auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9681
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9681 Von der Bundesregierung vorhergesagte Gaspreiserhöhung um 40 Prozent im Herbst 2008 Vorbemerkung der Fragesteller LautBerichtder WELTamSONNTAG vom8.juni2008befürchtetdas BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU) diesesjahreinendramatischenanstiegdergaspreise.derparlamentarische StaatssekretärbeimBundesministerfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,MichaelMüller,wirdmitdenWortenzitiert: Überdiebereits bekanntgewordenen25prozenthinauskannesimherbstnocheinmaleine ErhöhungdesGaspreisesumbiszu40Prozentgeben und DieBundesregierungsollteprüfen,obsieinAbstimmungmitderEuropäischenUnioneine StrategiezurEntkopplungerarbeitet,damiteszueinerkostengerechtenPreisentwicklungkommt,diespekulativeÜberhöhungenausschließt.DiePreisbindungseinichtmehrzeitgemäß.DemgegenüberwillderBundesministerfür WirtschaftundTechnologie,MichaelGlos,anderPreisbindungfesthaltenund bezeichnet den vorausgesagten Preisanstieg in dieser Höhe als Spekulation. 1.AufwelchenFaktenberuhtdieVoraussageweitererPreissteigerungenbis 40 Prozent für Gas im Herbst 2008? BeiderÄußerungdesParlamentarischenStaatssekretärsMichaelMüllerhandeltessichumeineBefürchtung,dasssichderÖl-undGaspreisanstiegderletzten eineinhalb Jahre so weiter fortsetzt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 2.Juli 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.HatdasBundeskartellamtindenJahren2006bis2008geprüft,obimportierendeGasversorgungsunternehmenoderGasversorgungsunternehmen, dieendkundenbeliefern,gasbezugskostenänderungenaufgrundderölpreisbindunggleichermaßenbeisteigendenundbeifallendenbezugskosten weitergegeben haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? DasBundeskartellamthatindemerfragtenZeitraum2006bis2008diesePrüfungnichtvorgenommen.GaslieferverträgemitEndverbrauchern (Haushalt, Kleingewerbe)enthalteninderRegelkeineGas-Ölpreis-Kopplung.Fernergab esfürdiesenzeitraumkeineanhaltspunkte,dassdiegas-ölpreis-kopplungnur zu Lasten der Verbraucher angewendet wurde. 3.WirdsichdieBundesregierunginBrüsselentsprechendderForderungdes ParlamentarischenStaatssekretärsMichaelMüllerfüreineStrategiezur Entkopplung von Öl- und Gaspreis einsetzen? DieÖlpreisbindungistintegralerBestandteilinlangfristigenprivatrechtlichen GasimportverträgenzwischenausländischenGasproduzentenundinländischen Importunternehmen.StaatlicheEingriffsmöglichkeitenaufdiesePreisgestaltungbestehennicht.EswäredieSachederUnternehmenanderePreisbestimmungsmechanismen zu finden. 4.WelcheVor-undNachteile (insbesonderepreisrisiken)wärenmiteinerentkopplungderöl-undgaspreisefürdiemärktebzw.fürdenendverbraucher verbunden? DerGaspreisistgekennzeichnetdurcheinebegrenzteAnzahlvonAnbietern undeinesteigendenachfrage.angesichtsdermarktmachtdergasproduzierendenländerwäreauchbeianderenpreisgestaltungsmodellenbeidenimportverträgenwohlkaummitsinkendengaspreisenzurechnen.aufdeninländischenweiterverteilungsstufenwerdenbereitsjetztlieferverträgeauchohne Ölpreisbindung angeboten. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieGefahreinesweltweitenGaskartells nach Vorbild der Opec? EsbestehenZweifeldaran,dasseinGaskartelldiegleicheWirkungwiedie OPEC (OrganisationofthePetroleumExportingCountries)entfaltenkann. WährendÖlamWeltmarktfreiverfüg-undtransportierbaristundsichdie PreiseaninternationalenBörsenbilden,wirdpipelinegebundenesErdgasaufregionalbegrenztenMärktenmitlangfristigenVerträgenundfestgelegtenLiefermengengeliefert.DerPreisrichtetsichnachdemPrinzipderAnlegbarkeit (Ölpreisbindung);d.h.angebotslenkendeAbsprachenseitensderProduzentenländerkönntenwegendervertraglichvereinbartenLiefermengeundderÖlpreisbindung nicht auf den Gaspreis durchschlagen. ErstwennsichkurzfristigeSpotlieferverträgedurcheineAusweitungdesLNG- Marktes durchsetzen, hätte ein Gaskartell Einwirkungsmöglichkeiten. 6.HältdieBundesregierungangesichtsderweltweitprognostiziertenstarken NachfragenachGasundeinerausgebautenGasinfrastrukturdieRechtfertigungderÖl-GaspreisbindungmithohenKostenderExplorationundder Konkurrenz zu Öl noch für gerechtfertigt? DerprognostiziertesteigendeGasbedarffürEuropaerfordertinZukunfthohe InvestitioneninExploration,ProduktionundTransportinfrastruktur (z.b.nord
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9919 Stream-Pipeline,Nabucco-Pipeline).InvestitioneninExplorationundAusbeutungneuerGasfelderundzumAusbauentsprechenderTransportinfrastruktursindgekennzeichnetdurcheinehoheKapitalintensitätundeinelangfristige Kapitalbindung.DieÖlpreisbindungbeidenImportverträgenistauchGrundlage für die Kalkulation auf der Produzentenseite. 7.IstunterdemstrategischenZieleiner kostengerechtenpreisentwicklung, diespekulativeüberhöhungenausschließt einestaatlichepreisregulierung zu verstehen? Nein.ImzitiertenKontextwarhiermitmehrWettbewerbundTransparenz,nicht aber Regulierung gemeint. 8.WiestehtdieBundesregierungzuForderungennachEinführungeinerEntfernungspauschaleund/oderderEinführungvonSozialtarifenfürGeringverdiener bei Strom und Gas? DieBundesregierungwirddieanstehendeEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtszurRechtmäßigkeitderseitdemVeranlagungszeitraum2007geltendensteuerlichenRegelungzurBerücksichtigungvonerwerbsbedingten Fahrtkostenabdem21Kilometer (sog.entfernungspauschale)abwarten.sie sieht derzeit in dieser Frage keinen aktuellen Handlungsbedarf. GrundsätzlichmüssenvertretbareEnergiepreisefüralleVerbraucherinnenund VerbraucherimVordergrunddesInteressesstehen.EineBegrenzungderKostenbelastungderprivatenHaushaltekanndurcheinestrikteAnwendungdes Kartellrechts,aberauchdurchdieFörderungvonMaßnahmenzurEnergieeinsparungerfolgen.SohatdieBundesregierungEndedesletztenJahresdie kartellrechtlichepreismissbrauchsaufsichtbeistromundgasverschärft.maßnahmenzurenergieeinsparungundenergieeffizienzstehenimmittelpunktdes vonderbundesregierungbeschlossenenintegriertenenergie-undklimaprogramms.diezentralensozialstandardssindinderbundesrepublikdeutschland in sektorübergreifenden steuerfinanzierten Sozialhilfesystemen verankert. 9.BeabsichtigtdieBundesregierungdieHartz-IV-Regelsätzeangesichtsder steigenden Energiekosten anzuheben? ReferenzsystemfürdieLeistungenzurSicherungdesLebensunterhaltsnach demzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGBII)istdieSozialhilfenachdem ZwölftenBuchSozialgesetzbuch (SGBXII).DanachsinddieKonsumausgaben vonpersonenimuntereneinkommensbereichdiebasisfürdiefestsetzungdes EckregelsatzesnachdemSGBXIIbzw.derRegelleistungnachdemSGBII.DatengrundlageistdieEinkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS),diealle fünfjahredurchgeführtwird.indenjahrenzwischenderjeweilsneudurchzuführendenevswerdendieregelsätzebzw.regelleistungenimeinklangmit deraktuellenrentenwertentwicklungfortgeschrieben.damitwirdeingleichklangderentwicklungvonsozialenleistungeninderbundesrepublikdeutschlandsichergestelltundgewährleistet,dassleistungsempfängerdergrundsicherungfürarbeitsuchendeeinlebenvergleichbarzuanderenbürgernmit niedrigem Einkommen führen können. ImÜbrigenwirddaraufhingewiesen,dassdergrößteAnteilandenEnergiekosten,dieKostenfürHeizung,nichtausdemRegelsatzbzw.derRegelleistungzu erbringensind,sondernvondenkommunalenträgernimrahmenderleistung fürunterkunftundheizunginhöhedertatsächlichenangemessenenaufwendungengesonderterbrachtwerden.soferneventuellenachforderungendes VermietersnachAblaufderHeizperiodeerfolgen,werdendieseübernommen,
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode soweitsieangemessensind.etwasanderesgiltfürstrom-oderwarmwasserkosten.diesekostengehörenzumhauswirtschaftlichenbedarfundwerdenvon derregelleistungumfasst.erforderlichenachzahlungenaufgrundderjahresabrechnung sind daher grundsätzlich aus der Regelleistung zu zahlen. 10.BeabsichtigtdieBundesregierung,sog.Normalverdiener,diekeinestaatlichen Transferleistungen erhalten, zu entlasten? Besondere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 11.HatdieBundesregierunganlässlichdesaktuellenBesuchsdesBundesministersfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,Sigmar Gabriel,inMoskauunddenGesprächen unteranderemzurohstoffpartnerschaften dieablehnendepositionzuröl-gaspreisbindungauch gegenüber den russischen Verhandlungspartnern eingenommen? Nein.EineoffiziellablehnendeHaltungzurÖl-Gaspreisbindungwurdevonder Bundesregierung nicht vertreten. 12.InwelchemUmfangistderStaatsanteilaufEnergie (Steuern,Abgaben undüberwälzungskostenetc.)seit1998gestiegen,unddurchwelchekonkreten Maßnahmen? Am1.April1999tratmitdemGesetzzumEinstiegindieökologischeSteuerreformvom24.März1999dieersteStufederökologischenSteuerreformin Kraft.DadurchwurdendieMineralölsteuersätzeaufKraft-undHeizstoffe erhöhtsowiediestromsteuereingeführt.dasgesetzzurfortführungderökologischensteuerreformvom16.dezember1999führteinvierweiterenstufen ErhöhungenderMineralölsteuersätzeaufKraftstoffesowiedesStromsteuersatzesjeweilszum1.Januar2000bis2003.Zusätzlichwurdenzum1.Januar 2000diebisdahinunterschiedlichenMineralölsteuersätzeaufschweresHeizöl zurwärme-undstromerzeugungzueinemeinheitlichenmineralölsteuersatz zusammengefasst. DernachfolgendenTabelleistdieEntwicklungderBesteuerungwichtigerEnergieprodukte ab 1998 zu entnehmen:
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9919 Seite 7 von 8 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, III A 1/Energiesteuern
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BeifestenEnergiesteuersätzenfälltodersteigtentsprechendprozentualmit jederpreisänderungderumfangdesstaatsanteilsaufenergie.dieseschwankungenlassensichsinnvollnurfüreinzelfällezubestimmtenzeitpunktendarstellen. DieFragestellungsuggeriert,dassderUmfangdesStaatsanteilsaufEnergie steige.zumindestseit2003istdiesnichtderfall,daabdiesemzeitpunktkeine wesentlichensteuererhöhungenerfolgten.hingegenstiegendiepreisefürenergiejedocherheblich.derprozentualesteueranteilbezogenaufdenenergiepreis ist also gesunken. 13.WiekannnachMeinungderBundesregierungdieAbhängigkeitDeutschlandsvonÖl-undGaslieferungenkurz-,mittel-undlangfristiggemindert werden? KurzfristighabenVerhaltensänderungen,diemiteinemsparsamenEnergieverbraucheinhergehen,dengrößtenEffekt.Mittel-undlangfristigkönnenvor alleminvestitioneninenergieeffizienzundenergieeinsparungsowiediestärkerenutzungerneuerbarerenergiendenöl-undgasverbrauchreduzieren. AußerdemverringerteinemöglichstbreiteStreuungderVersorgungsquellen unddienutzungallerverfügbarenenergieträgerdierisikenderabhängigkeit vonöl-undgaslieferungen.diebundesregierunghatmitdemintegrierten Energie-undKlimaprogrammhierzueinwichtigesMaßnahmenpaketaufden Weg gebracht. 14.WelcheEnergieträgersollennachMeinungderBundesregierungdie GrundlaststromproduktionamIndustriestandortDeutschlandmittelfristig sicherstellen? ÜberdenEnergieträgereinsatzentscheidendieUnternehmenimMarktunterden gegebenenrahmenbedingungen.diebundesregierunghälteinenausgewogenenenergiemixinderstromerzeugungfürsinnvoll.mittelfristigwirddie GrundlaststromerzeugungweiterhinvorallemdurchKernenergieundBraunkohleundingeringeremMaßedurchWasserkraftgedeckt.Derwegendesgeltenden,gesetzlichgeregeltenAusstiegsbeschlusseskünftigrückläufigeBeitrag derkernenergiedürftevorallemdurchsteigendestromerzeugungaufderbasis von Steinkohle, Gas und Biomasse ersetzt werden. 15.VerfügenalleGaskundeninDeutschlandüberdieMöglichkeiteinenanderenpreiswerterenGasanbieter auchaußerhalbderjeweiligenmarktgebiete zu wählen, und wenn nein, warum nicht? MitderÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzesundderGasnetzzugangsverordnungfüreinendiskriminierungsfreienNetzzugangwurdendierechtlichenVoraussetzungenfüreinenflächendeckendenWettbewerbimGasmarkt geschaffen.esistjetztaufgabedermarktakteure,dieserahmenbedingungen zunutzen.ineinigenregionenistbereitswettbewerbundeinewechselmöglichkeitfürdiegaskundengegeben.derwettbewerbmussaberinzukunftnoch weiter an Fahrt aufnehmen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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