem Praktiker erhebliche Probleme. Hier ist nicht auszuschließen, dass noch in Kürze eine Anpassung durch ein BMF-Schreiben erfolgt oder der Gesetzgeber erneut die Initiative ergreift. Steuerliche Verrechnungspreise und die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten bergen für international tätige Unternehmen immer größere Risiken, denn viele Staaten haben zwischenzeitlich diese Prüfungsfelder als Möglichkeit zur Generierung höherer Steuereinnahmen identifiziert und auch die OECD beschäftigt sich intensiv damit. Dadurch ist es zwischenzeitlich auch für den Berater kleinerer und mittelständischer Unternehmen ein Muss sich mit diesen extrem dynamischen Entwicklungen zu befassen. Das Seminar beleuchtet für die tägliche Arbeit besonders wichtige Themen des 15 Punkte umfassenden BEPS-Aktionsplans: CbC-Reporting (BEPS-Aktion Nr. 13): weitreichende Offenlegungspflichten, deren Umsetzung in Deutschland unmittelbar ansteht Intangibles (BEPS Aktion Nr. 8): bekannte Probleme aus aktuellen Betriebsprüfungen (z. B. Überlassung von Dachmarken oder der Differenzierung implizite/explizite Konzerngarantien) und neue Überlegungen (z. B. der Zuordnung des intangibles related returns Diese Themen werden als Querschnitt der Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht dargestellt. Ergänzend dazu runden aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung das Seminar ab. Dabei wird deutlich, welche Problemstellungen momentan in Betriebsprüfungen thematisiert werden und mit welchen Argumenten zu rechnen ist. TERMIN UND ORT Donnerstag, 29. Oktober 2015 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung Aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen Das neue Zusatzabkommen mit Frankreich Änderungen und offene Fragen Das Änderungsprotokoll zum DBA-Norwegen Der Entwurf des neuen DBA-Japan Besteuerung des Arbeitslohnes Neue Entwicklungen zu 50d Abs. 8 und 9 EStG Rechtsverbindlichkeit von Konsultationsvereinbarungen Grenzgänger Frankreich Ausgewählte Anwendungsfälle des BMF-Schreibens vom Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht 50i EStG - Kommt die Nachbesserung in Wegzugsfällen? Dauerbrenner Sondervergütungen Vermietungseinkünfte im Ausland Spanische Ferienimmobilien Die vga-frage und das Abkommensrecht Rentenbesteuerung Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Türkei Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen AStG Änderung des 1 AStG durch das ZollkodexAnpG Gewerbesteuerliche Behandlung des Hinzurechnungsbetrags nach 7 ff AStG Aktuelle Entwicklungen bei der Wegzugsbesteuerung und Familienstiftungen EuGH- und BFH-Rechtsprechung in der Praxis Der Verlustausgleich über die Grenze der aktuelle Stand Übertragung von 6b-Rücklagen ins Ausland Die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Meilicke Besteuerung ausländischer Investmentanteile nach 18 Abs. 3 AuslInvestmG und nach 6 InvStG Bedeutung ausländischer Buchführungspflichten für die deutsche Besteuerung 1 AStG und konzerninterne Darlehen Betriebsstättengewinnaufteilung Status quo zum BMF-Schreiben Aktuelle Fragestellung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) und kein Ende Aktueller Überblick CbC-Reporting und die Umsetzung in Deutschland Immaterielle Werte Werttreiber bei Verrechnungspreisen Aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung DBA-Schachtelprivileg und 8b Abs. 5 KStG Verrechnungspreise bei Auftragsentwicklungen in Schwellenländern SAP Aufwendungen im Konzern Schlusswort

3 DOZENTEN Oberamtsrat Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Künze, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Tätigkeitsschwerpunkt Internationales Steuerrecht Oberamtsrat Dipl.-Finanzwirt (FH) Günter Morlock Fachprüfer für Auslandsbeziehungen beim Zentralen Konzernprüfungsamt Stuttgart und Koordinator der Bund-/Länderarbeitsgruppe Verrechnungspreise TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft sowie für Berufsträger, die als freie Mitarbeiter tätig sind. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 16. Oktober 2015 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar ausführliche schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird bei Berufsangehörigen, welche die Fachberaterbezeichnung Fachberater für Internationales Steuerrecht führen, mit sechs Zeitstunden auf die gemäß 9 der Fachberaterordnung nachzuweisende Fortbildung angerechnet. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1 / S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten), Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei der Badnerlandhalle vorhanden. Karlsruhe im September 2015 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

5 ANMELDUNG INTERNATIONALES STEUERRECHT 2015 Anmeldung erbeten bis 16. Oktober 2015 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Donnerstag, 29. Oktober 2015 in der Badnerlandhalle in Karlsruhe melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufsbe- Mitglieds-/Kenn-Nr. zeichnung 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 2. Mitarbeiter / freie Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 145,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Tag Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

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