Zwischenlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen
|
|
- Maria Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zwischenlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen Seminar Nukleare Entsorgung: 28./29. November 2017, Köln Herbert, Öko 1
2 Überblick über das atomrechtliche Regelwerk Leitlinie PSÜ und Alterungsmanagement 2
3 1. Überblick über das atomrechtliche - - Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus der 9a zur Zwischenlagerung von WAA Abfällen - Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfälle in standortnahen - - zu Fragen des Reparaturkonzepts und der Qualifizierung für den 3
4 1. Überblick über das atomrechtliche Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern, (basierend auf: RSK: Sicherheitstechnische Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern, ) Leitlinien zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen und zum technischen Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, 4
5 Genehmigungsvoraussetzungen gemäß eines Bedürfnisses Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung Vorsorge für Erfüllung gesetzlicher Schadensersatz Verlängerung 5
6 anforderungen Aufbewahrung, nicht auf die Anlage (Gebäude) Atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist Bundesamt für Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird zusätzlich nach im Bundesland geltendem Baurecht bei zuständiger Baubehörde (z.b. Zuständig für die atomrechtliche Aufsicht: Zuständige Behörde (z.b. Umweltministerium) des jeweiligen 6
7 Behälter (1) Der Behälter übernimmt wesentliche Behälter müssen neben Lagerrecht Transportrecht erfüllen (engl. dual Schutzfunktionen des Behälters bei Für den Transport ist eine für Versandstücke erforderlich Gesellschaft für Nuklear 7
8 Behälter (2) Verkehrsrecht und Atomrecht sind eigenständige Zuständig für die atomrechtliche Genehmigung: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( Zuständig für verkehrsrechtliche Bundesanstalt für prüfung Behälter: angestrebt (verlängerte Fristen für Behälter, die nicht mehr gefertigt und hauptsächlich zwischengelagert werden); regelmäßigen Monitorings 8
9 für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern, Überblick zu ausgewählten Punkten Vollständige Leitlinie unter: 9
10 Für Behältern mit folgenden Inventaren: Spaltproduktlösungen (CSD Hülsen und Strukturteilen Abfällen (CSD 10
11 Zerfallswärme Unterkritikalität 11
12 gestuftes Konzept aus Behälter Hüllrohrversagen auszuschließen ist Aufbewahrung defekter Brennstäbe: mit gasdichter Umhüllung und/oder Behälter mit spezifizierter Dichtheit und Dichtheitsüberwachung Überwachung und Meldung von Störungen und Ausfällen 12
13 Wärmeabfuhr aus den Behältern keine Beeinträchtigung der Gamma keine Beeinträchtigung der Behälter Zerfallswärme Einhaltung der zulässigen Inventar Wärmeabfuhr aus Wärmeabfuhr 13
14 Berücksichtigung oder Beschränkung einer Unterkritikalität auch bei Störfällen, inkl. Annahme der 14
15 Schutz der Bevölkerung und der Behälter und ergänzend durch das lagergebäude Schutzziele siehe Vortrag R. Kilger Zwischen von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen 15
16 zur Behälterhandhabung sind nach KTA 3902 ist mit Hubhöhenbegrenzung und Anfahrsystem zu den Abstellplätzen der Behälter Lüftung in sinngemäßer Anwendung der 16
17 Störfallanalyse (1) (Schädliche Druckwellen, übergreifende Brände (Waldbrand zufälliger Militärflugzeugs Druckwelle kann durch Behälter oder durch Kombination aus Behälter und Lagergebäude erfolgen. (Auswirkungen von Gebäudezerstörung sind ggf. zu berücksichtigen) 17
18 Störfallanalyse (2) Auch bei auslegungsüberschreitenden Störfällen sind Zusammenfassende Bewertung im ESK Die Auslegung der Behälter stellt bei auslegungsüb Die auf Basis der vorgelegten Unterlagen durchgeführten Untersuchungen und, dass die Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde Abfälle allen Lastfällen höchste Stresslevel erfüllen bzw. den höchsten Schutzgrad erreichen Für Behälterlager liegen die entsprechenden Nachweise zu Erdbeben und 18
19 schließt Kalterprobung jeder Behälterbauart ein Eigenständigkeit des Zwischenlagers KKW ist zulässig Qualitätssicherung für Systeme und Komponenten Gewährleistung des sicheren Betriebs Für den anomalen Betrieb u.a. Reparaturzeit Regelungen für das Behälterüberwachungs 19
20 Drei mögliche Fälle des Personaleinsatzes: regelmäßige Zusammenarbeit 20
21 überprüfung Sicherheitsüberprüfungregelmäßig Überwachung des Gesamtzustandes des muss gewährleistet sein 21
22 4. LL PSÜ/AM zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen und zum technischen Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, vom LL PSÜ/AM vollständige Leitlinie unter 22
23 PSÜ/AM Berücksichtigung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen Ł über einen Gemeinschaftsrahmen für die Brennelemente und radioaktiver Abfälle **: Art. 7 (2) die Sicherheit der Anlagen oder Tätigkeiten [ ] regelmäßig in systematischer und nachprüfbarer Weise zu überprüfen und, so weit wie vernünftigerweise erreichbar, kontinuierlich zu * WENRA: Western European Nuclear Regulators Association ** RICHTLINIE 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli
24 4. LL PSÜ/AM Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern Der Zwischenlagerbetreiber muss regelmäßig alle zehn Jahre eine Sicherheitsüberprüfung für sein Zwischenlager durchführen. Zur Beherrschung der Langzeit vorzulegen und Maßnahmen durchzuführen. - - Anhörungen im ESK - Workshop mit Vertretern von Behörden und Betreibern = > wertvolle Hinweise zur Verbesserung von Verständlichkeit und Anwendbarkeit sowie zur Präzisierung der 24
25 Verhältnis PSÜ und Alterungsmanagement Übergeordnetes Ziel: Bestätigung des Sicherheitsstatus und Beherrschun Sicherheitsprüfung 1 Sicherheitsüberprüfung in 2 periodischen Abständen zur PSÜ und zum Alterungsmanagement Wechselseitige Bezüge: Überprüfung der Maßnahmen zum Alterungsmanagement in der PSÜ Berücksichtigung der Ergebnisse des Alterungsmanagements in der PSÜ 25
26 4. LL PSÜ/AM niveau, die Betriebszuverlässigkeit und die Strahlenexposition sicheren und zuverlässigen der zuverlässigen Beherrschung von Störfällen Einrichtungen und Behälter späterem Abtransport der Behälter für den und abgeleiteten Anforderungen für 26
27 4. LL PSÜ/AM Zuständigkeiten und Fristen Zuständigkeiten Verantwortlich für die Durchführung der PSÜ Aufsichtsbehörde: Zuständig für die Prüfung der PSÜZL, Festlegung und Überwachung ggf. erforderlichen Genehmigungsbehörde Erhält Ergebnisse der PSÜ Abschluss der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde 6 Monate nach Abschluss der PSÜ und Vorlage des Berichts 27
28 4. LL PSÜ/AM Umfang der PSÜ (1) Zusammenstellung der durchgeführten und eingetretenen sicherheitsrelevanten Änderungen 28
29 4. LL PSÜ/AM Umfang der PSÜ (2) Überprüfung der Störfallanalysen relevanter Ereignisabläufen, Aktualität der Nachweisverfahren. Konservativität vorhandener Nachweise. der durchgeführten Maßnahmen und Überprüfung des Sicherheitsmanagementsystems längerfristige Entwicklung des Prüfung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Dokumentation 29
30 4. LL PSÜ/AM Ergebnisse der PSÜ Einschätzung des Sicherheitsstatus des ZL Darlegung in prüffähigem Bericht: Zusammenführung aller Analyseergebnisse zu einem Gesamtbild Bewertungsmaßstab: Erfüllung der Schutzziele und abgeleiteten Ergebnisse durch die Behörde ausreichende Zuverlässigkeit der zu betrachtenden Störfälle, Schwachstellen im Sicherheitskonzept den Betreiber in Abstimmung mit der Behörde 30
31 Überblick zum Alterungsmanagement für: Maßnahmen für zugängliche nicht zugängliche Behälterbereiche, Behälterbereiche und Gebäude, sonstige Zuständigkeit: Zuständigkeitsbereichs der 31
32 4. LL PSÜ/AM für: zugängliche Behälterbereiche, Gebäude, Zuständigkeit: Kap. 7 Technisches Grundsätzliches: Überwachungskonzept Prüf und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich - - Häufigkeit und Stichprobenumfang - Ort der Durchführung 32
33 4. LL PSÜ/AM Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Prüf Überwachungsmaßnahmen - - hinsichtlich zukünftig zu erwartender Qualitäts veränderungen Maßnahmen zeitnah planen, umsetzen und auf Übertragbarkeit Anpassung des Überwachungskonzepts über die durchgeführten Maßnahmen und gewonnenen Erkenntnisse jährlich und anlassbezogen bei 33
34 4. LL PSÜ/AM für: zugängliche Behälterbereiche, Gebäude, Zuständigkeit: Umfang der PSÜ Regelungen in Kapitel 5.6 Sicherheitsmanagement - - Gewährleistung eines regelmäßigen anlagenübergreifenden Kapitel 5.7 Langzeitdokumentation und elektronische 34
35 Zeitraum bis zur Überführung in ein Endlager begrenzt Absehbare Überschreitung der genehmigten Aufbewahrungs zeiträume geeignete zusätzliche Nachweise (z. B. der Behälter und Inventare unter den lagerspezifischen Betriebserfahrungen, PSÜ und Alterungsmanagement liefern Informationen über zugängliche Komponenten Für Inventare werden eigene Untersuchungsprogramme 35
36 zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern, Stresstest für Anlagen und Einrichtungen der für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, Anlagen zur Leitlinien zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen und zum technischen Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, vom Stellungnahme zur Rückführung verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland Aufbewahrung der verglasten Abfälle in Standortzwischenlagern aufgrund der Änderung des Atomgesetzes am ( sonstiger Wärme entwickelnder Abfälle, 36
Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks
Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks Stand der Bearbeitung BMU, RS I 5 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Reaktorsicherheit,
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrPost- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht Referat 44 Kernenergienutzung" 15. Januar 2014 Überblick Der Unfall am 11. März 2011 in japanischen Kernkraftwerken am Standort Fukushima
MehrSicherheitsüberprüfungen der Kernkraftwerke nach Fukushima Umgesetzte und geplante sicherheitsoptimierende Maßnahmen
Sicherheitsüberprüfungen der Kernkraftwerke nach Fukushima Umgesetzte und geplante sicherheitsoptimierende Maßnahmen M. Fuchs, E.ON Kernkraft GmbH Hannover, 15.01.2014 Gliederung 1. Technischer Status
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
Mehr5. Informationsforum Biblis
Bürgerzentrum Biblis, 16. April 2015 5. Informationsforum Biblis Thema Erdbeben RWE Power AG Agenda Auslegung gegen Erdbeben Standort Biblis Bemessungserdbeben Kraftwerk Biblis (KWB), weitere Details Im
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Hintergrund und Beratungsauftrag Beratungsgang Bewertungsmaßstäbe Sachverhalt... 5
E S K STELLUNGNAHME der Entsorgungskommission Rückführung verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland Aufbewahrung der verglasten Abfälle in Standortzwischenlagern aufgrund der
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrUmsetzung IT-SiG in den Ländern
Umsetzung IT-SiG in den Ländern Erfahrungen aus dem Bereich AtG Seite 1 Betroffenheit im Nds. Umweltministerium KRITIS-Sektoren Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) Energie (Kerntechnische
MehrBestandsaufnahme Atommüll in Deutschland. Inhalte:
Inhalte: 1. Abfallbestand 2. Abfallprognose und Entsorgungsanlagen für bestrahlte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle 3. Abfallprognose und Entsorgungsanlagen für gering wärmeentwickelnde Abfälle
MehrDie Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich und Großbritannien
SELLAFIELD GORLEBEN LA HAGUE Die Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich und Großbritannien Transport und Zwischenlagerung von Glaskokillen Durch Verträge geregelt: Deutschland nimmt Wiederaufarbeitungsabfall
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDas Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz Strahlung was ist das eigentlich? 1 2 3 4 5 6 Strahlung ist ein Strom von Energie oder kleinsten Teilchen, der von einer Quelle ausgeht und sich ausbreitet. Strahlung kann
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrDie Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung
Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Am Beispiel eines externen Qualitätsaudits Nadja Schachteli 1 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, GCP 5.1.1 Der Sponsor ist für die
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrNukleare Sicherheits-Charta. Die Selbstverpflichtung der Axpo
Nukleare Sicherheits-Charta Die Selbstverpflichtung der Axpo Präambel Diese Sicherheits-Charta ist eine Selbstverpflichtung der Axpo. Sie ist die Basis für alle Mitarbeitenden bei der Erfüllung ihrer täglichen
MehrBehördenseminare der GRS Akademie
akademie Behördenseminare der GRS Akademie September bis Dezember 2014 Grundlagen des Strahlenschutzes Sicherheit von Kernkraftwerken Anomale Betriebsvorkommnisse, Auslegungsstörfälle, Auslegungsüberschreitende
MehrZwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord / Lubmin- Sicherungsmaßnahmen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kerstin Kassner, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann
MehrRevision der BAM-GGR002
Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche
MehrEnergieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO)
Durchführungsbestimmungen für Sachsen-Anhalt Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 3.Mai 2002. Aufgrund des 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873),
MehrVerordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrLegionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene
Für Mensch & Umwelt Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Legionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie
MehrNukleare Sicherheits-Charta
Etti 07 Nukleare Sicherheits-Charta Kernkraftwerk Leibstadt AG CH-5325 Leibstadt www.kkl.ch Medienstelle KKL 056 267 72 38 Präambel Diese Charta ist eine Selbstverpflichtung der Kernkraftwerk Leibstadt
MehrKernkraftwerk Biblis 7. Sitzung Informationsforum
Kernkraftwerk Biblis 7. Sitzung Informationsforum Brennelemente-Räumung in Block A Biblis, 13.06.2016 Weg der BE vom Lagerbecken zum SZL in Biblis MOSAIK II - Behälter Block B Block A SZL SZL (Halle 2)
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrKonformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten
Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 2 Signaturverordnung bestätigt hiermit gemäß dass
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
MehrGRUNDLAGEN DER KERNTECHNIK
Bildquelle: RWE Power AG Bildquelle: RWE Power AG MODUL 1+2 GRUNDLAGEN DER KERNTECHNIK 12.04.2016 14.04.2016 (max. 30 Teilnehmer) 1.380,00 + 19% MwSt. Novotel Aachen City, Peterstraße 66, 52062 Aachen
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrKommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 5, 6, 7 und 8 der 3. Sitzung Vorschlag von Klaus Brunsmeier zum Arbeitsprogramm
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrHinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung
MehrNomos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken. Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23. Christina Wittkamp
Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23 Christina Wittkamp Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken Ein Sanierungsfall? Nomos Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht herausgegeben
MehrWie stelle ich den ordnungsgemäßen g Betrieb meiner Kläranlage sicher?
Wie stelle ich den ordnungsgemäßen g Betrieb meiner Kläranlage sicher? Gerhard Spatzierer Ausgangssituation Bau meiner Kläranlage kostet viel Geld! Alles gelöst? Betrieb! Instandhaltung! Wer? Personal
MehrÖffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland Vortragsinhalt 1. Grundsätzliches zum Stilllegungsverfahren 2. Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit
MehrUmweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrErrichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle
MehrDie neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
MehrAusgangszustandsbericht für IED-Anlagen
Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Erste Erfahrungen Marburg, den 20. Mai 2015 Elisabeth Schirra Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Verfahren und Prüfschritte
MehrAntragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend aus:
Zur Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen gemäß Anhang der VO (EU) 185/2010 Kap. 9 am Flughafen Köln/Bonn Antragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrBundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrRechtsanwaltskammer München
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03144.SW.09.2005 Rechtsanwaltskammer München Auftraggeber: DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen
Mehr:G GEHEN. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Rosen kavalierplatz München
n. /7 RWE Povnr AG Huyss. nallae 2. 451 28 Rosen kavalierplatz 2 81925 München Sparte Kernkraftwerke Regulierung/Genehmigungen, 11. Dezember 2014 Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II) Antrag nach 7 Abs.
MehrBS OHSAS 18001:2007 BS OHSAS Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH
BS OHSAS 18001 Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH 22.10.2007 1 Andreas Engelhardt Produktmanager für Zertifizierungsprodukte im Bereich Arbeitsschutzmanagementsysteme Auditor
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrFeststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit
Im Änderungsmodus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ZB1, an die ab Januar 2016 geltende Rechtslage übergangsweise bis zum Vorliegen einer aktualisierten Version angepasst.
MehrSportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist
MehrVom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
MehrDie Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und der hoch radioaktiven Abfälle wird hier nicht betrachtet.
Die Entsorgungskommission (ESK) und der ESK-Ausschuss STILLLEGUNG haben sich im Laufe der letzten Jahre mehrfach mit der Stilllegung von Kernkraftwerken und den dabei zur Entsorgung auftretenden Massenströmen
MehrVerordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz
Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.
MehrKonformitätsbewertung 3.9 A 3
Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrFAQ s F-Gase ALLGEMEIN
Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 517/2014, auch bekannt als F-Gas-Verordnung, europaweit in Kraft getreten. Unsere Klimakammern nutzen Gase, welche dieser Verordnung unterliegen. Dieses FAQ-Papier
MehrDas IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert
Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert 6. Essener Gespräche zur Infrastruktur, 10. März 2016 Das IT-Sicherheitsgesetz Ergänzung BSI-Gesetz und mehrerer
MehrSicherheit Inspektion und Wartung
Referat Sicherheit Inspektion und Wartung von Sportgeräten Was bedeutet für uns Sicherheit? Wie wird Sicherheit gewährleistet? Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der
MehrAnlagen in der Nachbetriebsphase - sicherheitstechnische Fragestellungen
Anlagen in der Nachbetriebsphase - sicherheitstechnische Fragestellungen Dr. Dagmar Sommer, GRS Inhalt Einführung und aktueller Stand Dauer der Nachbetriebsphase Sicherheitstechnische Fragestellungen bei
MehrInformationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg
Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg infokommission-kkp TOP 2: Vorbereitung zu Stilllegung und Abbau von KKP 1 und zur Schaffung von Rückbau-Infrastruktur (RBZ/SAL) Michael Nagel (UM)
MehrEnergetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen. Informationen für Anlagenbetreiber
Energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen nach 12 EnEV Informationen für Anlagenbetreiber Wurde Ihre Klimaanlage schon energetisch inspiziert? 2 Die Rechtslage: Inspektionspflicht 12 der Energieeinsparverordnung
MehrFragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)
Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen
MehrGDA-ORGACheck. Helmut Ehnes, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) Oleg Cernavin, BC Forschung.
GDA-ORGACheck Helmut Ehnes, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) Oleg Cernavin, BC Forschung GDA-ORGA-Programm Nächster Schritt GDA-ORGA-Programm "Verbesserung der Organisation
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3235 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1208 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/3115 Kernkraftwerk Rheinsberg Wortlaut
MehrKurzstellungnahme zur kursorischen
Kurzstellungnahme zur kursorischen Durchsicht von Antragsunterlagen hinsichtlich Bewertbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen durch potenziell betroffene Dritte im Vergleich zu anderen Genehmigungsverfahren
Mehr- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrBaustelle Krankenhaus Technische Krankenhaushygiene
Baustelle Krankenhaus Technische Krankenhaushygiene Mehr wissen. Weiter denken. Inhalt Rechtliche Aspekte Betreuung von Bauprojekten Beispiele aus der Praxis Zusammenfassung Baustelle Krankenhaus Folie
MehrRahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V
Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: VK 30/2005 Köln, den 22. Februar 2005 Tischvorlage für die 17. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates
Mehr- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 1. Geltungsbereich Diese Hinweise gelten für Verpackungen,
MehrAnforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke
MehrPraktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder
Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder PMS-Workshop, 29.09.2005 Auswirkungen der 12. AMG-Novelle auf die klinische Forschung in Deutschland Dr. Sabine Paris Zentralstelle der Länder
MehrPost- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
Anlage 1 Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht Bilanz nach dem Fachgespräch im MU am 15.01.2014 hinsichtlich der Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 7. Übung im SoSe 2007: Risiko-Bewertung & -Behandlung 7.1 Risikotabelle Rg. Bedrohung Auftreten Schaden Risiko 1 Computer-Viren 9 6 54 2 Trojanische Pferde 4 6 24
MehrAusbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung
Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrWiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung
MehrHamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010
Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch
MehrNeue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.
. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten
MehrDas deutsche CCS-Gesetz. Aktueller Stand des Gesetzesvorhabens fu r das CO2ATSG
Das deutsche CCS-Gesetz Aktueller Stand des Gesetzesvorhabens fu r das CO2ATSG Dr. Mathias Hellriegel LL.M. Berlin, 16. Juni 2009 1 Überblick Warum brauchen wir ein CCS-Gesetz? Wo stehen wir im Gesetzgebungsverfahren?
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrRICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS
Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
MehrEigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken
Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Bauausführung Qualitätssicherung der Bauausführung
Qualitätssicherung der Relevanz und Zielsetzung Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung der ist die detaillierte Gebäudedokumentation. Sie dient verschiedensten Akteuren (Bauherr, Eigentümer,
Mehr(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)
Fluglärmgesetz - Seite: 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Vom 30. März 1971 (BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit
MehrÄnderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab
Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,
MehrZuordnung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im QMS-Reha
4. Kontext der Organisation Zuordnung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im QMS-Reha 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter
MehrEingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Mehr