Zielvereinbarung. zwischen. dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. nachfolgend StMBW" -

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1 Zielvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachfolgend StMBW" - vertreten durch den Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle und der Virtuellen Hochschule Bayern - nachfolgend vhb" - vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert sowie Universität Bayern e. V. vertreten durch die Vorsitzende Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel und Hochschule Bayern e. V. vertreten durch den Vorsitzenden Prof. Dr. Michael Braun zur weiteren Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 12. Juni 2007 zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen (Ausbauplanung) und zur Bildungsplanung ( 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

2 Inhaltsverzeichnis Präambel I. Ausbauplanung 1 Leistung des Staates 2 Leistung der vhb 3 Berichterstattung 4 Rückerstattung, Überprüfung, Auditierung II. Bildungsplanung 5 Leistung des Staates 6 Leistung der vhb 7 Berichterstattung III. Gemeinsame Regelungen 8 Kumulierte Ausbauziele Ausbau- und Bildungsplanung 9 Verwendung der Mittel 10 Anpassung des Mittelbedarfs 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer, Fortschreibung 2

3 Präambel Die vhb wurde im Jahr 2000 gegründet. Für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erstmalig eine Zielvereinbarung abgeschlossen, auf deren Grundlage ein Teil der Tätigkeit der vhb finanziert wurde. Das in dieser Vereinbarung vom 15. Oktober 2008 einschließlich der späteren Ergänzung vom 31. März 2010 angestrebte Ausbauziel von belegten Semesterwochenstunden (SVVS) für das Jahr 2013 (Sommersemester 2013 plus Wintersemester 2013/14) wurde mit über belegten SVVS deutlich übertroffen. Da auf Grund der Vorausberechnung 2014 der Kultusministerkonferenz auch in den nächsten Jahren weiterhin mit hohen Studienanfängerzahlen zu rechnen ist, werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der vhb im Rahmen der Fortschreibung des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen (Kap TG 86) getroffen. Ergänzend werden Regelungen über die Verwendung der Mittel aus der Bildungsplanung (Kap TG 76) vereinbart. Die Inhalte dieser Zielvereinbarung basieren auf Empfehlungen einer Auditierung durch eine internationale Expertenkommission, den strategischen Planungen und den finanziellen Zusagen von Universität Bayern e. V. sowie von Hochschule Bayern e. V. Durch eine konsequente Nachfrageorientierung stellt die vhb auch in Zukunft sicher, dass die Entwicklung der zusätzlichen Online-Studienangebote auf den Bedarfsanmeldungen der Hochschulen basiert. Die Leistung des Staates verbleibt daher nur in dem Umfang dauerhaft an der vhb, in dem die damit geschaffenen Kapazitäten von den Hochschulen und den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. 3

4 I. Ausbauplanung 1 Leistung des Staates 1 1Der Freistaat Bayern stellt der vhb zweckgebunden zur Schaffung und Durchführung von zusätzlichen Online-Studienangeboten im Hinblick auf die weiterhin hohen Studierendenzahlen in den Jahren 2014 bis 2018 sowie zur Durchführung der im Rahmen der bisherigen Zielvereinbarung und deren Ergänzung bis Ende 2013 neu geschaffenen Studienangebote - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber - zusätzlich zu den im Staatshaushalt für die vhb vorgesehenen sowie von den Trägerhochschulen bereitgestellten Mitteln insgesamt ,0 Tsd. zur Verfügung. 2Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr Mittel in Tsd , , , , ,0 Gesamt ,0 3Die Mittel sind von der vhb zweckgebunden zur Schaffung und Durchführung von zusätzlichen virtuellen Studienangeboten zu verwenden, um damit eine weitere Entlastung der Präsenzlehre an den bayerischen Hochschulen zu bewirken. 2) Das StMBW ist bemüht, der vhb diejenigen Mittel zur Verausgabung in den folgenden Haushaltsjahren erneut zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen der Zielvereinbarung für den Zeitraum 2009 bis 2013 zur Verfügung gestellt und für Zwecke dieser Zielvereinbarung für bereits eingegangene Verpflichtungen (Förderbescheide und Betreuungsmittel) festgelegt, aber von den Hochschulen noch nicht verausgabt wurden. 4

5 2 Leistung der vhb 1) 1Die vhb verpflichtet sich zur Schaffung von zusätzlichen Online-Studienangeboten, die inhaltlich dem von den Trägerhochschulen angemeldeten Bedarf und quantitativ einem Studienplatzäquivalent von ca (auf Basis des Jahres 2013) entsprechen. 2Für die Bezugsgröße Äquivalent zu einem Studienplatz" wird angenommen, dass der durchschnittliche Studierende je Studienjahr Lehrveranstaltungen in einem Gesamtumfang von 40 SWS belegt. 3Die Partner dieser Zielvereinbarung sind sich einig, dass der Auftrag der vhb in der Entlastung der Präsenzlehre besteht, nicht aber im Anbieten vollständiger (Fernlehr-)Studiengänge. 2) 1Nach der o.g. Definition der Bezugsgröße Äquivalent zu einem Studienplatz" hat die vhb im Wintersemester 2012/2013 sowie im Sommersemester 2013 insgesamt rd Studienplatzäquivalente (davon wurden im Rahmen der 1. Zielvereinbarung geschaffen, die weitergeführt werden) bereitgestellt. 2Die Anzahl der auf der Grundlage der vorliegenden Zielvereinbarung in enger Abstimmung mit Universität Bayern e. V. und Hochschule Bayern e. V. zusätzlich zu diesem Wert zu schaffenden Studienplatzäquivalente in den einzelnen Jahren sowie der entsprechende Zeitplan ergeben sich aus folgender Tabelle: Jahr Ausbauziel von zusätzlichen Studienplatzäquivalenten pro Studienjahr im Vergleich zum Stand 2013 Gesamt-Ausbauziel von zusätzlichen Studienplatzäquivalenten pro Studienjahr im Rahmen des Ausbauprogramms ) Die vhb wird im Zusammenwirken mit ihren Trägerhochschulen die Nutzung von Online-Studienangeboten so ausbauen, dass das Belegungsvolumen in 5

6 diesen Angeboten von ca belegten SWS im Studienjahr 2012/13 auf rd belegte SWS im Studienjahr 2017/18 ansteigt. 4) Die Anzahl der angestrebten je Studienjahr belegten SWS ergibt sich aus folgender Tabelle: Studienjahr Belegte SWS 2013/ / / / / Berichterstattung 1Die vhb berichtet jährlich zum 31. März über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung (insbesondere Belegungszahlen aufgegliedert nach Hochschulen und nach Fächergruppen) und die Verwendung der Mittel. 2Zum 31. März 2018 hat die vhb einen vorläufigen Gesamtbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung und der Verwendung der Mittel vorzulegen. 4 Rückerstattung, Überprüfung, Auditierung 1) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung nach 2 verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. 2) 1Der Lenkungsausschuss Steigende Studierendenzahlen" überprüft jährlich anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. 2Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. 6

7 3) Die vhb wird sich Anfang 2018 einer Auditierung unterziehen, in der insbesondere die Gesamtzahl der in den Jahren 2014 bis 2018 durch die vhb geschaffenen und tatsächlich genutzten Studienplatzäquivalente berücksichtigt wird. II. Bildungsplanung 5 Leistung des Staates 1) Der Freistaat Bayern stellt der vhb zusätzlich zu den in der Zielvereinbarung zur Ausbauplanung genannten Mitteln weitere Mittel aus Kap TG 76 (Kompensationsmitteln des Bundes nach 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)) in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 jeweils 748,6 Tsd. zur Verfügung. 2) 1Die vhb wird die genannten Mittel ausschließlich für Aufgaben im Bereich der Bildungsplanung einsetzen. 2Weiterhin können in Absprache mit dem StMBW Mittel auch für Projekte zum Ausbau und zum Ablauf der Durchführung der Online-Angebote eingesetzt werden. 6 Leistung der vhb 1) Die vhb wird im Zusammenwirken mit ihren Trägerhochschulen ihr Kursprogramm und dessen Betreuung so ausbauen, dass zusätzlich zu den in der Zielvereinbarung zur Ausbauplanung genannten Studienplatzäquivalenten in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils weitere 100 Studienplatzäquivalente, entsprechend belegten SWS, zur Verfügung gestellt werden. 2) Die zu schaffenden Studienplatzäquivalente in den einzelnen Jahren sowie der entsprechende Zeitplan ergeben sich aus folgender Tabelle: Jahr Ausbauziel von zusätzlichen Studienplatzäquivalenten pro Studienjahr im Vergleich zum Stand 7

8 ) Die Anzahl der angestrebten je Studienjahr belegten SWS ergibt sich aus folgender Tabelle: Studienjahr Belegte SWS 2013/ / / / / Berichterstattung Die vhb wird bis zur vollständigen Verausgabung der geleisteten Mittel jährlich bis spätestens 1. Mai des Folgejahres einen Verwendungsbericht über deren zweckgerechte Verwendung vorlegen, in der auch die geförderten Maßnahmen dargelegt werden. 8

9 III. Gemeinsame Regelungen 8 Kumulierte Ausbauziele Ausbau- und Bildungsplanung 1) Die aus Mitteln der Ausbau- und Bildungsplanung gesamt zu schaffenden Studienplatzäquivalente sowie der Zeitplan ergeben sich aus folgender Tabelle: Jahr Ausbauziel von zusätzlichen Studienplatzäquivalenten pro Studienjahr im Vergleich zum Stand 2013 Ausbauplanung Bildungsplanung Gesamt ) Die vhb wird im Zusammenwirken mit ihren Trägerhochschulen die Nutzung von Online-Studienangeboten so ausbauen, dass das Belegungsvolumen in diesen Angeboten von ca belegten SWS im Studienjahr 2012/13 auf rd belegte SWS im Studienjahr 2017/18 ansteigt. 3) Die Anzahl der angestrebten je Studienjahr belegten SWS ergibt sich aus folgender Tabelle: Studienjahr Belegte SWS Ausgang: Ist 2012/ Ausbauplanung Bildungsplanung Gesamt 2013/ / / / /

10 9 Verwendung der Mittel 1Die vhb kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. 2Dazu zählt auch der zur Betreuung der steigenden Anzahl von Kursen erforderliche Ausbau ihres Projektmanagements, der Studierendenverwaltung sowie der haushaltsseitigen und technischen Betreuung der Kurse. 10 Anpassung des Mittelbedarfs 1Die in 2 und 6 angegebenen Zielwerte wurden unter der Voraussetzung festgelegt, dass die Ausgabereste der Zielvereinbarung Ausbauplanung (Kapitel 1506 TG 86) und der Ergänzung zur Zielvereinbarung Bildungsplanung (Kapitel 1506 TG 76) über die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung jeweils vollständig in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. 2Sollte keine vollständige Übertragung der Ausgabereste erfolgen, müssten die Zielwerte der 2 und 6 entsprechend angepasst werden. 3Die Wirksamkeit der Vereinbarung bleibt im Übrigen unberührt. 10

11 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer, Fortschreibung 1) Die Zielvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und endet zum 31. Dezember ) Die Parteien werden sich rechtzeitig vor Ablauf über die Fortschreibung der Zielvereinbarung auf der Grundlage der Ergebnisse der von der vhb vorzulegenden Berichte sowie der Ergebnisse der Auditierung nach 4 Abs. 3 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verständigen. 11

12 München, den gez. L. Spänle Dr. Ludwig Spänle Bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

13 Bamberg, den gez. G. Ruppert Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert Präsident Virtuelle Hochschule Bayern

14 München, den gez. Doering-Manteuffel Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel Vorsitzende Universität Bayern e.v.

15 München, den gez. M. Braun Prof. Dr. Michael Braun Vorsitzender Hochschule Bayern e.v.

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