Fragen und Antworten
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- Gisela Hochberg
- vor 6 Jahren
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1 Individuelle Projektarbeit IPA Zeichner/in EFZ Fachrichtung Innenarchitektur Fragen und Antworten Auszug aus Handbuch für Ausbildner und Fachexperten AK ZFI Ausbildungskommission Zeichner EFZ Fachrichtung Innenarchitektur Sekretariat Weibelmattweg 2 CH Unterentfelden Tel Fax info@lvibz.ch
2 4. Antworten auf häufig gestellte Fragen 4.1 Information / Schulung / Vorbereitung / Anmeldung / Expertenschulung Muss die vorgesetzte Fachperson einen Expertenkurs besucht haben? Nein. Die vorgesetzte Fachperson hat keinen Expertenstatus. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die vorgesetzte Fachperson sowohl den Lehrmeisterkurs als auch eine auf die IPA bezogene Schulung besucht hat. Besucht der Prüfungskandidat die Berufsschule auch während der IPA? Grundsätzlich ja. Allfällige Abweichungen regelt die kantonale Behörde. Kann die IPA auch als Teamarbeit ausgeführt werden? Ja. Die IPA ist zwar grundsätzlich eine Einzelarbeit, sie kann aber als Teamarbeit durchgeführt werden. Die Teilaufgaben der einzelnen Prüfungskandidaten müssen dabei klar abgegrenzt sein, sodass die Einzelleistungen bewertbar sind. Kann der Prüfungskandidat die von der vorgesetzten Fachperson vorgesehene Aufgabe ablehnen? Ja, wenn die Aufgabe nicht dem Tätigkeitsfeld des Prüfungskandidaten entspricht oder der Schwierigkeitsgrad zu hoch ist. Kann ein zugeteilter Experte abgelehnt werden? Ein Expertenwechsel kann beantragt werden. Bei möglichst frühzeitiger Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Chefexperten, ist eine andere Expertenzuteilung möglich. Seite 2
3 4.2 Aufgabenstellung und Startfreigabe Muss die IPA zwingend aus einem verkäuflichen Kundenauftrag bestehen? Nein. Ein verkäuflicher Kundenauftrag wäre sinnvoll. Falls jedoch kein Kundenauftrag verfügbar ist, kann ein betriebsinterner Auftrag vergeben werden. Dürfen nur Arbeiten aus dem aktuellen Tätigkeitsgebiet des Prüfungskandidaten ausgeführt werden oder auch solche aus einem früher belegten Gebiet? Das Reglement schreibt vor, dass sich die IPA auf Inhalte des zum Zeitpunkt der Prüfung belegten Tätigkeitsgebietes bezieht. Eine Arbeit aus einem ganz anderen Gebiet ist deshalb nicht zulässig. Kann die Projektarbeit auch länger als die reglementarische Maximaldauer dauern? Nein. Länger andauernde Arbeiten können jedoch problemlos als IPA ausgeführt werden, wenn ein eingegrenzter Perimeter definiert wird, welcher in der reglementären Dauer ausgeführt werden kann. 4.3 Aufgabenbearbeitung, Betreuung Wie gross ist der Betreuungsaufwand für den Fachvorgesetzten? Der Fachvorgesetzte betreut den Prüfungskandidaten im gleichen Umfang, wie er dies auch bei bisherigen produktiven Arbeiten getan hat. Zusätzlicher Aufwand, der sich auf Grund der Prüfungssituation ergibt, sind folgenden Tätigkeiten: - Eingabeformular ausfüllen und Aufgabe formulieren - Dokumentation korrigieren und Arbeit bewerten - Evtl. Bewertung mit Experten bereinigen Diesem Zusatzaufwand für den Fachvorgesetzten ist jedoch der Nutzen einer Produktivarbeit für den Lehrbetrieb gegenüberzustellen. Seite 3
4 Darf die IPA für andere dringende Arbeiten unterbrochen werden? Ja. Ursache und Dauer der Unterbrüche sind im Arbeitsjournal zu dokumentieren und der zuständige Experte muss orientiert werden. Darf während der IPA auch mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet werden? Ja. Für die Prüfungszeit sind keine zusätzlichen arbeitszeitlichen Bedingungen einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, der Firmenrichtlinien, allenfalls des GAV. Die geleisteten Stunden sind im Arbeitsjournal festzuhalten. Darf die Dokumentation auch zu Hause erstellt werden? Ja. Dies ist im Arbeitsjournal, nebst der zeitlichen Erfassung, zu dokumentieren. Die Erstellung zu Hause darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Gehört das Drucken und Binden der Präsentationsmappe zur eingegebenen Zeit? Ja, gehört zum Fertigstellen der Arbeit. Wie ist vorzugehen, wenn der Prüfungskandidat erkrankt? Die IPA kann bei Krankheit unterbrochen werden. Der Unterbruch ist im Arbeitsjournal zu vermerken. Nach dem 3. Tag ist ein Arztzeugnis einzuholen. Der zuständige Experte muss orientiert werden. Darf die Prüfungsaufgabe nach der Freigabe durch den Fachvorgesetzten abgeändert oder durch eine neue ersetzt werden? (z.b. wegen einer Kundensistierung) Nur in Ausnahmefällen und mit Einverständnis der Prüfungsbehörde. Seite 4
5 Kann der durch die Prüfungskommission vorgegebene Abschlusstermin der IPA unterschritten werden? Ja. Der zuständige Fachexperte muss frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden. 4.4 Präsentation und Fachgespräch Gehört das Vorbereiten der Präsentation zur eingegebenen Zeit? Nein. Die Vorbereitung der Präsentation kann nach der Abgabe gemacht werden und muss somit nicht im Arbeitsjournal erfasst werden. Darf der Fachvorgesetzte an der Präsentation und am Fachgespräch teilnehmen? Ja, sofern der Prüfungskandidat sein Einverständnis gibt. Er hat sich dabei jedoch passiv zu verhalten, das heisst, er darf sich nicht am Fachgespräch beteiligen. Ausgenommen davon sind Fragen, welche die Experten direkt an den Fachvorgesetzten richten, um eine Klärung von kritischen Punkten zu erhalten. Darf der Experte während des Fachgesprächs auch allgemeine Berufskenntnisse abfragen? Nein. Die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren des Berufsfeldes Raum- und Bauplanung hält klar fest, dass die Experten Fragen zu allgemeinen Berufskenntnissen zu vermeiden haben. Seite 5
6 4.5 Korrektur, Bewertung, Notengebung Fliessen die Feststellungen der Experten anlässlich der Besuche in die Bewertung ein? Die Bewertungshilfsmittel sehen dies nicht vor. Die Besuche geben dem Experten primär Einblick in Art und Anforderung der Arbeit und erleichtern ihm das Fachgespräch. Protokollierte Feststellungen können jedoch von den Experten z.b. im Fachgespräch verwendet werden und die Beurteilung mitbeeinflussen. Darf der Prüfungskandidat in die laufende Bewertung Einsicht nehmen? Nein. Eine Einsichtsmöglichkeit besteht nur im Rekursfall. 5.6 Uneinigkeit Wer entscheidet bei Uneinigkeit zwischen dem Fachvorgesetzten und den Experten? Die von der Prüfungsinstanz eingesetzte Stelle. Seite 6
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