21. Jahrgang Mittwoch, den 11. April 2012 Nummer 5. Amtlicher Teil
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1 21. Jahrgang Mittwoch, den 11. April 2012 Nummer 5 Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen und des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises am 22. April Am Sonntag, dem 22. April 2012, findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen statt. Mit der Wahl des Oberbürgermeisters ist die Wahl des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises verbunden. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung der Wahlergebnisse sind öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 3. Zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse sind vier Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 14:00 Uhr zusammen. Sie sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Wahlbriefe müssen spätestens am 22. April 2012 bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingehen. Die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes obliegt dem Briefwähler selbst. Wahlbriefe können während der allgemeinen Dienstzeiten auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle Stadtverwaltung Mühlhausen/Wahlbüro, Obermarkt 21, Mühlhausen oder bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 19, Mühlhausen/Amtsbriefkasten abgegeben werden. 4. Die Stadt Mühlhausen bildet 28 Stimmbezirke und 4 Briefwahlvorstände. Die Wahlräume sowie die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich wie folgt: Stimmbezirk Wahllokal/Wahlraum 1 Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Brotlaube) - barrierefrei 2 Berufsbildende Schulen für Gesundheit und Soziales Brückenstraße 32, Raum 1.7 nicht barrierefrei
2 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 2 von 11 3 Feuerwehr Mühlhausen, Bastmarkt 36 nicht barrierefrei 4 Petrischule Mühlhausen, Petriteich 14 nicht barrierefrei 5 Tilesius-Gymnasium Mühlhausen, An der Burg 19 nicht barrierefrei 6 Margaretenschule, Feldstraße 1 nicht barrierefrei 7 Tilesius-Gymnasium / Bereich Georgi-Schule, Feldstraße 83 nicht barrierefrei 8 Altenpflegeheim An der Unstrut, Gartenstraße 31 - barrierefrei 9 Kirmesgemeinde Weg zum Eigenheim, Weg zum Eigenheim nicht barrierefrei 10 Forstbergschule, Raum 5, Forstbergstraße 37 - barrierefrei 11 Forstbergschule, Raum 6, Forstbergstraße 37 - barrierefrei 12 Thomas-Müntzer-Schule, Karl-Marx-Straße 35 nicht barrierefrei 13 VHS Bildungswerk GmbH, Thomas-Müntzer-Straße 27 nicht barrierefrei 14 Martinischule, Brunnenstraße 67 nicht barrierefrei 15 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl nicht barrierefrei 16 Nikolaischule, Altenburgstraße 51 nicht barrierefrei 17 Sporthotel, Raum Blankenburg, Kasseler Straße 5 - barrierefrei 18 Kulturstätte Schwanenteich, Schwanenteichallee 33 - barrierefrei 19 Altenpflegeheim Mittelstraße, Mittelstraße 50 - barrierefrei 20 Rosenhofschule, Friedrich-Naumann-Straße 27 nicht barrierefrei 21 Mehrgenerationenhaus, Puschkinstraße 3 - barrierefrei 22 Kindertagesstätte Siedlungszwerge, Frankenstraße 23 nicht barrierefrei 23 Ortsteil Görmar, Feuerwehrgerätehaus, Mühlhäuser Straße 64 nicht barrierefrei 24 Ortsteil Saalfeld, Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße nicht barrierefrei 25 Ökumenisches Hainich-Klinikum, Pfafferode 102 nicht barrierefrei 26 Wohnstätte Edith Stein, Rodemannstraße 10 - barrierefrei 27 Ortsteil Windeberg, Bürgerhaus, Zum Feldhof nicht barrierefrei
3 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 3 von BWV I 9013 BWV II 9014 BWV III 9015 BWV IV Ortsteil Felchta, Gemeindeschänke, Felchtaer Hauptstraße 22 nicht barrierefrei Briefwahlvorstand I, Stadtverwaltung Mühlhausen, Beratungsraum P 209, Obermarkt 21 (Brotlaube) - barrierefrei Briefwahlvorstand II, Stadtverwaltung Mühlhausen, Sitzungszimmer, Ratsstraße 25 (Hintergebäude) nicht barrierefrei Briefwahlvorstand III, Stadtverwaltung Mühlhausen, Tagungsraum, Ratsstraße 19 nicht barrierefrei Briefwahlvorstand IV, Stadtverwaltung Mühlhausen, Flur Sitzungszimmer P 113, Obermarkt 21 (Brotlaube) - barrierefrei Der Briefwahlvorstand I erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 1, 4, 5, 6, 19, 22 und 26. Der Briefwahlvorstand II erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 2, 7, 8, 9, 10, 11, 20, 24 und 27. Der Briefwahlvorstand III erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 3, 16, 17, 18, 21, 25 und 28. Der Briefwahlvorstand IV erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 12, 13, und 23. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der zutreffende Wahlraum (Wahllokal) ist in der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Der Zugang und der Wahlraum sind entsprechend ausgeschildert. 5. Zum Nachweis der Wahlberechtigung dient die Wahlbenachrichtigungskarte oder das Wählerverzeichnis. Auf Verlangen hat sich der Wähler auszuweisen (Personalausweis/Reisepass); von Unionsbürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist ein Identitätsausweis oder der Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist für eine eventuelle Stichwahl aufzubewahren und dann erneut mit in das Wahllokal zu bringen. 6. Die Wahlen finden mit amtlichen Stimmzetteln statt, die der Wähler im Wahlraum erhält. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass auf dem amtlichen Stimmzettel der Wahlvorschlag gekennzeichnet wird, dem der Wähler seine Stimme geben will. Der Wähler kann nur eine Stimme vergeben. 7. Für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Sie wird dadurch vergeben, dass auf dem jeweiligen Stimmzettel ein Wahlvorschlag gekennzeichnet wird. 8. Ablauf der Wahlhandlung Im Wahlraum erhält der Wähler am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem seine Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Wähler wahlberechtigt ist. Auf Verlangen hat sich der Wähler auszuweisen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet sein. Danach wird am Tisch des Wahlvorstandes Name und Anschrift des Wählers noch einmal abgeglichen. Auf folgendes ist zu achten: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat,
4 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 4 von 11 b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Daraufhin wird der Stimmzettel in die Wahlurne gelegt. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Sollte der Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder zurückgewiesen worden sein, so ist auf Verlangen des Wählers ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem der alte Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen wurde. 9. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. 10. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 11. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren roten Wahlbrief an die auf diesem Umschlag angegebene Stelle Stadtverwaltung Mühlhausen/Wahlbüro, Obermarkt 21, Mühlhausen - so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 22. April 2012 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle persönlich am Wahltag von 06:00 bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Ebenso können Wahlbriefe in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 19, eingelegt werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen wie auch die Briefwahlvorstände sind nicht zur Entgegennahme von Wahlbriefen befugt. 12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). 13. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23. April 2012, ab 08:00 Uhr in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 14. Gleichstellungsbestimmung Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Mühlhausen, gez. Dörbaum Wahlleiter
5 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 5 von 11 Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen für die Wahl des Oberbürgermeisters am 22. April 2012 Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen findet am statt. Tagesordnung: 24. April 2012 um 16:30 Uhr im Stadtratssaal der Stadt Mühlhausen Obermarkt 21 (Brotlaube) in Mühlhausen Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters Für den Fall, dass am 24. April 2012 durch den Wahlausschuss festgestellt wird, dass keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und eine Stichwahl durchgeführt werden muss, so tagt der Wahlausschuss am erneut. Tagesordnung: 8. Mai 2012 um 16:30 Uhr im Stadtratssaal der Stadt Mühlhausen Obermarkt 21 (Brotlaube) in Mühlhausen Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und damit ist der Zutritt jedermann gestattet. Der Wahlleiter übt als Vorsitzender des Wahlausschusses das Hausrecht aus. Mühlhausen, gez. Dörbaum Wahlleiter
6 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 6 von 11 Stadt Mühlhausen Der Wahlleiter I N F O R M A T I O N zur öffentlichen Übertragung der Auszählung der Wahlergebnisse zur Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises am 22. April 2012 Viele Bürgerinnen und Bürger verfolgen in den öffentlichen Medien oder direkt im Internet auf den Seiten des Thüringer Landesamtes für Statistik die Ergebnisermittlung der Kommunalwahl am 22. April Die Stadt Mühlhausen bietet darüber hinaus die Möglichkeit an, während der Auszählung der Stimmen in den einzelnen Wahllokalen der Stadt die ermittelten Ergebnisse öffentlich in der Rathaushalle zu verfolgen. Zu diesem Zweck wird eine Internet-Übertragung zum Thüringer Landesamt für Statistik geschaltet und auf eine Videowand übertragen. Die Rathaushalle steht dafür am Wahltag, dem 22. April 2012, von 18:00 bis 21:00 Uhr, zur Verfügung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zur gemeinsamen Verfolgung der Wahlergebnisse recht herzlich eingeladen.
7 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 7 von Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen und zur Abwehr von Gefahren der Stadt Mühlhausen vom in der mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom geltenden Fassung Der Entwurf der Änderungsverordnung wurde dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis am vorgelegt. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass gegen den Erlass der Verordnung keine rechtlichen Bedenken bestehen. Auf Grund der 27, 36 Abs. 1. des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom (GVBl S. 323), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl S. 291), wird durch die Stadtverwaltung Mühlhausen als Ordnungsbehörde die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen und zur Abwehr von Gefahren der Stadt Mühlhausen vom in der mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom geltenden Fassung wie folgt geändert: Artikel wird wie folgt neu gefasst: 29 Hundehaltung Über die im 28 genannten ordnungsrechtlichen Bedingungen zur Tierhaltung gilt für die Hundehaltung darüber hinaus: 1. Es ist untersagt, Hunde- mit Ausnahme von Blindenhunden- auf Spielplätzen mitzuführen. 2. Auf öffentlichen Straßen, auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Innenstadt sowie in den Grün- und Parkanlagen - Naherholungsgebiet Schwanenteich (begrenzt im Osten: Freibad, im Westen: Quellenweg, im Süden: Popperöder Gasse und im Norden: angrenzende Bebauung) - direkt am Lindenbühl (zwischen Stadtmauer und Straße), - An der Burg (zwischen den beiden Straßenbereichen, begrenzt im Osten: Busbahnhof, im Westen: Pfortenstraße) - am Pfortenteich und Petriteich (zwischen Fußweg des Hirschgrabens und den beiden Straßenbereichen) dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. 3. Außerhalb der Wohnung oder des Grundstückes des Halters ist der Hund mit Halsband und Hundemarke zu versehen. 4. Hunde dürfen öffentliche Straßen und Anlagen nicht verunreinigen. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Hunden Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die verunreinigte Fläche ist sofort angemessen zu reinigen Abs. 1 Ziffer 48 wird wie folgt neu gefasst: 48. a) 29 Ziffer 1 einen Hund auf Spielplätzen mitführt; b) 29 Ziffer 2 einen Hund nicht an der Leine führt; c) 29 Ziffer 3 einen Hund außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks nicht mit Halsband und Hundemarke versieht;
8 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 8 von 11 d) 29 Ziffer 4 Verunreinigungen nicht beseitigt oder die verunreinigte Fläche nicht angemessen reinigt Abs. 1 Ziffer 49 wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Artikel 3 Die Stadt Mühlhausen kann den Wortlaut der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen und zur Abwehr von Gefahren der Stadt Mühlhausen vom in der mit Inkrafttreten der 2. Änderungsverordnung an geltenden Fassung im Amtsblatt neu bekannt machen. Mühlhausen, gez. Dörbaum Oberbürgermeister - Siegel -
9 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 9 von 11 Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung zu den Änderungen in der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Nordthüringen Am hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen die Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Nordthüringen (Beschluss vom ) geändert und die Freigabe zur erneuten Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Gemäß 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. Nr. 4 S. 45), zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBl. Nr. 11 Seite 489), ist der Regionalplan erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 10 Abs. 3 und 4 ThürLPlG geändert wird. Gemäß o.g. Beschluss der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde bestimmt, dass nach 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Nordthüringen abgegeben werden können. Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften und darüber hinaus bei der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Regionalplan Nordthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Stadtentwicklungsamt, Neue Straße 10, Mühlhausen, Raum 110 Montag und Donnerstag Dienstag Mittwoch und Freitag und nach Vereinbarung Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann während der angegebenen Öffnungszeiten aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Nordthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen direkt gegenüber der vorgebracht bzw. als an die Adresse übermittelt werden. Regionalen Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Am Petersenschacht Sondershausen regionalplanung-nord@tlvwa.thueringen.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können.
10 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 10 von 11 Ergänzend sind allgemeine Informationen und die geänderte Genehmigungsvorlage des Regionalplanes im Internet unter abrufbar. Mühlhausen, den gez. Dörbaum Oberbürgermeister
11 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 5 vom: 11. April 2012 Seite 11 von 11 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thüringen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich im Hauptamt Ratsstraße 19 in der Tourist-Information Ratsstraße 20 Einzelbezug: Das Amtsblatt ist im Einzelbezug bestellbar: Hauptamt der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19, Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten. Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen Hauptamt Postfach 12 43, Mühlhausen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen
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