Teil B-I Stadt Chemnitz Entwurf Stand

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1 Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau 3. Fortschreibung Einzeldarstellung Teil B-I Stadt Chemnitz Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 4 Tabellenverzeichnis... 5 Abkürzungsverzeichnis... 6 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz... 7 Vorwort Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Ziele der Raumordnung Allgemeine Vorgaben mit Relevanz für die ÖPNV-Planung Vorgaben der Regionalplanung zur Nahverkehrsplanung Raumstrukturanalyse Zentralörtliche Funktion Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur Schüler und Schulstandorte, Studierende Motorisierung Pendlerbeziehungen Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) Allgemeine Beschreibung Wesentliche Änderungen im Angebot Verkehrsunternehmen Linien und Leistungen Angebot, Erreichbarkeit und Erschließungsqualität Stadtverkehr Regionalverkehr Ergänzende Verkehrsangebote Verknüpfungspunkte Nachfrage/ Fahrgastaufkommen Nachfrage im Stadtverkehr Chemnitz Nachfrage Regionalverkehr in der Stadt Chemnitz Nachfrage an Haltestellen in der Stadt Chemnitz Infrastruktur Haltestellen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 1 von 91

2 3.2 Fahrzeuge (ÖSPV) Qualität Qualitätskriterien Auswertung und Erfahrungen Barrierefreiheit Verkehrsprognose Bewertung Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV Angebotsnetz Zielvorgaben Netzentwicklung Netzhierarchien Liniencharakteristik Verkehrsangebot Linienbündelung Verknüpfungspunkte Bausteine Ausblick Bausteine Bedienstandards für den ÖSPV in Chemnitz Grundsätze Gebietskategorien für die Bewertung Definition der Verkehrszeiten Definition der Bedienstandards Anforderungen an die Erschließungswirkung Anforderungen an die Bedienqualität Anforderungen an die Verbindungsqualität Ausblick Qualitätsstandards für den ÖPNV in Chemnitz Rolle der Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan Qualitätsstandards Ausblick Barrierefreiheit Maßnahmen Ausnahmenfestlegungen nach 8 Abs. 3 PBefG Infrastrukturmaßnahmen Fahrzeuge und Technik Finanzierung Finanzierung Leistungserbringung Finanzierung Infrastruktur vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 2 von 91

3 7.2.1 Finanzierung Haltestellen (Stadt Chemnitz) Finanzierung Haltestellen- und Streckeninfrastruktur (CVAG) Finanzierung Fahrzeuge und Technik (CVAG) Anlagenverzeichnis vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 3 von 91

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungsfortschreibung Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen) Abbildung 5: Pendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz Abbildung 6: Steckbrief Gewerbestandorte Stadt Chemnitz Abbildung 7: Unternehmensstruktur des von der Stadt Chemnitz betrauten Verkehrsunternehmen CVAG Abbildung 8: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Chemnitz Abbildung 9: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Chemnitz (Datenbasis 2012/2013) Abbildung 10: Fahrgastaufkommen pro einfahrende RV-Linie (Datenbasis 2012/2013) Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013) Abbildung 12: Auszug Haltestellenmerkmale/-ausstattung (Stadtverwaltung Chemnitz, ) Abbildung 13: Vergleich der Fahrzeugausstattung bei Straßenbahnen und Bussen Abbildung 14: Qualitätsmanagementsystem Städtischer ÖSPV Stadt Chemnitz Abbildung 15: Strategie und Maßnahmenübersicht Abbildung 16: Baustein Ringbuslinie Abbildung 17: Baustein Taktverdichtung auf Teilstrecken Abbildung 18: Baustein Direktverbindung Zschopauer Straße Abbildung 19: Baustein Erweiterung Nachtbusnetz Abbildung 20: Baustein Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark Abbildung 21: Baustein Anbindung Keplerstraße/Harthweg Abbildung 22: Baustein Anbindung Stausee Oberrabenstein Abbildung 23: Baustein Verlängerung Linie Abbildung 24: Baustein Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile Abbildung 25: Strategische Entwicklung Straßenbahnnetz Abbildung 26: Relationen der Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität Abbildung 27: Kategorisierung der Stadtteile nach Gebietskategorien Abbildung 28: Anteile des Investitionsvolumens nach Maßnahmen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 4 von 91

5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Statistik und Prognose der Anzahl Schüler an den kommunalen Schulen der Stadt Chemnitz Tabelle 2: Motorisierungsgrad in der Stadt Chemnitz Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort sowie Pendlerstatistik Tabelle 4: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften Tabelle 5: Bedeutende Pendlerrelationen Tabelle 6: Krankenhäuser in der Stadt Chemnitz Tabelle 7: Übersicht zu Veränderungen im Angebot Tabelle 8: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Chemnitz Tabelle 9: Anzahl Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern Tabelle 10: Erschließungsqualität des Stadtverkehrsnetzes Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) Tabelle 11: Erschließungsqualität der Regionallinien in der Stadt Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) Tabelle 12: Verknüpfungspunkte mit Straßenbahn/SPNV und Buslinien (Linienbezeichnung gemäß Fahrplan 2014/2015) Tabelle 13: Fahrzeugübersicht Straßenbahnen Tabelle 14: Fahrzeugtypenübersicht Standardbusse Tabelle 15: Fahrzeugtypenübersicht Gelenkbusse Tabelle 16: Ausstattungsmerkmale der CVAG-Fahrzeuge Tabelle 17: Qualitätsparameter Tabelle 18: Auswirkung der Prognoseansätze auf die ÖPNV-Nachfrage Tabelle 19: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz der Stadt Chemnitz Tabelle 20: Relationskategorien für Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität Tabelle 21: Definition der Verkehrszeiten Tabelle 22: Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche Tabelle 23: Standards der Bedienqualität für die Verkehrstage Montag bis Freitag nach Relations- und Gebietskategorien Tabelle 24: Standards der Bedienqualität für den Verkehrstag Samstag nach Relations- und Gebietskategorien 76 Tabelle 25: Standards der Bedienqualität für Verkehrstag Sonntag nach Relationskategorien und Gebietskategorien Tabelle 26: Bedienstandards Maximale Umsteigevorgänge (Mo-Fr) Tabelle 27: Bedienstandards Maximale Reisezeiten (Mo-Fr) Tabelle 28: Maßnahmen Haltestellen Stadt Chemnitz Tabelle 29: Maßnahmen - Infrastruktur CVAG Tabelle 30: Fahrzeugneubeschaffung und fahrzeugbezogene Maßnahmen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 5 von 91

6 Abkürzungsverzeichnis AFZS ALiTa AP AT BAG BEV Bf BMVBS BMVI BO-Kraft BO-Strab B-Plan C CBC CVAG DFI DRK EAÖ EW EW/km² FGU Fpl-Jahr Fpl-km ggmbh GS GUW GVFG Hbf. Hp HVZ ITCS KAI KBS Kfz KRZ LEP Automatisches Fahrgastzählsystem Anruflinientaxi Arbeitsplatz Aufgabenträger Bundesarbeitsgemeinschaft Bahnersatzverkehr Bahnhof Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen Bebauungsplan Chemnitzer Modell Linie City-Bahn Chemnitz GmbH Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft Dynamische Fahrgastinformation Deutsches Rotes Kreuz Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs Einwohner Einwohner je Quadratkilometer Fahrgastunterstand Fahrplanjahr Fahrplankilometer Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gebietsstand Gleichrichter-Unterwerk Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Hauptbahnhof Haltepunkt Hauptverkehrszeit Intermodal Transport Control System Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH Kursbuchstrecke Kraftfahrzeug Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger Landesentwicklungsplan vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 6 von 91

7 LK Mio. MIV Mrd. N NVP NVR NVZ ÖPNV ÖSPV ÖV PBefG PBUA Pkw RBM RV RVE S Seko SPNV STVO StVZO SV sv-pfl. SVZ TU VKS VMS VU ZH Landkreis Million(en) Motorisierter Individualverkehr Milliarden Nachtbuslinie Nahverkehrsplan Nahverkehrsraum Nebenverkehrszeit Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr Öffentlicher Verkehr Personenbeförderungsgesetz Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz Personenkraftwagen REGIOBUS Mittelsachsen GmbH Regionalverkehrslinie Regionalverkehr Erzgebirge GmbH Schülerlinie Städtebauliches Entwicklungskonzept Schienenpersonennahverkehr Straßenverkehrs-Ordnung Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Stadtverkehrslinien sozialversicherungspflichtig Schwachverkehrszeit Technische Universität Verbundkommunikationssystem Verkehrsverbund Mittelsachsen Verkehrsunternehmen Zentralhaltestelle vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 7 von 91

8 Vorwort Der Nahverkehrsplan (NVP) für den Nahverkehrsraum (NVR) Chemnitz/Zwickau wurde letztmalig im Jahr 2010 fortgeschrieben. Gemäß der Festlegung des SMWA zur Periodizität der Fortschreibung steht aktuell die nächste Fortschreibung des NVP an. Der vorliegende Teilplan enthält die Vorgaben zur Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Aufgabenträgerschaft der kreisfreien Stadt Chemnitz. 0 Rahmenbedingungen Die Aufstellung von NVP unterliegt dem Einfluss eines breiten rechtlichen Rahmens und ist angehalten, mehrere übergeordnete Planungsinstanzen zu berücksichtigen. 0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die übergeordneten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wurden in Teil A dieses NVPs dargelegt. Diese haben Gültigkeit für den gesamten Verbundraum und werden aus diesem Grund nur einmalig aufgeführt (siehe NVP Teil A Kap. 1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen). 0.2 Ziele der Raumordnung Die Stadt Chemnitz ist im Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 als höherrangiger zentraler Ort Oberzentrum eingestuft worden. Auf regionalplanerischer Ebene ist das Oberzentrum Chemnitz als kreisfreie Stadt ein Teilraum des Planungsverbandes Region Chemnitz. Aus diesem Grund werden folgend die allgemeinen übergeordneten ÖPNV-relevanten oberzentralen Vorgaben dargelegt ebenso wie die Vorgaben der Regionalplanung für den NVP. Die Landesentwicklungsplanung (2013) der Freistaates Sachsen führt bzgl. der ÖPNV-Planung höherrangiger zentraler Orte aus: Zur Realisierung der Impulsgeberfunktion des Oberzentrums sind u. a. bedarfsgerechte Verkehrsverbindungen zum benachbarten ländlichen Raum und zu den Verdichtungsräumen sowie eine leistungsfähige und standardgerechte Einbindung in die überregionalen Verkehrsnetze notwendig. Der Erhalt und der Ausbau des ÖPNV, insbesondere auch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der benachbarten Oberzentren, ist dabei eine wichtige Zielsetzung. Die Erreichbarkeit der zentralen Orte verschiedener Stufen aus ihrem jeweiligen Verflechtungsbereich ist durch entsprechende Gestaltung des Verkehrsnetzes zu sichern. Dies beinhaltet auch die Ausgestaltung des ÖPNV hinsichtlich Bedienhäufigkeit und zumutbarer Reisezeiten. Ziel ist es, Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie zu den Arbeitsstätten in den zentralen Orten zu verbessern. Mit der Sicherstellung der Erreichbarkeit Zentraler Orte aus den Verflechtungsbereichen soll über deren Funktion als ÖPNV-Knotenpunkte auch die Erreichbarkeit höherrangiger Zentraler Orte unterstützt werden. Durch die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Einrichtungen in zentralen Orten wird auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Einrichtungen gewährleistet. In dem für den Aufgabenträger Stadt Chemnitz gültigen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge 2008 sind unter landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten relevante Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des ÖPNV für den Planungsraum dargestellt. Die für die Nahverkehrsplanung im Bereich des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) wesentlichen Rahmen setzenden Grundsätze und Ziele werden folgend zusammengefasst dargelegt. Der ÖPNV ist unter Anpassung an demografisch bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als flächendeckendes Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 8 von 91

9 Der zuständige Aufgabenträger soll unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf weiter optimiert werden. Attraktive Angebote des und ÖSPV sollen in den Verdichtungsräumen, den zentralörtlichen Verflechtungsbereichen des ländlichen Raums und den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sowie entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Stadtverkehrslinien hinzuwirken. Auf die Realisierung regionalbedeutsamer Übergangsstellen, an denen die Verkehrsangebote optimal miteinander verknüpft werden, ist hinzuwirken. In verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen soll der ÖPNV vorrangige Nutzungsansprüche gegenüber dem MIV erhalten. Die Umsetzung des umsteigefreien Stadt-Umland-Verkehrs der regionalen Stadtbahn nach dem Chemnitzer Modell ist entsprechend des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr fortzuführen. Mit dem Umbau des Knotenpunktes Hauptbahnhof Chemnitz sind nachhaltige Entwicklungsimpulse für die Erweiterung des Stadt- Umland-Netzes geschaffen. Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden ÖPNV mit der Tschechischen Republik sollen berücksichtigt und ausgebaut werden. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 9 von 91

10 1 Raumstrukturanalyse 1.1 Zentralörtliche Funktion Die Stadt Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt im Freistaat Sachsen. In ihrer zentralörtlichen Funktion als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau besitzt sie neben Wirtschafts- und o. g. Verwaltungsaufgaben, eine überregionale infrastrukturelle, soziale, kulturelle und Bildungsfunktion, zudem ist sie Sitz des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. Überregional bildet Chemnitz zusammen mit Leipzig, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie Gera und Jena den funktionalen Verflechtungsraum der europäischen Metropolregion Mitteldeutschland. 1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur Siedlungsstruktur Die kreisfreie Stadt Chemnitz ist mit ca Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt im Verkehrsverbund. Die Fläche der Aufgabenträgerregion umfasst 220,86 km², die Bevölkerungsdichte beträgt EW/ km². Das Stadtgebiet von Chemnitz ist in 39 Stadtteile gegliedert. Die acht Stadtteile Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf sind zugleich als Ortschaften klassifiziert (siehe Anlage 1). Bevölkerungsstruktur und demografische Entwicklung Die Bevölkerungszahl im Oberzentrum Chemnitz ist, nachdem diese seit Anfang der 1980er Jahre kontinuierlich zurückging, in den letzten Jahren entgegen aller Prognosen wieder ansteigend. Betrug die Bevölkerung in der Stadt Chemnitz zu Beginn des Gültigkeitszeitraums des NVP noch ca Einwohner (EW), stieg diese bis Anfang um 1,4 % auf die o. g. ca EW an. Damit liegt die aktuelle Einwohnerzahl über der Annahme der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen 3. Eine angepasste Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Chemnitz basierend auf den neueren Entwicklungen ist ausstehend. In der Stadtverwaltung Chemnitz wird aktuell davon ausgegangen, dass sich die Bevölkerungsentwicklung dahingehend darstellt, dass sie mit leichten Schwankungen auf dem aktuellen Niveau stagniert. Derzeit wird durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen erarbeitet, die diese neueren Entwicklungen berücksichtigen wird. Ergebnisse sind allerdings erst Anfang 2016 zu erwarten. Eine vergleichende Darstellung der oben benannten Prognose und der tatsächlich eingetretenen Entwicklung zeigt die folgende Abbildung 1: 1 Stadt Chemnitz. Stichtag Stadt Chemnitz 3 Hrsg.: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 10 von 91

11 Regionale Bevölkerungsprognose - Variante 1 Reale Entwicklung Abbildung 1: Bevölkerungsfortschreibung Eine vergleichende Betrachtung der Stadt- und Ortsteile der Stadt Chemnitz ergab signifikante Unterschiede. Im angepassten Vergleichszeitraum 4 konnten für die durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung ausgeprägte Wachstumsgebiete mit Entwicklungen von +5 bis +10 % bis teilweise +15 % festgestellt werden. Dem gegenüber standen Stadt- und Ortsteile mit ausgeglichenen Salden sowie negativer Entwicklung bis -5 % (vgl. Abbildung 2 sowie Anlage 1). Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung bis 2014 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 11 von 91

12 Altersgruppenanteile Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau 3. Fortschreibung Obschon sich die Entwicklung der Bevölkerungszahlen im Untersuchungsraum positiv darstellt (siehe Abbildung 1), wird sich die demografische Entwicklung durch eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den Altersgruppen auszeichnen. So wird zum Ende des Prognosehorizontes 2025 der Anteil der Altersgruppe der über 65 Jährigen ansteigen. Diese Veränderung erfolgt zunächst zum Großteil zu Lasten der Bevölkerungsgruppe im Erwerbstätigenalter, da aus der Gruppe der unter 25 Jährigen trotz leichtem Anstieg von 2014 bis 2025 kein Ausgleich zu erwarten ist. Die Betrachtung der Altersgruppe unter 25 erfolgt im Abschnitt 1.3 (Schüler) noch einmal detailiert. Um diese Veränderung darstellen zu können, werden im weiteren Verlauf die Altersgruppenanteile der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose angewandt. 27,3% 28,1% 31,0% 32,2% 29,0% 29,4% 26,7% 26,1% 24,1% 24,1% 22,8% 21,7% ab 65 Jahre 45 bis unter 65 Jahre 25 bis unter 45 Jahre 15 bis unter 25 Jahre 5 bis unter 15 Jahre unter 5 Jahre 9,1% 7,2% 7,9% 8,6% 6,7% 7,3% 7,7% 7,8% 3,8% 3,9% 3,9% 3,6% Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen 5 5 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Variante 1 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 12 von 91

13 1.3 Schüler und Schulstandorte, Studierende Bestandsaufnahme Die Schülerzahl in Chemnitz entwickelte sich im Gültigkeitszeitraum der letzten Fortschreibung des NVP positiv und erhöhte sich im Segment der allgemeinbildenden Schulen um 10,7 % auf rund Schüler (siehe Abbildung 4). Die Anzahl der Berufsschüler sank im gleichen Zeitraum um 19 % auf ca Schüler allgemeinbildende Förderschulen Gymnasien Mittel-/Oberschulen / /14 Grundschulen Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen) Gemäß aktueller Schulnetzplanung bleiben alle Schulstandorte erhalten. Im Oberschulbereich wurde ein Defizit festgestellt. Ob diesem durch eine Aktivierung eines Altstandortes oder eines Schulneubaus entgegen gewirkt wird, soll im Laufe des NVP-Gültigkeitszeitraums geprüft werden. Prognose Als Zuarbeit zur Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Chemnitz liegt bereits die Prognose des Schulverwaltungsamtes für die Schuljahre bis 2019/2020 vor. Tabelle 1: Statistik und Prognose der Anzahl Schüler an den kommunalen Schulen der Stadt Chemnitz Schulart Statistik Prognose Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Grundschulen Oberschulen Gymnasien Förderschulen Berufliche Schulzentren Schulen des zweiten Bildungsweges Gesamtschülerzahl Quelle: Schulverwaltungsamt der Stadt Chemnitz In allen Schularten (nur kommunale Schulen) wird eine Erhöhung der Schülerzahlen prognostiziert. Dabei wurde die Anzahl der Aussiedler- und Ausländerkinder in Vorbereitungsklassen noch nicht berücksichtigt. Die Berücksichtigung dieser Kinder unterstützt den allgemeinen Trend des Anstiegs der Schülerzahl. 6 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen Schüler an allgemeinbildenden Schulen 2013/14 7 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen Schüler an Berufsschulen 2013/14 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 13 von 91

14 Studierende Die Stadt Chemnitz ist mit der Technischen Universität Hochschulstandort. Das Studienangebot umfasst die Bereiche Naturwissenschaften, Mathematik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Philosophische Fakultät sowie Human- und Sozialwissenschaften. An der TU Chemnitz waren zum Wintersemester 2013/14 ca Studierende eingeschrieben, damit stieg deren Anzahl seit Erstellung des NVP 2010 um 13 % 8. Der Anteil der Erstsemestler stieg im selben Zeitraum um 55 %. Die Studierenden können mit dem Studenten-Jahresticket SPNV-Semesterticket TU Chemnitz alle Nahverkehrsmittel innerhalb des VMS und den SPNV (2. Klasse) innerhalb Sachsens beliebig oft nutzen, ausgenommen sind die Fichtelbergbahn (Cranzahl Kurort Oberwiesenthal) und die Drahtseilbahn Augustusburg Motorisierung Der Motorisierungsgrad der Stadt Chemnitz ist, einhergehend mit dem Anstieg der absoluten Anzahl an zugelassenen Pkw, im Vergleich zum Jahr 2010 um 3 % angestiegen. Die anteilige Entwicklung liegt damit einen Prozentpunkt unter dem sächsischen Durchschnitt. Mit 498 Pkw je Einwohner hat Chemnitz den niedrigsten Motorisierungsgrad im NVR Chemnitz/Zwickau. Tabelle 2: Motorisierungsgrad in der Stadt Chemnitz Motorisierungsgrad 1 (Pkw/ EW) Entwicklung Freistaat Sachsen % Chemnitz, Stadt % Zwickau, LK % Mittelsachsen, LK % Erzgebirgskreis, LK % 1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Kfz-Bestand: Kfz-Bestand nach Fahrzeugarten, Stichtag , Gebietsstand aktuell Der niedrigere Motorisierungsgrad des Oberzentrums verglichen mit den Landkreisen im Nahverkehrsraum ist Ausdruck eines höheren Fahrtenanteils des ÖPNV in der Stadt. Dieser ist siedlungsstrukturell begründet. Durch die höhere Ausstattung mit und homogenere Verteilung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Versorgung, Verwaltung, Bildung u. a.) erreicht man diese in den Gebieten höherer Zentralität durch geringeren Weg- und Zeiteinsatz. 1.5 Pendlerbeziehungen Im Jahr waren ca Personen als sozialversicherungspflichtig 11 (sv-pfl.) Beschäftigte mit Arbeitsort in der Stadt Chemnitz gemeldet. Bezogen auf den Erhebungszeitpunkt des NVP 2010 bedeutet dies einen leichten Anstieg von ca. 2,3 %. Beinahe die Hälfte der sv-pfl. Beschäftigten am Arbeitsort Chemnitz kommt von außerhalb der Stadt (Einpendler). Die Zahl der Einpendler ist beinahe doppelt so hoch wie die Anzahl der auspendelnden sv-pfl. Beschäftigten. 8 TU Chemnitz Fakten und Zahlen; VMS-Tarifbestimmungen 10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Ein- und Auspendlern, Stichtag , GS ; Bundesagentur für Arbeit 11 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen die Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Beamten. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 14 von 91

15 Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort sowie Pendlerstatistik 1 Gemeinde sv.-pfl. Beschäftigte am Arbeitsort am Wohnort Einpendler Auspendler Binnenpendler Saldo Chemnitz, Stadt Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Ein- und Auspendlern; Stichtag In Abbildung 5 wird zudem ersichtlich, dass ca. 80 % der ein- und ca. 63 % der ausfahrenden sv-pfl. Beschäftigten innerhalb des Verbundgebiets des VMS pendeln (38.900) Abbildung 5: Pendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz Die Betrachtung der Ein- und Auspendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz verdeutlichen die starke Sogwirkung der Stadt auf die angrenzenden Landkreise (siehe Tabelle 4). Die Tabelle zeigt zudem, dass zu angrenzenden Gebietskörperschaften neben der o. g. Wirkung auf den NVR Chemnitz/Zwickau weitere ausgeprägte Pendlerbeziehungen bestehen. Tabelle 4: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften Ziel-/ Quellgebiet (15.600) Einpendler (inkl. Auszubildende) Mittelsachsen, LK Erzgebirgskreis, LK Zwickau, LK Thüringen, Freistaat Dresden, Stadt Vogtlandkreis, LK Leipzig, Stadt Leipzig, LK Summe Betrachtet man die Pendlerbeziehung auf Gemeindeebene zeigt sich folgendes Bild: Auspendler (inkl. Auszubildende) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 15 von 91

16 Anzahl der Gewerbegebiete Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau 3. Fortschreibung Tabelle 5: Bedeutende Pendlerrelationen Einpendlerrelationen aus dem VMS Auspendlerrelationen in den VMS Arbeitsort Pendler Arbeitsort Pendler Limbach-Oberfrohna, Stadt Limbach-Oberfrohna, Stadt Hohenstein-Ernstthal, Stadt Zwickau, Stadt Frankenberg/Sa., Stadt Hartmannsdorf Neukirchen/Erzgeb Hohenstein-Ernstthal, Stadt 686 Flöha, Stadt Lichtenau 684 Lichtenau Neukirchen/Erzgeb. 651 Zwickau, Stadt Mittweida, Stadt 546 Burgstädt, Stadt Glauchau, Stadt 542 Burkhardtsdorf 923 Frankenberg/Sa., Stadt 536 Niederwiesa 890 Freiberg, Stadt Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz Neben der beschriebenen Schüler- und Pendleranzahl gibt es weitere Einflussfaktoren, die für die Ausgestaltung von ÖPNV-Angeboten relevant sind. Im Folgenden soll darauf Bezug genommen werden. Gewerbegebiete Gewerbestandorte stellen besondere Punkte für den Quell-/ Zielverkehr im ÖPNV dar. Die Standorte des produzierenden Gewerbes haben im Vor- sowie im Nachlauf der Arbeitsschichten erhebliche Potenziale an Beförderungsleistung mit prägnanten Nachfragespitzen, welche entweder im Linienverkehr oder im Werksverkehr angeboten werden können. Ein Beispiel dafür ist die Linie 21, die bis zum Industriepark Leipziger Str. (Siemens) verlängert wurde und einen auf die Schichtzeiten abgestimmten Fahrplan ausweist. Auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz befinden sich 12 Gewerbegebietsstandorte mit einer Fläche von ca. 255 Hektar 12, die durchschnittliche Flächengröße beträgt dabei 21,3 Hektar. Gewerbegebietssteckbrief ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Chemnitz - 12 Gewerbegebiete - Nettofläche ca. 255 ha - Ø-Fläche 21,3 ha unter 5 ha 5 - <10 ha 10 - <25 ha 25 - <50 ha Abbildung 6: Steckbrief Gewerbestandorte Stadt Chemnitz 12 Wirtschaftsförderung Sachsen - Gewerbegebietsdatenbank vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 16 von 91

17 In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (CWE) wurden ÖPNV- Potenziale im gewerblichen Sektor ermittelt. Bei dieser Prüfung wurden bestehende und geplante Standorte identifiziert, die außerhalb des als Mindeststandard beschriebenen Einzugsbereiches von 300 m liegen 13 : Gewerbegebiet An der B95 Gewerbegebiet Chemnitz-Park Industriepark Leipziger Str. Gewerbegebiet Kalkstr. Gewerbegebiet Rottluff-West Industrie- und Gewerbegebiet am Fischweg (Dienstleistungs- und Logistikzentrum Chemnitz) Gewerbestandorte im Bereich Südring/Annaberger Str. (nur teilweise Abdeckung) Für den Gewerbestandort an der B 95 (Sachsen Guss GmbH) ist ein Prüfverfahren durchzuführen, inwieweit dieser Standort zusätzliche Potenziale für den ÖPNV birgt. Darüber hinaus bestehen konkrete Anfragen zur ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes Rottluff West und des Industrieparks Leipziger Straße. Einzelhandel Im Rahmen der letzten Einzelhandelserhebung 14 im Zuge des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Seko) Chemnitz 2020 entfielen nur ca. 10 % der Verkaufsflächenanteile des Einzelhandels der Stadt Chemnitz auf das Stadtzentrum, dahingegen 47 % auf dezentrale Lagen. Allein 28 % entfielen auf die dezentralen, MIVkundenorientierten Einkaufszentren Chemnitz-Center, Neefe-Park, Sachsen-Allee und Alt-Chemnitz-Center. Daraus resultierend wurde von der Stadt Chemnitz für den großflächigen Einzelhandel das Ziel erarbeitet, die Bedeutung des Stadtzentrums (A-Zentrum) innerhalb des Gesamtstandortgefüges des Chemnitzer Einzelhandels weiter zu erhöhen. Bis zum Jahr 2020 wird eine Verkaufsflächenerhöhung auf ca m² angestrebt 15. Im Bereich der Nahversorgung der Bevölkerung soll ein möglichst flächendeckendes, feinmaschiges Versorgungsnetz gewährleistet werden, das auch der weniger mobilen Bevölkerung ermöglicht, in zumutbarer fußläufiger Entfernung einen Anbieter des täglichen Bedarfs zu erreichen 16. Krankenhäuser In der Stadt Chemnitz befinden sich drei Krankenhäuser mit einer Gesamtkapazität von ca Betten. Die Krankenhäuser sind auf fünf Standorte verteilt. Tabelle 6: Krankenhäuser in der Stadt Chemnitz Krankenhäuser Betten 17 Klinikum Chemnitz ggmbh Chemnitz Flemmingstraße Klinikum Chemnitz ggmbh Chemnitz Bürgerstraße Klinikum Chemnitz ggmbh Chemnitz Dresdner Straße DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein Chemnitz Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz Chemnitz Quelle: Stadt Chemnitz Tiefbauamt; Abteilung Verkehrsplanung 14 Seko Chemnitz 2020 Einzelhandel und Nahversorgung 15 Ebenda. 16 Ebenda vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 17 von 91

18 Technische Universität Die Hörsäle, Bibliotheken, Labore, Wohnheime, Sportstätten und die Mensa sind auf vier Universitätsteile verteilt: Reichenhainer Straße, Erfenschlager Straße, Wilhelm-Raabe-Straße und Straße der Nationen. Der Innenstadtcampus an der Straße der Nationen soll in den nächsten Jahren um eine Zentralbibliothek aufgewertet werden. Die Standorte an der Straße der Nationen und an der Reichenhainer Straße sind als Hauptstandorte anzusehen. Kultur, Sport und Freizeit Eine hohe Besucher- und somit ÖPNV-Relevanz haben in der Stadt Chemnitz das Theater Chemnitz - ein Fünfspartentheater bestehend aus der Oper, dem Ballett, der Philharmonie, dem Schauspiel und dem Figurentheater. Des Weiteren die Stadthalle, das Kulturkaufhaus DAStietz (Volkshochschule, Stadtbibliothek und Museen) sowie zahlreiche weitere Museen. In Chemnitz befinden sich mehrere Freibäder sowie Hallenbäder. Von regional bedeutsamer Funktion sind das moderne Messe- und Veranstaltungszentrum bestehend aus der Messe Chemnitz in Verbindung mit der Chemnitz-Arena sowie die Kunstsammlung Chemnitz, das Sächsische Industriemuseum, das Gunzenhausermuseum und das Archäologiemuseum, die Richard-Hartmann-Halle (Sporthalle), das Eissport- und Freizeitzentrum Chemnitz und das Stadion an der Gellertstraße (Fußballstadion). Das Wasserschloß Klaffenbach, die Felsendome Rabenstein, der Tierpark, der Stausee Oberrabenstein und die Parkeisenbahn sind Anziehungspunkte im Stadtgebiet vor allem für Familien. Weitere ÖPNV-relevante Freizeitziele wie die Schlösser Augustusburg und Lichtenwalde sind im Umlandbereich zu finden. Tourismus Die Stadt Chemnitz ist kein klassisches urlaubstouristisches Ziel. Laut Seko 2020 resultierten 80 % der Übernachtungen im Jahr 2013 aus Geschäftsreisenden. Die hohe Anzahl der Geschäftsreisenden kann als Spiegel der guten wirtschaftlichen Lage der Stadt angesehen werden. Die durchschnittliche Auslastung 2013 der Übernachtungsstätten betrug 36,8 %. Bei Einzelfallbetrachtung der 45 Einrichtungen fällt die Auslastung ambivalenter aus, so gibt es Hotels in Chemnitz, die mit % ausgelastet sind, aber auch einige, die nur % Auslastung aufweisen. In der Stadt Chemnitz gibt es zudem zwei Jugendherbergsangebote mit ca. 190 Betten. Vor allem das innerstädtische Angebot am Getreidemarkt mit ca. 130 Betten beinhaltet ein hohes ÖPNV-Nutzerpotenzial. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 18 von 91

19 2 Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) 2.1 Allgemeine Beschreibung 2008 wurde durch die CVAG das NEUE NETZ in Betrieb genommen. Damit wurde das ÖSPV-Angebot effektiver und ausgewogener gestaltet. Bisher nicht bediente Stadtgebiete wurden zusätzlich erschlossen. Es erfolgte die Einrichtung einer Vielzahl neuer und der barrierefreie Ausbau vorhandener Haltestellen. Des Weiteren wurden Takte harmonisiert, ein dichtes, leistungsfähiges Hauptnetz geschaffen, ein täglich nutzbares Nachtnetz eingeführt sowie die Grundversorgung in den Randlagen der Stadt gesichert. Das NEUE NETZ sichert das Grundangebot flächendeckend ab. In der Novellierung des NVP aus dem Jahr 2009 wurden einige kleinere Anpassungen vorgenommen. 2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot Im Rahmen der Fortschreibung des NVP 2010 wurden Änderungen zum 2008 eingeführten NEUEN NETZ vorgenommen. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen sind in Tabelle 7 ausgewiesen. Tabelle 7: Übersicht zu Veränderungen im Angebot Im Rahmen der Fortschreibung des NVP 2010 wurden folgende Änderungen zum 2008 eingeführten NEUEN NETZ vorgenommen: Anpassung des Angebotes der Linie 21 zwischen Borna und Chemnitz-Center außerhalb der Ladenöffnungszeiten, Direkte Anbindung des Neefeparks an die Innenstadt (Linie 23 im 30-Min-Takt ersetzt Teilabschnitt der Linie 42 zwischen Schönau und Neefepark) Flügelung der Linie 43 nach Rabenstein-Center bzw. Rabenstein, Tierpark, Flügelung der Linie 51 nach Reichenhain bzw. Altchemnitz, Stichfahrt der Linie 76 durch die Salzstr. (bis Pentahotel ), Verlängerung der Linie 83 bis Niederwiesa, Schulzentrum, Linie 93 ersetzt Teilabschnitt der Linie 42 zwischen Neefepark und Hutholz, bedient ebenfalls Mauersberger Str. (Schleife) Gegenüber dem NVP 2010 gibt es mit dem gegenwärtigen Angebot (2015) nur geringe Änderungen, im Wesentlichen sind dies: Splittung der Linie 2 in Straßenbahnlinie 1 und 2: Linie 1 Abschnitt Brückenstr./Freie Presse Zentralhaltestelle Schönau Linie 2 Abschnitt Brückenstr./Freie Presse Zentralhaltestelle Bernsdorf Linie 21: Stadtverkehr Chemnitz, Linie 21: Verkehrt zu den entsprechenden Schichtzeiten über Chemnitz Center hinaus bis Siemens (Industriepark Leipziger Str.) N14 Änderung Linienführung: zusätzliche Bedienung Altchemnitz N15 Änderung Linienführung: Bedienung Morgenleite, Markersdorf, Hutholz im Einrichtungsverkehr (Ring), in Richtung Zentralhaltestelle direkt über Stollberger Str. Linie 208 Gekürzt: verkehrt in Chemnitz nur bis Altchemnitz mit Anschluss an 6/522 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 19 von 91

20 Die Einbindung der Linien des Chemnitzer Modells aus Burgstädt, Mittweida und Hainichen in das städtische Straßenbahnnetz hebt die Qualität des ÖPNV auf eine neue Stufe. Die Betriebsaufnahme mit den neuen Zweisystemfahrzeugen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 vorgesehen. 2.3 Verkehrsunternehmen In der Stadt Chemnitz verkehren sechs Verkehrsunternehmen (siehe Tabelle 8). Tabelle 8: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Chemnitz 18 Verkehrsunternehmen Anzahl Linien in der Stadt Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz (CVAG) 38 Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz (RVE) 14 REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Mittweida (RBM) 11 Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH, Zwickau (KAI) 1 Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger -, Zwickau (KRZ) 1 City-Bahn Chemnitz GmbH, Chemnitz (CBC) 2 Bemerkung 21/254 paritätisch mit RVE 21/254 paritätisch mit RVE 152 paritätisch mit KRZ 152 paritätisch mit KAI darunter 1 Linie im Chemnitzer Modell Das Verkehrsangebot wird im Chemnitzer Stadtverkehr im Wesentlichen von der Chemnitzer Verkehrs- Aktiengesellschaft (CVAG) erbracht. Sie ist das derzeit mit der Durchführung der Verkehrsleistung betraute Unternehmen. In Abbildung 7 ist die Unternehmensstruktur der CVAG dargestellt. Abbildung 7: Unternehmensstruktur des von der Stadt Chemnitz betrauten Verkehrsunternehmen CVAG Die CVAG bedient die 37 Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Chemnitz sowie eine Schülerlinie und verkehrt paritätisch mit der RVE auf der Linie 21 (RVE 254). Die Linie 41 wird fahrplanseitig in die Regionalverkehrslinien 126 und 251 (RVE) eingebunden. Die Verkehrsunternehmen RVE und RBM fahren mit 25 Regionalbuslinien in das Stadtgebiet Chemnitz ein. 18 Zuordnung entsprechend Konzessionen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 20 von 91

21 Die Regionalverkehrslinie 152 von Zwickau mit Endhaltestelle in Chemnitz-Schönau wird paritätisch von den Verkehrsunternehmen KAI/KRZ bedient. Im ÖSPV verkehrt die City-Bahn Chemnitz GmbH auf der Linie 522, die dem Chemnitzer Modell zugehörig ist. Des Weiteren erbringt das Unternehmen Bahnersatzleistungen auf der Linie 526 Chemnitz Limbach- Oberfrohna. 2.4 Linien und Leistungen Von den 64 in der Stadt Chemnitz verkehrenden Linien befinden sich 38 Linien in der Aufgabenträgerschaft 19 der Stadt Chemnitz. Die übrigen Linien liegen in der Aufgabenträgerschaft der benachbarten Landkreise (siehe Tabelle 9). Tabelle 9: Anzahl Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern Anzahl ÖSPV-Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern Aufgabenträger Stadt Chemnitz Aufgabenträger Landkreise LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen SV-Linien 5 Straßenbahn 24 Bus-Tag-Netz 8 Bus-Nacht-Netz Schülerlinien ( 43 PBefG) RV-Linien RV-Linien RV-Linien In der Stadt Chemnitz verkehren 5 Straßenbahnlinien und 32 Stadtbuslinien, davon 8 Nachtbuslinien, welche durch die CVAG betrieben werden. Ergänzend erfolgt auf einer Linie Schülerbeförderung nach 43 PBefG. Die Linien 36 und 53 verkehren Stadtgrenzen überschreitend mit geringem Leistungsumfang im Erzgebirgskreis. Der im Nordosten angrenzende Ort Niederwiesa (Landkreis Mittelsachsen) wird durch die Stadtbuslinie 83 werktags im 60-min-Takt bedient. Auf drei Stadtverkehrslinien erfolgen Kombinationen mit Linien, die ähnliche/ gleiche Linienverläufe haben. Dadurch wird ein dichteres Angebot gewährleistet. Das Straßenbahnnetz stellt das Rückgrat des städtischen ÖPNV-Systems in Chemnitz dar. Insgesamt werden in der Stadt Chemnitz rund 9,8 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht. Auf den 37 Stadtverkehrslinien und der Schülerlinie wird durch die CVAG ein Leistungsumfang von über 7,9 Mio. Fahrplankilometer 20 pro Jahr erreicht. Ungefähr 1,3 Mio. Fahrplankilometer 21 pro Jahr werden im Stadtgebiet durch die Verkehrsunternehmen mit einfahrenden Regionalverkehrslinien erbracht. Begründet durch die städtebauliche Entwicklung ist das Chemnitzer Straßenbahnnetz hauptsächlich in Richtung Süden ausgerichtet (Rumpfnetz). Die City-Bahn Chemnitz GmbH erbringt über Fahrplankilometer im Stadtgebiet auf der Linie des Chemnitzer Modells 522 sowie auf der Linie 526. Die Regionalverkehrslinie 526 wurde als Vorlaufbetrieb bis zur Inbetriebnahme des Chemnitzer Modells von Chemnitz-Zentrum nach Limbach-Oberfrohna eingerichtet. Die Leistungsanteile im Stadtgebiet Chemnitz stellt Abbildung 8 dar. In der Anlage 2 und 3 sind die Linienangebote und -leistungen enthalten. 19 Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Linienbestandsliste vom Datenbasis Fahrplanperiode Ebenda. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 21 von 91

22 Abbildung 8: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Chemnitz 2.5 Angebot, Erreichbarkeit und Erschließungsqualität Das Netz an Durchmesser-, Radial-, Tangential- und Zubringerlinien (vgl. Tabelle 10) garantiert eine hohe räumliche Erschließungsqualität. Wie aus Anlage 4 ersichtlich, gibt es nur wenige Bereiche, die außerhalb des 300 m- Einzugsbereiches der 500 Stadtverkehrshaltestellen liegen. Tabelle 10: Erschließungsqualität des Stadtverkehrsnetzes Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) Charakterisierung Stadtverkehrslinien Radial- und Durchmesserlinien Tangentiallinien Zubringerlinien verkehren über Zentralhaltestelle verkehren über Verknüpfungspunkte Omnibusbahnhof, Hauptbahnhof Verbindung zwischen Stadtteilen außerhalb der Innenstadt Anschluss an eine Verknüpfungshaltestelle außerhalb der Innenstadt Straßenbahnen 1, 2, 4, 5, 6/522 Stadtbuslinien 21, 22, 23, 31, 32, 51, 62, 72, 76 8 Nachtbuslinien Straßenbahn 4 und 6/522 Stadtbuslinien 23, 32, 51 Stadtbuslinien 26, 43, 63, 93 Stadtbuslinien 33, 36, 41, 46, 52, 53, 56, 66, 73, 83, 86 Die acht Nachtlinien verkehren täglich zwischen 23:45 Uhr und 4:45 Uhr im 60-min-Takt. Alle Nachtbuslinien beginnen und enden sternförmig an der Zentralhaltestelle (Rendezvous), an der die Anschlüsse zu allen Linien gewährleistet werden. Zu ausgewählten Zeiten nimmt auch die Stadtbahnlinie 522 am Rendezvous teil. In Anlehnung an diese Charakteristik erfolgte die Hierarchisierung im aktuellen Netz: vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 22 von 91

23 Netzhierarchisierung Liniennetz Straßenbahn Linie 1, 2, 4, 5, 6/522 Hauptnetz Linie 21, 31, 41, 51, 62, 72 Erweitertes Radialnetz Linie 22, 23, 32, 76 Peripheres Netz 26, 33, 36, 43, 46, 52, 53, 56, 63, 66, 73, 83, 86, 93, S91 Nachtnetz N11, N12, N13, N14, N15, N16, N17, N18 Die 27 einfahrenden Regionalverkehrslinien aus den umliegenden Landkreisen können ebenfalls auf Grund verschiedener Funktionen unterschiedlich charakterisiert werden (vgl. Tabelle 11). Sie erschließen die Stadt Chemnitz und verbinden das Oberzentrum mit den benachbarten Gemeinden und Kreisen. Tabelle 11: Erschließungsqualität der Regionallinien in der Stadt Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) Radial- und Durchmesserlinien Charakterisierung verkehren über Verknüpfungspunkt im Stadtzentrum: Zentralhaltestelle verkehren über Verknüpfungspunkte im Stadtzentrum: Omnibusbahnhof, Hauptbahnhof Regionalverkehrslinien 206, 207, 210, 211, 254, 262, 704, 705, BEV , 207, 210, 211, 262, 636 (1F), 637, 639, 640, 642 (WE), 650, 704, 705, 710 (3F), BEV 526 Tangentiallinien bedienen Stadtgebiet nur tangential 125, 235, 658 Zubringerlinien Anbindung an geeigneten Verknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn in Stadtrandlage 126, 152, 200, 201, 208, 251, 253, 706 (5 S-Fahrten) Zusätzliche Erschließungsfunktion für die Stadt Chemnitz haben dabei die Regionalverkehrslinien 254 Erschließung Röhrsdorf mit Koordinierung der Stadtverkehrslinie , 639 Erschließung Draisdorf 152, 251 Erschließung Mittelbach mit Koordinierung der Stadtverkehrslinie 41 und den Regionalverkehrslinien 126 und , 207 Erschließung Zschopauer Str. Dem Aufgabenträger bleibt es vorbehalten ergänzende Verkehrsprodukte, wie in Teil A Rahmenplanung beschrieben, in seine Angebotsplanung aufzunehmen. Dabei soll der erforderliche Mitteleinsatz monetär, infrastrukturell, personell ebenso Berücksichtigung finden wie nachfrageseitige Erwägungen. Im Aufgabenträgergebiet der Stadt Chemnitz wird im Fahrplan 2014/15 das Verkehrsangebot ALiTa Anruflinientaxi vorgehalten. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 23 von 91

24 Auf 15 Stadtbuslinien werden zu verkehrsschwachen Zeiten morgens und abends einige Busfahrten als ALiTa ausgewiesen. Auf den Linien 26, 36, 46 und 56 verkehren an Sonn- und Feiertagen alle Fahrten dementsprechend. Dabei stehen die möglichen Fahrten im Fahrplan, werden jedoch nur durchgeführt, wenn es bis 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt zu einer telefonischen Bestellung durch den Fahrgast gekommen ist. Im Verhältnis zum Gesamtangebot in der Stadt Chemnitz ist der Anteil an ergänzenden Angeboten sehr gering und wird der Funktion solcher Angebote entsprechend hauptsächlich in den Schwachverkehrszeiten (Abendstunden, Wochenende) angeboten (siehe auch Anlage 2 Bedienungsangebot). 2.6 Verknüpfungspunkte Verknüpfungspunkte des ÖPNV sind in der Regel durch eine Bedienung mit mindestens zwei regelmäßig verkehrenden Linien des ÖPNV gekennzeichnet, die ein verkehrlich sinnvolles räumliches und zeitliches Umsteigen ermöglichen. Im weitesten Sinne werden darunter auch Zugangsstellen des ÖPNV verstanden, die sich insbesondere als Zugangsstellen zum SPNV beziehungsweise als Zugangsstellen mit attraktiven Übergängen zum MIV und zum Radverkehr eignen. 22 Die Zentralhaltestelle ist der zentrale Umsteigepunkt von Bus, Bahn und Überlandlinien im Zentrum von Chemnitz an der Kreuzung Bahnhofstraße/Rathausstraße. Insgesamt wird die Zentralhaltestelle von neun Stadtbus-, fünf Straßenbahn-, und neun Regionalverkehrslinien angefahren. Ebenfalls verkehrt die Linie der City-Bahn vom Hauptbahnhof über die Zentralhaltestelle nach Stollberg (Chemnitzer Modell). Für den Regionalverkehr, den Stadtverkehr sowie für den Übergang zum SPNV bietet der fertiggestellte Verknüpfungspunkt Hauptbahnhof sowie der in unmittelbarer Nähe liegende Omnibusbahnhof beste Voraussetzungen. Dort verkehren 15 Regionalverkehrslinien, die Stadtverkehrslinien 23, 32 und 51 sowie die Straßenbahnen 4 und 6/522 sowie alle SPNV-Linien. Die Zubringerlinien enden in der Regel an einem Verknüpfungspunkt im Stadtgebiet außerhalb des Zentrums. Von Bedeutung ist dabei die Anbindung zwischen den Verkehrsmitteln, die durch den dichten Takt der Straßenbahnlinien weitestgehend sichergestellt werden kann. Derzeit relevante Verknüpfungspunkte mit mindestens Bahn- oder Straßenbahnanschluss sind in Tabelle 12 enthalten. Tabelle 12: Verknüpfungspunkte mit Straßenbahn/SPNV und Buslinien (Linienbezeichnung gemäß Fahrplan 2014/2015) Verknüpfungspunkte Hauptbahnhof Bf Hilbersdorf Hp C-Süd Hp Wittgensdorf Mitte Zentralhaltestelle Altchemnitz Fahrplan 2014/2015: verkehrende Linien KBS 510, 516, 517, 519, 520, 524, 525; Straßenbahnlinien 4 und 6/522; Stadtverkehrslinien: 23, 32, 51; Regionalverkehrslinien: 206, 207, 210, 211, 262, 704, 705, BEV 526 KBS 510, 516, 517, 519; Stadtverkehrslinien: 21, 66; Regionalverkehrslinien: 254, 640, 642 KBS 510, 524; Straßenbahnlinie 2; Stadtverkehrslinie: 22, 51 KBS 525; Stadtverkehrslinie 46 Straßenbahnlinien: 1, 2, 4, 5, 6/522; Stadtbuslinien: 21, 22, 23, 31, 32, 51, 62, 72, 76, acht Nachtbuslinien; Regionalverkehrslinien: 206, 207, 210, 211, 254, 262, 704, 705, BEV 526 Straßenbahnlinie 6/522; Stadtverkehrslinien: 51, 53, 91; Regionalverkehrslinie: 208, 210, Landesentwicklung Sachsen2013 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 24 von 91

25 Verknüpfungspunkte Hutholz Schönau Bernsdorf Gablenzplatz Fahrplan 2014/2015: verkehrende Linien Straßenbahnlinien 4 und 5; Stadtverkehrslinien: 26, 36, 52, 93; Regionalverkehrslinien: 200, 201 Straßenbahnlinie 1; Stadtverkehrslinien: 26, 41, 73; Regionalverkehrslinien: 126, 152, 251, 253 Straßenbahnlinie 2; Stadtverkehrslinien: S91, 33, 56 Straßenbahnlinie 5; Stadtverkehrslinien: Nachfrage/ Fahrgastaufkommen Eine Einschätzung der Nachfrage erfolgt auf Basis der Belegungsdaten aus der im Zeitraum September 2012 bis August 2013 erfolgten verbundweiten Verkehrserhebung, die von den Verkehrsunternehmen für die ausschließliche Verwendung zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans freigegeben und durch den VMS bereitgestellt wurden. Abbildung 9: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Chemnitz (Datenbasis 2012/2013) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 25 von 91

26 Bei der Bewertung der Nachfragedaten einfahrender Regionalverkehrslinien ist zu beachten, dass keine nach innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes differenzierten Daten vorliegen. Abbildung 10: Fahrgastaufkommen pro einfahrende RV-Linie (Datenbasis 2012/2013) Die nachfragestärksten einfahrenden Regionalverkehrslinien sind die Linien 210 (Chemnitz Thum (Geyer) Annaberg-Buchholz Bärenstein Kurort Oberwiesenthal) 650 (Chemnitz Hartmannsdorf Penig) 207 (Chemnitz Zschopau Marienberg Olbernhau) 126 (Chemnitz-Schönau Hohenstein-Ernstthal) 640 (Chemnitz Frankenberg Hainichen Roßwein) 254 (Chemnitz-Ebersdorf - Zentralhaltestelle - Chemnitz Center - Limbach-Oberfrohna) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 26 von 91

27 Die Zentralhaltestelle weist mit einer starken Linienfrequentierung und den entsprechenden Verknüpfungen der Stadtverkehrslinien mit Abstand die höchsten Fahrgastzahlen auf (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 27 von 91

28 3 Infrastruktur 3.1 Haltestellen Aktuell werden im Stadtgebiet ca. 500 Haltestellen mit mehr als Haltestellensteigen (Hin-/Rückrichtung) von Bussen und Straßenbahnen bedient. Unterschieden nach Verkehrsmittel befinden sich davon ca. 15 % (meist Straßenbahnhaltestellen sowie Bushaltestellen in Wendestellen) im Besitz der CVAG, die restlichen 85 % (nur Bushaltestellen) im Besitz der Stadt Chemnitz. Die Verkehrssicherungspflicht wird vom jeweiligen Haltestelleneigentümer wahrgenommen. Je nach Frequentierung und Lage im Stadtgebiet sind die Haltestellen unterschiedlich ausgestattet: Abbildung 12: Auszug Haltestellenmerkmale/-ausstattung (Stadtverwaltung Chemnitz, ) Die Finanzierung zur Ausstattung und Instandhaltung von Fahrgastunterständen (FGU) an städtischen Haltestellen wird durch einen Werbefinanzierungsvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH geregelt. Mit der Erarbeitung der Regelbauweisen der Stadt Chemnitz, welche die Verlegung taktiler Bodenbeläge an Haltestellen vorgibt, wird seit der Netzumstellung 2008 beim sukzessiven Neu- oder Ausbau darauf hingearbeitet, ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Bodenindikatoren an Haltestellen zu erzielen. Weiterhin ist vorgesehen, das Erscheinungsbild von Haltestellen und speziell dem Haltestellenmobiliar zu vereinheitlichen, um einen harmonischen Gesamteindruck der Haltestellen zu schaffen. Dazu gehört z. B. die einheitliche Farbgebung von Stelen, Fahrgastunterständen, Abfalleimern und Schutzeinrichtungen oder die Anordnung von Fahrgastunterständen auf der Wartefläche. Weiterhin sollen Anforderungen an Mindestausstattungen je nach Lage der Haltestelle definiert werden. Grundlage dafür ist eine Gestaltungsrichtlinie für Haltestellen, die sich derzeit im Abstimmungsprozess befindet. Seit der Einführung des Neuen Netzes 2008 wurden umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt. Aktuell ist der Umbau des Hauptbahnhofes das größte Infrastrukturprojekt. Mit Fertigstellung ist die Einfahrt der Straßenbahnen in die Verknüpfungsstelle Hauptbahnhof sowie die Durchfahrt der Linien des Chemnitzer Modells bis ins Stadtzentrum möglich. Ziel ist es, auf möglichst vielen Linien des Chemnitzer Modells ein umsteigefreies Reisen aus der Region in das Oberzentrum Chemnitz anbieten zu können. Es wird damit eine Aufwertung des ÖPNV im Nahverkehrsraum erreicht. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 28 von 91

29 3.2 Fahrzeuge (ÖSPV) Das Verkehrsangebot in der Stadt Chemnitz wird von einer umfangreichen Fahrzeugflotte aus Straßenbahnen und Bussen erbracht. Die Straßenbahnen, mit einem Durchschnittsalter von ca. 21 Jahren, werden ausgenommen sechs Fahrzeuge von der CVAG betrieben. Neben 22 Triebwagen vom Typ Tatra T3D-M, sind 14 Variobahnen vom Typ ER (6NGT-LDE; Einrichtungsbetrieb) und 10 vom Typ ZR (6NGT-LDZ; Zweirichtungsbetrieb) im Einsatz. Die eingangs erwähnten sechs Fahrzeuge sind ebenfalls Variobahnen und werden von der City-Bahn Chemnitz GmbH betrieben. Die Busse, die im Verkehrsraum der Stadt Chemnitz die Angebotsleistung erbringen, haben ein durchschnittliches Fahrzeugalter von 9,5 Jahren (Stand März 2015). Von den 121 Fahrzeugen werden 71 davon 62 Gelenk- und 9 Standardbusse von der CVAG betrieben. Die übrigen Fahrzeuge gehören einfahrenden Unternehmen bzw. Subunternehmern der CVAG. Die Fahrzeuge des Chemnitzer Modells werden im Teil A des NVPs unter dem Kapitel SPNV beschrieben. In den folgenden Tabellen sind die technischen Daten 23 der von der CVAG betriebenen Fahrzeuge mit Typenbezeichnung aufgeführt. Im Anschluss daran werden die Ausstattungsmerkmale der Busse und Straßenbahnen gegenübergestellt. Tabelle 13: Fahrzeugübersicht Straßenbahnen Triebwagen T3D-M Variobahn ER 6NGT-LDE Variobahn ZR 6NGT-LDZ Baujahr Hersteller CKD - Tatra (Prag) ABB Henschel (Prototyp) ADtranz/ Bombardier Transportation Fahrzeuganzahl Fahrzeuglänge 14,95 m 31,38 m 31,38 m Fahrzeugbreite 2,50 m 2,65 m 2,65 m Fahrzeughöhe 3,10 m 3,35 m 3,35 m Leergewicht 18,3-18,5 t 36,0 t 36,4 t Sitz-/ Stehplätze 29-30/53/54 88/111 73/116 Antriebsleistung 4*43 kw 8*45 kw 8*45 kw Tabelle 14: Fahrzeugtypenübersicht Standardbusse MB O 530 Citaro Facelift MB O 530 Citaro MB O 530 LE/ MÜ MB O 405 N Baujahr Hersteller EvoBus EvoBus Mercedes-Benz Mercedes-Benz Fahrzeuglänge 12,13 m 12 m 13 m 11,71 m Fahrzeugbreite 2,55 m 2,52-2,55 m 2,55 m 2,50 m Fahrzeughöhe 3,35 m 2,99-3,10 m 3,40 m 2,93 m Leergewicht 11,42 t 10,76-11,1 t 12,4 t 10,4 t Sitz-/ Stehplätze 27/ / /49 36/67 Antrieb Diesel Diesel Diesel Diesel Abgasnorm E 3 ( ) E 4 (2006) EEV E 1 Antriebsleistung 265 kw 205 kw 260 kw 157 kw 23 Technische Daten: Website der CVAG Fahrzeugflotte vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 29 von 91

30 Tabelle 15: Fahrzeugtypenübersicht Gelenkbusse Teil 1 MB O 530 Citaro G Facelift MB O 530 G Citaro MB O 405 GN Baujahr Hersteller EvoBus EvoBus Mercedes-Benz Fahrzeuglänge 18,13 m 17,94-17,99 m 17,82 m Fahrzeugbreite 2,55 m 2,55 m 2,55 m Fahrzeughöhe 3,35 m 3,10-3,40 m 2,93 m Leergewicht 16,88 t 17,62-18,00 t 15,4-15,6 t Sitz-/ Stehplätze 36/96 52/103; 48/96; 35/112 53/104 Antrieb Diesel Diesel Diesel Abgasnorm E 2-E 5; EEV E 1-E 2 Antriebsleistung 265 kw kw 184 kw Teil 2 MAN A23 Lion's City GL MAN A23 Lion's City GL Erdgas MAN NG 313 Baujahr 2007/ Hersteller MAN Nutzfzg. NEOMAN MAN Nutzfzg. Fahrzeuglänge 18,78 m 18,75 m 17,95 m Fahrzeugbreite 2,5 m 2,5 m 2,55 m Fahrzeughöhe 2,98 m 3,37 m 2,99 m Leergewicht 17,55 t 17 t 19,9 t Sitz-/ Stehplätze 46/109 45/109 49/100 Antrieb Diesel Erdgas Diesel Abgasnorm EEV EEV E 3 Antriebsleistung 228 kw 228 kw 228 kw Ausstattungsmerkmale In der folgenden Abbildung werden die Ausstattungsmerkmale der Verkehrsträger Straßenbahn und Bus gegenübergestellt. In die Betrachtung fließen auch die Fahrzeuge der Unternehmen mit paritätischen Linien sowie die Fahrzeuge der Subunternehmen ein, welche für die CVAG, und somit im Aufgabenträgerbereich der Stadt Chemnitz, tätig sind. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 30 von 91

31 100% 100% 100% 100% 98% 74% 70% 58% 58% 51% 23% 26% 36% Bus Straßenbahn Abbildung 13: Vergleich der Fahrzeugausstattung 24 bei Straßenbahnen und Bussen Werbung Die im ÖSPV fahrenden Fahrzeuge in der Stadt Chemnitz werden als Werbeträger eingesetzt. Aktuell besteht im Bereich der Fahrzeugwerbung ein Werbefinanzierungvertrag mit der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH. Dieser umfasst zu einem vertraglich geregelten Umfang, welcher in den Qualitätsstandards beschrieben wird die Nutzung der Fahrzeuge als Werbefläche innen sowie außen. 3.3 Qualität Die Stadt Chemnitz ermittelt seit 2010 gemeinsam mit der CVAG (derzeit für die Verkehrsleistungen beauftragtes Unternehmen) auf Basis unterschiedlicher Kriterien die Qualität der innerstädtischen ÖSPV-Dienstleistungen. Hierzu wurde ein Prozess abgestimmt, welcher Bestandteil der Betrauungsvereinbarung ist. Dazu werden unterschiedliche Kriterien erhoben. Dies erfolgt zum einen durch eine quartalsweise Erhebung eines unabhängigen Gutachters, zum anderen durch die Teilnahme am ÖPNV-Kundenbarometer sowie durch Auswertung vorhandener Daten des Verkehrsunternehmens (z. B. über Intermodal Transport Control System). VU VU VU Abbildung 14: Qualitätsmanagementsystem Städtischer ÖSPV Stadt Chemnitz 24 CVAG vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 31 von 91

32 Das Qualitätsmanagement wird seit 2010 jährlich fortgeführt. Es dient als Beurteilungsbasis hinsichtlich der Einhaltung und Erfüllung der, zwischen der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger des städtischen ÖSPV und dem Verkehrsunternehmen als beauftragten Betreiber des ÖSPV, abgeschlossenen Qualitätsvereinbarung. Die Bewertung der Qualität erfolgt an Hand ausgewählter Kriterien, welche dem Angebots- und Leistungsprofil des Verkehrsunternehmens zugeordnet werden können und in dessen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich sie fallen. Dies ist z. B. das Kriterium Fahrzeugflotte, welches das Durchschnittsalter sowie den Ausstattungsgrad der Fahrzeugflotte wiederspiegelt. Diese Daten ergeben eine Kennziffer, welche in die Gesamtbewertung einfließt. So konnte im Jahr 2014 ein durchschnittliches Fahrzeugalter von 9 Jahren ermittelt werden (2010: 7,2 Jahre). Tabelle 16: Ausstattungsmerkmale der CVAG-Fahrzeuge 2014 Ausstattungsmerkmale* Bus (inkl. Subunternehmen) Straßenbahn Anzahl Fahrzeuge Entwerter 100 % 100 % Zielanzeige 100 % 100 % Haltestellenanzeige innen 74 % 54 % Videoüberwachung 51 % 54 % Klimaanlage 70 % 52 % Niederflurigkeit 98 % 54 % *Auszug kundenrelevanter Merkmale Jährlich nimmt die CVAG am bundesweiten ÖPNV-Kundenbarometer mit 33 Verkehrsunternehmen und 5 Verkehrsverbünden teil. Die Globalzufriedenheit über alle Teilnehmer im Verhältnis zum erreichten Wert der CVAG ist eine weitere Kennziffer, die in die Qualitätsbewertung einfließt. Im Jahr 2014 wurde z. B. ein Wert von 2,89 durch die CVAG erreicht (Globalzufriedenheit alle Teilnehmer: 2,83). Des Weiteren erfolgt eine Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter, der die Erfüllung weiterer Kriterien auf Grundlagen von Stichprobenerhebungen vor Ort ermittelt und auswertet. Ein Teil dieser Beurteilungskriterien betrifft die Realisierung des veröffentlichten Fahrplanangebotes. Die Erfüllungsqualität stellt sich dabei in messbaren Größen (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie Gewährleistung der vorgesehenen Anschlüsse) dar. Der andere Teil sind Qualitätskriterien, welche sich sowohl im öffentlichen Erscheinungsbild der Haltestellen und Fahrzeuge des ÖSPV als auch im Informationsservice gegenüber dem ÖSPV-Kunden manifestieren. Die Stichprobenerhebungen werden nur an Tagen mit der größten Angebotsdichte (Werktagen in der Schulzeit) durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt quartalsweise, um auch unterschiedliche Witterungs-, Verkehrs- und Nachfragebedingungen erfassen zu können. Tage oder Zeiträume mit extremen äußeren Einflüssen werden von den Kontrollen ausgenommen. Dabei werden folgende Kriterien angesetzt: 1. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der ÖSPV-Fahrten: - drei Beobachtungspunkte: Zentralhaltestelle in Nord-Süd-Richtung, die Haltestelle Stefan-Heym-Platz (in Ost-West-Richtung) sowie die Haltestelle Omnibusbahnhof auf der Straße der Nationen - zwei Stunden pro Quartal und Beobachtungspunkt - Nachweis erfolgt durch Feststellung, ob die fahrplanmäßigen Linienfahrten tatsächlich erfolgen und zu welcher Ist-Zeit die Abfahrten stattfinden - Auswertung: Soll-Ist-Vergleich, Fahrten im Toleranzbereich +/- 1 Minute werden als pünktlich bewertet, Pünktlichkeit wird prozentual über alle erfassten Abfahrten im Beobachtungszeitraum ermittelt vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 32 von 91

33 2. Anschlusssicherung zwischen ÖSPV-Fahrten - Anschlüsse werden an ausgewählten Haltestellen zwischen Straßenbahn und Ab-/Zubringerbus angeboten - als Anschlüsse werden nur solche zeitlichen Verknüpfungen berücksichtigt, die entweder im ITCS der CVAG (Anschlusssicherungssystem) hinterlegt sind oder bei denen bei pünktlichem Verkehrsablauf unter Berücksichtigung der örtlichen Umsteigewege eine zeitnahe Weiterfahrt möglich ist. - Überprüfung über je drei Stunden an zwei ausgewählten Verknüpfungspunkten je Quartal. Somit werden im Kalenderjahr acht Umsteigepunkte beobachtet (nach Abstimmung mit Aufgabenträger). - Überprüfung in den Zeiträumen des größten Fahrgastaufkommens (Berufs-, Ausbildungs- und Schülerverkehr 6:00-9:00 Uhr bzw. 14:30-17:30 Uhr) - Auswertung: Anteil der nicht realisierten Anschlüsse und Anteil der davon betroffenen Fahrgäste (ausgehend von allen registrierten Umsteigern im Beobachtungszeitraum) 3. Sauberkeit und Zustand der Haltestellen - Haltestellensauberkeit ist ein zentrales Thema hinsichtlich der Kundenzufriedenheit - deshalb Erhöhung der Stichprobe ab 2015 auf 270 Haltestellen pro Jahr (entspr. 25 % aller Haltestellenstandorte; bis 2014 wurden Standorte überprüft) - pro Quartal Auswahl von 68 Haltestellen per Zufall (je 50 % in Verantwortung CVAG und Stadt Chemnitz) - unmittelbar nach Mangelfeststellung erfolgt Meldung an Aufgabenträger und durch diesen die Aufforderung zur Mängelbeseitigung entsprechend dem Zuständigkeitsbereich (Straßenbahnhaltestellen sowie Wendestellen im Zuständigkeitsbereich der CVAG, Stadtbushaltestellen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Chemnitz) - folgende Kriterien werden erfasst: Verschmutzungen an Sichtflächen, Sitzen und Einrichtungen mit Fahrgastkontakt, herumliegender Abfall auf den Fahrgastwarteflächen, ggf. Geruchsbelästigungen, erkennbare regelmäßige Reinigung (im Winter Winterdienst), überfüllte Abfallkörbe, Unbrauchbarkeit der Informationseinrichtungen, undichte Dächer, nicht funktionierende Beleuchtung der Unterstände und Zerstörungen an den Haltestelleneinrichtungen - zerkratzte Scheiben werden informativ mit erfasst: als eindeutige Vandalismusschäden finden diese bei der Bewertung aber keine Berücksichtigung - Auswertung: Anzahl der als mangelhaft und zu beanstanden eingestuften Haltestellen ( mangelhaft : mehrere kleine Mängel, wie etwas herumliegender Abfall oder Beschmierungen / zu beanstanden : offensichtliche Zerstörungen oder gravierende Mängel, wie Zerstörung oder großflächige Graffiti an den Scheiben von Unterstand und Infokästen, stark undichte Unterstände, viel Abfall im Wartebereich oder augenscheinlich längerfristig keine Reinigung) - beanstandete Haltestellen werden im folgenden Quartal erneut geprüft 4. Sauberkeit und Zustand der eingesetzten ÖSPV-Fahrzeuge - folgende Kriterien werden erfasst: Verschmutzungen an Sitzen, Haltegriffen, Sichtflächen und Fenstern, erkennbare regelmäßige Reinigung der anderen Komponenten des Fahrgastraumes, herumliegender Abfall, Unbrauchbarkeit der Informationseinrichtungen, ungenügende Beleuchtung im Innenraum, Unbrauchbarkeit der Haltewunsch- und Notruftaster, defekte Tür(en), Zerstörungen im Fahrzeug sowie Abgasgeruch bzw. störender Geruch im Fahrzeug - zerkratzte Scheiben werden informativ mit erfasst: als eindeutige Vandalismusschäden finden diese bei der Bewertung aber keine Berücksichtigung; ebenso im Winterverkehr der am Einsatztag durch den Fahrgastwechsel verschmutzte Fußboden - Kontrolle von mindestens 32 Fahrzeugen im Jahr, je Quartal 8 Fahrzeuge (seit II/2015 werden entsprechend des Leistungsanteils auch regelmäßig Fahrzeuge der SUB-Unternehmen kontrolliert) - Auswertung: Anzahl der als mangelhaft und zu beanstanden festgestellten Fahrzeuge ( zu beanstanden : offensichtliche Zerstörungen oder gravierende Mängel, wie Zerstörung von Sitzpolstern, vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 33 von 91

34 viel Abfall auf Fahrzeugboden oder auf Sitzen oder augenscheinlich längerfristig keine Reinigung / mangelhaft : volle Papierkörbe, kleinere Verunreinigung, laute Getriebegeräusche, nicht funktionsfähige Einzeltür) 5. Kundenorientierung des Service- und Fahrpersonals - Befragung des Personals in Bussen und Bahnen (nicht während der Fahrt), des Servicepersonals der Infozentrale an der Zentralhaltestelle sowie des Servicepersonals der Telefonauskunft - je Quartal mindestens 15 Testbefragungen (davon mindestens acht Tests des Fahrpersonals und vier Tests der Serviceeinrichtungen) - Prüfung der Kundenorientierung des Personales erfolgt durch Beobachtung der Bedienung anderer Fahrgäste, durch Testbefragungen bzw. beim Erwerb von Fahrausweisen, wobei normale Standardsituationen des Services abgefragt werden, wie z. B. Bitte um Auskunft zum günstigsten Fahrschein für eine bestimmte Wege-/Personen-Kombination, Bitte um Auskunft zu Fahrradmitnahme / Taxiruf / Halten auf Zuruf oder auch ggf. situationsbezogener Test der Reaktion auf einen Hinweis zu einem Missstand (z.b. beschädigte Haltestelle) - Das Verhalten des angesprochenen Personals wird situationsbedingt nach folgenden Kriterien beurteilt: Wird auf die Anfrage reagiert? Wird Blickkontakt hergestellt? Wird der Testkunde freundlich angesehen? Wird eine akustisch verständliche Antwort gegeben? Erfolgt die Antwort in freundlichem Tonfall? Sind Formulierung und Umfang der Antwort angemessen? Ist die Antwort inhaltlich hilfreich, d.h. richtig bzw. brauchbar? oder Wird der erbetene Service geleistet? - Auswertung: nach abgestuftem Punktesystem, dabei wird beim Fahrpersonal während der Fahrt auch eine kurze verbale Antwort als ausreichend angesehen (Ja-Nein-Antwort) Die Auswertung erfolgt quartalsweise sowie zu Beginn des Folgejahres für das gesamte Jahr. Dabei wird ein Vergleich zu den Vorjahren gezogen. Gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen werden alle Bestandteile des Qualitätsmesssystems ausgewertet. Hierbei konnte bisher bei den einzelnen Kriterien folgendes festgestellt werden: 1. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der ÖSPV-Fahrten: - seit 2010 ist eine leichte Verschlechterung der Pünktlichkeit festzustellen - positiv ist, dass verfrühte Abfahrten stark zurückgegangen sind (Abfahrt > 1 Minute vor Fahrplan). - Straßenbahnen sind generell pünktlicher als Busse. Es zeigt sich, dass der Bus hinsichtlich Einhaltung seiner Fahrzeiten deutlich mehr vom allgemeinen Straßenverkehrsaufkommen abhängt. Die Straßenbahn profitiert hingegen in Chemnitz von deren großen Anteil unabhängigem bzw. eigenem Bahnkörper mit Ausnahme der eintretenden Verzögerungen an stark belasteten Knotenpunkten im Stadtzentrum. 2. Anschlusssicherung zwischen ÖSPV-Fahrten - die Realisierung der Anschlüsse schwankt seit Beginn der Anschlussmessungen - dabei treten an den Verknüpfungsstellen Schönau, Altchemnitz, Gablenzplatz, Ebersdorf und Bernsdorf kaum Probleme auf - die Verknüpfungspunkte Hutholz, Markersdorfer Straße, Glösa und Bf. Siegmar sind aufgrund der weiten Wege und schlechten Sichtbeziehungen anfällig für verpasste Anschlüsse. - Wichtig ist dabei die Erhebung, wie viele Fahrgäste von den verpassten Anschlüssen betroffen sind. Hier zeigte sich, dass in Hutholz, Markersdorfer Straße und Glösa viele Umsteiger von den verpassten Anschlüssen betroffen sind (8-18 %) sowie in Bernsdorf hauptsächlich Schüler von den verpassten Anschlüssen betroffen sind. 3. Sauberkeit und Zustand der Haltestellen - Der Zustand der Haltestellen hat sich seit 2010 verbessert. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 34 von 91

35 - generell problematisch ist die Sauberkeit der Haltestellen, was auf einen zu langen Reinigungszyklus zurück zu führen ist. - auch zerkratzte Scheiben stellen ein Problem dar (ohne Wertung). - teilweise sind keine Papierkörbe an den Haltestellen vorhanden. Eine Überfüllung der vorhandenen Abfallbehälter wurde kaum festgestellt, so dass der Entleerungsturnus als angemessen anzusehen ist - der Allgemeinzustand der Fahrgastunterstände ist oft bedenklich. 4. Sauberkeit und Zustand der eingesetzten ÖSPV-Fahrzeuge - Der Zustand der Fahrzeuge ist anhaltend gut und die Sauberkeit (abgesehen von kleineren Verunreinigungen durch den Betriebseinsatz) stetig gewährleistet. - Es werden regelmäßig gereinigte Fahrzeuge ohne deutliche Verunreinigungen und sichtbare Schäden im Innenraum (ausgenommen natürliche Abnutzungserscheinungen nach mehrjährigem Betriebseinsatz) eingesetzt. 5. Kundenorientierung des Service- und Fahrpersonals - Die Kundenorientierung des Personals hat sich stetig verbessert. - Bei den meisten Antworten konnte den Befragten eine gute bis sehr gute Auskunftsbereitschaft bestätigt werden. - Problematisch ist die telefonische Erreichbarkeit des Services der CVAG zu sehen. Die Wartezeiten bis zu einer Auskunft sind in der Regel zu lang. Tabelle 17: Qualitätsparameter Qualitätsparameter Angebotssicherheit Sauberkeit Kundenorientierung Pünktlichkeit (Prozent der pünktlichen Abfahrten) Anschlüsse (Prozent der realisierten Anschlüsse) Haltestelle (Prozent der Haltestellen ohne Beanstandung) Fahrzeuge (Prozent der Fahrzeuge ohne Beanstandung) (Prozent der positiv bewerteten Dienstleistungen) Ergebnisse % 68 % 91 % 93 % 82 % 93 % 95 % 100 % 87 % 97 % Die Erfahrungen mit dem Qualitätsmesssystem zeigen, dass einige Verbesserungen erzielt werden konnten. Allerdings offenbart es auch die weiterhin bestehenden Schwachstellen. Die Pünktlichkeit der Fahrzeuge, gemessen an den verkehrsreichsten ÖSPV-Punkten im Stadtzentrum, ist zurückgegangen. Hier müssen durch die CVAG linienfeine Untersuchungen erfolgen, um Defizite im Fahrplan oder der Betriebsdurchführung zu identifizieren und entsprechend Abhilfe zu schaffen. Auch im Bereich ÖSPV- Beschleunigung sind verstärkt Anstrengungen notwendig, um eine weitgehende Fahrplanstabilität zu erreichen. Auf der Straßenbahnlinie 1 konnten bereits erste Erfolge konstatiert werden. Die Umsetzung des Strategiepapiers zur ÖSPV-Beschleunigung, welches zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger (Tiefbauamt) 2010 abgeschlossen wurde, muss als Ziel dringend weiter verfolgt werden. Das Auskunfts- und Informationssystem wurde in 2015 dahingehend verbessert, dass ein Kommunikationsarbeitsplatz geschaffen worden ist. Dieser ist in der Leitstelle angesiedelt, wodurch Aktuelles aus erster Hand an die Fahrgäste kommuniziert werden kann. Der Internetauftritt der CVAG wird stetig aktualisiert. Die mobile Fahrplanauskunft wurde um Echtzeitauskunft erweitert. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Ergebnisse der Qualitätsmessung sich künftig weiter positiv entwickeln. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 35 von 91

36 Zur Verbesserung des baulichen Zustandes der Haltestellen sowie zum barrierefreien Ausbau dieser sind Maßnahmen geplant, auf welche im Kapitel 6.6, Barrierefreiheit, Bezug genommen wird. Für die Sauberkeit an Haltestellen müssen geeignete Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Aufgabenträgers gefunden werden. Neben der Ausstattung aller Haltestellen mit Vandalismus resistenten Papierkörben ist eine (auf den problematischen Standort bezogene) Anpassung des Reinigungszyklus von Nöten. Es hat sich zudem gezeigt, dass regelmäßige Kontrollen und Hinweise an die Verantwortlichen bereits eine große Wirkung zeigen. Die Probleme hinsichtlich Sichtbeziehungen und Wegelänge bei Umsteigehaltestellen bzw. Verknüpfungspunkten können nur über Umbauplanungen und deren Umsetzung wirksam behoben werden (Verlegung von Haltestellen, Veränderung Straßenraum, etc.). Perspektivisch soll das Kriterium Beförderungsqualität zusätzlich aufgenommen werden. Hier soll die Fahrzeugauslastung Prüfkriterium werden (Verhinderung Stehenbleiber ). 3.4 Barrierefreiheit Der Aufgabenträger bekennt sich zur Barrierefreiheit. Ziel der Stadt Chemnitz ist es, in enger Abstimmung mit den Behindertenvertretungen, die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV weitestgehend zu erreichen. Die Stadt Chemnitz orientiert sich in der Umsetzung dieser gesetzlichen Zielvorgabe an den Hinweisen für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG, die von der BAG ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände 2014 veröffentlicht wurde 25. Die Arbeit wird begleitet von einer Arbeitsgruppe Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan des ÖSPV- Aufgabenträgers, der CVAG, der Behindertenbeauftragen, dem Behindertenbeirat und Vereinen und Verbänden der Behindertenvertretung. Einbezogen ist auch die bestehende AG Barrierefreies Bauen (Leitung: Behindertenbeauftragte Stadt Chemnitz). Haltestelleninfrastruktur Derzeit erfolgt im Tiefbauamt die Aktualisierung des vorhandenen Haltestellenkatasters unter dem Blickwinkel der Aspekte Barrierefreiheit und (Stadt-)Gestaltung. Neben baulichen Aspekten soll zudem die Ausstattung der Haltestellen mit Einrichtungen der Informationsvermittlung wie z. B. dynamische Fahrgastinformation (DFI) Ansage Haltestelle, Linie, Richtung aufgenommen werden. Nach Vorliegen einer abschließenden Bestandsaufnahme und Aufarbeitung im Kataster erfolgt die Priorisierung der Haltestellen zum barrierefreien Ausbau. Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit für die notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgt über die intensiv abgestimmten Regelbauweisen der Stadt Chemnitz. Fahrzeuge/ Informationsvermittlung im Betrieb Für die Bereiche Fahrzeuge und Informationsvermittlung im und am Fahrzeug ist ein teilweiser Ausbau zur Barrierefreiheit zu konstatieren (siehe Abbildung 13). Dies umfasst im Besonderen die Ausstattungsmerkmale Zielanzeige sowie Haltestellenanzeige und -ansage innen. Eine Erhebung der Ausstattung der Fahrzeuge hinsichtlich kontrastreicher Fahrzeugausstattung (sog. Gelbstangen-Prinzip) ist aufgrund fehlender diesbzgl. Daten nicht möglich. In Bezug auf die Niederflurigkeit kann zumindest bei den eingesetzten Stadtbussen nahezu von Vollständigkeit gesprochen werden. Informationsvermittlung Neben den Informationsmöglichkeiten in Fahrzeugen sowie an Haltestellen stehen weitere Informationskanäle barrierefrei zur Verfügung. Hier sind zum einen die Servicestellen des Verkehrsverbundes sowie des Verkehrsunternehmens zu nennen, welche durch ihr geschultes Personal einen hohen Standard aufweisen. Die Online-Angebote des Verkehrsverbundes sowie des Verkehrsunternehmens sind aktuell nur bedingt barrierefrei nutzbar. Für Sehbehinderte besteht die Möglichkeit der Variation der Schriftgröße. Weitere Maßnahmen sind zu prüfen. 25 Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV - Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG, Erarbeitet durch eine ad-hoc-arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände, September 2014 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 36 von 91

37 Umgesetzte Maßnahmen für einen barrierefreien ÖPNV Zur Realisierung eines barrierefreien ÖPNV-Angebots wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, diese sind folgend aufgeführt. Die Maßnahmen in Planung bzw. in Abstimmung werden im Teil Rahmenplanung Kapitel Barrierefreiheit dargelegt. Erarbeitung einer Regelbauweise zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrsraum und an Haltestellen (seit 2007). Realisierung von Haltestellenanzeigen (Straßenbahn seit 1998; Bus seit 2004) und Haltestellenansage (Straßenbahn/ Bus seit 1992) in Straßenbahnen und Bussen sowie die Ansage und Anzeige von Umsteigemöglichkeiten (seit 2015). Festlegungen zum Winterdienst an Haltestellen (seit 2013). Ausrüstung der 192 wichtigsten Haltestellensteige mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) mit optischer und akustischer Anzeige/ Ansage sowie der taktilen Nachrüstung im Haltestellenbereich (seit 2014). Mitarbeit bei der Entwicklung eines barrierefreien Bahnsteigsystems für das Chemnitzer Modell (seit 2014) sowie Anwendung dessen beim Neubau betroffener Haltestellen im Stadtgebiet seit 2015). vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 37 von 91

38 4 Verkehrsprognose Die Erstellung eines NVPs erfordert die mittel- bis langfristige Planung des ÖPNV-Systems im Bereich des Aufgabenträgers. Um eine aussagekräftige Prognose stellen zu können, gilt es vor allem die Nachfrageentwicklung abzuschätzen. Die Verkehrsprognose basiert auf den Prognosen des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025 (Stand Februar 2012), der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des BMVBS (Stand Januar 2013) und eigenen Daten aus Erhebungen und Schätzungen (Stand 2014). Während die Gebiete außerhalb des Verdichtungsraums im NVR Chemnitz/Zwickau größtenteils bedingt durch regionale und altersstrukturelle Differenziertheit der soziökonomischen Entwicklung im ländlichen Raum Nachfragerückgange erwarten, resultiert die Fahrgastentwicklung in der Stadt Chemnitz aus der positiven sozioökonomischen Entwicklung. Der NVR des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz erfährt nach stetigen Rückgängen in den 1990er Jahren seit geraumer Zeit eine annähernd stabilisierte Nachfrage, die es weiter zu entwickeln gilt. Gestützt wird diese Entwicklung durch die konsequente Optimierung des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Stadt. In jüngerer Zeit und vor allem zukünftig erfolgt ein Ausbau des Netzes durch die Maßnahmen im Rahmen des Chemnitzer Modells, dessen Folgemaßnahmen und weiteren Angebotsverbesserungen. Tabelle 18: Auswirkung der Prognoseansätze auf die ÖPNV-Nachfrage Einflussfaktor Sozioökonomische Entwicklung Prognose bis 2025 Auswirkung auf die ÖPNV- Nachfrageentwicklung Kinder Schüler, Azubi, Studenten Erwerbspersonen Nichterwerbspersonen Tourismus gleichbleibend bis leicht steigend; demografisch bedingt langfristiger kontinuierlicher Rückgang trotz Anstieg seit 2009 langfristig demografisch bedingter Rückgang möglich Demografisch bedingter Anstieg der Altersgruppe > 65 Jahre hohes übernachtungs- und freizeittouristisches Potenzial bedingt kontinuierlich Wachstum gleichbleibend leicht steigend Potenzial vorhanden; Nachfragerückgang Potenzial vorhanden; Nachfrageanstieg abhängig von Wohnort und ÖPNV-Angebot Nachfragepotenzial vorhanden; (ErzgebirgsCard stellt z. B. adäquates Tarifprodukt dar); erhöhter Nachfrageanstieg möglich Motorisierungsgrad leicht steigend Nachfragerückgang ÖSPV Nutzerkosten SPNV MIV steigend gleichbleibend vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 38 von 91

39 Im Fahrplanjahr 2012/13 wurden in der Stadt Chemnitz Einsteigerzahlen erhoben. Diese Einsteigerdaten könnten unter Zugrundelegung folgender Faktoren fortgeschrieben werden: Werte der Verkehrsprognose aus dem LVP Sachsen 2025 für Großstädte (+0,56 % pro Jahr) sowie erstellte anteilige Bevölkerungsfortschreibung aus jährlicher Bevölkerungsentwicklung (+0,42 % pro Jahr). Für den Untersuchungsraum des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz ergibt sich daraus eine gemittelte jährliche ÖSPV-Einsteigerentwicklung von +0,49 %. Weitere Erläuterungen sind in Teil A II Verkehrsprognose enthalten. Legt man dieses Mittel zugrunde, entwickelt sich die Einsteigerzahl in der Stadt Chemnitz von 37,4 Mio. im Fpl- Jahr 2012/13 bis zum Ende des Gültigkeitszeitraum der 3. Fortschreibung des NVP auf ca. 39,1 Mio. Einsteiger im Fpl-Jahr 2020/21. Bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025 könnte sich unter Zugrundelegung der oben beschriebenen Faktoren ein Zuwachs der Einsteigerzahl bis auf ca. 39,95 Mio. Einsteiger pro Jahr ergeben, wobei stadtspezifische Randbedingungen berücksichtigt werden müssen. Zur Wirkungsabschätzung der einzelnen Bestandteile des zukünftigen ÖPNV-Netzes in der Stadt Chemnitz kommt das von Stadt und CVAG gemeinsam genutzte integrierte Verkehrsberechnungsmodell VISUM zum Einsatz. Damit können die durch einzelne Netzanpassungen generierten Fahrgastpotenziale und Wirkungen auf die ÖPNV-Nachfrage im Detail abgeschätzt werden. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 39 von 91

40 5 Bewertung Aus der aufgezeigten stabilen Einwohnerentwicklung mit dem demografischen Trend des Anstiegs der über 65- Jährigen, dem Rückgang an Erwerbstätigen und dem leichten Anstieg der unter 25-Jährigen kann eine zunehmende Alterung der Chemnitzer Bevölkerung abgeleitet werden. Aufgrund des sehr hohen Altersdurchschnitts der Bevölkerung in Chemnitz und dessen Anstiegs in den nächsten Jahren kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Ausscheiden der über 65-Jährigen aus dem Berufsleben auch die Zahl der von ihnen mit Bus und Bahn zurückgelegten Wege geringer wird, insofern diese nicht durch Einkaufs-, Freizeitund sonstige Wege dieser Altersgruppe ausgeglichen werden. Weiterhin ist der Motorisierungsgrad der Menschen in dieser Altersgruppe hoch und die Nutzung des eigenen Pkw wird erfahrungsgemäß bis ins hohe Alter beibehalten. Demgegenüber steht, dass das eigene Auto bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen keine so zentrale Rolle mehr spielt und die ÖPNV-Affinität höher ist. Jedoch ist der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe wesentlich geringer als der der Gruppe mit einem hohen Motorisierungsgrad. Auf diese Fakten muss mit der Nahverkehrsplanung reagiert werden. Für die Nachfrage ist also entscheidend, ob es gelingt, die nachwachsende Generation an das ÖPNV-System zu binden und für die ältere Generation den ÖPNV zur attraktiven Alternative zu machen. So ist die Schaffung einer weitgehenden Barrierefreiheit auch unter dem Aspekt der Bindung der älter werdenden Bevölkerung an den ÖPNV als zentrale Aufgabe anzusehen. Neben der Bewertung des sozio-demografischen Umfelds muss des Weiteren eine Bewertung der Angebotsqualität hinsichtlich der Erschließungsqualität, der Bedienungsqualität und der Verbindungsqualität unter Beachtung von Bedienstandards 26 erfolgen. Dazu wurde das VISUM-Verkehrsmodell der Stadt Chemnitz und der CVAG genutzt. In den Anlagen 7 a-c ist die Bedienungsqualität des gegenwärtigen Angebotes nach Kategorien 27 dargestellt. Maßgebliche Erkenntnisse sind: + Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal einem Umstieg von allen Referenzhaltestellen 28 möglich + Versorgungszentren und Krankenhäuser größtenteils gut angebunden + Anforderungen an Bedienungshäufigkeit im Tagesverkehr größtenteils erfüllt Bedienungslücken (z. B. Schlossberg, Mittelbach, Draisdorf) Unterbedienung (z. B. Fritz-Fritzsche-Str., Klingerstr., Zöllnerplatz, Heimgarten) Fehlende Direktverbindung aus dem Chemnitzer Westen in das Stadtzentrum (Siegmar, Reichenbrand) Schlechte Erreichbarkeit mancher Stadtrandlagen im Früh-, Abend- und Spätverkehr sowie am Wochenende fehlendes harmonisiertes Bedienkonzept Mangelnde Erreichbarkeit der Krankenhäuser Klinikum Flemmingstr. (ab 18:00 Uhr und am Wochenende) und DRK-Krankenhaus (z. B. aus Reichenbrand) Fehlende Querverbindungen (Tangentiallinien) Überbedienung (z. B. Euba, Annaberger Str.) Eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Nahverkehrsplanung ist die Ausweitung der zeitlichen und räumlichen Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes, vor allem in den Abendstunden und an den Wochenenden, entsprechend den strukturellen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete. Vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Nutzergruppen den ÖPNV zu verschiedenen Zeiten benötigen, wird die ständige Verfügbarkeit durch die geringen Schwankungen in der tageszeitlichen Nachfrage immer notwendiger. Zwar besteht immer noch ein besonders hoher Bedarf in den Morgenstunden, welcher durch Berufs- und Schülerverkehr gekennzeichnet ist, jedoch ist in den letzten Jahren die nachmittägliche Spitze abgeflacht. Der Verkehr verteilt sich zunehmend über den gesamten Nachmittag und frühen Abend, so dass ein Übergang zwischen dem nachmittäglichen Berufsverkehr, dem Einkaufsverkehr und dem Freizeitverkehr nicht mehr deutlich feststellbar ist. Dies zeigt sich auch an der 26 Vgl. Kapitel Bedienstandards für den ÖPNV in Chemnitz 27 Siehe Kapitel Bedienstandards für den ÖPNV in Chemnitz - Grundsätze 28 im VISUM-Verkehrsmodell wurde für jeden Teilraum eine Referenzhaltestelle im geografischen Mittelpunkt oder im Siedlungsschwerpunkt des Teilraumes festgelegt (siehe Anlagen 5 und 6) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 40 von 91

41 recht hohen Nachfrage zu den ersten Anschlüssen im Rahmen des Rendezvous an der Zentralhaltestelle nach 18:00 Uhr sowie der zufriedenstellenden Nutzung des Nachtlinienverkehrs, welcher 2008 auf die gesamte Woche ausgeweitet wurde. Neben der notwendigen Ausweitung der zeitlichen und räumlichen Verfügbarkeit des ÖPNV- Angebotes wurden weitere Potenziale in der Evaluierung (Informationsvorlage an den PBUA: I-021/2012) des bestehenden Nahverkehrsangebotes herausgearbeitet. Hier ist z. B. die Notwendigkeit zur stärkeren Vernetzung des ÖPNV durch Netzergänzungen, insbesondere tangentiale Verbindungen, und die damit erreichbare Verbesserung des Reisezeitverhältnisses zwischen ÖPNV und MIV zu nennen. Die Stabilisierung der Fahrgastzahlen und die Erhöhung der Nutzungshäufigkeit sind die entscheidenden Schritte, um den Zielen der Stadt in Sachen Luftreinhaltung sowie Klima- und Lärmschutz, selbst unter Beachtung der stadtspezifischen Randbedingungen, näher zu kommen. Hinzu kommt, dass die Stadt Chemnitz aufgrund ihrer Stellung als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz- Zwickau und ihrer Sogwirkung auf die benachbarten Landkreise eine auch in verkehrlicher Hinsicht exponierte Stellung im Nahverkehrsraum innehat. Die hohe Anzahl an Einpendlern aus dem Umland sowie Binnen- und Auspendlern bestätigen dies. Für das daraus resultierende hohe Potenzial an ÖPNV-Nutzern gilt es ein entsprechendes Verkehrsangebot zu erarbeiten und vorzuhalten. Mit der Implementierung des Chemnitzer Modells wird die entsprechende Infrastruktur geschaffen, um den Pendlern aus dem Umkreis der Stadt ein adäquates öffentliches Verkehrsmittel anzubieten. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 41 von 91

42 6 Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV 6.1 Angebotsnetz Ziel der Fortschreibung des NVPs ist die Weiterentwicklung des ÖPNV-Netzes in der Stadt Chemnitz, um somit mehr Fahrgäste im Chemnitzer ÖPNV sowie einen höheren ÖPNV-Anteil an den täglichen Wegen zu erreichen (siehe Abbildung 15). Abbildung 15: Strategie und Maßnahmenübersicht 29 Wesentliche Bestandteile zur Erreichung der Zielvorgaben sind: stärkere Vernetzung des ÖPNV durch Netzergänzungen insbesondere tangentiale Verbindungen und die damit erreichbare Verbesserung des Reisezeitverhältnisses zwischen ÖPNV und MIV, Realisierung und Sicherung der im vorliegenden Nahverkehrsplan festgesetzten Bedien- und Qualitätsstandards. Bedienungslücken schließen, Verbesserung der zeitlichen Verfügbarkeit des ÖPNV in den Abendstunden und an den Wochenenden entsprechend den strukturellen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete; dazu wird eine Anpassung der Betriebszeiten vorgenommen, Vermeidung von überlagernden Verkehren sowie konsequente Einbindung des Chemnitzer Modells, weitere Ausprägung einer klaren Linienhierarchie mit klaren Taktschemen, Sicherstellung der fahrplantechnologischen Vernetzung an den Verknüpfungsstellen sowie Schaffung entsprechender infrastruktureller Voraussetzungen, Straßenbahnnetzerweiterungen 29 Quelle: AG Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 42 von 91

43 Entsprechend der Bewertung des ÖPNV-Angebotes in der Stadt Chemnitz wurden Planungen für die Entwicklung und Verbesserung des Angebots vorgenommen. Diese beziehen sich gemäß der begrenzten Aufgabenträgerschaft der Stadt auf das Angebot des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV). Die Netzentwicklung des ÖSPV in der Stadt Chemnitz basiert in den kommenden Jahren auf der Umsetzung der Bedienstandards unter Berücksichtigung der vorgegebenen Qualitätsanforderungen sowie der Infrastrukturmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Barrierefreiheit. Die Stadt Chemnitz hat - unter Beachtung des finanziellen Rahmens - folgende Projekte zur Ausweitung des ÖPNV-Angebotes geplant. Inbetriebnahme Durchfahrt Chemnitz Hauptbahnhof (Dez. 2015) Durchbindung der Linien des Chemnitzer Modells bis ins Stadtzentrum Neubau Straßenbahntrasse Reichenhainer Straße und Anbindung an Eisenbahnnetz nach Thalheim Kombination der Straßenbahnlinie 3 mit dem Chemnitzer Modell im Stadtgebiet zwischen Hauptbahnhof und Technopark verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei am Hauptbahnhof erfolgt die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz Durchbindung des Chemnitzer Modells bis Thalheim Busneuordnung Gebiet Reichenhain neue Linie 73 (Hörsaalzentrum Altchemnitz) neue Linie 53 (Hörsaalzentrum Bernsdorf Reichenhain Altchemnitz Helbersdorf Morgenleite - Markersdorf Chemnitzer Straße) Neuordnung ÖV Gebiet Einsiedel/ Berbisdorf (ehem. Linie 53) Schaffung drei neuer Haltepunkte für Chemnitzer Modell auf der Eisenbahnstrecke nach Thalheim im Stadtgebiet Chemnitz sowie Verlegung des Hp Einsiedel Gymnasium (vgl. 6.7 Infrastrukturmaßnahmen) neue Linie 76 erschließt Eibenberg und Berbisdorf und stellt an der neuen Verknüpfungsstelle Bf Einsiedel Anbindung an das Chemnitzer Modell (30-min-Takt) her Schülerverkehr wird durch neue Linie S 92 sichergestellt Busneuordnung Hutholz Buslinie 52 (ehem. Linie 22) wird bis Verknüpfungsstelle Hutholz verlängert Abstimmung mit neuer Buslinie 53 Busneuordnung Gebiet Rabenstein Reichenbrand - Siegmar Linie 43 mit allen Fahrten über Rabenstein-Center zum DRK-Krankenhaus Linie 32 wird verlängert bis Wende Reichenbrand Ehem. Linie 73 wird zur Linie 42 und im Angebot von 30-min-Takt auf 20-min-Takt verdichtet vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 43 von 91

44 Neubau Haltepunkt Küchwald Nutzung Chemnitzer Modell (60-min-Takt) bis Stadtzentrum Nach Fertigstellung des Haltepunktes Entfall des Abschnittes Küchwald (Rilkestr.) Klinikum Küchwald der Linie 79 Busneuordnung Gebiet Wittgensdorf Linie 46 wird umgestaltet und ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf an Chemnitzer Modell (Hp Wittgensdorf Mitte) sowie am neuen Endpunkt Borna Anschluss zu Stadtbuslinien 21 und 63 Linie 63 verkehrt von Ebersdorf neu bis Borna als Tangentiallinie (ehem. Linie 46 im 60-min-Takt zwischen Glösa und Borna) neue Linie 96 Chemnitz Center Siemens Wittgensdorf; ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf an Chemnitzer Modell (Hp Wittgensdorf Mitte) Schaffung ÖPNV-Anbindung am Hauptbahnhof für die Linien 21 und 31 veränderter Linienverlauf Linie 21 (Ebersdorf Chemnitz-Center) sowie Linie 31 (Flemmingstraße Yorckgebiet) im Bereich Hauptbahnhof Ost Der Verlauf der Linie 21 im Bereich zwischen Frankenberger Str. und Hainstr. erfolgt zukünftig über Sachsenallee; Busschleuse für Linie 21/254 im Bereich Hainstr./Dresdner Str. für Anbindung Sachsenallee nötig Veränderungen Gebiet Euba Linie 86 (ehem. Linie 83) im 60-Min-Takt Verstärkerfahrten im Schülerverkehr Verlängerung Linie 89 (ehem. Linie 86) über Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str. In Anlage 8 ist das Angebotsnetz grafisch dargestellt. In den Grafiken wird nach Linien des Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien, Stadtbuslinien und Regionalbuslinien unterschieden. Die Linien des Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien und Stadtbuslinien werden Netzhierarchien zugeordnet. Die Hierarchien werden durch die Liniencharakteristik geprägt. Folgende Einteilung wird vorgenommen: Hauptnetz Chemnitzer Modell: Haupttakt 30 / 60 Minuten und über Zentralhaltestelle Linien C 11, C 13, C 14, C 15, C 18 Hauptnetz Straßenbahnlinien: Haupttakt 10 Minuten und über Zentralhaltestelle Straßenbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5 Hauptnetz Stadtbuslinien: Haupttakt 10 Minuten Linien 21, 31, 41, 51, 62, 72 Erweitertes Radialnetz Stadtbuslinien: verkehren über Zentralhaltestelle oder enden dort Linien 22, 23, 32, 52, 79 Peripheres Netz Stadtbuslinien: tangentiale Verbindungen oder Zubringerlinien Linien 26, 33, 39, 42, 43, 46, 53, 56, 59, 63, 69, 73, 76, 86, 89, 96 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 44 von 91

45 Ergänzungslinien Schülerverkehr Stadtbuslinien: Einzelne Fahrten im Stadtgebiet zur Sicherung des Schülerverkehrs Linien S 91, S 92, 254 (Verdichter) Nachtlinien Stadtbuslinien: Takt 60 Minuten mit Rendezvous an der Zentralhaltestelle Linien N 11, N 12, N 13, N 14, N 15, N 16, N 17, N 18 Hauptnetz Chemnitzer Modell C 11: Hauptbahnhof ZH Altchemnitz Stollberg (unverändert) C 13: Burgstädt Hauptbahnhof ZH ( Technopark Thalheim) ggf. Durchbindung über Technopark bis Thalheim 60-min-Takt C 14: Mittweida Hauptbahnhof ZH ( Technopark Thalheim) ggf. Durchbindung über Technopark bis Thalheim 60-min-Takt C 15: Hainichen Hauptbahnhof ZH Technopark Durchbindung bis Technopark 60-min-Takt C 18: Hauptbahnhof ZH Technopark Thalheim Entscheidung zu den konkret durchzubindenden Linien (C 13 / C 14 mit C 18) noch ausstehend. Effekte: Die Durchbindung der Linien bis Technopark in Kombination mit der neuen Straßenbahnlinie 3 ermöglicht eine sehr dichte Fahrtenfolge. Die Durchbindung der Linien bis Thalheim (ggf. weiter bis Zwönitz Aue) ermöglicht einen 30-min- Takt zwischen Technopark und Thalheim. Hauptnetz Straßenbahnlinien Linie 1: Schönau Brückenstraße/Freie Presse (unverändert) Linie 2: Bernsdorf Brückenstraße/Freie Presse (unverändert) Linie 3: Hauptbahnhof Technopark neue Linie (Überlagerung mit Chemnitzer Modell Linien C 13 C 15) neue Streckenerschließung bis Technopark verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz Linie 4: Hauptbahnhof Hutholz am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 3 Linie 5: Hutholz Gablenz (unverändert) Linie 6: entfällt vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 45 von 91

46 Hauptnetz Stadtbuslinien Linie 21: Ebersdorf ZH Chemnitz-Center (Siemens) Veränderungen Linienweg: im Bereich Thomas-Mann-Platz und Hauptbahnhof Linienführung von Frankenberger Str. über Dresdner Str. und Busschleuse zur Hainstr. und über Gießerstr. wieder zurück auf Dresdner Str. Option: Erweiterung Linie 21 über Siemens hinaus bis zum Kreisverkehrsplatz B 95/ Obere Hauptstr. Veränderungen Haltestellen: Entfall Haltestellen Fürstenstr., Forststr. und Palmstr. neue Haltestellen an der Sachsenallee, in der Busschleuse (Philippstr.) und am Hbf. Ost Effekte: direkte Anbindung von Borna, Schloßchemnitz, Ebersdorf und Hilbersdorf an den Hauptbahnhof (Hbf. Ost) Verbesserung der Anbindung des Einkaufszentrums Sachsenallee Linie 31: Flemmingstr. ZH Yorckgebiet Veränderung Linienweg: im Bereich Hauptbahnhof Linienführung von Fürstenstr. über Hainstr. und Gießerstr. zur Dresdner Str. alle Fahrten über Klinikum Flemmingstr. Veränderung Haltestellen: zusätzlich Bedienung Haltestelle Fürstenstr. und neue Haltestelle Hbf. Ost Effekte: direkte Anbindung von Kaßberg, Altendorf, Yorckgebiet und Sonnenberg an den Hauptbahnhof (Hbf. Ost) Stärkung Anbindung Klinikum Flemmingstr. Direktverbindung Hauptbahnhof Rehabilitationszentrum für Blinde Linie 41: Schönau Reichenbrand Grüna (unverändert) Ausnahme: Bedienung von Mittelbach in Zeiten, in welchen kein 60-min-Takt durch den Regionalverkehr gewährleistet ist (ALiTa ab Kirche Reichenbrand, vor allem am Wochenende und in den Abendstunden Effekte: Sicherung der Erreichbarkeit Mittelbachs an Wochenenden und in den Abendstunden Linie 51: Yorckgebiet/Zeisigwald, Klinik Bethanien Zentralhaltestelle Veränderung Linienweg: Linienabschnitt zwischen Reichenhain/Altchemnitz und Zentralhaltestelle entfällt (Ersatz durch neue Straßenbahnlinie 3, Chemnitzer Modell und Linien 53, 73 und S 91) veränderte Linienführung von August-Bebel-Str. über Müllerstr., Mühlenstr., Theaterstr., Bahnhofstr. zur Zentralhaltestelle Verknüpfung mit Linien 22 und 52 an der Zentralhaltestelle vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 46 von 91

47 Veränderung Haltestellen: Entfall Haltestellen Zöllnerstr., Omnibusbahnhof, Theaterplatz, Roter Turm, Annenstr., Südbahnhof, Stadlerplatz/Ebertstr., TU Reichenhainer Str., TU Campus, Städtischer Friedhof, Sportforum, Jägerschlößchenstr., TU Erfenschlager Str., Reichenhainer Mühlberg, Am Stollen, Bernsdorfer Str., Reichenhain, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz, Bedienung Haltestellen Müllerstr., Am Stadtbad, Innere Klosterstr. und Getreidemarkt/Rosenhof Effekte: Stärkung ÖSPV-Anbindung Brühl/Josephinenplatz/Zöllnerplatz ÖSPV-Lückenschluss Mühlenstr. Theaterstr. Stärkung Innenstadtzugang Nord über Innere Klosterstr. Linie 62/72 Flemmingstr./Rottluff Gablenz/Heimgarten im Rendezvousverkehr immer zur Flemmingstr. Erweitertes Radialnetz Stadtbuslinien Linie 22 Glösa Zentralhaltestelle Veränderung Linienweg: ab Zentralhaltestelle, Bahnhofstr., Georgstr., Str. der Nationen, Müllerstr., Blankenauer Str. Veränderung Haltestellen: zusätzliche Bedienung der Haltestellen Stefan-Heym-Platz, Waisenstr., Hbf. Bahnhofstr., Omnibusbahnhof, Zöllnerstr., neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz und Entfall der Haltestellen Müllerstr., Georgbrücke, Am Stadtbad, Stadthalle, Roter Turm (Ersatz durch neue Linie 51) Effekte: ÖSPV-Anbindung Glösa, Furth, Teile von Schlosschemnitz an Hauptbahnhof Linie 23 Heinersdorf Zentralhaltestelle Neefepark (unverändert) Linie 32 Reichenbrand RabensteinCenter Rottluff Zentralhaltestelle Dresdner Str. Veränderung Linienweg: Verlängerung bis Wendeanlage Reichenbrand über Unritzstr. und Zwickauer Str. Veränderung Haltestellen: zusätzlich Bedienung Haltestellen Zugang zur Pelzmühle, Röntgenstr., Kirche Reichenbrand und Reichenbrand Entfall der Haltestelle Rabenstein, Tierpark Effekte: Verbesserung der Schulwegebeziehung zwischen Rabenstein und Reichenbrand Verbesserung der ÖSPV-Anbindung von Reichenbrand an das DRK-Krankenhaus Linie 52 Chemnitzer Str. Zentralhaltestelle (ehem. Linie 22) Veränderung Linienweg: Verlängerung Chemnitzer Str. bis Hutholz veränderte Linienführung: ab Altchemnitzer Str., Südbahnstr., Bernsdorfer Str., Ritterstr., Zschopauer Str., Zentralhaltestelle vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 47 von 91

48 Veränderung Haltestellen: zusätzliche Bedienung der Haltestellen, Clara-Zetkin-Str./Schauspielhaus, Bernsbachplatz, Fritz- Fritzsche-Str., Johannes-Dick-Str., Marie-Tilch-Str. und Hutholz und Entfall der Haltestellen Annenstr. und Südbahnhof Effekte: Stärkung ÖSPV-Anbindung im Bereich Fritz-Fritzsche-Str. Linie 79 Zentralhaltestelle Küchwald (ehem. Linie 76) Veränderung Linienweg: Linienabschnitt zwischen Küchwald und Klinikum Küchwald entfällt Veränderung Haltestellen: Entfall der Haltestellen Eisstadion, Am Küchwald, Küchwald Effekte: ÖSPV-Erschließung Wohngebiet Küchwald durch neuen Haltepunkt Küchwald (Chemnitzer Modell) Peripheres Netz Stadtbuslinien Linie 26 Hutholz Schönau (unverändert) Linie 33 Adelsberg Bernsdorf (unverändert) Linie 39 Klaffenbach Hutholz (ehem. Linie 36) Linie 42 Schönau Rabenstein, Grünaer Str. (ehem. Linie 73) Taktverdichtung auf 20-min-Takt Effekte: Sicherung des Betriebsablaufs Möglichkeit zur Erschließung weiterer Fahrgastpotentiale Linie 43 Schösserholz/Betriebshof Adelsberg Am Flughafen Neefepark Bf. Siegmar RabensteinCenter Rabenstein, Tierpark Veränderung Linienweg: Entfall der Flügelung von/nach RabensteinCenter und Tierpark; Linie verkehrt künftig immer über RabensteinCenter zum Tierpark keine permanente Einkürzung der Linie in den Abendstunden und am Wochenende Veränderung Haltestellen: Entfall Haltestelle An den Alten Lehden Effekte: einheitliche und transparente Linienführung verbesserte Anbindung DRK-Krankenhaus und Tierpark Bedienung des Linienabschnitts zwischen Am Flughafen und Schösserholz auch in den Abendstunden und am Wochenende vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 48 von 91

49 Linie 46 Ortseingang Wittgensdorf Wittgensdorf Mitte - Borna Veränderung Linienweg: Linie verkehrt zwischen Ortseingang Wittgensdorf, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte und Borna Entfall Linienabschnitt zwischen Borna und Glösa (Ersatz durch Linie 63) Entfall Linienabschnitt zw. Am Regenbogenhaus und Wittgensdorfer Höhe (Ersatz durch Linie 96) Veränderung Haltestellen: Bedienung der Haltestellen Ortseingang Wittgensdorf, Unterer Bahnhof Wittgensdorf, Marktsteig Wittgensdorf, Herzogshöhe und Rathaus Wittgensdorf im Stundentakt Entfall der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52, Haltepunkt Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr. und Glösa Entfall der Haltestellen Wittgensdorfer Höhe, Alte Herrenhaider Str., Steinbruchsweg, Oberer Bahnhof Wittgensdorf, Obere Hauptstr. 99, Nordplatz, Obere Hauptstr. 72, Bräuteichweg, Am Regenbogenhaus Effekte: Unterdorf Wittgensdorf erhält regelmäßige Anbindung und wird auch am Wochenende und in den Abendstunden bedient transparenter Linienverlauf Linie 46 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte Linie 52 Hutholz Vita Center Morgenleite Entfall (Ersatz durch neue Linie 52 und Linie 53) Entfall Haltestellen Morgenleite, Max-Türpe-Str., Wilhelm-Firl-Str., Robert-Siewert-Str. Linie 53 Hörsaalzentrum Bernsdorf Reichenhain Bahnhof Reichenhain Altchemnitz Scheffelstr Chemnitzer Str. neue Linie (Ersatz für die Linie 51 (zwischen Zentralhaltestelle und Reichenhain/Altchemnitz) und Linie 52 Linienweg: Linie verkehrt vom Hörsaalzentrum, Reichenhainer Str., Augsburger Str., Bernsdorfer Str., Querung Südverbund, Jägerschlößchenstr., Am Stollen, Gornauer Str., Erfenschlager Str., Annaberger Str., Scheffelstr., Helbersdorfer Str., Friedrich-Hähnel-Str., Stollberger Str., Wladimir-Sagorski-Str., Burkhardtsdorfer Str., Markersdorfer Str., Arno-Schreiter-Str., Wolgograder Allee bis Chemnitzer Str. Haltestellen: Hörsaalzentrum, Städtischer Friedhof, Sportforum, Grenzgraben, Marktsteig, Augsburger Str., Bernsdorf, Katharina-von-Bora-Str., Rohr- und Kaltwalzwerk, Bernsdorfer Str., Reichenhain, Bernsdorfer Str., Am Stollen, Reichenhainer Mühlberg, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz, Schneeberger Str., AltchemnitzCenter, Schule Altchemnitz, Scheffelstr., VW/Lebenshilfe, Stadtpark, Friedrich-Hähnel-Str. (auf Helbersdorfer Str.), neue Haltestelle (Friedrich-Hähnel-Str. 9-11), Dr. Salvador-Allende-Str., Südring, Heiterer Blick, Vita-Center, Albert-Köhler-Str., Fleischergasse, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, neue Haltestelle (Arno-Schreiter-Str. 1 und/oder 7), Arno-Schreiter-Str., Max-Müller-Str., Alfred-Neubert-Str., Chemnitzer Str. Effekte: neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung Linie 53 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Reichenhain sowie zur Linie 2 in Bernsdorf Sicherung der Erschließung OT Reichenhain und Fritz-Heckert-Quartier Einbindung Helbersdorf in Quartiererschließung (Anbindung Vita-Center) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 49 von 91

50 Linie 56 Bernsdorf Kleinolbersdorf/Altenhain (unverändert) Linie 59 Hutholz Neefepark (ehem. Linie 93) Linie 63 Ebersdorf Glösa Veränderung Linienweg: Übernahme Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna von Linie 46 Veränderung Haltestellen: zusätzliche Bedienung der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52, Haltepunkt Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr. Effekte: Stärkung der ÖSPV-Anbindung im Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna durch 30-min-Takt Linie 69 Ebersdorf, Brettmühle Bahnhof Hilbersdorf (ehem. Linie 66) Linie 76 Eibenberg Bahnhof Einsiedel (-Gymnasium Einsiedel) (ehem. Linie 53) Veränderung Linienweg: Linie verkehrt zwischen Eibenberg und Bahnhof Einsiedel Bedienung des Gymnasiums Einsiedel zu Schulbeginn- und endzeiten Entfall Linienabschnitt zwischen Bahnhof Einsiedel (Rathaus Einsiedel) und Altchemnitz (ab Inbetriebnahme Chemnitzer Modell im 30-min-Takt) Veränderung Haltestellen: Entfall Haltestellen Kindergarten Einsiedel, Funkstr., Kurt-Franke-Str., Am Gutsberg, An der Walzenmühle, Gornauer Str., Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz Effekte: Eibenberg und Berbisdorf erhalten permanentes und transparentes ÖSPV-Angebot, auch am Wochenende und in den Abendstunden Linie 76 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Einsiedel Linie 86 Gablenzplatz Euba ( Niederwiesa) (ehem. Linie 83) Linie verkehrt künftig im 60-Min-Takt Linie 89 Gablenz Beuthenberg (ehem. Linie 86) Veränderung Linienweg: Verlängerung der Linie über den Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str. Veränderung Haltestellen: zusätzliche Bedienung der Haltestelle Dresdner Str. Effekte: neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung z.b. Richtung Innenstadt, zur Sachsenallee bzw. Klinikum Dresdner Str. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 50 von 91

51 Linie 96 Freibad Wittgensdorf Chemnitz-Center neue Linie (Ersatz für die ehemalige Linie 46 im Oberdorf) Linienweg: Linie verkehrt ab Freibad Wittgensdorf, Chemnitzer Str., Obere Hauptstr., Röhrsdorfer Allee, Nordstr., B95/Leipziger Str., Chemnitz-Center Haltestellen: Freibad Wittgensdorf, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte, Schule Wittgensdorf, Am Regenbogenhaus, Bräuteichweg, Obere Hauptstr. 72, Nordplatz, Obere Hauptstr. 99, Oberer Bahnhof Wittgensdorf, Steinbruchsweg, Obere Hauptstr., neue Haltestelle Röhrsdorfer Allee/, Röhrsdorfer Allee/Siemens, Röhrsdorfer Allee/Nordstr., Gasthof Wildpark/Wildparkstr., Chemnitz-Center Effekte: neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung Linie 96 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte Ergänzungslinien Schülerverkehr Stadtbuslinien Linie 254 (Verdichter) Chemnitz-Center Löbenhainer Str. analog der Fahrten im Schülerverkehr am Morgen werden im Schülerverkehr am Nachmittag drei Fahrtenpaare auf dieser Relation realisiert Fahrten in Kombination mit der RV-Linie 254 Linie S 91 Hörsaalzentrum Bernsdorf Gablenzplatz Humboldtplatz Veränderung Linienweg: Verlängerung bis Hörsaalzentrum Veränderung Haltestellen: zusätzliche Bedienung der Haltestellen Städtischer Friedhof, TU Campus Effekte: Verbesserung der Umsteigemöglichkeiten von/zur Straßenbahnlinie 3 bzw. zu Linien des Chemnitzer Modells Linie S 92 Klaffenbach Altchemnitz Gymnasium Einsiedel Ersatz für die Fahrt im Schülerverkehr der ehemaligen Linie 53 am Morgen Nachtlinien Stadtbuslinien Linie N11 Zentralhaltestelle Ebersdorf (unverändert) Linie N12 Zentralhaltestelle Yorckgebiet (unverändert) Linie N13 Zentralhaltestelle Adelsberg (unverändert) Linie N14 Zentralhaltestelle Bernsdorf (unverändert) Linie N15 Zentralhaltestelle Hutholz (unverändert) Linie N16 Zentralhaltestelle RabensteinCenter (unverändert) Linie N17 Zentralhaltestelle Talanger (unverändert) Linie N18 Zentralhaltestelle Borna (unverändert) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 51 von 91

52 Die Festsetzung des Verkehrsangebotes bedarf langwieriger Planungen und Verhandlungen, die im Vorfeld der Erstellung des NVPs für die Stadt Chemnitz erfolgten. Im Rahmen der Fortschreibung des NVPs wird der Umfang der Verkehrsleistungen im ÖSPV der Stadt Chemnitz festgelegt. Dabei erfolgt auch die Unterteilung nach Verkehrszeiten entsprechend den Bedienstandards. Aus den Anlagen 9 a-d sind die Verkehrszeiten und Taktpläne unterschieden nach Mo-Fr schultags/ferientags sowie Samstag und Sonn-/Feiertags ersichtlich. In der Anlage 10 wird der Umfang der Verkehrsleistungen im ÖSPV der Stadt Chemnitz je Linie definiert. Eine Übersicht zeigt Tabelle 19. Tabelle 19: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz der Stadt Chemnitz Netzhierarchie Linienleistung [Tsd. Fplkm/a] 30 Hauptnetz Straßenbahnlinien Hauptnetz Stadtbuslinien Erweitertes Radialnetz Stadtbuslinien Peripheres Netz Stadtbuslinien Ergänzungslinien Schülerverkehr Stadtbuslinien 24 Nachtlinien Stadtbuslinien 280 Summe: Zur Sicherung sowie zur weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Integration des Nahverkehrsangebotes in der Stadt Chemnitz werden die innerstädtischen Linien planerisch und rechtlich zusammengefasst und als sogenannte Linienbündel definiert. Mit der Linienbündelung in Chemnitz sind folgende Zielstellungen verbunden: Synergieeffekte bei der Umlauf- und Dienstplanung, beim Fahrzeugeinsatz und der Vorhaltung von Reservefahrzeugen, bessere Koordinierung bei der Aufstellung und Abstimmung einzelner Linienfahrpläne, insbesondere bei der Planung und Sicherung von Anschlussverbindungen zwischen den Linien und bei der Kommunikation des Betriebspersonals untereinander (z. B. bei Verspätungen und Störungen). Die Betriebszweige Straßenbahn und Bus sind bei der Bildung von Linienbündeln aufgrund der unterschiedlichen Systemeigenschaften getrennt zu betrachten. Die Linien des Chemnitzer Modells sind in Aufgabenträgerschaft des VMS und damit keinem Linienbündel der Stadt Chemnitz zugeordnet. Alle Straßenbahnlinien sollen in einem Linienbündel A (Straßenbahn) zusammengefasst werden. Linienbündel A (Straßenbahn) 1 Schönau - Brückenstr./Freie Presse 2 Bernsdorf - Brückenstr./Freie Presse 3 Technopark - Hauptbahnhof 4 Hutholz - Hauptbahnhof 5 Gablenz - Hutholz Die Verkehrsleistung des Linienbündels A umfasst 1,844 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. 30 ohne Leistungen der Linien des Chemnitzer Modells vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 52 von 91

53 Alle innerstädtischen Buslinien sollen in einem Linienbündel B (Stadtbus) zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich um: 1. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren (Linien 22, 23, 26, 31, 32, 33, 42, 43, 46, 51, 52, 53, 56, 59, 62, 63, 69, 72, 73, 79, 89,, 96, S91) 2. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren, jedoch betrieblich mit stadtgrenzüberschreitenden Linien verbunden sind (Linien 21, 41) 3. alle Stadtbuslinien, die abschnittsweise auch Leistungen außerhalb des Stadtgebietes Chemnitz erbringen; jedoch mit überwiegenden Leistungsanteilen im Stadtgebiet und wesentliche Verkehrsbedeutung für das Stadtgebiet haben (Linien 39, 86, 76, S92, Verdichterfahrten auf der Linie 254) 4. alle Buslinien des Nachtverkehrs in Chemnitz (Linien N11 N18) Linienbündel B (Stadtbuslinien) 21 (Siemens) Chemnitz Center Zentralhaltestelle - Ebersdorf 22 Glösa Zentralhaltestelle 23 Heinersdorf Zentralhaltestelle Neefepark 26 Hutholz Schönau 31 Flemmingstr. Zentralhaltestelle Yorckgebiet 32 Reichenbrand Rottluff Zentralhaltestelle Dresdner Str. 33 Bernsdorf Adelsberg (Schösserholz) 39 Klaffenbach Hutholz 41 Schönau - Reichenbrand Grüna/Mittelbach 42 Schönau Rabenstein, Grünaer Str. 43 Gablenz/Schösserholz Rabenstein, Tierpark 46 Wittgensdorf, Ortseingang Borna 51 Zeisigwald, Klinik Bethanien/ Yorckgebiet Zentralhaltestelle 52 Hutholz Zentralhaltestelle 53 Hörsaalzentrum Chemnitzer Str. 56 Bernsdorf Kleinolbersdorf/Altenhain Bernsdorf 59 Hutholz Neefepark 62 Flemmingstr. Gablenz 63 Ebersdorf Borna 69 Bahnhof Hilbersdorf Ebersdorf, Brettmühle 72 Rottluff Heimgarten 73 Hörsaalzentrum Altchemnitz 76 Eibenberg/Berbisdorf Bahnhof Einsiedel 79 Klinikum Küchwald Zentralhaltestelle 86 Gablenzplatz Niederwiesa vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 53 von 91

54 Linienbündel B (Stadtbuslinien) 89 Gablenz Dresdner Str. 96 Wittgensdorf, Freibad Chemnitz Center S 91 S 92 Humboldtplatz Hörsaalzentrum Klaffenbach Gymnasium Einsiedel 254 (Verdichter) Löbenhainer Str. Chemnitz Center N11 N12 N13 N14 N15 N16 N17 N18 Zentralhaltestelle Ebersdorf Zentralhaltestelle Yorckgebiet Zentralhaltestelle Adelsberg Zentralhaltestelle Bernsdorf Zentralhaltestelle Hutholz Zentralhaltestelle RabensteinCenter Zentralhaltestelle Talanger Zentralhaltestelle Borna Die Verkehrsleistung des Linienbündels B umfasst 6,780 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Für die Stadt Chemnitz werden für das Angebotsnetz Verknüpfungspunkte definiert. Alle dort zu verknüpfenden Linien werden Kategorien zugeordnet. Grundsätzlich werden alle Verknüpfungspunkte bezüglich der Realisierung von Anschlüssen betrachtet, die Kategorien sollen eine Priorisierung erleichtern. Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 hohe Taktfrequenz (i. d. R. keine Planung von Anschlüssen) wird vorrangig bei der Anschlussplanung betrachtet wird nachrangig bei der Anschlussplanung betrachtet In Anlage 11 sind die Verknüpfungspunkte mit den jeweils dort verkehrenden Linien gelistet. In der Anlage 8a sind die Verknüpfungspunkte mit ihrer Lage im Liniennetz grafisch dargestellt. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 54 von 91

55 6.2 Bausteine Die Stadt Chemnitz arbeitet an der strategischen Weiterentwicklung des ÖSPV-Netzes über den Zeitraum des NVPs hinaus (2020+). Die Weiterentwicklung beinhaltet Bausteine mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Vor deren Umsetzung sind zum Teil weitere Anpassungen im bisherigen ÖSPV-Netz notwendig. Es können auch einzelne Bausteine im Rahmen der Einführung des Angebotsnetzes zur Umsetzung kommen. Hier bedarf es jedoch einer Zusatzfinanzierung, welche durch den Aufgabenträger Stadt Chemnitz gesichert werden muss. Baustein 1: Ausweitung des Verkehrs im Tagesverlauf und Aufhebung Sommerferienfahrplan Kurzbeschreibung Basis ist das bestehende ÖSPV-Angebot Ziel ist es, den Lebensgewohnheiten im Alltagsverhalten der Einwohner mit dem ÖSPV- Verkehrsangebot besser gerecht zu werden Detaillierte Maßnahmen sind: Ausweitung der Hauptverkehrszeit im Tagesverkehr von jetzt 6-18 Uhr auf 6-20 Uhr Aufhebung des Sommerferienplans: damit gleichbleibendes ÖSPV-Angebot im Jahresverlauf Ergebnisse der Evaluierung Anpassung des Übergangs vom Tagesverkehr zum Abendverkehr an die Schließzeiten der Geschäfte im Stadtzentrum gefordert Schließung der Taktlücke in den Sommerferien gewünscht erzielbare Effekte Fahrgastgewinne durch: flexiblere und längere Nutzungsmöglichkeiten des ÖSPV-Angebots bis in die Abendstunden hinein stärkere Orientierung des ÖSPV-Angebots am alltäglichen Mobilitätsverhalten der Einwohner verlässliche Nutzbarkeit des ÖSPV u. a. im Berufsverkehr durch ein ferienunabhängiges Fahrtenangebot vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 55 von 91

56 Baustein 2: Ringbuslinie Ausgangssituation Verspätungen, Überfüllungen auf Hauptbuslinien 21, 31 und 51 fehlende Direktverbindung zwischen Kaßberg Schloßberg Technische Universität (TU), Sonnenberg TU, Kaßberg Altendorf Richtung B 95 und Chemnitz Center starke Verkehrsströme mit dem motorisierten Individualverkehr zwischen Kaßberg Schloßbergviertel, Kaßberg Altendorf Chemnitz Center bei gleichzeitig sehr geringem ÖSPV- Anteil im Gesamtverkehrsaufkommen schlechte Reisezeitverhältnisse: Reisezeit mit dem ÖSPV bis zu 3-mal höher als mit dem Individualverkehr durch fehlende ÖSPV-Direktverbindungen zwischen o. g. Gebieten schlechte Reisezeit zwischen nordöstlichen/-westlichen Stadtgebieten und der Technischen Universität aufgrund von Umwegfahrten über die Zentralhaltestelle und Umsteigevorgängen rund 1,5 Umsteigevorgänge auf stark nachgefragten Relationen, da Direktverbindungen fehlen Gebietsstruktur im westlichen Bereich zählen die Stadtteile Kaßberg und Schloßchemnitz zu den jungen und stabilen Gebieten bezogen auf die gesamtstädtische Entwicklung: steigende Einwohnerzahlen bei geringerem Altersdurchschnitt; Altendorf stabil Trend: junge Einwohnerstruktur, junge Familien bei leicht ansteigendem Familienanteil, kleinere Haushalte; starke Verflechtungen in Richtung TU, Schloßviertel/Küchwald (Freizeit), Innenstadt und Sachsenallee (Einkauf) im östlichen Bereich ist der Sonnenberg ein Gebiet mit jüngerer Einwohnerstruktur, Lutherviertel ist stabil Trend: Sonnenberg verjüngt sich, kleinere Haushalte mit rückläufiger Nachfrage / Lutherviertel: hoher Anteil Studenten, zunehmende und kleinere Haushalte, weitere Verjüngung erzielbare Effekte bessere Vernetzung im Gesamtgebiet, durch Direktverbindungen kürzere Reisezeiten und eine Verringerung der Umsteigehäufigkeiten umsteigefreie Anbindung der Wohngebiete an Freizeiteinrichtungen und Einkaufszentren Stärkung der Stadtgebiete mit positiver Entwicklung und des zentrumsnahen Wohngürtels (Schloßchemnitz, Kaßberg, Sonnenberg, Lutherviertel) durch Quervernetzung Direktverbindung Kaßberg /Sonnenberg/Lutherviertel zur TU Entlastung der Durchmesserlinien (21, 31) und der Radiallinie 51 Ausweitung des Hauptnetzes (10-Min-Takt) Fahrgastgewinn durch das Angebot von mehr ÖSPV-Leistung und mehr Direktverbindungen Prognostiziertes Fahrgastpotenzial zusätzlich Fahrgäste pro Jahr vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 56 von 91

57 Abbildung 16: Baustein Ringbuslinie Vorhabenbeschreibung Ringbuslinie Linienweg & Linienlänge Taktung / Busgröße Bedienqualität Linienlänge: 13 km TU Campus, Reichenhainer Str., Wartburgstr., Clausstr., Zietenstr., Heinrich Schütz-Str., Thomas-Mann-Platz, Müllerstr., Schloßteichstr., Hechlerstr., Salzstr., Konradstr., Paul- Jäckel-Str., Beyerstr., Barbarossastr., Weststr., Reichsstr., Gustav-Freytag-Str., Bernsdorfer Str., Südbahnstr., Reichenhainer Str., Fraunhoferstr., Technopark, TU Campus 10-Minuten-Takt Standardlinienbus (bei hoher Nachfrage: Gelenkbus) Montag Sonntag/Feiertag wie bestehendes Hauptnetz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 57 von 91

58 Baustein 3: Taktverdichtung auf Teilstrecken Kurzbeschreibung Das bestehende Angebot soll auf stark nachgefragten Linienästen in der Hauptverkehrszeit an Wochentagen von 6-18 Uhr durch Verdichterfahrten ausgeweitet werden. Die Grundlage für den Einsatz der Verdichterfahrten bildet die Analyse der Fahrgastzahlen, die Kundenanliegen sowie die Bedienstandards. Schwerpunkte sind: Linie 52: Überfüllung in der Spitzenstunde zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle Linie 22: Unterbedienung im Bereich Wilhelm-Külz-Platz/Zöllnerplatz Linie 32: Überfüllung in der Spitzenstunde im Bereich Limbacher Straße Linie 51: starke Auslastung im Bereich Heinrich-Schütz-Straße, perspektivisch zunehmend aufgrund Neubebauung im Bereich Daraus abgeleitete Maßnahmen: Verdichtung Linie 52 zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle Verdichtung Linie 22 zwischen Zentralhaltestelle und Emilienstraße Verdichtung Linie 32 zwischen Flemmingstr. und Zentralhaltestelle neue Verknüpfung und Benennung der Linien: Linie 32 von Dresdner Straße endet an Zentralhaltestelle wird Linie 22 Linie 52 und Linie 51 werden verknüpft > wird Linie 51 (10-Minuten-Takt bis Chemnitzer Str. (E51); im 20-Minuten-Takt bis Hutholz Linie 22 und Linie 32 werden verknüpft > wird Linie 32 (10-Minuten-Takt zwischen Emilienstraße und Rudolf-Krahl-Str., 20-Minuten-Takt bis Flemmingstr. (E32), im 20-Minuten-Takt bis Reichenbrand und nördlich bis Glösa erzielbare Effekte neue Fahrtrelationen zur Verringerung der Umstiege Taktverdichtung baut die Hemmschwelle zur ÖSPV-Nutzung ab Generierung neuer Fahrgastpotenziale Neue Verbindung vom Flemminggebiet zur Limbacher Straße Erhöhung von Fahrkomfort und Reisequalität durch verbessertes Platz-/Sitzplatzangebot. Prognostiziertes Fahrgastpotenzial zusätzlich Fahrgäste pro Jahr vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 58 von 91

59 Abbildung 17: Baustein Taktverdichtung auf Teilstrecken Vorhabenbeschreibung Taktverdichtung auf Teilstrecken Linienweg & Linienlänge Linienlänge für Verdichter: 9 km (Linie E32), 15,6 km (Linie E51) Linie E51: wie Linie 52 zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle und Linie 51 zwischen Zentralhaltestelle und Zeisigwald/Yorckgebiet Linie E32: wie Linie 22 zwischen Emilienstraße und Zentralhaltestelle und Linie 32 zwischen Zentralhaltestelle und Rudolf-Krahl-Str. und dann über Rudolf-Krahl-Str. zur Flemmingstraße) Linie 22: wie Linie 32 Dresdner Straße bis ZH im Bestand Taktung / Busgröße Bedienqualität Taktung für Verdichter: 20-Minuten-Takt Busgröße: wie Stammlinie (Gelenkbus) Montag Freitag wie bestehendes Hauptnetz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 59 von 91

60 Baustein 4: Verbesserung Anbindung Heimgarten und Zschopauer Straße Ausgangssituation Bedienstandards weisen das Wohngebiet als Gebietskategorie 1 aus. Damit sollte das Gebiet in einem 10-Minuten-Takt im Tagesverkehr anstatt aktuell im 20-Minuten-Takt bedient werden. Damit ist eine Unterbedienung des Gebietes festzustellen. Gebietsstruktur Das Gebiet zählt zu den stabilen Gebieten bezogen auf die gesamtstädtische Entwicklung. Mit der Ausweisung sanierten Wohnraums mit größeren, familientauglichen Wohnungen (Wohnobjekte Liselotte-Herrmann-Straße und Geibelstraße) wird das Angebot an Wohnraum im Gebiet erhöht und für Familien mit Kindern attraktiver. Einkaufsschwerpunkte sind Versorgungseinrichtungen auf der Zschopauer Straße und das Gablenz- Center sowie die Innenstadt. Erzielbare Effekte Bessere Anbindung des Wohngebietes, durch Direktverbindungen ins Stadtzentrum über Zschopauer Straße kürzere Reisezeit Erhöhung der Bedienung von 3 Fahrten pro Stunde auf 5 Fahrten pro Stunde Fahrgastgewinn durch das Angebot von mehr ÖSPV-Leistungen Umsteigefreie Verbindung ZH-Adelsberg durch betriebliche Verknüpfung mit Linie 33 in Bernsdorf Prognostiziertes Fahrgastpotenzial zusätzlich Fahrgäste pro Jahr vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 60 von 91

61 Abbildung 18: Baustein Direktverbindung Zschopauer Straße Vorhabenbeschreibung Direktverbindung Zschopauer Straße Linienweg & Linienlänge Linienlänge: 4,6 km Bernsdorf, Rosa-Luxemburg-Str., Zschopauer Str., Moritzstr., ZH und zurück Verknüpfung mit Linie 33 sinnvoll Taktung / Busgröße Bedienqualität 30-Minuten-Takt Standardlinienbus Montag Sonntag/Feiertag wie Linie 33 Bernsdorf-Adelsberg Baustein 5: Erweiterung Nachtbusnetz Kurzbeschreibung Einführung zweier neuer Nachtbuslinien (N 19 und N 20) zur Verbesserung der Bedienung im Spätverkehr Verknüpfung N 19 mit N 11 in Ebersdorf bessere Anbindung wichtiger Ziele im abendlichen/nächtlichen Freizeitangebot (AJZ, Schönherrfabrik, Schloßteich mit angrenzender Gastronomie, Festplatz, Kaßberg in Nord-Süd Relation) mit der neuen N 20 ergeben sich Veränderungen für die Nachtbuslinie N 16: statt der Führung nach Rabenstein erfolgt eine Verlängerung bis zur Endstelle in Grüna vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 61 von 91

62 Prognostiziertes Fahrgastpotenzial Nachfrageseite nicht sinnvoll abbildbar Abbildung 19: Baustein Erweiterung Nachtbusnetz Vorhabenbeschreibung Erweiterung Nachtbusnetz Linienweg & Linienlänge Linienlänge: 12 km (N19), 11 km (N20), 12 km (N16) N19: ZH, Bahnhofstr., Theaterstr., Hartmannstr., Bergstr., Schloßteichstr., Müllerstr., Blankenburgstr., Dammweg, Blankenauer Str., Chemnitztalstr., Dorfstr., Am Berg, Gürtelstr., An den Weiden, Schmidt-Rottluff-Str., Slevogtstr., Stiftsweg, Max-Saupe-Str., Ebersdorf N 20: ZH, Bahnhofstr., Zwickauer Str., Barbarossastr., Limbacher Str., Trützschlerstr., Oberfrohnaer Str., Riedstr., Unritzstr., Rabenstein, Tierpark N16: ZH, Bahnhofstr., Zwickauer Str., Hohensteiner Str., Neefestr., Chemnitzer Str. (bis Endstelle Grüna) Taktung / Busgröße Bedienqualität 60-Minuten-Takt Standardlinienbus Montag Sonntag/Feiertag wie bestehendes Hauptnetz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 62 von 91

63 Baustein 6: Verbindung Mittelbach/Grüna und Anbindung an Neefepark Kurzbeschreibung Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 59 wechselseitig nach Grüna bzw. Mittelbach Grundlage bilden Kundenanliegen (Verbesserung der Versorgungssituation, besonders für Mittelbach, Stärkung der Ortsbeziehungen zwischen Mittelbach und Grüna) Anbindung Grüna und Mittelbach an Neefepark Umstieg von Mittelbach nach Grüna und zurück erfolgt an HS Reichenbrander Straße Prognostiziertes Fahrgastpotenzial zusätzlich Fahrgäste pro Jahr Abbildung 20: Baustein Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark Vorhabenbeschreibung Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark Linienweg & Linienlänge Linienlänge: ca. 12 km (Teilstücke einfach) Neefepark, Tuchschererstr., Carl-von-Bach-Str., Neefestr., Chemnitzer Str. (bis Höhe Hp Grüna), wechselseitig Chemnitzer Str., Limbacher Str., Am Hexenberg, Pleißaer Str., Chemnitzer Str. bis Wendestelle Grüna bzw. Mittelbacher Str., Aktienstr., Hofer Str. bis Landgraben (Mittelbach) Taktung / Busgröße Taktung: 30-Minuten-Takt Neefepark bis Reichenbrander Str., 60-Minuten-Takt (Grüna und Mittelbach) Busgröße: wie Linie 59 (Kleinbus) Bedienqualität Montag-Samstag entsprechend Linie 59 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 63 von 91

64 Baustein 7: Anbindung Keplerstraße/Harthweg Kurzbeschreibung Erweiterung Linienführung Linie 42 zusätzliche Erschließung des bisher unerschlossenen Bereiches des Wohngebietes: Wohnbebauung an der Kepplerstraße und am Harthweg. veränderte Linienführung erfordert zwingend den Neubau eines durch den ÖSPV befahrbaren Rad- /Gehweges als Verbindung zwischen Keplerstraße und Harthweg in Abstimmung mit der Wohnungsgenossenschaft Entscheidungsgrundlage bilden die Kundenanliegen (Verbesserung der Erreichbarkeit der Keplerstraße) und die Bedienstandards (fehlende Bedienung im Bereich Keplerstraße, Harthweg) Abbildung 21: Baustein Anbindung Keplerstraße/Harthweg Vorhabenbeschreibung Anbindung Keplerstraße/Harthweg Linienweg & Linienlänge Taktung / Busgröße Linienlänge: ca. 1,4 km Kopernikusstr., Keplerstr., neue Rad-/Gehweg-/ÖSPV-Verbindung, Harthweg, Kopernikusstr. Taktung: 20-Minuten-Takt Busgröße: Kleinbus (Linie 42) Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 42 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 64 von 91

65 Baustein 8: ÖSPV-Anbindung Stausee Oberrabenstein Kurzbeschreibung Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 41 im Freizeitverkehr Ziel ist die Anbindung des Naherholungszentrums Oberrabenstein auch außerhalb der Bedienzeiten des Regionalverkehrs (Linie 253) lückenhafte ÖSPV-Anbindung im Bestand war bereits mehrfach Inhalt von Kundenanliegen Abbildung 22: Baustein Anbindung Stausee Oberrabenstein Vorhabenbeschreibung Anbindung Stausee Oberrabenstein Linienweg & Linienlänge Taktung / Busgröße Bedienqualität Linienlänge: 4,6 km WA Reichenbrand, Zwickauer Str., Unritzstr., Riedstr., Oberfrohnaer Str., Stausee Oberrabenstein Taktung: 60-Minuten-Takt (in Abstimmung mit Fahrplan Linie 253) Busgröße: wie Linie 41 (mindestens Standardlinienbus) Samstag, Sonntag von Mai bis September sowie Montag-Freitag in den Sommerferien vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 65 von 91

66 Baustein 9: Verlängerung Linie 79 Kurzbeschreibung nach Inbetriebnahme des Hp Küchwald erhält Linie 79 neue Verkehrsaufgabe neue Aufgabe ist die Erschließung des verdichteten Krankenhausstandortes Klinikum Küchwald/Flemmingstraße sowie dessen Anbindung an die Linien 21 und 31 die konkrete Linienführung durch das Klinikgelände erfolgt nach Abstimmung mit dem Krankenhausbetreiber (Klinikum Chemnitz GmbH) Abbildung 23: Baustein Verlängerung Linie 79 Vorhabenbeschreibung Verlängerung Linie 79 Linienweg & Linienlänge Linienlänge: ca. 1,1 km Klinikum Küchwald, verlängerte Bürgerstr. durch Klinikgelände, Wendestelle Klinikum Flemmingstraße (weiterer Linienweg bis Wendestelle Flemmingstraße in Abstimmung mit Klinikum Chemnitz GmbH) Taktung / Busgröße Taktung: 60-Minuten-Takt Busgröße: wie Linie 79 (Kleinbus) Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 79 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 66 von 91

67 Baustein 10: Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile Kurzbeschreibung Verlängerung Linie 89 bis zur Zeile in Adelsberg Erschließung des Gebietes Cervantesstraße und Anschluss des Gebietes an das Einkaufzentrum und die Straßenbahn HS Betriebshof Adelsberg entfällt Grundlage bilden die Bedienstandards (fehlende Erschließung im Bereich Draiserstr./ Majakowskistr. und Ernst-Wilkens-Weg/Kleinolbersdorfer Straße) Prognostiziertes Fahrgastpotenzial zusätzlich Fahrgäste pro Jahr Abbildung 24: Baustein Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile Vorhabenbeschreibung Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile Linienweg & Linienlänge Taktung / Busgröße Linienlänge: ca. 2 km Carl-von-Ossietzky-Str., Cervantesstr., Turgenjewstr., Majakowskistr., Draiserstr., Georgistr., Kleinolbersdorfer Str. bis Otto-Thörner-Str. Taktung: 60-Minuten-Takt Busgröße: wie Linie 89 (Kleinbus) Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 89 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 67 von 91

68 Zusammenfassung Nr. Baustein Jährliche Kosten [ ] Fahrgastpotential [pro Jahr] 1 Ausweitung des Verkehrs im Tagesverlaufs und Aufhebung Sommerferienfahrplan * 2 Ringbuslinie Taktverdichtung auf Teilstrecken Verbesserung Anbindung Heimgarten und Zschopauer Str Erweiterung Nachtnetz * 6 Verbindung Mittelbach/Grüna und Anbindung an Neefepark Anbindung Keplerstraße/Harthweg * 8 ÖSPV-Anbindung Stausee Oberrabenstein * 9 Verlängerung Linie 79 * * 10 Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile *keine Prognosen verfügbar 6.3 Ausblick Bausteine Die Grundlagen der Straßenbahnplanung sind das Bestandsnetz der Straßenbahn in Chemnitz (Stand 2015) sowie die fünf Stufen des Chemnitzer Modells. Das Straßenbahnnetz ist dabei als strategischer Entwicklungsplan für das Straßenbahnnetz in Chemnitz zu verstehen. Für die einzelnen Netzelemente sind bereits unterschiedliche Planungsstände vorhanden. Die mit der Entwicklung des Straßenbahnnetzes verbundenen Anpassungen im Busnetz sollen mit den einzelnen Projektplanungen einhergehen, da die Netzelemente in Art und Umfang sehr unterschiedlich sind. Die Finanzierung der Straßenbahnprojekte ist aktuell nicht gesichert. Die Priorisierung der einzelnen Netzelemente erfolgt entsprechend dem Umsetzungsstand des Chemnitzer Modells sowie der jeweiligen Finanzierungsspielräume. Netzelemente Chemnitzer Modell, Stufe 2 nach Thalheim Planungsstand: Genehmigungsplanung, Planfeststellungsverfahren (2015) Linienverlauf: Bemerkungen: Bernsdorfer Str., Turnstr., Reichenhainer Str., TU Campus, B-Plan-Gebiet Technopark, Eisenbahnstrecke (KBS 524) bis Thalheim Inbetriebnahme geplant Ende 2017 bis Technopark, Ende 2018 bis Thalheim vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 68 von 91

69 Chemnitzer Modell, Stufe 4 nach Limbach-Oberfrohna Planungsstand: Vorplanung 2010 Linienverlauf: ab Straße der Nationen über Brückenstr., Theaterstr., Hartmannstr., Leipziger Str., Bornaer Str., Bornaer Hang zum Chemnitz-Center, Röhrsdorf, Kändler nach Limbach- Oberfrohna Bemerkungen: höhere Priorität als Chemnitzer Modell, Stufe 3 Lückenschluss Straßenbahn in der Theaterstraße Planungsstand: verkehrs- und stadtplanerische Studie 2010 Linienverlauf: vom Falkeplatz über Theaterstraße bis Hartmannstraße Bemerkungen: zeitgleich mit Chemnitzer Modell, Stufe 4 nach Limbach-Oberfrohna, Bauabschnitt ab Hartmannstraße umsetzen Chemnitzer Modell, Stufe 3 nach Niederwiesa (Anbindung an KBS 517 nach Annaberg-Buchholz und an KBS 519 nach Pockau-Lengefeld) Planungsstand: Vorplanung 2010 Linienverlauf: Bemerkungen: Straße der Nationen, August-Bebel-Str., Dresdner Str., Frankenberger Str. bis Bahnhof Hilbersdorf, weiter auf Eisenbahnstrecke Richtung Niederwiesa nach Chemnitzer Modell, Stufe 4 umsetzen Straßenbahn nach Ebersdorf Planungsstand: Linienverlauf: Bemerkungen: ohne Verlängerung ab Bahnhof Hilbersdorf über Frankenberger Str. nach Ebersdorf (Untersuchungskorridor) Erschließung der dicht besiedelten Bereiche in Hilbersdorf und Ebersdorf durch Straßenbahn (Ersatz Bus) in Verbindung mit Chemnitzer Modell, Stufe 3 Straßenbahnverlängerung Siegmar/Reichenbrand Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2013/2014 Linienverlauf: ab Wendestelle Schönau über Zwickauer Str. und Hohensteiner Str. bis Reichenbrand/Neefestr. Bemerkungen: Verlagerung der Planungs- und Umsetzungsabsicht vom Kappelbach zur Lage in Zwickauer Straße durch Studie 2013; Aufgabe der Freihaltetrasse entlang des Kappelbachs (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Sicherung der Trasse in Zwickauer Str. und Hohensteiner Str. Straßenbahn Kaßberg Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2009 Linienverlauf: Bemerkungen: ab Theaterstr. über Kaßbergauffahrt, Weststr., Schiersandstr., ehemaliger Güterbahnhof Altendorf, Paul-Jäkel-Str., Ammonstr., Flemmingstr. bis Steinwiese Erschließung der dicht besiedelten Bereiche Kaßberg und Altendorf durch Straßenbahn (Ersatz Bus) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 69 von 91

70 Straßenbahnverlegung Gablenz Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2012 Linienverlauf: Bemerkungen: Teilverlegung ab Gablenzplatz über Geibelstr., Ernst-Enge-Str. Carl-von-Ossietzky-Str. nach Gablenz (Wendeanlage) direkte Erschließung der dicht besiedelten Bereiche im Wohngebiet Gablenz durch Straßenbahn (Ernst-Enge-Str., Carl-von-Ossietzky-Str. und Gablenzcenter) Untersuchungsgebiete Straßenbahn Planungsstand: Gebiete: ohne 1. Wilhelm-Külz-Platz/Josephinenplatz/Zöllnerplatz, 2. Fürstenstr./Lessingplatz (Sonnenberg), 3. obere Reichenhainer Str. im Bereich Sportforum in Verbindung mit Chemnitzer Modell, Stufe 2 Bemerkungen: Erschließung der dicht besiedelten Bereiche durch Straßenbahn Abbildung 25: Strategische Entwicklung Straßenbahnnetz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 70 von 91

71 6.4 Bedienstandards für den ÖSPV in Chemnitz Rolle der Bedienstandards im Nahverkehrsplan Bedienstandards dienen der Bewertung der Angebotsqualität im NVR der Stadt Chemnitz. Die Angebotsqualität umfasst dabei die folgenden Kriterien: Erschließungsqualität, Bedienqualität, Verbindungsqualität. Als Bestandteil des NVPs beschreiben die Bedienstandards die vom Aufgabenträger Stadt Chemnitz angestrebte Qualität des ÖSPV-Angebotes. Sie sind Grundlage für eine einheitliche Bewertung der Angebotsqualität und sind i. d. R. als Mindeststandards zu verstehen. Mit dem Beschluss zum NVP werden die Bedienstandards auch zu einem Maß für die Angemessenheit des ÖSPV-Angebotes. Das System der Bedienstandards soll eine transparente Bewertung der Angebotsqualität im Stadtgebiet ermöglichen. Dabei soll das Verfahren für möglichst viele Beteiligte, nicht nur für die Fachleute, sondern auch für die Kommunalpolitik, die Bürgerinnen und Bürger und die Öffentlichkeit, leicht handhabbar und nachvollziehbar sein. Methodischer Ansatz Die Anforderungen an das ÖSPV-Angebot können aufgrund unterschiedlicher Strukturen nicht in allen Teilen der Stadt Chemnitz gleich dimensioniert sein. Unter Berücksichtigung verkehrsrelevanter Strukturen, wie Einwohnerdichte sowie der Zentralität einzelner Teilräume, werden deshalb differenzierte Bedienstandards für die unterschiedlichen Stadträume festgelegt. Allein die Bewertung der Erschließungsqualität erfolgt für die Gesamtstadt. Die Erschließungsqualität beschreibt die räumliche Wirkung der Haltestelleneinzugsbereiche. Die Standarderfüllung wird anhand der erschlossenen Einwohner in Bezug zur Gesamtbevölkerung der Stadt gemessen. Die Bedienqualität wird für Relationen aus dem Teilraum zu gesamtstädtisch wichtigen Zielen, in erster Linie in das Stadtzentrum, analysiert. Die Bedienstandards umfassen Mindesttaktfolgen für die einzelnen Verkehrszeiten. Die Verbindungsqualität wird für die relevanten Relationen mit den Unterkriterien Umsteigenotwendigkeit und maximale Reisezeit bewertet. Die Bewertung der Bedienqualität sowie der Verbindungsqualität erfolgt jeweils differenziert nach Gebietskategorien. Die Definition der Gebietskategorien basiert vordergründig auf der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte im jeweiligen Stadtteil (siehe Kapitel 1.3). Zur Analyse der Bedien- und Verbindungsqualität wird die Stadt in Teilräume eingeteilt. Für jeden Teilraum wird eine Referenzhaltestelle festgelegt (siehe Anlagen 5 und 6). Für diese Referenzhaltestellen wird, stellvertretend für den gesamten Teilraum, die Bedien- und Verbindungsqualität analysiert. Die Referenzhaltestellen liegen im geografischen Mittelpunkt bzw. im Siedlungsschwerpunkt des Teilraums und/oder weisen hohe Ein- und Aussteigerzahlen auf. Aus den Teilräumen werden die ÖPNV-Verbindungen von den Referenzhaltestellen im Teilraum zu drei Zielen (d. h. auf drei Relationen) bewertet (siehe Tabelle 20): vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 71 von 91

72 Tabelle 20: Relationskategorien für Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität Kategorie A Relation Verbindung aus dem Stadtteil in das Stadtzentrum B C Verbindung aus dem Stadtteil in das nächstgelegene B-oder C-Zentrum bzw. in ein gleichwertiges nicht integriertes Einzelhandelszentrum Verbindung aus dem Stadtteil zum nächstgelegenen Krankenhaus Die folgende Abbildung zeigt die Herangehensweise bzgl. jeder Relation exemplarisch: Stadtzentrum A Teilraum Referenzhaltestelle B C Abbildung 26: Relationen der Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität In den Anlagen 7 a-c ist die Bedienqualität des gegenwärtigen Angebotes nach Kategorien dargestellt. Die Gebietskategorien berücksichtigen die Verkehrsbedeutung des Teilraums mit drei Indikatoren: Indikator I: Bevölkerungsdichte Indikator II: Arbeitsplatzdichte Indikator III: große ÖPNV-affine Verkehrserzeuger Der Indikator I ist der prägende Indikator bei der Zuordnung eines Teilraums zu einer Gebietskategorie. Sind der Indikator II und/oder der Indikator III im gesamtstädtischen Kontext stark ausgeprägt, kann eine Höherstufung des Teilraums in die nächsthöhere Gebietskategorie erfolgen. Für die Situation in der Stadt Chemnitz werden vier Kategorien gebildet: Gebietskategorie 1: Bereich mit sehr hoher Nutzungsdichte Indikator I: > EW/ qkm bebaute Fläche Indikator II: > AP/ qkm bebaute Fläche Gebietskategorie 2: Gebiet mit mittlerer bis hoher Nutzungsdichte Indikator I: bis 6000 EW/ qkm bebaute Fläche Indikator II: bis AP/ qkm bebaute Fläche Gebietskategorie 3: Gebiet mit geringer bis mittlerer Nutzungsdichte Indikator I: bis EW/ qkm bebaute Fläche Indikator II: bis AP/ qkm bebaute Fläche vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 72 von 91

73 Gebietskategorie 4: Gebiet mit geringer Nutzungsdichte Indikator I: < EW/ qkm bebaute Fläche Indikator II: < AP/ qkm bebaute Fläche Die Einstufung eines Teilraums in die Gebietskategorien 1-3 setzt eine absolute Einwohnerzahl > 1000 voraus. Abbildung 27: Kategorisierung der Stadtteile nach Gebietskategorien Die Definition der Verkehrszeiten ist Grundlage für die zeitdifferenzierte Festlegung der Bedienstandards. Die nachfolgend beschriebenen Zeitfenster der Verkehrszeiten berücksichtigen: die allgemeine Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖV, die typischen Wege (z. B. Beruf, Ausbildung, Einkauf, Freizeit) für bestimmte Zeitabschnitte sowie die aktuellen Ladenöffnungszeiten. Die Betriebszeitfenster sind als Rahmenvorgabe zu verstehen. Sie verfolgen den Anspruch einer Anwendbarkeit im gesamtstädtischen Kontext, d. h. sie müssen sowohl für die Kernbereiche als auch für die Außenbereiche mit ihren differenzierten Anforderungen in der Nahverkehrsplanung anwendbar sein. Abweichungen von bis zu 30 Minuten je Lage im Stadtgebiet sind ohne Relevanz für die Bewertung. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 73 von 91

74 Tabelle 21: Definition der Verkehrszeiten Verkehrstag Verkehrszeit Rahmenbetriebszeitfenster Nachtverkehr 23:45 04:45 Montag- Freitag Frühverkehr 04:45 05:45 Tagesverkehr 05:45 18:25 Abendverkehr 18:25 21:45 Spätverkehr 21:45 23:45 Nachtverkehr 23:45 04:45 Frühverkehr 04:45 08:45 Samstag Tagesverkehr 08:45 18:25 Abendverkehr 18:25 21:45 Spätverkehr 21:45 23:45 Nachtverkehr 23:45 04:45 Frühverkehr 04:45 07:45 Sonn- und Feiertag Tagesverkehr 07:45 11:45 11:45 18:25 Abendverkehr 18:25 21:45 Spätverkehr 21:45 23:45 Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf den Tagverkehr. Die Bewertung der Erschließungsqualität basiert auf der räumlichen Erschließungswirkung der Bahnhöfe und Haltestellen. Dabei wird für die Stadt Chemnitz ein Richtwert von 300 m als Haltestelleneinzugsbereich festgelegt. Die Einzugsbereiche werden für Chemnitz einheitlich für die Bahnhöfe und Haltestellen im Sinne eines Regelfalls definiert. Festgelegt werden weiterhin zwei Ausnahmen mit geringeren bzw. höheren zugrunde zu legenden Haltestelleneinzugsbereichen: im unmittelbaren Stadtzentrum mit den Haupteinkaufsbereichen werden wegen der hohen Nutzungsdichte und der Anforderung einer hohen Erschließungsqualität geringere Haltestelleneinzugsbereiche (200 m) angesetzt, in Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (< 500 EW/qkm) werden größere Einzugsbereiche angewendet (500 m) Eine Haltestelle soll eine Mindestfahrgastmenge generieren können, um auch den Aufwand für die Haltestelleninfrastruktur (z.b. Anforderungen Barrierefreiheit) sowie deren Pflege und Instandhaltung rechtfertigen zu können. Wegen der geringeren Bevölkerungsdichte sind vor diesem Hintergrund größere Haltestelleneinzugsbereiche angemessen. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 74 von 91

75 Tabelle 22: Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche Kategorie Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche (Radius Luftlinie) Straßenbahn/ Bus/ ALiTa Regelfall 300 m Hauptgeschäftsbereiche im Stadtzentrum 200 m Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (< 500 EW/qkm) 500 m Im Rahmen der Evaluierung des bisher gültigen Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2006 wurden keine signifikanten Mängel der flächenhaften Erschließung im Stadtgebiet ersichtlich % der Chemnitzerinnen und Chemnitzer verfügen über einen Haltestellenzugang, welcher unter 300 m liegt. Dieser Anteilswert ist neben den Richtwerten der Haltestelleneinzugsbereiche als Mindeststandard für die Erschließungsqualität für das Stadtgebiet Chemnitz zu verstehen. Die Standards der Bedienqualität gelten unabhängig davon, ob es sich bei der Verbindung um eine Umsteigeoder eine Direktverbindung handelt. Die Bewertung erfolgt für die festzulegenden Referenzhaltestellen, die als maßgebend für die Erschließung und Bedienung des jeweiligen Stadtteils wirken. Tabelle 23: Standards der Bedienqualität für die Verkehrstage Montag bis Freitag nach Relations- und Gebietskategorien Frühverkehr (04:45 33 bis 05:45 Uhr) Mindest-Bedienqualität (Montag bis Freitag; Taktfolge in Minuten) Tagesverkehr (05:45 bis 18:25 Uhr) Abendverkehr (18:25 bis 21:45 Uhr) Spätverkehr (21:45 bis 23:45 34 ) Relationskategorie A (Stadtzentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Informationsvorlage Nr. I-021/2012 im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 33 Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 34 23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 75 von 91

76 Relationskategorie C (Klinikum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Tabelle 24: Standards der Bedienqualität für den Verkehrstag Samstag nach Relations- und Gebietskategorien Mindest-Bedienqualität (Samstag; Taktfolge in Minuten) Frühverkehr (04:45 35 bis 08:45 Uhr) Tagesverkehr (08:45 bis 18:25 Uhr) Abendverkehr (18:25 bis 21:45 Uhr) Spätverkehr (21:45 bis 23:45 Uhr 36 ) Relationskategorie A (Stadtzentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Relationskategorie C (Klinikum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 36 23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 76 von 91

77 Tabelle 25: Standards der Bedienqualität für Verkehrstag Sonntag nach Relationskategorien und Gebietskategorien Mindest-Bedienqualität (Sonn- und Feiertag; Taktfolge in Minuten) Frühverkehr (04:45 37 bis 07:45 Uhr) Tagesverkehr (07:45 bis 11:45 Uhr) Tagesverkehr (11:45 bis 18:25 Uhr) Spätverkehr (21:45 bis 23:45 38 ) Abendverkehr (18:25 bis 21:45 Uhr) Relationskategorie A (Stadtzentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Relationskategorie C (Klinikum) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 38 23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 77 von 91

78 Die Anforderungen an die Verbindungsqualität werden zunächst für Montag bis Freitag aufgestellt. Anforderungen an die Umsteigehäufigkeit In den Relationskategorien sind die in Tabelle 26 definierten maximalen Umsteigevorgänge als Anforderung an die Umsteigehäufigkeit zu beachten. Tabelle 26: Bedienstandards Maximale Umsteigevorgänge (Mo-Fr) Relationskategorie A (Zentrum) Maximale Umsteigevorgängen aus Gebietskategorie B (Versorgungszentren ) C (Krankenhäuser) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Anforderungen an die Reisezeit Für die Messung der Angebotsqualität im NVR werden Bedienstandards für die Beurteilung der Reisezeiten auf den Relationskategorien definiert. Die Reisezeiten werden als Nettofahrzeiten inkl. Umsteigezeiten ermittelt. Die Anforderungen an die Reisezeiten gelten aktuell nicht als Mindeststandards, sondern werden als Orientierungswert definiert. Tabelle 27: Bedienstandards Maximale Reisezeiten (Mo-Fr) Relationskategorie A (Zentrum) Maximale Reisezeit aus Gebietskategorie B (Versorgungszentren ) C (Krankenhäuser) Gebietskategorie I Gebietskategorie II Gebietskategorie III Gebietskategorie IV Ziel ist die vollständige Umsetzung der Bedienstandards und deren Fortschreibung im Zuge der weiteren Fortschreibung der Nahverkehrsplanung. Nachdem im aktuellen NVP zunächst der Tagverkehr untersucht und Bedienstandards festgelegt wurden, kann in den Folgejahren auch der Nachtverkehr untersucht und bewertet werden. Weiterhin ist es erklärtes Ziel, die Erschließungsqualität für die Teilräume zu untersuchen und Standards festzusetzen. Das Thema Verbindungsqualität soll in der folgenden Nahverkehrsplanung weiter ausgebaut werden. Für die Umsteigevorgänge sollen maximale Übergangszeiten definiert werden. Weiterhin soll das Reisezeitverhältnis MIV/ÖV ermittelt, verglichen und Zielgrößen festgesetzt werden. Auch das Wochenende soll in die Betrachtung eingehen. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 78 von 91

79 6.5 Qualitätsstandards für den ÖPNV in Chemnitz Als Bestandteil des Nahverkehrsplans beschreiben die Qualitätsstandards die vom Aufgabenträger Stadt Chemnitz angestrebte Qualität des ÖPNV-Angebotes. Sie sind Grundlage für eine einheitliche Bewertung der erbrachten Angebotsqualität und sind i.d.r. als Mindeststandards zu verstehen. Die Stadt Chemnitz kann dabei gemäß ihrer Aufgabenträgerschaft lediglich für den Teilbereich des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV) entsprechende Standards festlegen. Mit dem Beschluss zum Nahverkehrsplan werden die Qualitätsstandards auch zu einer Selbstverpflichtung des Aufgabenträgers gegenüber den aktuellen und zukünftigen Nahverkehrskunden. Die notwendige Finanzierung zur Umsetzung der Qualitätsstandards erfolgt im Rahmen der Betrauung durch das Verkehrsunternehmen bzw. durch die Stadt Chemnitz, die Aufgabenträger und Straßenbaulastträger in einem ist. Die Qualität soll durch die Festlegung geeigneter Standards und durch deren Überwachung sichergestellt werden. Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf alle Linienleistungen, für welche die Stadt Chemnitz Aufgabenträger ist sowie auf die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Dienstleistungen. Dabei wird nicht unterschieden, ob das direkt beauftragte Verkehrsunternehmen diese Linie selbst bedient oder an einen Nachauftragnehmer (Subunternehmer, Tochterunternehmen, ) vergeben hat. Der Konzessionsinhaber für die jeweilige Verkehrsleistung in Aufgabenträgerschaft der Stadt Chemnitz ist entscheidend. Dabei trägt das beauftragte Verkehrsunternehmen die Verantwortung für die Durchsetzung der Qualitätsstandards gegenüber seiner Nachauftragnehmer. Als Mindeststandards und dort, wo keine Präzisierung erfolgt, gelten die Qualitätsstandards der Aufgabenträger Landkreise (Teil A, Punkt: Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten). Weiterhin soll darauf hingewirkt werden, dass die Qualitätsstandards auch für Verkehrsunternehmen, die durch andere Aufgabenträger beauftragt werden und innerhalb der Stadt Chemnitz Haltestellen bedienen, gleichermaßen gelten. Als Mindeststandards sind hierfür die Standards des VMS anzusehen. Anforderungen an die Fahrzeuge Für die im Stadtverkehr Chemnitz zur Personenbeförderung zum Einsatz kommende Fahrzeugflotte werden folgende Kriterien festgelegt: - Für alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge bei Straßenbahn und Bus ist die Einhaltung aller Qualitätsstandards unmittelbar verbindlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Fabrikneue Fahrzeuge oder gebraucht erworbene Fahrzeuge handelt. Darüber hinaus sind bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen die aktuellen Richtlinien zu beachten. Notwendige Ausnahmen sind durch den Aufgabenträger zu genehmigen. - Bei der Integration von Regionalbuslinien in parallel geführte Stadtbuslinien sollen die gleichen Qualitätskriterien (z.b. Einsatz von Niederflurfahrzeugen), wie im Stadtbusbereich gelten. - Alle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in einem gesonderten Papier des Aufgabenträgers in Umsetzung von 8 Abs. 3 PBefG geregelt, welches Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird. In diesem werden sowohl die Qualitätskriterien festgelegt, als auch ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufgestellt. Bis zur Fertigstellung dieses Papiers gelten folgende verbindliche Mindestanforderungen an die ÖSPV-Fahrzeuge: anzustreben ist ein Niederflureinstieg bei 100 % der Fahrzeugflotte mind. 2 Rollstuhlplätze (Mehrzweckbereich) bei Gelenkbussen sowie Straßenbahnen und mind. 1 Rollstuhlplatz bei Standard-, Midi- oder Kleinbussen Solange eine vollständige Niederflurigkeit nicht bei allen Fahrten gewährleistet ist (Übergangszeitraum, Bauzustände), sind Niederflurfahrzeuge so einzusetzen und im Fahrplan auszuweisen, dass auf allen Linien ein Niederflur-Grundangebot (mindestens 50% der Umläufe) besteht und erkennbar ist; Kneeling-Funktion (Absenkfunktion bei Bussen); vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 79 von 91

80 Ausweisung von Sitzplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen; Rollstuhlbeförderung in den Bussen (Rollstuhlklapprampe und Abstellbereich, Zulassung für mindestens 1 Rollstuhl bei Klein- und Midibussen, sonst für mindestens 2 Rollstühle je Fahrzeug (alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge); kontrastreiche Innenraumgestaltung der Fahrzeuge - Akustische Fahrgastinformationssysteme im Fahrzeug (Ansage der Haltestellen, der Umsteigemöglichkeiten) und außerhalb des Fahrzeuges per Außenlautsprecher (Ansage Liniennummer und Fahrtziel); - Optische Fahrgastinformationssysteme außen (vorn mindestens Liniennummer und Fahrtziel, Seite rechts Liniennummer, Fahrziel und ggf. Fahrtverlauf, hinten und Seite links mindestens Liniennummer) und innen (während der Fahrt Anzeige der nächsten Haltestelle mit Umsteigemöglichkeiten, des Fahrtverlaufes, bei Aufenthalt an der Haltestelle Anzeige von Liniennummer und Fahrtziel; bei Fahrzeuglängen von 15 Meter und mehr ist eine zweite Innenanzeige im hinteren Fahrzeugteil vorzusehen) - Reinigung: kleine Verschmutzungen sind schnellstmöglich (spätestens an der nachfolgenden Endhaltestelle) zu entfernen. Bei größeren bis starken Verschmutzungen sind entsprechende Maßnahmen zur kurzfristigen Beseitigung zu ergreifen (z.b. über ein mobiles Reinigungsteam). Notfalls ist das Fahrzeug aus dem Umlauf zu nehmen und zu tauschen. - Fahrzeugauslastung: Es ist sicherzustellen, dass an keiner Haltestelle Fahrgäste zurückbleiben müssen und dass die Auslastung der Fahrzeuge (bezogen auf die je Fahrzeugtyp maximal zugelassene Personenanzahl) im Mittelwert der Spitzenstunden (HVZ), gemessen am stärksten belasteten Querschnitt, 75 % nicht übersteigt. - Ziel im Qualitätsmesssystem ist die Sicherung des hohen Prozentsatzes ( %) an Fahrzeugen ohne Beanstandung, bezogen auf alle untersuchten Fahrzeuge pro Jahr. Anforderungen an die Haltestellen - Zur Verbesserung der Ausstattung, des baulichen Zustandes und der Erreichbarkeit der Haltestellen sowie zum barrierefreien Ausbau dieser sind Maßnahmen geplant, auf welche im Kapitel 6.6 Barrierefreiheit, Bezug genommen wird. Dabei ist dem barrierefreien Ausbau der Vorzug zu geben. - Alle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in einem gesonderten Papier des Aufgabenträgers in Umsetzung von 8 Abs. 3 PBefG geregelt, welches Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird. In diesem werden sowohl die Qualitätskriterien festgelegt, als auch ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufgestellt. Bis zur Fertigstellung dieses Papiers gelten folgende verbindliche Mindestanforderungen an die ÖSPV-Haltestellen: Die mit der CVAG abgestimmten Regelbauweisen der Stadt Chemnitz zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrsraum und an Haltestellen sind zu beachten. Bei Umleitungs- und Baustellenverkehr ab einer Dauer von 14 Tagen ist das Herstellen von barrierefreien Haltestellen mit minimalem baulichem Aufwand und reduzierter Ausstattung (minimal Stele, Fahrplan und Abfallkorb) erforderlich. Generell ist ein gefahrloses Erreichen dieser temporären Haltestellen zu gewährleisten. Die Nutzbarkeit fahrzeuggebundener Einstiegshilfen (z.b. Klapprampen) hinsichtlich maximal zulässiger Neigungen und Bewegungsflächen ist durch Anhebungen im Ausstiegsbereich sicher zu stellen. - Es ist eine Gestaltungsrichtlinie mit Festlegungen zu Gestaltung, Materialeinsatz und Ausstattung von Haltestellen im Stadtgebiet zu erarbeiten und nach Vorliegen zu beachten. - Das Verkehrsunternehmen hat für eine vollständige, gut lesbare und kontrastreiche Gestaltung der Fahrgastinformation an den Haltestellen zu sorgen. - Der Grad der Sauberkeit in den Fahrgastunterständen und an Haltestellen ist weiter zu erhöhen und zu stabilisieren. Insbesondere sind Verschmutzungen durch den jeweils festgelegten Verantwortlichen kurzfristig zu beseitigen (z.b. über ein mobiles Reinigungsteam). Für die Gewährleistung der Sauberkeit an Haltestellen werden weiterhin regelmäßigen Kontrollen durchgeführt. Ggfs. wird die Stichprobe erhöht. Die Reinigung der Bushaltestellen erfolgt in der Regel durch die Grundstücksanlieger gemäß Straßenreinigungssatzung. Die Böden in den Fahrgastunterständen werden im Auftrag der Stadt Chemnitz vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 80 von 91

81 alle 3 Wochen gereinigt; die Abfallbehälter wöchentlich geleert. Im Innenstadtbereich erfolgt die Reinigung aller Haltestellen täglich. - Die Umsteigebedingungen an Verknüpfungspunkten sollen verbessert werden. Die Probleme hinsichtlich Sichtbeziehungen und Wegelänge an Verknüpfungsstellen können nur über Umbauplanungen und deren Umsetzung wirklich behoben werden. Hierzu müssen sich die für die jeweilige Infrastruktur Verantwortlichen verständigen und finanzielle Mittel investieren. - Vorhandene bzw. weitergehende Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Verkehrs-/ Infrastrukturunternehmen zur Vorhaltung der Haltestelleninfrastruktur sind jeweils verbindlich einzuhalten. - Ziel im Qualitätsmesssystem ist die Erhöhung des Prozentsatzes von Haltestellen ohne Beanstandung auf 95% aller untersuchten Haltestellen pro Jahr. Anforderungen an den Betriebsablauf - Sicherzustellen ist, dass grundsätzlich an den Einstiegshaltestellen kein zu frühes Abfahren (vor fahrplanmäßiger Abfahrt) erfolgt. - Zur Analyse der Pünktlichkeit sind die zwischen Aufgabenträger und VU festgelegten Prüfregularien weiter zu führen und zu verfeinern (Auswertung ITCS und Stichprobenkontrolle bzgl. Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit) - Programme zur Einrichtung/Weiterentwicklung des ITCS einschl. der Betrieb der dynamischen Fahrgastinformation sind weiterzuführen - Einsatz ausschließlich von Personal mit den notwendigen fachlichen und persönlichen Eignungen, insbesondere Kenntnisse der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS), verkehrsgeografische Grundkenntnisse (Ortskenntnis), sicherer Umgang mit der Fahrzeug-, Abfertigungs- und Kommunikationstechnik sowie sichere Anwendung der deutschen Sprache - Umleitungs- und Baustellenverkehr: geeignete Beschilderung und Wegweisung von der verlegten Haltestelle zur Ersatzhaltestelle sowie Bekanntmachung (Internet usw.) - Stadt: Erhöhung der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit durch Reduzierung der Behinderungszeiten an Lichtsignalanlagen (LSA) und beim Verlassen von Haltestellen durch Rückbau der Haltestellenbuchten. Verbundintegration und Tarifanwendung Für die Integration des Stadtverkehrs in Chemnitz in den Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) sowie die Anwendung von Beförderungstarifen im Stadtgebiet Chemnitz gelten die folgenden Festlegungen: - Das Chemnitzer Stadtgebiet ist im vollen Umfang Teilgebiet des VMS (Tarifzone 13). - Das den Stadtverkehr Chemnitz (Straßenbahn und Bus) betreibende Verkehrsunternehmen muss die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen anerkennen, - dem Kooperationsvertrag des Verkehrsverbundes Mittelsachsen beitreten und - in die entsprechenden Leit- und Kommunikationssysteme des VMS eingebunden sein, insbesondere in das Verbundkommunikationssystem (VKS) und das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). - Die Anwendung eines Haustarifes für Fahrten innerhalb des VMS-Gebietes durch das Unternehmen ist nicht zulässig. - Anschlüsse mit anderen Linien des straßengebundenen ÖPNV sowie des SPNV sind über den VMS abzustimmen. Marketing, Werbung und Sonstige Anforderungen Die Sicherung und Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie die Neukundengewinnung ist eine zentrale Grundlage für einen wachsenden Anteil des ÖPNV am Modal Split (Anteil ÖPNV am Gesamtverkehrsaufkommen). Auf diesem Gebiet sind durch das Verkehrsunternehmen (VU) weitreichende Anstrengungen zu unternehmen: - Das VU soll geeignete Methoden nutzen oder eigene Verfahren zur objektiven Beurteilung der Zufriedenheit der Fahrgäste entwickeln. Bewährte Verfahren sind kontinuierlich weiter zu führen (z.b. Kundenbarometer). vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 81 von 91

82 - Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist durch das VU so zu gestalten, dass die Nutzer des ÖPNV jederzeit auf umfängliche Informationen zugreifen können bzw. telefonisch einen Ansprechpartner erreichen (Kundenbindungsmanagement). Die Entwicklung einer Strategie zur Gewinnung von Neukunden bzw. Aktionen, die weitere Zielgruppen von den Vorteilen des Systems überzeugen, sind ausdrücklich erwünscht (Kundengewinnungsmanagement). - Gezielte Maßnahmen der Kommunikation (integriertes Kommunikationskonzept) unterstützen die Marktdurchdringung. Unter Anderem ist dabei die Bewerbung der konkreten Angebote in klar abgrenzbaren Quartieren zu forcieren (z. B. Quartierbus). - Das interne Beschwerdemanagementsystem des VU soll den zielführenden Abgleich von angebotener und wahrgenommener Leistungs- und Servicequalität sichern. - Grundsätzlich müssen alle eingesetzten Fahrzeuge (Busse und Bahnen) als Teil des Chemnitzer ÖSPV- Angebotes erkennbar sein. In der Regel wird das durch die VU-typische Farbgebung sichergestellt. Dieser Anforderung muss sich die Werbung an den Fahrzeugen unterordnen. Über die genaue Ausgestaltung dieses Qualitätskriteriums müssen sich Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vorbehaltlich der laufenden Verträge verbindlich abstimmen, u. a. über die Festlegung von Typenblättern und Festlegungen zum Umgang mit Ausnahmen. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist zu dokumentieren. - Werbung an den Fahrzeugaußenflächen soll vorrangig den Zielen der Imagesicherung des ÖPNV dienen. - Die Werbung muss ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit für die Fahrgäste während der Fahrt und damit eine ungehinderte Sicht nach draußen von allen Sitz- und Stehplätzen gewährleisten. - Die Werbung darf nicht gegen die Interessen des Auftraggebers, dem Grundanliegen des Nahverkehrsplans oder gegen die allgemein anerkannten Normen von Moral und Ethik verstoßen. Sie darf insbesondere nicht gegen Vorschriften der StVZO, STVO, BO-Strab und BO-Kraft verstoßen. Die in der Wirtschaftswerbung jeweils gültigen Bestimmungen und Grundsätze (z.b. die inhaltliche Verantwortung des Werbetreibenden) sind ebenfalls zu beachten. - Werbung für politische Parteien, Verbände und ihnen gleichgestellte gesellschaftliche Organisationen oder Institutionen ist nicht zulässig. - Werbung für Genussmittel (außer standortbezogene Werbung) ist untersagt. - Der Werbung für Veranstaltungen in Chemnitz und Umgebung ist der Vorzug gegenüber der für überregionale Veranstaltungen zu geben. - Die Werbung darf nicht zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen sowie nicht den Straßenbahn- und Omnibusbetrieb beeinträchtigen. Ziel ist die stetige Erhöhung der Qualität des Nahverkehrsangebotes. Standards allein sichern noch keine Qualität. Regelmäßige Kontrollen und ein festgelegtes Sanktionssystem sind hierzu geeignete Mittel. Das bisher praktizierte Qualitätsmanagementsystem ist ein geeignetes Instrument, welches Kontrollmechanismen festlegt und den Grad der Einhaltung der Qualitätsstandards feststellt. Eine Fortschreibung, zum Beispiel durch die Erhöhung der Stichprobe oder die Aufnahme weiterer Kriterien, ist ausdrücklich gewollt. Perspektivisch soll z. B. das Kriterium Beförderungsqualität aufgenommen werden, welches die Fahrzeugauslastung überprüft. In Abhängigkeit der Fahrgastnachfrage sollen die Fahrzeuggrößen so gewählt werden, dass Stehenbleiber vermieden werden. Aktuell wird die Qualitätskontrolle im Einvernehmen zwischen Aufgabenträger und VU durchgeführt. Im Rahmen der Betrauung der CVAG durch die Stadt Chemnitz wird eine Bonus-Malus-Regelung angewandt. Diese weist jedoch bezüglich ihres Wirksamwerdens Schwächen auf, da durch das bestehende Querfinanzierungskonstrukt eventuell berechnete Mali in der Endabrechnung nicht spürbar zum Tragen kommen. In Vorbereitung der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach 2019 wird sich der Aufgabenträger zum einen der Aktualisierung des Qualitätsmanagements als auch zur Festlegung eines angemessenen und vor allem für die Verantwortlichen spürbar werdenden Sanktionssystems bekennen müssen, um eine dauerhafte Sicherstellung der geforderten Qualitätsstandards zu erreichen. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 82 von 91

83 6.6 Barrierefreiheit Das Maßnahmenprogramm zur Schaffung eines vollständig barrierefreien ÖPNV in Chemnitz beinhaltet als wesentlichste Aspekte: die Haltestelleninfrastruktur, die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge, die Kommunikation mit den Kunden sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u.a. Baustellen, Winterdienst). Bis Mitte 2016 wird den politischen Gremien vom ÖSPV-Aufgabenträger ein Konzept zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit bis zum vorgelegt, welches intensiv zu o.g. Handlungsfeldern mit den jeweils verantwortlichen Akteuren abgestimmt wurde. Neben der Priorisierung von Maßnahmen werden hier auch die Umsetzungszeiträume festgesetzt. Die Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen, entsprechend der festgelegten Priorisierung, erfolgt ab 2016 über den Haushalt der Stadt Chemnitz. Nach Bestätigung wird dieses Konzept Bestandteil des NVP. Weitere Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit, die bereits umgesetzt bzw. vorbereitet wurden, sind folgend aufgeführt: fortlaufende Aktualisierung der Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen unter Berücksichtigung der neuen DIN und der Haltestellen des Chemnitzer Modells (2015) Neubau bzw. Sanierung von Bushaltestellen ausschließlich nach jeweils gültiger Fassung der Regelbauweise zum barrierefreien Bauen bzw. Festlegung von Ausnahmen nach Einzelfallprüfung Ersatz der Tatra-Straßenbahnen mit Stufeneinstieg durch Niederflurstraßenbahnen (2015 bis 2017) Ersatz der Außenschwenktüren der vorhandenen Variobahnen durch Schwenk-Schiebetüren inkl. Nachrüstung von Klapprampen sowie anschließend Anhebung der Straßenbahnbahnsteige auf 240 mm (2016 bis 2018) Barrierefreier Umbau der letzten Straßenbahnhaltestelle mit Straßeneinstieg (2017) Eingangs, in der Erläuterung zum novellierten PBefG, wurde dargelegt, dass 8 Abs. 3 PBefG Ausnahmen zulässt, insofern diese konkret benannt und begründet werden. Erst nach Vorliegen des Konzepts zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit bis zum können die entsprechenden Ausnahmeregelungen benannt werden. 6.7 Infrastrukturmaßnahmen Ausbaustandards Haltestellen Beim Ausbau der Haltestelleninfrastruktur gelten die Inhalte der EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (Ausgabe 2013) als Mindeststandards. Des Weiteren haben der Neubau bzw. die Sanierung von Bushaltestellen, wie in den Qualitätsstandards (6.5) dargelegt, ausschließlich nach jeweils gültiger Fassung der Regelbauweise zum barrierefreien Bauen bzw. Festlegung von Ausnahmen nach Einzelfallprüfung zu erfolgen. Maßnahmen Haltestellen- und Streckeninfrastruktur Maßnahmen im Bereich der Haltestelleninfrastruktur umfassen das Anpassen der derzeit vorhandenen Haltestellen entsprechend dem aktuellen Bedarf (Verlegung, Rückbau, Neubau von Haltestellen), der Ausbau von Haltestellen zum Umsteigen zwischen kreuzenden Linien (Netzprinzip) und der Ausbau von Verknüpfungsstellen verschiedener Verkehrsträger. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 83 von 91

84 Chemnitzer Modell Die Infrastrukturmaßnahme Chemnitz-Hauptbahnhof wird im Dezember 2015 abgeschlossen. Damit wird das Durchbinden der Linien des Chemnitzer Modells C 13 aus Burgstädt, C 14 aus Mittweida und C 15 aus Hainichen in das Chemnitzer Stadtzentrum zum Fahrplanwechsel Dezember 2015 umgesetzt. Die Haltestellen werden auf Hochbahnsteige (38 cm über Schienenoberkante) angepasst. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Chemnitzer Modells Stufe 2 wird eine Erweiterung der Straßenbahn im Stadtgebiet vorgenommen. Es erfolgt der Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse zwischen Bernsdorfer Straße über Reichenhainer Straße/ TU-Campus bis zur Anbindung an das Eisenbahnnetz nördlich der Werner- Seelenbinder-Straße zur Durchbindung nach Thalheim. Weitere Ausführungen zum betrieblichen Konzept des Chemnitzer Modell sind auf Grund der Aufgabenträgerschaft des VMS für den SPNV im Teil A des Nahverkehrsplans enthalten. Haltestellen Stadt Chemnitz Im Rahmen der Neuordnung des Stadtbusliniennetzes erfolgen weitere Infrastrukturmaßnahmen im Haltestellennetz durch die Stadt Chemnitz. Ein Neu- oder Ausbau erfolgt stets unter Berücksichtigung der Kriterien der Barrierefreiheit. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bei der Haltestelleninfrastruktur vorgesehen: Tabelle 28: Maßnahmen Haltestellen Stadt Chemnitz Maßnahmen Beschreibung Planungsstand Öffnung Bahnsteigtunnel Hauptbahnhof Ost Busschleuse Dresdner Str./Hainstr. Neubau Haltestelle Th.- Mann-Platz/Sachsenallee Neubau Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz Neubau Haltestelle Obere Hauptstr. Neubau Haltestelle Carl- Bobach-Str. Bau Zuwegung Dresdner Str., Fußgängerquerung, inkl. Neubau Haltestelle Hbf. Ost für Linien 21 und 31 ÖSPV-Verbindung Dresdner Str./Hainstr. um direkte Anfahrt Sachsenallee mit Linie 21 zu gewährleisten inkl. Neubau HS Philippstr. ermöglicht direkten Halt der Linie 21 an der Sachsenallee Verknüpfungsstelle (mit Haltestelle Zöllnerstr. auf Str. der Nationen) für die Linien 22, 32, 51 Verbesserung Erschließung Gewerbegebiet mit Sachsen Guss GmbH durch Linie 96 Verbesserung Erschließung Friedrich- Hähnel-Str. durch Linie 53 Ausführungsplanung 2015, Realisierung 2016 Entwurfs- und Genehmigungsplanung 2010, Realisierung 2016/2017 Entwurfs- und Genehmigungsplanung 2010, Realisierung 2016/2017 ohne ohne ohne Neubau Haltestelle Meinersdorfer Str. Neubau Haltestelle Arno- Schreiter-Str./Max-Müller- Str. Neubau Haltestelle Am Hochfeld Neubau Haltestelle Maximilian-Residenz Neubau Haltestelle VW- Lebenshilfe Neubau Haltestelle Lothringer Str. landwärts Verbesserung Erschließung Arno- Schreiter-Str. durch Linie 53 Verbesserung Erschließung Arno- Schreiter-Str. durch Linie 53 Verbesserung Erschließung Abendgymnasium und Sprachheilschule Verbesserung Erschließung obere Geibelstr. sowie neue Wohnanlage (Sanierung ehemalige Kaserne) Verbesserung Erschließung neuer Standort Lebenshilfe und 2. Zugang VW- Motorenwerk Chemnitz bisher nur stadtwärtige Haltestelle Lothringer Str. vorhanden, im Zuge Entfall ohne ohne Festlegung Standort im Rahmen Deckensanierung Wolgograder Allee 2015 Festlegung Standort im Rahmen Verkehrsschau 2014 ohne Variantenuntersuchung im Rahmen Planung vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 84 von 91

85 Maßnahmen Beschreibung Planungsstand Haltestell Südbahnhof auf der Kreisverkehr Altchemnitzer Reichenhainer Str. steigt Bedarf in diesem Str./Südbahnhof Bereich Ertüchtigung Wendestelle Freibad Wittgensdorf Haltestellen- und Streckeninfrastruktur CVAG war bis 2005 in Betrieb; muss für das Wenden von Linie 96 ertüchtigt werden Durch die CVAG werden zur Umsetzung der Netzerneuerungen ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen erbracht. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Chemnitzer Modell liegt die Vorhabenträgerschaft jedoch beim VMS. Tabelle 29: Maßnahmen - Infrastruktur CVAG Maßnahmen ohne Ertüchtigung Gleichrichterunterwerke (GUW) Fahrleitung Gleiserneuerungen Gleistrasse und Fahrleitung Reitbahnstr./Bernsdorfer Str. Trasse Theater-/Hartmannstr. Erweiterung Straßenbahnnetz Chemnitzer Modell, Stufe 2 2 GUW 4,9 Kilometer Strecke 2,5 Kilometer Doppelgleis 0,8 Kilometer Doppelgleis 1,3 Kilometer Doppelgleis 4,9 Kilometer 2,5 Kilometer Doppelgleis Chemnitzer Modell, Anpassung Zentralhaltestelle Sonstige Streckeninfrastruktur Beseitigung Hochwasserschäden 2013 Annaberger Straße Ertüchtigung Betriebshof Adelsberg für Zweisystemfahrzeuge Anpassung der Bahnsteige für die Nutzung durch die Zweisystemfahrzeuge des Chemnitzer Modells (Hochbahnsteige (38 cm über Schienenoberkante) gewährleisten Barrierefreiheit) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 85 von 91

86 6.8 Fahrzeuge und Technik Neben der Neuanschaffung von Fahrzeugen für das Chemnitzer Modell (siehe NVP Teil A) werden durch die CVAG Maßnahmen im Bereich Fahrzeugbeschaffung und Technik im Zeitraum der Gültigkeit des Nahverkehrsplanes vorgesehen. Tabelle 30: Fahrzeugneubeschaffung und fahrzeugbezogene Maßnahmen Maßnahmen Anschaffung von Omnibussen Anschaffung Niederflurgelenkstraßenbahnen (2-Richtungsfahrzeuge) Aufstellung von stationären Fahrausweisverkaufsautomaten 15 Busse 10 Straßenbahnen 25 Automaten barrierefreier Umbau Variobahn (Schwingtüren) und Rampen Einsatz ITCS Weiterentwicklung von e-ticketing vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 86 von 91

87 7 Finanzierung 7.1 Finanzierung Leistungserbringung Der überwiegende Anteil der Finanzierung des ÖSPV-Angebotes in Chemnitz wird aus dem Fahrkartenverkauf erzielt. Für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des ÖSPV im Verantwortungsbereich der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger erhalten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsinfrastrukturbetreiber zudem einen finanziellen Ausgleich. Der Ausgleich, der bei dem beauftragten Verkehrsunternehmen durch die Leistungserbringung des ÖSPV entstehenden Verluste, wird derzeit durch einen steuerlichen Querverbund (Versorgungs- und Verkehrsholding) realisiert, bei welchem die Erträge aus dem Versorgungsbereich mit den Verlusten aus dem Verkehrsbereich verrechnet werden. Vertragliche Basis für diesen Verlustausgleich bilden einerseits der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Holding und Verkehrsunternehmen und andererseits die Betrauungsvereinbarung zwischen Verkehrsunternehmen, Holding und Stadt Chemnitz, welche die EU-rechtlichen Vorgaben für den finanziellen Ausgleich der ÖSPV-Leistungserbringung umsetzt. Die Betrauungsvereinbarung regelt die ÖSPV-Finanzierung bis einschließlich Für den Zeitraum ab 2020 wird durch die Stadt Chemnitz eine Direktvergabe, ähnlich der aktuell gültigen Betrauungsvereinbarung (entspricht öffentlichem Dienstleistungsauftrag), an das kommunale Verkehrsunternehmen angestrebt. Dies ist gemäß EU VO 1370, Artikel 5 (2) möglich, wenn das Verkehrsunternehmen durch die zuständige örtliche Behörde, den Aufgabenträger Stadt Chemnitz, wie eine eigene Dienststelle kontrolliert werden kann. Voraussetzung für die volle Gewährung des finanziellen Ausgleichs ist die Erfüllung der im Nahverkehrsplan festgeschriebenen Mengen-, Leistungs- und Qualitätsstandards (Angebotsnetz 2017+). Auch bei Gewährung eines angemessenen Ausgestaltungsspielraums in der konkreten betrieblichen Umsetzung müssen sich die Ziele und Vorgaben des gültigen NVP im tatsächlichen Betrieb erkennbar widerspiegeln. Der Ausgleich zur Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur dient zur Sicherung der Aufwendungen für: Fahrwegvorhaltung, Fahrweginstandhaltung, Betriebshöfe und Abstellanlagen sowie Verwaltung und das Management. Zur Durchführung des Betriebes werden Aufwendungen für: Fahrdienst und Anmietung, Treibkraftverbrauch, Fahrzeugvorhaltung, Fahrzeuginstandhaltung, Planung, Überwachung und Steuerung sowie Vertrieb, Verwaltung, Management ausgeglichen. Dabei sind die Erträge aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistung zu berücksichtigen. Für die Fortschreibung der Ausgleiche sind Indizes für die Preisgleitung angenommen, die auf der Grundlage der üblichen Preissteigerungen und in Auswertung der Entwicklung des ÖSPV ermittelt werden. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 87 von 91

88 7.2 Finanzierung Infrastruktur Im Teil A des NVP wurde im Kapitel V Finanzierung/Barrierefreier Ausbau Haltestelleninfrastruktur dargelegt, dass der finanzielle Aufwand pro Haltestelle (i. d. R. 2 Steige) im städtischen Aufgabenträgergebiet bei einem Auftragsumfang Barrierefreier Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands mindestens beträgt. Dieser Betrag ist als grobe Schätzung zu verstehen und wurde aus Projektanmeldungen im Landesinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen ermittelt. Die Kosten des barrierefreien Haltestellenausbaus inkl. Fahrgastunterstand sind entsprechend der aktuell gültigen Förderrichtlinien förderfähig und werden z. Z. mit Finanzhilfen von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Eine Erhöhung des Förderanteils ergibt sich im Rahmen eines im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurfs 39. Durch die Regierungskoalition wurde darin festgelegt, ein 3,5 Mrd. Euro umfassendes Investitionsprogramm aufzusetzen. Mit diesem will der Bund die Kommunen von 2015 bis 2018 auch bei der Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV mit bis zu 90 % Förderung unterstützen. Inwieweit Fördermittel nach Ende 2019 (Wegfall der Bundesmittel nach GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) für den Haltestellenausbau zur Verfügung stehen werden, ist derzeit nicht absehbar. Im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz gibt es ca. 500 Haltestellen, in der Regel mit zwei Steigen in Hin- und Rückrichtung. In der Vergangenheit wurden in Chemnitz bereits mehrere Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Die Kosten des Ausbaus richteten sich dabei nach dem jeweiligen Ausbauzustand der Haltestellen. Das Kostenspektrum für den barrierefreien Ausbau einer Halteposition bewegt sich je nach Umfang der notwendigen Maßnahmen (einfache Nachrüstung von Bodenindikatoren bis vollständiger Umbau) von bis über Muss im Zuge des Haltestellenausbaus auch die Fahrbahndecke angepasst werden (besondere Bauformen, z. B. halbstarre Decke ), steigen die Kosten pro Haltestelle weiter an. Der Aus- und Umbau von Straßenbahnhaltestellen ist in Abhängigkeit von Art und Umfang der notwendigen Baumaßnahmen systembedingt immer sehr viel kostenintensiver als der Ausbau von Bushaltestellen. Eine exakte Kostenschätzung für einen flächendeckend barrierefreien Haltestellenausbau kann aktuell nicht erfolgen. Derzeit erarbeitet die Stadt Chemnitz ein digitales Haltestellenkataster, welches den Ausbauzustand aller städtischen Haltestellen dokumentiert. Nach Fertigstellung des Katasters wird es möglich sein, Priorisierungen zum zeitlichen Verlauf und Ausbauumfang in einer Maßnahmenliste festzulegen (siehe Barrierefreiheit - Maßnahmen). Die Stadt Chemnitz ist bestrebt, jährlich einen festen Betrag zur Realisierung des Haltestellenausbauprogramms in ihren Haushalt einzustellen. Die nachfolgend genannten Planzahlen basieren auf der vorliegenden mittelfristigen Investitionsplanung der CVAG für die Jahre 2016 bis Planzahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Die Teilmaßnahmen aus der Investitionsplanliste sollen bereits im Jahr 2015 bei Fördermittelbereitstellung begonnen werden. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. In diesem Zusammenhang handelt es sich um den Eigenmittelanteil zur Gewährung der Fördermittel. 39 BT-Drs. 18/ BAG Barrierefreiheit im ÖPNV Hinweise zum Umgang der ÖPNV-Aufgabenträger mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG (2014) vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 88 von 91

89 Investitionsplanung in T Summe Streckeninfrastruktur Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen): Ertüchtigung GUW s Fahrleitung Gleiserneuerungen Gleistrasse und Fahrleitung Reitbahnstr./Bernsdorfer Str. Trasse Theater-/Hartmannstr. Erweiterung Straßenbahnnetz Chemnitzer Modell, Stufe 2 Chemnitzer Modell, Anpassung Zentralhaltestelle Sonstige Streckeninfrastruktur Beseitigung Hochwasserschäden 2013 Annaberger Straße Ertüchtigung Bhf. Adelsberg für Zweisystemfahrzeuge Anpassung der Bahnsteige an neue Barrierefreiheit 7.3 Finanzierung Fahrzeuge und Technik (CVAG) Investitionsplanung in T Summe Fahrgastinformation / Abfertigungstechnik Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen): Stationäre Fahrausweisverkaufsautomaten Einsatz ITCS Weiterentwicklung von e-ticketing Fahrzeugbeschaffung Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen): Anschaffung von Omnibussen Anschaffung Niederflurgelenkstraßenbahnen (2-Richtungsfahrzeuge) barrierefreier Umbau Variobahn (Schwingtüren) und Rampen Die genannten Planzahlen basieren auf der vorliegenden mittelfristigen Investitionsplanung für die Jahre 2016 bis Planzahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Die Teilmaßnahmen aus der Investitionsplanliste sollen bereits im Jahr 2015 bei Fördermittelbereitstellung begonnen werden. Die Umsetzung und damit Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. In diesem Zusammenhang handelt es sich um den Eigenmittelanteil zur Gewährung der Fördermittel. vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 89 von 91

90 Durch die CVAG wird für Haltestellen- und Streckeninfrastruktur (Pkt ) sowie für Fahrzeuge und Technik ein Investitionsvolumen von fast 105 Mio. in den folgenden Jahren vorgesehen. Abbildung 28: Anteile des Investitionsvolumens nach Maßnahmen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbh Seite 90 von 91

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