Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14
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- Julian Lenz
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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für und Weiterbildung Betreff Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr /2015 Beschlussentwurf: Beschlussentwurf siehe folgende Seite
2 Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Hauptund Realschulen, Gesamtschulen sowie der Gymnasien wird wie folgt zugestimmt: 1. Hauptschulen Josef-Hafels- Stephanusschule 2. Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath Realschule Oppum 3. Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium bis zu bis zu 4. Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Standort Kerken Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Gesamtschule Uerdingen Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den n zu genehmigen, an denen durch die Zahl der unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten wird, sofern dies die Raumsituation der zulässt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
3 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen
4 Begründung Seite 2 Die zu den Eingangsklassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien für das Schuljahr /2015 erbrachten folgende Ergebnisse: Hauptschulen Josef-Hafels HS Prinz-Ferdinand-Str Stephanusschule Insgesamt Zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass ca. 60 Schüler noch nicht angemeldet wurden. Erfahrungsgemäß erfolgt hier die Anmeldung größtenteils bei den Hauptschulen. Realschulen Albert-Schweitzer-RS Freiherr-vom Stein-RS RS Horkesgath RS Oppum Insgesamt Gymnasien Arndt-Gymnasium Moltke-Gymnasium Maria-Sibylla-Merian Ricarda-Huch-Gymn Gymnasium Fabritianum Fichte Gymnasium Gymnasium Horkesgath Gymnasium am Stadtpark Insgesamt
5 Begründung Seite 3 Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtsch nachrichtl Standort Kerken Kurt-Tucholsky-Ges Gesamtschule Uerdingen Insgesamt Die zu den Städt. Gesamtschulen für das Schuljahr /2015 erfolgten in der Zeit vom Danach haben die Gesamtschulen die notwendigen Abweisungen so frühzeitig ausgesprochen, dass die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit hatten, die spätere Anmeldemöglichkeit an den anderen weiterführenden n vom wahrzunehmen. Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer angemessenen Auslastung der n ist eine Einflussnahme der Verwaltung auf das Einschulungsverfahren unabdingbar notwendig. Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu bietet das Schulgesetz NW, das gemäß 46 den Schulträger ermächtigt, den über die Aufnahme entscheidenden Schulleitern/Schulleiterinnen einen Rahmen, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang für ihre Entscheidung vorzugeben. Dieser muss sich nicht zuletzt an der optimalen Ausnutzung der vorhandenen Raumkapazität orientieren. Für den Bereich der einzurichtenden Klassen an den Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien ist die Abstimmung mit der jeweiligen Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf zwischenzeitlich ebenso erfolgt, wie für den Bereich der Hauptschulen mit dem Schulamt für die Stadt Krefeld. Von daher wird vorgeschlagen, von den, dem Schulträger zustehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und den einzelnen n gemäß 46 Abs. 1 folgenden Rahmen vorzugeben: Die Zahl der Eingangsklassen der Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie der Gymnasien wird wie folgt festgesetzt: 1. Hauptschulen Josef-Hafels- Stephanusschule 2. Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath Realschule Oppum bis zu
6 Begründung Seite 4 3. Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium 4. Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Standort Kerken Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Gesamtschule Uerdingen bis zu Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den n zu genehmigen, an denen durch die Zahl der unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten wird, sofern dies die Raumsituation der zulässt. Sofern nicht alle bei der gewünschten berücksichtigt werden können und die Schüler/innen deshalb einer anderen der gewünschten Schulform oder einer anderen der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I ein oder mehrere der folgenden Kriterien in Betracht: - Geschwisterkinder - ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache - in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit - Schulwege - Besuch einer in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule - Losverfahren
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