Last-Minute-Seminare. PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH. Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot!

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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen Last-Minute- Preis und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute- Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele Kurzentschlossene unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last- Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Auf einen Blick Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Donnerstag, den 15. März 2012, in München im Best Western Hotel Cristal 240,00 Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern Dienstag, den 27. März 2012, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel 240,00 Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Praktiker 2012 Di / Mi, den 27. / 28. März 2012, in Frankfurt a. M. im Domero Hotel Messe 680,00 Postfach Frechen Telefon: / Telefax: / Internet: info@pfa-arbeitsrecht.de

2 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: der neuen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung (Beachtung maßgeblicher Prüfkriterien wie negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und umfassende Interessenabwägung) den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG

3 Zum Thema: Bereits seit ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des 84 Abs.2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat danach mit der zuständigen Interessenvertretung (z.b. Betriebs- bzw. Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann sowie mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist (betriebliches Eingliederungsmanagement). Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen. Erst langsam wird allen am Arbeitsprozess Beteiligten die immense praktische Bedeutung dieser nicht leicht zu verstehenden Vorschrift für die betriebliche Praxis deutlich. In nahezu jedem Betrieb, unabhängig von dessen Größe, finden sich Fälle, auf die diese Regelung anzuwenden ist - ein länger als 6 Wochen arbeitsunfähig kranker Mitarbeiter genügt! In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präventive Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschäftigte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Einen breiten Raum nimmt die Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement ein. Insbesondere soll geklärt werden, wie sich die neue gesetzliche Vorschrift des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Ist die Einführung dieses betrieblichen Verfahrens eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkräften sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller beseitigt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sonstige Störungen im Betriebsablauf dürften reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integrationsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alle Seminarteilnehmer erhalten auch einen Musterentwurf zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

4 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Veranstaltungsablauf Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihre Referenten RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg.

5 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern Erfahren Sie das Wichtigste zu: Überblick über die Rechtsquellen der Zeitarbeit (einschl. Europarecht) Inhalt und Aufbau des AÜG Begriff der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Reform 2011: Die gesetzlichen Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht und ihre Folgen die neuen Rechte der Leiharbeitnehmer, die neuen Pflichten für Entleiher die CGZP-Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte die "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft die wichtigsten Neuregelungen durch das AÜG-Kontrollgesetz grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung: die Folgen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit die neue Lohnuntergrenze für die Leiharbeit das neue Tarifgefüge in der Zeitarbeit die Grundsätze Equal-Payment und Equal Treatment und Ausnahmemöglichkeiten vom Gleichbehandlungsgebot durch Tarifverträge Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zu weiteren Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes (z.b. Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag) Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Echte und unechte Leiharbeit Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Verleiher und Entleiher sowie Haftungsfragen Rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Konzerninterner Personalverleih als Alternative zur Anstellung "Tarifausstieg" durch interne Konzernleihe Outsourcing und konzerninterner Personaldienstleister Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung vs. Betriebsübergang ( 613 a BGB) Haustarifverträge: Wann bietet sich der Abschluss an / wie trete ich aus dem Arbeitgeberverband aus? Vereinbarkeit von Leiharbeiter-Pools mit dem AÜG? Konsequenzen (illegaler) unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unwirksamer Überlassungsverträge Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten Verlängerung befristeter Arbeitsverträge durch Zeitarbeit? Betriebsverfassungsrechtliche Fragen Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern Einsichtsrecht des Betriebsrats in Überlassungsverträge Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb Auswirkungen der Beschäftigung von Leiharbeitnehmers im Kündigungsschutzrecht, insbesondere Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung des Stammpersonals Folgen von Verstößen gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Neues AÜG seit Dezember 2011 Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit; Checklisten; Musterformulierungen; praxisrelevante Urteile der Rechtsprechung zur Zeitarbeit

6 Zum Thema: Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr der Millionengrenze genähert und damit ein Rekordhoch erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren Ende Juni 2011 in etwa Zeitarbeiter beschäftigt. Das seien fast 13 Prozent mehr gewesen als ein Jahr zuvor. Denn viele Unternehmen haben bei dem wirtschaftlichen Aufschwung zunächst lieber Leiharbeitnehmer eingesetzt. So profitiert der Entleiher von der Zeitarbeit insbesondere bei Nachfragespitzen, da hier keine regulären Arbeitskräfte gesucht und eingestellt werden müssen. Bei sinkender Nachfrage können Entlassungen des eigenen Personals verhindert werden. Die Übernahme von Leiharbeitern birgt jedoch auch erhebliche Gefahren für den Entleiher. Ein Verstoß gegen das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kann dann für das Unternehmen kostspielige und höchst unangenehme Konsequenzen (z.b. strafrechtliche Sanktionen) haben. Haftungs- und Entgeldrisiken gilt es unter Beachtung der aktuellen und gerade geänderten Gesetzeslage zu minimieren. Denn ab sofort gibt es wichtige Änderungen in Sachen Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung. So z.b. Mindestlöhne, Verhinderung des Drehtüreffekts, erweiterte Rechte der Leiharbeiter, neue Pflichten für Entleiher, neue CGZP-Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte usw. Daher macht Sie dieses Seminar mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften vertraut und Sie erfahren, wie der Einsatz von Leiharbeitnehmern auch nach der gesetzlichen Neureglung sinnvoll gestaltet werden kann. Die Referenten des Seminars werden Ihnen zudem vermitteln, auf was Sie unter Berücksichtigung des CGZP-Beschlusses des BAG unbedingt achten müssen und erläutert Ihnen die Gestaltungsgrenzen beim Einsatz von Zeitarbeitskräften. Auch welche tarifvertraglichen Vorgaben gelten und welche Anforderungen vor allem an einen rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu stellen sind. Insbesondere kommen neben den Rechten und Pflichten die Haftungsfragen im Verhältnis Verleiher-Entleiher, aber auch im Verhältnis Entleiher- Arbeitnehmer zur Sprache. Die teilweise recht komplexen Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung tragen Ihnen die Referenten genauso klar vor wie die Abgrenzung der Leiharbeit von weiteren Möglichkeiten beim Einsatz von Fremdpersonal. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten sich zeitnah mit den rechtlichen Änderungen vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten der Überwachung und Mitbestimmung nachhaltig ausschöpfen zu können. Denn: Das neue Gesetz gegen den Missbrauch von Zeitarbeit, auch Lex Schlecker genannt, bringt viele Vorteile für Leiharbeiter und Stammbelegschaft. Sie erhalten mit der Erarbeitung der gesetzlichen Rechte und Handlungsmöglichkeiten die Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Die Referenten werden Ihnen nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern überdies auch praktische Tipps zur Umsetzung des erworbenen Wissens im eigenen Betrieb geben. Zudem wird Zeit und Gelegenheit für einen intensiven Austausch auch unter den Seminarteilnehmern und mit dem Referenten gegeben sein

7 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Veranstaltungsablauf Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht kam er mehrjährige Erfahrungen vorweisen und ist für seinen klaren Vortragsstil bekannt. RA Bodo Michael Schübel Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte und Verbände sowie deren Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Durch seine Kontakte zu ausländischen Kollegen deckt das Spektrum seiner angebotenen Leistungen auch internationalen Beratungsbedarf ab. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Schübel ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin und seit mehreren Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus kann Herr Hackl auf eine mehrjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Referent für arbeitsrechtliche Seminare zurückblicken.

8 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Praktiker Alle aktuellen Rechtsänderungen, die neuesten Urteile und die konkreten Auswirkungen für die betriebliche Praxis - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Sensationelle neue Entscheidung zum Befristungsrecht Drei Schlüsselentscheidungen zum neuen Urlaubsrecht Urlaub und Langzeiterkrankung Gesetzliche Änderungen im Bereich der Zeit- und Leiharbeit: Das neue Arbeitnehmerüberlassungsrecht Kippen die Altersgrenzen Arbeit mit 70+? Der EuGH kippt die Altersgrenzen für Piloten Elterngeld: Vätermonate sind verfassungsgemäß Emmely und seine Folgen Whistleblowing Kündigung wegen kritischer Äußerungen unwirksam! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mischt sich ins deutsche Arbeitsrecht ein Update der Top 14 wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht Update der Kündigungen im Arbeitsrecht Sozialauswahl: Lebensalter geht vor Unterhalt Vorstellung aller arbeitsrechtlichen Neuregelungen Neues aus dem Datenschutzrecht Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung Fristlose Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern Unwirksamkeit von Betriebsratswahlen Unwirksamkeit der Kündigung trotz Namensliste Neues vom Europäischen Betriebsrat Gilt die CGZP-Entscheidung des BAG nicht für die Vergangenheit? Das AGG und seien Auswirkungen in der Praxis Social Media im Arbeitsrecht Mit allen tagesaktuellen Entwicklungen und Änderungen! Neues zu den Beteiligungsrechten des Betriebs-/Personalrats bei sozialen und personellen Angelegenheiten

9 Zum Thema: Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem derart rasanten Wandel in der Rechtsprechung und Gesetzgebung wie das Arbeitsrecht. Arbeitsrecht ist in erster Linie Richterrecht und somit ist es geprägt durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Ständig neue Gesetzgebungsreformen, die oftmals auf den Einzelfall zugeschnitten sind und ein klares Konzept vermissen lassen, machen es noch schwerer den Überblick zu behalten. Die Vielzahl der neuen Gesetzesvorschriften und Rechtsprechungsänderungen macht es zudem nahezu unmöglich, sämtliche Neuregelungen immer gleich zutreffend und hinsichtlich ihrer praktischen Relevanz richtig einzuschätzen. Trotzdem müssen Personalverantwortliche und Betriebs-/ Personalräte zeitnah mit diesen vertraut sein, um auch künftig eine verantwortungsvolle und fehlerfreie Personalarbeit leisten zu können. Das Seminar behandelt kompakt an zwei Tagen die wichtigsten Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, wobei die Seminarinhalte tagesaktuell an die neuesten Ereignisse angepasst werden. Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen Sie kennen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Zu erwähnen sind daneben die zahlreichen - in der Fachliteratur und sogar in der Öffentlichkeit z.t. überaus kontrovers diskutierten - Entscheidungen zum Befristungsrecht, dem neuen Urlaubsrecht, dem Whistleblowing-Fall des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte u.v.m. Neues gibt es auch im Betriebsverfassungsrecht: Die Namensliste scheint bei Kündigungen an Wert zu verlieren. Das Befristungsrecht sorgt ohnehin immer wieder für Schlagzeilen. Auch im Kündigungsrecht gibt es interessante neue Entscheidungen. Sämtliche aktuellen Gesetzesvorhaben und neuen Gesetze werden vorgestellt. Außerdem enthält das Seminar ein Update der wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts. Dieses Spezial-Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte, die sich optimal über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Hilfe und in erster Linie die für die betriebliche Praxis erforderliche Rechtssicherheit. Aktualisieren Sie Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse, um gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Veranstaltung konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubar kleine Lerngruppen. Die Neuregelungen werden komprimiert und immer praxisnah dargestellt. Unser Name ist wirklich Programm. Als Praktikerforum bieten wir Gelegenheit, eigene und spezifische Problemstellungen Ihres Unternehmens mit unseren Referenten und den anderen Tagungsteilnehmern zu erörtern und zu besprechen. So bleiben Sie auf jeden Fall up to date!

10 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personalausschüsse und der Mitarbeitervertretung. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Veranstaltungsablauf Die Seminare beginnen am ersten Tag jeweils um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und das Abendessen am ersten Seminartag. Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, übernehmen wir gerne für Sie die Reservierung und Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Christiane Wagner Fachanwältin für Arbeitsrecht in Dresden Frau Rechtsanwältin Christiane Wagner ist Partnerin der renommierten Kanzlei Hümmerich & Bischoff in Dresden. Frau Wagner berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit seinen Bezügen zum Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Sie steht Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Des Weiteren verfügt sie im Bereich des Verwaltungsrechts über ausgeprägte Spezialkenntnisse. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Wagner eine geschätzte Referentin arbeitsrechtlicher Seminare Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare.

11 Last-Minute Anmeldung Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Last-Minute-Preis 240,00 zzgl. MwSt. Donnerstag, den 15. März 2012, in München im Best Western Hotel Cristal Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern Last-Minute-Preis 240,00 zzgl. MwSt. Dienstag, den 27. März 2012, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Praktiker 2012 Last-Minute-Preis 680,00 zzgl. MwSt. Di / Mi, den 27. / 28. März 2012, in Frankfurt a. M. im Domero Hotel Messe Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen... Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung von Nichtraucher Raucher ohne Übernachtung bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren! Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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