Raumbeobachtung Kanton Zürich. Dezember 2000 Heft 22. in der

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1 Raumbeobachtung Kanton Zürich Dezember 2000 Heft 22 Gebäudeentwicklung in der Landschaft

2 Editorial Rund drei Viertel der Kantonsfläche sind so genannte freie Landschaft (Land- und Forstwirtschaftsflächen). Dieses Gebiet ausserhalb der Siedlungsfläche dient längst nicht mehr ausschliesslich der landwirtschaftlichen Produktion. Die freie Landschaft hat auch als Wohn- und Arbeitsort von rund 40'000 Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. 20'000 Beschäftigten eine grosse Bedeutung. Darüber hinaus bietet sie Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung. Mit den Änderungen der Raumplanungsgesetzgebung, die der Bundesrat am 1. September 2000 in Kraft gesetzt hat, wird differenziert auf die Bedürfnisse der Bevölkerung im Nichtbaugebiet eingegangen: Insbesondere erhalten die Landwirte einen grösseren Handlungsspielraum, der es ihnen erlauben soll, sich im rauen wirtschaftlichen Umfeld besser zu behaupten. So wird beispielsweise die Umnutzung der bestehenden, für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr benötigten Bausubstanz im Landschaftsraum erleichtert. Dies entspricht durchaus dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung und stellt auch das grundlegende Gebot der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht in Frage. Um jedoch allfällige unerwünschte Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können, sieht die Raumplanungsverordnung neu eine entsprechende Raumbeobachtung über das Bauen ausserhalb der Bauzone vor. Systematische Raumbeobachtungen führt der Kanton Zürich seit über 20 Jahren in den Bereichen «Bevölkerung und Beschäftigte», «Siedlung und Landschaft» sowie «Verkehr» durch. Damit können raumrelevante Veränderungen frühzeitig erkannt und erforderliche Massnahmen eingeleitet werden. Die vorliegende Broschüre «Gebäudeentwicklung in der Landschaft» befasst sich erstmals eingehend mit der baulichen Entwicklung in der freien Landschaft. Sie ist Grundlage für eine sachgerechte Koordination des Landschaftswandels und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Chancen und Risiken abzuschätzen. Die Standortqualität unseres Kantons wird wesentlich auch durch weiche Faktoren geprägt. Der schonende Umgang mit unserer wertvollen Landschaft und ihre Förderung liegen gleichermassen im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Mit der Raumbeobachtung wollen wir zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung der freien Landschaft beitragen. Dorothée Fierz, Baudirektorin

3 Inhaltsverzeichnis 1. Landschaft als Arbeits- und Lebensraum 4 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente 6 3. Entwicklung des Gebäudebestandes Nutzungsstruktur des Gebäudebestandes Perspektive Bauen und Nutzungsänderungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Bauen und Nutzungsänderungen im Rahmen richtplanerischer Vorgaben Tendenzen 17 Kennziffern der Gemeinden 18 Anhang 2 Gemeinden und Regionen 23 Anhang 3 Übersicht der Kennzahlen 24 Baudirektion Kanton Zürich Herausgeber: Redaktion, Kartografie und Layout: Bezugsquelle: Preis: ARV, Amt für Raumordnung und Vermessung Stampfenbachstr Zürich ARV, Abteilung Kantonalplanung KDMZ, Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Räffelstrasse 32, 8090 Zürich Tel. 01/ , Fax. 01/ Fr (inkl. MwSt.)

4 4 1. Landschaft als Arbeits- und Lebensraum 1. Landschaft als Arbeits- und Lebensraum Der Landschaftsraum, unsere eigentliche Lebensgrundlage, wird heute mit einer wachsenden Vielfalt an gesellschaftlichen Bedürfnissen und Nutzungsinteressen konfrontiert. Infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft wird das Gebiet ausserhalb der Siedlungsfläche nicht mehr ausschliesslich für die agrarische Nutzung verwendet; auch Aspekte der Ressourcennutzung, der Ver- und Entsorgung, des Verkehrs, der Freizeitgestaltung und Erholung sowie des Natur- und Heimatschutzes sind zu berücksichtigen. 1 Die räumliche Ausdehnung dieser (Kultur-) Landschaft wird im Folgenden mit dem Begriff «Land- und Forstwirtschaftsfläche» 2 bezeichnet. Dieses Gebiet umfasst mit 133'000 ha rund drei Viertel der Kantonsfläche, die restlichen 40'000 ha entfallen auf Siedlungsflächen und Gewässer. Die quantitative Bedeutung der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Kanton Zürich ist regional sehr unterschiedlich. Vor allem in unmittelbarer Nähe der Stadt Zürich macht die Siedlungsfläche bereits heute den überwiegenden Teil des Gemeindegebiets aus. In grösserer Entfernung befinden sich dagegen noch zahlreiche Gemeinden, deren Flächen zu mehr als 90 % für landund forstwirtschaftliche Zwecke nutzbar sind. Die Werte variieren zwischen 19 % für Kilchberg (Region Zimmerberg) und 99 % für Sternenberg (Region Oberland). Der regionale Vergleich zeigt, dass die freie Landschaft vor allem im östlichen Oberland, im Weinland und im ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung stark überwiegt (über 90 % der Regionsfläche). Den mit Abstand kleinsten Anteil weist mit 41 % erwartungsgemäss die Stadt Zürich auf, gefolgt von den angrenzenden Regionen Glatt- und Limmattal (67 %) und der Stadt Winterthur (69 %) (Abb. 1, vgl. auch ). bis 50 % % % % % über 90 % Quellen: Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 1: Land- und Forstwirtschaftsfläche 1998 (in % der Gemeindefläche) 1 Ausführlich zum Thema «Multifunktionalität der Landschaft» wurde in der Reihe «Raumbeobachtung Kanton Zürich», Heft 21 «Landschaftsentwicklung» vom Oktober 1999 berichtet. 2 Die «Land- und Forstwirtschaftsfläche» (d.h. die freie Landschaft) setzt sich zusammen aus Landwirtschaftszonen und Wald, Freihaltezonen mit Allmend- Charakter sowie Reservezonen. In der vorliegenden Broschüre wird die «Landund Forstwirtschaftsfläche» jeweils für das Jahr 1998 ausgewiesen.

5 1. Landschaft als Arbeits- und Lebensraum 5 Anteil an der Gesamtbevölkerung bis 3 % 3-6 % 6-9 % über 9 % Einwohner Stand 1998 Anteil an allen Beschäftigten bis 3 % 3-6 % 6-9 % über 9 % Beschäftigte Sektor I Sektor II Sektor III Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Einwohner 1998 / Stat. Amt, Zürich Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Beschäftigte 1995/96 / BFS, Neuchâtel Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 2: Einwohner 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Abb. 3: Beschäftigte 1995/96 nach Wirtschaftssektoren in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Rund 3 % der Wohnbevölkerung oder gut 39'000 Personen leben gegenwärtig ausserhalb der Siedlungsfläche des Kantons Zürich. 3 Den höchsten Anteil weist mit 19 % der vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Osten der Region Oberland auf. Verhältnismässig hohe Werte ergeben sich für das Weinland (9 %), das Knonaueramt und den ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung (je 7 %), unter 2 % liegen sie in den beiden Städten Zürich und Winterthur sowie in den stadtnahen Regionen Limmat- und Glattal (Abb. 2, vgl. auch ). Im Kanton Zürich arbeiten beinahe 21'000 Personen das sind 3 % aller Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaftsfläche. Im östlichen Oberland und im Weinland befindet sich allerdings ein Fünftel aller Arbeitsplätze ausserhalb der Siedlungsfläche. Obwohl die freie Landschaft grundsätzlich dem ersten Wirtschaftssektor vorbehalten ist, nimmt dieser nur noch in den ländlichen Regionen des Kantons, insbesondere im Weinland eine wirklich dominante Stellung ein (Abb. 3, vgl. auch Anhang 1). 3 Die Wohnbevölkerung 1998 wurde auf Basis der Volkszählungsdaten 1990, des Bevölkerungsstandes der Gemeinden 1998 und der Geschossflächenveränderung im Wohnen zwischen 1990 und 1998 ermittelt.

6 6 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente Gebäude in der freien Landschaft prägen deren Charakter wesentlich. Ob eine Baute als harmonischer Bestandteil einer Kulturlandschaft wahrgenommen oder eher als störend empfunden wird, ist sowohl von Anzahl, Grösse, Form und Einordnung in die Umgebung als auch vom jeweiligen Nutzungszweck abhängig. So wirkt beispielsweise eine landwirtschaftlich genutzte Hofsiedlung vertrauter und der Umgebung angepasster, als eine vergleichbare Gebäudegruppe, welche einem Gewerbebetrieb mit intensivem Kundenverkehr dient. Im Kanton Zürich befinden sich beinahe 29'000 Bauten 4 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche. Alleine die Region Oberland ist Standort von über 8800 Gebäuden oder 30 % des kantonalen Bestandes. Mehr als 3000 Bauten stehen im ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung sowie in der Region Zimmerberg, weniger als 500 Bauten sind es in der Stadt Zürich und in den angrenzenden Regionen Limmat- und Furttal. Wie erwähnt, sind die Gebäudegrössen für das Erscheinungsbild der Landschaft wichtig. Im Kanton Zürich weisen 44 % der Gebäude in der Land- und Forstwirtschaftsfläche ein Bauvolumen von weniger als 500 m 3 auf (Garten- und Gerätehäuschen, Rebhäuser, Feldscheunen etc.). Rund 34 % erreichen ein Ausmass zwischen 500 m 3 und 1500 m 3 (Wohnhäuser, Stallgebäude, Reservoire etc.), grösser als 1500 m 3 sind 22 % der Bauten (Einhöfe 5, Gewächshäuser, Reithallen etc.). Auch bezüglich der Gebäudegrössen existieren erhebliche regionale Unterschiede. Während in den Ackerbaugebieten des nördlichen Kantonsteils die Kategorie der grössten Bauten relativ hohe Anteile verzeichnet (über 25 %), fallen die entsprechenden Werte im hügeligen Südosten wesentlich tiefer aus (Abb. 4, vgl. auch ). Gebäudevolumen (in 1000 m 3 ) Stadt Zürich Durchschnittliches Volumen pro Gebäude (in m 3 ) Volumen pro Gebäude bis 500 m m3 über 1500 m3 Anzahl Gebäude Limmattal 5000 Knonaueramt Zimmerberg Pfannenstil Glattal Furttal Oberland West Oberland Ost Stadt Winterthur Winterthur Land Weinland Unterland Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 4: Gebäudebestand 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche 4 Berücksichtigt wurden im Jahr 1998 bestehende Bauten und Anlagen, die bei der kantonalen Gebäudeversicherung registriert sind. Bundesbauten sind davon ausgenommen. 5 Darunter versteht man kombinierte Wohn- und Ökonomiegebäude.

7 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente 7 bis 3 % 3-15 % % % % über 51 % In stark besiedelten, städtischen Gebieten (Grossraum Zürich; Winterthur) ist erwartungsgemäss der Anteil der Gebäude ausserhalb der Siedlungsflächen im Verhältnis zum gesamten Gebäudebestand eher klein. Dagegen macht in den von Einzelhofsiedlungen geprägten Gemeinden Hirzel, Hütten, Schönenberg und Sternenberg das Volumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche über die Hälfte des umbauten Raumes aus. Regional gesehen erreicht vor allem das östliche Oberland als typisches Streusiedlungsgebiet 6 mit einem Anteil von rund 28 % des Gebäudevolumens einen hohen Wert. Auch im Weinland, im ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung sowie in den Regionen Knonaueramt und im westlichen Oberland befinden sich mehr als 10 % des gesamten Gebäudevolumens in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (Abb. 5, vgl. auch Anhang 1). Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Abb. 5: Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Gebäudevolumen 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (in % des gesamten Gebäudevolumens) Die Verteilung der Bauten in der freien Landschaft kann infolge naturräumlicher, kulturhistorischer und siedlungsstruktureller Gegebenheiten sowie der landwirtschaftlichen Betriebsformen regional sehr unterschiedlich ausfallen. Am Beispiel eines Kartenvergleichs sollen landschaftstypische Differenzen aufgezeigt werden (Abb. 6 und 7). In der Gegend von Andelfingen (Region Weinland) liegen zwischen den mehrheitlich kompakt gebauten Dörfern weite landwirtschaftliche Nutzflächen, welche vorwiegend dem Ackerbau dienen. In diesem Gebiet finden sich häufig Einzelgebäude, die in direktem Zusammenhang mit dem weit verbreiteten Weinbau stehen (Abb. 6). Der Raum Bachtel ist demgegenüber Teil des typischen Streusiedlungsgebiets im Oberland. In der stark durch das Relief geprägten Gegend ist die Milch- und Viehwirtschaft die vorherrschende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsform. Die zahlreichen Gebäude bedecken mit Ausnahme der topographisch schwierig zu besiedelnden Bereiche grosse Teile der Land- und Forstwirtschaftsfläche, wobei sich relativ häufig fünf oder mehr Bauten auf einer Hektare konzentrieren (Abb. 7). 6 Gemäss dem vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Mai 1996 genehmigten kantonalen Richtplan sind die Gemeinden der Vereinigung «Pro Zürcher Berggebiet» als Gebiet mit traditioneller Streubauweise ausgeschieden.

8 8 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente Land- und Forstwirtschaftsfläche Gebäude: 1-2 Gebäude / ha 3-4 Gebäude / ha 5-6 Gebäude / ha mehr als 6 Gebäude / ha mit Wohnnutzung ohne Wohnnutzung Siedlungsfläche Gewässer Massstab 1:40'000 Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Kant. Richtplan 1995 Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002080) Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 6: Gebäude pro Hektare 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Gebiet Andelfingen

9 2. Gebäude als landschaftsprägende Elemente 9 Land- und Forstwirtschaftsfläche Gebäude: 1-2 Gebäude / ha 3-4 Gebäude / ha 5-6 Gebäude / ha mehr als 6 Gebäude / ha mit Wohnnutzung ohne Wohnnutzung Siedlungsfläche Gewässer Massstab 1:40'000 Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Kant. Richtplan 1995 Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002080) Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 7: Gebäude pro Hektare 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Gebiet Bachtel

10 10 3. Entwicklung des Gebäudebestandes 3. Entwicklung des Gebäudebestandes Seit 1950 hat sich das Gebäudevolumen in der heutigen Land- und Forstwirtschaftsfläche beinahe verdoppelt, wobei die einzelnen Nutzungen unterschiedliche Zunahmen aufweisen (Abb. 8). So hat sich die für das Wohnen beanspruchte Gebäudesubstanz in den letzten 50 Jahren um die Hälfte, diejenige der Wirtschaftsgebäude hingegen um 100 % vergrössert. Das Volumen der Infrastrukturbauten hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sogar verdreifacht; die Erstellung solcher Bauten in der freien Landschaft steht in direktem Zusammenhang mit dem Wachstum des Baugebiets. 7 Ausserdem kann diese starke Zunahme auch auf die Erfordernisse neuer Gesetzgebungen (z.b. Abwasserreinigungsanlagen), höhere Komfortansprüche und Verbesserungen der Siedlungsausstattung sowie auf das mangelnde Angebot geeigneter Flächen im Siedlungsgebiet zurückgeführt werden (vgl. Kap. 5.3.c) Gebäudevolumen (in 1000 m3) Wohnen Arbeiten Infrastruktur Übrige Nutzungen Quellen: GeKaGe, Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich ARV, Kt. Zürich Abb. 8: Entwicklung des Gebäudevolumens 1950 bis 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Kanton Zürich (nach Gebäudenutzung) 7 Weitergehende Erläuterungen finden sich in der Reihe «Raumbeobachtung Kanton Zürich», Heft 20 «Siedlungsentwicklung» vom Dezember 1998.

11 3. Entwicklung des Gebäudebestandes 11 Zunahme in 1000 m3 Zunahme in % Stadt Zürich Seit Beginn der 70er Jahre hat sich der Grundsatz einer Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zunehmend durchgesetzt. 8 Trotzdem hat sich das Gebäudevolumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche von 1970 bis 1998 um einen Drittel erhöht, wobei regional unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten sind. Mit jeweils deutlich über 1 Mio. m 3 ist der Zuwachs im ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung sowie im westlichen Oberland am grössten ausgefallen. Relativ wenig verändert hat sich hingegen in den Städten Zürich und Winterthur sowie den Regionen Furt- und Limmattal. Hinsichtlich prozentualer Zunahme liegen allerdings die beiden letztgenannten Regionen sowie das Glattal an der Spitze; das Gebäudevolumen hat dort im beobachteten Zeitraum um mehr als 50 % zugenommen. Um weniger als einen Viertel hat sich der umbaute Raum in der Stadt Zürich sowie in den beiden Zürichseeregionen Pfannenstil und Zimmerberg vergrössert (Abb. 9) Limmattal Knonaueramt Zimmerberg Pfannenstil Glattal Furttal Oberland West Oberland Ost Stadt Winterthur Winterthur Land Weinland Unterland Kanton Zürich Quellen: GeKaGe, Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Abb. 9: ARV, Kt. Zürich Entwicklung des Gebäudevolumens 1970 bis 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Der heutige Gebäudebestand ist aufgrund der jeweiligen lokalen Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Zeiträumen entstanden. Dies wird durch eine Gegenüberstellung der Kartenausschnitte aus Wein- und Tössbergland veranschaulicht (Abb. 10 und 11). Im Gebiet Andelfingen ist ein wesentlicher Teil der Bauten in der Land- und Forstwirtschaftsfläche erst in den letzten 50 Jahren erstellt worden. Dies dürfte zumindest teilweise eine Folge der für Talgebiete üblichen Güterzusammenlegungen sein. Im Zuge derartiger Meliorationen wurden häufig landwirtschaftliche Betriebe aus dem traditionell kompakten Dorfbereich ausgesiedelt (Abb. 10). Ganz andere Verhältnisse sind demgegenüber im Raum Bachtel anzutreffen; gut die Hälfte der Bauten ist hier bereits älter als 100 Jahre. Dies kann zu einem grossen Teil mit der an die kleinräumige Situation und an die traditionelle Viehwirtschaft angepassten Streubauweise begründet werden (Abb. 11). 8 Neben der verfassungsmässigen Verankerung der geordneten Besiedlung (1969) wurde im Jahr 1971 das Gewässerschutzgesetz erlassen, welches die Errichtung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (bzw. ausserhalb des generellen Kanalisationsprojektes) nur noch bei vorliegender Standortgebundenheit erlaubte. Überdies wurde 1972 ein dringlicher Bundesbeschluss zur Freihaltung von schutzwürdigen Landschaften und Erholungsraum in Kraft gesetzt (BMR).

12 12 3. Entwicklung des Gebäudebestandes Land- und Forstwirtschaftsfläche Erstellungsjahr der Gebäude: bis Siedlungsfläche Gewässer Massstab 1:40'000 Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Kant. Richtplan 1995 Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002080) Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 10: Entstehung des Gebäudebestandes in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Gebiet Andelfingen

13 13 3. Entwicklung des Gebäudebestandes Land- und Forstwirtschaftsfläche Siedlungsfläche Erstellungsjahr der Gebäude: Gewässer bis Massstab 1:40'000 Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Kant. Richtplan 1995 Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002080) Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 11: Entstehung des Gebäudebestandes in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Gebiet Bachtel

14 14 4. Nutzungsstruktur des Gebäudebestandes 4. Nutzungsstruktur des Gebäudebestandes Im Kanton Zürich umfasst das Gebäudevolumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche mehr als 32 Mio. m 3, was rund 6 % der gesamten Gebäudesubstanz entspricht. Mehr als die Hälfte dieses Bauvolumens entfällt auf Wirtschaftsgebäude, wobei der grösste Teil für die bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung verwendet wird. Bauten für bodenunabhängige Produktion, Nebenbetriebe und ausserlandwirtschaftliches Arbeiten im 2. und 3. Sektor spielen dagegen eine untergeordnete Rolle. Ein Drittel des Bauvolumens im Nichtbaugebiet wird für das Wohnen genutzt. Dabei überwiegt der nichtlandwirtschaftliche Gebrauch; lediglich 40 % dieses Raums werden von der bäuerlichen Bevölkerung bewohnt. Schliesslich können gut 9 % des Gebäudevolumens der Infrastruktur und 3 % übrigen Nutzungen zugewiesen werden (Abb. 12). Wohnen Arbeiten Infrastruktur Übrige Nutzungen Gebäudevolumen 1 Mio. m3 2 Mio. m3 5 Mio. m3 Die erwähnten Nutzungen haben in den einzelnen Regionen unterschiedliches Gewicht: Wirtschaftsgebäude dominieren mit einem Anteil von über 60 % in den Regionen Weinland, Knonaueramt, im ländlichen Teil der Region Winterthur und Umgebung sowie im Unterland. Verhältnismässig bedeutend ist die Wohnnutzung in den Regionen Pfannenstil und Zimmerberg (über 40 % des Gebäudevolumens). In den Städten Zürich und Winterthur sowie in den vollständig agglomerierten Regionen Glatt- und Furttal entfällt mit 15 % des Bauvolumens ein überdurchschnittlich hoher Anteil auf Infrastrukturbauten (Abb. 13). Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Abb. 13: Volumen der Gebäudenutzungen 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche nichtlandwirtschaftliche Nutzung ( 38%) 9% 3% 20% Wohnen nichtlandwirtschaftlich landwirtschaftlich Gebäude mit Wohnraum Gebäude mit Wohnraum* 1% 3% 6% 32 Mio. m 3 13% Arbeiten landwirtschaftlich nichtlandwirtschaftlich bodenabhängige N. bodenunabhängige N. Nebenbetrieb Ökonomieraum in Scheunen, Ställen, Schöpfen* Gewächshäuser, Mästereigebäude* (Gast-) Gewerbebetriebe, Werkstätten* Industrielle und gewerbliche Bauten; Lager-, Verkaufs- und Bürogebäude; Bauten für Gastgewerbe und Hotellerie landwirtschaftliche Nutzung (62%) 45% Quellen: GeKaGe / ARV, Zürich; Flächennutzung 1998 / ARV, Zürich Amt für Raumordnung und Vermessung, Kt. Zürich Infrastruktur Übrige Nutzung Bauten für Freizeit und Erholung; Verkehrsgebäude; Verund Entsorgungsbauten (inkl. Schulen, Kirchen, u.a.) Schöpfe (nichtlandwirtschaftlich genutzt); Garagen; Gartenund Gerätehäuser * bei Einhöfen anteilmässig Abb. 12: Gebäudenutzung 1998 in der Land- und Forstwirtschaftsfläche im Kanton Zürich (nach Volumen)

15 5. Perspektive Perspektive Die Landwirtschaft ist auch im Kanton Zürich seit einiger Zeit einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies hat im Agrarsektor zu einer starken Abnahme der ständigen Arbeitskräfte, zu immer grösseren Betrieben und nicht mehr benötigten Gebäuden geführt. Eine weitere Verringerung der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung stellt nun aber die Kulturlandpflege sowie die Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion für Zeiten gestörter Zufuhr in Frage. Mit der seit 1. September 2000 rechtskräftigen revidierten Raumplanungsgesetzgebung 9 sind deshalb Voraussetzungen für zusätzliche Verdienstmöglichkeiten geschaffen worden, wobei fortan nicht mehr die mit dem Boden verbundene Herstellung im Vordergrund steht («Produktionsmodell»), sondern das erzeugte landwirtschaftliche Produkt als ausschlaggebend angesehen wird («Produktemodell»). Das geltende Recht schreibt der Landwirtschaftszone verschiedene Funktionen zu: Neben der langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis des Landes dient sie auch der Erhaltung der Landschaft und des Erholungsraums sowie dem ökologischen Ausgleich. Diese Multifunktionalität kann gemäss Art. 16 RPG nur bei weitgehender Freihaltung vor Überbauungen gewährleistet werden und macht eine sachgerechte Koordination der verschiedenen Ansprüche notwendig. Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans im Bereich Landschaft 10 sollen deshalb Voraussetzungen für eine differenzierte Landschaftsplanung geschaffen werden, wobei der Förderung von Landschaftsentwicklungskonzepten (LEK) 11 besondere Bedeutung zukommt. Mitunter ergeben sich aus den Landschaftsfunktionen auch bauliche Veränderungen. Zudem sollen für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigte, aber noch gut erhaltene oder landschaftstypische Gebäude einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden können. Nachfolgend wird deshalb aufgezeigt, in welchem Rahmen Neubauten und baupolizeilich relevante Änderungen an bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone und speziell innerhalb der Landwirtschaftszone zulässig sind. 9 Detaillierte Informationen zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; Fassung vom 20. März 1998) und zur Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 sind bei der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP) erhältlich ( 10 Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 25. August Vgl. Reihe «Raumbeobachtung Kanton Zürich», Heft 21 «Landschaftsentwicklung» vom Oktober 1999, Kap

16 16 5. Perspektive 5.1. Bauen und Nutzungsänderungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens a) Landwirtschaftliche Bauten Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Bodens sind grundsätzlich nachfolgende Bauvorhaben bewilligungsfähig: Die Erstellung von Wohnraum für die landwirtschaftliche Bevölkerung, dessen Notwendigkeit infolge der Landbewirtschaftung ausgewiesen ist (einschliesslich des Bedarfs für die abtretende Generation). Innerhalb bestehender Bauten können Landwirtschaftsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen Wohnraum für nichtlandwirtschaftliche Zwecke bereitstellen (z.b. für «Ferien auf dem Bauernhof»). Die Errichtung von Ökonomiegebäuden für die bodenabhängige und im Rahmen einer inneren Aufstockung für die bodenunabhängige Nutzung sowie für die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf lokal hergestellter Erzeugnisse. Innerhalb bestehender Bauten können Landwirtschaftsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe führen. b) Nutzung und Änderung von Bauten, welche nicht in Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen Das Erstellen von standortgebundenen Bauten sowie die Nutzung und Änderung von bestehenden Gebäuden ist unter Beachtung der übrigen öffentlichen Interessen in folgenden Fällen möglich: Die Umnutzung von landwirtschaftlichem Wohnraum zu landwirtschaftsfremdem Wohnen. Die Umnutzung von Gebäuden ohne bauliche Massnahmen. Die Erneuerung, die teilweise Änderung, die massvolle Erweiterung und der Wiederaufbau von bestehenden zonenwidrigen Bauten (für gewerbliche Bauten gelten spezielle Regelungen). Die Errichtung oder Zweckänderung von Gebäuden bei gegebener Standortgebundenheit Bauen und Nutzungsänderungen im Rahmen richtplanerischer Vorgaben Im Gegensatz zu den im konkreten Einzelfall zu beurteilenden Vorhaben gemäss Kapitel 5.1., bedürfen nachfolgende Bereiche zusätzlich spezifischer planerischer Voraussetzungen: a) Intensivlandwirtschaftszone In Zonen gemäss Art. 16a Abs. 3 RPG (sog. Intensivlandwirtschaftszonen) ist die Erstellung von Bauten für die überwiegend bodenunabhängige Nutzung, d.h. über eine innere Aufstockung hinausgehend, zulässig (z.b. Hors-sol-Kultur, Industriehalle für Champignon-Kultur oder Masthalle). Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Festlegung im kantonalen Richtplan sowie ein Gestaltungsplan, welcher von der Gemeindelegislative erlassen und durch die zuständige kantonale Stelle genehmigt wurde. b) Streusiedlungsgebiet Gemäss dem vom Bundesrat am 15. Mai 1996 genehmigten kantonalen Richtplan gelten die zur Vereinigung «Pro Zürcher Berggebiet» gehörenden Gemeinden als Gebiet mit traditioneller Streubauweise. Dort können unter bestimmten Voraussetzungen 12 Nutzungsänderungen von bereits bewohnten Bauten bzw. Gebäudekomplexen erfolgen. 12 Nach Art. 39 RPV fallen nur bestehende Bauten oder Gebäudekomplexe in Betracht, welche Wohnungen enthalten. Solche müssen nach der Änderung ganzjährig bewohnt werden. Gewerbliche Nutzungen dürfen in der Regel nicht mehr als die Hälfte der Baute oder des Gebäudekomplexes beanspruchen.

17 5. Perspektive Tendenzen Abschätzungen über die künftige bauliche und strukturelle Entwicklung ausserhalb der Bauzonen sind mit vielen Unsicherheiten behaftet, weil neben der Raumplanungsgesetzgebung auch die noch zu konkretisierende Bewilligungspraxis sowie die agrarpolitischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Neuerstellungen und bauliche Veränderungen von Gebäuden beeinflussen den Charakter der Landschaft erheblich, weshalb nachfolgend diesbezügliche Entwicklungsmöglichkeiten abgesteckt werden sollen. a) Wohnen Da die Bedürfnisse der im landwirtschaftlichen Gewerbe tätigen Bevölkerung weitgehend abgedeckt sind und auch die bisher bei nicht zonenkonformen Bauten maximal zulässige Erweiterung um 30 % gerechnet ab dem 1. Juli schon vielerorts beansprucht wurde, ist davon auszugehen, dass künftig kaum zusätzliche Gebäudevolumen für Wohnzwecke geschaffen werden dürften. Es ist hingegen denkbar, dass der Wohnraum ausserhalb der Bauzonen im bestehenden Gebäudevolumen in gleichem Ausmass wie bisher zunehmen wird (vgl. Abb. 8). Diese Einschätzung beruht auf den Möglichkeiten für zusätzliche Wohnnutzungen, die sich innerhalb von landwirtschaftlich nicht mehr benötigtem Gebäudevolumen sowohl in richtplanerisch festgelegtem Streusiedlungsgebiet (vgl. Kap. 5.2.b) wie auch durch gewerbliche Aufstockungen (z.b. «Ferien auf dem Bauernhof») ergeben. b) Arbeiten Die vom landwirtschaftlichen Gewerbe genutzte Gebäudesubstanz dürfte dagegen aufgrund des Bedarfs der Voll- und Nebenerwerbsbetriebe infolge Strukturveränderungen und für innere Aufstockungen tendenziell stärker wachsen als bisher (vgl. Abb. 8). Bezüglich der Intensivlandwirtschaftszonen, welche erst bei Vorliegen eines vom Bundesrat genehmigten Richtplaneintrages ausgeschieden werden dürfen, ist das mögliche Bauvolumen kaum abschätzbar. Dem nichtlandwirtschaftlichen Gewerbe sind analog dem nicht zonenkonformen Wohnen enge Grenzen gesetzt, wobei im Streusiedlungsgebiet für örtliches Kleingewerbe innerhalb bestehender Volumen ein etwas grösserer Spielraum besteht. c) Standortgebundene Bauten und Anlagen Der Bestand an standortgebundenen Bauten und Anlagen dürfte sich in den nächsten Jahren kaum wesentlich verändern. Zahlreiche Vorhaben sind infolge technischer Verbesserungen beim Emissionsschutz im Siedlungsgebiet realisierbar. Zudem werden heute die Bauzonen den Bedürfnissen entsprechend differenziert ausgeschieden. d) Schlussbemerkungen Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Potenzial für die Gebäudeentwicklung im Nichtbaugebiet insbesondere gemessen am Bauzonenverbrauch 14 als gering einzustufen ist. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine Baute in der freien Landschaft ganz anders wahrgenommen wird und auch erschliessungstechnisch weitreichendere Konsequenzen nach sich zieht, als ein vergleichbares Gebäude im Siedlungsgebiet. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen. Bei allen baulichen Veränderungen ist eine Gesamtbeurteilung auf der Grundlage der Ziele und Grundsätze der Raumplanung erforderlich, welche der bestmöglichen Einordnung der Bauten in die Landschaft besondere Bedeutung zumisst. Auswirkungen auf die Erschliessung und die Umwelt sind bei der Beurteilung von Planungen und Baugesuchen mit zu berücksichtigen. Gleichwohl bestehen vielerorts Befürchtungen, dass infolge der Verdrängung der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung die für den Wirtschaftsstandort Zürich äusserst wichtige Bewirtschaftung und Pflege der Landschaft gefährdet werden könnte oder gewerbliche Konkurrenzsituationen in der Landwirtschaftszone entstehen, welche langfristig deren zentrale Funktionen in Frage stellen. Zudem wird die freie Landschaft durch einen ständig zunehmenden Freizeit- und Erholungsdruck bedrängt. Um diesen Unsicherheiten Rechnung zu tragen und die angestrebte räumliche Entwicklung zu gewährleisten, ist eine Erfolgskontrolle im Sinne von Art. 45 RPV 15 zu etablieren, welche sich im Kanton Zürich auf eine langjährige Raumbeobachtung abstützen kann. 13 In-Kraft-Treten des ersten Gewässerschutzgesetzes. 14 Der Bauzonenverbrauch im Kanton Zürich betrug zwischen 1988 und 1998 durchschnittlich ha pro Jahr. 15 Gemäss dieser Bestimmung sind dem Bundesamt für Raumentwicklung Unterlagen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen und dessen Auswirkungen auf die Landschaft zur Verfügung zu stellen.

18 18 : Kennziffern der Gemeinden Bodennutzung und -eignung 1998 Spalte 1: Land- und Forstwirtschaftsfläche (in ha) Spalte 2: (1) in % der Gemeindefläche Spalte 3: Fruchtfolgefläche (in ha) in (1); Böden der Eignungsklassen 1-5 (Quelle: Bodenkarte des Kantons Zürich, 1997) Spalte 4: (3) in % der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 7: Spalte 8: Bevölkerung 1998 Einwohner in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (7) in % aller Einwohner Gebäude 1998 Spalte 5: Gebäudevolumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (in 1000 m 3 ) Spalte 6: (5) in % des gesamten Gebäudevolumens Beschäftigte 1995/96 Spalte 9: Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 10: (9) in % aller Beschäftigten Kanton Zürich 132' ' ' ' ' Stadt Zürich 3' ' Limmattal 4' ' Aesch Birmensdorf Dietikon Geroldswil Oberengstringen Oetwil an der Limmat Schlieren Uitikon Unterengstringen Urdorf Weiningen Knonaueramt 9' ' ' ' ' Aeugst am Albis Affoltern am Albis Bonstetten Hausen am Albis 1' Hedingen Kappel am Albis Knonau Maschwanden Mettmenstetten 1' Obfelden Ottenbach Rifferswil Stallikon 1' Wettswil am Albis

19 : Kennziffern der Gemeinden Zimmerberg 7' ' ' ' Adliswil Hirzel Horgen 1' Hütten Kilchberg Langnau am Albis Oberrieden Richterswil Rüschlikon Schönenberg 1' Thalwil Wädenswil 1' Winterthur und Umgebung 25' ' ' ' ' Stadt Winterthur 4' ' ' Winterthur Land 21' ' ' ' ' Bertschikon Brütten Dägerlen Dättlikon Dinhard Elgg 1' Ellikon an der Thur Elsau Hagenbuch Hettlingen Hofstetten Illnau-Effretikon 2' ' Kyburg Lindau 1' Neftenbach 1' Pfungen Rickenbach Schlatt Seuzach Turbenthal 2' Weisslingen 1' Wiesendangen Zell 1'

20 20 : Kennziffern der Gemeinden Bodennutzung und -eignung 1998 Spalte 1: Land- und Forstwirtschaftsfläche (in ha) Spalte 2: (1) in % der Gemeindefläche Spalte 3: Fruchtfolgefläche (in ha) in (1); Böden der Eignungsklassen 1-5 (Quelle: Bodenkarte des Kantons Zürich, 1997) Spalte 4: (3) in % der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 7: Spalte 8: Bevölkerung 1998 Einwohner in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (7) in % aller Einwohner Gebäude 1998 Spalte 5: Gebäudevolumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (in 1000 m 3 ) Spalte 6: (5) in % des gesamten Gebäudevolumens Beschäftigte 1995/96 Spalte 9: Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 10: (9) in % aller Beschäftigten Pfannenstil 6' ' ' ' ' Egg 1' Erlenbach Herrliberg Hombrechtikon 1' ' Küsnacht Männedorf Meilen Oetwil am See Stäfa Uetikon am See Zollikon Zumikon Oberland 27' ' ' ' ' Oberland West 13' ' ' ' ' Bubikon Dürnten Fehraltorf Gossau 1' Greifensee Grüningen Hinwil 1' ' Mönchaltorf Pfäffikon 1' Rüti Seegräben Uster 2' ' Wetzikon 1' Oberland Ost 14' ' ' ' ' Bäretswil 2' ' Bauma 1' Fischenthal 2' Hittnau 1' Russikon 1' Sternenberg Wald 2' ' ' Wila Wildberg 1'

21 : Kennziffern der Gemeinden Glattal 8' ' ' ' ' Bassersdorf Dietlikon Dübendorf Fällanden Kloten 1' Maur 1' Nürensdorf Opfikon Rümlang Schwerzenbach Volketswil Wallisellen Wangen-Brüttisellen Unterland 19' ' ' ' ' Bachenbülach Bachs Bülach 1' Dielsdorf Eglisau Embrach 1' Freienstein-Teufen Glattfelden 1' Hochfelden Höri Hüntwangen Lufingen Neerach Niederglatt Niederhasli Niederweningen Oberembrach Oberglatt Oberweningen Rafz Regensberg Rorbas Schleinikon Schöfflisdorf Stadel 1' Steinmaur Wasterkingen Weiach Wil Winkel

22 22 : Kennziffern der Gemeinden Bodennutzung und -eignung 1998 Spalte 1: Land- und Forstwirtschaftsfläche (in ha) Spalte 2: (1) in % der Gemeindefläche Spalte 3: Fruchtfolgefläche (in ha) in (1); Böden der Eignungsklassen 1-5 (Quelle: Bodenkarte des Kantons Zürich, 1997) Spalte 4: (3) in % der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 7: Spalte 8: Bevölkerung 1998 Einwohner in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (7) in % aller Einwohner Gebäude 1998 Spalte 5: Gebäudevolumen in der Land- und Forstwirtschaftsfläche (in 1000 m 3 ) Spalte 6: (5) in % des gesamten Gebäudevolumens Beschäftigte 1995/96 Spalte 9: Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaftsfläche Spalte 10: (9) in % aller Beschäftigten Furttal 3' ' ' Boppelsen Buchs Dällikon Dänikon Hüttikon Otelfingen Regensdorf Weinland 15' ' ' ' ' Adlikon Altikon Andelfingen Benken Berg am Irchel Buch am Irchel Dachsen Dorf Feuerthalen Flaach Flurlingen Henggart Humlikon Kleinandelfingen Laufen-Uhwiesen Marthalen 1' Oberstammheim Ossingen 1' Rheinau Thalheim an der Thur Trüllikon Truttikon Unterstammheim Volken Waltalingen

23 23 Anhang 2: Gemeinden und Regionen Unterland Weinland Winterthur Furttal Zürich Oberland Pfannenstil Limmattal Knonaueramt Zimmerberg Glattal Flurlingen Laufen-Uhwiesen Feuerthalen Dachsen Benken Trüllikon Marthalen Rheinau Truttikon Waltalingen Unterstammheim Oberstammheim Ossingen Kleinandelfingen Andelfingen Flaach Volken Dorf Adlikon Humlikon Henggart Berg a.i. Buch a.i. Thalheim a.d.th. Altikon Winterthur Brütten Lindau Kyburg Illnau-Effretikon Weisslingen Zell Schlatt Hofstetten Elsau Elgg Hagenbuch Bertschikon Wiesendangen Ellikon a.d.th. Rickenbach Dinhard Dägerlen Seuzach Hettlingen Turbenthal Neftenbach Dättlikon Pfungen Wasterkingen Wil Rafz Hüntwangen Eglisau Weiach Glattfelden Bachs Stadel Hochfelden Bülach Rorbas Freienstein- Teufen Niederweningen Schleinikon Oberweningen Schöfflisdorf Steinmaur Regensberg Neerach Höri Dielsdorf Niederglatt Niederhasli Bachenbülach Otelfingen Boppelsen Buchs Hüttikon Dänikon Dällikon Regensdorf Zürich Oetwil a.d.l. Geroldswil Weiningen Unter- Ober- Dietikon Schlieren Urdorf Uitikon Birmensdorf Aesch -engstringen Wettswil a.a. Stallikon Bonstetten Hedingen Ottenbach Affoltern a.a. Aeugst a.a. Obfelden Maschwanden Knonau Mettmenstetten Rifferswil Hausen a.a. Kappel a.a. Kilchberg Adliswil Rüschlikon Langnau a.a. Thalwil Oberrieden Horgen Wädenswil Hirzel Schönenberg Richterswil Hütten Zollikon Zumikon Küsnacht Erlenbach Herrliberg Meilen Uetikon a.s. Männedorf Stäfa Egg Oetwil a.s. Hombrechtikon Greifensee Uster Fehraltorf Russikon Wildberg Wila Pfäffikon Seegräben Mönchaltorf Gossau Grüningen Bubikon Dürnten Rüti Hinwil Wetzikon Bäretswil Fischenthal Wald Hittnau Bauma Sternenberg Oberglatt Winkel Embrach Lufingen Oberembrach Rümlang Kloten Nürensdorf Opfikon Wallisellen Dietlikon Wangen- Brüttisellen Bassersdorf Dübendorf Volketswil Fällanden Schwerzenbach Maur Winterthur Land Oberland West Ost

24 Bereiche Kennzahlen Räumlicher Bezug der Daten Bodennutzung und -eignung Gebäude Bevölkerung Beschäftigte (beziehen sich immer auf die Landund Forstwirtschaftsfläche 1998) Kanton Zürich Land- und Forstwirtschaftsfläche Fruchtfolgefläche Gebäudevolumen Gebäudegrösse Bebauungsdichte Planungsregionen Gemeinden Hektarraster (Fallbeispiele) Abb. 6/7 Gebäudeentwicklung Abb. 8/9 Abb. 9 Abb. 10/11 Nutzungsstruktur Einwohner Beschäftigte nach Wirtschaftssektoren Abb. 1, Abb. 4/5, Abb. 1, Abb. 5, Abb. 12 Abb. 13 Abb. 6/7 Abb. 4 Abb. 2, Abb. 3, 24 Anhang 3: Übersicht der Kennzahlen

Zweigstellen-Verzeichnis

Zweigstellen-Verzeichnis Zweigstellen-Verzeichnis Stand: 30. Juli 2015 123 Ausgleichskasse 8452 Adlikon bei Andelfingen 052 317 24 18 052 317 24 18 052 317 38 75 gemeinde@adlikon.zh.ch 8134 Adliswil 044 711 78 40 044 711 78 44

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